Lobbyarbeit im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Antwort zu Drs. 21/72)
Text
Lobbyarbeit im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Antwort zu Drs. 21/72)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/290
21. Wahlperiode 26.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, René Springer,
Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/72 –
Lobbyarbeit im Bundesministerium für Bildung und Forschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in
großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden
arbeiten (https://lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die
Mitarbeiter wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist
großen Unternehmen und Wirtschaftsverbänden (s. o.). In den Ministerien
arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Arbeitgeber
regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen Mitarbeitern durch die
Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein umfassender
Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt (s. o.). Dadurch
erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können auf diesem
Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar
machen (s. o.).
Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an
Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (s. o.). Im Juli
2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser
sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (s. o.). Allerdings gibt es
bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (s. o.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
Der in den Fragen 1 bis 4 verwendete Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist
kein feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe
Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den
Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit sogenannte externe
Berater.
Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen
in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 werden alle externen Personen in
dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten
Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, deren
Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist. Seit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 26. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dem Jahr 2020 ist der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen
Integritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellern gewünschten
Angaben.
Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen
Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Haushalts- und dem Innenausschuss des
Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Bundestag vor. Die Berichte
ab dem Jahr 2014 sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern
veröffentlicht. Frühere Berichte waren dort veröffentlicht und können bei
Bedarf eingesehen werden.
Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine statistischen Informationen
zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde
erst mit Inkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden
die Daten dieser Personengruppe erst seit dem Jahr 2008 erfasst, eine
Dokumentations- bzw. Berichtspflicht gab es vor dem Jahr 2008 nicht. Eine
verlässliche Rekonstruktion für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich
nicht möglich, da nicht gezielt nach dieser Personengruppe in mittlerweile
archivierten Akten gesucht werden kann, so dass durch Recherche keine
belastbaren Ergebnisse erreicht werden können.
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den
Zeitraum ab dem Jahr 2008.
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open
Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig
zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen.
Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus Sicht
der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts
der Detailtiefe und des Umfangs der Fragen erreicht.
Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches
Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist
(BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das
Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der
parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu den
teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der
Besoldungsgruppe gemacht.
1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren von 2006 bis
heute im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) tätig
(bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des
externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche
aufschlüsseln, konkreten Einsatzbereich benennen, befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung angeben
und angeben, ob und ggf. in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung
durch das BMBF vorgenommen worden ist)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
verwiesen.
2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiter hatten bzw. haben in den
Jahren von 2006 bis heute im BMBF an der Ausarbeitung von
Gesetzentwürfen mitgewirkt (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter,
vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen,
Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des Gesetzentwurfs,
an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, aufschlüsseln und angeben,
welche Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen
bzw. abgelehnt worden sind, befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung angeben und angeben,
ob und ggf. in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das
BMBF vorgenommen worden ist)?
Es hat keine Mitwirkung von externen Personen gegeben, da gemäß Ziffer 2.5
der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der
Bundesverwaltung der Einsatz in folgenden Bereichen nicht zulässig ist:
• Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten,
• leitende Funktionen,
• Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen,
• Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis,
• Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der
entsendenden Stelle unmittelbar berührt; das ist insbesondere der Fall, wenn
die Organisationseinheit der Bundesverwaltung, bei der die externe Person
tätig werden soll, die Aufsicht über die entsendende Stelle wahrnimmt; dies
gilt auch für Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen die
externe Person im zeitlichen Zusammenhang mit Ablauf der
Beschäftigungszeit in der Bundesverwaltung voraussichtlich eine Tätigkeit aufnehmen
wird,
• Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006
bis heute Führungsfunktionen im BMBF wahr bzw. hatten diese inne (bitte
nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche aufschlüsseln,
befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form
der Bezahlung angeben und angeben, ob und ggf. in welcher Höhe eine
anteilsmäßige Entlohnung durch das BMBF vorgenommen worden ist)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2, Spiegelstrich 2, verwiesen. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
verwiesen.
4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMBF verfügten bzw. verfügen seit
2006 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung über einen
Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Deutschen Bundestag gestattet (bitte nach
Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche aufschlüsseln,
befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung,
Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises angeben und
angeben, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts
gewährt worden ist)?
Externe Mitarbeiter erhielten regelmäßig begrenzt für die Zeit ihrer Tätigkeit
im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen
Hausausweis. Die Zutrittsberechtigung zum Deutschen Bundestag kann der jeweils
geltenden Hausordnung des Deutschen Bundestages entnommen werden. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
verwiesen.
5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMBF im ersten Quartal
2025 ins BMBF zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der teilnehmenden Unternehmen,
Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten
Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche
sowie Höhe der Kosten angeben)?
Es haben keine Gespräche unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auf
Einladung von Unternehmen bzw. Unternehmern im BMBF stattgefunden.
Es ist anzunehmen, dass die Frage jedoch grammatikalisch falsch formuliert ist
und vielmehr nach Terminen gefragt wird, zu denen das BMBF eingeladen hat.
Dies ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
Datum Ort Name der
teilnehmenden
Unternehmen
Name und
Funktion der
beteiligten
Bundesminister
Anzahl der
beteiligten
Staatssekretäre
Gegenstand und
Ergebnis der
Gespräche
27.03.2025 BMBF Berlin Gespräch mit Carl
Zeiss AG
- 1 Allg. Austausch/
Kennenlernen
10.01.2025 St-Büro Bonn CISPA - 1 Kennenlerngespräch
und allgemeiner
Austausch
16.01.2025 St-Büro Berlin Falling Walls
Foundation gGmbH
- 1 Kennenlerngespräch
und allgemeiner
Austausch
Datum Ort Name der
teilnehmenden
Unternehmen
Name und
Funktion der
beteiligten
Bundesminister
Anzahl der
beteiligten
Staatssekretäre
Gegenstand und
Ergebnis der
Gespräche
04.02.2025 St-Büro Berlin EEI Eco-Environment
Innovation GmbH
- 1 Kennenlerngespräch
11.02.2025 St-Büro Berlin Forum für
Zukunftsenergien e. V. | EFO
Energie Forum GmbH
- 1 Kennenlerngespräch
und allgemeiner
Austausch
25.02.2025 St-Büro Berlin EEI Eco-Environment
Innovation
- 1 Allgemeiner
Austausch
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5
bis 8 verwiesen.
6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMBF im ersten Quartal
2025 ins BMBF zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der
teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten
Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten
aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung
des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Höhe der Kosten angeben)?
Es haben keine Gespräche unter Beteiligung der Öffentlichkeit und auf
Einladung von Unternehmen bzw. Unternehmern im BMBF stattgefunden. Es ist
anzunehmen, dass die Frage jedoch grammatikalisch falsch formuliert ist und
vielmehr nach Terminen gefragt wird, zu denen das BMBF eingeladen hat. Es
haben keine Gespräche bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der
Öffentlichkeit und auf Einladung des BMBF mit Unternehmen bzw. Unternehmern
stattgefunden.
7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMBF im ersten Quartal
2025 ins BMBF zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und Rechtsform der teilnehmenden
Verbände bzw. Organisationen, Name der teilnehmenden Unternehmen,
Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten
Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche
sowie Höhe der Kosten angeben)?
Es haben keine Gespräche unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auf
Einladung von Verbänden bzw. Organisationen im BMBF stattgefunden. Es ist
anzunehmen, dass die Frage jedoch grammatikalisch falsch formuliert ist und
vielmehr nach Terminen gefragt wird, zu denen das BMBF eingeladen hat. Dies ist
in der folgenden Tabelle dargestellt.
Datum Ort Name und
Rechtsform der
teilnehmenden Verbände bzw.
Organisationen
Name und
Funktion der
beteiligten
Bundesminister
Anzahl der
beteiligten
Staatssekretäre
Gegenstand und
Ergebnis der
Gespräche
16.01.2025 BMBF Berlin Bundeselternrat - 1 Kennenlernen;
Allg. Austausch
20.01.2025 BMBF Berlin Alexander von
Humboldt-Stiftung
- 1 Allg. Austausch
Datum Ort Name und
Rechtsform der
teilnehmenden Verbände bzw.
Organisationen
Name und
Funktion der
beteiligten
Bundesminister
Anzahl der
beteiligten
Staatssekretäre
Gegenstand und
Ergebnis der
Gespräche
17.02.2025 BMBF Berlin Gespräch mit DFG
(Deutsche
Forschungsgemeinschaft) und
BBAW (Berlin-
Brandenburgische
Akademie der
Wissenschaften)
- 2 Allg. Austausch
25.02.2025 BMBF Berlin Allianz der
Wissenschaftsorganisationen
BM Özdemir 2 Round Table i. S.
USA
09.01.2025 St-Büro Berlin Fraunhofer-
Gesellschaft
- 1 Kennenlerngespräch
20.01.2025 St-Büro Berlin Alexander-von-
Humboldt-Stiftung
- 1 Kennenlerngespräch
und allgemeiner
Austausch
29.01.2025 St-Büro Berlin Charité - 1 Kennenlerngespräch
14.02.2025 St-Büro Bonn RIFS Potsdam - 1 Kennenlerngespräch
und allgemeiner
Austausch
20.02.2025 St-Büro FFB-
Geschäftsführung)
- 1 strategische
Ausrichtung FFB/
Geschäftsmodell u.
Weiterentwicklung
28.02.2025 St-Büro Bonn Studienstiftung - 1 Kennenlerngespräch
und allgemeiner
Austausch
12.03.2025 St-Büro Berlin Deutsches Zentrum für
Astrophysik (DZA) in
Gründung
- 1 Kennenlerngespräch
und allgemeiner
Austausch
18.03.2025 BMBF Berlin Naturkundemuseum
Berlin
- 1 Kennenlerngespräch
und allgemeiner
Austausch
15.01.2025 BMBF Berlin Uni Greifswald/
Greifswald Moor Centrum
- 2 Gespräch zu
Moorforschung
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5
bis 8 verwiesen.
8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMBF im ersten Quartal
2025 ins BMBF zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und
Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Name und
Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre
und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der
beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung,
Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Höhe der Kosten
angeben)?
Es haben keine Gespräche unter Beteiligung der Öffentlichkeit und auf
Einladung von Verbänden bzw. Organisationen im BMBF stattgefunden. Es ist
anzunehmen, dass die Frage jedoch grammatikalisch falsch formuliert ist und
vielmehr nach Terminen gefragt wird, zu denen das BMBF eingeladen hat. Es
haben keine Gespräche bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit
und auf Einladung des BMBF mit Verbänden bzw. Organisationen
stattgefunden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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