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Lobbyarbeit im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Antwort zu Drs. 21/72)

dip / drucksache 26.05.2025 · WP 21 · 21/290 · Antwort · Original ↗

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Lobbyarbeit im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Antwort zu Drs. 21/72) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/290 21. Wahlperiode 26.05.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, René Springer, Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/72 – Lobbyarbeit im Bundesministerium für Bildung und Forschung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten (https://lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die Mitarbeiter wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist großen Unternehmen und Wirtschaftsverbänden (s. o.). In den Ministerien arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Arbeitgeber regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen Mitarbeitern durch die Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein umfassender Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt (s. o.). Dadurch erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar machen (s. o.). Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (s. o.). Im Juli 2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (s. o.). Allerdings gibt es bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (s. o.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 Der in den Fragen 1 bis 4 verwendete Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist kein feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit sogenannte externe Berater. Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 werden alle externen Personen in dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, deren Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist. Seit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 26. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dem Jahr 2020 ist der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen Integritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellern gewünschten Angaben. Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Haushalts- und dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Bundestag vor. Die Berichte ab dem Jahr 2014 sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern veröffentlicht. Frühere Berichte waren dort veröffentlicht und können bei Bedarf eingesehen werden. Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine statistischen Informationen zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde erst mit Inkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden die Daten dieser Personengruppe erst seit dem Jahr 2008 erfasst, eine Dokumentations- bzw. Berichtspflicht gab es vor dem Jahr 2008 nicht. Eine verlässliche Rekonstruktion für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich nicht möglich, da nicht gezielt nach dieser Personengruppe in mittlerweile archivierten Akten gesucht werden kann, so dass durch Recherche keine belastbaren Ergebnisse erreicht werden können. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den Zeitraum ab dem Jahr 2008. Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8 Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts der Detailtiefe und des Umfangs der Fragen erreicht. Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu den teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der Besoldungsgruppe gemacht. 1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren von 2006 bis heute im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) tätig (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche aufschlüsseln, konkreten Einsatzbereich benennen, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung angeben und angeben, ob und ggf. in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMBF vorgenommen worden ist)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiter hatten bzw. haben in den Jahren von 2006 bis heute im BMBF an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgewirkt (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des Gesetzentwurfs, an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, aufschlüsseln und angeben, welche Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen bzw. abgelehnt worden sind, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung angeben und angeben, ob und ggf. in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMBF vorgenommen worden ist)? Es hat keine Mitwirkung von externen Personen gegeben, da gemäß Ziffer 2.5 der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung der Einsatz in folgenden Bereichen nicht zulässig ist: • Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten, • leitende Funktionen, • Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen, • Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis, • Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle unmittelbar berührt; das ist insbesondere der Fall, wenn die Organisationseinheit der Bundesverwaltung, bei der die externe Person tätig werden soll, die Aufsicht über die entsendende Stelle wahrnimmt; dies gilt auch für Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen die externe Person im zeitlichen Zusammenhang mit Ablauf der Beschäftigungszeit in der Bundesverwaltung voraussichtlich eine Tätigkeit aufnehmen wird, • Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006 bis heute Führungsfunktionen im BMBF wahr bzw. hatten diese inne (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche aufschlüsseln, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung angeben und angeben, ob und ggf. in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMBF vorgenommen worden ist)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2, Spiegelstrich 2, verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMBF verfügten bzw. verfügen seit 2006 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Deutschen Bundestag gestattet (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche aufschlüsseln, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises angeben und angeben, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts gewährt worden ist)? Externe Mitarbeiter erhielten regelmäßig begrenzt für die Zeit ihrer Tätigkeit im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Hausausweis. Die Zutrittsberechtigung zum Deutschen Bundestag kann der jeweils geltenden Hausordnung des Deutschen Bundestages entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMBF im ersten Quartal 2025 ins BMBF zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Höhe der Kosten angeben)? Es haben keine Gespräche unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auf Einladung von Unternehmen bzw. Unternehmern im BMBF stattgefunden. Es ist anzunehmen, dass die Frage jedoch grammatikalisch falsch formuliert ist und vielmehr nach Terminen gefragt wird, zu denen das BMBF eingeladen hat. Dies ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Datum Ort Name der teilnehmenden Unternehmen Name und Funktion der beteiligten Bundesminister Anzahl der beteiligten Staatssekretäre Gegenstand und Ergebnis der Gespräche 27.03.2025 BMBF Berlin Gespräch mit Carl Zeiss AG - 1 Allg. Austausch/ Kennenlernen 10.01.2025 St-Büro Bonn CISPA - 1 Kennenlerngespräch und allgemeiner Austausch 16.01.2025 St-Büro Berlin Falling Walls Foundation gGmbH - 1 Kennenlerngespräch und allgemeiner Austausch Datum Ort Name der teilnehmenden Unternehmen Name und Funktion der beteiligten Bundesminister Anzahl der beteiligten Staatssekretäre Gegenstand und Ergebnis der Gespräche 04.02.2025 St-Büro Berlin EEI Eco-Environment Innovation GmbH - 1 Kennenlerngespräch 11.02.2025 St-Büro Berlin Forum für Zukunftsenergien e. V. | EFO Energie Forum GmbH - 1 Kennenlerngespräch und allgemeiner Austausch 25.02.2025 St-Büro Berlin EEI Eco-Environment Innovation - 1 Allgemeiner Austausch Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8 verwiesen. 6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMBF im ersten Quartal 2025 ins BMBF zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Höhe der Kosten angeben)? Es haben keine Gespräche unter Beteiligung der Öffentlichkeit und auf Einladung von Unternehmen bzw. Unternehmern im BMBF stattgefunden. Es ist anzunehmen, dass die Frage jedoch grammatikalisch falsch formuliert ist und vielmehr nach Terminen gefragt wird, zu denen das BMBF eingeladen hat. Es haben keine Gespräche bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit und auf Einladung des BMBF mit Unternehmen bzw. Unternehmern stattgefunden. 7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMBF im ersten Quartal 2025 ins BMBF zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Name der teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Höhe der Kosten angeben)? Es haben keine Gespräche unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auf Einladung von Verbänden bzw. Organisationen im BMBF stattgefunden. Es ist anzunehmen, dass die Frage jedoch grammatikalisch falsch formuliert ist und vielmehr nach Terminen gefragt wird, zu denen das BMBF eingeladen hat. Dies ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Datum Ort Name und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen Name und Funktion der beteiligten Bundesminister Anzahl der beteiligten Staatssekretäre Gegenstand und Ergebnis der Gespräche 16.01.2025 BMBF Berlin Bundeselternrat - 1 Kennenlernen; Allg. Austausch 20.01.2025 BMBF Berlin Alexander von Humboldt-Stiftung - 1 Allg. Austausch Datum Ort Name und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen Name und Funktion der beteiligten Bundesminister Anzahl der beteiligten Staatssekretäre Gegenstand und Ergebnis der Gespräche 17.02.2025 BMBF Berlin Gespräch mit DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) und BBAW (Berlin- Brandenburgische Akademie der Wissenschaften) - 2 Allg. Austausch 25.02.2025 BMBF Berlin Allianz der Wissenschaftsorganisationen BM Özdemir 2 Round Table i. S. USA 09.01.2025 St-Büro Berlin Fraunhofer- Gesellschaft - 1 Kennenlerngespräch 20.01.2025 St-Büro Berlin Alexander-von- Humboldt-Stiftung - 1 Kennenlerngespräch und allgemeiner Austausch 29.01.2025 St-Büro Berlin Charité - 1 Kennenlerngespräch 14.02.2025 St-Büro Bonn RIFS Potsdam - 1 Kennenlerngespräch und allgemeiner Austausch 20.02.2025 St-Büro FFB- Geschäftsführung) - 1 strategische Ausrichtung FFB/ Geschäftsmodell u. Weiterentwicklung 28.02.2025 St-Büro Bonn Studienstiftung - 1 Kennenlerngespräch und allgemeiner Austausch 12.03.2025 St-Büro Berlin Deutsches Zentrum für Astrophysik (DZA) in Gründung - 1 Kennenlerngespräch und allgemeiner Austausch 18.03.2025 BMBF Berlin Naturkundemuseum Berlin - 1 Kennenlerngespräch und allgemeiner Austausch 15.01.2025 BMBF Berlin Uni Greifswald/ Greifswald Moor Centrum - 2 Gespräch zu Moorforschung Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8 verwiesen. 8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMBF im ersten Quartal 2025 ins BMBF zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Höhe der Kosten angeben)? Es haben keine Gespräche unter Beteiligung der Öffentlichkeit und auf Einladung von Verbänden bzw. Organisationen im BMBF stattgefunden. Es ist anzunehmen, dass die Frage jedoch grammatikalisch falsch formuliert ist und vielmehr nach Terminen gefragt wird, zu denen das BMBF eingeladen hat. Es haben keine Gespräche bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit und auf Einladung des BMBF mit Verbänden bzw. Organisationen stattgefunden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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