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Schriftliche Frage 174 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Welchen konkreten individuellen Nutzen für die Gesamtbevölkerung hat die Bundesregierung bei der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 174 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Welchen konkreten individuellen Nutzen für die Gesamtbevölkerung hat die Bundesregierung bei der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission… Frage 174 (Dr. Saskia Ludwig, CDU/CSU): Welchen konkreten individuellen Nutzen für die Gesamtbevölkerung hat die Bundesregierung bei der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Kinder und Jugendliche mit COVID-19-Impfstoffen zugrunde gelegt, und lagen dem Paul-Ehrlich-Institut in den Jahren 2020 bis 2023 vollständige Langzeitdaten vor, um ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für diese Altersgruppe zu bescheinigen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 6. Februar 2026: Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Gremium von Expertinnen und Experten, das basierend auf der jeweilig verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz Impfempfehlungen entwickelt. Grundlagen einer Impfempfehlung der STIKO sind u. a. die Bewertung von Daten zur Krankheitslast und insbesondere systematische Literaturrecherchen und Evidenzbewertungen zu Sicherheit und Wirksamkeit einer Impfung. Die Empfehlungen der STIKO zur COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche, ihre wissenschaftliche Grundlage und Bewertungen sind in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO- Impfempfehlungen zusammengefasst und auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht (abrufbar unter: www.rki.de/DE/The men/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfungen-A-Z/COVID-19/Impfem pfehlung-Zusfassung.html). Die Bundesregierung entwickelt keine Impfempfehlungen für Deutschland. Arzneimittel für vulnerable Populationen wie Kinder und Jugendliche werden in der Regel in einem schrittweisen Vorgehen behördlich zugelassen. Dabei werden die akkumulierten Daten des breiten Einsatzes eines zugelassenen Arzneimittels bei Erwachsenen und älteren Jugendlichen berücksichtigt. Bei Erteilung der Zulassungen von Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen wird der Wissensstand zum Zeitpunkt der Zulassung und die Gesamtpopulation berücksichtigt. Langzeitdaten zur Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe lagen bei Zulassung nicht vor und sind für eine Zulassung nicht erforderlich. Die Erhebung der Langzeitdaten zur Sicherheit von Arzneimitteln nach Zulassung, auch bei Kindern und Jugendlichen (z. B. Nebenwirkungen), erfolgt durch die Pharmakovigilanz. Die kontinuierliche Re-Evaluation des Nutzen- Risiko-Verhältnisses erfolgt u. a. auf der Basis von Daten aus dem Spontanmeldesystem sowie periodischen Sicherheitsberichten (PSURs). Die seit dem Jahr 2021 nach Zulassung erfassten und ausgewerteten Sicherheitsdaten ergaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Nebenwirkungsprofile insgesamt keine Änderung des mit der Zulassung bescheinigten positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses, auch nicht für Kinder und Jugendliche.

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