Strukturen und Abläufe bei der Entscheidungsfindung der Ständigen Impfkommission in der Corona-Pandemie (Antwort zu Drs. 21/2525)
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Strukturen und Abläufe bei der Entscheidungsfindung der Ständigen Impfkommission in der Corona-Pandemie (Antwort zu Drs. 21/2525)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2868
21. Wahlperiode 19.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2525 –
Strukturen und Abläufe bei der Entscheidungsfindung der Ständigen
Impfkommission in der Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut ist als
unabhängiges Gremium von zentraler Bedeutung für die Impfstrategie der
Bundesrepublik Deutschland (www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfe
n/Staendige-Impfkommission/Ueber-die-STIKO/ueber-die-stiko-node.html).
Während der Corona-Pandemie wurden ihre Empfehlungen jedoch nach
Wahrnehmung der Fragesteller als politisch motiviert angesehen.
Die Auswertung der sogenannten RKI-Files – interne Protokolle des
Corona‑Krisenstabs, die nach einem Verfahren auf rechtlicher Grundlage des
Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) seit März und Juli 2024 veröffentlicht
wurden – offenbart nach Ansicht der Fragesteller zahlreiche Passagen, in denen
politischer Druck auf das Institut oder direkte Abstimmungen mit dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) thematisiert werden.
Im Protokoll vom 25. April 2022, unter „Surveillance“, heißt es: „AL3 hat
BMG mitgeteilt, dass keine zusätzlichen Datenerfassungssysteme notwendig
bzw. sinnvoll sind / Dies sind oft politisch motivierte Anfragen bzw. kommt
ggf. aus dem Expertenbeirat, fachliche Argumente haben keine Priorität“
(Krisenstabssitzung zu COVID-19, Aktenzeichen: 4.06.02/0024#0014, S. 5 f.).
Protokoll vom 9. Februar 2022 unter Nummer 4, „Aktuelle Risikobewertung“:
„Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist abhängig von der Zustimmung des
BMG, voraussichtlich nicht vor der MPK [Anm.:
Ministerpräsidentenkonferenz] am 16.02.2022. Eine Herabstufung vorher würde möglicherweise als
Deeskalationssignal interpretiert, daher politisch nicht gewünscht“
(Krisenstabssitzung zu COVID-19, Aktenzeichen: 4.06.02/0024#0014, S. 6).
Laut dem Politiker Wolfgang Kubicki fand eine klare politische
Einflussnahme statt, gegen die eigenen Berater aus dem RKI-Stab (www.bild.de/politik/in
land/politik-inland/brisante-rki-protokolle-politiker-fordern-aufklaerung-uebe
r-corona-kurs-87643340.bild.html, eingesehen am 25. Juli 2025; https://wkubi
cki.abgeordnete.fdpbt.de/zur-auswertung-der-rki-files, eingesehen am 25. Juli
2025).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 19. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch der vormalige STIKO-Vorsitzende, der Virologe Prof. Dr. Thomas
Mertens, erklärte seinerseits, es sei vonseiten der Politik Druck auf die
Kommission ausgeübt worden, namentlich durch die Bundesminister für Gesundheit
Jens Spahn und Karl Lauterbach (www.aerztezeitung.de/Politik/Ex-STIKO-C
hef-wundert-sich-ueber-Kommunikationswissenschaftler-im-Gremium-45545
8.html, letzter Abschnitt, eingesehen am 24. Juli 2025).
Vorbild für eine kritische Aufarbeitung könnte in den Augen der Fragesteller
das Vorgehen der US-Regierung sein, die unter Gesundheitsminister
Robert F. Kennedy Jr. eine vollständige Neubesetzung des dortigen
Impfgremiums ACIP veranlasst hat, um einen inhaltlichen Neuanfang zu ermöglichen
(vgl. Pressemitteilung des US-Gesundheitsministeriums zur Neubesetzung des
ACIP unter Health Secretary Robert F. Kennedy Jr., abrufbar unter: www.hhs.
gov/about/news/index.html). Zu den neuen Mitgliedern zählen unter anderem
der Biostatistiker Prof. Martin Kulldorff (vgl. https://brownstone.org/author/m
artin-kulldorff/), der zuvor als Gutachter in impfkritischen Verfahren tätig war,
sowie der Forscher Dr. Robert W. Malone, ein Mitentwickler der mRNA-
Technologie, der in der COVID-19-Debatte skeptische Positionen vertrat (vgl.
https://www.rwmalonemd.com/).
1. Welche konkreten rechtlichen, organisatorischen, finanziellen oder
informellen Einflussmöglichkeiten hatte das Bundesministerium für
Gesundheit von 2020 bis 2023 auf die Arbeit des RKI und der STIKO im
Zusammenhang mit der Erstellung, Veröffentlichung und Kommunikation von
COVID-19-Impfempfehlungen, einschließlich etwaiger Rückkopplungen
zu Entwürfen oder Abstimmungen mit dem STIKO-Vorsitz oder einzelnen
Mitgliedern?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges, ehrenamtliches
Gremium von Expertinnen und Experten, das vom Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) alle drei Jahre neu berufen wird. Die Mitglieder sind bei ihrer
Tätigkeit nur ihrem Gewissen verantwortlich und zur unparteiischen Erfüllung
ihrer Aufgaben verpflichtet. Die STIKO hat ihre Geschäftsstelle beim Robert
Koch-Institut (RKI). Die Aufgaben der STIKO sind in § 20 des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gesetzlich festgelegt. Die Kommission entwickelt
Impfempfehlungen zu in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen für die
Bevölkerung Deutschlands. Für die Entwicklung neuer Impfempfehlungen
arbeitet sie entsprechend ihrer selbst festgelegten Standardvorgehensweise (SOP)
unter Berücksichtigung der Kriterien der evidenzbasierten Medizin, weitere
Informationen stehen auf den Internetseiten des RKI zur Verfügung, abrufbar
unter www.rki.de/DE/The-men/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfk
ommission/Aufgaben-und-Methodik/SOP.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
Gemäß der STIKO-Geschäftsordnung kann das BMG als Gast an den STIKO-
Sitzungen beratend teilnehmen und hat auch während der Pandemie davon
Gebrauch gemacht. Die Beschlussfassung und Verabschiedung von
Impfempfehlungen obliegt alleinig den berufenden Mitgliedern der STIKO. Auch während
der COVID-19-Pandemie hat die STIKO auf Basis der verfügbaren Evidenz,
ihrer SOP und ihres gesetzlichen Auftrags unabhängig Impfempfehlungen zum
Schutz vor COVID-19 erarbeitet.
Das RKI ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMG, die
der Fachaufsicht durch das BMG unterliegt. Zu den Grundsätzen der Ausübung
der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 37 der Abgeordneten Kristine Lütke,
Plenarprotokoll 20/202 verwiesen.
2. Welche Formen der Kommunikation fanden zwischen dem
Bundesministerium für Gesundheit und Mitgliedern der STIKO im fraglichen Zeitraum
statt, insbesondere im Zusammenhang mit Empfehlungen zur COVID-19-
Impfung (z. B. für Kinder, für Genesene oder Impfpflicht für bestimmte
Berufsgruppen), und hat die Bundesregierung in diesem Rahmen Inhalte,
Hinweise oder Erwartungen übermittelt, die aus ihrer Sicht geeignet
gewesen sein könnten, auf Entscheidungsprozesse innerhalb der STIKO
Einfluss zu nehmen?
Das BMG hat die STIKO regelmäßig über Zulassungen neuer COVID-19-
Impfstoffe, etwaige Zulassungserweiterungen und die voraussichtliche
Auslieferung der Anzahl von Impfstoffdosen informiert.
3. Hat sich die Bundesregierung rückblickend zu der wissenschaftlichen,
beratenden und kommunikativen Rolle der STIKO von 2020 bis 2023,
insbesondere im Hinblick auf ihre COVID-19-Impfempfehlungen, deren
Einfluss auf politische Maßnahmen sowie die öffentliche Wahrnehmung des
Gremiums, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche?
Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium, das basierend auf der
jeweilig verfügbaren Evidenz qualitativ hochwertige Impfempfehlungen
entwickelt, die bei Fachkreisen, der Ärzteschaft und der Bevölkerung eine hohe
Akzeptanz finden.
Im internationalen Vergleich sind die zeitnahen Entscheidungen nach
Verfügbarkeit der neuen Impfstoffe hervorzuheben. Die Empfehlungen der STIKO,
ihre wissenschaftliche Grundlage und Bewertungen wurden in transparenter
Weise in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO nachvollziehbar
zusammengefasst und auf den Internetseiten des RKI veröffentlicht, einzusehen
unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfungen-A-Z/
COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html.
4. Welche rechtlichen, organisatorischen oder verfahrensbezogenen
Regelungen bestehen aus Sicht der Bundesregierung derzeit, um mögliche
politische Einflussnahmen auf die inhaltliche Arbeit wissenschaftlicher
Fachgremien wie das RKI bzw. die STIKO zu verhindern oder wirksam zu
begrenzen, und hält die Bundesregierung diese Vorkehrungen für
ausreichend, um die fachliche, wissenschaftliche Unabhängigkeit der
Bundesinstitute und Fachgremien dauerhaft zu gewährleisten?
Um die Unabhängigkeit der STIKO und ihrer Arbeit zu gewährleisten, sind
verschiedene Maßnahmen und Verfahren in der Kommissionsarbeit etabliert.
Vor einer Berufung als Mitglied der STIKO sind gegenüber dem BMG
Umstände offenzulegen, die einen möglichen Interessenkonflikt oder die Besorgnis
der Befangenheit im Aufgabenbereich der STIKO begründen könnten. Das
BMG prüft, ob Umstände von einem solchen Gewicht vorliegen, dass eine
Berufung ausgeschlossen ist. Die Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
werden vor jeder regulären Sitzung der STIKO abgefragt, vom RKI geprüft und
bewertet. Mitglieder der Kommission, bei denen aufgrund der Angaben zu
einzelnen Beratungsgegenständen ein Anschein von Befangenheit besteht, dürfen
an der Beratung und Beschlüssen zu der jeweiligen Impfempfehlung nicht
mitwirken. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite zur STIKO einsehbar unter
www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommis
sion/Mitgliedschaft/Selbstauskuenfte/selbstauskuenfte-node.html.
Die Arbeitsweise und Methodik der STIKO hat international Vorbildcharakter
und ist in der Geschäftsordnung, der SOP und auf der Internetseite der STIKO
einsehbar unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendi
ge-Impfkommission/Aufgaben-und-Methodik/aufgaben-und-methodik-nod
e.html.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage 37 der Abgeordneten Kristine Lütke, Plenarprotokoll 20/202 verwiesen.
5. Plant die Bundesregierung eine externe und unabhängige Evaluation der
Tätigkeit der STIKO im Zeitraum von 2020 bis 2023, insbesondere mit
Blick auf deren interne Entscheidungsverfahren, wissenschaftliche
Herangehensweise, Kommunikation mit politischen Stellen sowie die Ableitung
und Veröffentlichung ihrer Impfempfehlungen bezüglich der COVID-19-
Pandemie?
Nein. In den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO-Empfehlungen sind
die wissenschaftlichen Grundlagen und Bewertungen der STIKO in
transparenter Weise dargestellt.
6. Stellt die Bundesregierung Überlegungen hinsichtlich einer Reform der
STIKO in verschiedenen Bereichen an oder gegebenenfalls bezüglich der
Einrichtung einer zusätzlichen, interdisziplinär besetzten „Ständigen
Epidemiekommission“, wie im Februar 2021 in dem Antrag auf
Bundestagsdrucksache 19/26899 gefordert, und wenn ja, welche?
Auf Grundlage der Erfahrungen und der Herausforderungen während der
COVID-19-Pandemie wurden Strukturen der STIKO angepasst. Im Frühjahr
2024 wurde die Kommission um Expertise in den Bereichen Modellierung und
Kommunikation erweitert und die Berufungsperiode ihrer Mitglieder
entsprechend internationaler Empfehlungen durch das BMG angepasst. Darüber
hinaus wird auf die Antwort der vorherigen Bundesregierung zu Frage 2 der
Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/13978
„Neubesetzung und Arbeit der Ständigen Impfkommission“ verwiesen.
Eine wichtige Grundlage für die Vorbereitung auf zukünftige Pandemien bildet
der Nationale Pandemieplan (NPP), welcher derzeit von Bund und Ländern,
koordiniert vom BMG, überarbeitet und weiterentwickelt wird. Beim NPP
handelt es sich um ein fachliches Rahmenkonzept, das die Grundlage für die
Pandemieplanung der Länder, Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sowie
die Ausführungspläne der Kommunen bildet. Dabei werden die aus der
COVID-19-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen diskutiert
und integriert.
a) Welche Kriterien bestimmt das BMG aktuell bei der Berufung von
Mitgliedern (z. B. Fachgebiete, multidisziplinäre Balance), und hat
sich das BMG eine Auffassung gebildet zu der Kritik an der STIKO-
Neubesetzung im Frühjahr 2024 sowie an der anschließenden
Umstrukturierung im Herbst 2024 (vgl. www.tichyseinblick.de/meinunge
n/karl-lauterbach-stiko/, eingesehen am 24. Juli 2025; www.aerztezeit
ung.de/Politik/Ex-STIKO-Chef-wundert-sich-ueber-Kommunikations
wissenschaftler-im-Gremium-455458.html), wenn ja, welche?
Das Verfahren zur Berufung von Mitgliedern der STIKO ist in der
Geschäftsordnung der Kommission festgelegt und auf den Internetseiten des RKI
einsehbar unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Im
pfkommission/Geschaeftsordnung/geschaeftsordnung-node.html.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1
und 3 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache
20/13978 „Neubesetzung und Arbeit der Ständigen Impfkommission“
verwiesen.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Begrenzung der Dienstzeiten
auf drei Berufungsperioden bzw. maximal neun Jahre bezüglich der
Auswirkungen auf die Expertise und Kontinuität?
Die Begrenzung der Berufungsperioden auf maximal drei erneute Berufungen
nacheinander spiegelt den internationalen Standard anderer Impfkommissionen
weltweit wider. Diese Maßnahme ist ein ergänzender Beitrag, die
Unabhängigkeit der STIKO zu fördern und eine breitere Vielfalt an Expertisen abzubilden.
c) Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung externe
Fachleute, Kommunikationsexperten (insbesondere die neu
hinzugefügte Kommunikationswissenschaftlerin, siehe www.aerzteblatt.de/arc
hiv/constanze-rossmann-kommunikation-fuer-mehr-impfakzeptanz-76
297c85-1e8d-4ab5-874f-6f6168b7cdb6) und öffentliche Anhörungen
künftig in der STIKO-Arbeit, und plant die Bundesregierung, hier
weitergehende Reformen umzusetzen?
Bei der Entwicklung von neuen Impfempfehlungen oder der Anpassung
bestehender Impfempfehlungen ist die Kommunikation sehr wichtig, um die
Akzeptanz der Impfempfehlungen in der Öffentlichkeit zu fördern und Hürden
abzubauen. Daher ist die Expertise zu wissenschaftlichen Erkenntnissen in der
Kommunikation ein Aspekt, der in die Beratungen der STIKO einfließt.
Anhörungen finden unter Beteiligung von medizinischen Fachgesellschaften und
weiteren Akteuren im Rahmen des vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren
statt. Das Verfahren zur Hinzuziehung von externen Expertinnen und Experten
im Übrigen ist in der Geschäftsordnung der STIKO geregelt und im Internet
einsehbar unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendi
ge-Impfkommission/Geschaeftsordnung/geschaeftsordnung_inhalt.html.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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