Sicherheitsbedenken und Studienabbrüche bei mRNA-basierten RSV-Impfstoffen für Kinder (Antwort zu Drs. 21/649)
Text
Sicherheitsbedenken und Studienabbrüche bei mRNA-basierten RSV-Impfstoffen für Kinder (Antwort zu Drs. 21/649)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/851
21. Wahlperiode 10.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/649 –
Sicherheitsbedenken und Studienabbrüche bei mRNA-basierten RSV-Impfstoffen
für Kinder
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat mehrere klinische
Studien zu mRNA-basierten RSV-Impfstoffen (RSV = Respiratory Syncytial
Virus) für Säuglinge und Kleinkinder gestoppt. Grund waren unerwartete
Sicherheitssignale, etwa eine Zunahme schwerer unterer Atemwegserkrankungen in
der Impfstoffgruppe (www.pharmazeutische-zeitung.de/fda-stoppt-rsv-impfsto
ffstudien-bei-saeuglingen-und-kleinkindern-152125/; www.contemporarypedi
atrics.com/view/pediatric-rsv-vaccine-trial-enrollment-on-hold-in-us-
vrbpacsays). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob
ähnliche Studien in Deutschland stattfinden, welche Fördermittel ggf. bisher für
entsprechende Entwicklungen bereitgestellt wurden und welche Maßnahmen
zur Risikominimierung möglicherweise getroffen werden.
1. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Studienabbrüche bei
mRNA-basierten RSV-Impfstoffen für Kinder durch die FDA (USA) vor,
und wenn ja, welche?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die klinische Prüfung mit den
Impfstoffkandidaten mRNA-1345 und mRNA-1365 vorsorglich ausgesetzt, da
Verdachtsfälle einer sogenannten verstärkten Atemwegserkrankung („enhanced
respiratory disease“) nach einer Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-
Virus (RSV) aufgetreten sind. Das mögliche Auftreten einer verstärkten
Atemwegserkrankung nach einer RSV-Impfung wurde in den 1960er Jahren bekannt.
Das Phänomen wurde damals in einer klinischen Prüfung mit einem
inaktivierten RSV Ganzvirus-Impfstoff das erste Mal beobachtet und kann nach
derzeitigem Kenntnisstand nur bei Personen auftreten, die noch keine natürliche RSV-
Infektion durchlaufen haben, d. h. immunologisch naiv sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
10. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wurden das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Paul-
Ehrlich-Institut (PEI) oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) über die Sicherheitsbedenken informiert, wenn ja,
wann, und in welchem Umfang?
3. Welche Maßnahmen haben das, PEI oder das Robert Koch-Institut (RKI)
in Reaktion auf die US-Entwicklungen in Deutschland ggf. eingeleitet?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In Deutschland wurden keine klinischen Prüfungen mit den
Impfstoffkandidaten mRNA-1345 oder mRNA-1365 durchgeführt. Folglich bestand weder
Handlungsbedarf in Deutschland noch eine Informationspflicht seitens der
amerikanischen Zulassungsbehörde FDA.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Ständige Impfkommission (STI-
KO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in ihrer Empfehlung zur Ausweitung der
Standard- und Indikationsimpfung des Erwachsenenalters gegen RSV um einen
mRNA-Impfstoff das in der Antwort zu Frage 1 genannte Sicherheitssignal
adressiert hat (EpidBull 15/2025, Seite 11). Für die Personengruppen, für
welche die STIKO eine Impfempfehlung ausgesprochen hat (Personen ab
75 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen ab einem Alter von 60 Jahren),
sind keine verstärkten Atemwegserkrankungen nach einer RSV-Impfung zu
erwarten.
4. Welche klinischen Studien zu RSV-Impfstoffen für Kinder (insbesondere
mRNA-basierte) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
Deutschland registriert oder geplant?
Genehmigte klinische Prüfungen können in der EU-Datenbank euclinicaltrial
s.eu recherchiert werden. Hier werden alle relevanten Informationen zu
klinischen Prüfungen erfasst.
5. Welche Maßnahmen werden vonseiten der Bundesregierung ggf. derzeit
getroffen, um ähnliche Sicherheitsrisiken (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) bei laufenden oder geplanten klinischen Studien in Deutschland
zu verhindern?
Maßnahmen, die mögliche Sicherheitsrisken adressieren, sind in den jeweiligen
behördlich genehmigten Studienprotokollen der klinischen Prüfungen
festgelegt. Dies betrifft u. a. die besondere Überwachung der
Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer bezüglich des Auftretens möglicher unerwünschter
Ereignisse (Nebenwirkungen) und unter welchen Umständen ein Studienstopp zu
erfolgen hat.
6. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland bereits
mRNA-basierte RSV-Impfstoffe an Kindern getestet, wenn ja, wann,
durch wen, und mit welchen Ergebnissen?
In Deutschland wurden bislang keine klinischen Studien mit mRNA-basierten
RSV-Impfstoffen durchgeführt, die Kinder einschlossen.
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bekannte schwerwiegende
unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit RSV-Impfstoffstudien
in Deutschland?
Bislang wurden solche Ereignisse bei den in Deutschland durchgeführten
Studien nicht beobachtet.
8. Welche Fördermittel wurden seit 2020 aus Bundesmitteln zur
Entwicklung oder klinischen Erprobung von RSV-Impfstoffen – insbesondere mit
mRNA-Technologie – ggf. zur Verfügung gestellt?
9. Welche Institutionen, Unternehmen oder Universitäten in Deutschland
haben bundesseitig Fördermittel für RSV-Impfstoffprojekte erhalten
(bitte tabellarisch nach Empfänger, Förderzeitraum und Fördersumme
auflisten)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die seit dem Jahr 2020
bundesseitig vergebenen Fördermittel.
Empfänger Titel Förderzeitraum Fördersumme
in Euro
Helmholtz-
Zentrum für
Infektionsforschung
GmbH
Entwicklung von Maus
Zytomegalieviren als
Virale Vakzine Vektoren
(VIVA-VEK-2)
01.01.2025 bis
31.12.2026
999.944,96
Deutsches
Primatenzentrum
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
– Leibniz-Institut
für
Primatenforschung
RSV-Protect -
Bestätigung der
Wirksamkeit eines neuartigen
Immunisierungsregimes
gegen das
Respiratorische Synzytial Virus
– Studienteil am
Deutschen Primatenzentrum
(nicht mRNA-basiert)
01.03.2021 bis
29.02.2024
807.136,51
Friedrich-
Alexander-
Universität (FAU)
Erlangen-Nürnberg,
Universitätsklinikum, Institut für
Klinische und
Molekulare Virologie
RSV-Protect –
Bestätigung der
Wirksamkeit eines neuartigen
Immunisierungsregimes
gegen das
Respiratorische Synzytial Virus -
Studienteil an der FAU
Erlangen-Nürnberg inkl.
Datenanalyse und
Projektkoordination
01.03.2021 bis
29.02.2024
853.270,27
Robert Koch-
Institut (RKI)
Wissenschaftliche
Begleitung der Einführung
einer Immunisierung
gegen Respiratorische
Synzytialviren (RSV)
in Deutschland:
Akzeptanz, Umsetzung und
Effektivität (RAVE)
01.11.2024 bis
31.12.2027
938.701,00
Darüber hinaus veröffentlicht die Bundesregierung regelmäßig indikations- und
themenoffene Förderrichtlinien, in welchen prinzipiell auch Projekte mit Bezug
zu RSV förderfähig sein können.
Weiterhin finanziert die Bundesregierung im Rahmen der institutionellen
Förderung Forschungseinrichtungen, zu deren Forschungsschwerpunkten die
Infektionsforschung gehört. Auch in diesem Rahmen können Forschungsprojekte
mit Bezug zu RSV-Impfstoffen gefördert werden.
10. Welche Auflagen oder Bedingungen zur Sicherheitsprüfung sind ggf. mit
der Vergabe dieser Fördermittel (vgl. Frage 9) verbunden?
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die jeweils geltenden
gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
11. Welche Rolle spielt das Paul-Ehrlich-Institut aktuell bei der Bewertung
der Sicherheit von RSV-Impfstoffen für Kinder in Deutschland?
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist für die Genehmigung der klinischen
Prüfungen in Deutschland zuständig und bewertet dementsprechend die eingereichten
Unterlagen. Da es keine zugelassenen RSV-Impfstoffe für Kinder gibt, erfolgt
derzeit keine Überwachung nach Zulassung.
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um Transparenz
bei der Verwendung öffentlicher Mittel im Bereich Impfstoffforschung
zu erhöhen?
Die Bundesregierung gewährleistet bei der Verwendung öffentlicher Mittel in
der Forschungsförderung grundsätzlich umfassende Transparenz durch
entsprechende gesetzliche Regelungen und Berichtspflichten. Geförderte Projekte
werden im Förderkatalog (foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) oder
auf der Internetseite des jeweils zuständigen Ressorts veröffentlicht. Alle
Schlussberichte beendeter Vorhaben werden in der TIB (www.tib.eu/de) oder
auf der Internetseite des jeweils zuständigen Ressorts frei zugänglich
veröffentlicht.
Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass in allen Phasen der Projektförderung
die bestehenden rechtlichen Vorgaben Beachtung finden.
13. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Studienabbrüche in den
USA Auswirkungen auf künftige Zulassungsverfahren für RSV-
Impfstoffe in der EU und in Deutschland, und wenn ja, welche?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist davon auszugehen, dass Erkenntnisse
aus den Studienabbrüchen seitens der Unternehmen Berücksichtigung für die
weiteren Planungen finden.
14. Welche nicht-mRNA-basierten Alternativen zur RSV-Immunisierung im
Kindesalter befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland derzeit in der Forschung, Entwicklung oder Zulassung?
Derzeit wird für Clesrovimab, ein monoklonaler Antikörper zur Prävention
einer RSV-Erkrankung für die pädiatrische Altersgruppe, eine Zulassung in der
Europäischen Union angestrebt. Zudem bieten pharmazeutische Unternehmen
und Verbände Informationen zu in Entwicklung befindlichen Arzneimitteln
gegen RSV an.
15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. aus den in den
USA aufgetretenen Sicherheitsbedenken und Studienabbrüchen für die
zukünftige Förderung von mRNA-basierten Impfstoffprojekten?
16. Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, bereits bewilligte oder noch
ausstehende Fördergelder für laufende oder geplante mRNA-
Impfstoffstudien umzuwidmen oder auszusetzen, wenn neue Sicherheitsrisiken
bekannt werden?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Bei den
aufgetretenen Effekten einer verstärkten Atemwegsinfektion nach RSV-Impfung handelt
es sich nicht um ein generelles Phänomen von mRNA-Impfstoffen. Somit
besteht auch kein direkter Zusammenhang mit Fragen zu laufenden
Fördermaßnahmen oder einer möglichen zukünftigen Förderung bestimmter
Impfstofftechnologien.
17. Welche Erkenntnisse über das Nutzen-Risiko-Verhältnis von mRNA-
Impfstoffen im Kindesalter hat die Bundesregierung unter
Berücksichtigung der aktuellen Zwischenfälle, und wie spiegeln sich diese
Erkenntnisse ggf. in künftigen politischen Entscheidungsprozessen wider?
Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, handelt es sich nicht um ein
generelles Phänomen bei mRNA-Impfstoffen, sondern um eine Besonderheit der
Impfungen gegen RSV bei kleinen, immunologisch naiven Kindern, die schon
lange bekannt ist. Dementsprechend gibt es keine Auswirkungen auf das
Nutzen-Risiko-Verhältnis in den zugelassenen Indikationen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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