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Schriftliche Frage 15 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Welche besonders gravierenden (bzw. hilfsweise: letzten) Vorfälle in Deutschland aus den Monaten September bis Dezember 2025 kann die Bundes…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 15 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Welche besonders gravierenden (bzw. hilfsweise: letzten) Vorfälle in Deutschland aus den Monaten September bis Dezember 2025 kann die Bundes… Frage 15 (Dr. Gottfried Curio, AfD): Welche besonders gravierenden (bzw. hilfsweise: letzten) Vorfälle in Deutschland aus den Monaten September bis Dezember 2025 kann die Bundesregierung für die von ihr in jüngster Zeit angeführten sog. hybriden Bedrohungen im Bereich Desinformation nennen (bitte zehn Fälle benennen), und welche Verursacher (Staaten oder sonstige Akteure) konnten in den genannten Fällen jeweils ermittelt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Januar 2026: In den Monaten September bis Dezember 2025 wurden Vorfälle ausländischer Informationsmanipulation erkannt. Dabei wurden beispielsweise gefälschte Nachrichtenseiten als Vehikel zur Verbreitung im deutschen Informationsraum genutzt. Auf diesen wurden u. a. Angehörige der Bundesregierung sowie deren internationale Partner der Korruption, Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs beschuldigt; zudem wurden öffentliche Stellen diskreditiert. Kampagnen ausländischer Informationsmanipulation können durch die Bundesregierung attribuiert werden. So hat die Bundesregierung im Dezember 2025 beispielsweise die Desinformationskampagne „Storm-1516“ der Russischen Föderation zugeordnet. Die Kampagne „Storm-1516“ versuchte, sowohl die letzte Bundestagswahl als auch fortlaufend die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen und zu destabilisieren. Grundsätzlich stellen verschiedene Stellen der Bundesregierung Vorfälle im Zusammenhang mit Desinformation aus dem Ausland fest. Dazu findet ein Austausch statt. Jedoch erfolgt auf dieser Ebene keine gesammelte Erfassung, statistische Betrachtung oder eine Bewertung nach deren Gravität. Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine weiterführende Antwort nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Durch eine offene Beauskunftung wären Rückschlüsse auf die Methodik, den genauen Erkenntnisstand, die Bearbeitungsschwerpunkte und die Aufklärungsfähigkeiten der Sicherheitsbehörden des Bundes möglich. Dies könnte die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen als Verschlusssache beim Deutschen Bundestag würde der Bedeutung der Informationen in Hinblick auf die Sicherheitsinteressen, Methoden und Aufklärungsfähigkeiten der Bundessicherheitsbehörden und somit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend Rechnung tragen. Selbst eine Bekanntgabe gegenüber dem begrenzten Kreis von Empfängern kann dem Schutzbedürfnis nicht hinreichend Rechnung tragen, da auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart besonders schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.

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