Schriftliche Frage 71 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welches sind die neun in der Bundesverwaltung am häufigsten verwendeten KI-Anwendungen von außereuropäischen Anbietern (bitte mit Einzelanga…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 71 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welches sind die neun in der Bundesverwaltung am häufigsten verwendeten KI-Anwendungen von außereuropäischen Anbietern (bitte mit Einzelanga…
Frage 71 (Rebecca Lenhard, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welches sind die neun in der Bundesverwaltung am häufigsten verwendeten KI-Anwendungen von außereuropäischen Anbietern (bitte mit Einzelangaben zu KI-Anbieter, Einsatzbereich in der Bundesverwaltung und Projektkosten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 16. November 2025:
Im Folgenden finden Sie die KI-Anwendungen außereuropäischer Anwender, die in der Bundesverwaltung verwendet werden, soweit dies im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Beantwortung Ihrer Frage möglich war zu ermitteln. Ressort/ Behörde KI- Anwendung Anbieter Einsatzbereich in der Bundesverwaltung Anzahl Nutzende Projektkosten BMV Microsoft Copilot Microsoft Chatbot steht allen Beschäftigten zur Verfügung Nutzung von Copilot auf Grundlage von bereits vorliegenden BMV-Lizenzen ohne Zusatzkosten möglich BMZ Cursor Anysphere Inc. KI gestütztes Programmieren 6 Ca. 2.800 Euro pro Jahr Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Die Beantwortung Ihrer Frage betrifft solche Informationen, die in besonders hohem Maße die Methoden und Fähigkeiten der Nachrichtendienste im Bereich der Datenverarbeitung berühren. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und in hohem Maße schutzwürdige technische Fähigkeiten der Nachrichtendienste bekannt würden. Darauf aufbauende Aktivitäten anderer Nachrichten- oder Geheimdienste gegen deutsche Nachrichtendienste könnten Einschränkungen der Datenverarbeitungsfähigkeiten der Nachrichtendienste zur Folge haben, womit der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste – die Sammlung und Auswertung von Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Aufklärung der Nachrichtendienste ist jedoch ein unverzichtbarer Beitrag zum Schutz von Rechtsgütern von überragendem verfassungsrechtlichem Gewicht. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte der Frage beschreiben zum Teil die Fähigkeiten und Arbeitsweisen der Nachrichtendienste so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der Information wäre derzeit kein Ersatz durch andere Instrumente der Datenverarbeitung möglich. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl sowie das öffentliche Interesse an einem wirksamen Schutz der o. g. Rechtsgüter gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegen. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
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