Drogenpolitik der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1599)
Text
Drogenpolitik der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1599)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1839
21. Wahlperiode 26.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1599 –
Drogenpolitik der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach vielen Jahren drogenpolitischen Stillstands ist die Koalition aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zumindest bei der Cannabisregulation
einen neuen Weg gegangen. Der Verringerung der gigantischen
gesundheitlichen und gesellschaftlichen Schäden durch Alkohol und Tabak hat sie sich
allerdings kaum angenommen. Auch bei anderen illegalen Drogen als
Cannabis tritt Deutschland weitgehend auf der Stelle. Die neue Bundesregierung
droht nun, die Fortschritte in der Cannabispolitik wieder zunichtezumachen
(https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/cannabis-legalisierung-verbot-c
du-merz-neuwahl-100.html) – nach einer „ergebnisoffenen Prüfung“ (https://w
ww.handelsblatt.com/dpa/koalitionsvertrag-cannabis-gesetz-soll-ergebnisoffe
n-geprueft-werden/30290716.html).
Die weiteren drogenpolitischen Ziele der neuen Bundesregierung und ihrer
Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, sind nach Ansicht der
Fragesteller weitgehend unklar. Mit Hendrik Streeck wählte die aktuelle
Bundesregierung einen Drogenbeauftragten, der nach Kenntnis der Fragesteller zuvor
noch keine Berührungspunkte mit Drogenpolitik hatte (https://www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/streeck-neuer-drogenbeauftragter-100.html).
Hinzu kommt, dass das Thema Drogenpolitik im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD zum größten Teil ausgeklammert wurde. Es wurden
keine Vorhaben genannt, um legale Drogen wie Alkohol und Tabak strenger
zu regulieren, noch wurden weitere Maßnahmen für den Umgang mit illegalen
Drogen verabschiedet (https://www.koalitionsvertrag2025.de).
Die Fragesteller sind jedoch überzeugt, dass es großen Handlungsbedarf in der
Drogenpolitik gibt.
Vor diesem Hintergrund möchten die Fragesteller mit dieser Kleinen Anfrage
die drogenpolitischen Positionen und Vorhaben der Bundesregierung für die
laufende Wahlperiode erfragen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 25. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welchen Stellenwert hat evidenzbasierte Drogenpolitik für die
Bundesregierung, und was bedeutet Evidenz nach Einschätzung der
Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Die Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung baut auf die vier Säulen
Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensreduzierung sowie
Angebotsreduzierung und Strafverfolgung. Zudem fördert die Bundesregierung im
Rahmen der Ressortforschung das Schaffen von Evidenz in Form der
Projektförderung wissenschaftlicher Untersuchungen in verschiedenen Bereichen.
2. Ist die Kriminalisierung von Konsumierenden (laut
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)) nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich ein
Erfolgsmodell?
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist in seiner Zielrichtung als wirksam zu
bewerten. Das BtMG verringert aufgrund seiner generalpräventiven Wirkung
den Missbrauch von illegalen Substanzen und leistet einen wichtigen Beitrag
zur öffentlichen Sicherheit. Das BtMG schafft zudem die rechtlichen
Voraussetzungen für den Zugang zu Angeboten zur Schadensminimierung.
Gleichzeitig wird das BtMG durch Prävention, Beratung und Behandlung flankiert, um
den komplexen Zusammenhängen von Suchterkrankungen und deren
Entstehung angemessen begegnen zu können.
3. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Verkauf von Alkohol-
und Tabakprodukten einzuschränken (Werbeverbote, Steuererhöhungen,
Zeitbeschränkungen, Altersbeschränkungen etc.), wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
Für die Bundesregierung steht gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD der Ausbau geeigneter Präventionsmaßnahmen
im Fokus, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor Alltagssüchten zu
schützen. Bereits jetzt werden Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen des
Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) in den Bereichen der
Tabak- und Alkoholprävention umgesetzt und gefördert. Dabei stehen
Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern und Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren im Fokus.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung eine zeitnahe Umsetzung der
Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“. Weiterhin sieht der
Koalitionsvertrag bei der Tabaksteuer eine Fortschreibung des geltenden
Aufwuchspfades über das Jahr 2026 hinaus vor.
4. Ist Cannabis nach Ansicht der Bundesregierung eine Einstiegsdroge, und
wenn ja, auf welcher Evidenz basiert diese Erkenntnis?
Der Weg in den Drogengebrauch und seine mögliche Verhaltensverfestigung ist
durch komplexe Ursachen und Verläufe charakterisiert. Den Einstieg in eine
Abhängigkeit auf eine Substanz zurückzuführen, greift das komplexe
Ursachengefüge nicht auf.
5. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung vor, dass die
Prohibitionspolitik gemäß BtMG die Nachfrage nach Drogen wirksam reduziert?
6. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung vor, dass die
Prohibitionspolitik gemäß BtMG das Angebot von Drogen wirksam reduziert?
7. Welche unerwünschten Wirkungen gehen nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der Prohibitionspolitik einher (z. B. Finanzierung der
organisierten Kriminalität in Deutschland sowie in den Produktionsländern,
verringerter Zugang zu Beratung und Therapie, Bindung von Ressourcen
bei Polizei, Gerichten und Strafvollzug, Bildung von offenen und
verdeckten Drogenszenen, Verelendung von Abhängigen,
Gesundheitsschäden aufgrund von unklarer Produktqualität und Produktidentität, Fehlen
jedes Jugendschutzes, schwierige Aufklärung zu einem risikobewussten
Konsum aufgrund des Abstinenzdogmas etc.)?
8. Inwiefern überwiegen die unerwünschten die erwünschten Wirkungen
der Prohibition nach Einschätzung der Bundesregierung (bitte
begründen)?
9. Inwiefern hat die Bundesregierung vor, die erwünschten und
unerwünschten Auswirkungen der Prohibitionspolitik unabhängig
wissenschaftlich untersuchen zu lassen?
Die Fragen 5 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Eine umfassende Drogenpolitik kombiniert strafrechtliche Maßnahmen mit
gesundheitsorientierten Strategien. Die Nationale Strategie der Bundesregierung
zur Drogen- und Suchtpolitik umfasst dementsprechend die vier Säulen
Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensreduzierung sowie
Angebotsreduzierung und Strafverfolgung. Maßnahmen wie die Substitutionsbehandlung oder
die Zurverfügungstellung von Drogenkonsumräumen haben positive
Ergebnisse hinsichtlich der Risikominderung und Verbesserung der Gesundheit gezeigt.
Die kontinuierliche Überwachung des Drogenmarktes und die Unterstellung
neu aufgetretener und potenziell gefährlicher Stoffe unter das BtMG bzw. das
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) sorgen dafür, dass der
Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden
können. Übersichten zu den Daten der Strafverfolgungsbehörden veröffentlicht
das Bundeskriminalamt im jährlichen Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität.
Im Übrigen ergibt sich aus den von der Bundesrepublik Deutschland
ratifizierten internationalen Drogenkontrollabkommen sowie aus europarechtlichen
Bestimmungen eine rechtliche Verpflichtung, den Umgang mit bestimmten
Substanzen zu regulieren und spezifische Handlungen, insbesondere den
Handel, unter Strafe zu stellen.
10. Welchen Stellenwert hat Harm Reduction (Schadensminderung) in
Bezug auf die Gesundheit von Konsumierenden von legalen und illegalen
Drogen sowie bei Betroffenen von Verhaltenssüchten (insbesondere
Glücksspiel)?
11. Inwiefern ist eine akzeptierende Grundhaltung für eine gelingende Harm
Reduction nach Einschätzung der Bundesregierung zielführend?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechend der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik wird der
sogenannte Harm Reduction-Ansatz ergänzend zu Prävention, Beratung,
Behandlung sowie Angebotsreduzierung und Strafverfolgung von der
Bundesregierung unterstützt und gefördert. Schadensreduzierungsmaßnahmen können
Todesfälle, Infektionskrankheiten und andere gesundheitliche Schäden
verhindern. Das BIÖG informiert über das Internetportal www.drugcom.de über
Schadensreduzierungsmaßnahmen bei legalen und illegalen Drogen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 9 verwiesen.
12. Inwiefern kann die chemische Prüfung von Drogen (Drug Checking)
nach Einschätzung der Bundesregierung dazu beitragen,
a) gesundheitliche Risiken für Konsumierende zu verringern,
b) die Überwachung des illegalen Marktes zu erleichtern (Monitoring)
und so Trends zu erkennen und drogenpolitisch reagieren zu können,
c) andere Konsumierende vor gefährlichen Streckmitteln, gefährlicher
Dosierung, gefährlichen Unreinheiten oder falscher Identität von auf
dem Schwarzmarkt angebotenen Drogen zu warnen,
d) Konsumierenden, auch von schwer erreichbaren Szenen etwa bei
Partydrogen, einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und
Therapie zu ermöglichen,
e) Konsumierende zu mehr Risikobewusstsein beim Konsum zu
motivieren,
f) drogenassoziierte Kriminalität zu verringern
(bitte die Einschätzungen jeweils mit wissenschaftlichen Daten oder
internationalen Erfahrungswerten begründen)?
13. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung darüber vor, ob Drug
Checking die Konsummenge insgesamt verändert?
14. Welche (weiteren) unerwünschten Wirkungen kann Drug Checking mit
sich bringen (bitte mit wissenschaftlichen Daten oder internationalen
Erfahrungswerten unterfüttern)?
Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die chemische Analyse von Betäubungsmittelproben ermöglicht es,
Konsumierende unmittelbar über gefährliche Verunreinigungen und Streckmittel zu
informieren. Darüber hinaus liefert sie wichtige Informationen über die
Zusammensetzung der auf dem illegalen Markt erhältlichen potenziell gefährlichen Stoffe.
Grenzen findet das Drug Checking bei neu auftretenden Stoffen (z. B. neue
psychoaktive Stoffe (NPS)), weil nur bereits bekannte Stoffe analysiert werden
können.
Auf die öffentlich zugängliche wissenschaftliche Studienlage wird verwiesen.
15. Plant die Bundesregierung eine Anschlussfinanzierung für das RaFT
(Rapid Fentanyl Test)-Projekt, und wenn, nein, warum nicht?
Das aus Bundesmitteln geförderte Projekt „RaFT“ ist beendet. Die Aufgabe des
Projekts lag in der modellhaften Entwicklung eines verlässlichen und
einheitlichen Schnelltestverfahrens für Fentanyl sowie der Entwicklung eines
Handlungsleitfadens. Beides wurde im Projekt entwickelt und kann in der Praxis der
Drogen- und Suchthilfe zur Anwendung kommen. Eine Anschlussfinanzierung
ist und war nicht vorgesehen.
16. Sieht die Bundesregierung besondere Relevanz, die Substanzanalyse
bundesweit einzuführen, um die Zunahme des Vorkommens von
Fentanyl und anderen synthetischen Opioiden zu erkennen und folgend
Todesfälle zu vermeiden?
Die Bundesregierung hat mit § 10b BtMG den rechtlichen Rahmen für Drug
Checking im Rahmen von Modellprojekten geschaffen. Die weitere rechtliche
und tatsächliche Umsetzung liegt in der Zuständigkeit der Länder.
Die bereits bestehenden Drug Checking-Stellen der Länder sind an das
Frühwarnsystem NEWS angebunden, um die Ergebnisse von
Substanzuntersuchungen in ein bundesweites Monitoring einfließen zu lassen. Die Ergebnisse von
Drug Checking können dazu beitragen, Konsumierende und Einsatzkräfte im
Falle eines regional oder lokal gehäuften vermehrten Auftretens gefährlicher
Stoffe frühzeitig warnen zu können.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
17. Inwiefern können Drogenkonsumräume nach Einschätzung der
Bundesregierung dazu beitragen,
a) gesundheitliche Risiken für Konsumierende aufgrund von falscher
Dosierung oder falscher Applikation zu verringern,
b) gesundheitliche Risiken für Konsumierende aufgrund von
Infektionen oder verunreinigten Konsumutensilien zu verringern,
c) gesundheitliche Risiken für Konsumierende aufgrund von unsicherer
und unhygienischer Konsumumgebung zu verringern,
d) Drogenkonsumierende für Hilfe und Therapie zu erreichen,
e) die Überwachung des illegalen Marktes zu erleichtern (Monitoring)
und so Trends zu erkennen und drogenpolitisch reagieren zu können,
f) Konsumierende zu mehr Risikobewusstsein beim Konsum zu
motivieren,
g) drogenassoziierte Kriminalität zu verringern
(bitte die Einschätzungen jeweils mit wissenschaftlichen Daten oder
internationalen Erfahrungswerten begründen)?
18. Inwiefern will die Bundesregierung die Länder dabei unterstützen, die
Zahl von Drogenkonsumräumen zu erhöhen bzw. die Erreichbarkeit und
die Ausstattung auszubauen?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Laut eines Berichts der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht aus November 2024 wurden im Jahr 2023 in Deutschland 32
Konsumräume betrieben, in denen mindestens 650 000 Konsumvorgänge stattfanden.
Hierbei gab es 650 Notfälle, jedoch keinen Todesfall nach der Nutzung eines
Konsumraums (vgl. Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in
Zusammenarbeit mit der Deutschen Aidshilfe e. V. und der
Bundesarbeitsgemeinschaft Drogenkonsumräume: Drogenkonsumräume in Deutschland 2023,
Erste deutschlandweite Erhebung zur Reichweite, Angeboten und
konsumierten Substanzen in Drogenkonsumräumen, November 2024, verfügbar unter
ift.de/wp-content/uploads/2024/12/IFT-DAH-BAG-DKR-2024-Drogenkonsum
raeume-in-Deutschland-2023.pdf).
Die rechtliche Grundlage für den Betrieb von Drogenkonsumräumen ist in
§ 10a BtMG enthalten, der den Ländern die Möglichkeit gibt, entsprechenden
Einrichtungen bei Einhaltung bestimmter Mindeststandards eine Erlaubnis zum
Betrieb zu erteilen. Mangels Zuständigkeit werden Länder und Kommunen bei
der Einrichtung von Drogenkonsumräumen nicht finanziell von der
Bundesregierung unterstützt. Die Bundesregierung steht mit den Ländern jedoch im
ständigen fachlichen Austausch über bestehende Gremien, insbesondere in der
Arbeitsgruppe Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Landesgesundheitsbehörden (AOLG), an deren Sitzungen das Bundesministerium für
Gesundheit regelmäßig teilnimmt.
19. Welche Initiativen plant die Bundesregierung bei der Aufklärung über
Drogenkonsum?
a) Welche Rolle spielt dabei ein akzeptierender Ansatz im Sinne der
Schadensminderung, und welche Rolle spielt der Appell zur
Abstinenz?
b) Welche Evidenz liegt der Bundesregierung über die Wirksamkeit der
akzeptierenden Drogenaufklärung bzw. der rein abstinenzorientierten
Aufklärungsarbeit vor?
c) Inwiefern hält es die Bundesregierung insbesondere für sinnvoll,
Wissen um einen möglichst risikoarmen Konsum der verschiedenen
Drogen in die Aufklärungsarbeit zu integrieren?
Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet.
Drogenpolitische Maßnahmen erfolgen zielgruppenspezifisch. Im Bereich der
universellen Prävention, die sich an die Gesamtbevölkerung richtet, steht die
Verhinderung bzw. das Herauszögern des Konsums im Fokus. Maßnahmen der
Schadensminderung hingegen, die bereits riskant Konsumierende adressieren,
verfolgen andere primäre Ziele, wie die Reduktion von Infektionskrankheiten
und das Sichern des Überlebens.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.
20. Welchen Stellenwert nimmt die Versorgung mit Naloxon für die
Bundesregierung ein?
21. Inwiefern plant die Bundesregierung, eine breite Naloxonvergabe in der
opiat- und opioidkonsumierenden Szene zu erleichtern und breit
umzusetzen?
23. Inwiefern plant die Bundesregierung, insbesondere für die Drogen- und
Suchthilfe, die Obdachlosenhilfe, die Polizei, den Strafvollzug und
andere einen erleichterten Bezug und Abgabe trotz grundsätzlicher
Verschreibungspflicht zu ermöglichen?
24. Plant die Bundesregierung, naloxonhaltige Arzneimittel aus der
Verschreibungspflicht zu entlassen?
Die Fragen 20, 21, 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Durch die mit der dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung vorgesehenen Änderungen der
Arzneimittelverschreibungsverordnung soll ein breiterer Zugang zu Arzneimitteln mit dem
Wirkstoff Naloxon zur nasalen Anwendung für die Notfalltherapie bei Opioid-
Überdosierungen geschaffen werden. Es wird die ärztliche Verschreibung für
Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des
Strafvollzuges, der Zollbehörden, der Bundeswehr, der Ordnungsbehörden und der
Bundes- und Landespolizei ermöglicht. Darüber hinaus wird mit der Entlassung
von national zugelassenen Naloxon-haltigen Nasensprays aus der
Verschreibungspflicht die Voraussetzung für einen erleichterten Zugang zu diesen
Arzneimitteln für Personen aus dem sozialen Umfeld Drogenabhängiger
geschaffen. Die Verordnung wird voraussichtlich im Oktober 2025 in Kraft treten.
22. Plant die Bundesregierung, etwaige Modellprojekte wie NALtrain
fortzuführen und die Finanzierung sicherzustellen?
Eine Fortführung des Projekts „NALtrain“ war und ist nicht geplant, da es sich
um ein befristetes Modellprojekt handelte, dass das Bundesministerium für
Gesundheit im Rahmen der Ressortforschung gefördert hat. Als Ergebnis des
Projekts stehen Schulungsmaterialien und ausgebildete Trainerinnen und Trainer
zur Verfügung, die Konsumierende in der Anwendung von Erste-Hilfe-
Maßnahmen und von Naloxon schulen können. Die Zuständigkeit für die
Umsetzung flächendeckender Schulungen und anderer
Schadensreduzierungsmaßnahmen ist bei den Ländern und Kommunen verortet.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
25. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um Deutschland auf
das absehbar deutlich verringerte Opiatangebot infolge der afghanischen
Anbaubekämpfung von Schlafmohn vorzubereiten, welche Folgen, und
welche konkreten Ausweichreaktionen erwartet sie?
28. Welche Bedeutung hat für die Bundesregierung die zunehmende
verheimlichte Beimischung von synthetischen Opioiden oder synthetischen
Cannabinoiden bei auf dem Schwarzmarkt angebotenen Drogen?
Die Fragen 25 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet die Lage sehr genau und steht dazu im
Austausch mit den Ländern, anderen Staaten und relevanten nationalen und
internationalen Organisationen.
Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet in enger Zusammenarbeit mit
dem Bundesministerium des Innern, dem Bundeskriminalamt, dem
Zollkriminalamt, weiteren Strafverfolgungsbehörden sowie den Behörden der Länder die
Weiterentwicklung des bestehenden bundesweiten Frühwarnsystems für
Neuentwicklungen beim Konsum von psychoaktiven Substanzen und beim
missbräuchlichen Konsum von Medikamenten („NEWS“) zu einem integrierten
Drogenmonitoring und -frühwarnsystem vor. Mit Hilfe des weiterentwickelten
Monitoring- und Frühwarnsystems sollen Vergiftungen insbesondere durch
synthetische Opioide zeitnah erkannt und Konsumierende vor gefälschten
Arzneimitteln und kontaminierten Substanzen gewarnt werden können.
Das Auftreten von NPS wird durch die Bundesregierung kontinuierlich
beobachtet. Neu auftretende gefährliche NPS werden zeitnah dem NpSG unterstellt.
Da es sich bei der Entwicklung von NPS um ein sehr dynamisches und nicht
nur nationales Geschehen handelt, wirkt die Bundesregierung mit ihren
europäischen Partnern und der Drogenagentur der Europäischen Union zusammen.
Zudem hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Vergiftungen mit
Todesfolge durch Konsum oder Kontakt mit verunreinigten, unerkannten oder
überdosierten Substanzen zu verhindern. Mit der vorgesehenen Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung beabsichtigt das Bundesministerium für
Gesundheit einen breiteren Zugang zu Naloxon-haltigen Nasensprays als
Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung zu schaffen.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Projektförderung von „NALtrain“
Einrichtungen und Konsumierende in der Anwendung von Naloxon und Erste
Hilfe-Maßnahmen geschult.
Weiterhin wurden mit einer am 20. Februar 2025 in Kraft getretenen Änderung
der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung die
betäubungsmittelrechtlichen Zugangsvoraussetzungen zur diamorphingestützten
Substitutionsbehandlung für Schwerstopioidabhängige bedarfsgerecht weiterentwickelt.
26. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung in dem steigenden
Kokainkonsum in Nachbarstaaten Deutschlands, und welche Vorkehrungen trifft
sie diesbezüglich?
27. Welche neuen Bedarfe ergeben sich in der Suchthilfe aufgrund des
steigenden Konsums von Kokain und Crack, und welche Maßnahmen plant
die Bundesregierung dahin gehend?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet die nationalen und internationalen
Entwicklungen rund um Kokain und Crack und steht dazu in engem Austausch mit
Ländern und Kommunen. Infolgedessen prüft das Bundesministerium für
Gesundheit die Förderung einer wissenschaftlichen Begleitung von kommunalen
Modellprojekten zur Unterstützung von Crack-Konsumierenden.
29. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung vor, dass das Neue-
psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) die Verfügbarkeit von synthetischen Opioiden
oder Cannabinoiden oder die unerwünschten Beimengungen durch
synthetische Opioide oder Cannabinoide wirksam verringert hat?
Die Evaluierung der Auswirkungen des NpSG belegt, dass das Gesetz
signifikant zur Verringerung von Vergiftungsfällen durch NPS beigetragen hat (vgl.
Institut für Therapieforschung: Evaluation der Auswirkungen des Neue-
psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), Abschlussbericht, verfügbar unter ift.de/w
p-content/uploads/2022/08/Kraus_et_al_2020_NpSG-Abschlussbericht.pdf).
Der beobachtete Rückgang zeigt die Wirksamkeit des NpSG und dokumentiert
eine messbare Reduktion gesundheitlicher Risiken für Konsumierende.
30. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass viele der
heute mit Drogenkonsum assoziierten Gefahren direkte Folge der
unklaren Produktqualität und Produktidentität auf dem Schwarzmarkt sind?
31. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass viele der
heute mit Drogenkonsum assoziierten Gefahren direkte Folge der
Kriminalisierung von Drogengebrauchenden sind?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Konsum von Rauschmitteln sind – unabhängig von ihrer Legalität –
vielfältige, je nach Substanz zu unterscheidenden, sozialen und
gesundheitlichen Risiken verbunden. Einige Risiken des Substanzkonsums (z. B.
Suchtpotenzial oder gesundheitliche Gefahren) bestehen unabhängig von
Produktqualität oder Stigmatisierung.
Verunreinigungen und unerkannte Beimengungen zu Substanzen können
erhebliche, zusätzliche Gesundheitsgefahren für Konsumierende mit sich bringen.
Gleichzeitig garantiert die Reinheit einer Substanz nicht, dass ihr Konsum
gesundheitlich unbedenklich ist.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 sowie 5 bis 9 verwiesen.
32. Inwiefern erachtet die Bundesregierung die legalen Drogen Tabak und
Alkohol als größere Gefahr für die öffentliche Gesundheit als illegale
Drogen?
Aufgrund der Häufigkeit ihres Konsums sind Tabak und Alkohol die
bedeutendsten Risikofaktoren für die häufigsten nicht übertragbaren Erkrankungen
und für vorzeitige Sterblichkeit. Bei der Vermeidung von Krebs und anderen
nicht übertragbaren Krankheiten kommt deshalb der Verringerung des Tabak-
und des riskanten Alkoholkonsums eine wichtige Rolle zu.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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