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Drogenpolitik der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1599)

dip / drucksache 26.09.2025 · WP 21 · 21/1839 · Antwort · Original ↗

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Drogenpolitik der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1599) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1839 21. Wahlperiode 26.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1599 – Drogenpolitik der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach vielen Jahren drogenpolitischen Stillstands ist die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zumindest bei der Cannabisregulation einen neuen Weg gegangen. Der Verringerung der gigantischen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Schäden durch Alkohol und Tabak hat sie sich allerdings kaum angenommen. Auch bei anderen illegalen Drogen als Cannabis tritt Deutschland weitgehend auf der Stelle. Die neue Bundesregierung droht nun, die Fortschritte in der Cannabispolitik wieder zunichtezumachen (https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/cannabis-legalisierung-verbot-c du-merz-neuwahl-100.html) – nach einer „ergebnisoffenen Prüfung“ (https://w ww.handelsblatt.com/dpa/koalitionsvertrag-cannabis-gesetz-soll-ergebnisoffe n-geprueft-werden/30290716.html). Die weiteren drogenpolitischen Ziele der neuen Bundesregierung und ihrer Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, sind nach Ansicht der Fragesteller weitgehend unklar. Mit Hendrik Streeck wählte die aktuelle Bundesregierung einen Drogenbeauftragten, der nach Kenntnis der Fragesteller zuvor noch keine Berührungspunkte mit Drogenpolitik hatte (https://www.tagesscha u.de/inland/innenpolitik/streeck-neuer-drogenbeauftragter-100.html). Hinzu kommt, dass das Thema Drogenpolitik im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum größten Teil ausgeklammert wurde. Es wurden keine Vorhaben genannt, um legale Drogen wie Alkohol und Tabak strenger zu regulieren, noch wurden weitere Maßnahmen für den Umgang mit illegalen Drogen verabschiedet (https://www.koalitionsvertrag2025.de). Die Fragesteller sind jedoch überzeugt, dass es großen Handlungsbedarf in der Drogenpolitik gibt. Vor diesem Hintergrund möchten die Fragesteller mit dieser Kleinen Anfrage die drogenpolitischen Positionen und Vorhaben der Bundesregierung für die laufende Wahlperiode erfragen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welchen Stellenwert hat evidenzbasierte Drogenpolitik für die Bundesregierung, und was bedeutet Evidenz nach Einschätzung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang? Die Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung baut auf die vier Säulen Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensreduzierung sowie Angebotsreduzierung und Strafverfolgung. Zudem fördert die Bundesregierung im Rahmen der Ressortforschung das Schaffen von Evidenz in Form der Projektförderung wissenschaftlicher Untersuchungen in verschiedenen Bereichen.  2. Ist die Kriminalisierung von Konsumierenden (laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG)) nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich ein Erfolgsmodell? Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist in seiner Zielrichtung als wirksam zu bewerten. Das BtMG verringert aufgrund seiner generalpräventiven Wirkung den Missbrauch von illegalen Substanzen und leistet einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Das BtMG schafft zudem die rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zu Angeboten zur Schadensminimierung. Gleichzeitig wird das BtMG durch Prävention, Beratung und Behandlung flankiert, um den komplexen Zusammenhängen von Suchterkrankungen und deren Entstehung angemessen begegnen zu können.  3. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Verkauf von Alkohol- und Tabakprodukten einzuschränken (Werbeverbote, Steuererhöhungen, Zeitbeschränkungen, Altersbeschränkungen etc.), wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Für die Bundesregierung steht gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der Ausbau geeigneter Präventionsmaßnahmen im Fokus, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor Alltagssüchten zu schützen. Bereits jetzt werden Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) in den Bereichen der Tabak- und Alkoholprävention umgesetzt und gefördert. Dabei stehen Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Fokus. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung eine zeitnahe Umsetzung der Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“. Weiterhin sieht der Koalitionsvertrag bei der Tabaksteuer eine Fortschreibung des geltenden Aufwuchspfades über das Jahr 2026 hinaus vor.  4. Ist Cannabis nach Ansicht der Bundesregierung eine Einstiegsdroge, und wenn ja, auf welcher Evidenz basiert diese Erkenntnis? Der Weg in den Drogengebrauch und seine mögliche Verhaltensverfestigung ist durch komplexe Ursachen und Verläufe charakterisiert. Den Einstieg in eine Abhängigkeit auf eine Substanz zurückzuführen, greift das komplexe Ursachengefüge nicht auf.  5. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung vor, dass die Prohibitionspolitik gemäß BtMG die Nachfrage nach Drogen wirksam reduziert?  6. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung vor, dass die Prohibitionspolitik gemäß BtMG das Angebot von Drogen wirksam reduziert?  7. Welche unerwünschten Wirkungen gehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Prohibitionspolitik einher (z. B. Finanzierung der organisierten Kriminalität in Deutschland sowie in den Produktionsländern, verringerter Zugang zu Beratung und Therapie, Bindung von Ressourcen bei Polizei, Gerichten und Strafvollzug, Bildung von offenen und verdeckten Drogenszenen, Verelendung von Abhängigen, Gesundheitsschäden aufgrund von unklarer Produktqualität und Produktidentität, Fehlen jedes Jugendschutzes, schwierige Aufklärung zu einem risikobewussten Konsum aufgrund des Abstinenzdogmas etc.)?  8. Inwiefern überwiegen die unerwünschten die erwünschten Wirkungen der Prohibition nach Einschätzung der Bundesregierung (bitte begründen)?  9. Inwiefern hat die Bundesregierung vor, die erwünschten und unerwünschten Auswirkungen der Prohibitionspolitik unabhängig wissenschaftlich untersuchen zu lassen? Die Fragen 5 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Eine umfassende Drogenpolitik kombiniert strafrechtliche Maßnahmen mit gesundheitsorientierten Strategien. Die Nationale Strategie der Bundesregierung zur Drogen- und Suchtpolitik umfasst dementsprechend die vier Säulen Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensreduzierung sowie Angebotsreduzierung und Strafverfolgung. Maßnahmen wie die Substitutionsbehandlung oder die Zurverfügungstellung von Drogenkonsumräumen haben positive Ergebnisse hinsichtlich der Risikominderung und Verbesserung der Gesundheit gezeigt. Die kontinuierliche Überwachung des Drogenmarktes und die Unterstellung neu aufgetretener und potenziell gefährlicher Stoffe unter das BtMG bzw. das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) sorgen dafür, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden können. Übersichten zu den Daten der Strafverfolgungsbehörden veröffentlicht das Bundeskriminalamt im jährlichen Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität. Im Übrigen ergibt sich aus den von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten internationalen Drogenkontrollabkommen sowie aus europarechtlichen Bestimmungen eine rechtliche Verpflichtung, den Umgang mit bestimmten Substanzen zu regulieren und spezifische Handlungen, insbesondere den Handel, unter Strafe zu stellen. 10. Welchen Stellenwert hat Harm Reduction (Schadensminderung) in Bezug auf die Gesundheit von Konsumierenden von legalen und illegalen Drogen sowie bei Betroffenen von Verhaltenssüchten (insbesondere Glücksspiel)? 11. Inwiefern ist eine akzeptierende Grundhaltung für eine gelingende Harm Reduction nach Einschätzung der Bundesregierung zielführend? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Entsprechend der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik wird der sogenannte Harm Reduction-Ansatz ergänzend zu Prävention, Beratung, Behandlung sowie Angebotsreduzierung und Strafverfolgung von der Bundesregierung unterstützt und gefördert. Schadensreduzierungsmaßnahmen können Todesfälle, Infektionskrankheiten und andere gesundheitliche Schäden verhindern. Das BIÖG informiert über das Internetportal www.drugcom.de über Schadensreduzierungsmaßnahmen bei legalen und illegalen Drogen. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 9 verwiesen. 12. Inwiefern kann die chemische Prüfung von Drogen (Drug Checking) nach Einschätzung der Bundesregierung dazu beitragen, a) gesundheitliche Risiken für Konsumierende zu verringern, b) die Überwachung des illegalen Marktes zu erleichtern (Monitoring) und so Trends zu erkennen und drogenpolitisch reagieren zu können, c) andere Konsumierende vor gefährlichen Streckmitteln, gefährlicher Dosierung, gefährlichen Unreinheiten oder falscher Identität von auf dem Schwarzmarkt angebotenen Drogen zu warnen, d) Konsumierenden, auch von schwer erreichbaren Szenen etwa bei Partydrogen, einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Therapie zu ermöglichen, e) Konsumierende zu mehr Risikobewusstsein beim Konsum zu motivieren, f) drogenassoziierte Kriminalität zu verringern (bitte die Einschätzungen jeweils mit wissenschaftlichen Daten oder internationalen Erfahrungswerten begründen)? 13. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung darüber vor, ob Drug Checking die Konsummenge insgesamt verändert? 14. Welche (weiteren) unerwünschten Wirkungen kann Drug Checking mit sich bringen (bitte mit wissenschaftlichen Daten oder internationalen Erfahrungswerten unterfüttern)? Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Die chemische Analyse von Betäubungsmittelproben ermöglicht es, Konsumierende unmittelbar über gefährliche Verunreinigungen und Streckmittel zu informieren. Darüber hinaus liefert sie wichtige Informationen über die Zusammensetzung der auf dem illegalen Markt erhältlichen potenziell gefährlichen Stoffe. Grenzen findet das Drug Checking bei neu auftretenden Stoffen (z. B. neue psychoaktive Stoffe (NPS)), weil nur bereits bekannte Stoffe analysiert werden können. Auf die öffentlich zugängliche wissenschaftliche Studienlage wird verwiesen. 15. Plant die Bundesregierung eine Anschlussfinanzierung für das RaFT (Rapid Fentanyl Test)-Projekt, und wenn, nein, warum nicht? Das aus Bundesmitteln geförderte Projekt „RaFT“ ist beendet. Die Aufgabe des Projekts lag in der modellhaften Entwicklung eines verlässlichen und einheitlichen Schnelltestverfahrens für Fentanyl sowie der Entwicklung eines Handlungsleitfadens. Beides wurde im Projekt entwickelt und kann in der Praxis der Drogen- und Suchthilfe zur Anwendung kommen. Eine Anschlussfinanzierung ist und war nicht vorgesehen. 16. Sieht die Bundesregierung besondere Relevanz, die Substanzanalyse bundesweit einzuführen, um die Zunahme des Vorkommens von Fentanyl und anderen synthetischen Opioiden zu erkennen und folgend Todesfälle zu vermeiden? Die Bundesregierung hat mit § 10b BtMG den rechtlichen Rahmen für Drug Checking im Rahmen von Modellprojekten geschaffen. Die weitere rechtliche und tatsächliche Umsetzung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die bereits bestehenden Drug Checking-Stellen der Länder sind an das Frühwarnsystem NEWS angebunden, um die Ergebnisse von Substanzuntersuchungen in ein bundesweites Monitoring einfließen zu lassen. Die Ergebnisse von Drug Checking können dazu beitragen, Konsumierende und Einsatzkräfte im Falle eines regional oder lokal gehäuften vermehrten Auftretens gefährlicher Stoffe frühzeitig warnen zu können. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Inwiefern können Drogenkonsumräume nach Einschätzung der Bundesregierung dazu beitragen, a) gesundheitliche Risiken für Konsumierende aufgrund von falscher Dosierung oder falscher Applikation zu verringern, b) gesundheitliche Risiken für Konsumierende aufgrund von Infektionen oder verunreinigten Konsumutensilien zu verringern, c) gesundheitliche Risiken für Konsumierende aufgrund von unsicherer und unhygienischer Konsumumgebung zu verringern, d) Drogenkonsumierende für Hilfe und Therapie zu erreichen, e) die Überwachung des illegalen Marktes zu erleichtern (Monitoring) und so Trends zu erkennen und drogenpolitisch reagieren zu können, f) Konsumierende zu mehr Risikobewusstsein beim Konsum zu motivieren, g) drogenassoziierte Kriminalität zu verringern (bitte die Einschätzungen jeweils mit wissenschaftlichen Daten oder internationalen Erfahrungswerten begründen)? 18. Inwiefern will die Bundesregierung die Länder dabei unterstützen, die Zahl von Drogenkonsumräumen zu erhöhen bzw. die Erreichbarkeit und die Ausstattung auszubauen? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Laut eines Berichts der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht aus November 2024 wurden im Jahr 2023 in Deutschland 32 Konsumräume betrieben, in denen mindestens 650 000 Konsumvorgänge stattfanden. Hierbei gab es 650 Notfälle, jedoch keinen Todesfall nach der Nutzung eines Konsumraums (vgl. Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Aidshilfe e. V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft Drogenkonsumräume: Drogenkonsumräume in Deutschland 2023, Erste deutschlandweite Erhebung zur Reichweite, Angeboten und konsumierten Substanzen in Drogenkonsumräumen, November 2024, verfügbar unter ift.de/wp-content/uploads/2024/12/IFT-DAH-BAG-DKR-2024-Drogenkonsum raeume-in-Deutschland-2023.pdf). Die rechtliche Grundlage für den Betrieb von Drogenkonsumräumen ist in § 10a BtMG enthalten, der den Ländern die Möglichkeit gibt, entsprechenden Einrichtungen bei Einhaltung bestimmter Mindeststandards eine Erlaubnis zum Betrieb zu erteilen. Mangels Zuständigkeit werden Länder und Kommunen bei der Einrichtung von Drogenkonsumräumen nicht finanziell von der Bundesregierung unterstützt. Die Bundesregierung steht mit den Ländern jedoch im ständigen fachlichen Austausch über bestehende Gremien, insbesondere in der Arbeitsgruppe Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG), an deren Sitzungen das Bundesministerium für Gesundheit regelmäßig teilnimmt. 19. Welche Initiativen plant die Bundesregierung bei der Aufklärung über Drogenkonsum? a) Welche Rolle spielt dabei ein akzeptierender Ansatz im Sinne der Schadensminderung, und welche Rolle spielt der Appell zur Abstinenz? b) Welche Evidenz liegt der Bundesregierung über die Wirksamkeit der akzeptierenden Drogenaufklärung bzw. der rein abstinenzorientierten Aufklärungsarbeit vor? c) Inwiefern hält es die Bundesregierung insbesondere für sinnvoll, Wissen um einen möglichst risikoarmen Konsum der verschiedenen Drogen in die Aufklärungsarbeit zu integrieren? Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet. Drogenpolitische Maßnahmen erfolgen zielgruppenspezifisch. Im Bereich der universellen Prävention, die sich an die Gesamtbevölkerung richtet, steht die Verhinderung bzw. das Herauszögern des Konsums im Fokus. Maßnahmen der Schadensminderung hingegen, die bereits riskant Konsumierende adressieren, verfolgen andere primäre Ziele, wie die Reduktion von Infektionskrankheiten und das Sichern des Überlebens. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. 20. Welchen Stellenwert nimmt die Versorgung mit Naloxon für die Bundesregierung ein? 21. Inwiefern plant die Bundesregierung, eine breite Naloxonvergabe in der opiat- und opioidkonsumierenden Szene zu erleichtern und breit umzusetzen? 23. Inwiefern plant die Bundesregierung, insbesondere für die Drogen- und Suchthilfe, die Obdachlosenhilfe, die Polizei, den Strafvollzug und andere einen erleichterten Bezug und Abgabe trotz grundsätzlicher Verschreibungspflicht zu ermöglichen? 24. Plant die Bundesregierung, naloxonhaltige Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen? Die Fragen 20, 21, 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Durch die mit der dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vorgesehenen Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung soll ein breiterer Zugang zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Naloxon zur nasalen Anwendung für die Notfalltherapie bei Opioid- Überdosierungen geschaffen werden. Es wird die ärztliche Verschreibung für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden, der Bundeswehr, der Ordnungsbehörden und der Bundes- und Landespolizei ermöglicht. Darüber hinaus wird mit der Entlassung von national zugelassenen Naloxon-haltigen Nasensprays aus der Verschreibungspflicht die Voraussetzung für einen erleichterten Zugang zu diesen Arzneimitteln für Personen aus dem sozialen Umfeld Drogenabhängiger geschaffen. Die Verordnung wird voraussichtlich im Oktober 2025 in Kraft treten. 22. Plant die Bundesregierung, etwaige Modellprojekte wie NALtrain fortzuführen und die Finanzierung sicherzustellen? Eine Fortführung des Projekts „NALtrain“ war und ist nicht geplant, da es sich um ein befristetes Modellprojekt handelte, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Ressortforschung gefördert hat. Als Ergebnis des Projekts stehen Schulungsmaterialien und ausgebildete Trainerinnen und Trainer zur Verfügung, die Konsumierende in der Anwendung von Erste-Hilfe- Maßnahmen und von Naloxon schulen können. Die Zuständigkeit für die Umsetzung flächendeckender Schulungen und anderer Schadensreduzierungsmaßnahmen ist bei den Ländern und Kommunen verortet. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 25. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um Deutschland auf das absehbar deutlich verringerte Opiatangebot infolge der afghanischen Anbaubekämpfung von Schlafmohn vorzubereiten, welche Folgen, und welche konkreten Ausweichreaktionen erwartet sie? 28. Welche Bedeutung hat für die Bundesregierung die zunehmende verheimlichte Beimischung von synthetischen Opioiden oder synthetischen Cannabinoiden bei auf dem Schwarzmarkt angebotenen Drogen? Die Fragen 25 und 28 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beobachtet die Lage sehr genau und steht dazu im Austausch mit den Ländern, anderen Staaten und relevanten nationalen und internationalen Organisationen. Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, weiteren Strafverfolgungsbehörden sowie den Behörden der Länder die Weiterentwicklung des bestehenden bundesweiten Frühwarnsystems für Neuentwicklungen beim Konsum von psychoaktiven Substanzen und beim missbräuchlichen Konsum von Medikamenten („NEWS“) zu einem integrierten Drogenmonitoring und -frühwarnsystem vor. Mit Hilfe des weiterentwickelten Monitoring- und Frühwarnsystems sollen Vergiftungen insbesondere durch synthetische Opioide zeitnah erkannt und Konsumierende vor gefälschten Arzneimitteln und kontaminierten Substanzen gewarnt werden können. Das Auftreten von NPS wird durch die Bundesregierung kontinuierlich beobachtet. Neu auftretende gefährliche NPS werden zeitnah dem NpSG unterstellt. Da es sich bei der Entwicklung von NPS um ein sehr dynamisches und nicht nur nationales Geschehen handelt, wirkt die Bundesregierung mit ihren europäischen Partnern und der Drogenagentur der Europäischen Union zusammen. Zudem hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Vergiftungen mit Todesfolge durch Konsum oder Kontakt mit verunreinigten, unerkannten oder überdosierten Substanzen zu verhindern. Mit der vorgesehenen Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit einen breiteren Zugang zu Naloxon-haltigen Nasensprays als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung zu schaffen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Projektförderung von „NALtrain“ Einrichtungen und Konsumierende in der Anwendung von Naloxon und Erste Hilfe-Maßnahmen geschult. Weiterhin wurden mit einer am 20. Februar 2025 in Kraft getretenen Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung die betäubungsmittelrechtlichen Zugangsvoraussetzungen zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung für Schwerstopioidabhängige bedarfsgerecht weiterentwickelt. 26. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung in dem steigenden Kokainkonsum in Nachbarstaaten Deutschlands, und welche Vorkehrungen trifft sie diesbezüglich? 27. Welche neuen Bedarfe ergeben sich in der Suchthilfe aufgrund des steigenden Konsums von Kokain und Crack, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung dahin gehend? Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beobachtet die nationalen und internationalen Entwicklungen rund um Kokain und Crack und steht dazu in engem Austausch mit Ländern und Kommunen. Infolgedessen prüft das Bundesministerium für Gesundheit die Förderung einer wissenschaftlichen Begleitung von kommunalen Modellprojekten zur Unterstützung von Crack-Konsumierenden. 29. Welche Evidenz liegt der Bundesregierung vor, dass das Neue- psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) die Verfügbarkeit von synthetischen Opioiden oder Cannabinoiden oder die unerwünschten Beimengungen durch synthetische Opioide oder Cannabinoide wirksam verringert hat? Die Evaluierung der Auswirkungen des NpSG belegt, dass das Gesetz signifikant zur Verringerung von Vergiftungsfällen durch NPS beigetragen hat (vgl. Institut für Therapieforschung: Evaluation der Auswirkungen des Neue- psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), Abschlussbericht, verfügbar unter ift.de/w p-content/uploads/2022/08/Kraus_et_al_2020_NpSG-Abschlussbericht.pdf). Der beobachtete Rückgang zeigt die Wirksamkeit des NpSG und dokumentiert eine messbare Reduktion gesundheitlicher Risiken für Konsumierende. 30. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass viele der heute mit Drogenkonsum assoziierten Gefahren direkte Folge der unklaren Produktqualität und Produktidentität auf dem Schwarzmarkt sind? 31. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass viele der heute mit Drogenkonsum assoziierten Gefahren direkte Folge der Kriminalisierung von Drogengebrauchenden sind? Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet. Mit dem Konsum von Rauschmitteln sind – unabhängig von ihrer Legalität – vielfältige, je nach Substanz zu unterscheidenden, sozialen und gesundheitlichen Risiken verbunden. Einige Risiken des Substanzkonsums (z. B. Suchtpotenzial oder gesundheitliche Gefahren) bestehen unabhängig von Produktqualität oder Stigmatisierung. Verunreinigungen und unerkannte Beimengungen zu Substanzen können erhebliche, zusätzliche Gesundheitsgefahren für Konsumierende mit sich bringen. Gleichzeitig garantiert die Reinheit einer Substanz nicht, dass ihr Konsum gesundheitlich unbedenklich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 sowie 5 bis 9 verwiesen. 32. Inwiefern erachtet die Bundesregierung die legalen Drogen Tabak und Alkohol als größere Gefahr für die öffentliche Gesundheit als illegale Drogen? Aufgrund der Häufigkeit ihres Konsums sind Tabak und Alkohol die bedeutendsten Risikofaktoren für die häufigsten nicht übertragbaren Erkrankungen und für vorzeitige Sterblichkeit. Bei der Vermeidung von Krebs und anderen nicht übertragbaren Krankheiten kommt deshalb der Verringerung des Tabak- und des riskanten Alkoholkonsums eine wichtige Rolle zu. 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