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Aufgaben und Auslastung der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes (Antwort zu Drs. 21/1332)

dip / drucksache 03.09.2025 · WP 21 · 21/1471 · Antwort · Original ↗

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Aufgaben und Auslastung der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes (Antwort zu Drs. 21/1332) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1471 21. Wahlperiode 03.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1332 – Aufgaben und Auslastung der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland hat eigene Bereitschaftspolizei- Einheiten, die insgesamt etwa 16 400 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte umfassen. Der Bund unterhält eine eigene Bereitschaftspolizei (Bundesbereitschaftspolizei) in der Organisation der Bundespolizei. Die Verantwortung für die Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes liegt beim Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL), der dem Bundesministerium des Innern (BMI) zugeordnet ist. Der IBPdL ist als Beauftragter des Bundesinnenministeriums direkt der Abteilung Bundespolizei im BMI unterstellt (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-intern ationale-zusammenarbeit/IBPdL/bereitschaftspolizei-artikel.html). Ihre Hauptaufgaben umfassen die Bewältigung besonderer Lagen wie Versammlungseinsätze, Staatsbesuche, internationale Gipfeltreffen und Großveranstaltungen, aber auch die Unterstützung bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen. Zudem kommen sie in Fällen von Gefahren für die demokratische Ordnung oder im Verteidigungsfall zum Einsatz. Das Grundgesetz erlaubt dem Bund, in Ausnahmefällen Weisungen gegenüber den Polizeien der Länder zu erteilen, weshalb es wichtig ist, dass die Bereitschaftspolizeien einheitlich arbeiten (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale- undinternationale-zusammenarbeit/IBPdL/bereitschaftspolizei-artikel.html). Sie sind mitunter ein Garant für die innere Sicherheit im Land, weil sich viele Einsätze und Lagen nur durch die Unterstützung von Einheiten der Bereitschaftspolizei bewältigen lassen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung erhebt grundsätzlich keine eigenen statistischen Daten der Polizeien der Länder. Sie gibt überdies keine Auskunft zu Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen. Statistische Daten, welche der Bundesregierung durch eigenständige Übermittlung der Länder vorliegen oder im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung erhoben werden, werden grundsätzlich für einen Zeitraum von 10 Jahren vorgehalten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie entwickelt sich der Haushalt des IBPdL seit 2001? Die zurückliegende Haushaltsführung sah seit 2016 grundsätzlich einen Mittelansatz beim Bundesministerium des Innern (BMI – Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL)) von 19 887 Euro vor. Im Jahr 2015 lag der Mittelansatz für BMI (IBPdL) noch bei 13 387 Euro. In den Jahren 2018 bis 2022 erfolgten anlassbezogen Erhöhungen des Mittelansatzes für BMI (IBPdL) zwecks Verbesserung der Fahrzeugausstattung, Beschaffung einer neuen Generation von Sonderwagen (SW5) sowie Beschaffung von Körperschutzausstattung (KSA). Mit dem aktuellen Regierungsentwurf des Haushalts ist durch die Bundesregierung im Jahr 2025 eine Erhöhung des Mittelansatzes BMI (IBPdL) um ca. 2 000 Euro vorgesehen. Haushaltsansatz des BMI (IBPdL) seit dem Jahr 2015: 2015: 13 387 Euro 2016: 19 887 Euro 2017: 19 887 Euro 2018: 29 887 Euro 2019: 38 387 Euro 2020: 38 387 Euro 2021: 50 887 Euro 2022: 35 887 Euro 2023: 19 887 Euro 2024: 19 887 Euro 2025: 21 886 Euro.  2. Plant die Bundesregierung auch Investitionen bzw. die Ausweitung von Zuständigkeiten für den IBPdL für den Schutz von kritischen Infrastrukturen? Für den IBPdL sind derzeit keine Investitionen im Kontext einer etwaigen Ausweitung der Zuständigkeiten für den Schutz kritischer Infrastrukturen geplant.  3. Gelten aus Sicht der Bundesregierung für Investitionen beim IBPdL die Ausnahmen von den Regelungen der Schuldenbremse, und wenn nein, warum nicht? Nach Art. 115 des Grundgesetzes (GG) sind lediglich die Ausgabenbereiche für Verteidigung, für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten von den Regelungen der Schuldenbremse ausgenommen.  4. Wie hat sich das Personal der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes seit 2001 entwickelt (bitte nach Jahren in Bund und Länder aufschlüsseln)? Nach leichten Rückgängen der Personalstärken der Bereitschaftspolizeien der Länder in den anfänglichen 2000er Jahren hat sich die Gesamtstärke der Bereitschaftspolizeien der Länder (IST-Stärken) in den letzten Jahren im Trend wieder erhöht. 2018: 15 186 2019: 15 435 2020: 15 569 2021: 15 696 2022: 15 969 2023: 16 034 2024: 15 959 Die Personalentwicklung für die Direktion Bundesbereitschaftspolizei kann aufgrund der Speicherfristen nur für die Jahre 2020 bis 2025 zur Verfügung gestellt werden (Darstellung umfasst Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Tarifbeschäfigte in Vollzeitäquivalenten). Stichtag Personal-IST (PVB, VB, TB) 01.01.2021 5 835,19 01.01.2022 6 099,31 01.01.2023 6 341,32 01.01.2024 7 021,90 01.01.2025 7 088,50 01.07.2025 7 182,15  5. Welche Beschaffungsmaßnahmen für besondere Ausstattungen plant die Bundesregierung in ihrer Legislatur im Zuständigkeitsbereich des IBPdL? Gemäß Beschluss des Arbeitskreises II der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 26./27. April 2017 liegt die Priorisierung der Beschaffungen des IBPdL bei Personenmobilität, taktischen Spezialfahrzeugen und ggf. Körperschutzausstattung. Geplant sind aktuell u. a. Beschaffungen von Halb-/Gruppenkraftwagen sowie Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen, Krankenwagen, Materialtransportkraftwagen sowie Befehlskraftwagen. Eine besondere Herausforderung ist die Beschaffung und unmittelbar bevorstehende Auslieferung von Sondergeschützten Fahrzeugen („SW 5“) mit einem voraussichtlichen Gesamtmittelbedarf bis zum Jahr 2029/2030 in Höhe von ca. 104 Mio. Euro.  6. Welche Schutzausstattung für die Polizistinnen und Polizisten in der Bereitschaftspolizei der Länder und des Bundes wird über das Bundesinnenministerium beschafft und ausgegeben? Die Beschaffung von KSA für die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) der BPdL durch den Bund wird voraussichtlich in diesem Jahr abgeschlossen. Weitere Beschaffungen von personenbezogenen Schutzausstattungen sind bundesseitig aktuell nicht geplant. Die in der Bundesbereitschaftspolizei verwendete Körperschutzausstattung ist durch das Bundespolizeipräsidium über das Beschaffungsamt des BMI ausgeschrieben und beschafft worden. Darüber hinaus bezieht die Bundespolizei ballistische Schutzdecken über eine Rahmenvereinbarung der Generalzolldirektion.  7. Wie erklärt die Bundesregierung die geringen Mittelabflüsse in der Titelgruppe Digitalfunk (Ausgabereste in Höhe von 313 Mio. Euro)?  8. Wie plant die Bundesregierung, die bestehenden Beschaffungsprobleme im Bereich des Digitalfunks zu beheben? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Bundeshaushalt sind die für den Digitalfunk benötigten Haushaltsmittel des Bundes bei Kapitel 0602, Titelgruppe 02 veranschlagt. Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 bestehen Ausgabereste in Höhe von 312 984 090,52 Euro. Diese Ausgabereste werden vollständig benötigt, um bestehende rechtliche Verpflichtungen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) aus vertraglichen Vereinbarungen in Umsetzung des Verwaltungsabkommens in künftigen Haushaltsjahren erfüllen zu können. Dabei ist gemäß § 34 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu beachten, dass Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden dürfen, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Auf Grund diverser Verzögerungen bei verschiedenen Lieferungen und Leistungen und notwendiger Anpassungen im Projektverlauf ist die Bildung der benannten Ausgabereste notwendig geworden, um eingegangene rechtliche Verpflichtungen zum gemäß § 34 BHO passenden Zeitpunkt leisten zu können. Die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Lieferung und Leistung durch Lieferanten und Dienstleister stellt sich zunehmend als herausfordernd dar, nicht aber die Ausschreibung und Beschaffung der benötigten weiteren Leistungen. Mit Blick auf die begrenzte technologische Lebensdauer des aktuell eingesetzten Tetra-Standards ist daher für die Bundesregierung die Errichtung einer resilienten mobilen Breitbandkommunikation für die einsatzkritische Kommunikation der BOS auf dem Stand der Technik essentiell. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 stellt hierfür Mittel bereit.  9. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um den Fuhrpark der Bereitschaftspolizeien zu modernisieren? Durch einen ständigen Austausch zwischen Bund und Ländern, fortlaufende Bestandserhebungen sowie standardisierte Aussonderungsprozesse erfolgen gemeinsam priorisierte Ersatz- und Neubeschaffungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die technischen Ausschreibungsunterlagen sowie die Technischen Richtlinien werden auf dem aktuellen Stand gehalten. 10. Plant die neue Bundesregierung die Aufstockung der Wasserwerfer- Einheiten, und wenn ja, in welcher Form? Nein, die Bundesregierung plant keine Aufstockung. 11. Für welche Einsatzlagen wurde die Bereitschaftspolizei in den Jahren von 2020 bis 2024 sowie im Jahr 2025 bisher eingesetzt (bitte nach Jahren, Dauer, Art und Ort der Einsatzlage, Anzahl des eingesetzten Personals aufschlüsseln, dabei bitte unterscheiden, ob die Einsatzlagen im Kontext von Grenzkontrollen, besonderen Sportereignissen [Fußball etc.], Bahnhöfen, Flughäfen, Versammlungslagen, Staatsbesuchen, internationalen Gipfeltreffen und Konferenzen, sonstigen Großveranstaltungen und bei Großschadensereignissen oder Naturkatastrophen erfolgten)? Das Vorhalten detaillierter Daten zu Einsatzanlässen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Aus der Aufgabenwahrnehmung des IBPdL lassen sich nachfolgende Einsatzschwerpunkte aufführen: Versammlungen, Veranstaltungen, Fußball, Staatsbesuche, Sonstige. Bei den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen werden die Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei schwerpunktmäßig zur Unterstützung der Bundespolizeidirektion eingesetzt. Darüber hinaus unterstützt die Bundesbereitschaftspolizei bei Einsatzanlässen im originären Aufgabenbereich die Bundespolizeidirektionen bei der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Hierzu zählten in der Vergangenheit u. a. herausragende Einsatzlagen, wie der G7-Gipfel im Juni 2022, die Fußball- Europameisterschaft Juni/Juli 2024 und der NUK-Transport im November 2024. Des Weiteren wird die Bundesbereitschaftspolizei bei jährlich wiederkehrenden Einsatzanlässen eingesetzt (z. B. der Tag der Deutschen Einheit und der Jahreswechsel). 12. Welche Auswirkungen hat der massive Personaleinsatz an den deutschen Binnengrenzen auf die Einsatzbereitschaft der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes? Die Bundesbereitschaftspolizei wird schwerpunktmäßig im grenzpolizeilichen Bereich zur Unterstützung der entsprechenden Bundespolizeidirektionen eingesetzt. Unterstützungseinsätze der Bundespolizei für die Länder erfolgen im Rahmen der verfügbaren Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei. Die generelle Einsatzbereitschaft der Bundesbereitschaftspolizei ist auf Grund des grenzpolizeilichen Unterstützungseinsatzes nicht tangiert. Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus für die Bereitschaftspolizeien der Länder über keine derartigen, zentral erhobenen Informationen. 13. Wie viele und welche Unterstützungsersuchen der Landesinnenministerien wurden aufgrund der seit Mai 2025 verstärkten Grenzkontrollen durch das Bundesministerium des Innern und das Bundespolizeipräsidium abgelehnt (bitte nach anfragendem Innenministerium, Bedarf und Ablehnungsgrund darstellen)? Die Bundespolizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. 14. Welche konkreten Aufgaben übernimmt der IBPdL im Spannungsfall und im Verteidigungsfall? Auf Grundlage der Artikel 35 Absatz 3, Artikel 91 Absatz 2 und Artikel 115 f. GG kann die Bundesregierung – in bestimmten Fällen (u. a. im sog. Spannungs- oder Verteidigungsfall) den Ländern Weisungen erteilen. Hierzu kann sich die Bundesregierung der Stelle des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder bedienen. In seiner Funktion begleitet der IBPdL die erforderlichen Entscheidungen der Bundesregierung vor. 15. Wann fanden die letzten Übungen des IBPdL im Zusammenhang mit einem Szenario des Spannungs- und Verteidigungsfalls statt? Der IBPdL in die Krisenmanagementübungen („LÜKEX“) eingebunden. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Teilnahme an bereitschaftspolizeilichen Übungsszenarien. 16. Sieht die neue Bundesregierung die Bestimmungen, Richtlinien, Anweisungen und Sammlungen von Katalogen und Nachschlagewerken (BRAS) 140.1 stets erfüllt? Bei den Bestimmungen, Richtlinien, Anweisungen und Sammlungen von Katalogen und Nachschlagewerken (BRAS) handelt es sich um verbindliche Regelungen, die einzuhalten sind. Sie werden fortlaufend auf Aktualisierungs-/ Anpassungsbedarf geprüft. 17. Welche Kosten haben der IBPdL und die Bundesbereitschaftspolizei sich von den Innenministerien der Länder aufgrund der einschlägigen Verwaltungsvereinbarung seit 2001 erstatten lassen (bitte nach Einsatzanlass, Einsatzort und Erstattungssumme aufschlüsseln)? Für die Bundesbereitschaftspolizei sind nur die erstattungsfähigen Kosten für die Jahre 2020 bis 2025 wie folgt erfasst. un te rs tü tz en de s L an d B es uc he B ra nd er ei gn is se Fu ßb al l H oc hw as se r Ve rs am m lu ng So ns t. er st at te t M ec kl en bu rg -V or po m m er n - E ur o - E ur o 45 7 71 3, 56 E ur o - E ur o 42 7 99 9, 14 E ur o 1 42 7, 13 E ur o 86 5 74 0, 77 E ur o Sc hl es w ig -H ol st ei n 6 79 6, 69 E ur o 88 2, 71 E ur o 75 1, 47 E ur o - E ur o 55 9 87 4, 02 E ur o 40 9 78 ,6 4 Eu ro 42 6 86 6, 34 E ur o N ie de rs ac hs en - E ur o - E ur o 88 1 33 ,6 7 Eu ro - E ur o 22 7 98 3, 35 E ur o 21 4 74 ,0 4 Eu ro 33 7 59 1, 06 E ur o H am bu rg 4 37 5, 96 E ur o - E ur o 15 0 89 6, 65 E ur o - E ur o 86 7 84 0, 02 E ur o 5 76 7, 18 E ur o 92 5 28 2, 54 E ur o B re m en 11 3 89 ,3 0 Eu ro - E ur o 27 7 12 5, 95 E ur o - E ur o 72 2 34 2, 46 E ur o 26 3 46 ,3 0 Eu ro 94 6 57 4, 71 E ur o Sa ch se n- A nh al t - E ur o - E ur o 26 1 78 4, 01 E ur o - E ur o 1 42 0 97 6, 89 E ur o 4 08 8, 04 E ur o 1 38 0 45 2, 10 E ur o Sa ch se n - E ur o 60 4 95 ,1 8 Eu ro 22 9 37 1, 34 E ur o - E ur o 5 56 6 69 1, 72 E ur o 38 4 27 3, 04 E ur o 4 45 5 51 2, 18 E ur o B er lin 35 1 75 4, 92 E ur o 25 9 94 ,6 9 Eu ro 17 6 24 0, 96 E ur o - E ur o 5 69 9 71 4, 53 E ur o 24 8 04 ,0 9 Eu ro 5 08 4 60 8, 72 E ur o B ra nd en bu rg 12 0 96 ,7 6 Eu ro 38 4 37 ,5 0 Eu ro - E ur o - E ur o 64 9 89 7, 57 E ur o 70 4, 58 E ur o 58 3 51 8, 04 E ur o H es se n - E ur o 1 38 7, 73 E ur o 45 3, 82 E ur o - E ur o 2 92 8 15 3, 06 E ur o 5 24 5, 00 E ur o 2 79 3 04 6, 16 E ur o N or dr he in -W es tfa le n 17 9 08 1, 75 E ur o - E ur o - E ur o - E ur o 2 50 3 18 2, 48 E ur o 3 69 7, 52 E ur o 1 21 6 42 7, 46 E ur o Sa ar la nd - E ur o - E ur o 9 81 9, 31 E ur o - E ur o 4 17 5, 36 E ur o - E ur o 13 9 94 ,6 7 Eu ro R he in la nd -P fa lz - E ur o - E ur o 8 23 2, 76 E ur o - E ur o 22 1 96 5, 23 E ur o 43 6 28 ,8 8 Eu ro 26 7 97 9, 17 E ur o B ad en -W ür tte m be rg - E ur o - E ur o 36 7 05 ,9 1 Eu ro - E ur o 13 9 48 5, 49 E ur o - E ur o 17 6 19 1, 40 E ur o B ay er n - E ur o - E ur o - E ur o 10 2, 45 E ur o 2 09 9 41 7, 72 E ur o 11 8 20 ,3 6 Eu ro 61 7 82 1, 99 E ur o Th ür in ge n - E ur o - E ur o 31 4 27 ,6 9 Eu ro - E ur o 70 8 13 8, 67 E ur o - E ur o 68 7 78 3, 00 E ur o Su m m e 56 5 49 5, 38 E ur o 12 7 19 7, 81 E ur o 1 72 8 65 7, 10 E ur o 10 2, 45 E ur o 24 7 47 8 37 ,7 1 Eu ro 57 4 25 4, 80 E ur o 20 7 79 3 90 ,3 1 Eu ro Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus für die Bereitschaftspolizeien der Länder über keine zentral erhobenen Informationen zur gegenseitigen Erstattung von Einsatzkosten. 18. Gibt es aktuell Probleme bei der Personalgewinnung für die Bereitschaftspolizeien, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auch in Zukunft ausreichend Personal für die Bereitschaftspolizeien gewinnen zu können? Gezielte Personalwerbemaßnahmen für den Polizeivollzugsdienst insgesamt (z. B. Internetseite www.komm-zur-bundespolizei.de, Auftritten der Bundespolizei im Bereich sozialer Medien und auf Ausbildungs- und Jobmessen, Umsetzung von Werbeschaltungen digital und analog) sollten eine ausreichende Personalgewinnung für die Bundesbereitschaftspolizei sicherstellen. Erstverwendungen im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei sollen grundsätzlich in operativen Funktionen und im mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundesbereitschaftspolizei erfolgen. Die Personalgewinnung für die Bereitschaftspolizeien der Länder liegt im Übrigen in Zuständigkeit der Länder. 19. Beabsichtigt die neue Bundesregierung den Ausbau des Zuständigkeitsbereiches des IBPdL, und wenn ja, in welchen Bereichen? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Ausbau des Zuständigkeitsbereiches des IBPdL grundsätzlich nicht geplant. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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