Aufgaben und Auslastung der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes (Antwort zu Drs. 21/1332)
Text
Aufgaben und Auslastung der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes (Antwort zu Drs. 21/1332)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1471
21. Wahlperiode 03.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich,
Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1332 –
Aufgaben und Auslastung der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland hat eigene Bereitschaftspolizei-
Einheiten, die insgesamt etwa 16 400 Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamte umfassen. Der Bund unterhält eine eigene Bereitschaftspolizei
(Bundesbereitschaftspolizei) in der Organisation der Bundespolizei. Die
Verantwortung für die Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes liegt
beim Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL), der dem
Bundesministerium des Innern (BMI) zugeordnet ist. Der IBPdL ist als
Beauftragter des Bundesinnenministeriums direkt der Abteilung Bundespolizei im BMI
unterstellt (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-intern
ationale-zusammenarbeit/IBPdL/bereitschaftspolizei-artikel.html).
Ihre Hauptaufgaben umfassen die Bewältigung besonderer Lagen wie
Versammlungseinsätze, Staatsbesuche, internationale Gipfeltreffen und
Großveranstaltungen, aber auch die Unterstützung bei Naturkatastrophen und
schweren Unglücksfällen. Zudem kommen sie in Fällen von Gefahren für die
demokratische Ordnung oder im Verteidigungsfall zum Einsatz. Das Grundgesetz
erlaubt dem Bund, in Ausnahmefällen Weisungen gegenüber den Polizeien der
Länder zu erteilen, weshalb es wichtig ist, dass die Bereitschaftspolizeien
einheitlich arbeiten (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-
undinternationale-zusammenarbeit/IBPdL/bereitschaftspolizei-artikel.html). Sie
sind mitunter ein Garant für die innere Sicherheit im Land, weil sich viele
Einsätze und Lagen nur durch die Unterstützung von Einheiten der
Bereitschaftspolizei bewältigen lassen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung erhebt grundsätzlich keine eigenen statistischen Daten der
Polizeien der Länder. Sie gibt überdies keine Auskunft zu Angelegenheiten, die
im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen. Statistische Daten, welche der
Bundesregierung durch eigenständige Übermittlung der Länder vorliegen oder
im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung erhoben werden, werden
grundsätzlich für einen Zeitraum von 10 Jahren vorgehalten.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 3. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie entwickelt sich der Haushalt des IBPdL seit 2001?
Die zurückliegende Haushaltsführung sah seit 2016 grundsätzlich einen
Mittelansatz beim Bundesministerium des Innern (BMI – Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL)) von 19 887 Euro vor. Im Jahr 2015 lag
der Mittelansatz für BMI (IBPdL) noch bei 13 387 Euro. In den Jahren 2018
bis 2022 erfolgten anlassbezogen Erhöhungen des Mittelansatzes für BMI
(IBPdL) zwecks Verbesserung der Fahrzeugausstattung, Beschaffung einer
neuen Generation von Sonderwagen (SW5) sowie Beschaffung von
Körperschutzausstattung (KSA).
Mit dem aktuellen Regierungsentwurf des Haushalts ist durch die
Bundesregierung im Jahr 2025 eine Erhöhung des Mittelansatzes BMI (IBPdL) um ca.
2 000 Euro vorgesehen.
Haushaltsansatz des BMI (IBPdL) seit dem Jahr 2015:
2015: 13 387 Euro
2016: 19 887 Euro
2017: 19 887 Euro
2018: 29 887 Euro
2019: 38 387 Euro
2020: 38 387 Euro
2021: 50 887 Euro
2022: 35 887 Euro
2023: 19 887 Euro
2024: 19 887 Euro
2025: 21 886 Euro.
2. Plant die Bundesregierung auch Investitionen bzw. die Ausweitung von
Zuständigkeiten für den IBPdL für den Schutz von kritischen
Infrastrukturen?
Für den IBPdL sind derzeit keine Investitionen im Kontext einer etwaigen
Ausweitung der Zuständigkeiten für den Schutz kritischer Infrastrukturen geplant.
3. Gelten aus Sicht der Bundesregierung für Investitionen beim IBPdL die
Ausnahmen von den Regelungen der Schuldenbremse, und wenn nein,
warum nicht?
Nach Art. 115 des Grundgesetzes (GG) sind lediglich die Ausgabenbereiche für
Verteidigung, für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die
Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten von den Regelungen der
Schuldenbremse ausgenommen.
4. Wie hat sich das Personal der Bereitschaftspolizeien der Länder und des
Bundes seit 2001 entwickelt (bitte nach Jahren in Bund und Länder
aufschlüsseln)?
Nach leichten Rückgängen der Personalstärken der Bereitschaftspolizeien der
Länder in den anfänglichen 2000er Jahren hat sich die Gesamtstärke der
Bereitschaftspolizeien der Länder (IST-Stärken) in den letzten Jahren im Trend
wieder erhöht.
2018: 15 186
2019: 15 435
2020: 15 569
2021: 15 696
2022: 15 969
2023: 16 034
2024: 15 959
Die Personalentwicklung für die Direktion Bundesbereitschaftspolizei kann
aufgrund der Speicherfristen nur für die Jahre 2020 bis 2025 zur Verfügung
gestellt werden (Darstellung umfasst Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte,
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Tarifbeschäfigte in
Vollzeitäquivalenten).
Stichtag Personal-IST (PVB, VB, TB)
01.01.2021 5 835,19
01.01.2022 6 099,31
01.01.2023 6 341,32
01.01.2024 7 021,90
01.01.2025 7 088,50
01.07.2025 7 182,15
5. Welche Beschaffungsmaßnahmen für besondere Ausstattungen plant die
Bundesregierung in ihrer Legislatur im Zuständigkeitsbereich des
IBPdL?
Gemäß Beschluss des Arbeitskreises II der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 26./27. April 2017 liegt die
Priorisierung der Beschaffungen des IBPdL bei Personenmobilität, taktischen
Spezialfahrzeugen und ggf. Körperschutzausstattung. Geplant sind aktuell u. a.
Beschaffungen von Halb-/Gruppenkraftwagen sowie Beweissicherungs- und
Dokumentationskraftwagen, Krankenwagen, Materialtransportkraftwagen sowie
Befehlskraftwagen. Eine besondere Herausforderung ist die Beschaffung und
unmittelbar bevorstehende Auslieferung von Sondergeschützten Fahrzeugen
(„SW 5“) mit einem voraussichtlichen Gesamtmittelbedarf bis zum Jahr
2029/2030 in Höhe von ca. 104 Mio. Euro.
6. Welche Schutzausstattung für die Polizistinnen und Polizisten in der
Bereitschaftspolizei der Länder und des Bundes wird über das
Bundesinnenministerium beschafft und ausgegeben?
Die Beschaffung von KSA für die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten
(BFE) der BPdL durch den Bund wird voraussichtlich in diesem Jahr
abgeschlossen. Weitere Beschaffungen von personenbezogenen Schutzausstattungen
sind bundesseitig aktuell nicht geplant.
Die in der Bundesbereitschaftspolizei verwendete Körperschutzausstattung ist
durch das Bundespolizeipräsidium über das Beschaffungsamt des BMI
ausgeschrieben und beschafft worden. Darüber hinaus bezieht die Bundespolizei
ballistische Schutzdecken über eine Rahmenvereinbarung der
Generalzolldirektion.
7. Wie erklärt die Bundesregierung die geringen Mittelabflüsse in der
Titelgruppe Digitalfunk (Ausgabereste in Höhe von 313 Mio. Euro)?
8. Wie plant die Bundesregierung, die bestehenden Beschaffungsprobleme
im Bereich des Digitalfunks zu beheben?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Bundeshaushalt sind die für den Digitalfunk benötigten Haushaltsmittel des
Bundes bei Kapitel 0602, Titelgruppe 02 veranschlagt. Zum Ende des
Haushaltsjahres 2024 bestehen Ausgabereste in Höhe von 312 984 090,52 Euro.
Diese Ausgabereste werden vollständig benötigt, um bestehende rechtliche
Verpflichtungen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) aus vertraglichen Vereinbarungen
in Umsetzung des Verwaltungsabkommens in künftigen Haushaltsjahren
erfüllen zu können. Dabei ist gemäß § 34 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu
beachten, dass Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden dürfen, als
sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Auf
Grund diverser Verzögerungen bei verschiedenen Lieferungen und Leistungen
und notwendiger Anpassungen im Projektverlauf ist die Bildung der benannten
Ausgabereste notwendig geworden, um eingegangene rechtliche
Verpflichtungen zum gemäß § 34 BHO passenden Zeitpunkt leisten zu können.
Die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Lieferung und Leistung durch
Lieferanten und Dienstleister stellt sich zunehmend als herausfordernd dar, nicht
aber die Ausschreibung und Beschaffung der benötigten weiteren Leistungen.
Mit Blick auf die begrenzte technologische Lebensdauer des aktuell
eingesetzten Tetra-Standards ist daher für die Bundesregierung die Errichtung einer
resilienten mobilen Breitbandkommunikation für die einsatzkritische
Kommunikation der BOS auf dem Stand der Technik essentiell. Der Regierungsentwurf
zum Bundeshaushalt 2026 stellt hierfür Mittel bereit.
9. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um den Fuhrpark der
Bereitschaftspolizeien zu modernisieren?
Durch einen ständigen Austausch zwischen Bund und Ländern, fortlaufende
Bestandserhebungen sowie standardisierte Aussonderungsprozesse erfolgen
gemeinsam priorisierte Ersatz- und Neubeschaffungen im Rahmen verfügbarer
Haushaltsmittel.
Die technischen Ausschreibungsunterlagen sowie die Technischen Richtlinien
werden auf dem aktuellen Stand gehalten.
10. Plant die neue Bundesregierung die Aufstockung der Wasserwerfer-
Einheiten, und wenn ja, in welcher Form?
Nein, die Bundesregierung plant keine Aufstockung.
11. Für welche Einsatzlagen wurde die Bereitschaftspolizei in den Jahren
von 2020 bis 2024 sowie im Jahr 2025 bisher eingesetzt (bitte nach
Jahren, Dauer, Art und Ort der Einsatzlage, Anzahl des eingesetzten
Personals aufschlüsseln, dabei bitte unterscheiden, ob die Einsatzlagen im
Kontext von Grenzkontrollen, besonderen Sportereignissen [Fußball
etc.], Bahnhöfen, Flughäfen, Versammlungslagen, Staatsbesuchen,
internationalen Gipfeltreffen und Konferenzen, sonstigen
Großveranstaltungen und bei Großschadensereignissen oder Naturkatastrophen erfolgten)?
Das Vorhalten detaillierter Daten zu Einsatzanlässen liegt in der Zuständigkeit
der Länder. Aus der Aufgabenwahrnehmung des IBPdL lassen sich
nachfolgende Einsatzschwerpunkte aufführen: Versammlungen, Veranstaltungen, Fußball,
Staatsbesuche, Sonstige.
Bei den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen werden die
Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei schwerpunktmäßig zur
Unterstützung der Bundespolizeidirektion eingesetzt.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesbereitschaftspolizei bei Einsatzanlässen
im originären Aufgabenbereich die Bundespolizeidirektionen bei der
bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Hierzu zählten in der Vergangenheit u. a.
herausragende Einsatzlagen, wie der G7-Gipfel im Juni 2022, die Fußball-
Europameisterschaft Juni/Juli 2024 und der NUK-Transport im November 2024.
Des Weiteren wird die Bundesbereitschaftspolizei bei jährlich wiederkehrenden
Einsatzanlässen eingesetzt (z. B. der Tag der Deutschen Einheit und der
Jahreswechsel).
12. Welche Auswirkungen hat der massive Personaleinsatz an den deutschen
Binnengrenzen auf die Einsatzbereitschaft der Bereitschaftspolizeien der
Länder und des Bundes?
Die Bundesbereitschaftspolizei wird schwerpunktmäßig im grenzpolizeilichen
Bereich zur Unterstützung der entsprechenden Bundespolizeidirektionen
eingesetzt. Unterstützungseinsätze der Bundespolizei für die Länder erfolgen im
Rahmen der verfügbaren Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei. Die
generelle Einsatzbereitschaft der Bundesbereitschaftspolizei ist auf Grund des
grenzpolizeilichen Unterstützungseinsatzes nicht tangiert. Die Bundesregierung
verfügt darüber hinaus für die Bereitschaftspolizeien der Länder über keine
derartigen, zentral erhobenen Informationen.
13. Wie viele und welche Unterstützungsersuchen der
Landesinnenministerien wurden aufgrund der seit Mai 2025 verstärkten Grenzkontrollen durch
das Bundesministerium des Innern und das Bundespolizeipräsidium
abgelehnt (bitte nach anfragendem Innenministerium, Bedarf und
Ablehnungsgrund darstellen)?
Die Bundespolizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung.
14. Welche konkreten Aufgaben übernimmt der IBPdL im Spannungsfall
und im Verteidigungsfall?
Auf Grundlage der Artikel 35 Absatz 3, Artikel 91 Absatz 2 und Artikel 115 f.
GG kann die Bundesregierung – in bestimmten Fällen (u. a. im sog.
Spannungs- oder Verteidigungsfall) den Ländern Weisungen erteilen. Hierzu kann
sich die Bundesregierung der Stelle des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien
der Länder bedienen. In seiner Funktion begleitet der IBPdL die erforderlichen
Entscheidungen der Bundesregierung vor.
15. Wann fanden die letzten Übungen des IBPdL im Zusammenhang mit
einem Szenario des Spannungs- und Verteidigungsfalls statt?
Der IBPdL in die Krisenmanagementübungen („LÜKEX“) eingebunden.
Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Teilnahme an bereitschaftspolizeilichen
Übungsszenarien.
16. Sieht die neue Bundesregierung die Bestimmungen, Richtlinien,
Anweisungen und Sammlungen von Katalogen und Nachschlagewerken
(BRAS) 140.1 stets erfüllt?
Bei den Bestimmungen, Richtlinien, Anweisungen und Sammlungen von
Katalogen und Nachschlagewerken (BRAS) handelt es sich um verbindliche
Regelungen, die einzuhalten sind. Sie werden fortlaufend auf Aktualisierungs-/
Anpassungsbedarf geprüft.
17. Welche Kosten haben der IBPdL und die Bundesbereitschaftspolizei sich
von den Innenministerien der Länder aufgrund der einschlägigen
Verwaltungsvereinbarung seit 2001 erstatten lassen (bitte nach Einsatzanlass,
Einsatzort und Erstattungssumme aufschlüsseln)?
Für die Bundesbereitschaftspolizei sind nur die erstattungsfähigen Kosten für
die Jahre 2020 bis 2025 wie folgt erfasst.
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Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus für die Bereitschaftspolizeien der
Länder über keine zentral erhobenen Informationen zur gegenseitigen
Erstattung von Einsatzkosten.
18. Gibt es aktuell Probleme bei der Personalgewinnung für die
Bereitschaftspolizeien, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
auch in Zukunft ausreichend Personal für die Bereitschaftspolizeien
gewinnen zu können?
Gezielte Personalwerbemaßnahmen für den Polizeivollzugsdienst insgesamt
(z. B. Internetseite www.komm-zur-bundespolizei.de, Auftritten der
Bundespolizei im Bereich sozialer Medien und auf Ausbildungs- und Jobmessen,
Umsetzung von Werbeschaltungen digital und analog) sollten eine ausreichende
Personalgewinnung für die Bundesbereitschaftspolizei sicherstellen.
Erstverwendungen im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei sollen
grundsätzlich in operativen Funktionen und im mittleren Polizeivollzugsdienst in der
Bundesbereitschaftspolizei erfolgen.
Die Personalgewinnung für die Bereitschaftspolizeien der Länder liegt im
Übrigen in Zuständigkeit der Länder.
19. Beabsichtigt die neue Bundesregierung den Ausbau des
Zuständigkeitsbereiches des IBPdL, und wenn ja, in welchen Bereichen?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Ausbau des Zuständigkeitsbereiches des
IBPdL grundsätzlich nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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