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Schriftliche Frage 104 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Legislaturperiode unternommen, um dem dokumentierten Rückzug kleiner…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 104 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Legislaturperiode unternommen, um dem dokumentierten Rückzug kleiner… Frage 104 (Uwe Schulz, AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Legislaturperiode unternommen, um dem dokumentierten Rückzug kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) aus dem Auslandsgeschäft, wie in der KfW-Analyse vom Januar 2025 beschrieben, entgegenzuwirken, und wie bewertet sie dabei die Auswirkungen internationaler Handelshemmnisse (z. B. US-Zölle) auf das Exportverhalten des deutschen Mittelstands (https://deutsche-wirtschafts-nachrichte n.de/715426/kfw-analyse-mittelstand-zieht-sich-a us-dem-ausland-zurueck)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 8. Juli 2025: Der Bericht der Kreditanstalt für Wiederaufbau „KfW- Internationalisierungsbericht 2025“ kommt zu dem Ergebnis, dass das mittelständische Auslandsgeschäft stagniert. Als zentrale Herausforderungen werden geopolitische Konflikte, ein wachsender Wettbewerb mit China in wichtigen Schlüsselindustrien, die US-Zollpolitik sowie die Standortbedingungen in Deutschland genannt. Die KfW empfiehlt als Reaktion die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, die Vertiefung des europäischen Binnenmarktes und den Abbau bestehender Handelshemmnisse. Die Bundesregierung teilt die Analyse, dass der deutsche Mittelstand vor zunehmenden Herausforderungen steht. Die von der KfW vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im Fokus der Arbeit der Bundesregierung mit dem Ziel einer Wirtschaftswende und der Rückkehr auf einen Wachstumspfad. Der Investitionsbooster, der auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stärkt, zum Beispiel durch die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung, die schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes sowie des Thesaurierungssteuersatzes, wurde bereits vom Bundeskabinett und vom Deutschen Bundestag beschlossen. Dazu kommen weitere Maßnahmen, die unter anderem Energiekosten sowie Bürokratielasten senken. Mit Blick auf den EU-Binnenmarkt begrüßt die Bundesregierung die Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission, die viele für die Bundesregierung wichtige Anliegen zur Stärkung des Binnenmarkts und somit der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU aufgreift. Die Bundesregierung begrüßt auch die verschiedenen „Omnibus-Pakete“ zur Vereinfachung. Sie bringt sich aktiv in die konkrete Ausgestaltung und zügige, bürokratiearme Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ein, damit auch mittelständische Unternehmen rasch entlastet und Wachstumsanreize gesetzt werden. Überdies unterstützt die Bundesregierung mit den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung (u. a. AHK-Netz, GTAI, Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien, Auslandsmesseprogramm, KMU- Markterschließungsprogramm, verschiedene Exportinitiativen) das Auslandsgeschäft von KMU. Zudem setzt sie sich für den Abschluss weiterer und die Vertiefung bestehender EU-Handelsabkommen ein. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission bei den Zollverhandlungen mit den USA, die darauf abzielen, Zollerhöhungen zu vermeiden, den transatlantischen Handel auf eine verlässliche Grundlage zu stellen und die Zusammenarbeit zwischen den USA und Europa in strategischen Feldern zu vertiefen.

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