polradar

Wettbewerbskompass der Europäischen Union und seine Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas (Antwort zu Drs. 21/2561)

dip / drucksache 05.12.2025 · WP 21 · 21/3159 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Wettbewerbskompass der Europäischen Union und seine Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas (Antwort zu Drs. 21/2561) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3159 21. Wahlperiode 05.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Micha Fehre, Peter Boehringer, Pierre Lamely, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD – Drucksache 21/2561 – Wettbewerbskompass der Europäischen Union und seine Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission hat im Januar 2025 den sogenannten Wettbewerbskompass vorgestellt. Dieses Instrument soll die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union systematisch anhand von Schlüsselindikatoren wie Produktivität, Innovationskraft, Investitionstätigkeit, Energieversorgung, Fachkräfteverfügbarkeit und Integration in globale Märkte erfassen. Ziel ist es laut Kommission, strukturelle Schwächen frühzeitig zu erkennen und daraus politische Handlungsempfehlungen abzuleiten, um „die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken“ (vgl. Vertretung der EU-Kommission in Deutschland, 29. Januar 2025; Tagesschau, 29. Januar 2025; www.tagesschau.de/ausland/eu ropa/eu-wettbewerbsfaehigkeit-100.html). Für Deutschland als exportorientierte und stark in den Binnenmarkt eingebundene Volkswirtschaft sind die Ergebnisse und politischen Schlussfolgerungen des Wettbewerbskompasses von besonderer Relevanz (https://germany.represe ntation.ec.europa.eu/news/eu-kommission-stellt-kompass-fur-wettbewerbsfahi gkeit-vor-2025-01-29_de). Der Ansatz der Endbürokratisierung, welcher durch den EU- Wettbewerbskompass entstehen soll, könnte bei Betrachten des Vorschlags der Kommission nicht den erhofften Abbau von Bürokratie fördern. Es besteht die Gefahr, dass die zunehmende Harmonisierung von Wettbewerbsregeln und die wirtschaftspolitische Steuerung durch Brüssel die Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten weiter einschränken und insbesondere den mittelständischen Unternehmenssektor, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, unverhältnismäßig belasten.  1. Welche konkreten Interessen verfolgt die Bundesregierung, wenn sie den Wettbewerbskompass der EU unterstützt, obwohl dieses Instrument geeignet ist, nationale Wirtschaftspolitik weiter zu zentralisieren und die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten zu schwächen? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Inwiefern stimmen die Ziele des Wettbewerbskompasses mit den wirtschaftlichen Interessen Deutschlands und insbesondere mit denen des deutschen Mittelstands überein?  4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Wettbewerbskompasses auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im Vergleich zu Unternehmen anderer EU-Mitgliedstaaten?  7. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass der Wettbewerbskompass zu einem weiteren Verlust nationaler Gestaltungshoheit in der Wirtschafts-, Energie- und Industriepolitik führt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? 12. Hat die Bundesregierung alternative Modelle zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit geprüft, die weniger zentralistisch angelegt sind und stärker auf die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten setzen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 13. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass der Wettbewerbskompass zu einer weiteren Kompetenzübertragung an die EU führt und damit die wirtschaftspolitischen Handlungsspielräume Deutschlands weiter einschränkt? 14. Hat die Bundesregierung Berechnungen vorgelegt, wie hoch die Mehrkosten für deutsche Unternehmen durch die Umsetzung der im Wettbewerbskompass vorgesehenen Dekarbonisierungsmaßnahmen bis 2030 sein werden? 16. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Fokussierung auf Dekarbonisierung im Wettbewerbskompass nicht zulasten von Schlüsselindustrien geht, die für Beschäftigung und Exporterfolge Deutschlands entscheidend sind (z. B. Chemie, Stahl, Automobilindustrie)? 17. Wie rechtfertigt die Bundesregierung massive Eingriffe in die nationale Wirtschaftspolitik im Rahmen des Wettbewerbskompasses angesichts der Tatsache, dass die EU weltweit nur rund 7 Prozent der CO2-Emissionen verursacht und die Maßnahmen somit kaum globale Wirkung entfalten können, aber erhebliche Kosten für deutsche Unternehmen verursachen? 20. Welche Kosten entstehen der deutschen Wirtschaft insgesamt durch die Umsetzung der EU-Vorgaben im Rahmen des Wettbewerbskompasses, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese gegenüber Steuerzahlern und Unternehmen? Die Fragen 1, 2, 4, 7, 12 13, 14, 16, 17 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit („WBF-Kompass“) bildet den wirtschaftspolitischen Gesamtrahmen und Fahrplan der Europäischen Kommission zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft sowohl in Deutschland als auch in der EU. Dazu gehören unter anderem die Vereinfachung rechtlicher Rahmenbedingungen, die Verringerung von Verwaltungsaufwand, Beseitigung von Hindernissen im Binnenmarkt sowie eine bessere Koordinierung von politischen Maßnahmen als horizontale Erfolgsfaktoren bzw. Maßnahmen. Beim WBF-Kompass handelt es sich um eine Mitteilung der Europäischen Kommission ohne direkte legislative Auswirkungen oder rechtlich verbindliche Vorgaben. Der WBF-Kompass soll durch die horizontalen Maßnahmen zur Senkung von Kosten führen.  3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung konkret, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht durch einseitige Brüsseler Vorgaben in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden? Die Bundesregierung hat sich die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und der deutschen Wirtschaft zum Ziel gesetzt, wobei unter anderem auf eine KMU-freundliche Umsetzung zu achten ist. Diese Zielsetzung wird bei der Bewertung von EU-Maßnahmen immer mitgedacht, in Stakeholder-Konsultationen und Folgenabschätzungen überprüft und entsprechend auf europäischer Ebene eingebracht.  5. Welche zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für KMU in Deutschland durch die Umsetzung der im Wettbewerbskompass enthaltenen Empfehlungen? Aufgrund der horizontalen Erfolgsfaktoren im WBF-Kompass rechnet die Bundesregierung nicht mit zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen für KMU in Deutschland – es werden im Gegenteil Entlastungen von Verwaltungsaufwand für KMU um 35 Prozent bis zum Ende der Amtszeit im Jahr 2029 angestrebt.  6. Hat die Bundesregierung eine Analyse durchgeführt, wie sich die Harmonisierung von Wettbewerbsregeln auf die Innovationsfähigkeit und Flexibilität des deutschen Mittelstands auswirkt, wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor, und wenn nein, warum nicht? Wettbewerbsrechtliche Harmonisierung fällt in den Kompetenzbereich der Europäischen Union; entsprechende Auswirkungen werden im Rahmen der EU-Folgenabschätzungen sowie der laufenden Bewertungen durch die Bundesregierung berücksichtigt. Gleichzeitig profitiert der deutsche Mittelstand von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU, da diese gleichen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen schaffen.  8. Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, Empfehlungen oder Vorgaben des Wettbewerbskompasses abzulehnen oder an deutsche Interessen anzupassen, und wie wurden diese bisher genutzt?  9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Interessen bei der Weiterentwicklung des Wettbewerbskompasses ausreichend berücksichtigt werden, und welche konkreten Positionen vertritt sie in den laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bringt sich laufend auf europäischer Ebene gegenüber den europäischen Institutionen ein. Dies erfolgt etwa durch die formalisierten Wege in den jeweiligen Ratsformationen inklusive Vorbereitungsgremien auf fachlicher und politischer Ebene oder im Europäischen Rat, oder durch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission und Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Konkrete Positionen müssen in Verbindung mit Legislativvorschlägen gesehen werden, die folgend auf die Vorstellung des WBF-Kompasses durch die Europäische Kommission vorgelegt wurden oder noch vorgelegt werden. 10. Wie transparent ist der Prozess der Datenerhebung und Bewertung im Rahmen des Wettbewerbskompasses, und welche Einflussmöglichkeiten haben deutsche Unternehmen, Branchenverbände und Länderregierungen, um ihre Positionen und Bedenken einzubringen? Möglicherweise erforderliche Datenerhebungen folgen in Verbindung mit konkreten (Legislativ) Vorschlägen im Rahmen der Umsetzung des WBF- Kompasses. Deutsche Unternehmen und Branchenverbände sowie die Länderregierungen können ihre Positionen wie üblich einbringen. Die Länder wirken zudem über den Bundesrat und die Europaministerkonferenz (EMK) in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Es finden außerdem regelmäßig öffentliche Konsultationsprozesse der Europäischen Kommission statt. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass der Wettbewerbskompass die EU weiter von marktwirtschaftlichen Prinzipien entfernt und im globalen Vergleich gegenüber innovationsfreundlicheren Wirtschaftsräumen wie den USA oder Asien ins Hintertreffen gerät? Ziel des WBF-Kompasses ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und insbesondere der Abbau von Hindernissen und strukturellen Schwächen im Hinblick auf das anhaltende Gefälle beim Produktivitätswachstum zwischen der EU und anderen großen Volkswirtschaften. Daher soll durch den Fokus auf der Schließung der Innovationslücke eine positive Innovationsdynamik in Gang gesetzt werden. Der WBF-Kompass betont dabei unter anderem auch die Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft. 15. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung konkret vor, um die im Wettbewerbskompass vorgesehene Dekarbonisierung mit international wettbewerbsfähigen Energiepreisen in Einklang zu bringen? Die Preise für Erdgas, Kohle und Öl werden global gehandelt. Ab 2026 werden die Strompreise insbesondere durch drei Maßnahmen gesenkt: Ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten senkt die Netzentgelte, die Stromsteuer wird für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, der Land- und der Forstwirtschaft dauerhaft auf den europäischen Mindestsatz abgesenkt und die Gasspeicherumlage wird abgeschafft. Zudem führt die Bundesregierung die Finanzierung der EEG-Kosten über den Bundeshaushalt fort. Um die Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Unternehmen zu verbessern, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Strompreiskompensation auszuweiten und zu verlängern. Zudem will die Bundesregierung anderweitig nicht weiter zu entlastende energieintensive Unternehmen durch einen Industriestrompreis entlasten. 18. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, ob die Kosten der Dekarbonisierung sozial ausgewogen verteilt werden können, ohne die Mittelschicht und kleine Unternehmen überproportional zu belasten? Die Kosten der Dekarbonisierung müssen gesamtgesellschaftlich getragen werden. Dies gilt ebenso für die laut Studien deutlich höheren Kosten, die durch einen ungebremst voranschreitenden Klimawandel entstehen. Haushalte und Unternehmen werden bei der Dekarbonisierung durch gezielte Förderprogramme unterstützt. Diese werden aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert, der durch die Einnahmen aus dem Emissionshandel gespeist wird. Dadurch werden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung bereits heute an die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zurückgegeben. Dies trägt dazu bei, Überlastungen zu vermeiden. 19. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der geplante CO₂- Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) keine Kompensation für Exportwaren vorsieht und damit EU-Produkte im internationalen Wettbewerb strukturell verteuert, und welche Maßnahmen plant sie, um eine drohende Verlagerung von Produktion und Wertschöpfungsketten ins Ausland (Carbon Leakage) zu verhindern? Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist eine Umweltmaßnahme, die den in der EU seit 2005 geltenden CO2-Preis des EU-Emissionshandels für bestimmte Produkt-gruppen aus Sektoren ausweitet, die in besonderem Maße im internationalen Wettbewerb stehen (z. B. Stahl, Aluminium, Zement). Damit schützt der CBAM vor sogenanntem Carbon Leakage und trägt zu einer Wettbewerbsgleichheit (Level Playing Field) bei. Der CBAM enthält bislang keinen Ausgleich für die Belastungen, denen innerhalb der EU hergestellte Exportwaren aufgrund des EU-Emissionshandels im Vergleich zu Drittstaaten ohne Emissionshandel unterliegen; eine Verteuerung von Exportprodukten geht damit nicht einher. Die Bundesregierung setzt sich daher für eine WTO-kompatible Exportlösung ein. Die Europäische Kommission hat, auch auf Druck der Bundesregierung, einen Vorschlag für eine Exportlösung bis Ende des Jahres 2025 angekündigt. 21. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der Wettbewerbskompass nicht auf einer direkten demokratischen Legitimierung durch das Europäische Parlament beruht, sondern maßgeblich durch die Europäische Kommission entwickelt wurde, und wie wird die parlamentarische Kontrolle über diesen Prozess sichergestellt? Die Europäische Kommission hat den WBF-Kompass nach dem ihr gemäß der Europäischen Verträge zustehenden Initiativrecht vorgelegt. Die Europäische Kommission ersucht explizit das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Rat und die Sozialpartner, aktiv zur Umsetzung der enthaltenen Initiativen beizutragen. Darüber hinaus müssen alle Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zur Umsetzung des WBF-Kompasses das legislative Verfahren auf europäischer Ebene durchlaufen. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union werden folglich ihre Rolle als Gesetzgeber wahrnehmen. 22. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Arbeitsplatzsicherheit in energieintensiven Branchen (z. B. Stahl, Chemie, Automobil), wenn die Vorgaben des Wettbewerbskompasses vollständig umgesetzt werden? 23. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Umsetzung des Wettbewerbskompasses zu einer weiteren Deindustrialisierung Deutschlands führt, und wenn nein, worauf stützt sie diese Einschätzung? Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei den Diskussionen und Verhandlungen über die einzelnen Vorschläge aus dem WBF-Kompass auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie ein, welche die Grundvoraussetzung für sichere Arbeitsplätze in Deutschland und Europa ist. 24. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der EU- Kommission, wenn deutsche Interessen – insbesondere im Bereich Energiepreise, Steuerpolitik und Bürokratieabbau – im Wettbewerbskompass unzureichend berücksichtigt werden? Die Bundesregierung drängt auf eine fristgerechte, effektive und unbürokratische Umsetzung des WBF-Kompasses. Die Vorhaben im Bereich Bürokratieabbau entsprechen den Interessen der Bundesregierung. Die Europäische Kommission sollte allerdings ein konsequentes Monitoring der Belastungen und Entlastungen in die Bilanzierung aufnehmen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen