Wettbewerbskompass der Europäischen Union und seine Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas (Antwort zu Drs. 21/2561)
Text
Wettbewerbskompass der Europäischen Union und seine Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas (Antwort zu Drs. 21/2561)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3159
21. Wahlperiode 05.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Micha Fehre, Peter Boehringer, Pierre
Lamely, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD
– Drucksache 21/2561 –
Wettbewerbskompass der Europäischen Union und seine Bedeutung für die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission hat im Januar 2025 den sogenannten
Wettbewerbskompass vorgestellt. Dieses Instrument soll die Wettbewerbsfähigkeit
der Europäischen Union systematisch anhand von Schlüsselindikatoren wie
Produktivität, Innovationskraft, Investitionstätigkeit, Energieversorgung,
Fachkräfteverfügbarkeit und Integration in globale Märkte erfassen. Ziel ist es
laut Kommission, strukturelle Schwächen frühzeitig zu erkennen und daraus
politische Handlungsempfehlungen abzuleiten, um „die Wettbewerbsfähigkeit
der EU zu stärken“ (vgl. Vertretung der EU-Kommission in Deutschland,
29. Januar 2025; Tagesschau, 29. Januar 2025; www.tagesschau.de/ausland/eu
ropa/eu-wettbewerbsfaehigkeit-100.html).
Für Deutschland als exportorientierte und stark in den Binnenmarkt
eingebundene Volkswirtschaft sind die Ergebnisse und politischen Schlussfolgerungen
des Wettbewerbskompasses von besonderer Relevanz (https://germany.represe
ntation.ec.europa.eu/news/eu-kommission-stellt-kompass-fur-wettbewerbsfahi
gkeit-vor-2025-01-29_de).
Der Ansatz der Endbürokratisierung, welcher durch den EU-
Wettbewerbskompass entstehen soll, könnte bei Betrachten des Vorschlags der
Kommission nicht den erhofften Abbau von Bürokratie fördern. Es besteht die Gefahr,
dass die zunehmende Harmonisierung von Wettbewerbsregeln und die
wirtschaftspolitische Steuerung durch Brüssel die Handlungsspielräume der
Mitgliedstaaten weiter einschränken und insbesondere den mittelständischen
Unternehmenssektor, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, unverhältnismäßig
belasten.
1. Welche konkreten Interessen verfolgt die Bundesregierung, wenn sie den
Wettbewerbskompass der EU unterstützt, obwohl dieses Instrument
geeignet ist, nationale Wirtschaftspolitik weiter zu zentralisieren und die
Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten zu schwächen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
4. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Inwiefern stimmen die Ziele des Wettbewerbskompasses mit den
wirtschaftlichen Interessen Deutschlands und insbesondere mit denen des
deutschen Mittelstands überein?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des
Wettbewerbskompasses auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im
Vergleich zu Unternehmen anderer EU-Mitgliedstaaten?
7. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass der
Wettbewerbskompass zu einem weiteren Verlust nationaler Gestaltungshoheit in der
Wirtschafts-, Energie- und Industriepolitik führt, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
12. Hat die Bundesregierung alternative Modelle zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit geprüft, die weniger zentralistisch angelegt sind und
stärker auf die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten setzen, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
13. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass
der Wettbewerbskompass zu einer weiteren Kompetenzübertragung an
die EU führt und damit die wirtschaftspolitischen Handlungsspielräume
Deutschlands weiter einschränkt?
14. Hat die Bundesregierung Berechnungen vorgelegt, wie hoch die
Mehrkosten für deutsche Unternehmen durch die Umsetzung der im
Wettbewerbskompass vorgesehenen Dekarbonisierungsmaßnahmen bis 2030
sein werden?
16. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Fokussierung auf
Dekarbonisierung im Wettbewerbskompass nicht zulasten von
Schlüsselindustrien geht, die für Beschäftigung und Exporterfolge Deutschlands
entscheidend sind (z. B. Chemie, Stahl, Automobilindustrie)?
17. Wie rechtfertigt die Bundesregierung massive Eingriffe in die nationale
Wirtschaftspolitik im Rahmen des Wettbewerbskompasses angesichts der
Tatsache, dass die EU weltweit nur rund 7 Prozent der CO2-Emissionen
verursacht und die Maßnahmen somit kaum globale Wirkung entfalten
können, aber erhebliche Kosten für deutsche Unternehmen verursachen?
20. Welche Kosten entstehen der deutschen Wirtschaft insgesamt durch die
Umsetzung der EU-Vorgaben im Rahmen des Wettbewerbskompasses,
und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese gegenüber Steuerzahlern
und Unternehmen?
Die Fragen 1, 2, 4, 7, 12 13, 14, 16, 17 und 20 werden aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit („WBF-Kompass“) bildet den
wirtschaftspolitischen Gesamtrahmen und Fahrplan der Europäischen Kommission
zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft sowohl in
Deutschland als auch in der EU. Dazu gehören unter anderem die
Vereinfachung rechtlicher Rahmenbedingungen, die Verringerung von
Verwaltungsaufwand, Beseitigung von Hindernissen im Binnenmarkt sowie eine bessere
Koordinierung von politischen Maßnahmen als horizontale Erfolgsfaktoren bzw.
Maßnahmen. Beim WBF-Kompass handelt es sich um eine Mitteilung der
Europäischen Kommission ohne direkte legislative Auswirkungen oder
rechtlich verbindliche Vorgaben. Der WBF-Kompass soll durch die horizontalen
Maßnahmen zur Senkung von Kosten führen.
3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung konkret, um
sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen (KMU), nicht durch einseitige Brüsseler Vorgaben in ihrer
internationalen Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden?
Die Bundesregierung hat sich die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen und der deutschen Wirtschaft zum Ziel gesetzt, wobei unter
anderem auf eine KMU-freundliche Umsetzung zu achten ist. Diese Zielsetzung
wird bei der Bewertung von EU-Maßnahmen immer mitgedacht, in
Stakeholder-Konsultationen und Folgenabschätzungen überprüft und entsprechend auf
europäischer Ebene eingebracht.
5. Welche zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen
entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für KMU in Deutschland
durch die Umsetzung der im Wettbewerbskompass enthaltenen
Empfehlungen?
Aufgrund der horizontalen Erfolgsfaktoren im WBF-Kompass rechnet die
Bundesregierung nicht mit zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen
Belastungen für KMU in Deutschland – es werden im Gegenteil Entlastungen von
Verwaltungsaufwand für KMU um 35 Prozent bis zum Ende der Amtszeit im Jahr
2029 angestrebt.
6. Hat die Bundesregierung eine Analyse durchgeführt, wie sich die
Harmonisierung von Wettbewerbsregeln auf die Innovationsfähigkeit und
Flexibilität des deutschen Mittelstands auswirkt, wenn ja, welche
Ergebnisse liegen vor, und wenn nein, warum nicht?
Wettbewerbsrechtliche Harmonisierung fällt in den Kompetenzbereich der
Europäischen Union; entsprechende Auswirkungen werden im Rahmen der
EU-Folgenabschätzungen sowie der laufenden Bewertungen durch die
Bundesregierung berücksichtigt. Gleichzeitig profitiert der deutsche Mittelstand von
einheitlichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU, da diese gleichen
Rahmenbedingungen für alle Unternehmen schaffen.
8. Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, Empfehlungen oder
Vorgaben des Wettbewerbskompasses abzulehnen oder an deutsche
Interessen anzupassen, und wie wurden diese bisher genutzt?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Interessen bei der
Weiterentwicklung des Wettbewerbskompasses ausreichend
berücksichtigt werden, und welche konkreten Positionen vertritt sie in den
laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung bringt sich laufend auf europäischer Ebene gegenüber
den europäischen Institutionen ein. Dies erfolgt etwa durch die formalisierten
Wege in den jeweiligen Ratsformationen inklusive Vorbereitungsgremien auf
fachlicher und politischer Ebene oder im Europäischen Rat, oder durch
Gespräche mit Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission und
Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Konkrete Positionen müssen in
Verbindung mit Legislativvorschlägen gesehen werden, die folgend auf die
Vorstellung des WBF-Kompasses durch die Europäische Kommission vorgelegt
wurden oder noch vorgelegt werden.
10. Wie transparent ist der Prozess der Datenerhebung und Bewertung im
Rahmen des Wettbewerbskompasses, und welche Einflussmöglichkeiten
haben deutsche Unternehmen, Branchenverbände und
Länderregierungen, um ihre Positionen und Bedenken einzubringen?
Möglicherweise erforderliche Datenerhebungen folgen in Verbindung mit
konkreten (Legislativ) Vorschlägen im Rahmen der Umsetzung des WBF-
Kompasses.
Deutsche Unternehmen und Branchenverbände sowie die Länderregierungen
können ihre Positionen wie üblich einbringen. Die Länder wirken zudem über
den Bundesrat und die Europaministerkonferenz (EMK) in Angelegenheiten
der Europäischen Union mit. Es finden außerdem regelmäßig öffentliche
Konsultationsprozesse der Europäischen Kommission statt.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass der
Wettbewerbskompass die EU weiter von marktwirtschaftlichen Prinzipien entfernt
und im globalen Vergleich gegenüber innovationsfreundlicheren
Wirtschaftsräumen wie den USA oder Asien ins Hintertreffen gerät?
Ziel des WBF-Kompasses ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU
und insbesondere der Abbau von Hindernissen und strukturellen Schwächen im
Hinblick auf das anhaltende Gefälle beim Produktivitätswachstum zwischen
der EU und anderen großen Volkswirtschaften. Daher soll durch den Fokus auf
der Schließung der Innovationslücke eine positive Innovationsdynamik in Gang
gesetzt werden. Der WBF-Kompass betont dabei unter anderem auch die
Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft.
15. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung konkret vor, um die im
Wettbewerbskompass vorgesehene Dekarbonisierung mit international
wettbewerbsfähigen Energiepreisen in Einklang zu bringen?
Die Preise für Erdgas, Kohle und Öl werden global gehandelt. Ab 2026 werden
die Strompreise insbesondere durch drei Maßnahmen gesenkt: Ein Zuschuss zu
den Übertragungsnetzkosten senkt die Netzentgelte, die Stromsteuer wird für
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, der Land- und der Forstwirtschaft
dauerhaft auf den europäischen Mindestsatz abgesenkt und die
Gasspeicherumlage wird abgeschafft. Zudem führt die Bundesregierung die Finanzierung
der EEG-Kosten über den Bundeshaushalt fort. Um die Wettbewerbsfähigkeit
von energieintensiven Unternehmen zu verbessern, setzt sich die
Bundesregierung dafür ein, die Strompreiskompensation auszuweiten und zu verlängern.
Zudem will die Bundesregierung anderweitig nicht weiter zu entlastende
energieintensive Unternehmen durch einen Industriestrompreis entlasten.
18. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, ob die Kosten der
Dekarbonisierung sozial ausgewogen verteilt werden können, ohne die
Mittelschicht und kleine Unternehmen überproportional zu belasten?
Die Kosten der Dekarbonisierung müssen gesamtgesellschaftlich getragen
werden. Dies gilt ebenso für die laut Studien deutlich höheren Kosten, die durch
einen ungebremst voranschreitenden Klimawandel entstehen. Haushalte und
Unternehmen werden bei der Dekarbonisierung durch gezielte
Förderprogramme unterstützt. Diese werden aus dem Klima- und Transformationsfonds
finanziert, der durch die Einnahmen aus dem Emissionshandel gespeist wird.
Dadurch werden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung bereits heute an die
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zurückgegeben. Dies trägt dazu bei,
Überlastungen zu vermeiden.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der geplante CO₂-
Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) keine Kompensation für
Exportwaren vorsieht und damit EU-Produkte im internationalen Wettbewerb
strukturell verteuert, und welche Maßnahmen plant sie, um eine
drohende Verlagerung von Produktion und Wertschöpfungsketten ins Ausland
(Carbon Leakage) zu verhindern?
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist eine Umweltmaßnahme,
die den in der EU seit 2005 geltenden CO2-Preis des EU-Emissionshandels für
bestimmte Produkt-gruppen aus Sektoren ausweitet, die in besonderem Maße
im internationalen Wettbewerb stehen (z. B. Stahl, Aluminium, Zement). Damit
schützt der CBAM vor sogenanntem Carbon Leakage und trägt zu einer
Wettbewerbsgleichheit (Level Playing Field) bei.
Der CBAM enthält bislang keinen Ausgleich für die Belastungen, denen
innerhalb der EU hergestellte Exportwaren aufgrund des EU-Emissionshandels im
Vergleich zu Drittstaaten ohne Emissionshandel unterliegen; eine Verteuerung
von Exportprodukten geht damit nicht einher. Die Bundesregierung setzt sich
daher für eine WTO-kompatible Exportlösung ein. Die Europäische
Kommission hat, auch auf Druck der Bundesregierung, einen Vorschlag für eine
Exportlösung bis Ende des Jahres 2025 angekündigt.
21. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der
Wettbewerbskompass nicht auf einer direkten demokratischen Legitimierung durch
das Europäische Parlament beruht, sondern maßgeblich durch die
Europäische Kommission entwickelt wurde, und wie wird die
parlamentarische Kontrolle über diesen Prozess sichergestellt?
Die Europäische Kommission hat den WBF-Kompass nach dem ihr gemäß der
Europäischen Verträge zustehenden Initiativrecht vorgelegt. Die Europäische
Kommission ersucht explizit das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Rat und die Sozialpartner, aktiv zur Umsetzung der enthaltenen
Initiativen beizutragen. Darüber hinaus müssen alle Legislativvorschläge der
Europäischen Kommission zur Umsetzung des WBF-Kompasses das legislative
Verfahren auf europäischer Ebene durchlaufen. Sowohl das Europäische Parlament
als auch der Rat der Europäischen Union werden folglich ihre Rolle als
Gesetzgeber wahrnehmen.
22. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die
Arbeitsplatzsicherheit in energieintensiven Branchen (z. B. Stahl, Chemie,
Automobil), wenn die Vorgaben des Wettbewerbskompasses vollständig
umgesetzt werden?
23. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Umsetzung des
Wettbewerbskompasses zu einer weiteren Deindustrialisierung Deutschlands
führt, und wenn nein, worauf stützt sie diese Einschätzung?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei den Diskussionen und Verhandlungen über die einzelnen Vorschläge aus
dem WBF-Kompass auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung für die
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie ein, welche die
Grundvoraussetzung für sichere Arbeitsplätze in Deutschland und Europa ist.
24. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der EU-
Kommission, wenn deutsche Interessen – insbesondere im Bereich
Energiepreise, Steuerpolitik und Bürokratieabbau – im Wettbewerbskompass
unzureichend berücksichtigt werden?
Die Bundesregierung drängt auf eine fristgerechte, effektive und
unbürokratische Umsetzung des WBF-Kompasses. Die Vorhaben im Bereich
Bürokratieabbau entsprechen den Interessen der Bundesregierung. Die Europäische
Kommission sollte allerdings ein konsequentes Monitoring der Belastungen und
Entlastungen in die Bilanzierung aufnehmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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