Erfassung von israelbezogenem Antisemitismus und dessen Zuordnung im System der Politisch motivierten Kriminalität
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Erfassung von israelbezogenem Antisemitismus und dessen Zuordnung im System der Politisch motivierten Kriminalität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5268
21. Wahlperiode 13.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Martin
Hess, Knuth Meyer-Soltau, Thomas Fetsch, Dr. Christoph Birghan, Beatrix von
Storch, Lukas Rehm, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Erhard Brucker, Edgar
Naujok, Iris Nieland, Bernd Schattner, Kurt Kleinschmidt, Thomas Dietz, Andreas
Mayer, Stefan Keuter, Dr. Michael Blos, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz,
Dr. Maximilian Krah, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Erfassung von israelbezogenem Antisemitismus und dessen Zuordnung im
System der Politisch motivierten Kriminalität
Antisemitische Straftaten werden in Deutschland in der statistischen Erfassung
Politisch motivierter Kriminalität überwiegend dem rechtsextremen Spektrum
(PMK-rechts) zugeordnet (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/P
MK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024.html, vgl. aber www.tagesschau.de/inl
and/gesellschaft/antisemitismus-2024-bericht-100.html). Gleichzeitig mehren
sich Hinweise darauf, dass antisemitische Einstellungen und Vorfälle auch in
anderen politischen und gesellschaftlichen Milieus auftreten, insbesondere im
Zusammenhang mit israelbezogenem Antisemitismus und politischen Debatten
zum Nahostkonflikt (https://mediendienst-integration.de/rassismus-und-antisem
itismus/antisemitismus/antisemitische-einstellungen-in-deutschland-
umfragenund-studien/, https://report-antisemitism.de/documents/04-06-25_RIAS_Bund_
Jahresbericht_2024.pdf).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die
bestehenden Erfassungs- und Bewertungssysteme ein verzerrtes Lagebild erzeugen und
antisemitische Erscheinungsformen außerhalb des rechtsextremen Spektrums
nicht hinreichend abbilden.
Die Fragesteller sehen die Gefahr, dass mögliche Fehlzuordnungen, fehlende
Differenzierungen und Erfassungslücken zu einer systematischen
Unterschätzung bestimmter Erscheinungsformen des Antisemitismus führen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Kriterien sind für die Zuordnung antisemitischer
Straftaten zu den einzelnen Phänomenbereichen der Politisch motivierten
Kriminalität maßgeblich?
2. In welchen Fallkonstellationen werden antisemitische Straftaten dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet, ohne dass eine eindeutige
rechtsextreme Tätermotivation festgestellt werden kann?
3. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass antisemitische
Straftaten aus anderen politischen Milieus statistisch häufiger dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden?
4. In wie vielen Fällen wurden antisemitische Straftaten seit 2020 zunächst
einem Phänomenbereich zugeordnet und später einem anderen Bereich
zugewiesen, und welche Gründe lagen den Umklassifizierungen jeweils
zugrunde (bitte nach Jahren und Phänomenbereichen in aggregierter Form
aufschlüsseln sowie die Gründe in abstrahierter Form darstellen)?
5. Welchen prozentualen Anteil machen diese nachträglichen
Umklassifizierungen an allen erfassten antisemitischen Straftaten seit 2020 ggf. aus?
6. Wenn eine prozentuale Auswertung im Sinne der Frage 5 nicht vorliegt,
aus welchen Gründen wird eine solche Auswertung nicht vorgenommen?
7. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Phänomenbereich
„nicht zuzuordnen“ bei antisemitischen Straftaten bei, und welche
typischen Fallkonstellationen verbergen sich dahinter?
8. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes israelbezogener
Antisemitismus arbeitet die Bundesregierung, und welche praktischen Konsequenzen
hat diese Definition für die Zuordnung von Straftaten?
9. In wie vielen Fällen wurden seit 2020 antisemitische Straftaten im
Zusammenhang mit Demonstrationen und politischen Veranstaltungen mit Bezug
zum Nahostkonflikt festgestellt (bitte nach Jahren in aggregierter Form
angeben)?
10. Wenn hierzu (vgl. Frage 9) keine gesonderten Daten erhoben werden,
warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung diese Erkenntnislücke?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2020 über
antisemitische Vorfälle im Umfeld von Hochschulen, studentischen Gruppen oder
politischen Organisationen vor (bitte, soweit möglich, nach Jahren in
abstrahierter Form darstellen)?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit 2020 über
antisemitische Einstellungen und Vorfälle im linkspolitischen Spektrum (bitte,
soweit möglich, nach Jahren in zusammengefasster Form darstellen)?
13. Wenn hierzu (vgl. Frage 12) keine belastbaren Daten vorliegen, welche
Schritte wurden unternommen, um diese Erkenntnislücke zu schließen?
14. Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil israelbezogenen
Antisemitismus am Gesamtaufkommen antisemitischer Vorfälle?
15. Sieht die Bundesregierung Hinweise darauf, dass aktuelle politische
Debatten – insbesondere zum Nahostkonflikt – antisemitische Vorfälle in
bestimmten Milieus verstärken?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2020 über
Einschüchterungen oder Ausgrenzungen von Personen vor, die sich innerhalb
politischer Milieus gegen antisemitische Positionen wenden (bitte in
abstrahierter Form darstellen)?
17. Welche Erkenntnisse liegen seit 2020 über die Rolle sozialer Medien bei
der Verbreitung antisemitischer Narrative außerhalb des rechtsextremen
Spektrums vor?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2020 über mögliche
internationale Einflussnahmen auf antisemitische Narrative vor (bitte,
soweit erforderlich, in zusammengefasster Form darstellen)?
19. Inwieweit werden antisemitische Vorfälle unterhalb der
Strafbarkeitsschwelle seit 2020 systematisch erfasst oder ausgewertet?
Berlin, den 8. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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