Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarungen mit anderen
Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0451 flexibilisierter Bereich.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und
Richter
(-)
(-)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen -
-
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
36
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0451 flexibilisierter Bereich
dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 381 01.
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
0451
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
40
40
38
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen
Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Staatsministers............................................................................ 37 300
1.2 Präsidentin/Präsidenten des Bundesarchivs............................... 2 200
1.4 Direktorin/Direktor der Kunstverwaltung des Bundes.................. 500
Zusammen............................................................................................ 40 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 515
515
490
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
2. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach § 44 Abs. 1 BHO
geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 465
2. Bundesarchiv................................................................................... 40
3. Kunstverwaltung des Bundes ......................................................... 10
Zusammen............................................................................................ 515
Zu 1.
1. Öffentlichkeitsarbeit aller Art in Schrift, Bild, Ton, Wort und digitaler Form,
1.1 Sachbroschüren, Fach- und Informationsdienste, Dokumentationen,
1.2 Filme und Bildreihen,
1.3 Diskussionsveranstaltungen,
1.4 Informationsgespräche und -reisen mit Journalistinnen und Journalisten und
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Multiplikatoren),
1.5 Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die
bei der Betreuung von Besuchergruppen sowie Diskussions- und
Vortragsveranstaltungen aufkommen,
2. Sonstige PR-Maßnahmen.
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0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 542 01
Zu 2. und 3.
1. Informationsgespräche mit Journalistinnen und Journalisten und
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Multiplikatoren),
2. Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die
bei der Betreuung von Besuchern entstehen,
3. sonstige PR-Maßnahmen.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -12 907
972 03
-880
Globale Minderausgabe -
-33 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Globale Minderausgabe kann auch in den Kapiteln 0452, 0453 und
0456 (mit Ausnahme der Hgr. 4 und Kap. 0452 Tit. 894 24) erbracht
werden.
Erläuterungen:
Die GMA kann auch durch den Abbau von Selbstbewirtschaftsungsmitteln
erbracht werden.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(4)
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(24 373)
(23 573)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
0451
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
431 57
-018
Versorgungsbezüge des Staatsministers, sonstiger Amtsträger,
Amtsträgerinnen und deren Hinterbliebenen
479
479
785
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 19 023
18 523
19 699
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 844
844
843
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
-
-
-
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 370
3 070
4 195
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Abfindungen und Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 657
657
387
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 14 387 14 341 15 644
15
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 1 888 1 619 1 368
939
Zusammen............................................................................................... 16 275 15 960 17 012
954
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 392
1 392
1 298
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 108
3 742
2 703
- 66 -
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
542
362
281
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 393
393
290
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 165
145
114
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 80
2. Bundesarchiv................................................................................... 40
3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 45
Zusammen............................................................................................ 165
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
201
102
108
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 100
2. Bundesarchiv................................................................................... 93
3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 8
Zusammen............................................................................................ 201
Aus diesen Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten
und ihrem Ankauf sowie die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von
Material und anderen Unterlagen geleistet werden.
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
207
157
102
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 550
580
534
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0453 Tit.
119 01.
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0456 Tit.
119 01.
3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0453 Tit. 282 01.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
5. Aus den Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen auch
Zuwendungen an Dritte geleistet werden.
- 67 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
0451
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 543 01
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 10
2. Bundesarchiv................................................................................... 530
3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 10
Zusammen............................................................................................ 550
Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von
Veröffentlichungen geleistet werden.
545 01
-011
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 765
635
510
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen aus Entgelten für Führungen
fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden (zu Nr. 2 der
Erläuterung).
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ........ 140
2. Bundesarchiv .................................................................................. 615
3. Kunstverwaltung des Bundes ......................................................... 10
Zusammen ........................................................................................... 765
Zu 1.
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für außergewöhnlichen Aufwand
geleistet werden.
Zu 2.
Um die im Bundesarchiv verwahrten Quellen zur neueren Geschichte über den
Kreis der Fachwissenschaft hinaus einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu
machen, werden Ausstellungen produziert, die zusätzlich zur ständigen
Ausstellung in der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen
Geschichte in Rastatt als Sonderausstellungen an den verschiedenen Dienstorten
des Bundesarchivs gezeigt und anschließend an interessierte Kulturinstitute
ausgeliehen werden.
Über die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes werden Dokumentations- und
Ausstellungszentren errichtet.
Zu 3.
Veranstaltungen von Fachtagungen, Vorträgen und Besprechungen zu
Provenienzthemen und Verwaltung des Kunstbesitzes des Bundes sowie zum
Kulturgutschutz, zur Krisenresilienz und zum Fördermittelmanagement.
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 8 952
8 452
11 072
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 5 502
2. Bundesarchiv................................................................................... 3 300
- 68 -
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 634 03
Bezeichnung 1 000 €
3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 150
Zusammen............................................................................................ 8 952
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
0451
Vorbemerkung
Der finanzielle Schwerpunkt des Kapitels 0452 liegt bei der
Titelgruppe 02 „Kulturförderung im Inland“, bei der Titelgruppe
03 „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ und bei der Titelgruppe
09 „Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen).“
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
hat unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder die Aufgabe
Angelegenheiten der Kultur und Medien von gesamtstaatlicher
Bedeutung zu fördern.
Hierfür unterstützt er insbesondere Kultureinrichtungen und
Projekte von nationaler Bedeutung, darunter unter anderem
Museen und Gedenkstätten. Die kulturelle Repräsentation des
Gesamtstaats in der Hauptstadt ist ebenfalls Aufgabe und Ziel
des Bundes. Auch die Bereiche Medienpolitik sowie Medien-
und Filmwirtschaft fallen in seine Zuständigkeit.
Überblick zum Kapitel 0452
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 350 1 350 - 35 177
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 873
Gesamteinnahmen.................................................. 1 350 1 350 - 36 050
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 33 427 31 230 +2 197 35 600
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 15 048 13 037 +2 011 2 545 10 289
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 530 480 1 627 438 -96 958 51 868 1 546 884
Ausgaben für Investitionen...................................... 537 708 682 422 -144 714 25 318 458 503
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 2 116 663 2 354 127 -237 464 79 731 2 051 276
davon flexibilisiert.................................................... 54 360 48 910 +5 450 2 568 46 294
davon nicht flexibilisiert........................................... 2 062 303 2 305 217 -242 914 77 163 2 004 982
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 325 3 279 -954 843
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 411 368
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 184 238
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 113 900
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 60 730
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 29 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 14 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 8 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 000
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 500
- 70 -