Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
0451
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarungen mit anderen
Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0451 flexibilisierter Bereich.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und
Richter
(-)
(-)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen -
-
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
35
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0451 flexibilisierter Bereich
dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 381 01.
- 50 -
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
41
41
25
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Staatsministerin........................................................................... 38 000
1.2 Präsidentin/Präsidenten des Bundesarchivs............................... 2 200
1.3 Direktorin/Direktors des Bundesinstituts für Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.............................. 300
1.4 Direktorin / Direktor der Kunstverwaltung des Bundes................ 500
Zusammen............................................................................................ 41 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 515
790
567
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
2. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach § 44 Abs. 1 BHO
geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 465
2. Bundesarchiv................................................................................... 40
3. Kunstverwaltung des Bundes ......................................................... 10
Zusammen............................................................................................ 515
Zu 1.
1. Öffentlichkeitsarbeit aller Art in Schrift, Bild, Ton, Wort und digitaler Form,
1.1 Sachbroschüren, Fach- und Informationsdienste, Dokumentationen,
1.2 Filme und Bildreihen,
1.3 Diskussionsveranstaltungen,
1.4 Informationsgespräche und -reisen mit Journalistinnen und Journalisten und
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Multiplikatoren),
1.5 Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die
bei der Betreuung von Besuchergruppen sowie Diskussions- und
Vortragsveranstaltungen aufkommen,
2. Sonstige PR-Maßnahmen.
- 51 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs
0451
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 542 01
Zu 2. und 3.
1. Informationsgespräche mit Journalistinnen und Journalisten und
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Multiplikatoren),
2. Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die
bei der Betreuung von Besuchern entstehen,
3. sonstige PR-Maßnahmen.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 03
-880
Globale Minderausgabe -24 526
-8 343
-
Haushaltsvermerk:
Die Globale Minderausgabe kann auch in den Kapiteln 0452, 0453, 0454
und 0456 (mit Ausnahme der Hgr. 4 und Kap. 0452 Tit. 894 24) erbracht
werden.
Erläuterungen:
Mehr wegen Gegenfinanzierung parlamentarischer Maßnahmen.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(1)
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(23 573)
(21 550)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge des Staatsministers, sonstiger Amtsträger,
Amtsträgerinnen und deren Hinterbliebenen
479
450
423
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
- 52 -
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
432 57
-018
Versorgungsbezüge 18 523
16 800
17 536
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 844
800
736
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
-
-
-
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 070
3 000
3 136
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Abfindungen und Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 657
500
411
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 14 308 14 406 11 165
1 044
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 1 545 1 914 1 529
474
Zusammen............................................................................................... 15 853 16 320 12 694
1 518
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 392
1 392
1 350
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 971
3 971
2 000
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
162
362
207
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 293
393
251
- 53 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs
0451
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 125
115
158
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 40
2. Bundesarchiv................................................................................... 40
3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 45
Zusammen............................................................................................ 125
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
102
112
45
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 67
2. Bundesarchiv................................................................................... 20
3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 15
Zusammen............................................................................................ 102
Aus diesen Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten
und ihrem Ankauf sowie die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von
Material und anderen Unterlagen geleistet werden.
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
57
207
93
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 629
669
657
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0453 Tit.
119 01.
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0454 Tit.
119 99.
3. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0456 Tit.
119 01.
4. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0453 Tit. 282 01.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
6. Aus den Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen auch
Zuwendungen an Dritte geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 30
2. Bundesarchiv................................................................................... 530
- 54 -
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 543 01
Bezeichnung 1 000 €
3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im
östlichen Europa.................................................................................... 49
4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 20
Zusammen............................................................................................ 629
Zu 3.
Die Mittel werden benötigt für:
1. Berichte zum Stand der Forschung über die deutsche Geschichte und Kultur
im östlichen Europa,
2. Berichte und Übersichten über Forschungsvorhaben in diesen Bereichen,
3. Erstellung von Bibliographien der Deutschen im östlichen Europa,
4. Publizierung von Arbeitsergebnissen des Instituts.
Zu 2. und 4.
Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von
Veröffentlichungen geleistet werden.
545 01
-011
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 632
811
576
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen aus Entgelten für Führungen
fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden (zu Nr. 2 und 3 der
Erläuterung).
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 65
2. Bundesarchiv................................................................................... 475
3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im
östlichen Europa.................................................................................... 72
4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 20
Zusammen............................................................................................ 632
Zu 1.
Veranstaltung von Konferenzen, Symposien, Tagungen, Schulungen von
Zuwendungsempfängern und Besprechungen. Die Veranstaltungen dienen unter
anderem der kultur- und medienpolitischen Diskussion, dem Erfahrungsaustausch, der
Beratung von Gremien und der Information der Zuwendungsempfänger, um die
Einhaltung des Zuwendungsrechts sicherzustellen.
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für außergewöhnlichen Aufwand
geleistet werden.
Zu 2.
Um die im Bundesarchiv verwahrten Quellen zur neueren Geschichte über den
Kreis der Fachwissenschaft hinaus einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu
machen, werden Ausstellungen produziert, die zusätzlich zur ständigen
Ausstellung in der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen
Geschichte in Rastatt als Sonderausstellungen an den verschiedenen Dienstorten
des Bundesarchivs gezeigt und anschließend an interessierte Kulturinstitute
ausgeliehen werden.
Über die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes werden Dokumentations- und
Ausstellungszentren errichtet.
Zu 3.
1. Fachtagungen und Vortragsveranstaltungen mit auswärtigen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
2. Symposien mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
- 55 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs
0451
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 545 01
3. Konferenzen mit Projektträgern (Kulturreferenten der Landsmannschaften,
wissenschaftliche Institute, Stiftungen, Museen) zur gegenseitigen Information
und Koordinierung der wissenschaftlichen und kulturellen Vorhaben.
Zu. 4.
Veranstaltungen von Fachtagungen, Vorträgen und Besprechungen zu
Provenienzthemen und Verwaltung des Kunstbesitzes des Bundes sowie zum
Kulturgutschutz, zur Krisenresilienz und zum Fördermittelmanagement.
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 8 490
8 288
7 357
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 5 102
2. Bundesarchiv................................................................................... 3 200
3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte im östlichen Europa........ 38
4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 150
Zusammen............................................................................................ 8 490
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
683 01
-649
Abwicklung der Härtefallregelung Kultur
2 000
-
- 56 -
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs
Vorbemerkung
Der finanzielle Schwerpunkt des Kapitels 0452 liegt bei der
Titelgruppe 02 „Kulturförderung im Inland“, bei der Titelgruppe
03 „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ und bei der Titelgruppe
09 „Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen).“
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
hat unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder die Aufgabe
Angelegenheiten der Kultur und Medien von gesamtstaatlicher
Bedeutung zu fördern.
Hierfür unterstützt er insbesondere Kultureinrichtungen und
Projekte von nationaler Bedeutung, darunter unter anderem
Museen und Gedenkstätten. Die kulturelle Repräsentation des
Gesamtstaats in der Hauptstadt ist ebenfalls Aufgabe und Ziel
des Bundes. Auch die Bereiche Medienpolitik sowie Medien-
und Filmwirtschaft fallen in seine Zuständigkeit.
Überblick zum Kapitel 0452
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 31 350 566 350 -535 000 181 217
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 409
Gesamteinnahmen.................................................. 31 350 566 350 -535 000 181 626
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 33 009 29 249 +3 760 31 024
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 14 390 11 861 +2 529 2 128 10 837
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 518 711 1 532 746 -14 035 130 054 1 573 161
Ausgaben für Investitionen...................................... 467 805 489 111 -21 306 30 116 445 585
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 2 033 915 2 062 967 -29 052 162 298 2 060 607
davon flexibilisiert.................................................... 46 975 41 396 +5 579 3 001 43 502
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 986 940 2 021 571 -34 631 159 297 2 017 105
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 175 - +1 175 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 777 717
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 278 651
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 213 034
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 135 632
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 64 400
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 34 500
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 27 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 18 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 3 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 2 500
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 000
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 0452
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
1.1 Kulturgut, das seinen Eigentümern erwiesenermaßen oder mit hoher
Wahrscheinlichkeit NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, an
diese oder deren Rechtsnachfolger unentgeltlich herausgegeben wird,
insbesondere wenn dies die "Beratende Kommission im
Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener
Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz" empfiehlt. Die
Herausgabe erfolgt unter Erstattung etwaiger Wiedergutmachungsleistungen,
die wegen des NS-verfolgungsbedingten Entzugs dieses Kulturguts
gezahlt worden sind.
1.2 Sammlungsgut oder andere Objekte, die aus kolonialen Kontexten
stammen und nach Würdigung der Gesamtumstände durch die
zuständige Stelle im Einzelfall nicht in der Sammlung verbleiben
sollen, insbesondere weil ihre Aneignung in rechtlich und/oder ethisch
heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, unentgeltlich an den
Herkunftsstaat bzw. Vertreter der Herkunftsgesellschaft, die ehemals
Berechtigten bzw. deren Rechtsnachfolger oder geeignete
Institutionen herausgegeben werden.
1.3 Kulturgut, welches im Ersten oder im Zweiten Weltkrieg
unrechtmäßig verbracht wurde, unentgeltlich an seine ursprünglichen
Eigentümer, deren Rechtsnachfolger oder an den Staat, dem es nach
Würdigung der Gesamtumstände zuzuordnen ist, herausgegeben wird.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO und § 63 Abs. 4 BHO wird
zugelassen, dass eine Verwertung von Gegenständen, die zum
ehemals reichseigenen beweglichen Bundesvermögen gehören und
einen Bezug zum nationalsozialistischen Unrechtssystem oder zum
Kriegsgeschehen haben oder aus kolonialen Kontexten stammen,
unterbleibt. Sie können insbesondere geeigneten
kulturgutbewahrenden Einrichtungen oder religiösen Institutionen mietzinsfrei als
Leihgabe oder zur treuhänderischen Verwahrung überlassen
werden.
Verwaltungseinnahmen
119 99
-011
Vermischte Einnahmen 31 350
566 350
181 168
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 21.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen dienen zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01, Tgr. 02, Tgr. 03,
Tgr. 04, Tgr. 05, Tgr. 06, Tgr. 07 und Tgr. 09.
3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass Kunstwerke der Sammlung zeitgenössischer
Kunst der Bundesrepublik Deutschland mietzinsfrei an Museen,
Träger von Museen, Ausstellungen usw. überlassen werden.
4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass Vermögensgegenstände gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung überlassen werden.
- 58 -