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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) 0451 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarungen mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0451 flexibilisierter Bereich. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (-) (-) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen - - - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - 35 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0451 flexibilisierter Bereich dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. - 50 - 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 41 41 25 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Staatsministerin........................................................................... 38 000 1.2 Präsidentin/Präsidenten des Bundesarchivs............................... 2 200 1.3 Direktorin/Direktors des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.............................. 300 1.4 Direktorin / Direktor der Kunstverwaltung des Bundes................ 500 Zusammen............................................................................................ 41 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 515 790 567 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach § 44 Abs. 1 BHO geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 465 2. Bundesarchiv................................................................................... 40 3. Kunstverwaltung des Bundes ......................................................... 10 Zusammen............................................................................................ 515 Zu 1. 1. Öffentlichkeitsarbeit aller Art in Schrift, Bild, Ton, Wort und digitaler Form, 1.1 Sachbroschüren, Fach- und Informationsdienste, Dokumentationen, 1.2 Filme und Bildreihen, 1.3 Diskussionsveranstaltungen, 1.4 Informationsgespräche und -reisen mit Journalistinnen und Journalisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Multiplikatoren), 1.5 Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die bei der Betreuung von Besuchergruppen sowie Diskussions- und Vortragsveranstaltungen aufkommen, 2. Sonstige PR-Maßnahmen. - 51 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs 0451 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 542 01 Zu 2. und 3. 1. Informationsgespräche mit Journalistinnen und Journalisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Multiplikatoren), 2. Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die bei der Betreuung von Besuchern entstehen, 3. sonstige PR-Maßnahmen. 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 03 -880 Globale Minderausgabe -24 526 -8 343 - Haushaltsvermerk: Die Globale Minderausgabe kann auch in den Kapiteln 0452, 0453, 0454 und 0456 (mit Ausnahme der Hgr. 4 und Kap. 0452 Tit. 894 24) erbracht werden. Erläuterungen: Mehr wegen Gegenfinanzierung parlamentarischer Maßnahmen. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (1) Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (23 573) (21 550) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge des Staatsministers, sonstiger Amtsträger, Amtsträgerinnen und deren Hinterbliebenen 479 450 423 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. - 52 - 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 432 57 -018 Versorgungsbezüge 18 523 16 800 17 536 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 844 800 736 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften - - - 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 070 3 000 3 136 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Abfindungen und Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 657 500 411 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 14 308 14 406 11 165 1 044 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 1 545 1 914 1 529 474 Zusammen............................................................................................... 15 853 16 320 12 694 1 518 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 392 1 392 1 350 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 971 3 971 2 000 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 162 362 207 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 293 393 251 - 53 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs 0451 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 125 115 158 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 40 2. Bundesarchiv................................................................................... 40 3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 45 Zusammen............................................................................................ 125 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 102 112 45 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 67 2. Bundesarchiv................................................................................... 20 3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 15 Zusammen............................................................................................ 102 Aus diesen Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten und ihrem Ankauf sowie die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von Material und anderen Unterlagen geleistet werden. 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 57 207 93 543 01 -011 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 629 669 657 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0453 Tit. 119 01. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0454 Tit. 119 99. 3. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0456 Tit. 119 01. 4. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0453 Tit. 282 01. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 6. Aus den Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen auch Zuwendungen an Dritte geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 30 2. Bundesarchiv................................................................................... 530 - 54 - 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 543 01 Bezeichnung 1 000 € 3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.................................................................................... 49 4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 20 Zusammen............................................................................................ 629 Zu 3. Die Mittel werden benötigt für: 1. Berichte zum Stand der Forschung über die deutsche Geschichte und Kultur im östlichen Europa, 2. Berichte und Übersichten über Forschungsvorhaben in diesen Bereichen, 3. Erstellung von Bibliographien der Deutschen im östlichen Europa, 4. Publizierung von Arbeitsergebnissen des Instituts. Zu 2. und 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen geleistet werden. 545 01 -011 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 632 811 576 Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen aus Entgelten für Führungen fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden (zu Nr. 2 und 3 der Erläuterung). Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 65 2. Bundesarchiv................................................................................... 475 3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.................................................................................... 72 4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 20 Zusammen............................................................................................ 632 Zu 1. Veranstaltung von Konferenzen, Symposien, Tagungen, Schulungen von Zuwendungsempfängern und Besprechungen. Die Veranstaltungen dienen unter anderem der kultur- und medienpolitischen Diskussion, dem Erfahrungsaustausch, der Beratung von Gremien und der Information der Zuwendungsempfänger, um die Einhaltung des Zuwendungsrechts sicherzustellen. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden. Zu 2. Um die im Bundesarchiv verwahrten Quellen zur neueren Geschichte über den Kreis der Fachwissenschaft hinaus einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, werden Ausstellungen produziert, die zusätzlich zur ständigen Ausstellung in der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte in Rastatt als Sonderausstellungen an den verschiedenen Dienstorten des Bundesarchivs gezeigt und anschließend an interessierte Kulturinstitute ausgeliehen werden. Über die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes werden Dokumentations- und Ausstellungszentren errichtet. Zu 3. 1. Fachtagungen und Vortragsveranstaltungen mit auswärtigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. 2. Symposien mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. - 55 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs 0451 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 545 01 3. Konferenzen mit Projektträgern (Kulturreferenten der Landsmannschaften, wissenschaftliche Institute, Stiftungen, Museen) zur gegenseitigen Information und Koordinierung der wissenschaftlichen und kulturellen Vorhaben. Zu. 4. Veranstaltungen von Fachtagungen, Vorträgen und Besprechungen zu Provenienzthemen und Verwaltung des Kunstbesitzes des Bundes sowie zum Kulturgutschutz, zur Krisenresilienz und zum Fördermittelmanagement. 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 8 490 8 288 7 357 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 5 102 2. Bundesarchiv................................................................................... 3 200 3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte im östlichen Europa........ 38 4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 150 Zusammen............................................................................................ 8 490 Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 683 01 -649 Abwicklung der Härtefallregelung Kultur 2 000 - - 56 - 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs Vorbemerkung Der finanzielle Schwerpunkt des Kapitels 0452 liegt bei der Titelgruppe 02 „Kulturförderung im Inland“, bei der Titelgruppe 03 „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ und bei der Titelgruppe 09 „Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen).“ Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder die Aufgabe Angelegenheiten der Kultur und Medien von gesamtstaatlicher Bedeutung zu fördern. Hierfür unterstützt er insbesondere Kultureinrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung, darunter unter anderem Museen und Gedenkstätten. Die kulturelle Repräsentation des Gesamtstaats in der Hauptstadt ist ebenfalls Aufgabe und Ziel des Bundes. Auch die Bereiche Medienpolitik sowie Medien- und Filmwirtschaft fallen in seine Zuständigkeit. Überblick zum Kapitel 0452 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 31 350 566 350 -535 000 181 217 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 409 Gesamteinnahmen.................................................. 31 350 566 350 -535 000 181 626 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 33 009 29 249 +3 760 31 024 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 14 390 11 861 +2 529 2 128 10 837 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 518 711 1 532 746 -14 035 130 054 1 573 161 Ausgaben für Investitionen...................................... 467 805 489 111 -21 306 30 116 445 585 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 2 033 915 2 062 967 -29 052 162 298 2 060 607 davon flexibilisiert.................................................... 46 975 41 396 +5 579 3 001 43 502 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 986 940 2 021 571 -34 631 159 297 2 017 105 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 175 - +1 175 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 777 717 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 278 651 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 213 034 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 135 632 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 64 400 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 34 500 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 27 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 18 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 2 500 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 000 - 57 - Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 0452 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass 1.1 Kulturgut, das seinen Eigentümern erwiesenermaßen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, an diese oder deren Rechtsnachfolger unentgeltlich herausgegeben wird, insbesondere wenn dies die "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz" empfiehlt. Die Herausgabe erfolgt unter Erstattung etwaiger Wiedergutmachungsleistungen, die wegen des NS-verfolgungsbedingten Entzugs dieses Kulturguts gezahlt worden sind. 1.2 Sammlungsgut oder andere Objekte, die aus kolonialen Kontexten stammen und nach Würdigung der Gesamtumstände durch die zuständige Stelle im Einzelfall nicht in der Sammlung verbleiben sollen, insbesondere weil ihre Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, unentgeltlich an den Herkunftsstaat bzw. Vertreter der Herkunftsgesellschaft, die ehemals Berechtigten bzw. deren Rechtsnachfolger oder geeignete Institutionen herausgegeben werden. 1.3 Kulturgut, welches im Ersten oder im Zweiten Weltkrieg unrechtmäßig verbracht wurde, unentgeltlich an seine ursprünglichen Eigentümer, deren Rechtsnachfolger oder an den Staat, dem es nach Würdigung der Gesamtumstände zuzuordnen ist, herausgegeben wird. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO und § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass eine Verwertung von Gegenständen, die zum ehemals reichseigenen beweglichen Bundesvermögen gehören und einen Bezug zum nationalsozialistischen Unrechtssystem oder zum Kriegsgeschehen haben oder aus kolonialen Kontexten stammen, unterbleibt. Sie können insbesondere geeigneten kulturgutbewahrenden Einrichtungen oder religiösen Institutionen mietzinsfrei als Leihgabe oder zur treuhänderischen Verwahrung überlassen werden. Verwaltungseinnahmen 119 99 -011 Vermischte Einnahmen 31 350 566 350 181 168 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 21. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01, Tgr. 02, Tgr. 03, Tgr. 04, Tgr. 05, Tgr. 06, Tgr. 07 und Tgr. 09. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Kunstwerke der Sammlung zeitgenössischer Kunst der Bundesrepublik Deutschland mietzinsfrei an Museen, Träger von Museen, Ausstellungen usw. überlassen werden. 4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Vermögensgegenstände gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung überlassen werden. - 58 -

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