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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) 0451 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarungen mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0451 flexibilisierter Bereich. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (29) Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (-) (-) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen - - - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - 36 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0451 flexibilisierter Bereich dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. - 72 - 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 41 41 29 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Staatsministerin........................................................................... 38 000 1.2 Präsidentin/Präsidenten des Bundesarchivs............................... 2 200 1.3 Direktorin/Direktors des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.............................. 300 1.4 Direktorin / Direktor der Kunstverwaltung des Bundes................ 500 Zusammen............................................................................................ 41 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 515 515 777 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach § 44 Abs. 1 BHO geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 465 2. Bundesarchiv................................................................................... 40 3. Kunstverwaltung des Bundes ......................................................... 10 Zusammen............................................................................................ 515 Zu 1. 1. Öffentlichkeitsarbeit aller Art in Schrift, Bild, Ton, Wort und digitaler Form, 1.1 Sachbroschüren, Fach- und Informationsdienste, Dokumentationen, 1.2 Filme und Bildreihen, 1.3 Diskussionsveranstaltungen, 1.4 Informationsgespräche und -reisen mit Journalistinnen und Journalisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Multiplikatoren), 1.5 Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die bei der Betreuung von Besuchergruppen sowie Diskussions- und Vortragsveranstaltungen aufkommen, 2. Sonstige PR-Maßnahmen. - 73 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs 0451 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 542 01 Zu 2. und 3. 1. Informationsgespräche mit Journalistinnen und Journalisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Multiplikatoren), 2. Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die bei der Betreuung von Besuchern entstehen, 3. sonstige PR-Maßnahmen. 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 03 -880 Globale Minderausgabe - -24 526 - Haushaltsvermerk: Die Globale Minderausgabe kann auch in den Kapiteln 0452, 0453, 0454 und 0456 (mit Ausnahme der Hgr. 4 und Kap. 0452 Tit. 894 24) erbracht werden. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (7) Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (23 573) (23 573) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge des Staatsministers, sonstiger Amtsträger, Amtsträgerinnen und deren Hinterbliebenen 479 479 479 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. - 74 - 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 432 57 -018 Versorgungsbezüge 18 523 18 523 18 523 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 844 844 843 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften - - - 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 070 3 070 3 135 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Abfindungen und Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 657 657 657 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 14 379 14 308 12 777 2 346 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 1 740 1 545 1 463 825 Zusammen............................................................................................... 16 119 15 853 14 240 3 171 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 392 1 392 1 085 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 742 3 971 2 674 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 362 162 201 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 393 293 327 - 75 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs 0451 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 145 125 142 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 60 2. Bundesarchiv................................................................................... 40 3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 45 Zusammen............................................................................................ 145 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 102 102 131 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 67 2. Bundesarchiv................................................................................... 20 3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 15 Zusammen............................................................................................ 102 Aus diesen Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten und ihrem Ankauf sowie die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von Material und anderen Unterlagen geleistet werden. 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 157 57 90 543 01 -011 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 629 629 417 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0453 Tit. 119 01. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0454 Tit. 119 99. 3. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0456 Tit. 119 01. 4. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0453 Tit. 282 01. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 6. Aus den Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen auch Zuwendungen an Dritte geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 30 2. Bundesarchiv................................................................................... 530 - 76 - 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 543 01 Bezeichnung 1 000 € 3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.................................................................................... 49 4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 20 Zusammen............................................................................................ 629 Zu 3. Die Mittel werden benötigt für: 1. Berichte zum Stand der Forschung über die deutsche Geschichte und Kultur im östlichen Europa, 2. Berichte und Übersichten über Forschungsvorhaben in diesen Bereichen, 3. Erstellung von Bibliographien der Deutschen im östlichen Europa, 4. Publizierung von Arbeitsergebnissen des Instituts. Zu 2. und 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen geleistet werden. 545 01 -011 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 707 632 683 Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen aus Entgelten für Führungen fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden (zu Nr. 2 und 3 der Erläuterung). Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 140 2. Bundesarchiv................................................................................... 475 3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.................................................................................... 72 4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 20 Zusammen............................................................................................ 707 Zu 1. Veranstaltung von Konferenzen, Symposien, Tagungen, Schulungen von Zuwendungsempfängern und Besprechungen. Die Veranstaltungen dienen unter anderem der kultur- und medienpolitischen Diskussion, dem Erfahrungsaustausch, der Beratung von Gremien und der Information der Zuwendungsempfänger, um die Einhaltung des Zuwendungsrechts sicherzustellen. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden. Zu 2. Um die im Bundesarchiv verwahrten Quellen zur neueren Geschichte über den Kreis der Fachwissenschaft hinaus einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, werden Ausstellungen produziert, die zusätzlich zur ständigen Ausstellung in der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte in Rastatt als Sonderausstellungen an den verschiedenen Dienstorten des Bundesarchivs gezeigt und anschließend an interessierte Kulturinstitute ausgeliehen werden. Über die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes werden Dokumentations- und Ausstellungszentren errichtet. Zu 3. 1. Fachtagungen und Vortragsveranstaltungen mit auswärtigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. 2. Symposien mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. - 77 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs 0451 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 545 01 3. Konferenzen mit Projektträgern (Kulturreferenten der Landsmannschaften, wissenschaftliche Institute, Stiftungen, Museen) zur gegenseitigen Information und Koordinierung der wissenschaftlichen und kulturellen Vorhaben. Zu. 4. Veranstaltungen von Fachtagungen, Vorträgen und Besprechungen zu Provenienzthemen und Verwaltung des Kunstbesitzes des Bundes sowie zum Kulturgutschutz, zur Krisenresilienz und zum Fördermittelmanagement. 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 8 490 8 490 8 490 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 5 002 2. Bundesarchiv................................................................................... 3 300 3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte im östlichen Europa........ 38 4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 150 Zusammen............................................................................................ 8 490 - 78 - 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs Vorbemerkung Der finanzielle Schwerpunkt des Kapitels 0452 liegt bei der Titelgruppe 02 „Kulturförderung im Inland“, bei der Titelgruppe 03 „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ und bei der Titelgruppe 09 „Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen).“ Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder die Aufgabe Angelegenheiten der Kultur und Medien von gesamtstaatlicher Bedeutung zu fördern. Hierfür unterstützt er insbesondere Kultureinrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung, darunter unter anderem Museen und Gedenkstätten. Die kulturelle Repräsentation des Gesamtstaats in der Hauptstadt ist ebenfalls Aufgabe und Ziel des Bundes. Auch die Bereiche Medienpolitik sowie Medien- und Filmwirtschaft fallen in seine Zuständigkeit. Er widmet sich ferner der Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und fördert die wissenschaftliche Forschung hierzu. Überblick zum Kapitel 0452 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 350 31 350 -30 000 572 299 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 731 Gesamteinnahmen.................................................. 1 350 31 350 -30 000 573 030 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 33 009 33 009 - 33 484 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 13 494 14 390 -896 677 11 812 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 640 025 1 518 711 +121 314 116 530 1 574 919 Ausgaben für Investitionen...................................... 540 342 467 805 +72 537 29 735 451 449 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 2 226 870 2 033 915 +192 955 146 942 2 071 664 davon flexibilisiert.................................................... 51 346 46 975 +4 371 1 640 45 873 davon nicht flexibilisiert........................................... 2 175 524 1 986 940 +188 584 145 302 2 025 791 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 3 279 1 175 +2 104 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 582 421 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 156 310 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 150 359 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 116 452 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 75 800 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 43 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 24 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 11 000 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 5 500 - 79 - Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 0452 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass 1.1 Kulturgut, das seinen Eigentümern erwiesenermaßen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, an diese oder deren Rechtsnachfolger unentgeltlich herausgegeben wird, insbesondere, wenn dies ein Schiedsgericht entschieden hat. Die Herausgabe erfolgt unter Erstattung etwaiger Wiedergutmachungsleistungen, die wegen des NS- verfolgungsbedingten Entzugs dieses Kulturguts gezahlt worden sind. 1.2 Kulturgut, das seinen Eigentümern erwiesenermaßen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, an diese oder deren Rechtsnachfolger unentgeltlich herausgegeben wird, insbesondere wenn dies die "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz" empfiehlt. Die Herausgabe erfolgt unter Erstattung etwaiger Wiedergutmachungsleistungen, die wegen des NS-verfolgungsbedingten Entzugs dieses Kulturguts gezahlt worden sind. 1.3 Sammlungsgut oder andere Objekte, die aus kolonialen Kontexten stammen und nach Würdigung der Gesamtumstände durch die zuständige Stelle im Einzelfall nicht in der Sammlung verbleiben sollen, insbesondere weil ihre Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, unentgeltlich an den Herkunftsstaat bzw. Vertreter der Herkunftsgesellschaft, die ehemals Berechtigten bzw. deren Rechtsnachfolger oder geeignete Institutionen herausgegeben werden. 1.4 Kulturgut, welches im Ersten oder im Zweiten Weltkrieg unrechtmäßig verbracht wurde, unentgeltlich an seine ursprünglichen Eigentümer, deren Rechtsnachfolger oder an den Staat, dem es nach Würdigung der Gesamtumstände zuzuordnen ist, herausgegeben wird. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO und § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass eine Verwertung von Gegenständen, die zum ehemals reichseigenen beweglichen Bundesvermögen gehören und einen Bezug zum nationalsozialistischen Unrechtssystem oder zum Kriegsgeschehen haben oder aus kolonialen Kontexten stammen, unterbleibt. Sie können insbesondere geeigneten kulturgutbewahrenden Einrichtungen oder religiösen Institutionen mietzinsfrei als Leihgabe oder zur treuhänderischen Verwahrung überlassen werden. Verwaltungseinnahmen 119 99 -011 Vermischte Einnahmen 1 350 31 350 572 299 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 21. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01, Tgr. 02, Tgr. 03, Tgr. 04, Tgr. 05, Tgr. 06, Tgr. 07 und Tgr. 09. - 80 -

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