Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
0451
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarungen mit anderen
Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0451 flexibilisierter Bereich.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(29)
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und
Richter
(-)
(-)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen -
-
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
36
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0451 flexibilisierter Bereich
dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 381 01.
- 72 -
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
41
41
29
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Staatsministerin........................................................................... 38 000
1.2 Präsidentin/Präsidenten des Bundesarchivs............................... 2 200
1.3 Direktorin/Direktors des Bundesinstituts für Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.............................. 300
1.4 Direktorin / Direktor der Kunstverwaltung des Bundes................ 500
Zusammen............................................................................................ 41 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 515
515
777
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
2. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach § 44 Abs. 1 BHO
geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 465
2. Bundesarchiv................................................................................... 40
3. Kunstverwaltung des Bundes ......................................................... 10
Zusammen............................................................................................ 515
Zu 1.
1. Öffentlichkeitsarbeit aller Art in Schrift, Bild, Ton, Wort und digitaler Form,
1.1 Sachbroschüren, Fach- und Informationsdienste, Dokumentationen,
1.2 Filme und Bildreihen,
1.3 Diskussionsveranstaltungen,
1.4 Informationsgespräche und -reisen mit Journalistinnen und Journalisten und
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Multiplikatoren),
1.5 Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die
bei der Betreuung von Besuchergruppen sowie Diskussions- und
Vortragsveranstaltungen aufkommen,
2. Sonstige PR-Maßnahmen.
- 73 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
0451
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 542 01
Zu 2. und 3.
1. Informationsgespräche mit Journalistinnen und Journalisten und
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Multiplikatoren),
2. Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die
bei der Betreuung von Besuchern entstehen,
3. sonstige PR-Maßnahmen.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 03
-880
Globale Minderausgabe -
-24 526
-
Haushaltsvermerk:
Die Globale Minderausgabe kann auch in den Kapiteln 0452, 0453, 0454
und 0456 (mit Ausnahme der Hgr. 4 und Kap. 0452 Tit. 894 24) erbracht
werden.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(7)
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(23 573)
(23 573)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge des Staatsministers, sonstiger Amtsträger,
Amtsträgerinnen und deren Hinterbliebenen
479
479
479
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
- 74 -
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
432 57
-018
Versorgungsbezüge 18 523
18 523
18 523
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 844
844
843
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
-
-
-
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 070
3 070
3 135
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Abfindungen und Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 657
657
657
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 14 379 14 308 12 777
2 346
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 1 740 1 545 1 463
825
Zusammen............................................................................................... 16 119 15 853 14 240
3 171
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 392
1 392
1 085
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 742
3 971
2 674
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
362
162
201
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 393
293
327
- 75 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
0451
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 145
125
142
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 60
2. Bundesarchiv................................................................................... 40
3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 45
Zusammen............................................................................................ 145
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
102
102
131
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 67
2. Bundesarchiv................................................................................... 20
3. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 15
Zusammen............................................................................................ 102
Aus diesen Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten
und ihrem Ankauf sowie die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von
Material und anderen Unterlagen geleistet werden.
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
157
57
90
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 629
629
417
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0453 Tit.
119 01.
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0454 Tit.
119 99.
3. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0456 Tit.
119 01.
4. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0453 Tit. 282 01.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
6. Aus den Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen auch
Zuwendungen an Dritte geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 30
2. Bundesarchiv................................................................................... 530
- 76 -
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 543 01
Bezeichnung 1 000 €
3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im
östlichen Europa.................................................................................... 49
4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 20
Zusammen............................................................................................ 629
Zu 3.
Die Mittel werden benötigt für:
1. Berichte zum Stand der Forschung über die deutsche Geschichte und Kultur
im östlichen Europa,
2. Berichte und Übersichten über Forschungsvorhaben in diesen Bereichen,
3. Erstellung von Bibliographien der Deutschen im östlichen Europa,
4. Publizierung von Arbeitsergebnissen des Instituts.
Zu 2. und 4.
Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von
Veröffentlichungen geleistet werden.
545 01
-011
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 707
632
683
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen aus Entgelten für Führungen
fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden (zu Nr. 2 und 3 der
Erläuterung).
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 140
2. Bundesarchiv................................................................................... 475
3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im
östlichen Europa.................................................................................... 72
4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 20
Zusammen............................................................................................ 707
Zu 1.
Veranstaltung von Konferenzen, Symposien, Tagungen, Schulungen von
Zuwendungsempfängern und Besprechungen. Die Veranstaltungen dienen unter
anderem der kultur- und medienpolitischen Diskussion, dem Erfahrungsaustausch, der
Beratung von Gremien und der Information der Zuwendungsempfänger, um die
Einhaltung des Zuwendungsrechts sicherzustellen.
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für außergewöhnlichen Aufwand
geleistet werden.
Zu 2.
Um die im Bundesarchiv verwahrten Quellen zur neueren Geschichte über den
Kreis der Fachwissenschaft hinaus einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu
machen, werden Ausstellungen produziert, die zusätzlich zur ständigen
Ausstellung in der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen
Geschichte in Rastatt als Sonderausstellungen an den verschiedenen Dienstorten
des Bundesarchivs gezeigt und anschließend an interessierte Kulturinstitute
ausgeliehen werden.
Über die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes werden Dokumentations- und
Ausstellungszentren errichtet.
Zu 3.
1. Fachtagungen und Vortragsveranstaltungen mit auswärtigen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
2. Symposien mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
- 77 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
0451
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 545 01
3. Konferenzen mit Projektträgern (Kulturreferenten der Landsmannschaften,
wissenschaftliche Institute, Stiftungen, Museen) zur gegenseitigen Information
und Koordinierung der wissenschaftlichen und kulturellen Vorhaben.
Zu. 4.
Veranstaltungen von Fachtagungen, Vorträgen und Besprechungen zu
Provenienzthemen und Verwaltung des Kunstbesitzes des Bundes sowie zum
Kulturgutschutz, zur Krisenresilienz und zum Fördermittelmanagement.
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 8 490
8 490
8 490
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien......... 5 002
2. Bundesarchiv................................................................................... 3 300
3. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte im östlichen Europa........ 38
4. Kunstverwaltung des Bundes.......................................................... 150
Zusammen............................................................................................ 8 490
- 78 -
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
des BKM und des Geschäftsbereichs
Vorbemerkung
Der finanzielle Schwerpunkt des Kapitels 0452 liegt bei der
Titelgruppe 02 „Kulturförderung im Inland“, bei der Titelgruppe
03 „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ und bei der Titelgruppe
09 „Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen).“
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
hat unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder die Aufgabe
Angelegenheiten der Kultur und Medien von gesamtstaatlicher
Bedeutung zu fördern.
Hierfür unterstützt er insbesondere Kultureinrichtungen und
Projekte von nationaler Bedeutung, darunter unter anderem
Museen und Gedenkstätten. Die kulturelle Repräsentation des
Gesamtstaats in der Hauptstadt ist ebenfalls Aufgabe und Ziel
des Bundes. Auch die Bereiche Medienpolitik sowie Medien-
und Filmwirtschaft fallen in seine Zuständigkeit. Er widmet
sich ferner der Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und
Flüchtlinge und fördert die wissenschaftliche Forschung
hierzu.
Überblick zum Kapitel 0452
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 350 31 350 -30 000 572 299
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 731
Gesamteinnahmen.................................................. 1 350 31 350 -30 000 573 030
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 33 009 33 009 - 33 484
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 13 494 14 390 -896 677 11 812
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 640 025 1 518 711 +121 314 116 530 1 574 919
Ausgaben für Investitionen...................................... 540 342 467 805 +72 537 29 735 451 449
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 2 226 870 2 033 915 +192 955 146 942 2 071 664
davon flexibilisiert.................................................... 51 346 46 975 +4 371 1 640 45 873
davon nicht flexibilisiert........................................... 2 175 524 1 986 940 +188 584 145 302 2 025 791
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 3 279 1 175 +2 104 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 582 421
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 156 310
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 150 359
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 116 452
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 75 800
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 43 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 24 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 11 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 5 500
- 79 -
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 0452
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
1.1 Kulturgut, das seinen Eigentümern erwiesenermaßen oder
mit hoher Wahrscheinlichkeit NS-verfolgungsbedingt entzogen
wurde, an diese oder deren Rechtsnachfolger unentgeltlich
herausgegeben wird, insbesondere, wenn dies ein Schiedsgericht
entschieden hat. Die Herausgabe erfolgt unter Erstattung
etwaiger Wiedergutmachungsleistungen, die wegen des NS-
verfolgungsbedingten Entzugs dieses Kulturguts gezahlt worden
sind.
1.2 Kulturgut, das seinen Eigentümern erwiesenermaßen oder mit hoher
Wahrscheinlichkeit NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, an
diese oder deren Rechtsnachfolger unentgeltlich herausgegeben wird,
insbesondere wenn dies die "Beratende Kommission im
Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener
Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz" empfiehlt. Die
Herausgabe erfolgt unter Erstattung etwaiger Wiedergutmachungsleistungen,
die wegen des NS-verfolgungsbedingten Entzugs dieses Kulturguts
gezahlt worden sind.
1.3 Sammlungsgut oder andere Objekte, die aus kolonialen Kontexten
stammen und nach Würdigung der Gesamtumstände durch die
zuständige Stelle im Einzelfall nicht in der Sammlung verbleiben
sollen, insbesondere weil ihre Aneignung in rechtlich und/oder ethisch
heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, unentgeltlich an den
Herkunftsstaat bzw. Vertreter der Herkunftsgesellschaft, die ehemals
Berechtigten bzw. deren Rechtsnachfolger oder geeignete
Institutionen herausgegeben werden.
1.4 Kulturgut, welches im Ersten oder im Zweiten Weltkrieg
unrechtmäßig verbracht wurde, unentgeltlich an seine ursprünglichen
Eigentümer, deren Rechtsnachfolger oder an den Staat, dem es nach
Würdigung der Gesamtumstände zuzuordnen ist, herausgegeben wird.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO und § 63 Abs. 4 BHO wird
zugelassen, dass eine Verwertung von Gegenständen, die zum
ehemals reichseigenen beweglichen Bundesvermögen gehören und
einen Bezug zum nationalsozialistischen Unrechtssystem oder zum
Kriegsgeschehen haben oder aus kolonialen Kontexten stammen,
unterbleibt. Sie können insbesondere geeigneten
kulturgutbewahrenden Einrichtungen oder religiösen Institutionen mietzinsfrei als
Leihgabe oder zur treuhänderischen Verwahrung überlassen
werden.
Verwaltungseinnahmen
119 99
-011
Vermischte Einnahmen 1 350
31 350
572 299
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 21.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen dienen zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01, Tgr. 02, Tgr. 03,
Tgr. 04, Tgr. 05, Tgr. 06, Tgr. 07 und Tgr. 09.
- 80 -