Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1710 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1710 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
1710 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
684 04
-236
Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände für die Durchführung zentraler
und internationaler Aufgaben
20 165
20 165
19 979
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 05 und 684 07.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher,
Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw.
gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Empfänger dieser Zuschüsse sind:
1. Deutscher Caritasverband,
2. Diakonisches Werk der EKD,
3. Deutsches Rotes Kreuz,
4. Arbeiterwohlfahrt,
5. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband,
6. Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 05
-236
Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen
für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern
11 639
11 639
11 928
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 04 und 684 07.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher,
Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw.
gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen erhalten im
Bundesprogramm Zuschüsse für die Beratung und Betreuung von ausländischen
Flüchtlingen einschließlich der Integration von jüdischen Immigranten durch die
jüdischen Gemeinden.
Die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet Deutschland u. a. zur Gewährleistung
des Zugangs zu Trauma-Beratung und psychosozialer Betreuung bzw.
geeigneten psychologischen Betreuung und qualifizierten Beratung insbesondere
für Überlebende von Folter und Gewalt und weiteren vulnerablen
Personengruppen; dies erfolgt in erster Linie durch die Länder.
Durch den Bund wird die bundeszentrale Koordinierung, die Begleitung des
bundesweiten Ausbaus der Versorgungsstrukturen und die bundeseinheitliche
Qualitätssicherung der Psychosozialen Zentren durch den Bundesverband
Psychosozialer Zentren gefördert.
- 65 -
Sonstige Bewilligungen 1710
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 684 05
Die Auswandererberatung wird insbesondere durch gemeinnützige
Auswandererberatungsstellen vorgenommen, die von Wohlfahrtsorganisationen unterhalten
werden. Durch objektive, sachgemäße Aufklärung über die Einreisemöglichkeiten
und Lebensverhältnisse im Ausland sollen unüberlegte Auswanderungen
vermieden werden.
Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenz des Bundes werden die
bundeszentrale Koordinierung der Beratungsstellen sowie die Begleitung des
bundesweiten Ausbaus der gemeinnützigen Rückkehrberatung durch das Raphaelswerk
e.V. gefördert. In diesem Zusammenhang können zudem Multiplikatorenarbeit
mit Bundesbezug für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen bei
Weiterwanderung sowie bei Rücküberstellung in das Erstaufnahmeland gefördert werden.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 07
-236
Zuschüsse an zentrale Organisationen und für zentrale Maßnahmen im
Bereich der Wohlfahrtspflege
9 287
9 925
9 614
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 469 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 855 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 900 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 714 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 04 und 684 05.
4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums
der Finanzen.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher,
Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw.
gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin....... 73,96 73,96 5 270 5 088 5 137
- aus Kap. 1710 Tit. 684 07
Projektförderung
2. Projektförderung.................................................................................... 4 017 4 837 4 477
- 66 -
1710 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 684 07
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Insgesamt.................................................................................................. 9 287 9 925 9 614
- Summe Tit. 684 07................................................................................... 9 287 9 925 9 614
Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1710.
Bezeichnung 1 000 €
3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 9 287
4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
5. Zuweisungen der EU....................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 9 287
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
686 02
-290
Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im
familiären Bereich
48 500
53 200
27 760
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Die Ausgaben dienen der Gewährung von Billigkeitsleistungen für Betroffene
von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich, die den
Betroffenen bis Ende 2025 bewilligt werden. Einzelheiten sind einer
Billigkeitsrichtlinie gemäß § 53 BHO geregelt.
2. Die Ausgaben dienen der Bereitstellung von Sachleistungen für Betroffene,
die bis Ende 2024 aus dem Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären
Bereich“ (FSM) bewilligt wurden.
3. Die Ausgaben dienen der Bereitstellung von Verwaltungskosten für die
Bereitstellung der unter 1. und 2. genannten Leistungen für Betroffene, sowie für
den institutionellen Bereich des Ergänzenden Hilfesystems. Aus den
Verwaltungskosten kann im Wege einer Zuwendung gemäß § 44 BHO der Betrieb
einer telefonischen Beratung für Betroffene und Antragstellende finanziert
werden.
Der Fonds und die Vereinbarungen zum institutionellen Bereich bilden gemeinsam
das vom RTKM (Runder Tisch “Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits-
und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im
familiären Bereich“) empfohlene Ergänzende Hilfesystem zur Unterstützung Betroffener
sexuellen Missbrauchs. Mit Errichtung des Fonds wurde ermöglicht, Betroffenen
neben der Anerkennung des erlittenen Unrechts auch angemessene
Unterstützungs- und Hilfeleistungen zu gewähren. Der Bund kam dabei seiner
Verantwortung durch die Errichtung eines Fonds für Betroffene sexuellen Missbrauchs im
familiären Bereich nach. Zugleich übernehmen der Bund und die jeweiligen
Länder auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Ausgabenleistung an
Betroffene, die sexuellen Missbrauch in Institutionen der ehemaligen DDR erleiden
mussten. Der Fonds kann durch Einzahlungen von Dritten, z. B. den Ländern,
verstärkt werden.
Ausgaben für Investitionen
871 01
-236
Ausgaben für Bürgschaftsausfälle des Bundes aus sozialpolitisch
begründeten Investitionsvorhaben
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 342 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet
wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen,
- 67 -
Sonstige Bewilligungen 1710
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 871 01
dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren
eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
Der Bund unterstützt sozialpolitisch begründete Investitionsvorhaben der Bank für
Sozialwirtschaft, Köln, mit Rückbürgschaften des Bundes. Bürgschaftsausfälle des
Bundes werden von der Bank für Sozialwirtschaft, Köln, aus dem Revolvingfonds
getragen. Veranschlagt sind Ausgaben für die Inanspruchnahme des Bundes aus
übernommenen Gewährleistungen gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft, Köln.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(210)
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
684 02
-261
Fachkräfteoffensive
-
-
- 68 -
1710 Sonstige Bewilligungen
Anlage zu Kapitel 1710 - Wirtschaftspläne
Zu Tit. 684 07
1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin
Wirtschaftsplan
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 7 211 6 879 6 789
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 5 298 5 086 4 813
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 787 1 635 1 661
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 64 96 95
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 62 62 220
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 7 211 6 879 6 789
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 941 1 791 1 652
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 5 270 5 088 5 137
aus Kap. 1710 Tit. 684 07..................................................................................................... 5 270 5 088 5 137
nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... - 3 046 -
- 69 -
Anlage 1
Wirtschaftspläne
1710
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Im Kapitel 1711 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zentral veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In
den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des
Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht.
Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die
Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln
ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1712
veranschlagt.
Nachgeordnete Dienststellen sind:
1. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (Kap. 1713),
2. die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
(Kap. 1714).
Unmittelbar beim Bundesministerium sind zudem
organisatorisch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kap. 1715)
sowie die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen
sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen (Kap. 1716)
angesiedelt.
Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei
den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz
dargestellt.
Überblick zum Kapitel 1711
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. 65 65 - 114
Gesamteinnahmen.................................................. 65 65 - 114
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 45 378 43 528 +1 850 41 617
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 303 1 223 +80 13 974
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 19 270 17 387 +1 883 14 995
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -276 403 -180 403 -96 000 -
Gesamtausgaben.................................................... -210 452 -118 265 -92 187 13 57 586
davon flexibilisiert.................................................... 27 845 24 629 +3 216 13 22 271
davon nicht flexibilisiert........................................... -238 297 -142 894 -95 403 35 315
- 70 -
1710 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2027
Soll
2026
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 684 07
1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 3)............................................................................. 1,0 1,0 1,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 1,0 1,0 1,0
E 14................................................................................... 8,7 8,7 8,6
E 13................................................................................... 18,4 18,6 16,9
E 12................................................................................... 2,5 2,5 2,5
E 10................................................................................... 2,0 2,0 2,0
E 9b................................................................................... 5,0 5,0 5,0
E 9a................................................................................... 1,0 1,0 1,0
E 8..................................................................................... 1,0 1,0 1,0
E 7..................................................................................... 3,5 3,5 3,1
E 6..................................................................................... 15,9 14,2 14,2
E 5..................................................................................... - 1,5 1,5
Zusammen........................................................................ 59,0 59,0 56,8
Insgesamt.......................................................................... 60,0 60,0 57,8
- 131 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
1710