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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1710 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1710 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 1710 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 684 04 -236 Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände für die Durchführung zentraler und internationaler Aufgaben 20 165 20 165 19 979 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 05 und 684 07. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Empfänger dieser Zuschüsse sind: 1. Deutscher Caritasverband, 2. Diakonisches Werk der EKD, 3. Deutsches Rotes Kreuz, 4. Arbeiterwohlfahrt, 5. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, 6. Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 05 -236 Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern 11 639 11 639 11 928 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 04 und 684 07. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Die Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen erhalten im Bundesprogramm Zuschüsse für die Beratung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen einschließlich der Integration von jüdischen Immigranten durch die jüdischen Gemeinden. Die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet Deutschland u. a. zur Gewährleistung des Zugangs zu Trauma-Beratung und psychosozialer Betreuung bzw. geeigneten psychologischen Betreuung und qualifizierten Beratung insbesondere für Überlebende von Folter und Gewalt und weiteren vulnerablen Personengruppen; dies erfolgt in erster Linie durch die Länder. Durch den Bund wird die bundeszentrale Koordinierung, die Begleitung des bundesweiten Ausbaus der Versorgungsstrukturen und die bundeseinheitliche Qualitätssicherung der Psychosozialen Zentren durch den Bundesverband Psychosozialer Zentren gefördert. - 65 - Sonstige Bewilligungen 1710 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 684 05 Die Auswandererberatung wird insbesondere durch gemeinnützige Auswandererberatungsstellen vorgenommen, die von Wohlfahrtsorganisationen unterhalten werden. Durch objektive, sachgemäße Aufklärung über die Einreisemöglichkeiten und Lebensverhältnisse im Ausland sollen unüberlegte Auswanderungen vermieden werden. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenz des Bundes werden die bundeszentrale Koordinierung der Beratungsstellen sowie die Begleitung des bundesweiten Ausbaus der gemeinnützigen Rückkehrberatung durch das Raphaelswerk e.V. gefördert. In diesem Zusammenhang können zudem Multiplikatorenarbeit mit Bundesbezug für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen bei Weiterwanderung sowie bei Rücküberstellung in das Erstaufnahmeland gefördert werden. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 07 -236 Zuschüsse an zentrale Organisationen und für zentrale Maßnahmen im Bereich der Wohlfahrtspflege 9 287 9 925 9 614 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 469 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 855 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 900 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 714 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 04 und 684 05. 4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin....... 73,96 73,96 5 270 5 088 5 137 - aus Kap. 1710 Tit. 684 07 Projektförderung 2. Projektförderung.................................................................................... 4 017 4 837 4 477 - 66 - 1710 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 684 07 Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Insgesamt.................................................................................................. 9 287 9 925 9 614 - Summe Tit. 684 07................................................................................... 9 287 9 925 9 614 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1710. Bezeichnung 1 000 € 3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 9 287 4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 5. Zuweisungen der EU....................................................................... - Zusammen............................................................................................ 9 287 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 686 02 -290 Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich 48 500 53 200 27 760 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Die Ausgaben dienen der Gewährung von Billigkeitsleistungen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich, die den Betroffenen bis Ende 2025 bewilligt werden. Einzelheiten sind einer Billigkeitsrichtlinie gemäß § 53 BHO geregelt. 2. Die Ausgaben dienen der Bereitstellung von Sachleistungen für Betroffene, die bis Ende 2024 aus dem Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM) bewilligt wurden. 3. Die Ausgaben dienen der Bereitstellung von Verwaltungskosten für die Bereitstellung der unter 1. und 2. genannten Leistungen für Betroffene, sowie für den institutionellen Bereich des Ergänzenden Hilfesystems. Aus den Verwaltungskosten kann im Wege einer Zuwendung gemäß § 44 BHO der Betrieb einer telefonischen Beratung für Betroffene und Antragstellende finanziert werden. Der Fonds und die Vereinbarungen zum institutionellen Bereich bilden gemeinsam das vom RTKM (Runder Tisch “Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“) empfohlene Ergänzende Hilfesystem zur Unterstützung Betroffener sexuellen Missbrauchs. Mit Errichtung des Fonds wurde ermöglicht, Betroffenen neben der Anerkennung des erlittenen Unrechts auch angemessene Unterstützungs- und Hilfeleistungen zu gewähren. Der Bund kam dabei seiner Verantwortung durch die Errichtung eines Fonds für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich nach. Zugleich übernehmen der Bund und die jeweiligen Länder auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Ausgabenleistung an Betroffene, die sexuellen Missbrauch in Institutionen der ehemaligen DDR erleiden mussten. Der Fonds kann durch Einzahlungen von Dritten, z. B. den Ländern, verstärkt werden. Ausgaben für Investitionen 871 01 -236 Ausgaben für Bürgschaftsausfälle des Bundes aus sozialpolitisch begründeten Investitionsvorhaben - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 342 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, - 67 - Sonstige Bewilligungen 1710 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 871 01 dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Der Bund unterstützt sozialpolitisch begründete Investitionsvorhaben der Bank für Sozialwirtschaft, Köln, mit Rückbürgschaften des Bundes. Bürgschaftsausfälle des Bundes werden von der Bank für Sozialwirtschaft, Köln, aus dem Revolvingfonds getragen. Veranschlagt sind Ausgaben für die Inanspruchnahme des Bundes aus übernommenen Gewährleistungen gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft, Köln. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (210) Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 684 02 -261 Fachkräfteoffensive - - - 68 - 1710 Sonstige Bewilligungen Anlage zu Kapitel 1710 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 684 07 1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin Wirtschaftsplan Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 7 211 6 879 6 789 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 5 298 5 086 4 813 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 787 1 635 1 661 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 64 96 95 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 62 62 220 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 7 211 6 879 6 789 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 941 1 791 1 652 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 5 270 5 088 5 137 aus Kap. 1710 Tit. 684 07..................................................................................................... 5 270 5 088 5 137 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... - 3 046 - - 69 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 1710 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Im Kapitel 1711 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1712 veranschlagt. Nachgeordnete Dienststellen sind: 1. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Kap. 1713), 2. die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (Kap. 1714). Unmittelbar beim Bundesministerium sind zudem organisatorisch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kap. 1715) sowie die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen (Kap. 1716) angesiedelt. Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz dargestellt. Überblick zum Kapitel 1711 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. 65 65 - 114 Gesamteinnahmen.................................................. 65 65 - 114 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 45 378 43 528 +1 850 41 617 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 303 1 223 +80 13 974 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 19 270 17 387 +1 883 14 995 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -276 403 -180 403 -96 000 - Gesamtausgaben.................................................... -210 452 -118 265 -92 187 13 57 586 davon flexibilisiert.................................................... 27 845 24 629 +3 216 13 22 271 davon nicht flexibilisiert........................................... -238 297 -142 894 -95 403 35 315 - 70 - 1710 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2027 Soll 2026 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 684 07 1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 3)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 14................................................................................... 8,7 8,7 8,6 E 13................................................................................... 18,4 18,6 16,9 E 12................................................................................... 2,5 2,5 2,5 E 10................................................................................... 2,0 2,0 2,0 E 9b................................................................................... 5,0 5,0 5,0 E 9a................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 8..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 7..................................................................................... 3,5 3,5 3,1 E 6..................................................................................... 15,9 14,2 14,2 E 5..................................................................................... - 1,5 1,5 Zusammen........................................................................ 59,0 59,0 56,8 Insgesamt.......................................................................... 60,0 60,0 57,8 - 131 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 1710

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