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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1710 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1710 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 1710 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -290 Gebühren, sonstige Entgelte - - - 119 99 -290 Vermischte Einnahmen 900 900 1 908 Erläuterungen: Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden und daher zurückzuzahlen sind. Übrige Einnahmen 272 02 -290 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02, 684 04, Kap. 1703 Tit. 684 04, 684 12, 684 21, 684 25, 684 26, Kap. 1710 Tit. 684 07, Kap. 1711 Tit. 543 01, Kap. 1715 Tit. 542 01, 543 01, 544 01, 545 01 und 684 01. Erläuterungen: Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Kommission zur Durchführung von besonderen Maßnahmen insbesondere im Zusammenhang mit dem jeweiligen Europäischen Jahr und aufgrund von Programmen der Europäischen Kommission. 342 01 -236 Erstattungen der Bank für Sozialwirtschaft aus dem Revolvingfonds zur Deckung von Bürgschaften - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind aufgrund verbindlicher Vereinbarung mit der Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft, Köln, zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 871 01. Erläuterungen: Der Bund unterstützt sozialpolitisch begründete Investitionsvorhaben der Bank für Sozialwirtschaft, Köln mit Rückbürgschaften des Bundes. Bürgschaftsausfälle des Bundes werden von der Bank für Sozialwirtschaft, Köln, aus dem Revolvingfonds getragen. Veranschlagt sind Erstattungen aus dem Revolvingfonds zur Deckung von Bürgschaftsausfällen bei der Bank für Sozialwirtschaft, Köln. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) - 49 - Sonstige Bewilligungen 1710 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 684 02 -261 Fachkräfteoffensive - - 395 1 070 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 684 04 -236 Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände für die Durchführung zentraler und internationaler Aufgaben 20 165 20 165 21 116 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 05 und 684 07. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Empfänger dieser Zuschüsse sind: 1. Deutscher Caritasverband, 2. Diakonisches Werk der EKD, 3. Deutsches Rotes Kreuz, 4. Arbeiterwohlfahrt, 5. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, 6. Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 05 -236 Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern 7 139 13 139 17 238 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 700 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 700 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 04 und 684 07. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Die Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen, wie der Bundesverband der Psychosozialen Zentren (BAfF), erhalten Zuschüsse für die Beratung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen einschließlich der Integration von jüdischen Immigranten durch die jüdischen Gemeinden. Veranschlagt sind 6 989 T€. Die EU-Asylverfahrensrichtlinie und die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichten Deutschland, Überlebende von schwerer Gewalt und Folter als besonders vulne- - 50 - 1710 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 05 rable Personengruppe zu identifizieren und sowohl im Asylverfahren als auch bei der Gesundheitsversorgung deren spezielle Bedarfe zu berücksichtigen und den bundeseinheitlichen Rahmen sicherzustellen. Gefördert wird die bundeszentrale Koordinierung, die Begleitung des bundesweiten Ausbaus der Versorgungsstrukturen und die bundeseinheitliche Qualitätssicherung der Psychosozialen Zentren durch die BAfF. Veranschlagt sind dafür 650 T€ der im vorstehenden Absatz genannten Mittel für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Gewährleistung einer zuverlässigen Auswandererberatung ist Aufgabe des Bundes, dem gemäß Art. 73 Nr. 3 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebung auf dem Gebiet der Auswanderung zusteht. Die Auswandererberatung wird durch Auswandererberatungsstellen vorgenommen, die von Wohlfahrtsorganisationen unterhalten werden. Durch objektive, sachgemäße Aufklärung über die Einreisemöglichkeiten und Lebensverhältnisse im Ausland sollen unüberlegte Auswanderungen vermieden werden. Veranschlagt sind 150 T€. Gefördert wird ausschließlich die bundeszentrale Koordinierung der Beratungsstellen. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 07 -236 Zuschüsse an zentrale Organisationen und für zentrale Maßnahmen im Bereich der Wohlfahrtspflege 9 925 9 925 10 261 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 054 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 834 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 220 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 04 und 684 05. 4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin....... 73,91 76,65 5 088 5 088 4 908 - aus Kap. 1710 Tit. 684 07 - 51 - Sonstige Bewilligungen 1710 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 07 Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Projektförderung 2. Projektförderung.................................................................................... 4 837 4 837 5 353 Insgesamt.................................................................................................. 9 925 9 925 10 261 - Summe Tit. 684 07................................................................................... 9 925 9 925 10 261 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1710. Bezeichnung 1 000 € 3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 9 925 4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 5. Zuweisungen der EU....................................................................... - Zusammen............................................................................................ 9 925 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 686 02 -290 Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich 53 220 - 32 000 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 115 880 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 53 220 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 48 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 14 160 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Die Ausgaben dienen der Gewährung von Billigkeitsleistungen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich, die den Betroffenen bis Ende 2025 bewilligt werden. Einzelheiten sind einer Billigkeitsrichtlinie gemäß § 53 BHO geregelt. 2. Die Ausgaben dienen der Bereitstellung von Sachleistungen für Betroffene, die bis Ende 2024 aus dem Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM) bewilligt wurden. 3. Die Ausgaben dienen der Bereitstellung von Verwaltungskosten für die Bereitstellung der unter 1. und 2. genannten Leistungen für Betroffene, sowie für den institutionellen Bereich des Ergänzenden Hilfesystems. Aus den Verwaltungskosten kann im Wege einer Zuwendung gemäß § 44 BHO der Betrieb einer telefonischen Beratung für Betroffene und Antragstellende finanziert werden. Der Fonds und die Vereinbarungen zum institutionellen Bereich bilden gemeinsam das vom RTKM (Runder Tisch “Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“) empfohlene Ergänzende Hilfesystem zur Unterstützung Betroffener sexuellen Missbrauchs. Mit Errichtung des Fonds wurde ermöglicht, Betroffenen neben der Anerkennung des erlittenen Unrechts auch angemessene Unterstützungs- und Hilfeleistungen zu gewähren. Der Bund kam dabei seiner Verantwortung durch die Errichtung eines Fonds für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich nach. Zugleich übernehmen der Bund und die jeweiligen Länder auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Ausgabenleistung an Betroffene, die sexuellen Missbrauch in Institutionen der ehemaligen DDR erleiden mussten. Der Fonds kann durch Einzahlungen von Dritten, z. B. den Ländern, verstärkt werden. - 52 - 1710 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben für Investitionen 871 01 -236 Ausgaben für Bürgschaftsausfälle des Bundes aus sozialpolitisch begründeten Investitionsvorhaben - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 342 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Der Bund unterstützt sozialpolitisch begründete Investitionsvorhaben der Bank für Sozialwirtschaft, Köln, mit Rückbürgschaften des Bundes. Bürgschaftsausfälle des Bundes werden von der Bank für Sozialwirtschaft, Köln, aus dem Revolvingfonds getragen. Veranschlagt sind Ausgaben für die Inanspruchnahme des Bundes aus übernommenen Gewährleistungen gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft, Köln. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (69) - 53 - Sonstige Bewilligungen 1710 Anlage zu Kapitel 1710 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 684 07 1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 6 704 6 704 6 647 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 4 764 4 764 4 553 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 579 1 579 1 754 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 96 96 96 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 265 265 244 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 6 704 6 704 6 647 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 616 1 616 1 739 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 5 088 5 088 4 908 aus Kap. 1710 Tit. 684 07..................................................................................................... 5 088 5 088 4 908 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 1 892 2 037 - Zum Redaktionsschluss lag eine endgültige Angabe der Ist-Werte nicht vor. - 54 - 1710 Anlage 1 Wirtschaftspläne Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Im Kapitel 1711 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1712 veranschlagt. Nachgeordnete Dienststellen sind: 1. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Kap. 1713), 2. die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (Kap. 1714). Unmittelbar beim Bundesministerium sind zudem organisatorisch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kap. 1715) sowie die unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (Kap. 1716) angesiedelt. Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz dargestellt. Überblick zum Kapitel 1711 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. 65 65 - 111 Gesamteinnahmen.................................................. 65 65 - 111 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 41 028 34 826 +6 202 75 36 315 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 993 1 015 -22 438 813 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 13 220 9 206 +4 014 11 173 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -164 017 -86 503 -77 514 - Gesamtausgaben.................................................... -108 776 -41 456 -67 320 513 48 301 davon flexibilisiert.................................................... 19 975 14 672 +5 303 513 16 923 davon nicht flexibilisiert........................................... -128 751 -56 128 -72 623 31 378 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 55 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

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