Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1710 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1710 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
1710 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-290
Gebühren, sonstige Entgelte -
-
-
119 99
-290
Vermischte Einnahmen 900
900
1 908
Erläuterungen:
Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den
Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden
und daher zurückzuzahlen sind.
Übrige Einnahmen
272 02
-290
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02, 684 04, Kap. 1703 Tit. 684 04, 684 12,
684 21, 684 25, 684 26, Kap. 1710 Tit. 684 07, Kap. 1711 Tit. 543 01,
Kap. 1715 Tit. 542 01, 543 01, 544 01, 545 01 und 684 01.
Erläuterungen:
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Kommission zur Durchführung von
besonderen Maßnahmen insbesondere im Zusammenhang mit dem jeweiligen
Europäischen Jahr und aufgrund von Programmen der Europäischen
Kommission.
342 01
-236
Erstattungen der Bank für Sozialwirtschaft aus dem Revolvingfonds zur
Deckung von Bürgschaften
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind aufgrund verbindlicher Vereinbarung mit der
Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft, Köln, zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 871 01.
Erläuterungen:
Der Bund unterstützt sozialpolitisch begründete Investitionsvorhaben der Bank für
Sozialwirtschaft, Köln mit Rückbürgschaften des Bundes. Bürgschaftsausfälle des
Bundes werden von der Bank für Sozialwirtschaft, Köln, aus dem Revolvingfonds
getragen. Veranschlagt sind Erstattungen aus dem Revolvingfonds zur Deckung
von Bürgschaftsausfällen bei der Bank für Sozialwirtschaft, Köln.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
- 49 -
Sonstige Bewilligungen 1710
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
684 02
-261
Fachkräfteoffensive -
-
395
1 070
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
684 04
-236
Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände für die Durchführung zentraler
und internationaler Aufgaben
20 165
20 165
21 116
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 05 und 684 07.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher,
Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw.
gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Empfänger dieser Zuschüsse sind:
1. Deutscher Caritasverband,
2. Diakonisches Werk der EKD,
3. Deutsches Rotes Kreuz,
4. Arbeiterwohlfahrt,
5. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband,
6. Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 05
-236
Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen
für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern
7 139
13 139
17 238
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 700 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 04 und 684 07.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher,
Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw.
gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen, wie der
Bundesverband der Psychosozialen Zentren (BAfF), erhalten Zuschüsse für die Beratung
und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen einschließlich der Integration von
jüdischen Immigranten durch die jüdischen Gemeinden. Veranschlagt sind 6 989
T€.
Die EU-Asylverfahrensrichtlinie und die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichten
Deutschland, Überlebende von schwerer Gewalt und Folter als besonders vulne-
- 50 -
1710 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 05
rable Personengruppe zu identifizieren und sowohl im Asylverfahren als auch bei
der Gesundheitsversorgung deren spezielle Bedarfe zu berücksichtigen und den
bundeseinheitlichen Rahmen sicherzustellen. Gefördert wird die bundeszentrale
Koordinierung, die Begleitung des bundesweiten Ausbaus der
Versorgungsstrukturen und die bundeseinheitliche Qualitätssicherung der Psychosozialen Zentren
durch die BAfF. Veranschlagt sind dafür 650 T€ der im vorstehenden Absatz
genannten Mittel für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen.
Die Gewährleistung einer zuverlässigen Auswandererberatung ist Aufgabe des
Bundes, dem gemäß Art. 73 Nr. 3 des Grundgesetzes die ausschließliche
Gesetzgebung auf dem Gebiet der Auswanderung zusteht. Die Auswandererberatung
wird durch Auswandererberatungsstellen vorgenommen, die von
Wohlfahrtsorganisationen unterhalten werden. Durch objektive, sachgemäße Aufklärung über
die Einreisemöglichkeiten und Lebensverhältnisse im Ausland sollen unüberlegte
Auswanderungen vermieden werden. Veranschlagt sind 150 T€. Gefördert wird
ausschließlich die bundeszentrale Koordinierung der Beratungsstellen.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 07
-236
Zuschüsse an zentrale Organisationen und für zentrale Maßnahmen im
Bereich der Wohlfahrtspflege
9 925
9 925
10 261
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 054 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 834 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 220 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden:
Kap. 1106 Tit. 686 12.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 04 und 684 05.
4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln
geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden
Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie
in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher,
Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw.
gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin....... 73,91 76,65 5 088 5 088 4 908
- aus Kap. 1710 Tit. 684 07
- 51 -
Sonstige Bewilligungen 1710
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 07
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Projektförderung
2. Projektförderung.................................................................................... 4 837 4 837 5 353
Insgesamt.................................................................................................. 9 925 9 925 10 261
- Summe Tit. 684 07................................................................................... 9 925 9 925 10 261
Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1710.
Bezeichnung 1 000 €
3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 9 925
4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
5. Zuweisungen der EU....................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 9 925
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
686 02
-290
Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im
familiären Bereich
53 220
-
32 000
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 115 880 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 53 220 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 48 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 14 160 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Die Ausgaben dienen der Gewährung von Billigkeitsleistungen für Betroffene
von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich, die den
Betroffenen bis Ende 2025 bewilligt werden. Einzelheiten sind einer
Billigkeitsrichtlinie gemäß § 53 BHO geregelt.
2. Die Ausgaben dienen der Bereitstellung von Sachleistungen für Betroffene,
die bis Ende 2024 aus dem Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären
Bereich“ (FSM) bewilligt wurden.
3. Die Ausgaben dienen der Bereitstellung von Verwaltungskosten für die
Bereitstellung der unter 1. und 2. genannten Leistungen für Betroffene, sowie für
den institutionellen Bereich des Ergänzenden Hilfesystems. Aus den
Verwaltungskosten kann im Wege einer Zuwendung gemäß § 44 BHO der Betrieb
einer telefonischen Beratung für Betroffene und Antragstellende finanziert
werden.
Der Fonds und die Vereinbarungen zum institutionellen Bereich bilden gemeinsam
das vom RTKM (Runder Tisch “Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits-
und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im
familiären Bereich“) empfohlene Ergänzende Hilfesystem zur Unterstützung Betroffener
sexuellen Missbrauchs. Mit Errichtung des Fonds wurde ermöglicht, Betroffenen
neben der Anerkennung des erlittenen Unrechts auch angemessene
Unterstützungs- und Hilfeleistungen zu gewähren. Der Bund kam dabei seiner
Verantwortung durch die Errichtung eines Fonds für Betroffene sexuellen Missbrauchs im
familiären Bereich nach. Zugleich übernehmen der Bund und die jeweiligen
Länder auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Ausgabenleistung an
Betroffene, die sexuellen Missbrauch in Institutionen der ehemaligen DDR erleiden
mussten. Der Fonds kann durch Einzahlungen von Dritten, z. B. den Ländern,
verstärkt werden.
- 52 -
1710 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
871 01
-236
Ausgaben für Bürgschaftsausfälle des Bundes aus sozialpolitisch
begründeten Investitionsvorhaben
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 342 01. Dies gilt auch für zu
erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben
aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese
Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese
Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr
zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
Der Bund unterstützt sozialpolitisch begründete Investitionsvorhaben der Bank für
Sozialwirtschaft, Köln, mit Rückbürgschaften des Bundes. Bürgschaftsausfälle des
Bundes werden von der Bank für Sozialwirtschaft, Köln, aus dem Revolvingfonds
getragen. Veranschlagt sind Ausgaben für die Inanspruchnahme des Bundes aus
übernommenen Gewährleistungen gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft, Köln.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(69)
- 53 -
Sonstige Bewilligungen 1710
Anlage zu Kapitel 1710 - Wirtschaftspläne
Zu Tit. 684 07
1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 6 704 6 704 6 647
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 4 764 4 764 4 553
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 579 1 579 1 754
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 96 96 96
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 265 265 244
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 6 704 6 704 6 647
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 616 1 616 1 739
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 5 088 5 088 4 908
aus Kap. 1710 Tit. 684 07..................................................................................................... 5 088 5 088 4 908
nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 1 892 2 037 -
Zum Redaktionsschluss lag eine endgültige Angabe der Ist-Werte nicht vor.
- 54 -
1710 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Im Kapitel 1711 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zentral veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In
den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die
Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und
Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit
dem Bund beruht. Die Zuführungen an die
Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in
gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1712
veranschlagt.
Nachgeordnete Dienststellen sind:
1. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (Kap. 1713),
2. die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
(Kap. 1714).
Unmittelbar beim Bundesministerium sind zudem
organisatorisch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kap. 1715)
sowie die unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (Kap. 1716) angesiedelt.
Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei
den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz
dargestellt.
Überblick zum Kapitel 1711
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. 65 65 - 111
Gesamteinnahmen.................................................. 65 65 - 111
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 41 028 34 826 +6 202 75 36 315
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 993 1 015 -22 438 813
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 13 220 9 206 +4 014 11 173
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -164 017 -86 503 -77 514 -
Gesamtausgaben.................................................... -108 776 -41 456 -67 320 513 48 301
davon flexibilisiert.................................................... 19 975 14 672 +5 303 513 16 923
davon nicht flexibilisiert........................................... -128 751 -56 128 -72 623 31 378
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 55 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben