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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 1703 Überblick zum Kapitel 1703 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 7 525 7 525 - 6 989 Übrige Einnahmen.................................................. 11 11 - 310 Gesamteinnahmen.................................................. 7 536 7 536 - 7 299 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 783 5 683 +100 5 039 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 489 342 491 378 -2 036 33 565 378 735 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 300 1 300 - 1 600 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 496 425 498 361 -1 936 33 565 385 374 davon nicht flexibilisiert........................................... 496 425 498 361 -1 936 33 565 385 374 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 401 314 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 296 061 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 75 454 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 26 872 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 190 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 859 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 878 - 34 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -290 Gebühren, sonstige Entgelte 25 25 37 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 531 22. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Schutzgebühren aus Multiplikatorenmaterial.................................. 25 2. Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit........................................ - Zusammen............................................................................................ 25 Schutzgebühren aus der Abgabe von speziellem Multiplikatorenmaterial. 119 99 -290 Vermischte Einnahmen 7 500 7 500 6 952 Erläuterungen: Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden und daher zurückzuzahlen sind. Übrige Einnahmen 162 04 -290 Zinsen aus Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die ältere Generation 2 2 2 182 03 -290 Tilgung von Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die ältere Generation und sonstigen Darlehen 9 9 12 232 01 -261 Einnahmen aus sonstigen Zuweisungen der Länder zu besonderen Maßnahmen - - 296 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind aufgrund der Bund-Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Gräber, der unter der nationalsozialist. Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma, zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 01. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (3 419) - 35 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 686 01 -249 Sicherung der Gräber der unter dem Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma in der Bundesrepublik 550 550 405 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 01. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (7 869) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Stärkung der Zivilgesellschaft (385 142) (368 438) 684 11 -290 Freiwilligendienste 153 681 153 681 102 951 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 127 994 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 112 994 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Freiwilliger Sozialer Dienst.............................................................. 133 000 2. Freiwilliger Ökologischer Dienst...................................................... 10 400 3. Internationaler Jugendfreiwilligendienst.......................................... 10 281 Zusammen............................................................................................ 153 681 Die Mittel dienen der anteiligen Finanzierung der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen sowie von zusätzlichen teilnehmerbezogenen Leistungen im Jugendfreiwilligendienst. Zur Weiterentwicklung und als ergänzende Unterstützung werden im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste Ausgaben zur fachinhaltlichen Ausgestaltung des Jugendfreiwilligendienstes geleistet. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. - 36 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 684 12 -290 Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts 2 650 3 555 6 128 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 4. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1710 Tit. 272 02. 5. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 150 2. Mittel zur Selbstbewirtschaftung können dem auf der Grundlage von Artikel 12 des Aachener Vertrages von 2019 errichteten Bürgerfonds zugewiesen werden.......................................................... 2 500 3. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 4. Sonstige Zuschüsse der Europäischen Union................................ - Zusammen............................................................................................ 2 650 Zu 1.: Gefördert werden zentrale Maßnahmen, die auf die Verbesserung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts abzielen. Zu 2.: Dem Deutsch-Französischen-Jugendwerk werden Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen für den gemeinsamen Bürgerfonds zur Förderung von Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften, der auf der Grundlage von Artikel 12 des Aachener Vertrages von 2019 eingerichtet wurde. Die Mittel werden nach Maßgabe der abgeschlossenen Treuhandvereinbarung vom 31. März 2020 und dem Änderungsvertrag vom 23. April 2026 durch das Deutsch-Französische-Jugendwerk verwaltet und verausgabt. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. - 37 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 684 14 -290 Bundesfreiwilligendienst 211 202 211 202 150 649 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 181 001 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 140 801 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 35 200 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Taschengeld, Sozialversicherung und pädagogische Begleitung... 199 702 2. Verpflegung in bundeseigenen Bildungszentren............................. 3 000 3. Verwaltungskosten Zentralstellen.................................................... 5 500 4. Fachinformationen, Modellprojekte und sonstige Einzelmaßnahmen................................................................................................. 3 000 Zusammen............................................................................................ 211 202 Den Einsatzstellen wird der Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung erstattet. 684 15 -290 Digitale Gesellschaftspolitik, Staatsmodernisierung 17 609 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel sind für die Stärkung und Weiterentwicklung des strategischen Rahmens für die digitalpolitische Ausrichtung, für die Schaffung von Grundlagen für eine gemeinwohlzentrierte Gestaltung von Digitalpolitik und Technik sowie für die (Weiter-)Entwicklung grundlegender digitaler Services für die Zielgruppen des Ministeriums vorgesehen. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. - 38 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 02 Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (110 733) (129 373) (33 565) 531 22 -314 Aufklärung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes 5 783 5 683 5 039 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. Erläuterungen: Die Mittel werden dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur Bewirtschaftung zugewiesen. 681 21 -290 Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sowie für den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt 8 135 10 535 4 916 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 684 21 -290 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familienpolitik 20 524 27 566 14 890 25 647 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 25 und 684 26. 4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. - 39 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 684 21 (Titelgruppe 02): 5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1.1 Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V., München............................................................................................. 73,03 100,00 440 439 366 - aus Kap. 1703 Tit. 684 21 1.2 Verband alleinerziehender Mütter und Väter - Bundesverband e. V., Berlin................................................................................................... 97,72 100,00 558 544 520 - aus Kap. 1703 Tit. 684 21 Zusammen................................................................................................. 998 983 886 - Summe Tit. 684 21................................................................................... 998 983 886 Projektförderung 2. Projektförderung.................................................................................. 19 526 26 583 - Insgesamt.................................................................................................. 20 524 27 566 886 - Summe Tit. 684 21................................................................................... 20 524 27 566 886 Bezeichnung 1 000 € 3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 20 524 4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 5. Zuweisungen der EU....................................................................... - Zusammen............................................................................................ 20 524 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 22 -235 Förderung von Modellprojekten zur Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern 23 280 25 450 600 24 066 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. - 40 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 684 22 (Titelgruppe 02): 3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 23 280 2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - Zusammen............................................................................................ 23 280 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 24 -290 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Gleichstellungspolitik zu Gewaltschutz und -prävention sowie Bekämpfung des Menschenhandels 6 856 7 330 5 899 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 900 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 26. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: 1. Die Beratungsstelle TABU in Kiel wird mit 150 T€ weiter gefördert. 2. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 25 -290 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen Wandels 14 272 19 940 9 075 30 360 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. - 41 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 684 25 (Titelgruppe 02): 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 21 und 684 26. 4. Mehrausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 14 272 2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 3. Zuweisungen der EU....................................................................... - Zusammen............................................................................................ 14 272 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 26 -290 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Gleichstellungspolitik 20 533 21 501 9 000 17 867 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 19 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 900 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 21, 684 24 und 684 25. 4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. - 42 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 684 26 (Titelgruppe 02): 5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1.1 Deutscher Frauenrat, Berlin................................................................ 98,83 100,00 1 882 1 811 1 708 - aus Kap. 1703 Tit. 684 26 1.2 Digitales Deutsches Frauenarchiv des i. d. a. Dachverbandes e. V., Berlin................................................................................................... 100,00 100,00 2 324 2 306 2 203 - aus Kap. 1703 Tit. 684 26 Zusammen................................................................................................. 4 206 4 117 3 911 - Summe Tit. 684 26................................................................................... 4 206 4 117 3 911 Projektförderung 2. Projektförderung.................................................................................. 16 327 17 384 13 956 Insgesamt.................................................................................................. 20 533 21 501 17 867 - Summe Tit. 684 26................................................................................... 20 533 21 501 17 867 Bezeichnung 1 000 € 3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 20 533 4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 5. Zuweisungen der EU....................................................................... - Zusammen............................................................................................ 20 533 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 27 -290 Zuschuss an das Deutsche Zentrum für Altersfragen e. V. 4 349 4 339 4 018 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 43 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 684 27 (Titelgruppe 02) Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin................................... 99,45 100,00 4 349 4 339 4 018 - aus Kap. 1703 Tit. 684 27 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1703. 685 21 -290 Zuschuss an die Bundesstiftung Gleichstellung 5 701 5 729 5 829 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 419 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 166 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 154 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 172 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 190 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 859 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 878 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Bundesstiftung Gleichstellung..................................................................... 100,00 100,00 5 701 5 729 5 829 - aus Kap. 1703 Tit. 685 21 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1703. 893 21 -290 Zuschüsse für überregionale Maßnahmen und Modelleinrichtungen 1 300 1 300 1 600 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen auch Ausgaben für Bauvorhaben bei Zuwendungsempfängern geleistet werden. Erläuterungen: Der Bund gewährt Zuwendungen für modellhafte Bauprojekte der Hilfe und Pflege im Alter, des altersübergreifenden und inklusiven Wohnens sowie der generationengerechten Gestaltung von Quartieren. Die Projekte sind überregional beispielgebend und geeignet, Initiativen anzuregen. Dazu gehören insbesondere Neubau und Umbau, Sanierung und Modernisierung sowie Maßnahmen der Ausstattung - 44 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 893 21 (Titelgruppe 02) modellhafter Einrichtungen für ältere Menschen – einschließlich älterer Menschen mit Behinderungen. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 893 23 -290 Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern - Bau, Modernisierung und Sanierung - - - Haushaltsvermerk: Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben des Bundes finanziert werden für die Verwaltung, die Öffentlichkeitsarbeit, die wissenschaftliche Begleitung und die Evaluation des Bundesinvestitionsprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen". Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 684 04 -246 Umsetzung der EU-Roma-Strategie, Nationale Roma-Kontaktstelle - - 893 22 -290 Zuschüsse zum Bau, zur Modernisierung sowie für Sanierungsmaßnahmen und zur Einrichtung von Familienferienstätten - - 893 24 -314 Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes - - - 45 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Anlage zu Kapitel 1703 - Wirtschaftspläne Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 684 27 1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin 685 21 Bundesstiftung Gleichstellung - 46 - 1703 Anlage 1 Wirtschaftspläne Zu Tgr. 02 Tit. 684 27 1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin Wirtschaftsplan Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 4 373 4 363 4 052 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 270 3 288 2 878 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 066 1 038 1 044 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 37 37 130 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 4 373 4 363 4 052 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 24 24 34 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 349 4 339 4 018 aus Kap. 1703 Tit. 684 27..................................................................................................... 4 349 4 339 4 018 Zu Tgr. 02 Tit. 685 21 Bundesstiftung Gleichstellung Wirtschaftsplan Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 5 701 5 729 5 829 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 530 3 543 3 326 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 2 171 2 186 2 503 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 5 701 5 729 5 829 2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 5 701 5 729 5 829 aus Kap. 1703 Tit. 685 21..................................................................................................... 5 701 5 729 5 829 - 47 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 1703 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Einzelplans In diesem Kapitel sind die wesentlichen Schwerpunkte der Bildungspolitik mit Ausnahme der Hochschulfinanzierung zusammengefasst (SDGs 4, 9, 10). Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Stärkung des Lernens im Lebenslauf (inklusive der Förderung der Bildungsforschung) mit einem Gesamtvolumen von rd. 279 Mio. Euro. Hinzu kommen Ausgaben zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung in Höhe von rd. 382 Mio. Euro. Darüber hinaus sind Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Höhe von rund 876 Mio. Euro verankert. Zu den zentralen bildungspolitischen Maßnahmen des BMBFSFJ zählt zudem das „Startchancen- Programm“, dessen Finanzierung im Epl. 60 verortet ist. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Frühe Bildung in hoher Qualität ist eine entscheidende Voraussetzung für einen gelingenden Bildungs- und Lebensweg aller Kinder. Indem sie die Integrations- und Teilhabechancen befördert, trägt sie zu einer ganzheitlichen Kindesentwicklung bei. BMBFSFJ fördert daher verschiedene Projekte zum Erwerb von Grundkompetenzen beim Lesen sowie mathematischer und naturwissenschaftlicher Grundfertigkeiten. Im Bereich der digitalen Bildungsinfrastruktur unterstützt der Bund durch Investitionen in länderübergreifende Vorhaben zur Schuldigitalisierung. Durch eine frühzeitige individuelle Förderung soll die Zahl an Schulabgängern ohne Schulabschluss weiter reduziert werden. Durch eine intensivere Berufsorientierung soll der Übergang von Schule in Ausbildung weiter verbessert werden. Gerade bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen sollen über außerschulische Angebote im Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" neue Zugänge zur Bildung eröffnet werden. Im Kontext der grundlegenden gesellschaftlichen Transformationsprozesse kommt der Stärkung des Lernens im Lebenslauf wesentliche Bedeutung zu. Hierfür müssen entsprechende Möglichkeiten und Anreize geschaffen sowie die Möglichkeiten der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz (KI) in der Bildung genutzt werden. Durch empirische Bildungsforschung, Monitoring und innovative Entwicklungsvorhaben, u. a. in der "Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“, wird die Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte als Qualitätskriterium gefördert. Durch das Bildungsmonitoring sichern und verbessern Bund und Länder die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens mithilfe der Bereitstellung von evidenzbasiertem Wissen für bildungsrelevante Entscheidungen und Reformen im Bildungssystem. Mit dem "Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung“ bündelt das BMBFSFJ die Forschungsförderung zu zukunftsträchtigen Handlungsfeldern im Bildungsbereich und unterstützt so die Evidenzbasierung der Bildungspolitik und die Qualitätsverbesserung in der Praxis. Im Rahmen der Förderung von Bildungskommunen und des Fachnetzwerks kommunales Bildungsmanagement unterstützt das BMBFSFJ Städte und Landkreise dabei, ein datenbasiertes Bildungsmanagement aufzubauen, um vor Ort passende Bildungsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger anbieten zu können. Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung ist eine wesentliche Aufgabe für das deutsche Bildungssystem, da die zunehmende Globalisierung und der fortlaufende ökologische und technologische Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft dazu führen, dass sich die Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte stetig verändern. BMBFSFJ verleiht der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der beruflichen Neuorientierung neuen Schub mit dem Ziel, den zukünftig weiter steigenden Fachkräftebedarf decken zu können und bestmögliche individuelle Bildungschancen zu eröffnen. Der berufliche Aufstieg zum Meister, Fachwirt, Erzieher oder zu einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss wird Schritt für Schritt über alle beruflichen Fortbildungsstufen mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert, um Berufskarrieren gezielter zu unterstützen und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. MINT‑Bildung fördert herkunftsunabhängig Potenziale, bringt Zukunftskompetenzen zur Entfaltung, stärkt Innovationen, erleichtert den Berufseinstieg und dient der Fachkräftesicherung. Der MINT‑Aktionsplan (MINT‑AP) von BMBFSFJ und BMFTR fungiert als strategisches Dach, enthält und bündelt Maßnahmen entlang der gesamten Bildungskette, die hierzu systemisch einen Beitrag leisten. - 48 - 1703 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Tgr. 02 - Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2027 Soll 2026 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 684 27 1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 - Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 1,0 1,0 0,8 E 14................................................................................... 3,0 3,0 2,8 E 13................................................................................... 13,8 13,8 13,6 E 11................................................................................... 2,0 2,0 2,0 E 9c................................................................................... 2,0 2,0 2,0 E 9b................................................................................... 3,0 3,0 2,8 E 6..................................................................................... 2,0 2,0 2,0 E 5..................................................................................... 3,5 3,5 3,3 Zusammen........................................................................ 30,3 30,3 29,3 Insgesamt.......................................................................... 31,3 31,3 29,3 Zu Titel 685 21 Bundesstiftung Gleichstellung Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 3)............................................................................. 2,0 - - Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 14................................................................................... 5,0 - - E 13................................................................................... 14,5 - - E 11................................................................................... 8,5 - - E 9..................................................................................... 1,0 - - E 7..................................................................................... 5,0 - - Zusammen........................................................................ 34,0 - - Insgesamt.......................................................................... 36,0 - - - 125 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 1703 Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 1704 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 Tgr. 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn Tgr. 60 Stiftung Kinder forschen (StKf) 685 60 Stiftung Kinder forschen (StKf) - 126 -

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