Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
1703
Überblick zum Kapitel 1703
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 7 525 7 525 - 6 989
Übrige Einnahmen.................................................. 11 11 - 310
Gesamteinnahmen.................................................. 7 536 7 536 - 7 299
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 783 5 683 +100 5 039
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 489 342 491 378 -2 036 33 565 378 735
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 300 1 300 - 1 600
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 496 425 498 361 -1 936 33 565 385 374
davon nicht flexibilisiert........................................... 496 425 498 361 -1 936 33 565 385 374
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 401 314
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 296 061
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 75 454
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 26 872
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 190
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 859
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 878
- 34 -
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-290
Gebühren, sonstige Entgelte 25
25
37
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 531 22.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Schutzgebühren aus Multiplikatorenmaterial.................................. 25
2. Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit........................................ -
Zusammen............................................................................................ 25
Schutzgebühren aus der Abgabe von speziellem Multiplikatorenmaterial.
119 99
-290
Vermischte Einnahmen 7 500
7 500
6 952
Erläuterungen:
Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den
Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden
und daher zurückzuzahlen sind.
Übrige Einnahmen
162 04
-290
Zinsen aus Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen
Maßnahmen für die ältere Generation
2
2
2
182 03
-290
Tilgung von Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen
Maßnahmen für die ältere Generation und sonstigen Darlehen
9
9
12
232 01
-261
Einnahmen aus sonstigen Zuweisungen der Länder zu besonderen
Maßnahmen
-
-
296
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind aufgrund der Bund-Länder-Vereinbarung zum
Erhalt der Gräber, der unter der nationalsozialist. Gewaltherrschaft
verfolgten Sinti und Roma, zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 01.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(3 419)
- 35 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
686 01
-249
Sicherung der Gräber der unter dem Nationalsozialismus verfolgten Sinti
und Roma in der Bundesrepublik
550
550
405
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 01.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(7 869)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Stärkung der Zivilgesellschaft (385 142)
(368 438)
684 11
-290
Freiwilligendienste 153 681
153 681
102 951
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 127 994 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 112 994 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher,
Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw.
gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Freiwilliger Sozialer Dienst.............................................................. 133 000
2. Freiwilliger Ökologischer Dienst...................................................... 10 400
3. Internationaler Jugendfreiwilligendienst.......................................... 10 281
Zusammen............................................................................................ 153 681
Die Mittel dienen der anteiligen Finanzierung der pädagogischen Begleitung der
Freiwilligen sowie von zusätzlichen teilnehmerbezogenen Leistungen im
Jugendfreiwilligendienst.
Zur Weiterentwicklung und als ergänzende Unterstützung werden im Rahmen der
Richtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste Ausgaben zur
fachinhaltlichen Ausgestaltung des Jugendfreiwilligendienstes geleistet.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
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1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
684 12
-290
Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen
Zusammenhalts
2 650
3 555
6 128
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
4. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1710 Tit. 272 02.
5. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher,
Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw.
gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 150
2. Mittel zur Selbstbewirtschaftung können dem auf der Grundlage
von Artikel 12 des Aachener Vertrages von 2019 errichteten
Bürgerfonds zugewiesen werden.......................................................... 2 500
3. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
4. Sonstige Zuschüsse der Europäischen Union................................ -
Zusammen............................................................................................ 2 650
Zu 1.:
Gefördert werden zentrale Maßnahmen, die auf die Verbesserung des
zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts abzielen.
Zu 2.:
Dem Deutsch-Französischen-Jugendwerk werden Mittel zur
Selbstbewirtschaftung zugewiesen für den gemeinsamen Bürgerfonds zur Förderung von
Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften, der auf der Grundlage von Artikel 12 des
Aachener Vertrages von 2019 eingerichtet wurde. Die Mittel werden nach
Maßgabe der abgeschlossenen Treuhandvereinbarung vom 31. März 2020 und dem
Änderungsvertrag vom 23. April 2026 durch das Deutsch-Französische-Jugendwerk
verwaltet und verausgabt.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
- 37 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
684 14
-290
Bundesfreiwilligendienst 211 202
211 202
150 649
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 181 001 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 140 801 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 35 200 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Taschengeld, Sozialversicherung und pädagogische Begleitung... 199 702
2. Verpflegung in bundeseigenen Bildungszentren............................. 3 000
3. Verwaltungskosten Zentralstellen.................................................... 5 500
4. Fachinformationen, Modellprojekte und sonstige
Einzelmaßnahmen................................................................................................. 3 000
Zusammen............................................................................................ 211 202
Den Einsatzstellen wird der Aufwand für das Taschengeld, die
Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung erstattet.
684 15
-290
Digitale Gesellschaftspolitik, Staatsmodernisierung 17 609
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs-
und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Mittel sind für die Stärkung und Weiterentwicklung des strategischen
Rahmens für die digitalpolitische Ausrichtung, für die Schaffung von Grundlagen für
eine gemeinwohlzentrierte Gestaltung von Digitalpolitik und Technik sowie für die
(Weiter-)Entwicklung grundlegender digitaler Services für die Zielgruppen des
Ministeriums vorgesehen.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
- 38 -
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (110 733)
(129 373)
(33 565)
531 22
-314
Aufklärung im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes
5 783
5 683
5 039
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 111 01.
Erläuterungen:
Die Mittel werden dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur
Bewirtschaftung zugewiesen.
681 21
-290
Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit sowie für den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur
Regelung der vertraulichen Geburt
8 135
10 535
4 916
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
684 21
-290
Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für
Aufgaben der Familienpolitik
20 524
27 566
14 890
25 647
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 800 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 25 und 684 26.
4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
- 39 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 684 21 (Titelgruppe 02):
5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums
der Finanzen.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs-
und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1.1 Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V.,
München............................................................................................. 73,03 100,00 440 439 366
- aus Kap. 1703 Tit. 684 21
1.2 Verband alleinerziehender Mütter und Väter - Bundesverband e. V.,
Berlin................................................................................................... 97,72 100,00 558 544 520
- aus Kap. 1703 Tit. 684 21
Zusammen................................................................................................. 998 983 886
- Summe Tit. 684 21................................................................................... 998 983 886
Projektförderung
2. Projektförderung.................................................................................. 19 526 26 583 -
Insgesamt.................................................................................................. 20 524 27 566 886
- Summe Tit. 684 21................................................................................... 20 524 27 566 886
Bezeichnung 1 000 €
3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 20 524
4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
5. Zuweisungen der EU....................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 20 524
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 22
-235
Förderung von Modellprojekten zur Einrichtung von
Mehrgenerationenhäusern
23 280
25 450
600
24 066
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
- 40 -
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 684 22 (Titelgruppe 02):
3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 23 280
2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
Zusammen............................................................................................ 23 280
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 24
-290
Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für
Aufgaben der Gleichstellungspolitik zu Gewaltschutz und -prävention sowie
Bekämpfung des Menschenhandels
6 856
7 330
5 899
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 900 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
684 26.
3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
1. Die Beratungsstelle TABU in Kiel wird mit 150 T€ weiter gefördert.
2. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 25
-290
Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für
Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des
Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen Wandels
14 272
19 940
9 075
30 360
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 800 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
- 41 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 684 25 (Titelgruppe 02):
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 21 und 684 26.
4. Mehrausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs-
und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 14 272
2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
3. Zuweisungen der EU....................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 14 272
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 26
-290
Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für
Aufgaben der Gleichstellungspolitik
20 533
21 501
9 000
17 867
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 19 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 900 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 21, 684 24 und 684 25.
4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
- 42 -
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 684 26 (Titelgruppe 02):
5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums
der Finanzen.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs-
und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1.1 Deutscher Frauenrat, Berlin................................................................ 98,83 100,00 1 882 1 811 1 708
- aus Kap. 1703 Tit. 684 26
1.2 Digitales Deutsches Frauenarchiv des i. d. a. Dachverbandes e. V.,
Berlin................................................................................................... 100,00 100,00 2 324 2 306 2 203
- aus Kap. 1703 Tit. 684 26
Zusammen................................................................................................. 4 206 4 117 3 911
- Summe Tit. 684 26................................................................................... 4 206 4 117 3 911
Projektförderung
2. Projektförderung.................................................................................. 16 327 17 384 13 956
Insgesamt.................................................................................................. 20 533 21 501 17 867
- Summe Tit. 684 26................................................................................... 20 533 21 501 17 867
Bezeichnung 1 000 €
3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 20 533
4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
5. Zuweisungen der EU....................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 20 533
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 27
-290
Zuschuss an das Deutsche Zentrum für Altersfragen e. V. 4 349
4 339
4 018
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs-
und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
- 43 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 684 27 (Titelgruppe 02)
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin................................... 99,45 100,00 4 349 4 339 4 018
- aus Kap. 1703 Tit. 684 27
Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1703.
685 21
-290
Zuschuss an die Bundesstiftung Gleichstellung 5 701
5 729
5 829
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 419 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 166 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 154 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 172 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 190 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 859 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 878 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bundesstiftung Gleichstellung..................................................................... 100,00 100,00 5 701 5 729 5 829
- aus Kap. 1703 Tit. 685 21
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1703.
893 21
-290
Zuschüsse für überregionale Maßnahmen und Modelleinrichtungen 1 300
1 300
1 600
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Bundesministeriums der
Finanzen auch Ausgaben für Bauvorhaben bei Zuwendungsempfängern
geleistet werden.
Erläuterungen:
Der Bund gewährt Zuwendungen für modellhafte Bauprojekte der Hilfe und Pflege
im Alter, des altersübergreifenden und inklusiven Wohnens sowie der
generationengerechten Gestaltung von Quartieren. Die Projekte sind überregional
beispielgebend und geeignet, Initiativen anzuregen. Dazu gehören insbesondere Neubau
und Umbau, Sanierung und Modernisierung sowie Maßnahmen der Ausstattung
- 44 -
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 893 21 (Titelgruppe 02)
modellhafter Einrichtungen für ältere Menschen – einschließlich älterer Menschen
mit Behinderungen.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
893 23
-290
Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur
Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern - Bau,
Modernisierung und Sanierung
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben des Bundes finanziert
werden für die Verwaltung, die Öffentlichkeitsarbeit, die wissenschaftliche
Begleitung und die Evaluation des Bundesinvestitionsprogramms
"Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen".
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
684 04
-246
Umsetzung der EU-Roma-Strategie, Nationale Roma-Kontaktstelle
-
-
893 22
-290
Zuschüsse zum Bau, zur Modernisierung sowie für
Sanierungsmaßnahmen und zur Einrichtung von Familienferienstätten
-
-
893 24
-314
Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen
Müttergenesungswerkes
-
-
- 45 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Anlage zu Kapitel 1703 - Wirtschaftspläne
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
684 27 1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin
685 21 Bundesstiftung Gleichstellung
- 46 -
1703 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Zu Tgr. 02 Tit. 684 27
1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin
Wirtschaftsplan
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 4 373 4 363 4 052
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 270 3 288 2 878
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 066 1 038 1 044
1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 37 37 130
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 4 373 4 363 4 052
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 24 24 34
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 349 4 339 4 018
aus Kap. 1703 Tit. 684 27..................................................................................................... 4 349 4 339 4 018
Zu Tgr. 02 Tit. 685 21
Bundesstiftung Gleichstellung
Wirtschaftsplan
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 5 701 5 729 5 829
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 530 3 543 3 326
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 2 171 2 186 2 503
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 5 701 5 729 5 829
2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 5 701 5 729 5 829
aus Kap. 1703 Tit. 685 21..................................................................................................... 5 701 5 729 5 829
- 47 -
Anlage 1
Wirtschaftspläne
1703
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Einzelplans
In diesem Kapitel sind die wesentlichen Schwerpunkte der
Bildungspolitik mit Ausnahme der Hochschulfinanzierung
zusammengefasst (SDGs 4, 9, 10). Dazu zählen
insbesondere Maßnahmen zur Stärkung des Lernens im Lebenslauf
(inklusive der Förderung der Bildungsforschung) mit einem
Gesamtvolumen von rd. 279 Mio. Euro. Hinzu kommen
Ausgaben zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen
Bildung in Höhe von rd. 382 Mio. Euro.
Darüber hinaus sind Leistungen nach dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Höhe von rund 876 Mio.
Euro verankert. Zu den zentralen bildungspolitischen
Maßnahmen des BMBFSFJ zählt zudem das „Startchancen-
Programm“, dessen Finanzierung im Epl. 60 verortet ist.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Frühe Bildung in hoher Qualität ist eine entscheidende
Voraussetzung für einen gelingenden Bildungs- und Lebensweg
aller Kinder. Indem sie die Integrations- und Teilhabechancen
befördert, trägt sie zu einer ganzheitlichen Kindesentwicklung
bei. BMBFSFJ fördert daher verschiedene Projekte zum
Erwerb von Grundkompetenzen beim Lesen sowie
mathematischer und naturwissenschaftlicher Grundfertigkeiten.
Im Bereich der digitalen Bildungsinfrastruktur unterstützt der
Bund durch Investitionen in länderübergreifende Vorhaben zur
Schuldigitalisierung.
Durch eine frühzeitige individuelle Förderung soll die Zahl an
Schulabgängern ohne Schulabschluss weiter reduziert
werden. Durch eine intensivere Berufsorientierung soll der
Übergang von Schule in Ausbildung weiter verbessert werden.
Gerade bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen
sollen über außerschulische Angebote im Förderprogramm
"Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" neue
Zugänge zur Bildung eröffnet werden.
Im Kontext der grundlegenden gesellschaftlichen
Transformationsprozesse kommt der Stärkung des Lernens im
Lebenslauf wesentliche Bedeutung zu. Hierfür müssen
entsprechende Möglichkeiten und Anreize geschaffen sowie die
Möglichkeiten der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz (KI) in
der Bildung genutzt werden.
Durch empirische Bildungsforschung, Monitoring und
innovative Entwicklungsvorhaben, u. a. in der "Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte“, wird die Professionalisierung
der pädagogischen Fachkräfte als Qualitätskriterium gefördert.
Durch das Bildungsmonitoring sichern und verbessern Bund
und Länder die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens
mithilfe der Bereitstellung von evidenzbasiertem Wissen für
bildungsrelevante Entscheidungen und Reformen im
Bildungssystem. Mit dem "Rahmenprogramm empirische
Bildungsforschung“ bündelt das BMBFSFJ die Forschungsförderung zu
zukunftsträchtigen Handlungsfeldern im Bildungsbereich und
unterstützt so die Evidenzbasierung der Bildungspolitik und
die Qualitätsverbesserung in der Praxis.
Im Rahmen der Förderung von Bildungskommunen und des
Fachnetzwerks kommunales Bildungsmanagement unterstützt
das BMBFSFJ Städte und Landkreise dabei, ein
datenbasiertes Bildungsmanagement aufzubauen, um vor Ort passende
Bildungsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger anbieten zu
können.
Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
ist eine wesentliche Aufgabe für das deutsche
Bildungssystem, da die zunehmende Globalisierung und der fortlaufende
ökologische und technologische Wandel in Wirtschaft und
Gesellschaft dazu führen, dass sich die
Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte stetig verändern. BMBFSFJ verleiht der
beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der beruflichen
Neuorientierung neuen Schub mit dem Ziel, den zukünftig
weiter steigenden Fachkräftebedarf decken zu können und
bestmögliche individuelle Bildungschancen zu eröffnen.
Der berufliche Aufstieg zum Meister, Fachwirt, Erzieher oder
zu einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss wird Schritt
für Schritt über alle beruflichen Fortbildungsstufen mit dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert,
um Berufskarrieren gezielter zu unterstützen und einen
Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.
MINT‑Bildung fördert herkunftsunabhängig Potenziale, bringt
Zukunftskompetenzen zur Entfaltung, stärkt Innovationen,
erleichtert den Berufseinstieg und dient der
Fachkräftesicherung. Der MINT‑Aktionsplan (MINT‑AP) von BMBFSFJ und
BMFTR fungiert als strategisches Dach, enthält und bündelt
Maßnahmen entlang der gesamten Bildungskette, die hierzu
systemisch einen Beitrag leisten.
- 48 -
1703 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Tgr. 02 - Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2027
Soll
2026
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 684 27
1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 -
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 1,0 1,0 0,8
E 14................................................................................... 3,0 3,0 2,8
E 13................................................................................... 13,8 13,8 13,6
E 11................................................................................... 2,0 2,0 2,0
E 9c................................................................................... 2,0 2,0 2,0
E 9b................................................................................... 3,0 3,0 2,8
E 6..................................................................................... 2,0 2,0 2,0
E 5..................................................................................... 3,5 3,5 3,3
Zusammen........................................................................ 30,3 30,3 29,3
Insgesamt.......................................................................... 31,3 31,3 29,3
Zu Titel 685 21
Bundesstiftung Gleichstellung
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 3)............................................................................. 2,0 - -
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 14................................................................................... 5,0 - -
E 13................................................................................... 14,5 - -
E 11................................................................................... 8,5 - -
E 9..................................................................................... 1,0 - -
E 7..................................................................................... 5,0 - -
Zusammen........................................................................ 34,0 - -
Insgesamt.......................................................................... 36,0 - -
- 125 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
1703
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 1704
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
Tgr. 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
Tgr. 60 Stiftung Kinder forschen (StKf)
685 60 Stiftung Kinder forschen (StKf)
- 126 -