Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Überblick zum Kapitel 1703
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 7 525 7 525 - 9 651
Übrige Einnahmen.................................................. 11 11 - 306
Gesamteinnahmen.................................................. 7 536 7 536 - 9 957
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 183 5 183 - 5 301
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 421 072 460 777 -39 705 19 010 445 267
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 600 32 425 -30 825 1 300 27 985
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 427 855 498 385 -70 530 20 310 478 553
davon nicht flexibilisiert........................................... 427 855 498 385 -70 530 20 310 478 553
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 342 900
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 260 972
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 60 091
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 20 937
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 100
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 800
- 33 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-290
Gebühren, sonstige Entgelte 25
25
14
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 531 22.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Schutzgebühren aus Multiplikatorenmaterial.................................. 25
2. Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit........................................ -
Zusammen............................................................................................ 25
Schutzgebühren aus der Abgabe von speziellem Multiplikatorenmaterial.
119 99
-290
Vermischte Einnahmen 7 500
7 500
9 637
Erläuterungen:
Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den
Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden
und daher zurückzuzahlen sind.
Übrige Einnahmen
162 04
-290
Zinsen aus Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen
Maßnahmen für die ältere Generation
2
2
1
182 03
-290
Tilgung von Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen
Maßnahmen für die ältere Generation und sonstigen Darlehen
9
9
9
232 01
-261
Einnahmen aus sonstigen Zuweisungen der Länder zu besonderen
Maßnahmen
-
-
296
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind aufgrund der Bund-Länder-Vereinbarung zum
Erhalt der Gräber, der unter der nationalsozialist. Gewaltherrschaft
verfolgten Sinti und Roma, zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 01.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(2 977)
- 34 -
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
684 04
-246
Umsetzung der EU-Roma-Strategie, Nationale Roma-Kontaktstelle 25
1 249
1 254
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1710 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Werk- und
Dienstverträge, Honorare, Sachleistungen, Tagungen, Publikationen oder
wissenschaftliche Expertisen, für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit
sowie Ausgaben für Porto, Verpackung und Versand von
Veröffentlichungen und Werbe-/Informationsmaterial geleistet werden.
686 01
-249
Sicherung der Gräber der unter dem Nationalsozialismus verfolgten Sinti
und Roma in der Bundesrepublik
550
550
439
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 01.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(8 952)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Stärkung der Zivilgesellschaft (306 402)
(348 102)
684 11
-290
Freiwilligendienste 105 681
122 681
104 891
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 81 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 75 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 35 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 11 (Titelgruppe 01):
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher,
Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw.
gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Freiwilliger Sozialer Dienst.............................................................. 84 000
2. Freiwilliger Ökologischer Dienst...................................................... 10 400
3. Internationaler Jugendfreiwilligendienst.......................................... 11 281
Zusammen............................................................................................ 105 681
Die Mittel dienen zur Finanzierung der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen
sowie von zusätzlichen teilnehmerbezogenen Leistungen im
Jugendfreiwilligendienst.
Zur Weiterentwicklung und als ergänzende Unterstützung werden einzelne
Projekte im Sinne der Richtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste zur
Ausgestaltung des Jugendfreiwilligendienstes durchgeführt.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 12
-290
Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen
Engagements und von zentralen Maßnahmen sowie von Organisationen
des Ehrenamtes und der Selbsthilfe
6 519
8 219
6 963
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 399 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 881 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 631 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 887 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
4. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1710 Tit. 272 02.
5. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher,
Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw.
gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 4 019
2. Mittel zur Selbstbewirtschaftung können dem auf der Grundlage
von Artikel 12 des Aachener Vertrages von 2019 errichteten
Bürgerfonds zugewiesen werden.......................................................... 2 500
3. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
- 36 -
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 12 (Titelgruppe 01)
Bezeichnung 1 000 €
4. Sonstige Zuschüsse der Europäischen Union................................ -
Zusammen............................................................................................ 6 519
Zu 1.:
Die Ausweitung des Ehrenamtes, der Selbsthilfe und des bürgerlichen
Engagements als Ergänzung des Versorgungs- und Leistungsangebotes des sozialen
Netzes ist ein zentrales sozialpolitisches Anliegen. Bürgernahe, überschaubare
und durch personale Zuwendung geprägte Hilfen sollen gestärkt werden.
Gefördert werden zentrale Maßnahmen und Organisationen, die auf die
individuelle und institutionelle Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerliches
Engagement abzielen.
Zu 2.:
Dem Deutsch-Französischen-Jugendwerk werden Mittel zur
Selbstbewirtschaftung zugewiesen für den gemeinsamen Bürgerfonds zur Förderung von
Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften, der auf der Grundlage von Artikel 12 des
Aachener Vertrages von 2019 eingerichtet wurde. Die Mittel werden nach
Maßgabe der abgeschlossenen Treuhandvereinbarung vom 31. März 2020 und dem
Änderungsvertrag vom 31. Dezember 2022 durch das Deutsch-Französische-
Jugendwerk verwaltet und verausgabt.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 14
-290
Bundesfreiwilligendienst 184 202
207 202
186 670
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 162 361 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 137 361 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 25 000 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Taschengeld, Sozialversicherung und pädagogische Begleitung... 172 702
2. Verpflegung in bundeseigenen Bildungszentren............................. 3 000
3. Verwaltungskosten Zentralstellen.................................................... 5 500
4. Fachinformationen, Modellprojekte und sonstige
Einzelmaßnahmen................................................................................................. 3 000
Zusammen............................................................................................ 184 202
Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das
Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie
im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Den Einsatzstellen wird der Aufwand für das Taschengeld, die
Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung erstattet.
685 11
-290
Zuschuss an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt 10 000
10 000
26 695
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 830 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 170 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 37 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 685 11 (Titelgruppe 01)
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt..................................... 100,00 100,00 30 000 30 000 26 695
- aus Kap. 0601 Tit. 685 13......................................................................... 10 000 10 000 -
- aus Kap. 1010 Tit. 685 01......................................................................... 10 000 10 000 -
- aus Kap. 1703 Tit. 685 11......................................................................... 10 000 10 000 26 695
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1703.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt wurde am 2. April 2020 errichtet (BGBl. Teil I Nr. 16 S. 712). Der Zuschuss
für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist in den Einzelplänen des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft etatisiert.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (120 878)
(148 484)
(20 310)
531 22
-314
Aufklärung im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes
5 183
5 183
5 301
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 700 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 100 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 111 01.
Erläuterungen:
Die Mittel werden der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur
Bewirtschaftung zugewiesen.
681 21
-290
Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit sowie für den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur
Regelung der vertraulichen Geburt
5 835
9 480
11 184
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 38 -
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
684 21
-290
Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für
Aufgaben der Familienpolitik
26 826
24 701
9 400
22 973
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 050 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 13 700 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 950 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 25 und 684 26.
4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs-
und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1.1 Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V.,
München............................................................................................. 77,33 100,00 403 369 332
- aus Kap. 1703 Tit. 684 21
1.2 Verband alleinerziehender Mütter und Väter - Bundesverband e. V.,
Berlin................................................................................................... 97,63 100,00 520 494 493
- aus Kap. 1703 Tit. 684 21
Zusammen................................................................................................. 923 863 825
- Summe Tit. 684 21................................................................................... 923 863 825
Projektförderung
2. Projektförderung.................................................................................. 25 903 23 838 22 148
Insgesamt.................................................................................................. 26 826 24 701 22 973
- Summe Tit. 684 21................................................................................... 26 826 24 701 22 973
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Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 21 (Titelgruppe 02)
Bezeichnung 1 000 €
3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 26 826
4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
5. Zuweisungen der EU....................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 26 826
In dem Titel sind auch Mittel für Maßnahmen im Rahmen der „Richtlinie zur
Förderung von Künstlicher Intelligenz für das Gemeinwohl“ zentral veranschlagt.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 22
-235
Förderung von Modellprojekten zur Einrichtung von
Mehrgenerationenhäusern
22 950
22 950
23 972
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 22 950
2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
Zusammen............................................................................................ 22 950
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 24
-290
Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für
Aufgaben der Gleichstellungspolitik zu Gewaltschutz und -prävention sowie
Bekämpfung des Menschenhandels
7 600
4 890
5 679
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 40 -
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 24 (Titelgruppe 02):
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
684 26.
3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
1. Die Beratungsstelle TABU in Kiel wird mit 150 T€ weiter gefördert.
2. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 25
-290
Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für
Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des
Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen Wandels
19 554
17 229
1 771
23 006
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 300 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 21 und 684 26.
4. Mehrausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs-
und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 19 554
2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
3. Zuweisungen der EU....................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 19 554
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
- 41 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
684 26
-290
Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für
Aufgaben der Gleichstellungspolitik
21 483
22 674
7 839
23 141
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
684 21, 684 24 und 684 25.
4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs-
und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1.1 Deutscher Frauenrat, Berlin................................................................ 98,83 100,00 1 712 1 712 1 693
- aus Kap. 1703 Tit. 684 26
1.2 Digitales Deutsches Frauenarchiv des i. d. a. Dachverbandes e. V.,
Berlin................................................................................................... 100,00 100,00 2 208 2 208 2 087
- aus Kap. 1703 Tit. 684 26
Zusammen................................................................................................. 3 920 3 920 3 780
- Summe Tit. 684 26................................................................................... 3 920 3 920 3 780
Projektförderung
2. Projektförderung.................................................................................. 17 563 18 754 19 361
Insgesamt.................................................................................................. 21 483 22 674 23 141
- Summe Tit. 684 26................................................................................... 21 483 22 674 23 141
- 42 -
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 26 (Titelgruppe 02)
Bezeichnung 1 000 €
3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 21 483
4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
5. Zuweisungen der EU....................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 21 483
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 27
-290
Zuschuss an das Deutsche Zentrum für Altersfragen e. V. 4 018
3 623
3 500
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs-
und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin................................... 99,92 100,00 4 018 3 623 3 500
- aus Kap. 1703 Tit. 684 27
Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1703.
685 21
-290
Zuschuss an die Bundesstiftung Gleichstellung 5 829
5 329
4 900
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 340 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 680 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 80 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 680 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 100 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 800 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bundesstiftung Gleichstellung..................................................................... 100,00 100,00 5 829 5 329 4 900
- aus Kap. 1703 Tit. 685 21
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1703.
- 43 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
893 21
-290
Zuschüsse für überregionale Maßnahmen und Modelleinrichtungen 1 600
1 300
2 083
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 950 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 450 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 250 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 22.
2. In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Bundesministeriums
der Finanzen auch Ausgaben für Bauvorhaben bei
Zuwendungsempfängern geleistet werden.
Erläuterungen:
Der Bund gewährt Zuwendungen für modellhafte Bauprojekte der Hilfe und Pflege
im Alter, des altersübergreifenden und inklusiven Wohnens sowie der
generationengerechten Gestaltung von Quartieren. Die Projekte sind überregional
beispielgebend und geeignet, Initiativen anzuregen. Dazu gehören insbesondere Neubau
und Umbau, Sanierung und Modernisierung sowie Maßnahmen der Ausstattung
modellhafter Einrichtungen für ältere Menschen – einschließlich älterer Menschen
mit Behinderungen.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
893 22
-290
Zuschüsse zum Bau, zur Modernisierung sowie für
Sanierungsmaßnahmen und zur Einrichtung von Familienferienstätten
-
1 125
206
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1702 Tit. 882 02 und Kap. 1703 Tit. 893 23.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 21.
3. Aus dem Titelansatz können auch Verwaltungskosten der Träger
sowie Studien und Projekte erstattet werden.
Erläuterungen:
Die Zuwendungen werden Organisationen, die überregionale Bedeutung haben,
zur Verfügung gestellt.
893 23
-290
Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur
Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern - Bau,
Modernisierung und Sanierung
-
30 000
1 300
23 389
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 893 22.
2. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben des Bundes
finanziert werden für die Verwaltung, die Öffentlichkeitsarbeit, die
wissenschaftliche Begleitung und die Evaluation des
Bundesinvestitionsprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen".
893 24
-314
Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen
Müttergenesungswerkes
-
-
2 307
- 44 -
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
684 28
-290
Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten in und nach der
Corona-Pandemie
-
-
- 45 -
Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
1703
Anlage zu Kapitel 1703 - Wirtschaftspläne
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
Tgr. 01 Stärkung der Zivilgesellschaft
685 11 Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
684 27 1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin
685 21 Bundesstiftung Gleichstellung
- 46 -
1703 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Zu Tgr. 01 Tit. 685 11
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 30 000 30 000 25 586
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 6 075 6 075 5 063
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 3 615 3 615 3 180
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 20 000 20 000 17 205
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 310 310 138
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 30 000 30 000 26 695
2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 30 000 30 000 26 695
aus Kap. 0601 Tit. 685 13..................................................................................................... 10 000 10 000 -
aus Kap. 1010 Tit. 685 01..................................................................................................... 10 000 10 000 -
aus Kap. 1703 Tit. 685 11..................................................................................................... 10 000 10 000 26 695
Zum Redaktionsschluss lag eine endgültige Angabe der Ist-Werte nicht vor.
Zu Tgr. 02 Tit. 684 27
1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 4 029 3 626 3 520
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 2 954 2 666 2 471
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 038 923 1 012
1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 37 37 37
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 4 029 3 626 3 520
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 11 3 20
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 018 3 623 3 500
aus Kap. 1703 Tit. 684 27..................................................................................................... 4 018 3 623 3 500
Zum Redaktionsschluss lag eine endgültige Angabe der Ist-Werte nicht vor.
Zu Tgr. 02 Tit. 685 21
Bundesstiftung Gleichstellung
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 5 829 5 329 4 891
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 397 2 654 2 644
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 2 432 2 675 2 247
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 5 829 5 329 4 900
2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 5 829 5 329 4 900
aus Kap. 1703 Tit. 685 21..................................................................................................... 5 829 5 329 4 900
Zum Redaktionsschluss lag eine endgültige Angabe der Ist-Werte nicht vor.
- 47 -
Anlage 1
Wirtschaftspläne
1703
Überblick zum Kapitel 1710
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 900 900 - 1 908
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 900 900 - 1 908
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 90 449 43 229 +47 220 395 81 685
Ausgaben für Investitionen...................................... - - - -
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 90 449 43 229 +47 220 395 81 685
davon nicht flexibilisiert........................................... 90 449 43 229 +47 220 395 81 685
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 131 334
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 60 754
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 56 420
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 14 160
- 48 -