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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Überblick zum Kapitel 1703 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 7 525 7 525 - 9 651 Übrige Einnahmen.................................................. 11 11 - 306 Gesamteinnahmen.................................................. 7 536 7 536 - 9 957 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 183 5 183 - 5 301 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 421 072 460 777 -39 705 19 010 445 267 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 600 32 425 -30 825 1 300 27 985 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 427 855 498 385 -70 530 20 310 478 553 davon nicht flexibilisiert........................................... 427 855 498 385 -70 530 20 310 478 553 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 342 900 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 260 972 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 60 091 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 20 937 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 100 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 800 - 33 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -290 Gebühren, sonstige Entgelte 25 25 14 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 531 22. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Schutzgebühren aus Multiplikatorenmaterial.................................. 25 2. Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit........................................ - Zusammen............................................................................................ 25 Schutzgebühren aus der Abgabe von speziellem Multiplikatorenmaterial. 119 99 -290 Vermischte Einnahmen 7 500 7 500 9 637 Erläuterungen: Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden und daher zurückzuzahlen sind. Übrige Einnahmen 162 04 -290 Zinsen aus Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die ältere Generation 2 2 1 182 03 -290 Tilgung von Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die ältere Generation und sonstigen Darlehen 9 9 9 232 01 -261 Einnahmen aus sonstigen Zuweisungen der Länder zu besonderen Maßnahmen - - 296 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind aufgrund der Bund-Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Gräber, der unter der nationalsozialist. Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma, zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 01. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (2 977) - 34 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 684 04 -246 Umsetzung der EU-Roma-Strategie, Nationale Roma-Kontaktstelle 25 1 249 1 254 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Werk- und Dienstverträge, Honorare, Sachleistungen, Tagungen, Publikationen oder wissenschaftliche Expertisen, für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Ausgaben für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen und Werbe-/Informationsmaterial geleistet werden. 686 01 -249 Sicherung der Gräber der unter dem Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma in der Bundesrepublik 550 550 439 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 01. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (8 952) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Stärkung der Zivilgesellschaft (306 402) (348 102) 684 11 -290 Freiwilligendienste 105 681 122 681 104 891 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 81 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 75 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 35 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 11 (Titelgruppe 01): 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Freiwilliger Sozialer Dienst.............................................................. 84 000 2. Freiwilliger Ökologischer Dienst...................................................... 10 400 3. Internationaler Jugendfreiwilligendienst.......................................... 11 281 Zusammen............................................................................................ 105 681 Die Mittel dienen zur Finanzierung der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen sowie von zusätzlichen teilnehmerbezogenen Leistungen im Jugendfreiwilligendienst. Zur Weiterentwicklung und als ergänzende Unterstützung werden einzelne Projekte im Sinne der Richtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste zur Ausgestaltung des Jugendfreiwilligendienstes durchgeführt. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 12 -290 Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und von zentralen Maßnahmen sowie von Organisationen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe 6 519 8 219 6 963 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 399 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 881 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 631 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 887 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 4. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1710 Tit. 272 02. 5. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Bücher, Broschüren und sonstige Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 4 019 2. Mittel zur Selbstbewirtschaftung können dem auf der Grundlage von Artikel 12 des Aachener Vertrages von 2019 errichteten Bürgerfonds zugewiesen werden.......................................................... 2 500 3. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - - 36 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 12 (Titelgruppe 01) Bezeichnung 1 000 € 4. Sonstige Zuschüsse der Europäischen Union................................ - Zusammen............................................................................................ 6 519 Zu 1.: Die Ausweitung des Ehrenamtes, der Selbsthilfe und des bürgerlichen Engagements als Ergänzung des Versorgungs- und Leistungsangebotes des sozialen Netzes ist ein zentrales sozialpolitisches Anliegen. Bürgernahe, überschaubare und durch personale Zuwendung geprägte Hilfen sollen gestärkt werden. Gefördert werden zentrale Maßnahmen und Organisationen, die auf die individuelle und institutionelle Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerliches Engagement abzielen. Zu 2.: Dem Deutsch-Französischen-Jugendwerk werden Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen für den gemeinsamen Bürgerfonds zur Förderung von Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften, der auf der Grundlage von Artikel 12 des Aachener Vertrages von 2019 eingerichtet wurde. Die Mittel werden nach Maßgabe der abgeschlossenen Treuhandvereinbarung vom 31. März 2020 und dem Änderungsvertrag vom 31. Dezember 2022 durch das Deutsch-Französische- Jugendwerk verwaltet und verausgabt. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 14 -290 Bundesfreiwilligendienst 184 202 207 202 186 670 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 162 361 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 137 361 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 25 000 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Taschengeld, Sozialversicherung und pädagogische Begleitung... 172 702 2. Verpflegung in bundeseigenen Bildungszentren............................. 3 000 3. Verwaltungskosten Zentralstellen.................................................... 5 500 4. Fachinformationen, Modellprojekte und sonstige Einzelmaßnahmen................................................................................................. 3 000 Zusammen............................................................................................ 184 202 Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Den Einsatzstellen wird der Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung erstattet. 685 11 -290 Zuschuss an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt 10 000 10 000 26 695 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 830 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 170 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 37 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 685 11 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt..................................... 100,00 100,00 30 000 30 000 26 695 - aus Kap. 0601 Tit. 685 13......................................................................... 10 000 10 000 - - aus Kap. 1010 Tit. 685 01......................................................................... 10 000 10 000 - - aus Kap. 1703 Tit. 685 11......................................................................... 10 000 10 000 26 695 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1703. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt wurde am 2. April 2020 errichtet (BGBl. Teil I Nr. 16 S. 712). Der Zuschuss für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist in den Einzelplänen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft etatisiert. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (120 878) (148 484) (20 310) 531 22 -314 Aufklärung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes 5 183 5 183 5 301 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 700 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 100 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. Erläuterungen: Die Mittel werden der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Bewirtschaftung zugewiesen. 681 21 -290 Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sowie für den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt 5 835 9 480 11 184 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 38 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 684 21 -290 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familienpolitik 26 826 24 701 9 400 22 973 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 050 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 13 700 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 950 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 25 und 684 26. 4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1.1 Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V., München............................................................................................. 77,33 100,00 403 369 332 - aus Kap. 1703 Tit. 684 21 1.2 Verband alleinerziehender Mütter und Väter - Bundesverband e. V., Berlin................................................................................................... 97,63 100,00 520 494 493 - aus Kap. 1703 Tit. 684 21 Zusammen................................................................................................. 923 863 825 - Summe Tit. 684 21................................................................................... 923 863 825 Projektförderung 2. Projektförderung.................................................................................. 25 903 23 838 22 148 Insgesamt.................................................................................................. 26 826 24 701 22 973 - Summe Tit. 684 21................................................................................... 26 826 24 701 22 973 - 39 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 21 (Titelgruppe 02) Bezeichnung 1 000 € 3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 26 826 4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 5. Zuweisungen der EU....................................................................... - Zusammen............................................................................................ 26 826 In dem Titel sind auch Mittel für Maßnahmen im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Künstlicher Intelligenz für das Gemeinwohl“ zentral veranschlagt. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 22 -235 Förderung von Modellprojekten zur Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern 22 950 22 950 23 972 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 22 950 2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - Zusammen............................................................................................ 22 950 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 24 -290 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Gleichstellungspolitik zu Gewaltschutz und -prävention sowie Bekämpfung des Menschenhandels 7 600 4 890 5 679 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 40 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 24 (Titelgruppe 02): 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 26. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: 1. Die Beratungsstelle TABU in Kiel wird mit 150 T€ weiter gefördert. 2. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 25 -290 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen Wandels 19 554 17 229 1 771 23 006 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 300 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 21 und 684 26. 4. Mehrausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 19 554 2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 3. Zuweisungen der EU....................................................................... - Zusammen............................................................................................ 19 554 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. - 41 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 684 26 -290 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Gleichstellungspolitik 21 483 22 674 7 839 23 141 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 21, 684 24 und 684 25. 4. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1.1 Deutscher Frauenrat, Berlin................................................................ 98,83 100,00 1 712 1 712 1 693 - aus Kap. 1703 Tit. 684 26 1.2 Digitales Deutsches Frauenarchiv des i. d. a. Dachverbandes e. V., Berlin................................................................................................... 100,00 100,00 2 208 2 208 2 087 - aus Kap. 1703 Tit. 684 26 Zusammen................................................................................................. 3 920 3 920 3 780 - Summe Tit. 684 26................................................................................... 3 920 3 920 3 780 Projektförderung 2. Projektförderung.................................................................................. 17 563 18 754 19 361 Insgesamt.................................................................................................. 21 483 22 674 23 141 - Summe Tit. 684 26................................................................................... 21 483 22 674 23 141 - 42 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 26 (Titelgruppe 02) Bezeichnung 1 000 € 3. Zuschuss des Bundes..................................................................... 21 483 4. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 5. Zuweisungen der EU....................................................................... - Zusammen............................................................................................ 21 483 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 27 -290 Zuschuss an das Deutsche Zentrum für Altersfragen e. V. 4 018 3 623 3 500 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin................................... 99,92 100,00 4 018 3 623 3 500 - aus Kap. 1703 Tit. 684 27 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1703. 685 21 -290 Zuschuss an die Bundesstiftung Gleichstellung 5 829 5 329 4 900 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 340 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 680 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 80 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 680 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Bundesstiftung Gleichstellung..................................................................... 100,00 100,00 5 829 5 329 4 900 - aus Kap. 1703 Tit. 685 21 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1703. - 43 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 893 21 -290 Zuschüsse für überregionale Maßnahmen und Modelleinrichtungen 1 600 1 300 2 083 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 950 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 450 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 22. 2. In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen auch Ausgaben für Bauvorhaben bei Zuwendungsempfängern geleistet werden. Erläuterungen: Der Bund gewährt Zuwendungen für modellhafte Bauprojekte der Hilfe und Pflege im Alter, des altersübergreifenden und inklusiven Wohnens sowie der generationengerechten Gestaltung von Quartieren. Die Projekte sind überregional beispielgebend und geeignet, Initiativen anzuregen. Dazu gehören insbesondere Neubau und Umbau, Sanierung und Modernisierung sowie Maßnahmen der Ausstattung modellhafter Einrichtungen für ältere Menschen – einschließlich älterer Menschen mit Behinderungen. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 893 22 -290 Zuschüsse zum Bau, zur Modernisierung sowie für Sanierungsmaßnahmen und zur Einrichtung von Familienferienstätten - 1 125 206 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1702 Tit. 882 02 und Kap. 1703 Tit. 893 23. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 21. 3. Aus dem Titelansatz können auch Verwaltungskosten der Träger sowie Studien und Projekte erstattet werden. Erläuterungen: Die Zuwendungen werden Organisationen, die überregionale Bedeutung haben, zur Verfügung gestellt. 893 23 -290 Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern - Bau, Modernisierung und Sanierung - 30 000 1 300 23 389 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 893 22. 2. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben des Bundes finanziert werden für die Verwaltung, die Öffentlichkeitsarbeit, die wissenschaftliche Begleitung und die Evaluation des Bundesinvestitionsprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen". 893 24 -314 Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes - - 2 307 - 44 - 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 684 28 -290 Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten in und nach der Corona-Pandemie - - - 45 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1703 Anlage zu Kapitel 1703 - Wirtschaftspläne Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 Tgr. 01 Stärkung der Zivilgesellschaft 685 11 Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 684 27 1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin 685 21 Bundesstiftung Gleichstellung - 46 - 1703 Anlage 1 Wirtschaftspläne Zu Tgr. 01 Tit. 685 11 Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 30 000 30 000 25 586 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 6 075 6 075 5 063 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 3 615 3 615 3 180 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 20 000 20 000 17 205 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 310 310 138 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 30 000 30 000 26 695 2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 30 000 30 000 26 695 aus Kap. 0601 Tit. 685 13..................................................................................................... 10 000 10 000 - aus Kap. 1010 Tit. 685 01..................................................................................................... 10 000 10 000 - aus Kap. 1703 Tit. 685 11..................................................................................................... 10 000 10 000 26 695 Zum Redaktionsschluss lag eine endgültige Angabe der Ist-Werte nicht vor. Zu Tgr. 02 Tit. 684 27 1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 4 029 3 626 3 520 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 2 954 2 666 2 471 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 038 923 1 012 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 37 37 37 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 4 029 3 626 3 520 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 11 3 20 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 018 3 623 3 500 aus Kap. 1703 Tit. 684 27..................................................................................................... 4 018 3 623 3 500 Zum Redaktionsschluss lag eine endgültige Angabe der Ist-Werte nicht vor. Zu Tgr. 02 Tit. 685 21 Bundesstiftung Gleichstellung Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 5 829 5 329 4 891 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 397 2 654 2 644 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 2 432 2 675 2 247 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 5 829 5 329 4 900 2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 5 829 5 329 4 900 aus Kap. 1703 Tit. 685 21..................................................................................................... 5 829 5 329 4 900 Zum Redaktionsschluss lag eine endgültige Angabe der Ist-Werte nicht vor. - 47 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 1703 Überblick zum Kapitel 1710 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 900 900 - 1 908 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 900 900 - 1 908 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 90 449 43 229 +47 220 395 81 685 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 90 449 43 229 +47 220 395 81 685 davon nicht flexibilisiert........................................... 90 449 43 229 +47 220 395 81 685 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 131 334 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 60 754 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 56 420 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 14 160 - 48 -

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