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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) 0411 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (-) 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 04. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (54) (54) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen 16 16 - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 38 38 98 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0411 Tit. 981 01 und Kap. 0412 Tit. 532 05. - 12 - 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 356 363 231 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung 1.1 des Bundeskanzlers.................................................................... 355 000 1.2 der Direktorin des Bundesinstituts für Sportwissenschaft........... 1 000 Zusammen............................................................................................ 356 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Zu 1.1: Aus den Ausgaben dürfen auch Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen, die der Chef des Bundeskanzleramtes und im Einzelfall auch andere Angehörige des Bundeskanzleramtes für den Bundeskanzler wahrnehmen, geleistet werden. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Kap. 0611 Tit. 529 01 ............................................ 500 - 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Erläuterungen: Der Titel bezieht sich nur auf Kap. 0411 und 0412. Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -168 -168 - 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (2) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0411. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 13 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts 0411 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 04. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (77 802) (78 612) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundeskanzler, Bundesministerinnen und Bundesminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen 642 702 696 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 61 784 61 704 61 346 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 2 992 2 942 2 863 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 44 124 24 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 10 610 11 410 13 506 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 730 1 730 1 260 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG - 14 - 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 2 943 2 893 2 820 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 937 956 514 900 Zusammen............................................................................................... 3 880 3 849 3 334 900 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 020 1 020 944 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412 und 0415 veranschlagt. 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 1 652 1 602 1 588 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412 und 0415 veranschlagt. 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 215 215 217 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412 und 0415 veranschlagt. 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 56 56 71 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412 und 0415 veranschlagt. 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 192 196 160 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 144 147 23 Haushaltsvermerk: Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Beratung durch Sachverständige.................................................... 96 2. Gutachten und Studien.................................................................... 28 3. Dolmetscherkosten.......................................................................... - 4. Ausgaben für das Beratende Gremium nach § 6c BMinG............... 20 Zusammen............................................................................................ 144 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 25 25 10 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412 und 0415 veranschlagt. - 15 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts 0411 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 545 01 -011 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 576 588 321 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. digitale/hybride Veranstaltungsformate........................................... 576 2. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 576 - 16 - 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts Vorbemerkung Nach Artikel 65 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Bundeskanzler des Bundeskanzleramtes, das der Chef des Bundeskanzleramtes leitet. Das Bundeskanzleramt hat den Bundeskanzler über die laufenden Fragen der allgemeinen Politik und die Arbeit in den Bundesministerien zu unterrichten. Es hat die Entscheidungen des Bundeskanzlers vorzubereiten und auf ihre Durchführung zu achten. Aufgabe des Bundeskanzleramtes ist es auch, die Arbeiten der Bundesministerien zu koordinieren. Dem Bundeskanzleramt obliegt ferner die Durchführung der Sekretariatsgeschäfte der Bundesregierung. Es ist für die Vorbereitung der Sitzungen des Kabinetts und der Kabinettausschüsse sowie der Beschlüsse der Bundesregierung zuständig. Überblick zum Kapitel 0412 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 50 50 - 18 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 50 50 - 18 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 66 858 64 323 +2 535 60 359 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 30 920 29 264 +1 656 11 957 27 323 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 7 204 7 074 +130 6 133 Ausgaben für Investitionen...................................... 158 225 139 426 +18 799 33 084 89 010 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 263 207 240 087 +23 120 45 041 182 825 davon flexibilisiert.................................................... 254 097 234 915 +19 182 45 041 180 769 davon nicht flexibilisiert........................................... 9 110 5 172 +3 938 2 056 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 6 905 2 921 +3 984 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 500 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 000 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 500 - 17 - Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 0412 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -011 Gebühren, sonstige Entgelte - - 3 119 99 -011 Vermischte Einnahmen 50 50 15 124 01 -011 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung - - - Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (60) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen Tgr. 01. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 05. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 04 -011 Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken 98 100 58 Haushaltsvermerk: Der Bundesrechnungshof prüft die Verwendung der Ausgaben nach § 19 Satz 1 Nr. 2 des Bundesrechnungshofgesetzes. 532 05 -011 Kosten aus Anlass von Auslandsreisen des Bundeskanzlers (einschließlich Staatsbesuchen) 2 107 2 151 1 998 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0410, Kap. 0411 und Kap. 0412. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der repräsentativen Aufgaben Gegenstände an Dritte unentgeltlich abgegeben werden. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (119) - 18 -

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