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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) 0431 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (-) 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (-) (-) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen - - - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen sind Tit. 545 01 und Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 5 5 3 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. - 36 - 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 529 01 Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung............................................................................................. 3 000 1.2 stellvertretenden Chefin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung................................................................... 1 000 1.3 stellvertretenden Sprecherinnen und Sprecher der Bundesregierung......................................................................................... 1 000 Zusammen............................................................................................ 5 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Die Ausgaben sind nur für das Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 50 50 33 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0432 Tit. 542 03. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 1 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Öffentlichkeitsarbeit aller Art in Schrift, Bild, Ton, Wort und digitaler Form. Im Einzelplan 04 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit 0413 - 542 01........................................................................................ 500 0415 - 542 01........................................................................................ 500 0451 - 542 01........................................................................................ 415 Fachinformationen 0451 - 543 01........................................................................................ 629 545 01 -011 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen - - - Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. - 37 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA 0431 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -476 -476 - 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (3) 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (11 030) (10 167) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen 58 50 53 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 8 222 7 622 8 204 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 420 380 421 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 30 30 9 - 38 - 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 2 000 1 800 2 000 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 300 285 233 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 3 838 2 913 3 435 968 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 47 32 30 34 Zusammen............................................................................................... 3 885 2 945 3 465 1 002 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 347 247 295 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 750 550 639 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 76 76 87 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für das Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 60 60 53 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 7 7 3 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 10 5 1 - 39 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA 0431 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 30 20 26 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 2 605 1 980 2 361 - 40 - 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA Vorbemerkung Der finanzielle Schwerpunkt des Kapitels 0432 liegt neben der Kommunikation der Politik der Bundesregierung mit Bürgerinnen und Bürgern sowie den Medien bei den Informationsfahrten für politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger (SDGs 4, 12, 16). Daneben sind Mittel für Nachrichtenagenturdienste, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen enthalten. Zu besonderen Anlässen wie etwa der deutschen G7- bzw. G20- Präsidentschaft oder der EU-Ratspräsidentschaft bildet die darauf bezogene Kommunikation einen weiteren Schwerpunkt (SDGs 12, 16). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat als Oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers den Bundespräsidenten und die Bundesregierung auf dem gesamten Nachrichtenbereich laufend zu unterrichten. Zu diesem Zweck unterhält es die erforderlichen Verbindungen zu den Nachrichtenträgern des In- und Auslandes. Zu seinen Aufgaben gehört die Erforschung und Darstellung der öffentlichen Meinung als Entscheidungshilfe für die politische Arbeit der Bundesregierung (SDG 16). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist zuständig für die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Medien über die Politik der Bundesregierung. Es erläutert und vertritt hierbei mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und der Informationspolitik Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung (SDGs 4, 16). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung koordiniert seine und die ressortbezogene Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bei Maßnahmen, die Angelegenheiten von allgemein-politischer Bedeutung betreffen. Überblick zum Kapitel 0432 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 210 255 -45 155 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 210 255 -45 155 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 44 070 38 726 +5 344 234 41 950 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 78 257 90 444 -12 187 5 412 91 585 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 516 3 500 +16 3 460 Ausgaben für Investitionen...................................... 4 328 2 848 +1 480 2 758 5 685 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 130 171 135 518 -5 347 8 404 142 680 davon flexibilisiert.................................................... 65 752 55 292 +10 460 8 404 63 573 davon nicht flexibilisiert........................................... 64 419 80 226 -15 807 79 107 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 3 120 - +3 120 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................... 75 - 41 - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 0432 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 01 -011 Einnahmen aus Veröffentlichungen 55 85 46 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01, 542 03 und 542 04. 2. Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern und Gebühren) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 119 99 -011 Vermischte Einnahmen 140 140 97 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01, 542 03 und 542 04. 2. Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern, Gebühren und Kosten der Versteigerung) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 124 01 -011 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 15 30 12 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01 und 517 01. 2. Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern und Gebühren) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Räumlichkeiten zur Information der Presse durch Organe und Organisationen des öffentlichen Lebens gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden. Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (4 804) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen sind Tit. 544 01 und Tgr. 01. - 42 -

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