Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
0431
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(-)
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und
Richter
(-)
(-)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen -
-
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen sind Tit. 545 01 und Tgr. 57.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
5
5
3
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
- 36 -
0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 529 01
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Chefs des Presse- und Informationsamtes der
Bundesregierung............................................................................................. 3 000
1.2 stellvertretenden Chefin des Presse- und Informationsamtes
der Bundesregierung................................................................... 1 000
1.3 stellvertretenden Sprecherinnen und Sprecher der
Bundesregierung......................................................................................... 1 000
Zusammen............................................................................................ 5 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
Die Ausgaben sind nur für das Kap. 0431 und 0432 veranschlagt.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 50
50
33
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 0432 Tit. 542 03.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 1
BHO gewährt werden.
Erläuterungen:
Öffentlichkeitsarbeit aller Art in Schrift, Bild, Ton, Wort und digitaler Form.
Im Einzelplan 04 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
0413 - 542 01........................................................................................ 500
0415 - 542 01........................................................................................ 500
0451 - 542 01........................................................................................ 415
Fachinformationen
0451 - 543 01........................................................................................ 629
545 01
-011
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen -
-
-
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
- 37 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA
0431
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -476
-476
-
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(3)
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(11 030)
(10 167)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister,
sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
58
50
53
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 8 222
7 622
8 204
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 420
380
421
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
30
30
9
- 38 -
0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 2 000
1 800
2 000
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 300
285
233
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 3 838 2 913 3 435
968
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 47 32 30
34
Zusammen............................................................................................... 3 885 2 945 3 465
1 002
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 347
247
295
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt.
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 750
550
639
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt.
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
76
76
87
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für das Kap. 0431 und 0432 veranschlagt.
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 60
60
53
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt.
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 7
7
3
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
10
5
1
- 39 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA
0431
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
30
20
26
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt.
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 2 605
1 980
2 361
- 40 -
0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA
Vorbemerkung
Der finanzielle Schwerpunkt des Kapitels 0432 liegt neben der
Kommunikation der Politik der Bundesregierung mit
Bürgerinnen und Bürgern sowie den Medien bei den
Informationsfahrten für politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger (SDGs
4, 12, 16).
Daneben sind Mittel für Nachrichtenagenturdienste,
Informationsdienste und Pressekorrespondenzen enthalten. Zu
besonderen Anlässen wie etwa der deutschen G7- bzw. G20-
Präsidentschaft oder der EU-Ratspräsidentschaft bildet die darauf
bezogene Kommunikation einen weiteren Schwerpunkt (SDGs
12, 16).
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
hat als Oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des
Bundeskanzlers den Bundespräsidenten und die
Bundesregierung auf dem gesamten Nachrichtenbereich laufend zu
unterrichten. Zu diesem Zweck unterhält es die erforderlichen
Verbindungen zu den Nachrichtenträgern des In- und
Auslandes. Zu seinen Aufgaben gehört die Erforschung und
Darstellung der öffentlichen Meinung als Entscheidungshilfe für die
politische Arbeit der Bundesregierung (SDG 16).
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist
zuständig für die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger
sowie der Medien über die Politik der Bundesregierung. Es
erläutert und vertritt hierbei mit den Mitteln der
Öffentlichkeitsarbeit und der Informationspolitik Tätigkeiten, Vorhaben und
Ziele der Bundesregierung (SDGs 4, 16).
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
koordiniert seine und die ressortbezogene Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesministerien bei Maßnahmen, die Angelegenheiten von
allgemein-politischer Bedeutung betreffen.
Überblick zum Kapitel 0432
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 210 255 -45 155
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 210 255 -45 155
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 44 070 38 726 +5 344 234 41 950
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 78 257 90 444 -12 187 5 412 91 585
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 516 3 500 +16 3 460
Ausgaben für Investitionen...................................... 4 328 2 848 +1 480 2 758 5 685
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 130 171 135 518 -5 347 8 404 142 680
davon flexibilisiert.................................................... 65 752 55 292 +10 460 8 404 63 573
davon nicht flexibilisiert........................................... 64 419 80 226 -15 807 79 107
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 3 120 - +3 120 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung....................................
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................... 75
- 41 -
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 0432
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 01
-011
Einnahmen aus Veröffentlichungen 55
85
46
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 511 01, 542 03 und 542 04.
2. Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern und Gebühren) dürfen von
den Einnahmen abgesetzt werden.
119 99
-011
Vermischte Einnahmen 140
140
97
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 511 01, 542 03 und 542 04.
2. Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern, Gebühren und Kosten der
Versteigerung) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden.
124 01
-011
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 15
30
12
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 511 01 und 517 01.
2. Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern und Gebühren) dürfen von
den Einnahmen abgesetzt werden.
3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass Räumlichkeiten zur Information der Presse
durch Organe und Organisationen des öffentlichen Lebens gegen
ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden.
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(4 804)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen sind Tit. 544 01 und Tgr. 01.
- 42 -