Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
0411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(-)
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 04.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(54)
(54)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen 16
16
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 38
38
96
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 0411 Tit. 981 01 und Kap. 0412 Tit. 532 05.
- 12 -
0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
349
356
269
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung
1.1 des Bundeskanzlers.................................................................... 348 000
1.2 der Direktorin des Bundesinstituts für Sportwissenschaft........... 1 000
Zusammen............................................................................................ 349 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
Zu 1.1:
Aus den Ausgaben dürfen auch Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen, die
der Chef des Bundeskanzleramtes und im Einzelfall auch andere Angehörige des
Bundeskanzleramtes für den Bundeskanzler wahrnehmen, geleistet werden.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Erläuterungen:
Der Titel bezieht sich nur auf Kap. 0411 und 0412.
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -168
-168
-
972 02
-880
Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -4 247
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(2)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0411.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 13 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts
0411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(1 281)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 04.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(85 880)
(77 802)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundeskanzler, Bundesministerinnen und
Bundesminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
960
642
918
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 65 500
61 784
64 488
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 3 020
2 992
2 976
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
100
44
92
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 14 500
10 610
14 233
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 800
1 730
1 800
- 14 -
0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 3 559 3 209 2 990
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 646 937 473
918
Zusammen............................................................................................... 4 205 4 146 3 463
918
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 050
1 020
999
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412, 0416 und 0417 veranschlagt.
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 2 200
1 908
1 749
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412, 0416 und 0417 veranschlagt.
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
250
225
192
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412, 0416 und 0417 veranschlagt.
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 59
56
50
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412, 0416 und 0417 veranschlagt.
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 188
192
122
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
70
144
18
Haushaltsvermerk:
Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO gewährt
werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Beratung durch Sachverständige.................................................... 30
2. Gutachten und Studien.................................................................... 20
3. Dolmetscherkosten.......................................................................... -
4. Ausgaben für das Beratende Gremium nach § 6c BMinG............... 20
Zusammen............................................................................................ 70
- 15 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts
0411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
24
25
18
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412, 0416 und 0417 veranschlagt.
545 01
-011
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 364
576
315
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. digitale/hybride Veranstaltungsformate........................................... 364
2. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 364
- 16 -
0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts
Vorbemerkung
Nach Artikel 65 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und
trägt dafür die Verantwortung.
Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der
Bundeskanzler des Bundeskanzleramtes, das der Chef des
Bundeskanzleramtes leitet. Das Bundeskanzleramt hat den
Bundeskanzler über die laufenden Fragen der allgemeinen Politik und
die Arbeit in den Bundesministerien zu unterrichten. Es hat
die Entscheidungen des Bundeskanzlers vorzubereiten und
auf ihre Durchführung zu achten. Aufgabe des
Bundeskanzleramtes ist es auch, die Arbeiten der Bundesministerien zu
koordinieren.
Dem Bundeskanzleramt obliegt ferner die Durchführung der
Sekretariatsgeschäfte der Bundesregierung. Es ist für die
Vorbereitung der Sitzungen des Kabinetts und der
Kabinettausschüsse sowie der Beschlüsse der Bundesregierung
zuständig.
Überblick zum Kapitel 0412
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 50 50 - 43
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 50 50 - 43
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 72 603 64 303 +8 300 917 61 663
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 34 491 28 342 +6 149 11 139 27 557
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 9 468 9 691 -223 504 6 849
Ausgaben für Investitionen...................................... 155 237 157 923 -2 686 65 380 104 730
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 271 799 260 259 +11 540 77 940 200 799
davon flexibilisiert.................................................... 266 398 251 149 +15 249 77 940 196 548
davon nicht flexibilisiert........................................... 5 401 9 110 -3 709 4 251
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 3 241 6 905 -3 664 2 429
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 75 102
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 60 102
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 14 600
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 200
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 200
- 17 -
Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 0412
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-011
Gebühren, sonstige Entgelte -
-
7
119 99
-011
Vermischte Einnahmen 50
50
36
124 01
-011
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung -
-
-
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Ausgenommen Tgr. 01.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 532 05.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 04
-011
Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken 96
98
56
Haushaltsvermerk:
Der Bundesrechnungshof prüft die Verwendung der Ausgaben nach § 19
Satz 1 Nr. 2 des Bundesrechnungshofgesetzes.
532 05
-011
Kosten aus Anlass von Auslandsreisen des Bundeskanzlers
(einschließlich Staatsbesuchen)
2 064
2 107
1 766
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0410, Kap. 0411 und Kap. 0412.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen
der repräsentativen Aufgaben Gegenstände an Dritte unentgeltlich
abgegeben werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(104)
- 18 -