Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)
0411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(-)
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 04.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(54)
(54)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen 16
16
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 38
38
94
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 0411 Tit. 981 01 und Kap. 0412 Tit. 532 05.
- 12 -
0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
363
370
279
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
Zur Verfügung des Bundeskanzlers...................................................... 363 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
Es dürfen auch Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen, die der Chef des
Bundeskanzleramtes und im Einzelfall auch andere Angehörige des
Bundeskanzleramtes für den Bundeskanzler wahrnehmen, geleistet werden.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Erläuterungen:
Der Titel bezieht sich nur auf Kap. 0411 und 0412.
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -168
-2 168
-
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(2)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0411.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(269)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 04.
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts
0411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(78 612)
(68 268)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundeskanzler, Bundesministerinnen und
Bundesminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
702
658
668
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 61 704
54 926
58 302
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 2 942
2 500
2 529
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
124
44
19
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 11 410
8 410
12 223
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 730
1 730
973
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 2 893 2 224 2 894
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 956 1 226 735
346
- 14 -
0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
Zusammen............................................................................................... 3 849 3 450 3 629
346
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 020
900
983
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412 und 0415 veranschlagt.
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 1 602
1 152
1 578
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412 und 0415 veranschlagt.
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
215
145
287
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412, 0413 und 0415 veranschlagt.
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 56
27
46
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412 und 0415 veranschlagt.
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 196
200
164
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
147
150
56
Haushaltsvermerk:
Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO gewährt
werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Beratung durch Sachverständige.................................................... 98
2. Gutachten und Studien.................................................................... 29
3. Dolmetscherkosten.......................................................................... -
4. Ausgaben für das Beratende Gremium nach § 6c BMinG............... 20
Zusammen............................................................................................ 147
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
25
26
11
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412, 0413 und 0415 veranschlagt.
- 15 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts
0411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
545 01
-011
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 588
850
504
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. digitale/hybride Veranstaltungsformate........................................... 588
2. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 588
- 16 -
0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts
Vorbemerkung
Nach Artikel 65 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und
trägt dafür die Verantwortung.
Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der
Bundeskanzler des Bundeskanzleramtes, das der Chef des
Bundeskanzleramtes leitet. Das Bundeskanzleramt hat den
Bundeskanzler über die laufenden Fragen der allgemeinen Politik und
die Arbeit in den Bundesministerien zu unterrichten. Es hat
die Entscheidungen des Bundeskanzlers vorzubereiten und
auf ihre Durchführung zu achten. Aufgabe des
Bundeskanzleramtes ist es auch, die Arbeiten der Bundesministerien zu
koordinieren.
Dem Bundeskanzleramt obliegt ferner die Durchführung der
Sekretariatsgeschäfte der Bundesregierung. Es ist für die
Vorbereitung der Sitzungen des Kabinetts und der
Kabinettausschüsse sowie der Beschlüsse der Bundesregierung
zuständig.
Überblick zum Kapitel 0412
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 50 50 - 42
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 50 50 - 42
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 64 323 57 227 +7 096 288 57 510
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 29 264 28 950 +314 12 433 26 142
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 7 074 5 004 +2 070 5 161
Ausgaben für Investitionen...................................... 139 426 103 324 +36 102 19 770 77 795
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 240 087 194 505 +45 582 32 491 166 608
davon flexibilisiert.................................................... 234 915 192 153 +42 762 32 491 164 225
davon nicht flexibilisiert........................................... 5 172 2 352 +2 820 2 383
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 921 - +2 921 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 57 168
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 18 250
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 26 168
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 12 250
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 250
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 250
- 17 -
Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 0412
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-011
Gebühren, sonstige Entgelte -
-
7
119 99
-011
Vermischte Einnahmen 50
50
35
124 01
-011
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung -
-
-
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(389)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG .
Ausgenommen Tgr. 01.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 532 05.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 04
-011
Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken 100
102
56
Haushaltsvermerk:
Der Bundesrechnungshof prüft die Verwendung der Ausgaben nach § 19
Satz 1 Nr. 2 des Bundesrechnungshofgesetzes.
532 05
-011
Kosten aus Anlass von Auslandsreisen des Bundeskanzlers
(einschließlich Staatsbesuchen)
2 151
2 250
2 327
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0410, Kap. 0411 und Kap. 0412.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen
der repräsentativen Aufgaben Gegenstände an Dritte unentgeltlich
abgegeben werden.
532 06
-011
Kosten für Kolloquien -
-
-
- 18 -