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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 186 06 -023 Tilgung von Darlehen im Rahmen der Sonderaktion der Konferenz für Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit (KIWZ) 1977 2 498 2 498 2 524 Erläuterungen: Im Rahmen der Konferenz für Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit 1977 (KIWZ) hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft beschlossen, der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) für zinslose Darlehen an ärmere Entwicklungsländer Sondermittel in Höhe von 385 Mio. USD zur Verfügung zu stellen, an denen sich die Bundesrepublik Deutschland mit 126,27 Mio. € beteiligt hatte. Die Tilgungszahlungen der darlehensnehmenden Länder leitet die IDA halbjährlich an die damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft weiter. Der obige Ansatz entspricht dem Anteil der Bundesrepublik Deutschland an dem von der IDA geschätzten Eingang an Tilgungszahlungen im Jahr 2025. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 687 01 -023 Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe 924 028 794 300 4 293 982 231 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 237 131 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 25 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 700 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 700 T€ in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 206 531 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Beteiligung an der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde 1.1 IDA 19....................................................................................... 5,62 401 532 - 401 532 1.2 IDA 20....................................................................................... 5,62 258 869 - 258 869 1.3 IDA 21....................................................................................... 36 404 - 36 404 - 37 - Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 2. Beteiligung an der Multilateralen Schuldenerlassinitiative (MDRI) Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 10,30 110 950 SZR 139 223 - 139 223 3. Kapitalerhöhung bzw. Hybridkapitalzeichnung bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) im Kontext der Reformagenda....................................................... 61 000 - 61 000 4. Beteiligung an der Global Financing Facility (GFF).................. 22 500 - 22 500 6. Beteiligung an dem Women Entrepreneuers Finance Initiative 4 500 - 4 500 Zusammen........................................................................................ 924 028 - 924 028 Differenzen durch Rundung möglich Die Bundesrepublik Deutschland ist am Kapital folgender Einrichtungen der Weltbankgruppe beteiligt: 1. Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD, Weltbank), 2. Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), 3. Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) und 4. Internationale Finanz-Corporation (IFC). Aufgabe der Weltbankgruppe ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in den weniger entwickelten Mitgliedsländern durch die Vergabe von langfristigen Darlehen und Zuschüssen, durch Beteiligungen an Investitionen und durch Investitionsgarantien zu fördern. 1. Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) hat die Aufgabe, langfristige Kredite zu marktnahen Bedingungen an weniger entwickelte Mitgliedsländer zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 14. August 1952 Mitglied der Bank (BGBl. 1952 II S. 637). Das gezeichnete Kapital der IBRD belief sich am 30. Juni 2024 auf 317,84 Mrd. USD. Zu diesem Stichtag war die Bundesrepublik Deutschland mit 14,3 Mrd. USD beteiligt, davon waren 1,043 Mrd. USD eingezahlt. Der Rest ist Haftungskapital. Die Bundesregierung hat sich im Kontext der Reformagenda der Weltbank mit einem Beitrag von 305 Mio. € am Kapital der IBRD beteiligt. Die Mittel werden bis zur Einigung über eine allgemeine Kapitalerhöhung bis zur Höhe von 305 Mio. € für die Zeichnung von IBRD-Hybridkapital (Anleihe mit Eigenkapitalcharakter und Kupon) verwendet. Hierzu dient ein Teil des Ausgabenansatzes 2026 in Höhe von 61,0 Mio. €. 2.1 Die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) hat die Aufgabe, vor allem stark vergünstigte Kredite und Zuschüsse an die ärmsten Mitgliedsländer zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der IDA (BGBl. 1960 II S. 2137/2363). Die von den Geberländern zugesagte kumulierte Mittelausstattung der IDA seit ihrer Gründung beläuft sich bisher auf 311 Mrd. USD (Stand: 30. Juni 2024). Die Bundesrepublik Deutschland hat sich hieran mit insgesamt 30,6 Mrd. USD beteiligt. Für die Zahlungsverpflichtungen aus ihrer Beteiligung an der 19. und 20. Auffüllung der IDA-Mittel (IDA 19 und 20) hat die Bundesrepublik Deutschland Schuldscheine hinterlegt, die nach dem voraussichtlichen Liquiditätsbedarf des Fonds abgerufen werden. In 2025 erfolgt eine weitere Beteiligung an IDA 21 in Höhe von 1.456,137 Mio. €. Der Ausgabenansatz enthält die für 2026 zu erwartenden Abrufe aus diesen Beteiligungen (IDA 19: 401,532 Mio. €: IDA 20: 258,869 Mio. €; IDA-21: 36,404 Mio. Euro). Der Schuldschein für IDA 21 wird im Januar 2026 hinterlegt. Im Rahmen des Weltwirtschaftsgipfels 2005 in Gleneagles haben die G8- Länder einem weiteren multilateralen Schuldenerlass zugunsten armer, hochverschuldeter Staaten zugestimmt (Multilateral Debt Reduction Initiative, MDRI). Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, sich zunächst bis 2033 an den bei IDA anfallenden Kosten dieses Erlasses mit insgesamt 2.004,96 Mio. SZR zu beteiligen. Der Ausgabenansatz enthält - 38 - 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 01 den für 2026 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung in Höhe von 139,223 Mio. €. Ein Schuldschein für die Beiträge in den Jahren 2026 bis 2033 wird im Januar 2026 hinterlegt. Zudem ist eine weitere Zusage für die Jahr 2034 bis 2036 in Höhe von 164,59 Mio. SZR beabsichtigt. Hierzu dient ein Teil der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von umgerechnet 206,531 Mio. €. 2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Auffüllungen der Mittel der IDA einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 3. Die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) hat die Aufgabe, privatwirtschaftliche Direktinvestitionen in weniger entwickelten Mitgliedsländern durch Garantien gegen nicht-kommerzielle Risiken abzusichern und durch gezielte Förderungsmaßnahmen das Investitionsklima in den Partnerländern zu beleben. Die Bundesrepublik Deutschland ist der MIGA am 6. Oktober 1987 beigetreten (BGBl. 1987 II S. 454). Sie ist Gründungsmitglied. Die MIGA verfügte am 30. Juni 2024 über ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 1,920 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit 96,7 Mio. USD beteiligt. Davon wurden 18,355 Mio. USD eingezahlt. Der Rest ist Haftungskapital. 4. Die Internationale Finanz-Corporation (IFC) hat die Aufgabe, durch Förderung von Privatinvestitionen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in weniger entwickelten Mitgliedsländern beizutragen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der IFC am 12. Juli 1956 beigetreten (BGBl. 1956 II S. 747). Sie ist Gründungsmitglied. Die IFC verfügte am 30. Juni 2024 über ein gezeichnetes Kapital von 24,6 Mrd. USD; hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit insgesamt 1,262 Mrd. USD beteiligt. 5. Die Weltbank unterhält mit der Debt Management Facility (DMF) seit 2008 einen Finanzierungsmechanismus zum Kapazitätsaufbau im Schuldenmanagement in Niedrigeinkommensländern. Die Bundesregierung hat sich an der DMF bislang mit 27 Mio. € beteiligt. 2026 ist eine weitere Zusage in Höhe von 8,1 Mio. € geplant. Hierzu dient ein Teil der Verpflichtungsermächtigung. 6. Die Weltbank unterhält mit der Women Entrepreneurs Finance Initiative (We- Fi) einen Finanzierungsmechanismus zur Förderung von Unternehmerinnen, die kleine und mittlere Unternehmen führen bzw. besitzen. Die Bundesregierung ist hieran mit 75 Mio. € beteiligt. In 2025 erfolgt eine weitere Zusage in Höhe von 4,5 Mio. €. Der Ausgabenansatz enthält den für 2026 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung. 7. Die Weltbank hat 2015 einen Finanzierungsmechanismus für die Gesundheit von Frauen, Kindern und Jugendlichen eingerichtet (GFF, Global Financing Facility). Die Bundesregierung ist hieran bislang mit 150 Mio. € beteiligt. In 2026 ist eine weitere Beteiligung in Höhe von 45 Mio. Euro geplant. Hierzu dient ein Teil der Verpflichtungsermächtigung. Der Ausgabenansatz enthält den für 2026 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung. 8. Der Titel enthält im Wesentlichen Kernbeiträge an die Weltbankgruppe. Er bildet damit den Beitrag Deutschlands zur Verfolgung der satzungsmäßigen Zwecke der Weltbankgruppe und ihrer Strategien ab. Daneben enthält er zweckgebundene Beiträge zur Finanzierung politisch wichtiger Initiativen. Zweckgebundene Beiträge an Einrichtungen der Weltbankgruppe bzw. an durch die Weltbank treuhänderisch verwaltete Fonds werden entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung auch aus den einschlägigen Titeln im Einzelplan 23 sowie aus weiteren Einzelplänen des Bundeshaushalts geleistet. Diese verfolgen gesonderte und spezifisch bestimmte Zwecke. Mehr wegen abflussbedingten Mehrbedarfs. - 39 - Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 687 02 -023 Zahlungen an die Asiatische Entwicklungsbank, an den Asiatischen Entwicklungsfonds sowie an den Sonderfonds für Technische Hilfe 18 480 21 520 11 192 22 320 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Beteiligung am Asiatischen Entwicklungsfonds (AsDF) Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde 1.1 AsDF 13.................................................................................... 2,82 8 080 - 8 080 1.2 AsDF 14.................................................................................... 2,73 10 400 10 400 Zusammen........................................................................................ 18 480 - 18 480 Differenzen durch Rundung möglich 1. Die 1966 gegründete Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) hat die Aufgabe, Kredite zu marktnahen Bedingungen an asiatische Entwicklungsländer zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der Bank (BGBl. 1966 II S. 617). Das gezeichnete Kapital betrug am 31. Dezember 2024 138,749 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 5,989 Mrd. USD beteiligt; davon sind 299,5 Mio. USD Einzahlungskapital; der Rest ist Haftungskapital. 2.1 Der 1973 eingerichtete Asiatische Entwicklungsfonds (AsDF) hatte die Aufgabe, zinsgünstige Kredite und Zuschüsse an besonders bedürftige Mitglieder zu vergeben. Seit der 12. Auffüllung (AsDF 12) werden aus dem AsDF Zuschüsse an besonders bedürftige und hochverschuldete Mitglieder vergeben. Die Vergabe konzessionärer Kredite erfolgt seit dem über die AsDB. Zusätzlich wurden spezielle thematische/sektorale Fonds eingerichtet (AsDB Special Funds). Die kumulative Mittelausstattung des AsDF belief sich am 31. Dezember 2024 auf rd. 35,637 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit 2,002 Mrd. USD beteiligt. Für die Zahlungsverpflichtungen aus ihrer Beteiligung an AsDF 13 und 14 hat die Bundesrepublik Deutschland Schuldscheine hinterlegt, die nach dem voraussichtlichen Liquiditätsbedarf abgerufen werden. Der Ausgabenansatz enthält die für 2026 zu erwartenden Abrufe aus diesen Beteiligungen. Die Bundesregierung hat sich an AsDB Special Funds mit bislang 28 Mio. € beteiligt. 2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Aufstockungen der Mittel des AsDF einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. - 40 - 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 687 03 -023 Zahlungen an die Afrikanische Entwicklungsbank und an den Afrikanischen Entwicklungsfonds 272 662 173 649 1 453 171 705 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 582 290 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 57 272 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 989 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 73 391 T€ in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 380 638 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Beteiligung am Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF) Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde 1.1 AfDF 14..................................................................................... 9,67 1 207 - 1 207 1.2 AfDF 15..................................................................................... 9,63 58 816 - 58 816 1.3 AfDF 16..................................................................................... 9,63 81 545 - 81 545 1.4 AfDF 17..................................................................................... 77 496 - 77 496 2. Beteiligung an der Multilateralen Schuldenerlassinitiative (MDRI) Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 9,19 17 907 SZR 22 471 - 22 471 3. Beteiligung an der 7. allgemeinen Kapitalerhöhung der AfDB (GCI 7) Rechtsgrundlage: Kapitalzeichnungsurkunde........................... 4,10 25 039 SZR 31 127 - 31 127 Zusammen........................................................................................ 272 662 - 272 662 Differenzen durch Rundung möglich 1. Die 1963 gegründete Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) hat die Aufgabe, Kredite zu marktnahen Bedingungen an afrikanische Entwicklungsländer zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Bank am 18. Februar 1983 beigetreten (BGBl. 1981 II S. 253). Das gezeichnete Kapital der AfDB belief sich am 31. Dezember 2024 auf 161,066 Mrd. SZR. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 9,524 Mrd. SZR beteiligt; davon sind 325,334 Mio. SZR eingezahlt; der Rest ist Haftungskapital. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 2019 an der allgemeinen Kapitalerhöhung der AfDB (GCI 7) beteiligt. Dabei sind 200,310 Mio. SZR als Einzahlungskapital zu erbringen. Der Ausgabenansatz enthält den für 2026 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung. Das Haftungskapital beträgt rd. 3,138 Mrd. SZR. Zudem hat sich die Bundesrepublik Deutschland an der allgemeinen Haftungskapitalerhöhung der AfDB 2024 in Höhe von insgesamt rd. 88,125 Mrd. SZR beteiligt. Auf Deutschland entfallen davon entsprechend des relativen Gewichts rd. 3,524 Mrd. SZR. 2.1 Der 1973 gegründete Afrikanische Entwicklungsfonds (AfDF) hat die Aufgabe, zinsgünstige Kredite und Zuschüsse an besonders bedürftige Mitgliedstaaten zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied des Fonds (BGBl. 1973 II S. 1793). Die von den Geberländern zugesagte Mittelausstattung des AfDF belief sich am 31. Dezember 2024 auf rd. 37,958 Mrd. SZR. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 4,065 Mrd. SZR beteiligt. Für die Zahlungsverpflichtungen aus ihrer Beteiligung an der 14. - 17. Wiederauffüllung des Fonds hat die Bundesrepublik Deutschland Schuldscheine hinterlegt, die nach dem voraussichtlichen Liquiditätsbedarf abgerufen wer- - 41 - Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 03 den. Der Ausgabenansatz enthält die für 2026 zu erwartenden Abrufe aus diesen Beteiligungen. Die Bundesregierung hat sich 2023 mit einem Beitrag in Höhe von insgesamt 40 Mio. € am neuen Klimafenster (Climate Action Window) des AfDF beteiligt. Im Rahmen des Weltwirtschaftsgipfels 2005 in Gleneagles haben die G8- Länder einem weiteren multilateralen Schuldenerlass zugunsten armer, hochverschuldeter Staaten zugestimmt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, sich zunächst bis 2035 an den beim AfDF anfallenden Kosten dieses Erlasses mit insgesamt 388,158 Mio. SZR zu beteiligen. Der Ansatz enthält die für 2026 zu erwartenden Abrufe aus dieser Beteiligung. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich 2026 mit einem weiteren verpflichtenden Beitrag in Höhe von 41,610 Mio. SZR zu beteiligen. Dazu dient ein Teil der Verpflichtungsermächtigung. 2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Auffüllungen des AfDF einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Mehr wegen abflussbedingten Mehrbedarfs 687 04 -023 Zahlungen an die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank und deren Sonderfonds, an die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft und an den Multilateralen Investitionsfonds 5 657 5 657 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 4 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Die 1959 gegründete Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) hat die Aufgabe, Kredite zu marktnahen Bedingungen an lateinamerikanische und karibische Entwicklungsländer zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Bank am 9. Juli 1976 beigetreten (BGBl. 1976 II S. 37). Das gezeichnete Kapital der IDB belief sich am 31. Dezember 2024 auf rd. 176,755 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 3,369 Mrd. USD beteiligt, davon sind rd. 242,3 Mio. USD Einzahlungskapital, der Rest ist Haftungskapital. 2. Die 1984 gegründete Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) - bezeichnet als „IDB Invest“ - hat die Aufgabe, private Unternehmen in den lateinamerikanischen und karibischen Entwicklungsländern durch Kredite und Kapitalbeteiligungen zu fördern. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an ihrer Gründung beteiligt. Das gezeichnete Kapital der IIC/IDB Invest belief sich am 31. Dezember 2024 auf rd. 2,711 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit 274,076 Mio. USD beteiligt. Die Bundesregierung beteiligt sich an der Kapitalerhöhung der IIC/IDB Invest. Für das Einzahlungskapital wird in 2025 ein Beitrag von 41,139 Mio. USD zugesagt. Der Ansatz enthält die für 2026 zu erwartenden Abrufe aus dieser Beteiligung. 3. Aufgabe des Multilateralen Investitionsfonds (MIF) - bezeichnet als „IDB Lab“ - ist die Förderung von Innovationen für Privatinvestitionen in Lateinamerika. 4. Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Auffüllungen des Sonderfonds und dem Abkommen über die Errichtung des Multilateralen Investitionsfonds einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als Resolutionen und Abkommen dies zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 5. Die IDB hat einen Fonds zur Förderung der beruflichen Bildung in Lateinamerika eingerichtet (Special Fund for Technical and Vocational Education - 42 - 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 04 and Training, TVET), an dem sich die Bundesregierung mit 10 Mio. € beteiligt hat. 687 05 -023 Zahlungen an die Karibische Entwicklungsbank und deren Sonderfonds 3 780 - 4 100 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Die 1970 gegründete Karibische Entwicklungsbank (CDB) hat die Aufgabe, Kredite zu marktnahen Bedingungen an karibische Entwicklungsländer zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Bank 1989 beigetreten (BGBl 1989 II S. 298). Das gezeichnete Kapital betrug am 31. Dezember 2024 - einschließlich eines nicht stimmrechtsfähigen Sonderbeitrages in Höhe von 78,4 Mio. USD - 1,764 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit 106,569 Mio. USD beteiligt; davon sind 23,512 Mio. USD Einzahlungskapital; der Rest ist Haftungskapital. 2.1 Die CDB verfügt über mehrere Sonderfonds für die Vergabe zinsgünstiger Kredite, insbesondere an bedürftige Mitgliedsländer. Die Bundesrepublik Deutschland trägt wie alle Mitglieder der Bank zum Special Development Fund-Unified (SDF) bei. Die zugesagte kumulative Mittelausstattung des SDF belief sich am 31. Dezember 2024 auf rd. 1,49 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd.123,9 Mio. USD beteiligt. Die Bundesregierung beteiligt sich 2025 an der 11. Wiederauffüllung des SDF (SDF 11) mit 11,160 Mio. €. Der Ansatz enthält die für 2026 zu erwartenden Abrufe aus dieser Beteiligung. 2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den jeweiligen Auffüllungsresolutionen einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 43 - Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel 2305 dient der Finanzierung von Dienstleistungen, die einen wissenschaftsbasierten Beitrag zur Steigerung der Wirksamkeit und zur Erfolgskontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) leisten. Ferner werden daraus Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte finanziert. Die größten Ausgabeblöcke innerhalb des Kapitels sind: die Forschung mit rd. 12 Mio. Euro für die projektgebundene Finanzierung sowie Titelgruppe 04, in der die institutionelle Förderung des German Institute of Development and Sustainability - Deutsches Institut für Entwicklung und Nachhaltigkeit (IDOS) gGmbH mit rd. 7,4 Mio. Euro veranschlagt ist und die Evaluierung mit 2,4 Mio. Euro für projektgebundene Evaluierungen sowie ebenfalls Titelgruppe 04, in der die institutionelle Förderung des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) mit rd. 13 Mio. Euro veranschlagt ist. Darüber hinaus werden Fachkräfte für den Einsatz in Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder in multilateralen Organisationen aus- und weitergebildet. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die eingesetzten Mittel für die Forschung sollen signifikant zum nachhaltigen Aufbau von entwicklungsrelevanten Forschungskapazitäten in Deutschland und zu deren stärkerer Integration in internationale Forschungsnetzwerke beitragen. Dabei sollen insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Entwicklungs- und Schwellenländern einbezogen werden (SDGs 1, 2, 6, 13, 16, 17). In die Forschungstätigkeit ist zum großen Teil IDOS eingebunden. Darüber hinaus bildet IDOS Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen für die berufliche Praxis in Institutionen der deutschen und internationalen Entwicklungspolitik aus. Inhaltlich orientiert sich diese Forschungstätigkeit an den Zielen der deutschen Entwicklungspolitik (SDGs 1-6, 8-10, 12, 13, 16, 17). Der Bereich der Evaluierung bzw. Erfolgsbewertung der deutschen EZ ist Aufgabe des DEval, das eine unabhängige und externe Gesamtsicht auf die deutsche EZ gewährleisten soll. Es soll unabhängige Analysen und Bewertungen von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der EZ vornehmen und Empfehlungen erarbeiten, wie die Entwicklungsmaßnahmen verbessert werden können. Das DEval soll darüber hinaus Untersuchungsmethoden weiter entwickeln und damit die Methoden für Evaluierungen verbessern. Durch die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für einen Einsatz im Rahmen der EZ soll insbesondere auch der Anteil von deutschen Fachkräften in internationalen Einrichtungen gesteigert werden (SDGs 1-17). Überblick zum Kapitel 2305 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 12 200 12 900 -700 14 692 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 40 953 41 828 -875 40 774 Ausgaben für Investitionen...................................... 403 403 - 248 310 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 53 556 55 131 -1 575 248 55 776 davon nicht flexibilisiert........................................... 53 556 55 131 -1 575 248 55 776 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 15 600 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 10 400 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 050 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 2 150 - 44 -

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