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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) 2303 Überblick zum Kapitel 2303 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - 54 989 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 54 989 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 590 180 643 064 -52 884 683 033 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 160 799 1 287 881 -127 082 1 614 156 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 750 979 1 930 945 -179 966 2 297 189 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 750 979 1 930 945 -179 966 2 297 189 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 883 300 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 135 500 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 148 950 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 138 950 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 459 900 - 28 - 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 186 04 -023 Tilgungen von Darlehen im Rahmen der EWG-Assoziierungsabkommen - Jaunde I und II und Lomé - - 54 989 Haushaltsvermerk: Von den Einnahmen können die Kosten der bei der Durchführung der Maßnahmen eingeschalteten Institute vorweg abgezogen werden. Erläuterungen: Nach den Abkommen von Jaunde und den Folgeabkommen von Lomé zwischen der Europäischen Gemeinschaft und 78 Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik (AKP-Staaten) werden den AKP-Staaten im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) u. a. rückzahlbare Finanzhilfen gewährt, die aus den nationalen Haushalten der EU-Mitgliedstaaten finanziert werden. Nach den internen Abkommen über die Finanzierung und die Verwaltung der Mittel stehen die von den Empfängerländern eingenommenen Beträge nach Abzug einer Verwaltungsprovision den Mitgliedstaaten entsprechend ihren früheren Beitragsleistungen zu, sofern der Rat nicht eine anderweitige Verwendung beschließt. Bei diesem Titel dürfen auch die der Höhe nach noch nicht bestimmbaren Zinseinnahmen veranschlagt werden. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 687 01 -023 Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen 501 120 556 509 564 469 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 45 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 9 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 13 sind verbindlich. Erläuterungen: Gegenstand der Förderung ist die Leistung von Beiträgen an 1. Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, zu deren Leistung die Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer Mitgliedschaft verpflichtet ist, und 2. Fonds und Programme der Vereinten Nationen sowie weitere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen, die die Bundesrepublik Deutschland freiwillig leistet, um sich an der strategischen entwicklungspolitischen Ausrichtung dieser Organisationen zu beteiligen und um deutsche entwicklungspolitische Akzente in deren Arbeit einzubringen. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen. - 29 - Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen 2303 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Beitrag an die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO)....................................................... 10,36 8 500 1 480 9 980 Rechtsgrundlage: Art. 15 Satzung der Errichtung von UNIDO 2. Beiträge an das Sekretariat des internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD)............... 5,94 768 1 462 2 230 Rechtsgrundlage: Übereinkommen vom 26.12.1996 3. Beitrag an Education Cannot Wait (ECW) .................................................................................................. - 50 000 50 000 4. Beitrag zum Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)..................................................................................... - 81 900 81 900 5. Beitrag zum Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV)........................................................................................ 2 180 2 180 6. Beitrag zur Organisation der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit (UN WOMEN)............ - 16 200 16 200 7. Beitrag zum Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA).................................................................................... - 28 350 28 350 8. Beitrag an das Scaling up Nutrition Movement Secretariat (SUN)........................................................................................ - 960 960 9. Beitrag an den Global Partnership for Education Fund (GPE- Fund)......................................................................................... - 50 000 50 000 10. Beitrag an das International Institute for Democracy and Electoral Assistance (IDEA)............................................................. - 400 400 11. Beitrag zum Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF).................................................................................. - 43 750 43 750 12. Beitrag zur Internationalen Familienplanungsföderation (IPPF)........................................................................................ - 14 400 14 400 13. Beitrag an Gavi, die Impfallianz................................................ - 80 000 80 000 14. Zweckgebundene Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen............. - 59 000 59 000 15. Beitrag an das System der Vereinten Nationen für Länderkoordinatorinnen und -koordinatoren (Resident Coordinator (RC)-Fund)................................................................................ - 10 000 10 000 16. Beitrag zum Programm der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen (UN-HABITAT)................................................. - 800 800 17. Beitrag an die Global Polio Eradication Initiative (GPEI).......... - 19 200 19 200 18. Beitrag zum Advisory Centre on WTO Law (ACWL)................. - 250 250 19. Beitrag zum Multilateral Organisation Performance Assessment Network (MOPAN)............................................................ - 250 250 20. Beitrag an den Globalen WTO-Entwicklungsfonds................... - 500 500 21. Unterstützung UN-Reform 80................................................... - 30 770 30 770 Zusammen........................................................................................ 9 268 491 852 501 120 Differenzen durch Rundung möglich - 30 - 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 687 02 -023 Beteiligung am Welternährungsprogramm 28 008 28 008 58 008 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 25 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 25 000 T€ Erläuterungen: Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) dient der Förderung arbeitsintensiver und produktiver Projekte durch Bereitstellung von Nahrungsmitteln einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen und der Hilfe bei akuten Hungersnöten. 687 03 -023 Förderung der internationalen Agrarforschung 30 080 32 000 32 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 250 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 950 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben sind bestimmt für 1. Beiträge zu den Ausgaben der von der Weltbankberatungsgruppe "Internationale Agrarforschung" geförderten wissenschaftlichen Institute. 2. Maßnahmen der internationalen Agrarforschung. Es dürfen auch die Kosten vorbereitender Maßnahmen sowie Kosten, die im Zusammenhang mit der Entsendung deutschen Personals in internationale Institute entstehen, finanziert werden. 687 04 -023 Zahlungen an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und an dessen Sonderprogramm für Subsahara-Afrika 30 972 26 547 28 556 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Beteiligung am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), hier IFAD 13 Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde................................................... 30 972 - 30 972 Differenzen durch Rundung möglich 1. Der 1976 gegründete Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) hat die Aufgabe, die Nahrungsmittelproduktion in den ärmsten Entwicklungsländern zu steigern und den Ernährungszustand der ländlichen Bevöl- - 31 - Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen 2303 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 04 kerung zu verbessern. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem IFAD 1977 beigetreten (BGBl. 1978 II S. 1405). Die kumulativen Beitragszusagen für den Fonds beliefen sich am 31. Dezember 2024 auf rd. 10,6 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 781,5 Mio. USD beteiligt. Die Bundesregierung beteiligt sich an der 13. Auffüllung des IFAD mit einem Beitrag von 88,490 Mio. €. Der Ausgabenansatz enthält den für 2026 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung. 2. Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den jeweiligen Auffüllungsresolutionen einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Ausgaben für Investitionen 896 02 -023 Beitrag zu den "Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen Union (Abkommen von Lomé und Cotonou) 144 059 166 491 306 974 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 2301 Tit. 896 03 und Tgr. 01. 2. Entscheidungen über die Höhe deutscher Beiträge zu den Europäischen Entwicklungsfonds bedürfen der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. § 38 BHO bleibt unberührt. Erläuterungen: Die im Rahmen der AKP-EU-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und 79 Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik (AKP- Staaten) eingerichteten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) haben die Aufgabe, Finanzhilfen an die AKP-Staaten zu gewähren. Die Mittel der Fonds werden aus den nationalen Haushalten der EU-Mitgliedstaaten aufgebracht. Das Cotonou-Abkommen vom 1. Juni 2000 wurde am 25. Juni 2005 revidiert und um das 2. Finanzprotokoll ergänzt, das die Ausstattung des 10. EEF mit 22,682 Mrd. € vorsieht. Der deutsche Anteil beträgt rd. 4,650 Mrd. € (20,5 Prozent). Darüber hinaus wurde dem im Jahr 2010 zum zweiten Mal revidierten Abkommen ein drittes Finanzprotokoll am 26. Juni 2013 zur Mittelausstattung des 11. EEF angefügt. Dieses sieht einen Gesamtbetrag von 30,506 Mrd. € vor. Der deutsche Anteil von 20,58 Prozent beträgt 6,278 Mrd. €. Der Ansatz berücksichtigt die zu erwartenden Abrufe aus dem 11. EEF. Weniger wegen abflussbedingten Minderbedarfs. 896 07 -023 Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) 288 000 370 000 415 000 Erläuterungen: Der Globale Fonds zu Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) ist das zentrale Finanzinstrument in der internationalen Zusammenarbeit für die Bekämpfung dieser drei Krankheiten. In mehr als 120 Niedrig- und Mitteleinkommensländern finanziert der Fonds entsprechende Programme, auch zum Aufbau inklusiver und nachhaltig funktionierender Gesundheitssysteme. Die Bundesregierung hat dem GFATM in 2022 zugesagt, sich mit insgesamt 1,3 Mrd. € an der Wiederauffüllung für die Jahre 2023 bis 2025 zu beteiligen. Davon sind 100 Mio. € aus Schuldenumwandlungen vorgesehen. Der Ansatz 2025 enthält den zu erwartenden Abruf aus der Gesamtzusage. 2025 findet eine erneute Wiederauffüllung des GFATM statt, bei der insgesamt bis zu 1 Mrd. EUR zugesagt werden sollen. - 32 - 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 896 07 Davon sind 950 Mio. EUR im Kapitel 2303 Titel 896 07 mit VE für die Jahre 2026-2028 hinterlegt. Zudem wird im Rahmen dieser Zusage ab 2026 anteilig ein Globalvorhaben der GIZ mit 50 Mio. EUR über drei Jahre aus dem Titel für Technische Zusammenarbeit (2301 896 03) finanziert, um das deutsche Engagement im GFATM zu begleiten. Weniger wegen abflussbedingten Minderbedarfs. 896 09 -023 Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz 728 740 751 390 892 182 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 774 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 89 100 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 101 700 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 124 000 T€ in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 459 900 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich. 2. Zinssubventionen nach Erläuterung Nr. 4 dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an die KfW oder DEG ausgezahlt werden (§ 44 Abs. 2 BHO). Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1.1 Beteiligung am Treuhandfonds der Globalen Umweltfazilität (GEF TF); 7. Wiederauffüllung Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 5,20 44 340 - 44 340 1.2 Beteiligung am Treuhandfonds der Globalen Umweltfazilität (GEF TF); 8. Wiederauffüllung Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 7,52 84 000 - 84 000 2. Beteiligung am Montrealer Protokollfonds (MP); Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 13 500 - 13 500 3.1 Beteiligung am Green Climate Fund (1. Wiederauffüllung) Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 170 000 - 170 000 3.2 Beteiligung am Green Climate Fund (2. Wiederauffüllung)....... 373 400 - 373 400 4. Beiträge zu Klima- und Katastrophenfinanzierung und - versicherungen/ Globaler Schutzschirm........................................... 5 000 - 5 000 5. Beitrag zu den Klimainvestitionsfonds (CIF)............................. 4 500 - 4 500 6. Cities Climate Finance Gap Fund............................................. 5 000 - 5 000 7. Beitrag zur Zentralafrikanischen Waldinitiative (CAFI) UNDP.. 4 500 - 4 500 8. Partnership for Sustainable and Resilient Landscapes (PRO- GREEN).................................................................................... 20 000 - 20 000 9. Sonderfonds für nachhaltige Energie in Afrika (SEFA) der AfDB.......................................................................................... 4 500 - 4 500 Zusammen........................................................................................ 728 740 - 728 740 Differenzen durch Rundung möglich Die Ausgaben sind dazu bestimmt, durch die Beteiligung an verschiedenen internationalen Fonds Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei Umwelt-, Klima- und Biodiversität von weltweitem Interesse finanziell zu unterstützen. 1. Der Globale Treuhandfonds (GEF TF) der Globalen Umweltfazilität (GEF) ist das zentrale Finanzierungsinstrument insbesondere zur Eindämmung des Treibhauseffektes, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, zum Schutz der - 33 - Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen 2303 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 896 09 Ozonschicht und von internationalen Gewässern sowie zum Schutz vor bestimmten langlebigen organischen Schadstoffen (POPs) und vor Landdegradation und zur Quecksilberreduktion. Die von den Gebern zugesagte Mittelausstattung des GEF TF belief sich am 31. Dezember 2024 auf rd. 30 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 16,38 Prozent beteiligt. Der Ausgabenansatz enthält die für 2026 zu erwartenden Abrufe aus hinterlegten Schuldscheinen für die Beteiligung an der 7. und 8. Auffüllung des Fonds. Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, sich an der in 2026 anstehenden 9. Auffüllung des Fonds in Höhe von max. 630 Mio.€ zu beteiligen. Hierfür dient ein Teil der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung. 2. Im Rahmen des Montrealer Protokolls (MP) über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, wurde 1990 die Einrichtung eines Multilateralen Fonds (MLF) vereinbart. Dieser Fonds deckt die Kosten der Kooperationsländer, die durch die Einhaltung des Protokolls zusätzlich entstehen. Die Zusagen für den Fonds beliefen sich am 31. Dezember 2024 auf 4,21 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit 445,8 Mio. USD beteiligt. Davon werden seit 1997 80 Prozent multilateral und 20 Prozent durch Direktleistungen in Partnerländern erbracht. Der Ausgabenansatz 2026 enthält den zu erwartenden Abruf in Höhe von 13,5 Mio. €. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich 2026 an der 13. Auffüllung des Fonds mit 54,7 Mio. € aus multilateralen Mitteln zu beteiligen. Hierzu dient ein Teil der Verpflichtungsermächtigung. 3. Der Green Climate Fund (GCF) ist der größte multilaterale Klimafonds und zentral für die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommen. Ziel des GCF ist es, die Transformation hin zu einer emissionsarmen nachhaltigen Entwicklung voranzutreiben. Dazu stellt der Fonds Zuschüsse, Kredite, Garantien und Eigenkapital für Programme bereit, die eine kohlenstoffarme Wirtschaftsentwicklung zum Ziel haben oder einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Darüber hinaus arbeitet der GCF mit privatwirtschaftlichen Akteuren zusammen, um zusätzliche Mittel für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen zu mobilisieren. Die Bundesregierung hat bei der letzten Wiederauffüllung in 2023 2 Mrd. € zugesagt. Der Ansatz enthält die in 2026 zu erwartenden Abrufe aus den Beteiligungen für den GCF in Höhe von 373,4 Mio. € (GCF 2) und 170,0 Mio. € (GCF 1). 4. Klima- und Katastrophenrisikofinanzierung und -versicherung: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an dem Globalen Schutzschirm gegen Klimarisiken beteiligt, der im Zuge der deutschen G7-Präsidentschaft auf der COP 27 gemeinsam mit den V20 ins Leben gerufen wurde (aufbauend auf der G20/ V20-Initiative „InsuResilience Global Partnership“). Der Ausgabenansatz enthält den für 2026 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung in Höhe von 5,0 Mio. €. Eine weitere Beteiligung in Höhe von 40 Mio. € erfolgt in 2025. Mit den Klima-Investitionsfonds (Climate Investment Funds, CIF) wurden bei der Weltbank Instrumente zur Bündelung von Gebermitteln zur Klimaschutzfinanzierung geschaffen. Unterhalb der CIF's wurden zwei Einzelfonds eingerichtet für "saubere Technologie" mit Fokus auf Minderung und für "strategische Klimafonds" mit Fokus auf Natur und Anpassung. Damit werden Investitionsentscheidungen beschleunigt, um den gewaltigen Herausforderungen des Klimawandels rasch zu begegnen sowie die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und die Transformation zur kohlenstoffarmen Wirtschaftsstruktur zu befördern. Die Bundesregierung ist an den CIF's mit 790 Mio. € beteiligt (31. Dezember 2024). Eine weitere Beteiligung in Höhe von 9,5 Mio. € erfolgt in 2025. Der Ausgabenansatz 2026 enthält den hieraus zu erwartenden Abruf in Höhe von 4,5 Mio. €. 6. Der City Climate Finance Gap Fund der Weltbank unterstützt Städte bei der Vorbereitung von Projekten für eine nachhaltige und klimafreundliche Stadtentwicklung. Die Bundesregierung hat sich bislang mit 50 Mio. € an dem Fonds beteiligt (Stand: 31.12.2024). Der Ausgabenansatz enthält den für 2026 aus dieser Beteiligung zu erwartenden Abruf in Höhe von 5,0 Mio. €. 7. Die Zentralafrikanische Waldinitiative (CAFI), angesiedelt beim Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), setzt sich für den Schutz des zweitgrößten Regenwaldes und der weltgrößten Torfmoore ein. Maß- - 34 - 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 896 09 nahmen setzen sich zum Ziel, Entwaldungstreiber zu bekämpfen und gleichzeitig Armut zu reduzieren. Dies geschieht u.a. durch die Förderung nachhaltiger land- und forstwirtschaftlicher Praktiken sowie Vorhaben im Energie- und Bergbausektor in den Ländern Demokratische Republik Kongo, Gabun, Republik Kamerun und Zentralafrikanische Republik mit dem Ziel, den Druck auf die Wälder des Kongobeckens zu mindern. Die Bundesregierung hat sich bislang mit 280 Mio. € an CAFI beteiligt (Stand: 31. Dezember 2024). In 2025 erfolgt eine weitere Zusage über 9 Mio. €. Der Ansatz enthält den in 2026 zu erwartenden Abruf in Höhe von 4,5 Mio. €. 8. PROGREEN ist ein Multidonor Trust Fund der Weltbank zur Förderung nachhaltiger Landschaften im Sinne der SDGs. Auf diese Weise sollen die Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung verbessert, produktive Landschaften und Naturräume wiederhergestellt, Degradierung vermieden, Artenvielfalt geschützt, Resilienz gefördert und Emissionen aus der Landnutzung gemindert werden. Die Bundesregierung hat sich bislang mit 289 Mio. € beteiligt (Stand: 31. Dezember 2024). Der Ausgabenansatz enthält den für 2026 aus dieser Beteiligung zu erwartenden Abruf in Höhe von 20,0 Mio. €. 9. Die "Green Baseload Initiative for Africa" ist Teil des Sonderfonds für nachhaltige Energie in Afrika (SEFA) der Afrikanischen Entwicklungsbank und soll den Ausbau erneuerbarer Energien und die Stärkung der Energienetze zur Sicherung der Grundlast in Afrika fördern. Ziel ist die Reduzierung bzw. Vermeidung des Einsatzes hochemittierender fossiler Brennstoffe zur Stromerzeugung (insbesondere Kohle und Schweröl). Die Grundlastsicherung erfolgt über Einspeisung erneuerbar erzeugter Energie in Stromnetze in Verbindung mit Integration von Speichertechnologien. Die Bundesregierung hat sich bislang mit 190,0 Mio. € beteiligt (Stand: 31. Dezember 2024). In 2025 erfolgt eine weitere Beteiligung in Höhe von 14 Mio. €. Der Ansatz enthält den 2026 fälligen Mittelabruf aus dieser Zusage in Höhe von 4,5 Mio €. 10. Der Fonds zum Umfang mit Verlusten und Schäden (FRLD) wurde 2022 im Rahmen der COP 27 gegründet und gilt als wichtiges Signal der globalen Solidarität mit den infolge des Klimawandels besonders vulnerablen Ländern und Gemeinschaften. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in 2024 mit einer initialen Finanzierungszusage von 92 Mio. Euro beteiligt und dadurch dazu beigetragen, dass zahlreiche weitere Geber in der Zwischenzeit finanziell den Fonds unterstützen, und ebenso eine wichtige Brücke zwischen den klassischen Geberländern und neuen, nicht-traditionellen Gebern gebaut. . In 2026 ist eine weitere Beteiligung in Höhe von 90 Mio. € geplant, um das fortwährende deutsche Engagement für die besonders klimavulnerablen Länder zu unterstreichen. Hierfür dient ein Teil der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 35 - Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen 2303 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In Kapitel 2304 sind die Haushaltsmittel für die multilateralen Entwicklungsbanken einschließlich ihrer konzessionären Fonds zusammengefasst. Die multilateralen Entwicklungsbanken erfüllen ihr Mandat durch die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen, durch Beteiligung an Investitionen sowie durch Investitionsgarantien. Neben dem über das Grundkapital finanzierten Kreditgeschäft verfügen die Entwicklungsbanken zusätzlich über einen Mechanismus für die Vergabe von hoch konzessionären Krediten und nicht rückzahlbaren Zuschüssen an die ärmsten Länder der Welt bzw. der jeweiligen Region. Die konzessionären Fonds werden durch Geberbeiträge finanziert, die in regelmäßigen Wiederauffüllungsverhandlungen zugesagt werden. Die veranschlagten Haushaltsmittel decken die zu den Wiederauffüllungen der Fonds eingegangenen Verpflichtungen und vereinbarten Beiträge zu Kapitalerhöhungen ab. Ausgabenschwerpunkte des Kapitels sind: die Zahlungen an die Weltbankgruppe mit rd. 924 Mio. Euro Ausgaben und die Zahlungen an die regionalen Entwicklungsbanken mit insgesamt rd. 301 Mio. Euro Ausgaben. Nach § 11 Haushaltsgesetz 2025 wird die Bundesregierung ermächtigt, die bei den Titeln 687 01 bis 687 05 zu entrichtenden Beiträge durch Hingabe von unverzinslichen Schuldscheinen zu erbringen. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Das Mandat der multilateralen Entwicklungsbanken ist die Bekämpfung der Armut in ihren weniger entwickelten Mitgliedsländern sowie die Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung unter Förderung eines inklusiven Wachstums. Mit den Beiträgen an die multilateralen Entwicklungsbanken werden die für diesen Bereich bestehenden internationalen Verpflichtungen erfüllt. Die Entwicklungsbanken sind wichtige Partner der Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit sowohl auf konzeptioneller Ebene als auch in Form vielfacher Kooperationen und Ko- Finanzierungen auf Länderebene. Die Weltbank ist ein zentraler Akteur in der internationalen Entwicklungsarchitektur, den das BMZ mit seinen Zahlungen an die Weltbankgruppe entscheidend prägt (SDGs 1-3, 5-8, 10, 13, 16, 17). Mit den Zahlungen an die regionalen Entwicklungsbanken unterstützt das BMZ zentrale entwicklungspolitische Akteure in der jeweiligen regionalen Governancestruktur (SDGs 1-17). Als wichtige Plattform zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern bestimmen die Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken die Agenda der globalen bzw. regionalen Entwicklungszusammenarbeit entscheidend mit. Sie verfügen über große Expertise und sind wichtige Unterstützer und Kreditgeber für viele Partnerländer. Darüber hinaus begleiten sie große privat finanzierte Projekte, aber auch internationale Prozesse wie z. B. die Bekämpfung des Klimawandels durch ihre Kreditzusagen. Über die multilateralen Entwicklungsbanken kann Deutschland mit den veranschlagten Haushaltsmitteln durch seine Mitentscheidungsrechte in den Aufsichtsgremien große Hebelwirkungen erzielen und bilaterale Programme und deren Wirkungen in Entwicklungs- und Schwellenländern ergänzen. Überblick zum Kapitel 2304 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 2 498 2 498 - 2 524 Gesamteinnahmen.................................................. 2 498 2 498 - 2 524 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 224 607 995 126 +229 481 16 938 1 180 356 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 224 607 995 126 +229 481 16 938 1 180 356 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 224 607 995 126 +229 481 16 938 1 180 356 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 819 421 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 82 472 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 73 689 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 76 091 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 587 169 - 36 -

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