Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
5. Debt Management Facility (DMF)............................................. 2 700 - 2 700
Zusammen........................................................................................ 1 089 432 - 1 089 432
Differenzen durch Rundung möglich
Die Bundesrepublik Deutschland ist am Kapital folgender Einrichtungen der
Weltbankgruppe beteiligt:
1. Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD, Weltbank),
2. Internationale Entwicklungsorganisation (IDA),
3. Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) und
4. Internationale Finanz-Corporation (IFC).
Aufgabe der Weltbankgruppe ist es, den wirtschaftlichen und sozialen
Fortschritt in den weniger entwickelten Mitgliedsländern durch die Vergabe von
langfristigen Darlehen und Zuschüssen, durch Beteiligungen an
Investitionen und durch Investitionsgarantien zu fördern.
1. Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) hat die
Aufgabe, langfristige Kredite zu marktnahen Bedingungen an weniger
entwickelte Mitgliedsländer zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit
dem 14. August 1952 Mitglied der Bank (BGBl. 1952 II S. 637).
Das gezeichnete Kapital der IBRD belief sich am 30. Juni 2025 auf
326,84 Mrd. USD. Zu diesem Stichtag war die Bundesrepublik Deutschland
mit 14,3 Mrd. USD beteiligt, davon waren 1,043 Mrd. USD eingezahlt. Der
Rest ist Haftungskapital.
Die Bundesregierung hat sich im Kontext der Reformagenda der Weltbank
mit einem Beitrag von 305 Mio. € am Kapital der IBRD beteiligt. Die
Mittel werden bis zur Einigung über eine allgemeine Kapitalerhöhung bis zur
Höhe von 305 Mio. € für die Zeichnung von IBRD-Hybridkapital (Anleihe
mit Eigenkapitalcharakter und Kupon) verwendet. Hierzu dient ein Teil des
Ausgabenansatzes 2027 in Höhe von 61,0 Mio. €.
2.1 Die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) hat die Aufgabe, vor allem
stark vergünstigte Kredite und Zuschüsse an die ärmsten Mitgliedsländer zu
vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der IDA
(BGBl. 1960 II S. 2137/2363).
Die von den Geberländern zugesagte kumulierte Mittelausstattung der IDA
seit ihrer Gründung beläuft sich bisher auf 314,97 Mrd. USD (Stand: 30.
Juni 2025). Die Bundesrepublik Deutschland hat sich hieran mit insgesamt
30,8 Mrd. USD beteiligt.
Für die Zahlungsverpflichtungen aus ihrer Beteiligung an der 19., 20. und
21. Auffüllung der IDA-Mittel (IDA 19, 20 und 21) hat die Bundesrepublik
Deutschland Schuldscheine hinterlegt, die nach dem voraussichtlichen
Liquiditätsbedarf des Fonds abgerufen werden. Der Ausgabenansatz enthält
die für 2027 zu erwartenden Abrufe aus diesen Beteiligungen (IDA 19:
270,234 Mio. €: IDA 20: 494,880 Mio. €; IDA-21: 110,667 Mio. Euro). Der
zweite Schuldschein für IDA 21 wird im Januar 2027 hinterlegt.
Im Rahmen des Weltwirtschaftsgipfels 2005 in Gleneagles haben die G8-
Länder einem weiteren multilateralen Schuldenerlass zugunsten armer,
hochverschuldeter Staaten zugestimmt (Multilateral Debt Reduction
Initiative, MDRI). Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, sich
zunächst bis 2036 an den bei IDA anfallenden Kosten dieses Erlasses mit
insgesamt 2.169,55 Mio. SZR zu beteiligen. Der Ausgabenansatz enthält
den für 2027 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung in Höhe von
127,451 Mio. €.
2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Auffüllungen der Mittel der
IDA einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen
oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme
ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies zulassen.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der
Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
- 37 -
Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
3. Die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) hat die Aufgabe,
privatwirtschaftliche Direktinvestitionen in weniger entwickelten
Mitgliedsländern durch Garantien gegen nicht-kommerzielle Risiken abzusichern und
durch gezielte Förderungsmaßnahmen das Investitionsklima in den
Partnerländern zu beleben.
Die Bundesrepublik Deutschland ist der MIGA am 6. Oktober 1987
beigetreten (BGBl. 1987 II S. 454). Sie ist Gründungsmitglied.
Die MIGA verfügte am 30. Juni 2025 über ein gezeichnetes Kapital in
Höhe von 1,920 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit
96,7 Mio. USD beteiligt. Davon wurden 18,355 Mio. USD eingezahlt. Der
Rest ist Haftungskapital.
4. Die Internationale Finanz-Corporation (IFC) hat die Aufgabe, durch
Förderung von Privatinvestitionen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in
weniger entwickelten Mitgliedsländern beizutragen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist der IFC am 12. Juli 1956 beigetreten
(BGBl. 1956 II S. 747). Sie ist Gründungsmitglied.
Die IFC verfügte am 30. Juni 2025 über ein gezeichnetes Kapital von
24,009 Mrd. USD; hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit insgesamt
1,262 Mrd. USD beteiligt.
5. Die Weltbank unterhält mit der Debt Management Facility (DMF) seit 2008
einen Finanzierungsmechanismus zum Kapazitätsaufbau im
Schuldenmanagement in Niedrigeinkommensländern. Die Bundesregierung hat sich an
der DMF bislang mit 35,1 Mio. € beteiligt. Der Ausgabenansatz enthält den
für 2027 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung.
6. Die Weltbank hat 2015 einen Finanzierungsmechanismus für die Gesundheit
von Frauen, Kindern und Jugendlichen eingerichtet (GFF, Global Financing
Facility). Die Bundesregierung ist hieran bislang mit 195 Mio. € beteiligt.
Der Ausgabenansatz enthält den für 2027 zu erwartenden Abruf aus dieser
Beteiligung.
7. Der Titel enthält im Wesentlichen Kernbeiträge an die Weltbankgruppe. Er
bildet damit den Beitrag Deutschlands zur Verfolgung der satzungsmäßigen
Zwecke der Weltbankgruppe und ihrer Strategien ab. Daneben enthält er
zweckgebundene Beiträge zur Finanzierung politisch wichtiger Initiativen.
Zweckgebundene Beiträge an Einrichtungen der Weltbankgruppe bzw. an
durch die Weltbank treuhänderisch verwaltete Fonds werden entsprechend
der jeweiligen Zweckbestimmung auch aus den einschlägigen Titeln im
Einzelplan 23 sowie aus weiteren Einzelplänen des Bundeshaushalts geleistet.
Diese verfolgen gesonderte und spezifisch bestimmte Zwecke.
Mehr wegen abflussbedingten Mehrbedarfs.
687 02
-023
Zahlungen an die Asiatische Entwicklungsbank, an den Asiatischen
Entwicklungsfonds sowie an den Sonderfonds für Technische Hilfe
19 040
18 480
11 192
21 520
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Beteiligung am Asiatischen Entwicklungsfonds (AsDF)
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde
1.1 AsDF 13.................................................................................... 2,82 - 6 320 - 6 320
1.2 AsDF 14.................................................................................... 2,73 - 12 720 - 12 720
Zusammen........................................................................................ 19 040 - 19 040
Differenzen durch Rundung möglich
- 38 -
2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 02
1. Die 1966 gegründete Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) hat die Aufgabe,
Kredite zu marktnahen Bedingungen an asiatische Entwicklungsländer zu
vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der Bank
(BGBl. 1966 II S. 617).
Das gezeichnete Kapital betrug am 31. Dezember 2025 145,833 Mrd. USD.
Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 5,980 Mrd. USD beteiligt;
davon sind 314,8 Mio. USD Einzahlungskapital; der Rest ist Haftungskapital.
2.1 Der 1973 eingerichtete Asiatische Entwicklungsfonds (AsDF) hatte die
Aufgabe, zinsgünstige Kredite und Zuschüsse an besonders bedürftige
Mitglieder zu vergeben. Seit der 12. Auffüllung (AsDF 12) werden aus dem AsDF
Zuschüsse an besonders bedürftige und hochverschuldete Mitglieder
vergeben. Die Vergabe konzessionärer Kredite erfolgt seit dem über die AsDB.
Zusätzlich wurden spezielle thematische/sektorale Fonds eingerichtet (AsDB
Special Funds).
Die kumulative Mittelausstattung des AsDF belief sich am 31. Dezember
2025 auf rd. 37,489 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland
mit 2,070 Mrd. USD beteiligt.
Für die Zahlungsverpflichtungen aus ihrer Beteiligung an AsDF 13 und 14
hat die Bundesrepublik Deutschland Schuldscheine hinterlegt, die nach dem
voraussichtlichen Liquiditätsbedarf abgerufen werden. Der Ausgabenansatz
enthält die für 2027 zu erwartenden Abrufe aus diesen Beteiligungen.
Die Bundesregierung hat sich an AsDB Special Funds mit bislang 28 Mio. €
beteiligt.
2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Aufstockungen der Mittel
des AsDF einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht
eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die
Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies
zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums
der Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
687 03
-023
Zahlungen an die Afrikanische Entwicklungsbank und an den
Afrikanischen Entwicklungsfonds
245 555
271 101
1 453
173 647
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde
1.1 AfDF 15..................................................................................... 9,63 53 469 - 53 469
1.2 AfDF 16..................................................................................... 9,63 82 178 - 82 178
1.3 AfDF 17..................................................................................... 57 272 - 57 272
2. Beteiligung an der Multilateralen Schuldenerlassinitiative
(MDRI)
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 9,19 17 615 SZR 21 509 - 21 509
3. Beteiligung an der 7. allgemeinen Kapitalerhöhung der AfDB
(GCI 7)
Rechtsgrundlage: Kapitalzeichnungsurkunde........................... 4,10 25 039 SZR 31 127 - 31 127
Zusammen........................................................................................ 245 555 - 245 555
Differenzen durch Rundung möglich
1. Die 1963 gegründete Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) hat die
Aufgabe, Kredite zu marktnahen Bedingungen an afrikanische Entwicklungsländer
zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Bank am 18. Februar
1983 beigetreten (BGBl. 1981 II S. 253).
- 39 -
Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 03
Das gezeichnete Kapital der AfDB belief sich am 31. Dezember 2025 auf
166,209 Mrd. SZR. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd.
9,549 Mrd. SZR beteiligt; davon sind 350,373 Mio. SZR eingezahlt; der Rest
ist Haftungskapital.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 2019 an der allgemeinen
Kapitalerhöhung der AfDB (GCI 7) beteiligt. Dabei sind 200,310 Mio. SZR als
Einzahlungskapital zu erbringen. Der Ausgabenansatz enthält den für 2026
zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung. Das Haftungskapital beträgt
rd. 3,138 Mrd. SZR. Zudem hat sich die Bundesrepublik Deutschland an
der allgemeinen Haftungskapitalerhöhung der AfDB 2024 in Höhe von
insgesamt rd. 88,125 Mrd. SZR beteiligt. Auf Deutschland entfallen davon
entsprechend des relativen Gewichts rd. 3,524 Mrd. SZR.
2.1 Der 1973 gegründete Afrikanische Entwicklungsfonds (AfDF) hat die
Aufgabe, zinsgünstige Kredite und Zuschüsse an besonders bedürftige
Mitgliedstaaten zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist
Gründungsmitglied des Fonds (BGBl. 1973 II S. 1793).
Die von den Geberländern zugesagte Mittelausstattung des AfDF belief sich
am 31. Dezember 2025 auf rd. 37,979 Mrd. SZR. Hieran ist die
Bundesrepublik Deutschland mit rd. 4,065 Mrd. SZR beteiligt.
Für die Zahlungsverpflichtungen aus ihrer Beteiligung an der 15. - 17.
Wiederauffüllung des Fonds hat die Bundesrepublik Deutschland Schuldscheine
hinterlegt, die nach dem voraussichtlichen Liquiditätsbedarf abgerufen
werden. Der Ausgabenansatz enthält die für 2027 zu erwartenden Abrufe aus
diesen Beteiligungen.
Die Bundesregierung hat sich 2023 mit einem Beitrag in Höhe von
insgesamt 40 Mio. € am neuen Klimafenster (Climate Action Window) des AfDF
beteiligt.
Im Rahmen des Weltwirtschaftsgipfels 2005 in Gleneagles haben die G8-
Länder einem weiteren multilateralen Schuldenerlass zugunsten armer,
hochverschuldeter Staaten zugestimmt. Die Bundesrepublik Deutschland hat
sich verpflichtet, sich zunächst bis 2038 an den beim AfDF anfallenden
Kosten dieses Erlasses mit insgesamt 423,248 Mio. SZR zu beteiligen. Der
Ansatz enthält die für 2027 zu erwartenden Abrufe aus dieser Beteiligung.
2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Auffüllungen des AfDF
einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen oder
erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme ihrer
Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies zulassen.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der
Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
687 04
-023
Zahlungen an die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank und deren
Sonderfonds, an die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft und an den
Multilateralen Investitionsfonds
4 739
5 006
4 803
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 4 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Die 1959 gegründete Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) hat die
Aufgabe, Kredite zu marktnahen Bedingungen an lateinamerikanische und
karibische Entwicklungsländer zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland
ist der Bank am 9. Juli 1976 beigetreten (BGBl. 1976 II S. 37).
Das gezeichnete Kapital der IDB belief sich am 31. Dezember 2025 auf
rd. 176,755 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd.
3,369 Mrd. USD beteiligt, davon sind rd. 242,3 Mio. USD Einzahlungskapital,
der Rest ist Haftungskapital.
2. Die 1984 gegründete Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) -
bezeichnet als „IDB Invest“ - hat die Aufgabe, private Unternehmen in den
lateinamerikanischen und karibischen Entwicklungsländern durch Kredite und
Kapitalbeteiligungen zu fördern. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an
ihrer Gründung beteiligt.
- 40 -
2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 04
Das gezeichnete Kapital der IIC/IDB Invest belief sich am 31. Dezember
2025 auf rd. 2,966 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit
32,6 Mio. USD beteiligt.
Die Bundesregierung beteiligt sich mit 38,976 Mio. USD an der
Kapitalerhöhung der IIC/IDB Invest. Der Ansatz enthält den für 2027 zu erwartenden
Abruf aus dieser Beteiligung.
3. Aufgabe des Multilateralen Investitionsfonds (MIF) - bezeichnet als „IDB Lab“ -
ist die Förderung von Innovationen für Privatinvestitionen in Lateinamerika.
4. Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Auffüllungen des Sonderfonds
und dem Abkommen über die Errichtung des Multilateralen Investitionsfonds
einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen oder
erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme ihrer
Verpflichtungen insoweit zu sperren, als Resolutionen und Abkommen dies
zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der
Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
5. Die IDB hat einen Fonds zur Förderung der beruflichen Bildung in
Lateinamerika eingerichtet (Special Fund for Technical and Vocational Education
and Training, TVET), an dem sich die Bundesregierung mit 10 Mio. € beteiligt
hat.
687 05
-023
Zahlungen an die Karibische Entwicklungsbank und deren Sonderfonds 3 690
3 780
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Die 1970 gegründete Karibische Entwicklungsbank (CDB) hat die Aufgabe,
Kredite zu marktnahen Bedingungen an karibische Entwicklungsländer zu
vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Bank 1989 beigetreten
(BGBl 1989 II S. 298).
Das gezeichnete Kapital betrug am 31. Dezember 2025 - einschließlich
eines nicht stimmrechtsfähigen Sonderbeitrages in Höhe von 78,4 Mio.
USD - 1,764 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit
106,569 Mio. USD beteiligt; davon sind 23,512 Mio. USD
Einzahlungskapital; der Rest ist Haftungskapital.
2.1 Die CDB verfügt über mehrere Sonderfonds für die Vergabe zinsgünstiger
Kredite, insbesondere an bedürftige Mitgliedsländer.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt wie alle Mitglieder der Bank zum
Special Development Fund-Unified (SDF) bei. Die zugesagte kumulative
Mittelausstattung des SDF belief sich am 31. Dezember 2025 auf rd. 1,649 Mrd.
USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 135,7 Mio. USD
beteiligt.
Die Bundesregierung beteiligt sich an der 11. Wiederauffüllung des SDF
(SDF 11) mit 11,160 Mio. €. Der Ansatz enthält den für 2027 zu erwartenden
Abruf aus dieser Beteiligung.
2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
jeweiligen Auffüllungsresolutionen einzugehenden Verpflichtungen nicht oder
nicht termingerecht eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch
machen, die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren,
als die Resolutionen dies zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung
des Bundesministeriums der Finanzen und des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 41 -
Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Kapitel 2305 dient der Finanzierung von
Dienstleistungen, die einen wissenschaftsbasierten Beitrag zur Steigerung
der Wirksamkeit und zur Erfolgskontrolle der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) leisten. Ferner werden daraus
Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte finanziert.
Die größten Ausgabeblöcke innerhalb des Kapitels sind:
die Forschung mit rd. 9,2 Mio. Euro für die projektgebundene
Finanzierung sowie Titelgruppe 04, in der die institutionelle
Förderung des German Institute of Development and
Sustainability - Deutsches Institut für Entwicklung und
Nachhaltigkeit (IDOS) gGmbH mit rd. 9,2 Mio. Euro veranschlagt ist
und die Evaluierung mit 2,3 Mio. Euro für projektgebundene
Evaluierungen sowie ebenfalls Titelgruppe 04, in der die
institutionelle Förderung des Deutschen Evaluierungsinstituts der
Entwicklungszusammenarbeit (DEval) mit rd. 13 Mio. Euro
veranschlagt ist.
Darüber hinaus werden Fachkräfte für den Einsatz in
Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder in
multilateralen Organisationen aus- und weitergebildet.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die eingesetzten Mittel für die Forschung sollen
signifikant zum nachhaltigen Aufbau von entwicklungsrelevanten
Forschungskapazitäten in Deutschland und zu deren stärkerer
Integration in internationale Forschungsnetzwerke beitragen.
Dabei sollen insbesondere Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus Entwicklungs- und Schwellenländern einbezogen
werden (SDGs 1, 2, 6, 13, 16, 17).
In die Forschungstätigkeit ist zum großen Teil IDOS
eingebunden. Darüber hinaus bildet IDOS Hochschulabsolventinnen
und Hochschulabsolventen für die berufliche Praxis in
Institutionen der deutschen und internationalen Entwicklungspolitik
aus. Inhaltlich orientiert sich diese Forschungstätigkeit an den
Zielen der deutschen Entwicklungspolitik (SDGs 1-6, 8-10, 12,
13, 16, 17).
Der Bereich der Evaluierung bzw. Erfolgsbewertung der
deutschen EZ ist Aufgabe des DEval, das eine unabhängige und
externe Gesamtsicht auf die deutsche EZ gewährleisten soll.
Es soll unabhängige Analysen und Bewertungen von
Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der EZ
vornehmen und Empfehlungen erarbeiten, wie die
Entwicklungsmaßnahmen verbessert werden können. Das DEval soll darüber
hinaus Untersuchungsmethoden weiter entwickeln und damit
die Methoden für Evaluierungen verbessern. Durch die
Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für
einen Einsatz im Rahmen der EZ soll insbesondere auch der
Anteil von deutschen Fachkräften in internationalen
Einrichtungen gesteigert werden (SDGs 1-17).
Überblick zum Kapitel 2305
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 11 475 12 200 -725 13 009
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 41 967 41 673 +294 41 536
Ausgaben für Investitionen...................................... 403 403 - 93 332
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 53 845 54 276 -431 93 54 877
davon nicht flexibilisiert........................................... 53 845 54 276 -431 93 54 877
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 15 400
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 10 300
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 2 950
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 150
- 42 -