Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
2303
Überblick zum Kapitel 2303
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 5 541
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 5 541
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 643 064 683 033 -39 969 711 737
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 287 881 1 574 459 -286 578 1 672 558
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 930 945 2 257 492 -326 547 2 384 295
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 930 945 2 257 492 -326 547 2 384 295
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 961 500
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 459 500
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 559 000
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 508 000
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 155 000
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 155 000
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 50 000
- 28 -
2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
186 04
-023
Tilgungen von Darlehen im Rahmen der EWG-Assoziierungsabkommen
- Jaunde I und II und Lomé
-
-
5 541
Haushaltsvermerk:
Von den Einnahmen können die Kosten der bei der Durchführung der
Maßnahmen eingeschalteten Institute vorweg abgezogen werden.
Erläuterungen:
Nach den Abkommen von Jaunde und den Folgeabkommen von Lomé zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und 78 Staaten in Afrika, in der Karibik und im
Pazifik (AKP-Staaten) werden den AKP-Staaten im Rahmen des Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) u. a. rückzahlbare Finanzhilfen gewährt, die aus den
nationalen Haushalten der EU-Mitgliedstaaten finanziert werden. Nach den internen
Abkommen über die Finanzierung und die Verwaltung der Mittel stehen die von
den Empfängerländern eingenommenen Beträge nach Abzug einer
Verwaltungsprovision den Mitgliedstaaten entsprechend ihren früheren Beitragsleistungen zu,
sofern der Rat nicht eine anderweitige Verwendung beschließt.
Bei diesem Titel dürfen auch die der Höhe nach noch nicht bestimmbaren
Zinseinnahmen veranschlagt werden.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
687 01
-023
Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie
andere internationale Einrichtungen und internationale
Nichtregierungsorganisationen
556 509
564 469
573 173
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 905 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 120 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 185 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 165 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 155 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 155 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 75 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 50 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen zu Nr. 13 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Gegenstand der Förderung ist die Leistung von Beiträgen an
1. Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, zu deren Leistung die
Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer Mitgliedschaft verpflichtet ist, und
2. Fonds und Programme der Vereinten Nationen sowie weitere internationale
Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen, die die
Bundesrepublik Deutschland freiwillig leistet, um sich an der strategischen ent-
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Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
2303
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
wicklungspolitischen Ausrichtung dieser Organisationen zu beteiligen und um
deutsche entwicklungspolitische Akzente in deren Arbeit einzubringen.
Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender
Maßnahmen.
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Beitrag an die Organisation der Vereinten Nationen für
industrielle Entwicklung (UNIDO)....................................................... 10,36 8 178 1 800 9 978
Rechtsgrundlage: Art. 15 Satzung der Errichtung von UNIDO
2. Beiträge an das Sekretariat des internationalen
Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD)............... 5,94 768 1 523 2 291
Rechtsgrundlage: Übereinkommen vom 26.12.1996
3. Beitrag an Education Cannot Wait (ECW)
.................................................................................................. - 50 000 50 000
4. Beitrag zum Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen
(UNDP)..................................................................................... - 100 000 100 000
5. Beitrag zum Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen
(UNV)........................................................................................ 2 690 2 690
6. Beitrag zur Organisation der Vereinten Nationen für
Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit (UN WOMEN)............ - 20 000 20 000
7. Beitrag zum Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen
(UNFPA).................................................................................... - 35 000 35 000
8. Beitrag an das Scaling up Nutrition Movement Secretariat
(SUN)........................................................................................ - 1 000 1 000
9. Beitrag an den Global Partnership for Education Fund (GPE-
Fund)......................................................................................... - 50 000 50 000
10. Beitrag an das International Institute for Democracy and
Electoral Assistance (IDEA)............................................................. - 400 400
11. Beitrag zum Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
(UNICEF).................................................................................. - 55 000 55 000
12. Beitrag zur Internationalen Familienplanungsföderation
(IPPF)........................................................................................ - 15 000 15 000
13. Beitrag an Gavi, die Impfallianz................................................ - 120 000 120 000
14. Zweckgebundene Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre
Sonderorganisationen sowie andere internationale
Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen............. - 63 150 63 150
15. Beitrag an das System der Vereinten Nationen für
Länderkoordinatorinnen und -koordinatoren (Resident Coordinator
(RC)-Fund)................................................................................ - 10 000 10 000
16. Beitrag zum Programm der Vereinten Nationen für
menschliche Siedlungen (UN-HABITAT)................................................. - 1 000 1 000
17. Beitrag an die Global Polio Eradication Initiative (GPEI).......... - 20 000 20 000
18. Beitrag zum Advisory Centre on WTO Law (ACWL)................. - 250 250
19. Beitrag zum Multilateral Organisation Performance
Assessment Network (MOPAN)............................................................ - 250 250
20. Beitrag an den Globalen WTO-Entwicklungsfonds................... - 500 500
Zusammen........................................................................................ 8 946 547 563 556 509
Differenzen durch Rundung möglich
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2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
687 02
-023
Beteiligung am Welternährungsprogramm 28 008
58 008
78 008
Erläuterungen:
Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen und der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) dient der Förderung
arbeitsintensiver und produktiver Projekte durch Bereitstellung von Nahrungsmitteln
einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen und der Hilfe bei akuten
Hungersnöten.
687 03
-023
Förderung der internationalen Agrarforschung 32 000
32 000
32 000
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind bestimmt für
1. Beiträge zu den Ausgaben der von der Weltbankberatungsgruppe
"Internationale Agrarforschung" geförderten wissenschaftlichen Institute.
2. Maßnahmen der internationalen Agrarforschung.
Es dürfen auch die Kosten vorbereitender Maßnahmen sowie Kosten, die im
Zusammenhang mit der Entsendung deutschen Personals in internationale
Institute entstehen, finanziert werden.
687 04
-023
Zahlungen an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche
Entwicklung (IFAD) und an dessen Sonderprogramm für Subsahara-Afrika
26 547
28 556
28 556
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Beteiligung am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche
Entwicklung (IFAD), hier IFAD 13
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde................................................... 26 547 - 26 547
Differenzen durch Rundung möglich
1. Der 1976 gegründete Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
(IFAD) hat die Aufgabe, die Nahrungsmittelproduktion in den ärmsten
Entwicklungsländern zu steigern und den Ernährungszustand der ländlichen
Bevölkerung zu verbessern. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem IFAD 1977
beigetreten (BGBl. 1978 II S. 1405).
Die kumulativen Beitragszusagen für den Fonds beliefen sich am 31.
Dezember 2024 auf rd. 10,6 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland
mit rd. 781,5 Mio. USD beteiligt.
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Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
2303
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 04
Die Bundesregierung beteiligt sich an der 13. Auffüllung des IFAD mit einem
Beitrag von 88,490 Mio. €. Der Ausgabenansatz enthält den für 2025 zu
erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung.
2. Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
jeweiligen Auffüllungsresolutionen einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht
termingerecht eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen,
die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die
Resolutionen dies zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des
Bundesministeriums der Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Ausgaben für Investitionen
896 02
-023
Beitrag zu den "Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen
Union (Abkommen von Lomé und Cotonou)
166 491
309 277
422 248
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 2301 Tit. 896 03 und Tgr. 01.
2. Entscheidungen über die Höhe deutscher Beiträge zu den
Europäischen Entwicklungsfonds bedürfen der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
§ 38 BHO bleibt unberührt.
Erläuterungen:
Die im Rahmen der AKP-EU-Partnerschaftsabkommen zwischen der
Europäischen Union und 79 Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik (AKP-
Staaten) eingerichteten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) haben die Aufgabe,
Finanzhilfen an die AKP-Staaten zu gewähren. Die Mittel der Fonds werden aus
den nationalen Haushalten der EU-Mitgliedstaaten aufgebracht.
Das Cotonou-Abkommen vom 1. Juni 2000 wurde am 25. Juni 2005 revidiert
und um das 2. Finanzprotokoll ergänzt, das die Ausstattung des 10. EEF mit
22,682 Mrd. € vorsieht. Der deutsche Anteil beträgt rd. 4,650 Mrd. € (20,5
Prozent).
Darüber hinaus wurde dem im Jahr 2010 zum zweiten Mal revidierten Abkommen
ein drittes Finanzprotokoll am 26. Juni 2013 zur Mittelausstattung des 11. EEF
angefügt. Dieses sieht einen Gesamtbetrag von 30,506 Mrd. € vor. Der deutsche
Anteil von 20,58 Prozent beträgt 6,278 Mrd. €.
Der Ansatz berücksichtigt die zu erwartenden Abrufe aus dem 11. EEF.
Weniger wegen abflussbedingter Schwankungen.
896 07
-023
Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose
und Malaria (GFATM)
370 000
415 000
415 000
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 950 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 300 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 314 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 336 000 T€
Erläuterungen:
Der Globale Fonds zu Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM)
ist das zentrale Finanzinstrument in der internationalen Zusammenarbeit für die
Bekämpfung dieser drei Krankheiten. In mehr als 120 Niedrig- und
Mitteleinkommensländern finanziert der Fonds entsprechende Programme, auch zum Aufbau
inklusiver und nachhaltig funktionierender Gesundheitssysteme. Die
Bundesregierung hat dem GFATM in 2022 zugesagt, sich mit insgesamt 1,3 Mrd. € an der
Wiederauffüllung für die Jahre 2023 bis 2025 zu beteiligen. Davon sind 100 Mio. €
aus Schuldenumwandlungen vorgesehen. Der Ansatz 2025 enthält den zu
erwartenden Abruf aus der Gesamtzusage. 2025 findet eine erneute Wiederauffüllung
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2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 896 07
des GFATM statt, bei der insgesamt bis zu 1 Mrd. EUR zugesagt werden sollen.
Davon sind 950 Mio. EUR im Kapitel 2303 Titel 896 07 mit VE für die Jahre
2026-2028 hinterlegt. Zudem wird im Rahmen dieser Zusage ab 2026 anteilig ein
Globalvorhaben der GIZ mit 50 Mio. EUR über drei Jahre aus dem Titel für
Technische Zusammenarbeit (2301 896 03) finanziert, um das deutsche Engagement im
GFATM zu begleiten.
Weniger wegen abflussbedingten Minderbedarfs.
896 09
-023
Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz,
zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz
751 390
850 182
835 310
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 90 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 35 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 55 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen zu Nr. 6 sind verbindlich.
2. Zinssubventionen nach Erläuterung Nr. 4 dürfen bei nachgewiesener
Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an die KfW oder DEG ausgezahlt
werden (§ 44 Abs. 2 BHO).
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Beteiligung am Treuhandfonds der Globalen Umweltfazilität
(GEF TF); 8. Wiederauffüllung
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 7,52 70 000 - 70 000
2. Beteiligung am Treuhandfonds der Globalen Umweltfazilität
(GEF TF); 7. Wiederauffüllung
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 5,20 58 990 - 58 990
3. Beteiligung am Fonds für die am wenigsten entwickelten
Länder (LDCF)................................................................................ 10 000 - 10 000
4. Beteiligung am Montrealer Protokollfonds (MP);
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 14 500 - 14 500
5. Beteiligung am Green Climate Fund (1. Wiederauffüllung)
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 180 000 - 180 000
6. Beteiligung am Green Climate Fund (2. Wiederauffüllung)....... 173 400 - 173 400
7. Beiträge zu Klima- und Katastrophenfinanzierung und -
versicherungen/ Globaler Schutzschirm........................................... 35 000 - 35 000
8. Cities Climate Finance Gap Fund............................................. 5 000 - 5 000
9. Beitrag zur Zentralafrikanischen Waldinitiative (CAFI) von
UNDP........................................................................................ 30 000 - 30 000
10. Partnership for Sustainable and Resilient Landscapes (PRO-
GREEN).................................................................................... 20 000 - 20 000
11. Capacity Building Indigene Völker/lokale Gemeinden (IPLC;
FCPF-RF/EnABLE)................................................................... 5 000 - 5 000
12. Beitrag zu den Klimainvestitionsfonds (CIF)............................. 45 000 - 45 000
13. Special Climate Change Fund (SIDS-Fenster) (SCCF)............ 10 000 - 10 000
14. Climate Support Facility - Green Recovery/NDC<S............. 10 000 - 10 000
15. Sonderfonds für nachhaltige Energie in Afrika (SEFA) der
AfDB.......................................................................................... 24 500 - 24 500
16. SCALE (Scaling Climate Action by Lowering Emissions)......... 10 000 10 000
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Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
2303
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 896 09
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
17. Beteiligung am Fonds zum Umgang mit Verlusten und
Schäden (FRLD)............................................................................... 50 000 50 000
Zusammen........................................................................................ 751 390 - 751 390
Differenzen durch Rundung möglich
Die Ausgaben sind dazu bestimmt, durch die Beteiligung an verschiedenen
internationalen Fonds Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei Umwelt-,
Klima- und Biodiversität von weltweitem Interesse finanziell zu unterstützen.
1. Der Globale Treuhandfonds (GEF TF) der Globalen Umweltfazilität (GEF)
ist das zentrale Finanzierungsinstrument insbesondere zur Eindämmung des
Treibhauseffektes, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, zum Schutz der
Ozonschicht und von internationalen Gewässern sowie zum Schutz vor
bestimmten langlebigen organischen Schadstoffen (POPs) und vor
Landdegradation und zur Quecksilberreduktion.
Die von den Gebern zugesagte Mittelausstattung des GEF TF belief sich
am 31. Dezember 2024 auf 30 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik
Deutschland mit rd. 16,38 Prozent beteiligt.
Der Ausgabenansatz enthält die für 2025 zu erwartenden Abrufe aus
hinterlegten Schuldscheinen für die Beteiligung an der 7. und 8. Auffüllung des
Fonds.
2. Durch den "Bonner Beschluss" zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls im
Juli 2001 wurden Fonds für Aufgaben des Klimaschutzes unter der GEF
geschaffen, insbesondere der Fonds für die am wenigsten entwickelten
Länder (LDCF). Er soll vor allem Maßnahmen im Bereich Anpassung an den
Klimawandel fördern. Die Bundesrepublik Deutschland ist hieran mit 468
Mio. € (Stand: 31. Dezember 2024) beteiligt. Der Ansatz enthält die hieraus
für 2025 zu erwartenden Abrufe. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich mit
einem weiteren Beitrag in Höhe von bis 10 Mio. € zu beteiligen. Hierfür dient
ein Teil der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung.
3. Im Rahmen des Montrealer Protokolls (MP) über Stoffe, die zum Abbau der
Ozonschicht führen, wurde 1990 die Einrichtung eines Multilateralen Fonds
(MLF) vereinbart. Dieser Fonds deckt die Kosten der Kooperationsländer,
die durch die Einhaltung des Protokolls zusätzlich entstehen. Die Zusagen
für den Fonds beliefen sich am 31. Dezember 2024 auf 4,21 Mrd. USD.
Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit 445,8 Mio. USD beteiligt.
Davon werden seit 1997 80 Prozent multilateral und 20 Prozent durch
Direktleistungen in Partnerländern erbracht. Der Ausgabenansatz 2025 enthält
die hieraus zu erwartenden Abrufe.
4. Mit den Klima-Investitionsfonds (Climate Investment Funds, CIF) wurden
bei der Weltbank Instrumente zur Bündelung von Gebermitteln zur
Klimaschutzfinanzierung geschaffen. Unterhalb der CIF's wurden zwei Einzelfonds
eingerichtet für "saubere Technologie" mit Fokus auf Minderung und für
"strategische Klimafonds" mit Fokus auf Natur und Anpassung. Damit
werden Investitionsentscheidungen beschleunigt, um den gewaltigen
Herausforderungen des Klimawandels rasch zu begegnen sowie die Umsetzung des
Pariser Klimaabkommens und die Transformation zur kohlenstoffarmen
Wirtschaftsstruktur zu befördern.
Die Bundesregierung ist an den CIF's mit 790 Mio. € beteiligt (31. Dezember
2024). Die Bundesregierung beabsichtigt, sich 2025 mit einem weiteren
Beitrag in Höhe von 10 Mio. € an den CIFs zu beteiligen. Hierzu dient ein Teil
der veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigung.
5. Die Forest Carbon Partnership Facility (FCPF) ist die größte multilaterale
Initiative für die Vergütung von Emissionsminderungen durch vermiedene
Entwaldung (REDD+) in Entwicklungsländern. Entwicklungsländer erhalten
eine Kompensation, wenn sie ihre Wälder langfristig schützen und damit
zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen beitragen. Die Bundesrepublik
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2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 896 09
Deutschland hat sich an dieser Fazilität bisher mit 360,4 Mio. € (31.
Dezember 2023) beteiligt.
Im Rahmen der FCPF (FCPF-RF/EnABLE Fonds) ist die Bundesregierung
am Programm zum Capacity Building für Indigene Völker und lokale
Gemeinden (IPLC) in Höhe von 60,082 Mio. € beteiligt (Stand: 31. Dezember
2024). Der Ausgabenansatz enthält den für 2025 zu erwartenden Abruf aus
diesen Beteiligungen.
6. Der Green Climate Fund (GCF) ist der größte multilaterale Klimafonds und
zentral für die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommen. Ziel des
GCF ist es, die Transformation hin zu einer emissionsarmen nachhaltigen
Entwicklung voranzutreiben. Dazu stellt der Fonds Zuschüsse, Kredite,
Garantien und Eigenkapital für Programme bereit, die eine kohlenstoffarme
Wirtschaftsentwicklung zum Ziel haben oder einen wesentlichen Beitrag zur
Anpassung an den Klimawandel leisten. Darüber hinaus arbeitet der GCF
mit privatwirtschaftlichen Akteuren zusammen, um zusätzliche Mittel für
Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen zu mobilisieren.
Die Bundesregierung hat bei der letzten Wiederauffüllung in 2023 2 Mrd. €
zugesagt. Der Ansatz enthält die in 2025 zu erwartenden Abrufe hieraus.
7. Klima- und Katastrophenrisikofinanzierung und -versicherung: Die
Bundesrepublik Deutschland hat sich an dem Globalen Schutzschirm gegen
Klimarisiken beteiligt, der im Zuge der deutschen G7-Präsidentschaft auf der
COP 27 gemeinsam mit den V20 ins Leben gerufen wurde (aufbauend auf
der G20/V20-Initiative „InsuResilience Global Partnership“). Der
Ausgabenansatz enthält den für 2025 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung.
Für 2025 ist eine weitere Beteiligung in Höhe von 50 Mio. € beabsichtigt.
Hierzu dient ein Teil der Verpflichtungsermächtigung.
8. Mit der von der Bundesrepublik Deutschland initiierten globalen
Partnerschaft zur Umsetzung der national festgelegten Klimabeiträge (NDC-
Partnerschaft) werden Entwicklungsländer dabei unterstützt, ihre NDCs schnell,
koordiniert und effektiv umzusetzen und dabei Klima- und Entwicklungsziele
zusammenzuführen.
Für die NDC-Unterstützungsfazilität bzw. die sog. Climate Support Facility
(CSF) der Weltbank hat die Bundesrepublik Deutschland bisher 170 Mio. €
zugesagt (Stand: 31. Dezember 2024). Der Ansatz enthält die in 2025 zu
erwartenden Abrufe hieraus.
9. Die Zentralafrikanische Waldinitiative (CAFI), angesiedelt beim
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), setzt sich für den Schutz
des zweitgrößten Regenwaldes und der weltgrößten Torfmoore ein.
Maßnahmen setzen sich zum Ziel, Entwaldungstreiber zu bekämpfen und
gleichzeitig Armut zu reduzieren. Dies geschieht u.a. durch die Förderung
nachhaltiger land- und forstwirtschaftlicher Praktiken sowie Vorhaben im Energie-
und Bergbausektor in den Ländern Demokratische Republik Kongo, Gabun,
Republik Kamerun und Zentralafrikanische Republik mit dem Ziel, den Druck
auf die Wälder des Kongobeckens zu mindern.
Die Bundesregierung hat sich bislang mit 280 Mio. € an CAFI beteiligt
(Stand: 31. Dezember 2024). Der Ansatz enthält die in 2025 zu erwartenden
Abrufe hieraus. Die Bundesregierung beabsichtigt eine weitere Beteiligung
in 2025 in Höhe von bis zu 20 Mio. €. Hierfür dient ein Teil der
veranschlagten Verpflichtungsermächtigung.
10. Die "Green Baseload Initiative for Africa" ist Teil des Sonderfonds für
nachhaltige Energie in Afrika (SEFA) der Afrikanischen Entwicklungsbank und
soll den Ausbau erneuerbarer Energien und die Stärkung der Energienetze
zur Sicherung der Grundlast in Afrika fördern. Ziel ist die Reduzierung bzw.
Vermeidung des Einsatzes hochemittierender fossiler Brennstoffe zur
Stromerzeugung (insbesondere Kohle und Schweröl). Die Grundlastsicherung
erfolgt über Einspeisung erneuerbar erzeugter Energie in Stromnetze in
Verbindung mit Integration von Speichertechnologien. Die Bundesregierung hat
sich bislang mit 190 Mio. € beteiligt (Stand: 31. Dezember 2024). Der
Ausgabenansatz enthält die zu erwartenden Abrufe hieraus. Für 2025 ist eine
weitere Beteiligung in Höhe von 25 Mio. € geplant. Hierzu dient ein Teil des
Ausgabenansatzes und der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung.
11. Der City Climate Finance Gap Fund der Weltbank unterstützt Städte bei
der Vorbereitung von Projekten für eine nachhaltige und klimafreundliche
Stadtentwicklung. Die Bundesregierung hat sich bislang mit 50 Mio. € an
- 35 -
Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
2303
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 896 09
dem Fonds beteiligt (Stand: 31.12.2024). Der Ausgabenansatz enthält die
für 2025 aus dieser Beteiligung zu erwartenden Abrufe.
12. PROGREEN ist ein Multidonor Trust Fund der Weltbank zur Förderung
nachhaltiger Landschaften im Sinne der SDGs. Auf diese Weise sollen
die Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung verbessert, produktive
Landschaften und Naturräume wiederhergestellt, Degradierung vermieden,
Artenvielfalt geschützt, Resilienz gefördert und Emissionen aus der
Landnutzung gemindert werden. Die Bundesregierung hat sich bislang mit 289
Mio. € beteiligt (Stand: 31. Dezember 2024). Der Ausgabenansatz enthält
die für 2025 aus dieser Beteiligung zu erwartenden Abrufe.
13. Problue ist ein von der Weltbank verwalteter Multi-Geber-Trustfund zur
Förderung von naturbasierten Lösungen für Klimaschutz und diesbezügliche
Anpassungsmaßnahmen an Küsten und im Meer. Die Bundesregierung hat
sich bislang mit 20 Mio. € an dem Fonds beteiligt (Stand: 31. Dezember
2024).
14. Deutschland ist Mitinitiator der AFR100-Initiative zur Wiederherstellung von
100 Mio. Hektar Wald und baumreichen Landschaften in Afrika. AFR100
setzt an den Schnittstellen Klima, Biodiversität und Wald an und trägt zur
Verbesserung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung bei. Die
Bundesregierung beteiligte sich bislang mit 40 Mio. € (Stand: 31 Dezember
2024).
15. Der SCCF wurde als spezieller Fonds für Anpassung und
Technologietransfer 2004 gegründet (deutscher Beitrag Stand 31.12.2024 rd. 120 Mio. €)
und wird von der Globalen Umweltfazilität (GEF) verwaltet. Im Rahmen
seiner neuen Strategie unter der 8. Wiederauffüllungsphase der GEF soll der
Fonds sich insbesondere auf kleine Inselstaaten (Small Islands Developing
States (SIDS)) und Privatsektorförderung fokussieren. Die Bundesregierung
beteiligte sich zuletzt in 2024 mit 20 Mio. € am SIDS-Fenster.
Der Ausgabenansatz enthält die für 2025 aus dieser Beteiligung zu
erwartenden Abrufe.
16. SCALE konsolidiert als übergreifender Trustfund für ergebnisbasierte
Klimafinanzierungprogramme der Weltbank. Ziel ist es, in Entwicklungs- und
Schwellenländern Anreize für Klima- und Biodiversitätsmaßnahmen zu
schaffen und den Ehrgeiz der Länder bei ihren national festgelegten
Klimaschutzbeiträgen (NDCs) zu unterstützen. Über drei thematische Säulen
sollen Emissionsreduktionen vergütet und die Unterstützung indigener und
lokaler Gemeinschaften strukturell bei allen relevanten Maßnahmen
verankert werden. Die für BMZ besonders relevante Säule „Natural Climate
Solutions“ zielt auf Weiterentwicklung der Forest Carbon Partnership Facility
ab. Für 2025 beabsichtigt die Bundesregierung eine Beteiligung von bis zu
10 Mio. €. Hierfür dient ein Teil der veranschlagten Ausgaben 2025.
17. Die Community Land Rights and Conservation Finance Initiative (CLARIFI,
gegründet 2021) ist ein internationaler Regranting-
Finanzierungsmechanismus. Dieser soll öffentliche und private Mittel mobilisieren und strategisch
einsetzen, um die formale Anerkennung von Landrechten Indigener Völker
und lokaler Gemeinden (IPLC) voranzutreiben, Kapazitätsaufbau von IPLC-
Organisationen zu fördern und IPLC-(Natur-)Schutzpläne zu unterstützen.
Die Bundesregierung ist hieran bislang mit 5 Mio. € beteiligt. In 2024 erfolgte
eine weitere Beteiligung in Höhe von 5 Mio. €.
18. Mit der Einrichtung des Global Biodiversity Framework Fund (GBFF) im
Rahmen der Globalen Umweltfazilität in 2023 wurde ein Kernanliegen der
Entwicklungsländer und zentrale Verpflichtung aus der Weltnaturkonferenz/CBD
COP15 vom Dezember 2022 in Montreal umgesetzt. Bei der Ausgestaltung
des Fonds wurde ein besonderer Fokus auf arme Länder, Indigene Völker
und lokale Gemeinden (IPLC) sowie Anreize zur Privatsektormobilisierung
gesetzt. Die Bundesregierung hat sich in 2023 mit 40 Mio. € an der
Erstauffüllung dieses Fonds beteiligt. In 2024 erfolgte eine weitere Beteiligung in
Höhe von 50 Mio. €.
19. Der Fonds zum Umfang mit Verlusten und Schäden (FRLD) wurde 2022 im
Rahmen der COP 27 gegründet und gilt als wichtiges Signal der globalen
Solidarität mit den infolge des Klimawandels besonders vulnerablen Ländern
und Gemeinschaften. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in 2024 mit
einer initialen Finanzierungszusage von 92 Mio. Euro beteiligt und dadurch
- 36 -
2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 896 09
wesentlich zur Erlangung der Arbeitsfähigkeit des Fonds beigetragen. Der
Ansatz enthält den 2025 fälligen Mittelabruf aus dieser Zusage.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 37 -
Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
2303
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In Kapitel 2304 sind die Haushaltsmittel für die
multilateralen Entwicklungsbanken einschließlich ihrer konzessionären
Fonds zusammengefasst. Die multilateralen
Entwicklungsbanken erfüllen ihr Mandat durch die Vergabe von Darlehen und
Zuschüssen, durch Beteiligung an Investitionen sowie durch
Investitionsgarantien.
Neben dem über das Grundkapital finanzierten Kreditgeschäft
verfügen die Entwicklungsbanken zusätzlich über einen
Mechanismus für die Vergabe von hoch konzessionären
Krediten und nicht rückzahlbaren Zuschüssen an die ärmsten
Länder der Welt bzw. der jeweiligen Region. Die konzessionären
Fonds werden durch Geberbeiträge finanziert, die in
regelmäßigen Wiederauffüllungsverhandlungen zugesagt werden. Die
veranschlagten Haushaltsmittel decken die zu den
Wiederauffüllungen der Fonds eingegangenen Verpflichtungen und
vereinbarten Beiträge zu Kapitalerhöhungen ab.
Ausgabenschwerpunkte des Kapitels sind:
die Zahlungen an die Weltbankgruppe mit rd. 794 Mio. Euro
Ausgaben und
die Zahlungen an die regionalen Entwicklungsbanken mit
insgesamt rd. 201 Mio. Euro Ausgaben.
Nach § 11 Haushaltsgesetz 2025 wird die Bundesregierung
ermächtigt, die bei den Titeln 687 01 bis 687 05 zu
entrichtenden Beiträge durch Hingabe von unverzinslichen
Schuldscheinen zu erbringen.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Das Mandat der multilateralen Entwicklungsbanken ist die
Bekämpfung der Armut in ihren weniger entwickelten
Mitgliedsländern sowie die Förderung einer wirtschaftlich, sozial und
ökologisch nachhaltigen Entwicklung unter Förderung eines
inklusiven Wachstums. Mit den Beiträgen an die multilateralen
Entwicklungsbanken werden die für diesen Bereich
bestehenden internationalen Verpflichtungen erfüllt. Die
Entwicklungsbanken sind wichtige Partner der Bundesregierung in der
Entwicklungszusammenarbeit sowohl auf konzeptioneller Ebene
als auch in Form vielfacher Kooperationen und Ko-
Finanzierungen auf Länderebene.
Die Weltbank ist ein zentraler Akteur in der internationalen
Entwicklungsarchitektur, den das BMZ mit seinen Zahlungen
an die Weltbankgruppe entscheidend prägt (SDGs 1-3, 5-8,
10, 13, 16, 17). Mit den Zahlungen an die regionalen
Entwicklungsbanken unterstützt das BMZ zentrale
entwicklungspolitische Akteure in der jeweiligen regionalen
Governancestruktur (SDGs 1-17). Als wichtige Plattform zwischen
Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern bestimmen die
Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken die
Agenda der globalen bzw. regionalen Entwicklungszusammenarbeit
entscheidend mit. Sie verfügen über große Expertise und sind
wichtige Unterstützer und Kreditgeber für viele Partnerländer.
Darüber hinaus begleiten sie große privat finanzierte Projekte,
aber auch internationale Prozesse wie z. B. die Bekämpfung
des Klimawandels durch ihre Kreditzusagen.
Über die multilateralen Entwicklungsbanken kann Deutschland
mit den veranschlagten Haushaltsmitteln durch seine
Mitentscheidungsrechte in den Aufsichtsgremien große
Hebelwirkungen erzielen und bilaterale Programme und deren
Wirkungen in Entwicklungs- und Schwellenländern ergänzen.
Überblick zum Kapitel 2304
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 2 498 2 631 -133 2 548
Gesamteinnahmen.................................................. 2 498 2 631 -133 2 548
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 995 126 1 184 651 -189 525 12 643 1 252 746
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 995 126 1 184 651 -189 525 12 643 1 252 746
davon nicht flexibilisiert........................................... 995 126 1 184 651 -189 525 12 643 1 252 746
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 669 272
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 55 306
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 132 720
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 169 932
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 5 657
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 5 657
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 5 657
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 1 294 343
- 38 -