Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
186 06
-023
Tilgung von Darlehen im Rahmen der Sonderaktion der Konferenz für
Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit (KIWZ) 1977
2 498
2 631
2 548
Erläuterungen:
Im Rahmen der Konferenz für Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit
1977 (KIWZ) hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
beschlossen, der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) für zinslose Darlehen an
ärmere Entwicklungsländer Sondermittel in Höhe von 385 Mio. USD zur
Verfügung zu stellen, an denen sich die Bundesrepublik Deutschland mit 126,27 Mio. €
beteiligt hatte.
Die Tilgungszahlungen der darlehensnehmenden Länder leitet die IDA halbjährlich
an die damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft weiter. Der
obige Ansatz entspricht dem Anteil der Bundesrepublik Deutschland an dem von der
IDA geschätzten Eingang an Tilgungszahlungen im Jahr 2025.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
687 01
-023
Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe 794 300
986 524
943 234
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 622 930 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 45 449 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 122 963 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 160 175 T€
in künftigen Haushaltsjahren bis zu................................. 1 294 343 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Beteiligung an der Internationalen Entwicklungsorganisation
(IDA)
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde
1.1 IDA 19....................................................................................... 5,62 357 119 - 357 119
1.2 IDA 20....................................................................................... 5,62 160 176 - 160 176
- 39 -
Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
2. Beteiligung an der Multilateralen Schuldenerlassinitiative
(MDRI)
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 10,30 112 370 SZR 141 005 - 141 005
3. Kapitalerhöhung bzw. Hybridkapitalzeichnung bei der
Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) im
Kontext der Reformagenda....................................................... 61 000 - 61 000
5. Beteiligung an der Global Financing Facility (GFF).................. 25 000 - 25 000
6. Beteiligung am Sahel Adaptive Social Protection Programme
(SASPP).................................................................................... 50 000 - 50 000
Zusammen........................................................................................ 794 300 - 794 300
Differenzen durch Rundung möglich
Die Bundesrepublik Deutschland ist am Kapital folgender Einrichtungen der
Weltbankgruppe beteiligt:
1. Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD, Weltbank),
2. Internationale Entwicklungsorganisation (IDA),
3. Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) und
4. Internationale Finanz-Corporation (IFC).
Aufgabe der Weltbankgruppe ist es, den wirtschaftlichen und sozialen
Fortschritt in den weniger entwickelten Mitgliedsländern durch die Vergabe von
langfristigen Darlehen und Zuschüssen, durch Beteiligungen an
Investitionen und durch Investitionsgarantien zu fördern.
1. Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) hat die
Aufgabe, langfristige Kredite zu marktnahen Bedingungen an weniger
entwickelte Mitgliedsländer zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit
dem 14. August 1952 Mitglied der Bank (BGBl. 1952 II S. 637).
Das gezeichnete Kapital der IBRD belief sich am 30. Juni 2024 auf 317,84
Mrd. USD. Zu diesem Stichtag war die Bundesrepublik Deutschland mit 14,3
Mrd. USD beteiligt, davon waren 1,043 Mrd. USD eingezahlt. Der Rest ist
Haftungskapital.
Die Bundesregierung hat sich im Kontext der Reformagenda der Weltbank
mit einem Beitrag von 305 Mio. € am Kapital der IBRD beteiligt. Die
Mittel werden bis zur Einigung über eine allgemeine Kapitalerhöhung bis zur
Höhe von 305 Mio. € für die Zeichnung von IBRD-Hybridkapital (Anleihe
mit Eigenkapitalcharakter und Kupon) verwendet. Hierzu dient ein Teil des
Ausgabenansatzes 2025.
2.1 Die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) hat die Aufgabe, vor allem
stark vergünstigte Kredite und Zuschüsse an die ärmsten Mitgliedsländer zu
vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der IDA
(BGBl. 1960 II S. 2137/2363).
Die von den Geberländern zugesagte kumulierte Mittelausstattung der IDA
seit ihrer Gründung beläuft sich bisher auf 311 Mrd. USD (Stand: 30.
Juni 2024) Die Bundesrepublik Deutschland hat sich hieran mit insgesamt
30,6 Mrd. USD beteiligt.
Für die Zahlungsverpflichtungen aus ihrer Beteiligung an der 19. und
20. Auffüllung der IDA-Mittel (IDA 19 und 20) hat die Bundesrepublik
Deutschland Schuldscheine hinterlegt, die nach dem voraussichtlichen
Liquiditätsbedarf des Fonds abgerufen werden. Der Ausgabenansatz enthält die
für 2025 zu erwartenden Abrufe aus diesen Beteiligungen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, sich mit einem Beitrag in Höhe von
1,618 Mrd. € an der 21. Wiederauffüllung von IDA zu beteiligen. Hierzu dient
ein Teil der Verpflichtungsermächtigung.
Im Rahmen des Weltwirtschaftsgipfels 2005 in Gleneagles haben die G8-
Länder einem weiteren multilateralen Schuldenerlass zugunsten armer,
hochverschuldeter Staaten zugestimmt (Multilateral Debt Reduction
Initiative, MDRI). Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, sich
zunächst bis 2033 an den bei IDA anfallenden Kosten dieses Erlasses mit
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2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
insgesamt 2.004,96 Mio. SZR zu beteiligen. Der Ausgabenansatz enthält
den für 2025 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung.
2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Auffüllungen der Mittel der
IDA einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen
oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme
ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies zulassen.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der
Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
3. Die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) hat die Aufgabe,
privatwirtschaftliche Direktinvestitionen in weniger entwickelten
Mitgliedsländern durch Garantien gegen nicht-kommerzielle Risiken abzusichern und
durch gezielte Förderungsmaßnahmen das Investitionsklima in den
Partnerländern zu beleben.
Die Bundesrepublik Deutschland ist der MIGA am 6. Oktober 1987
beigetreten (BGBl. 1987 II S. 454). Sie ist Gründungsmitglied.
Die MIGA verfügte am 30. Juni 2024 über ein gezeichnetes Kapital in
Höhe von 1,920 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit
96,7 Mio. USD beteiligt. Davon wurden 18,355 Mio. USD eingezahlt. Der
Rest ist Haftungskapital.
4. Die Internationale Finanz-Corporation (IFC) hat die Aufgabe, durch
Förderung von Privatinvestitionen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in
weniger entwickelten Mitgliedsländern beizutragen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist der IFC am 12. Juli 1956 beigetreten
(BGBl. 1956 II S. 747). Sie ist Gründungsmitglied.
Die IFC verfügte am 30. Juni 2024 über ein gezeichnetes Kapital von 24,6
Mrd. USD; hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit insgesamt 1,262
Mrd. USD beteiligt.
5. Die Weltbank hat 2022 den „Pandemic Fund“ eingerichtet, einen Trust Fund
zur Prävention, Vorsorge und Bekämpfung von Pandemien. Die
Bundesrepublik Deutschland hat sich bislang mit 119 Mio. € an dem Fonds beteiligt. In
2024 erfolgte eine weitere Beteiligung in Höhe von 50 Mio. €.
6. Die Bundesregierung finanziert seit 2019 mit 130 Mio. € das "Sahel
Adaptive Social Protection Program” (SASPP) der Weltbank. Die Maßnahme
trägt zum Aufbau adaptiver sozialer Sicherungssysteme in Partnerländern
Deutschlands bei. Für 2025 ist eine weitere Zusage in Höhe von 50 Mio. €
beabsichtigt. Dazu dient ein Teil des Ausgabenansatzes.
7. Die Weltbank unterhält mit der Debt Management Facility (DMF) seit 2008
einen Finanzierungsmechanismus zum Kapazitätsaufbau im
Schuldenmanagement in Niedrigeinkommensländern. Die Bundesregierung hat sich an
der DMF bislang mit 27 Mio. € beteiligt.
8. Die Weltbank unterhält mit der Women Entrepreneurs Finance Initiative (We-
Fi) einen Finanzierungsmechanismus zur Förderung von Unternehmerinnen,
die kleine und mittlere Unternehmen führen bzw. besitzen. Die
Bundesregierung ist hieran mit 75 Mio. € beteiligt. In 2025 ist eine weitere Zusage in
Höhe von 5 Mio. € geplant. Hierzu dient ein Teil der
Verpflichtungsermächtigung.
9. Die Weltbank hat 2015 einen Finanzierungsmechanismus für die Gesundheit
von Frauen, Kindern und Jugendlichen eingerichtet (GFF, Global Financing
Facility). Die Bundesregierung ist hieran bislang mit 100 Mio. € beteiligt.
In 2024 erfolgte eine weitere Beteiligung in Höhe von 50 Mio. Euro. Der
Ausgabenansatz enthält den für 2025 zu erwartenden Abruf aus dieser
Beteiligung.
10. Der Titel enthält im Wesentlichen Kernbeiträge an die Weltbankgruppe. Er
bildet damit den Beitrag Deutschlands zur Verfolgung der satzungsmäßigen
Zwecke der Weltbankgruppe und ihrer Strategien ab. Daneben enthält er
zweckgebundene Beiträge zur Finanzierung politisch wichtiger Initiativen.
Zweckgebundene Beiträge an Einrichtungen der Weltbankgruppe bzw. an
durch die Weltbank treuhänderisch verwaltete Fonds werden entsprechend
der jeweiligen Zweckbestimmung auch aus den einschlägigen Titeln im
Einzelplan 23 sowie aus weiteren Einzelplänen des Bundeshaushalts geleistet.
Diese verfolgen gesonderte und spezifisch bestimmte Zwecke.
Weniger insbesondere wegen abrufbedingter Schwankungen.
- 41 -
Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
687 02
-023
Zahlungen an die Asiatische Entwicklungsbank, an den Asiatischen
Entwicklungsfonds sowie an den Sonderfonds für Technische Hilfe
21 520
22 320
11 192
23 153
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Beteiligung am Asiatischen Entwicklungsfonds (AsDF)
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde
1.1 AsDF 12.................................................................................... 2,82 4 000 - 4 000
1.2 AsDF 13.................................................................................... 2,82 9 200 - 9 200
1.3 AsDF 14.................................................................................... 2,73 8 320 8 320
Zusammen........................................................................................ 21 520 - 21 520
Differenzen durch Rundung möglich
1. Die 1966 gegründete Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) hat die Aufgabe,
Kredite zu marktnahen Bedingungen an asiatische Entwicklungsländer zu
vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der Bank
(BGBl. 1966 II S. 617).
Das gezeichnete Kapital betrug am 31. Dezember 2024 138,749 Mrd. USD.
Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 5,989 Mrd. USD beteiligt;
davon sind 299,5 Mio. USD Einzahlungskapital; der Rest ist Haftungskapital.
2.1 Der 1973 eingerichtete Asiatische Entwicklungsfonds (AsDF) hatte die
Aufgabe, zinsgünstige Kredite und Zuschüsse an besonders bedürftige
Mitglieder zu vergeben. Seit der 12. Auffüllung (AsDF 12) werden aus dem AsDF
Zuschüsse an besonders bedürftige und hochverschuldete Mitglieder
vergeben. Die Vergabe konzessionärer Kredite erfolgt seit dem über die AsDB.
Zusätzlich wurden spezielle thematische/sektorale Fonds eingerichtet (AsDB
Special Funds).
Die kumulative Mittelausstattung des AsDF belief sich am 31. Dezember
2024 auf rd. 35,637 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland
mit 2,002 Mrd. USD beteiligt.
Die Bundesregierung beteiligt sich an der 14. Wiederauffüllung zum AsDF
mit einem Beitrag von 80,0 Mio. €. Der Ausgabenansatz enthält den für 2025
zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung.
Für die Zahlungsverpflichtungen aus ihrer Beteiligung an AsDF 12 und 13
hat die Bundesrepublik Deutschland Schuldscheine hinterlegt, die nach dem
voraussichtlichen Liquiditätsbedarf abgerufen werden. Der Ausgabenansatz
enthält die für 2025 zu erwartenden Abrufe aus diesen Beteiligungen.
Die Bundesregierung hat sich an AsDB Special Funds mit bislang 28 Mio. €
beteiligt.
2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Aufstockungen der Mittel
des AsDF einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht
eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die
Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies
zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums
der Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
687 03
-023
Zahlungen an die Afrikanische Entwicklungsbank und an den
Afrikanischen Entwicklungsfonds
173 649
171 707
1 451
282 259
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 42 -
2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 03
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Beteiligung am Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF)
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde
1.1 AfDF 14..................................................................................... 9,67 1 500 - 1 500
1.2 AfDF 15..................................................................................... 9,63 40 102 - 40 102
1.3 AfDF 16..................................................................................... 9,63 78 877 78 877
2. Beteiligung an der Multilateralen Schuldenerlassinitiative
(MDRI)
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... 9,19 22 043 22 043
3. Beteiligung an der 7. allgemeinen Kapitalerhöhung der AfDB
(GCI 7)
Rechtsgrundlage: Kapitalzeichnungsurkunde........................... 4,10 25 039 SZR 31 127 - 31 127
Zusammen........................................................................................ 173 649 - 173 649
Differenzen durch Rundung möglich
1. Die 1963 gegründete Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) hat die
Aufgabe, Kredite zu marktnahen Bedingungen an afrikanische Entwicklungsländer
zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Bank am 18. Februar
1983 beigetreten (BGBl. 1981 II S. 253).
Das gezeichnete Kapital der AfDB belief sich am 31. Dezember 2024 auf
161,066 Mrd. SZR. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 9,524
Mrd. SZR beteiligt; davon sind 325,334 Mio. SZR eingezahlt; der Rest ist
Haftungskapital.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 2019 an der allgemeinen
Kapitalerhöhung der AfDB (GCI 7) beteiligt. Dabei sind 200,310 Mio. SZR als
Einzahlungskapital zu erbringen. Der Ausgabenansatz enthält den für 2025
zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung. Das Haftungskapital beträgt
rd. 3,138 Mrd. SZR. Zudem hat sich die Bundesrepublik Deutschland an
der allgemeinen Haftungskapitalerhöhung der AfDB 2024 in Höhe von
insgesamt rd. 88,125 Mrd. SZR beteiligt. Auf Deutschland entfallen davon
entsprechend des relativen Gewichts rd. 3,524 Mrd. SZR.
2.1 Der 1973 gegründete Afrikanische Entwicklungsfonds (AfDF) hat die
Aufgabe, zinsgünstige Kredite und Zuschüsse an besonders bedürftige
Mitgliedstaaten zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist
Gründungsmitglied des Fonds (BGBl. 1973 II S. 1793).
Die von den Geberländern zugesagte Mittelausstattung des AfDF belief sich
am 31. Dezember 2024 auf rd. 37,958 Mrd. SZR. Hieran ist die
Bundesrepublik Deutschland mit rd. 4,065 Mrd. SZR beteiligt.
Für die Zahlungsverpflichtungen aus ihrer Beteiligung an der 14. - 16.
Wiederauffüllung des Fonds hat die Bundesrepublik Deutschland Schuldscheine
hinterlegt, die nach dem voraussichtlichen Liquiditätsbedarf abgerufen
werden. Der Ausgabenansatz enthält die für 2025 zu erwartenden Abrufe aus
diesen Beteiligungen.
Die Bundesregierung hat sich 2023 mit einem Beitrag in Höhe von
insgesamt 40 Mio. € am neuen Klimafenster (Climate Action Window) des AfDF
beteiligt.
Im Rahmen des Weltwirtschaftsgipfels 2005 in Gleneagles haben die G8-
Länder einem weiteren multilateralen Schuldenerlass zugunsten armer,
hochverschuldeter Staaten zugestimmt. Die Bundesrepublik Deutschland hat
sich verpflichtet, sich zunächst bis 2035 an den beim AfDF anfallenden
Kosten dieses Erlasses mit insgesamt 388,158 Mio. SZR zu beteiligen. Der
Ansatz enthält die für 2025 zu erwartenden Abrufe aus dieser Beteiligung.
2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Auffüllungen des AfDF
einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen oder
erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme ihrer
- 43 -
Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 03
Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies zulassen.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der
Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
687 04
-023
Zahlungen an die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank und deren
Sonderfonds, an die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft und an den
Multilateralen Investitionsfonds
5 657
-
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 942 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 657 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 657 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 657 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 657 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 657 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 657 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 4 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Die 1959 gegründete Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) hat die
Aufgabe, Kredite zu marktnahen Bedingungen an lateinamerikanische und
karibische Entwicklungsländer zu vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland
ist der Bank am 9. Juli 1976 beigetreten (BGBl. 1976 II S. 37).
Das gezeichnete Kapital der IDB belief sich am 31. Dezember 2024 auf
rd. 176,755 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit
rd. 3,369 Mrd. USD beteiligt, davon sind rd. 242,3 Mio. USD
Einzahlungskapital, der Rest ist Haftungskapital.
2. Die 1984 gegründete Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) -
bezeichnet als „IDB Invest“ - hat die Aufgabe, private Unternehmen in den
lateinamerikanischen und karibischen Entwicklungsländern durch Kredite und
Kapitalbeteiligungen zu fördern. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an
ihrer Gründung beteiligt.
Das gezeichnete Kapital der IIC/IDB Invest belief sich am 31. Dezember
2024 auf rd. 2,711 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit
274,076 Mio. USD beteiligt.
Die Bundesregierung beteiligt sich an der Kapitalerhöhung der IIC/IDB Invest.
Für das Einzahlungskapital ist ein Beitrag von 41,139 Mio. USD vorgesehen.
Dazu dient der Ausgabenansatz 2025 und die ausgebrachte
Verpflichtungsermächtigung.
3. Aufgabe des Multilateralen Investitionsfonds (MIF) - bezeichnet als „IDB Lab“ -
ist die Förderung von Innovationen für Privatinvestitionen in Lateinamerika.
4. Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
Resolutionen des Gouverneursrats über die jeweiligen Auffüllungen des Sonderfonds
und dem Abkommen über die Errichtung des Multilateralen Investitionsfonds
einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehen oder
erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme ihrer
Verpflichtungen insoweit zu sperren, als Resolutionen und Abkommen dies
zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der
Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
5. Die IDB hat einen Fonds zur Förderung der beruflichen Bildung in
Lateinamerika eingerichtet (Special Fund for Technical and Vocational Education
and Training, TVET), an dem sich die Bundesregierung mit 10 Mio. € beteiligt
hat.
- 44 -
2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
687 05
-023
Zahlungen an die Karibische Entwicklungsbank und deren Sonderfonds -
4 100
4 100
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 100 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Die 1970 gegründete Karibische Entwicklungsbank (CDB) hat die Aufgabe,
Kredite zu marktnahen Bedingungen an karibische Entwicklungsländer zu
vergeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Bank 1989 beigetreten
(BGBl 1989 II S. 298).
Das gezeichnete Kapital betrug am 31. Dezember 2024 - einschließlich
eines nicht stimmrechtsfähigen Sonderbeitrages in Höhe von 78,4 Mio.
USD - 1,764 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland
mit 106,569 Mio. USD beteiligt; davon sind 23,512 Mio. USD
Einzahlungskapital; der Rest ist Haftungskapital.
2.1 Die CDB verfügt über mehrere Sonderfonds für die Vergabe zinsgünstiger
Kredite, insbesondere an bedürftige Mitgliedsländer.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt wie alle Mitglieder der Bank zum
Special Development Fund-Unified (SDF) bei. Die zugesagte kumulative
Mittelausstattung des SDF belief sich am 31. Dezember 2024 auf rd. 1,49 Mrd.
USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd.123,9 Mio. USD
beteiligt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, sich 2025 an der 11. Wiederauffüllung
des SDF (SDF 11) zu beteiligen. Dazu dient die ausgebrachte
Verpflichtungsermächtigung.
2.2 Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
jeweiligen Auffüllungsresolutionen einzugehenden Verpflichtungen nicht oder
nicht termingerecht eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch
machen, die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren,
als die Resolutionen dies zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung
des Bundesministeriums der Finanzen und des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 45 -
Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Kapitel 2305 dient der Finanzierung von
Dienstleistungen, die einen wissenschaftsbasierten Beitrag zur Steigerung
der Wirksamkeit und zur Erfolgskontrolle der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) leisten. Ferner werden daraus
Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte finanziert.
Die größten Ausgabeblöcke innerhalb des Kapitels sind:
die Forschung mit rd. 13 Mio. Euro für die projektgebundene
Finanzierung sowie Titelgruppe 04, in der die institutionelle
Förderung des German Institute of Development and
Sustainability - Deutsches Institut für Entwicklung und Nachhaltigkeit
(IDOS) gGmbH mit rd. 7 Mio. Euro veranschlagt ist und die
Evaluierung mit 2,5 Mio. Euro für projektgebundene
Evaluierungen sowie ebenfalls Titelgruppe 04, in der die institutionelle
Förderung des Deutschen Evaluierungsinstituts der
Entwicklungszusammenarbeit (DEval) mit rd. 13 Mio. Euro
veranschlagt ist.
Darüber hinaus werden Fachkräfte für den Einsatz in
Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder in
multilateralen Organisationen aus- und weitergebildet.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die eingesetzten Mittel für die Forschung sollen
signifikant zum nachhaltigen Aufbau von entwicklungsrelevanten
Forschungskapazitäten in Deutschland und zu deren stärkerer
Integration in internationale Forschungsnetzwerke beitragen.
Dabei sollen insbesondere Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus Entwicklungs- und Schwellenländern einbezogen
werden (SDGs 1, 2, 6, 13, 16, 17).
In die Forschungstätigkeit ist zum großen Teil IDOS
eingebunden. Darüber hinaus bildet IDOS Hochschulabsolventinnen
und Hochschulabsolventen für die berufliche Praxis in
Institutionen der deutschen und internationalen Entwicklungspolitik
aus. Inhaltlich orientiert sich diese Forschungstätigkeit an den
Zielen der deutschen Entwicklungspolitik (SDGs 1-6, 8-10, 12,
13, 16, 17).
Der Bereich der Evaluierung bzw. Erfolgsbewertung der
deutschen EZ ist Aufgabe des DEval, das eine unabhängige und
externe Gesamtsicht auf die deutsche EZ gewährleisten soll.
Es soll unabhängige Analysen und Bewertungen von
Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der EZ
vornehmen und Empfehlungen erarbeiten, wie die
Entwicklungsmaßnahmen verbessert werden können. Das DEval soll darüber
hinaus Untersuchungsmethoden weiter entwickeln und damit
die Methoden für Evaluierungen verbessern. Durch die
Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für
einen Einsatz im Rahmen der EZ soll insbesondere auch der
Anteil von deutschen Fachkräften in internationalen
Einrichtungen gesteigert werden (SDGs 1-17).
Überblick zum Kapitel 2305
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 12 900 14 200 -1 300 13 617
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 41 828 41 853 -25 38 731
Ausgaben für Investitionen...................................... 403 403 - 170 248
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 55 131 56 456 -1 325 170 52 596
davon nicht flexibilisiert........................................... 55 131 56 456 -1 325 170 52 596
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 17 300
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 11 500
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 3 400
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 400
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