Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
Überblick zum Kapitel 2303
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 537 635 614 972 -77 337 670 840
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 075 227 1 160 799 -85 572 1 286 456
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 612 862 1 775 771 -162 909 1 957 296
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 612 862 1 775 771 -162 909 1 957 296
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 985 241
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 142 292
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 213 185
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 262 084
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 1 367 680
- 27 -
Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
2303
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
186 04
-023
Tilgungen von Darlehen im Rahmen der EWG-Assoziierungsabkommen
- Jaunde I und II und Lomé
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Von den Einnahmen können die Kosten der bei der Durchführung der
Maßnahmen eingeschalteten Institute vorweg abgezogen werden.
Erläuterungen:
Nach den Abkommen von Jaunde und den Folgeabkommen von Lomé zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und 78 Staaten in Afrika, in der Karibik und im
Pazifik (AKP-Staaten) werden den AKP-Staaten im Rahmen des Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) u. a. rückzahlbare Finanzhilfen gewährt, die aus den
nationalen Haushalten der EU-Mitgliedstaaten finanziert werden. Nach den internen
Abkommen über die Finanzierung und die Verwaltung der Mittel stehen die von
den Empfängerländern eingenommenen Beträge nach Abzug einer
Verwaltungsprovision den Mitgliedstaaten entsprechend ihren früheren Beitragsleistungen zu,
sofern der Rat nicht eine anderweitige Verwendung beschließt.
Bei diesem Titel dürfen auch die der Höhe nach noch nicht bestimmbaren
Zinseinnahmen veranschlagt werden.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
687 01
-023
Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie
andere internationale Einrichtungen und internationale
Nichtregierungsorganisationen
442 664
515 920
562 285
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 59 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 25 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 25 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 9 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen zu Nr. 13 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Gegenstand der Förderung ist die Leistung von Beiträgen an
1. Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, zu deren Leistung die
Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer Mitgliedschaft verpflichtet ist, und
2. Fonds und Programme der Vereinten Nationen sowie weitere internationale
Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen, die die
Bundesrepublik Deutschland freiwillig leistet, um sich an der strategischen
entwicklungspolitischen Ausrichtung dieser Organisationen zu beteiligen und um
deutsche entwicklungspolitische Akzente in deren Arbeit einzubringen.
Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender
Maßnahmen.
- 28 -
2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Beitrag an die Organisation der Vereinten Nationen für
industrielle Entwicklung (UNIDO)....................................................... 10,36 8 500 1 000 9 500
Rechtsgrundlage: Art. 15 Satzung der Errichtung von UNIDO
2. Beiträge an das Sekretariat des internationalen
Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD)............... 5,94 534 1 472 2 006
Rechtsgrundlage: Übereinkommen vom 26.12.1996
3. Education Cannot Wait............................................................. - 20 000 20 000
4. Beitrag zum Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen
(UNDP)..................................................................................... - 77 400 77 400
5. Beitrag zum Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen
(UNV)........................................................................................ 2 050 2 050
6. Beitrag zur Organisation der Vereinten Nationen für
Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit (UN WOMEN)............ - 18 200 18 200
7. Beitrag zum Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen
(UNFPA).................................................................................... - 26 200 26 200
8. Beitrag an den Globalen WTO-Entwicklungsfonds................... - 500 500
9. Beitrag an den Global Partnership for Education Fund (GPE-
Fund)......................................................................................... - 45 000 45 000
10. Beitrag an das International Institute for Democracy and
Electoral Assistance (IDEA)............................................................. - 800 800
11. Beitrag zum Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
(UNICEF).................................................................................. - 40 750 40 750
12. Beitrag zur Internationalen Familienplanungsföderation
(IPPF)........................................................................................ - 13 600 13 600
13. Beitrag an Gavi, die Impfallianz................................................ - 80 000 80 000
14. Zweckgebundene Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre
Sonderorganisationen sowie andere internationale
Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen............. - 55 985 55 985
15. Beitrag an das System der Vereinten Nationen für
Länderkoordinatorinnen und -koordinatoren (Resident Coordinator
(RC)-Fund)................................................................................ - 7 000 7 000
16. Beitrag zum Programm der Vereinten Nationen für
menschliche Siedlungen (UN-HABITAT)................................................. - 750 750
17. Beitrag an die Global Polio Eradication Initiative (GPEI).......... - 16 200 16 200
18. Beitrag zum Advisory Centre on WTO Law (ACWL)................. - 380 380
19. Beitrag zum Multilateral Organisation Performance
Assessment Network (MOPAN)............................................................ - 283 283
20. Unterstützung UN80-Reform.................................................... - 26 060 26 060
Zusammen........................................................................................ 9 034 433 630 442 664
Differenzen durch Rundung möglich
Weniger wegen degressiver Finanzplanung.
687 02
-023
Beteiligung am Welternährungsprogramm 38 000
40 000
50 008
Erläuterungen:
Die freiwillige Beteiligung (Kernbeitrag) am Welternährungsprogramm, das
gemeinsam von der Generalversammlung der Vereinten Nationen und der
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) eingerichtet
wurde, dient der Förderung arbeitsintensiver und produktiver Projekte durch
Bereitstellung von Nahrungsmitteln einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen
und der Hilfe bei akuten Hungersnöten.
- 29 -
Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
2303
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
687 03
-023
Förderung der internationalen Agrarforschung 26 000
28 080
32 000
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 250 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 950 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind bestimmt für
1. Beiträge zu den Ausgaben der von der Weltbankberatungsgruppe
"Internationale Agrarforschung" geförderten wissenschaftlichen Institute.
2. Maßnahmen der internationalen Agrarforschung.
Es dürfen auch die Kosten vorbereitender Maßnahmen sowie Kosten, die im
Zusammenhang mit der Entsendung deutschen Personals in internationale
Institute entstehen, finanziert werden.
687 04
-023
Zahlungen an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche
Entwicklung (IFAD) und an dessen Sonderprogramm für Subsahara-Afrika
30 971
30 972
26 547
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 79 641 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 892 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 27 875 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 27 874 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde................................................... 30 971 - 30 971
Differenzen durch Rundung möglich
1. Der 1977 gegründete Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
(IFAD) hat das Mandat, durch Investitionen in kleinbäuerliche Landwirtschaft
und ländliche Entwicklung Ernährungssicherheit zu schaffen und Armut in
ländlichen Gebieten zu bekämpfen. Die Bundesrepublik Deutschland ist
Gründungsmitglied (BGBl. 1978 II S. 1405).
Die kumulativen Beitragszusagen für den Fonds beliefen sich am 30. Juni
2026 auf rd. 12,7 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd.
807 Mio. USD beteiligt.
Die Bundesregierung hat sich an der 13. Auffüllung des IFAD mit einem
Beitrag von 88,490 Mio. € beteiligt. Der Ausgabenansatz enthält den für 2027
zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung. Für die in 2027 anstehende
Auffüllung des IFAD ist eine weitere Zusage in Höhe von bis zu 79,641 Mio. €
geplant (IFAD-14). Hierzu dient die Verpflichtungsermächtigung.
2. Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den
jeweiligen Auffüllungsresolutionen einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht
- 30 -
2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 04
termingerecht eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen,
die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die
Resolutionen dies zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des
Bundesministeriums der Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Ausgaben für Investitionen
896 02
-023
Beitrag zu den "Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen
Union (Abkommen von Lomé und Cotonou)
94 667
144 059
165 066
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 2301 Tit. 896 03 und Tgr. 01.
2. Entscheidungen über die Höhe deutscher Beiträge zu den
Europäischen Entwicklungsfonds bedürfen der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
§ 38 BHO bleibt unberührt.
Erläuterungen:
Die im Rahmen der AKP-EU-Partnerschaftsabkommen zwischen der
Europäischen Union und 79 Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik (AKP-
Staaten) eingerichteten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) haben die Aufgabe,
Finanzhilfen an die AKP-Staaten zu gewähren. Die Mittel der Fonds werden aus
den nationalen Haushalten der EU-Mitgliedstaaten aufgebracht.
Das Cotonou-Abkommen vom 1. Juni 2000 wurde am 25. Juni 2005 revidiert
und um das 2. Finanzprotokoll ergänzt, das die Ausstattung des 10. EEF mit
22,682 Mrd. € vorsieht. Der deutsche Anteil beträgt rd. 4,650 Mrd. € (20,5
Prozent).
Darüber hinaus wurde dem im Jahr 2010 zum zweiten Mal revidierten Abkommen
ein drittes Finanzprotokoll am 26. Juni 2013 zur Mittelausstattung des 11. EEF
angefügt. Dieses sieht einen Gesamtbetrag von 30,506 Mrd. € vor. Der deutsche
Anteil von 20,58 Prozent beträgt 6,278 Mrd. €.
Der Ansatz berücksichtigt die zu erwartenden Abrufe aus dem 11. EEF.
Weniger wegen abflussbedingten Minderbedarfs.
896 07
-023
Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose
und Malaria (GFATM)
286 000
288 000
370 000
Erläuterungen:
Der Globale Fonds zu Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM)
ist das zentrale Finanzinstrument in der internationalen Zusammenarbeit für die
Bekämpfung dieser drei Krankheiten. In mehr als 120 Niedrig- und
Mitteleinkommensländern finanziert der Fonds entsprechende Programme, auch zum Aufbau
inklusiver und nachhaltig funktionierender Gesundheitssysteme. Die
Bundesregierung hat dem GFATM in 2025 zugesagt, sich mit insgesamt 1 Mrd. € an
der Wiederauffüllung für die Jahre 2026 bis 2028 zu beteiligen. Davon wurden
850 Mio. EUR im Kapitel 2303 Titel 896 07 im Haushalt 2025 mit VE für die Jahre
2026-2028 hinterlegt. Zudem wird im Rahmen dieser Zusage ab 2026 anteilig ein
Globalvorhaben der GIZ mit 50 Mio. EUR über drei Jahre aus dem Titel für
Technische Zusammenarbeit (2301 896 03) finanziert, um das deutsche Engagement
im GFATM zu begleiten. Darüber hinaus sind 100 Mio. € aus
Schuldenumwandlungen vorgesehen. Der Ansatz 2027 enthält den in diesem Titel zu erwartenden
Abruf aus der Gesamtzusage.
- 31 -
Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
2303
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
896 09
-023
Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz,
zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz
694 560
728 740
751 390
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 833 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 90 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 156 060 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 219 260 T€
in künftigen Haushaltsjahren bis zu................................. 1 367 680 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich.
2. Zinssubventionen nach Erläuterung Nr. 4 dürfen bei nachgewiesener
Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an die KfW oder DEG ausgezahlt
werden (§ 44 Abs. 2 BHO).
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1.1 Beteiligung am Treuhandfonds der Globalen Umweltfazilität
(GEF TF); 7. Wiederauffüllung.................................................. 15 360 - 15 360
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde
1.2 Beteiligung am Treuhandfonds der Globalen Umweltfazilität
(GEF TF); 8. Wiederauffüllung.................................................. 133 000 133 000
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde
1.3 Beteiligung am Treuhandfonds der Globalen Umweltfazilität
(GEF TF); 9. Wiederauffüllung.................................................. 44 100 44 100
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde
2. Beteiligung am Montrealer Protokollfonds (MP);...................... 18 000 - 18 000
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde
3.1 Beteiligung am Green Climate Fund (1. Wiederauffüllung)....... 150 000 150 000
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde .......................................... -
3.2 Beteiligung am Green Climate Fund (2. Wiederauffüllung)....... 262 600 - 262 600
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde
4. Beiträge zu Klima- und Katastrophenfinanzierung und -
versicherungen/ Globaler Schutzschirm .......................................... 40 000 - 40 000
5. Beitrag zur Zentralafrikanischen Waldinitiative (CAFI) UNDP . 4 500 - 4 500
6. Beteiligung am Fonds zum Umgang mit Verlusten und
Schäden (FRLD)............................................................................... 27 000 27 000
Zusammen ....................................................................................... 694 560 - 694 560
Differenzen durch Rundung möglich
Die Ausgaben sind dazu bestimmt, durch die Beteiligung an verschiedenen
internationalen Fonds Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei Umwelt-,
Klima- und Biodiversität von weltweitem Interesse finanziell zu unterstützen.
1. Der Globale Treuhandfonds (GEF TF) der Globalen Umweltfazilität (GEF)
ist der offizielle Finanzierungsmechanismus der VN-Konventionen für
Klimaschutz, Artenvielfalt, Wüstenbekämpfung, Chemikalienbeseitigung und
Hochseeschutz.
Die von den Gebern zugesagte Mittelausstattung des GEF TF belief sich am
31. März 2026 auf rd. 25 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik
Deutschland mit rd. 3,5 Mrd. USD (14 Prozent) beteiligt.
Der Ansatz enthält die für 2027 zu erwartenden Abrufe aus hinterlegten
Schuldscheinen für die Beteiligung an der 7. und 8. Auffüllung des Fonds bzw.
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2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 896 09
aus noch zu hinterlegenden Schuldscheinen für die 2026 erfolgte Beteiligung
an der 9. Auffüllung des Fonds.
Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, sich an der in 2026
anstehenden 9. Auffüllung des Fonds in Höhe von max. 630 Mio.€ zu beteiligen. Hierfür
dient ein Teil der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung.
2. Im Rahmen des Montrealer Protokolls (MP) über Stoffe, die zum Abbau der
Ozonschicht führen, wurde 1990 die Einrichtung eine Multilateralen Fonds
(MLF) vereinbart. Dieser Fonds deckt die Kosten der Kooperationsländer, die
durch die Einhaltung des Protokolls zusätzlich entstehen. Der Fonds hat von
seinem Beginn an bis zum 31. Dezember 2025 10.963 Projekte mit 4,38 Mrd.
USD mitfinanziert. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich am Fonds
bislang mit 445,8 Mio. USD beteiligt (Stand: 31. Dezember 2025). Davon werden
seit 1997 80 Prozent multilateral und 20 Prozent durch Direktleistungen in
Partnerländern erbracht.
Eine weitere Beteiligung in Höhe von 54,7 Mio. € erfolgt in 2026. Der
Ausgabenansatz 2027 enthält den zu erwartenden Abruf in Höhe von 18 Mio. €.
3. Der Green Climate Fund (GCF) ist der größte multilaterale Klimafonds und
zentral für die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommen. Ziel des GCF
ist es, die Transformation hin zu einer emissionsarmen nachhaltigen
Entwicklung voranzutreiben. Dazu stellt der Fonds Zuschüsse, Kredite, Garantien
und Eigenkapital für Programme bereit, die eine kohlenstoffarme
Wirtschaftsentwicklung zum Ziel haben oder einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung
an den Klimawandel leisten. Darüber hinaus arbeitet der GCF mit
privatwirtschaftlichen Akteuren zusammen, um zusätzliche Mittel für Minderungs- und
Anpassungsmaßnahmen zu mobilisieren.
Die Bundesregierung hat bei der letzten Wiederauffüllung in 2023 2 Mrd. €
zugesagt. Der Ansatz enthält die in 2027 zu erwartenden Abrufe aus den
Beteiligungen für den GCF in Höhe von 262,6 Mio. € (GCF 2) und 150,0 Mio.
€ (GCF 1). Für die in 2027 anstehende Auffüllung des GCF ist eine weitere
Zusage in Höhe von bis zu 1,65 Mrd. € geplant (GCF 3). Hierzu dient ein Teil
der Verpflichtungsermächtigung.
4. Mit den Klima-Investitionsfonds (Climate Investment Funds, CIF) wurden bei
der Weltbank Instrumente zur Bündelung von Gebermitteln zur
Klimaschutzfinanzierung geschaffen. Unterhalb der CIF's wurden zwei Einzelfonds
eingerichtet für "saubere Technologie" mit Fokus auf Minderung und für
"strategische Klimafonds" mit Fokus auf Natur und Anpassung. Damit werden
Investitionsentscheidungen beschleunigt, um den gewaltigen Herausforderungen des
Klimawandels rasch zu begegnen sowie die Umsetzung des Pariser
Klimaabkommens und die Transformation zur kohlenstoffarmen Wirtschaftsstruktur zu
befördern. Die Bundesregierung ist an den CIF's mit 854,5 Mio. € beteiligt
(31. Dezember 2025).
5. Die Zentralafrikanische Waldinitiative (CAFI), angesiedelt beim
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), setzt sich für den Schutz des
zweitgrößten Regenwaldes und der weltgrößten Torfmoore ein. Maßnahmen
setzen sich zum Ziel, Entwaldungstreiber zu bekämpfen und gleichzeitig
Armut zu reduzieren. Dies geschieht u.a. durch die Förderung nachhaltiger land-
und forstwirtschaftlicher Praktiken sowie Vorhaben im Energie- und
Bergbausektor in den Ländern Demokratische Republik Kongo, Gabun, Republik
Kamerun, Republik Kongo und Zentralafrikanische Republik mit dem Ziel, den
Druck auf die Wälder des Kongobeckens zu mindern.
Die Bundesregierung hat sich bislang mit 289 Mio. € an CAFI beteiligt (Stand:
31. Dezember 2025). In 2025 erfolgte eine Zusage über 9 Mio. €. Der Ansatz
enthält den in 2027 zu erwartenden Abruf in Höhe von 4,5 Mio. €. Eine weitere
Zusage ist für 2027 von bis zu 15 Mio. € geplant. Hierfür dient ein Teil der
veranschlagten Verpflichtungsermächtigung.
6. Der Fonds zum Umfang mit Verlusten und Schäden (FRLD) wurde 2022 im
Rahmen der COP 27 gegründet und gilt als wichtiges Signal der globalen
Solidarität mit den infolge des Klimawandels besonders vulnerablen Ländern
und Gemeinschaften. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in 2024 mit
einer initialen Finanzierungszusage von 92 Mio. Euro beteiligt und dadurch
wesentlich zur Erlangung der Arbeitsfähigkeit des Fonds beigetragen. Eine
weitere Beteiligung von 90 Mio. € erfolgt in 2026. Der Ansatz enthält den 2027
fälligen Mittelabruf aus dieser Zusage. Eine weitere Zusage ist für 2027 von
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Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
2303
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 896 09
bis zu 150 Mio. € geplant. Hierfür dient ein Teil der veranschlagten
Verpflichtungsermächtigung.
7. Der Least Developed Countries Fund (LDCF) ist ein Unterfonds der GEF und
fördert Maßnahmen im Bereich Anpassung an den Klimawandel in den
ärmsten Ländern. Die Gesamtzusagen betragen 2,25 Mrd. USD, die
Bundesrepublik Deutschland ist hieran mit 478 Mio. € beteiligt (Stand: 31. März 2026).
Die Bundesregierung beabsichtigt, sich 2027 mit einem weiteren Beitrag in
Höhe von bis zu 10 Mio. € zu beteiligen. Hierfür dient ein Teil der
veranschlagten Verpflichtungsermächtigung.
8. Der Special Climate Change Fund (SCCF) ist ebenfalls ein Unterfonds der
GEF. Er unterstützt kleine Inselstaaten (Small Islands Developing States,
SIDS) bei der Klimaanpassung und entwickelt innovative Ansätze für die
Zusammenarbeit mit dem Privatsektor (Gesamtzusagen 460 Mio. USD,
deutscher Beitrag Stand 31. März 2026 rd. 120 Mio. €). Die Bundesregierung
beabsichtigt, sich mit einem weiteren Beitrag in Höhe von bis zu 8 Mio. €
zu beteiligen. Hierfür dient ein Teil der veranschlagten
Verpflichtungsermächtigung.
9. Klima- und Katastrophenrisikofinanzierung und -versicherung: Die
Bundesrepublik Deutschland hat sich an dem Globalen Schutzschirm gegen
Klimarisiken beteiligt, der im Zuge der deutschen G7-Präsidentschaft auf der COP 27
gemeinsam mit den V20 ins Leben gerufen wurde (aufbauend auf der G20/
V20-Initiative „InsuResilience Global Partnership“). Eine weitere Beteiligung in
Höhe von 40 Mio. € erfolgte in 2025. Der Ausgabenansatz enthält den für
2027 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung in Höhe von 40 Mio. €.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(2 905)
- 34 -
2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In Kapitel 2304 sind die Haushaltsmittel für die
multilateralen Entwicklungsbanken einschließlich ihrer konzessionären
Fonds zusammengefasst. Die multilateralen
Entwicklungsbanken erfüllen ihr Mandat durch die Vergabe von Darlehen und
Zuschüssen, durch Beteiligung an Investitionen sowie durch
Investitionsgarantien.
Neben dem über das Grundkapital finanzierten Kreditgeschäft
verfügen die Entwicklungsbanken zusätzlich über einen
Mechanismus für die Vergabe von hoch konzessionären
Krediten und nicht rückzahlbaren Zuschüssen an die ärmsten
Länder der Welt bzw. der jeweiligen Region. Die konzessionären
Fonds werden durch Geberbeiträge finanziert, die in
regelmäßigen Wiederauffüllungsverhandlungen zugesagt werden. Die
veranschlagten Haushaltsmittel decken die zu den
Wiederauffüllungen der Fonds eingegangenen Verpflichtungen und
vereinbarten Beiträge zu Kapitalerhöhungen ab.
Ausgabenschwerpunkte des Kapitels sind:
die Zahlungen an die Weltbankgruppe mit rd. 1,09 Mrd.
Euro Ausgaben und
die Zahlungen an die regionalen Entwicklungsbanken mit
insgesamt rd. 273 Mio. Euro Ausgaben.
Nach § 12 Haushaltsgesetz 2027 wird die Bundesregierung
ermächtigt, die bei den Titeln 687 01 bis 687 05 zu
entrichtenden Beiträge durch Hingabe von unverzinslichen
Schuldscheinen zu erbringen.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Das Mandat der multilateralen Entwicklungsbanken ist die
Bekämpfung der Armut in ihren weniger entwickelten
Mitgliedsländern sowie die Förderung einer wirtschaftlich, sozial und
ökologisch nachhaltigen Entwicklung unter Förderung eines
inklusiven Wachstums. Mit den Beiträgen an die multilateralen
Entwicklungsbanken werden die für diesen Bereich
bestehenden internationalen Verpflichtungen erfüllt. Die
Entwicklungsbanken sind wichtige Partner der Bundesregierung in der
Entwicklungszusammenarbeit sowohl auf konzeptioneller Ebene
als auch in Form vielfacher Kooperationen und Ko-
Finanzierungen auf Länderebene.
Die Weltbank ist ein zentraler Akteur in der internationalen
Entwicklungsarchitektur, den das BMZ mit seinen Zahlungen
an die Weltbankgruppe entscheidend prägt (SDGs 1-3, 5-8,
10, 13, 16, 17). Mit den Zahlungen an die regionalen
Entwicklungsbanken unterstützt das BMZ zentrale
entwicklungspolitische Akteure in der jeweiligen regionalen
Governancestruktur (SDGs 1-17). Als wichtige Plattform zwischen
Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern bestimmen die
Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken die
Agenda der globalen bzw. regionalen Entwicklungszusammenarbeit
entscheidend mit. Sie verfügen über große Expertise und sind
wichtige Unterstützer und Kreditgeber für viele Partnerländer.
Darüber hinaus begleiten sie große privat finanzierte Projekte,
aber auch internationale Prozesse wie z. B. die Bekämpfung
des Klimawandels durch ihre Kreditzusagen.
Über die multilateralen Entwicklungsbanken kann Deutschland
mit den veranschlagten Haushaltsmitteln durch seine
Mitentscheidungsrechte in den Aufsichtsgremien große
Hebelwirkungen erzielen und bilaterale Programme und deren
Wirkungen in Entwicklungs- und Schwellenländern ergänzen.
Überblick zum Kapitel 2304
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 2 460 2 498 -38 2 458
Gesamteinnahmen.................................................. 2 460 2 498 -38 2 458
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 362 456 1 208 227 +154 229 16 631 985 303
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 362 456 1 208 227 +154 229 16 631 985 303
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 362 456 1 208 227 +154 229 16 631 985 303
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Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
186 06
-023
Tilgung von Darlehen im Rahmen der Sonderaktion der Konferenz für
Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit (KIWZ) 1977
2 460
2 498
2 458
Erläuterungen:
Im Rahmen der Konferenz für Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit
1977 (KIWZ) hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
beschlossen, der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) für zinslose Darlehen an
ärmere Entwicklungsländer Sondermittel in Höhe von 385 Mio. USD zur
Verfügung zu stellen, an denen sich die Bundesrepublik Deutschland mit 126,27 Mio. €
beteiligt hatte.
Die Tilgungszahlungen der darlehensnehmenden Länder leitet die IDA halbjährlich
an die damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft weiter. Der
obige Ansatz entspricht dem Anteil der Bundesrepublik Deutschland an dem von der
IDA geschätzten Eingang an Tilgungszahlungen im Jahr 2025.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
687 01
-023
Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe 1 089 432
909 860
3 986
785 333
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde
1.1 IDA 19....................................................................................... 5,62 270 234 - 270 234
1.2 IDA 20....................................................................................... 5,62 494 880 - 494 880
1.3 IDA 21....................................................................................... 110 667 - 110 667
2. Beteiligung an der Multilateralen Schuldenerlassinitiative
(MDRI)...................................................................................... 10,30 109 350 SZR 127 451 - 127 451
Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... -
3. Kapitalerhöhung bzw. Hybridkapitalzeichnung bei der
Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) im
Kontext der Reformagenda....................................................... 61 000 - 61 000
4. Beteiligung an der Global Financing Facility (GFF).................. 22 500 - 22 500
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