polradar

Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen Überblick zum Kapitel 2303 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 537 635 614 972 -77 337 670 840 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 075 227 1 160 799 -85 572 1 286 456 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 612 862 1 775 771 -162 909 1 957 296 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 612 862 1 775 771 -162 909 1 957 296 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 985 241 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 142 292 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 213 185 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 262 084 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 1 367 680 - 27 - Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen 2303 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 186 04 -023 Tilgungen von Darlehen im Rahmen der EWG-Assoziierungsabkommen - Jaunde I und II und Lomé - - - Haushaltsvermerk: Von den Einnahmen können die Kosten der bei der Durchführung der Maßnahmen eingeschalteten Institute vorweg abgezogen werden. Erläuterungen: Nach den Abkommen von Jaunde und den Folgeabkommen von Lomé zwischen der Europäischen Gemeinschaft und 78 Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik (AKP-Staaten) werden den AKP-Staaten im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) u. a. rückzahlbare Finanzhilfen gewährt, die aus den nationalen Haushalten der EU-Mitgliedstaaten finanziert werden. Nach den internen Abkommen über die Finanzierung und die Verwaltung der Mittel stehen die von den Empfängerländern eingenommenen Beträge nach Abzug einer Verwaltungsprovision den Mitgliedstaaten entsprechend ihren früheren Beitragsleistungen zu, sofern der Rat nicht eine anderweitige Verwendung beschließt. Bei diesem Titel dürfen auch die der Höhe nach noch nicht bestimmbaren Zinseinnahmen veranschlagt werden. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 687 01 -023 Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen 442 664 515 920 562 285 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 59 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 25 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 25 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 9 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 13 sind verbindlich. Erläuterungen: Gegenstand der Förderung ist die Leistung von Beiträgen an 1. Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, zu deren Leistung die Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer Mitgliedschaft verpflichtet ist, und 2. Fonds und Programme der Vereinten Nationen sowie weitere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen, die die Bundesrepublik Deutschland freiwillig leistet, um sich an der strategischen entwicklungspolitischen Ausrichtung dieser Organisationen zu beteiligen und um deutsche entwicklungspolitische Akzente in deren Arbeit einzubringen. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen. - 28 - 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Beitrag an die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO)....................................................... 10,36 8 500 1 000 9 500 Rechtsgrundlage: Art. 15 Satzung der Errichtung von UNIDO 2. Beiträge an das Sekretariat des internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD)............... 5,94 534 1 472 2 006 Rechtsgrundlage: Übereinkommen vom 26.12.1996 3. Education Cannot Wait............................................................. - 20 000 20 000 4. Beitrag zum Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)..................................................................................... - 77 400 77 400 5. Beitrag zum Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV)........................................................................................ 2 050 2 050 6. Beitrag zur Organisation der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit (UN WOMEN)............ - 18 200 18 200 7. Beitrag zum Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA).................................................................................... - 26 200 26 200 8. Beitrag an den Globalen WTO-Entwicklungsfonds................... - 500 500 9. Beitrag an den Global Partnership for Education Fund (GPE- Fund)......................................................................................... - 45 000 45 000 10. Beitrag an das International Institute for Democracy and Electoral Assistance (IDEA)............................................................. - 800 800 11. Beitrag zum Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF).................................................................................. - 40 750 40 750 12. Beitrag zur Internationalen Familienplanungsföderation (IPPF)........................................................................................ - 13 600 13 600 13. Beitrag an Gavi, die Impfallianz................................................ - 80 000 80 000 14. Zweckgebundene Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen............. - 55 985 55 985 15. Beitrag an das System der Vereinten Nationen für Länderkoordinatorinnen und -koordinatoren (Resident Coordinator (RC)-Fund)................................................................................ - 7 000 7 000 16. Beitrag zum Programm der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen (UN-HABITAT)................................................. - 750 750 17. Beitrag an die Global Polio Eradication Initiative (GPEI).......... - 16 200 16 200 18. Beitrag zum Advisory Centre on WTO Law (ACWL)................. - 380 380 19. Beitrag zum Multilateral Organisation Performance Assessment Network (MOPAN)............................................................ - 283 283 20. Unterstützung UN80-Reform.................................................... - 26 060 26 060 Zusammen........................................................................................ 9 034 433 630 442 664 Differenzen durch Rundung möglich Weniger wegen degressiver Finanzplanung. 687 02 -023 Beteiligung am Welternährungsprogramm 38 000 40 000 50 008 Erläuterungen: Die freiwillige Beteiligung (Kernbeitrag) am Welternährungsprogramm, das gemeinsam von der Generalversammlung der Vereinten Nationen und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) eingerichtet wurde, dient der Förderung arbeitsintensiver und produktiver Projekte durch Bereitstellung von Nahrungsmitteln einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen und der Hilfe bei akuten Hungersnöten. - 29 - Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen 2303 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 687 03 -023 Förderung der internationalen Agrarforschung 26 000 28 080 32 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 250 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 950 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben sind bestimmt für 1. Beiträge zu den Ausgaben der von der Weltbankberatungsgruppe "Internationale Agrarforschung" geförderten wissenschaftlichen Institute. 2. Maßnahmen der internationalen Agrarforschung. Es dürfen auch die Kosten vorbereitender Maßnahmen sowie Kosten, die im Zusammenhang mit der Entsendung deutschen Personals in internationale Institute entstehen, finanziert werden. 687 04 -023 Zahlungen an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und an dessen Sonderprogramm für Subsahara-Afrika 30 971 30 972 26 547 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 79 641 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 892 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 27 875 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 27 874 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde................................................... 30 971 - 30 971 Differenzen durch Rundung möglich 1. Der 1977 gegründete Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) hat das Mandat, durch Investitionen in kleinbäuerliche Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Ernährungssicherheit zu schaffen und Armut in ländlichen Gebieten zu bekämpfen. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied (BGBl. 1978 II S. 1405). Die kumulativen Beitragszusagen für den Fonds beliefen sich am 30. Juni 2026 auf rd. 12,7 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 807 Mio. USD beteiligt. Die Bundesregierung hat sich an der 13. Auffüllung des IFAD mit einem Beitrag von 88,490 Mio. € beteiligt. Der Ausgabenansatz enthält den für 2027 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung. Für die in 2027 anstehende Auffüllung des IFAD ist eine weitere Zusage in Höhe von bis zu 79,641 Mio. € geplant (IFAD-14). Hierzu dient die Verpflichtungsermächtigung. 2. Die Bundesregierung wird, soweit andere Geberländer ihre nach den jeweiligen Auffüllungsresolutionen einzugehenden Verpflichtungen nicht oder nicht - 30 - 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 04 termingerecht eingehen oder erfüllen, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen insoweit zu sperren, als die Resolutionen dies zulassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Ausgaben für Investitionen 896 02 -023 Beitrag zu den "Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen Union (Abkommen von Lomé und Cotonou) 94 667 144 059 165 066 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 2301 Tit. 896 03 und Tgr. 01. 2. Entscheidungen über die Höhe deutscher Beiträge zu den Europäischen Entwicklungsfonds bedürfen der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. § 38 BHO bleibt unberührt. Erläuterungen: Die im Rahmen der AKP-EU-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und 79 Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik (AKP- Staaten) eingerichteten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) haben die Aufgabe, Finanzhilfen an die AKP-Staaten zu gewähren. Die Mittel der Fonds werden aus den nationalen Haushalten der EU-Mitgliedstaaten aufgebracht. Das Cotonou-Abkommen vom 1. Juni 2000 wurde am 25. Juni 2005 revidiert und um das 2. Finanzprotokoll ergänzt, das die Ausstattung des 10. EEF mit 22,682 Mrd. € vorsieht. Der deutsche Anteil beträgt rd. 4,650 Mrd. € (20,5 Prozent). Darüber hinaus wurde dem im Jahr 2010 zum zweiten Mal revidierten Abkommen ein drittes Finanzprotokoll am 26. Juni 2013 zur Mittelausstattung des 11. EEF angefügt. Dieses sieht einen Gesamtbetrag von 30,506 Mrd. € vor. Der deutsche Anteil von 20,58 Prozent beträgt 6,278 Mrd. €. Der Ansatz berücksichtigt die zu erwartenden Abrufe aus dem 11. EEF. Weniger wegen abflussbedingten Minderbedarfs. 896 07 -023 Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) 286 000 288 000 370 000 Erläuterungen: Der Globale Fonds zu Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) ist das zentrale Finanzinstrument in der internationalen Zusammenarbeit für die Bekämpfung dieser drei Krankheiten. In mehr als 120 Niedrig- und Mitteleinkommensländern finanziert der Fonds entsprechende Programme, auch zum Aufbau inklusiver und nachhaltig funktionierender Gesundheitssysteme. Die Bundesregierung hat dem GFATM in 2025 zugesagt, sich mit insgesamt 1 Mrd. € an der Wiederauffüllung für die Jahre 2026 bis 2028 zu beteiligen. Davon wurden 850 Mio. EUR im Kapitel 2303 Titel 896 07 im Haushalt 2025 mit VE für die Jahre 2026-2028 hinterlegt. Zudem wird im Rahmen dieser Zusage ab 2026 anteilig ein Globalvorhaben der GIZ mit 50 Mio. EUR über drei Jahre aus dem Titel für Technische Zusammenarbeit (2301 896 03) finanziert, um das deutsche Engagement im GFATM zu begleiten. Darüber hinaus sind 100 Mio. € aus Schuldenumwandlungen vorgesehen. Der Ansatz 2027 enthält den in diesem Titel zu erwartenden Abruf aus der Gesamtzusage. - 31 - Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen 2303 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 896 09 -023 Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz 694 560 728 740 751 390 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 833 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 90 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 156 060 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 219 260 T€ in künftigen Haushaltsjahren bis zu................................. 1 367 680 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich. 2. Zinssubventionen nach Erläuterung Nr. 4 dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an die KfW oder DEG ausgezahlt werden (§ 44 Abs. 2 BHO). Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1.1 Beteiligung am Treuhandfonds der Globalen Umweltfazilität (GEF TF); 7. Wiederauffüllung.................................................. 15 360 - 15 360 Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde 1.2 Beteiligung am Treuhandfonds der Globalen Umweltfazilität (GEF TF); 8. Wiederauffüllung.................................................. 133 000 133 000 Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde 1.3 Beteiligung am Treuhandfonds der Globalen Umweltfazilität (GEF TF); 9. Wiederauffüllung.................................................. 44 100 44 100 Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde 2. Beteiligung am Montrealer Protokollfonds (MP);...................... 18 000 - 18 000 Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde 3.1 Beteiligung am Green Climate Fund (1. Wiederauffüllung)....... 150 000 150 000 Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde .......................................... - 3.2 Beteiligung am Green Climate Fund (2. Wiederauffüllung)....... 262 600 - 262 600 Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde 4. Beiträge zu Klima- und Katastrophenfinanzierung und - versicherungen/ Globaler Schutzschirm .......................................... 40 000 - 40 000 5. Beitrag zur Zentralafrikanischen Waldinitiative (CAFI) UNDP . 4 500 - 4 500 6. Beteiligung am Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden (FRLD)............................................................................... 27 000 27 000 Zusammen ....................................................................................... 694 560 - 694 560 Differenzen durch Rundung möglich Die Ausgaben sind dazu bestimmt, durch die Beteiligung an verschiedenen internationalen Fonds Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei Umwelt-, Klima- und Biodiversität von weltweitem Interesse finanziell zu unterstützen. 1. Der Globale Treuhandfonds (GEF TF) der Globalen Umweltfazilität (GEF) ist der offizielle Finanzierungsmechanismus der VN-Konventionen für Klimaschutz, Artenvielfalt, Wüstenbekämpfung, Chemikalienbeseitigung und Hochseeschutz. Die von den Gebern zugesagte Mittelausstattung des GEF TF belief sich am 31. März 2026 auf rd. 25 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik Deutschland mit rd. 3,5 Mrd. USD (14 Prozent) beteiligt. Der Ansatz enthält die für 2027 zu erwartenden Abrufe aus hinterlegten Schuldscheinen für die Beteiligung an der 7. und 8. Auffüllung des Fonds bzw. - 32 - 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 896 09 aus noch zu hinterlegenden Schuldscheinen für die 2026 erfolgte Beteiligung an der 9. Auffüllung des Fonds. Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, sich an der in 2026 anstehenden 9. Auffüllung des Fonds in Höhe von max. 630 Mio.€ zu beteiligen. Hierfür dient ein Teil der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung. 2. Im Rahmen des Montrealer Protokolls (MP) über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, wurde 1990 die Einrichtung eine Multilateralen Fonds (MLF) vereinbart. Dieser Fonds deckt die Kosten der Kooperationsländer, die durch die Einhaltung des Protokolls zusätzlich entstehen. Der Fonds hat von seinem Beginn an bis zum 31. Dezember 2025 10.963 Projekte mit 4,38 Mrd. USD mitfinanziert. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich am Fonds bislang mit 445,8 Mio. USD beteiligt (Stand: 31. Dezember 2025). Davon werden seit 1997 80 Prozent multilateral und 20 Prozent durch Direktleistungen in Partnerländern erbracht. Eine weitere Beteiligung in Höhe von 54,7 Mio. € erfolgt in 2026. Der Ausgabenansatz 2027 enthält den zu erwartenden Abruf in Höhe von 18 Mio. €. 3. Der Green Climate Fund (GCF) ist der größte multilaterale Klimafonds und zentral für die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommen. Ziel des GCF ist es, die Transformation hin zu einer emissionsarmen nachhaltigen Entwicklung voranzutreiben. Dazu stellt der Fonds Zuschüsse, Kredite, Garantien und Eigenkapital für Programme bereit, die eine kohlenstoffarme Wirtschaftsentwicklung zum Ziel haben oder einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Darüber hinaus arbeitet der GCF mit privatwirtschaftlichen Akteuren zusammen, um zusätzliche Mittel für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen zu mobilisieren. Die Bundesregierung hat bei der letzten Wiederauffüllung in 2023 2 Mrd. € zugesagt. Der Ansatz enthält die in 2027 zu erwartenden Abrufe aus den Beteiligungen für den GCF in Höhe von 262,6 Mio. € (GCF 2) und 150,0 Mio. € (GCF 1). Für die in 2027 anstehende Auffüllung des GCF ist eine weitere Zusage in Höhe von bis zu 1,65 Mrd. € geplant (GCF 3). Hierzu dient ein Teil der Verpflichtungsermächtigung. 4. Mit den Klima-Investitionsfonds (Climate Investment Funds, CIF) wurden bei der Weltbank Instrumente zur Bündelung von Gebermitteln zur Klimaschutzfinanzierung geschaffen. Unterhalb der CIF's wurden zwei Einzelfonds eingerichtet für "saubere Technologie" mit Fokus auf Minderung und für "strategische Klimafonds" mit Fokus auf Natur und Anpassung. Damit werden Investitionsentscheidungen beschleunigt, um den gewaltigen Herausforderungen des Klimawandels rasch zu begegnen sowie die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und die Transformation zur kohlenstoffarmen Wirtschaftsstruktur zu befördern. Die Bundesregierung ist an den CIF's mit 854,5 Mio. € beteiligt (31. Dezember 2025). 5. Die Zentralafrikanische Waldinitiative (CAFI), angesiedelt beim Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), setzt sich für den Schutz des zweitgrößten Regenwaldes und der weltgrößten Torfmoore ein. Maßnahmen setzen sich zum Ziel, Entwaldungstreiber zu bekämpfen und gleichzeitig Armut zu reduzieren. Dies geschieht u.a. durch die Förderung nachhaltiger land- und forstwirtschaftlicher Praktiken sowie Vorhaben im Energie- und Bergbausektor in den Ländern Demokratische Republik Kongo, Gabun, Republik Kamerun, Republik Kongo und Zentralafrikanische Republik mit dem Ziel, den Druck auf die Wälder des Kongobeckens zu mindern. Die Bundesregierung hat sich bislang mit 289 Mio. € an CAFI beteiligt (Stand: 31. Dezember 2025). In 2025 erfolgte eine Zusage über 9 Mio. €. Der Ansatz enthält den in 2027 zu erwartenden Abruf in Höhe von 4,5 Mio. €. Eine weitere Zusage ist für 2027 von bis zu 15 Mio. € geplant. Hierfür dient ein Teil der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung. 6. Der Fonds zum Umfang mit Verlusten und Schäden (FRLD) wurde 2022 im Rahmen der COP 27 gegründet und gilt als wichtiges Signal der globalen Solidarität mit den infolge des Klimawandels besonders vulnerablen Ländern und Gemeinschaften. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in 2024 mit einer initialen Finanzierungszusage von 92 Mio. Euro beteiligt und dadurch wesentlich zur Erlangung der Arbeitsfähigkeit des Fonds beigetragen. Eine weitere Beteiligung von 90 Mio. € erfolgt in 2026. Der Ansatz enthält den 2027 fälligen Mittelabruf aus dieser Zusage. Eine weitere Zusage ist für 2027 von - 33 - Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen 2303 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 896 09 bis zu 150 Mio. € geplant. Hierfür dient ein Teil der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung. 7. Der Least Developed Countries Fund (LDCF) ist ein Unterfonds der GEF und fördert Maßnahmen im Bereich Anpassung an den Klimawandel in den ärmsten Ländern. Die Gesamtzusagen betragen 2,25 Mrd. USD, die Bundesrepublik Deutschland ist hieran mit 478 Mio. € beteiligt (Stand: 31. März 2026). Die Bundesregierung beabsichtigt, sich 2027 mit einem weiteren Beitrag in Höhe von bis zu 10 Mio. € zu beteiligen. Hierfür dient ein Teil der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung. 8. Der Special Climate Change Fund (SCCF) ist ebenfalls ein Unterfonds der GEF. Er unterstützt kleine Inselstaaten (Small Islands Developing States, SIDS) bei der Klimaanpassung und entwickelt innovative Ansätze für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor (Gesamtzusagen 460 Mio. USD, deutscher Beitrag Stand 31. März 2026 rd. 120 Mio. €). Die Bundesregierung beabsichtigt, sich mit einem weiteren Beitrag in Höhe von bis zu 8 Mio. € zu beteiligen. Hierfür dient ein Teil der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung. 9. Klima- und Katastrophenrisikofinanzierung und -versicherung: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an dem Globalen Schutzschirm gegen Klimarisiken beteiligt, der im Zuge der deutschen G7-Präsidentschaft auf der COP 27 gemeinsam mit den V20 ins Leben gerufen wurde (aufbauend auf der G20/ V20-Initiative „InsuResilience Global Partnership“). Eine weitere Beteiligung in Höhe von 40 Mio. € erfolgte in 2025. Der Ausgabenansatz enthält den für 2027 zu erwartenden Abruf aus dieser Beteiligung in Höhe von 40 Mio. €. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (2 905) - 34 - 2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In Kapitel 2304 sind die Haushaltsmittel für die multilateralen Entwicklungsbanken einschließlich ihrer konzessionären Fonds zusammengefasst. Die multilateralen Entwicklungsbanken erfüllen ihr Mandat durch die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen, durch Beteiligung an Investitionen sowie durch Investitionsgarantien. Neben dem über das Grundkapital finanzierten Kreditgeschäft verfügen die Entwicklungsbanken zusätzlich über einen Mechanismus für die Vergabe von hoch konzessionären Krediten und nicht rückzahlbaren Zuschüssen an die ärmsten Länder der Welt bzw. der jeweiligen Region. Die konzessionären Fonds werden durch Geberbeiträge finanziert, die in regelmäßigen Wiederauffüllungsverhandlungen zugesagt werden. Die veranschlagten Haushaltsmittel decken die zu den Wiederauffüllungen der Fonds eingegangenen Verpflichtungen und vereinbarten Beiträge zu Kapitalerhöhungen ab. Ausgabenschwerpunkte des Kapitels sind: die Zahlungen an die Weltbankgruppe mit rd. 1,09 Mrd. Euro Ausgaben und die Zahlungen an die regionalen Entwicklungsbanken mit insgesamt rd. 273 Mio. Euro Ausgaben. Nach § 12 Haushaltsgesetz 2027 wird die Bundesregierung ermächtigt, die bei den Titeln 687 01 bis 687 05 zu entrichtenden Beiträge durch Hingabe von unverzinslichen Schuldscheinen zu erbringen. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Das Mandat der multilateralen Entwicklungsbanken ist die Bekämpfung der Armut in ihren weniger entwickelten Mitgliedsländern sowie die Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung unter Förderung eines inklusiven Wachstums. Mit den Beiträgen an die multilateralen Entwicklungsbanken werden die für diesen Bereich bestehenden internationalen Verpflichtungen erfüllt. Die Entwicklungsbanken sind wichtige Partner der Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit sowohl auf konzeptioneller Ebene als auch in Form vielfacher Kooperationen und Ko- Finanzierungen auf Länderebene. Die Weltbank ist ein zentraler Akteur in der internationalen Entwicklungsarchitektur, den das BMZ mit seinen Zahlungen an die Weltbankgruppe entscheidend prägt (SDGs 1-3, 5-8, 10, 13, 16, 17). Mit den Zahlungen an die regionalen Entwicklungsbanken unterstützt das BMZ zentrale entwicklungspolitische Akteure in der jeweiligen regionalen Governancestruktur (SDGs 1-17). Als wichtige Plattform zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern bestimmen die Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken die Agenda der globalen bzw. regionalen Entwicklungszusammenarbeit entscheidend mit. Sie verfügen über große Expertise und sind wichtige Unterstützer und Kreditgeber für viele Partnerländer. Darüber hinaus begleiten sie große privat finanzierte Projekte, aber auch internationale Prozesse wie z. B. die Bekämpfung des Klimawandels durch ihre Kreditzusagen. Über die multilateralen Entwicklungsbanken kann Deutschland mit den veranschlagten Haushaltsmitteln durch seine Mitentscheidungsrechte in den Aufsichtsgremien große Hebelwirkungen erzielen und bilaterale Programme und deren Wirkungen in Entwicklungs- und Schwellenländern ergänzen. Überblick zum Kapitel 2304 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 2 460 2 498 -38 2 458 Gesamteinnahmen.................................................. 2 460 2 498 -38 2 458 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 362 456 1 208 227 +154 229 16 631 985 303 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 362 456 1 208 227 +154 229 16 631 985 303 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 362 456 1 208 227 +154 229 16 631 985 303 - 35 - Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 186 06 -023 Tilgung von Darlehen im Rahmen der Sonderaktion der Konferenz für Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit (KIWZ) 1977 2 460 2 498 2 458 Erläuterungen: Im Rahmen der Konferenz für Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit 1977 (KIWZ) hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft beschlossen, der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) für zinslose Darlehen an ärmere Entwicklungsländer Sondermittel in Höhe von 385 Mio. USD zur Verfügung zu stellen, an denen sich die Bundesrepublik Deutschland mit 126,27 Mio. € beteiligt hatte. Die Tilgungszahlungen der darlehensnehmenden Länder leitet die IDA halbjährlich an die damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft weiter. Der obige Ansatz entspricht dem Anteil der Bundesrepublik Deutschland an dem von der IDA geschätzten Eingang an Tilgungszahlungen im Jahr 2025. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 687 01 -023 Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe 1 089 432 909 860 3 986 785 333 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde 1.1 IDA 19....................................................................................... 5,62 270 234 - 270 234 1.2 IDA 20....................................................................................... 5,62 494 880 - 494 880 1.3 IDA 21....................................................................................... 110 667 - 110 667 2. Beteiligung an der Multilateralen Schuldenerlassinitiative (MDRI)...................................................................................... 10,30 109 350 SZR 127 451 - 127 451 Rechtsgrundlage: Beitragsurkunde........................................... - 3. Kapitalerhöhung bzw. Hybridkapitalzeichnung bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) im Kontext der Reformagenda....................................................... 61 000 - 61 000 4. Beteiligung an der Global Financing Facility (GFF).................. 22 500 - 22 500 - 36 -

Relationen