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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Überblick zum Kapitel 2502 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 1 602 Übrige Einnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 10 964 Gesamteinnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 12 566 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 8 096 10 219 -2 123 1 716 11 910 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 40 786 91 725 -50 939 3 961 92 449 Ausgaben für Investitionen...................................... 895 043 1 162 668 -267 625 1 643 729 1 318 811 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 943 925 1 264 612 -320 687 1 649 406 1 423 170 davon nicht flexibilisiert........................................... 943 925 1 264 612 -320 687 1 649 406 1 423 170 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 173 236 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 173 361 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 276 224 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 269 467 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 202 114 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 150 435 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 100 435 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 400 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 400 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 400 - 23 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -419 Vermischte Einnahmen - - 1 602 Übrige Einnahmen 232 01 -423 Einnahmen aus Zinszahlungen und Erstattungen von Fördermitteln der Städtebauförderung und der Förderung des sozialen Wohnungsbaus von den Ländern 3 500 3 500 10 964 Erläuterungen: Zinszahlungen für nicht fristgerechte Weitergabe von Fördermitteln sowie Rückforderungen von Fördermitteln von den Ländern. 272 01 -011 Zuschüsse der Europäischen Union zu den Kosten raumordnungspolitischer Maßnahmen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 81. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 05 -419 Dialog und Vernetzung im Bereich Smart Cities 965 985 60 935 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Mit den Mitteln sollen Städte, Kreise und Gemeinden bei der digitalen Modernisierung und Entwicklung zu Smart Cities aktiv begleitet werden. Dazu soll die Nationale Dialogplattform Smart Cities mit externer Unterstützung fortgesetzt werden, um Smart City-Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene vorzubereiten und zu koordinieren. Um deutsche Kommunen auch von den europäischen und internationalen Erfahrungen im Bereich Smart Cities profitieren zu lassen und um - 24 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 532 05 Einfluss zu nehmen auf den europäischen und internationalen Diskurs zu Smart Cities sollen Projekte und Aktivitäten zum europäischen und internationalen Erfahrungsaustausch zu Smart Cities finanziert werden. 532 06 -419 Internationale Zusammenarbeit / Internationale Stadtentwicklungsinitiative 485 1 470 140 1 530 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................ 150 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel dienen der Finanzierung internationaler Aktivitäten, die die Verfahren der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung unterstützen. Es sollen innovative, in andere Kontexte übertragbare und partnerschaftlich organisierte Maßnahmen ermöglicht werden. Die Vorhaben sollen die Entwicklung, Umsetzung eigener Stadtentwicklungspolitiken sowie die Durchführung besonders innovativer Modellvorhaben auf der lokalen Ebene unterstützen. Dialog- und Lernprozesse zwischen Deutschland und den internationalen Partnern sind ein integraler Bestandteil. Das Schaffen des gemeinsamen Verständnisses mit den Partnerregierungen über Prinzipien und Methoden der integrierten Stadtentwicklung soll der besseren Positionierung Deutschlands in globalen Prozessen der Stadtentwicklungspolitik dienen. Von den Mitteln dürfen bis zu fünf Prozent zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Forschungsbegleitung und Projektmanagement/Projektträgerkosten eingesetzt werden Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 661 02 -411 Förderung von Maßnahmen zur Energetischen Stadtsanierung - 686 02 -419 Maßnahmen auf dem Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung" 515 515 115 445 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 175 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung". Dies umfasst insbesondere die Förderung von Wettbewerben sowie die Durchführung von Konferenzen und Seminaren. - 25 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 686 05 -423 Nationale Kofinanzierung des ESF Plus-Bundesprogramms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" 16 002 13 703 2 013 13 323 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 39 447 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 815 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 216 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 237 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 179 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 3 und 5 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 4. Einnahmen aus Forderungen gegenüber Maßnahmeträgern und Auftragnehmern fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 I. ESF-Förderperiode 2014 - 2020........................................... 3. Kofinanzierungsanteil des Bundes.......................................... 62 968 57 435 - 5 533 - - 4. Kofinanzierungsanteil der EU.................................................. 86 519 91 989 - -5 470 - - Zusammen............................................................................... 149 487 149 424 - 63 - - II. ESF-Förderperiode 2021 - 2027.......................................... 5. Kofinanzierungsanteil des Bundes.......................................... 87 940 16 838 13 703 1 950 16 002 39 447 6. Kofinanzierungsanteil der EU.................................................. 1 315 1 315 - - - - Zusammen............................................................................... 89 255 18 153 13 703 1 950 16 002 39 447 Zusammen.................................................................................... 238 742 167 577 13 703 2 013 16 002 39 447 Gefördert werden im Sinne des Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds (ESF) arbeitsmarktbezogene Maßnahmen in den Programmgebieten des Sozialen Zusammenhalts (vormals Programmgebiete der Sozialen Stadt). In den Ansätzen sind Bundesmittel für die sog. Technische Hilfe, d. h. Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation des ESF- Plus-Bundesprogramms mitveranschlagt. Zu Spalte 2 Nr. 3: Aufgrund vorgeschriebener interner Verrechnungen gem. § 61 BHO mit dem BVA (zwischengeschaltete Verwaltungsstelle und zwischengeschaltete Bescheinigungsstelle) sind zu den Gesamtausgaben des Bundes noch Haushaltsmittel i. H. v. 1 026 T€ hinzuzurechnen. Es werden noch Einnahmen der EU gem. Haushaltsvermerk Nr. 3 i. H. v. 9 385 T€ erwartet. Aus dem Ansatz dürfen Mittel für Projektträgerleistungen geleistet werden. - 26 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 686 07 -423 Modellvorhaben "Miteinander im Quartier" - Förderung ressortübergreifender Maßnahmen in der Sozialen Stadt - - 1 796 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Modellvorhaben ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden. 3. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 4 Prozent für Forschungsvorhaben und Evaluierung sowie für notwendige Projektträgerkosten (Administrative Abwicklung) eingesetzt werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2020..................................................... 35 087 35 087 - - - - 2. Fördermaßnahmen.................................................................. 138 138 - - - - Zusammen.................................................................................... 35 225 35 225 - - - - Zu 2: Ausgaben dienen der Umsetzung des vom Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossenen Maßnahmenkatalogs. 687 01 -419 Internationale Zusammenarbeit - Zentrum für Architektur und Denkmalschutz zum Erhalt der Weißen Stadt Tel Aviv 400 350 300 322 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Von den Mitteln dürfen bis zu 5 Prozent für fachliche Begleitung und für Gremien eingesetzt werden. Erläuterungen: Die in den 1930er Jahren errichtete “Weiße Stadt“ in Tel Aviv ist das weltweit größte Ensemble von Gebäuden der klassischen Moderne und wurde u. a. von geflohenen deutschen und europäischen Architekten jüdischen Glaubens erbaut. Das BMWSB unterstützt die Stadt Tel Aviv beim Aufbau und bei der Programmarbeit eines städtischen Zentrums für Architektur und Denkmalschutz ("Liebling-Haus/White City Center"), das den Erhalt des Denkmalensembles “ Weiße Stadt“ zur Aufgabe hat. Die Mittel sind für die Projekt- und Programmarbeit des Zentrums bestimmt. Dies umfasst die Durchführung durch Personal des Zentrums sowie durch Dritte. - 27 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 687 02 -165 Beteiligung an EU-Netzwerken für Stadtentwicklung 215 215 215 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2029 bis zu.............................................. 58 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Netzwerken "European Urban Knowledge Network" (EUKN) und "Programm zum europäischen Erfahrungsaustausch im Bereich integrierter Stadtentwicklung" (UR- BACT IV). Ausgaben für Investitionen 883 01 -419 Förderung von Modellprojekten Smart Cities 98 000 128 800 191 953 89 071 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Von den Mitteln dürfen bis zu 10 Prozent für Wissenstransfer, Projektbegleitung, Evaluation und begleitende Studien verwendet werden. 3. Von den Mitteln dürfen bis zu 12 Prozent für die kooperative Entwicklung insbesondere von Städten mit über 500 000 Einwohnern zur Einrichtung und Nutzung von Datenplattformen verwendet werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 786 444 199 941 128 800 191 953 98 000 167 750 Gefördert werden investive und investitionsvorbereitende sowie -begleitende Maßnahmen zur aktiven Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen. Die Modellprojekte werden wissenschaftlich begleitet. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet. Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung. - 28 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 883 02 -419 Förderung zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur 1 650 2 500 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 250 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 750 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€ Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung eines Förderprogramms zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur. Mittel können anteilig auch zur Beräumung und Entsiegelung leerstehender Kleingartenflächen genutzt werden, sofern dies einer öffentlichen Nutzung oder Entstehung von qualifizierten Gemeinschaftsflächen für die Allgemeinheit dient. 891 01 -423 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 194 645 240 000 402 863 178 854 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Für die Programmverwaltung sind bis zu 5 Prozent der Fördermittel vorzusehen. Erläuterungen: Die Mittel dürfen auch für Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten (weitere administrative Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden. Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 1 450 053 612 545 240 000 402 863 194 645 - Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (3 932) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Förderung des Städtebaues (568 300) (795 900) (940 239) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme der Titel 633 11, 882 94, 882 95 und 883 11. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 0,5 Prozent des Verpflichtungsrahmens durch den Bund für Forschungsvorhaben, Evaluierung und Programmbegleitung eingesetzt werden. - 29 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 4. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Forschungsvorhaben ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden. Erläuterungen: Zur Förderung des Städtebaues als Aufgabe im besonderen öffentlichen Interesse gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Art. 104 b GG. Einzelheiten werden auf der Grundlage der §§ 164 a und b, 171 b Abs. 4 und 171 e Abs. 6 Baugesetzbuch durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Hierbei ist auch zu bestimmen, mit welchem Anteil sich der Bund an der Finanzierung der Maßnahmen beteiligt. Der Bund fördert zudem zur gesamtstaatlichen Repräsentation national bedeutsame städtebauliche Maßnahmen. Darüber hinaus werden Modellvorhaben für innovative Sport- und Bewegungsräume gefördert. 633 11 -423 Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden - 55 000 62 032 Haushaltsvermerk: 1. Bis zu 5 Prozent der Mittel dürfen für administrative Kosten einschließlich Projektbegleitung eingesetzt werden. 2. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und Beteiligungsprozessen eingesetzt werden. Erläuterungen: Weniger wegen Abwicklung des Programms. 685 11 -423 Geschäftsstelle der Kleinstadtakademie 1 300 2 000 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 882 11 -423 Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung) 504 250 639 900 631 173 800 976 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 950 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 100 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 100 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen zu Nr. 91, 92 und 93 sind verbindlich. 2. Innerhalb der Programme sind Mittel für Maßnahmen zur Revitalisierung von Brachflächen zu verwenden. - 30 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 882 11 (Titelgruppe 01): 3. Bundesmittel, welche die Länder nicht für die Fördergebiete in Anspruch nehmen, können nach Maßgabe der in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegten Bedingungen für die Erhaltung von das Ortsbild prägenden Bauwerken sowie für Maßnahmen im Umfeld von Baudenkmälern mit städtebaulichem Charakter eingesetzt werden. Das Gleiche gilt für Bundesmittel, die der Bund den Ländern zusätzlich aus dem Titel zur Verfügung stellt, weil ein oder mehrere der 16 Länder die ihnen aus diesem Titel zustehenden Mittel nicht voll in Anspruch nehmen. Der Bundesanteil an den förderfähigen Kosten kann in diesen Fällen bis zu 60 Prozent betragen. Der verbleibende Anteil wird durch das Land, die Gemeinde, den Träger oder Dritte aufgebracht. 4. Die Bundesmittel können zwischen den Programmen nach Maßgabe der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung umverteilt werden. Minderausgaben bei einem Programm können zur Verstärkung in einem anderen Programm verwendet werden. Erläuterungen: Zu Zeile Förderprogramme 2011 bis 2025: Die Aufteilung der Förderprogramme 2011 bis 2025 auf die einzelnen Programme ist in den Bundeshaushaltsplänen der Vorjahre ausgewiesen. Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 Förderprogramme 2011 bis 2025 (bisherige Nrn. 1 bis 32 und 35 bis 90)....................................................................... 10 140 587 6 953 764 639 900 631 173 454 250 1 461 500 Förderprogramm 2026.......................................................... - - - - - - davon.................................................................................... 91. Lebendige Zentren.............................................................. 380 000 - - - 19 000 361 000 92. Sozialer Zusammenhalt...................................................... 250 000 - - - 12 500 237 500 93. Wachstum und nachhaltige Erneuerung.......................... 370 000 - - - 18 500 351 500 Zusammen............................................................................ 1 000 000 - - - 50 000 950 000 Zusammen.................................................................................... 11 140 587 6 953 764 639 900 631 173 504 250 2 411 500 Weniger wegen planmäßiger Programmabfinanzierung. 882 93 -423 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 36 250 55 000 139 777 60 708 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (Bundesprogramm) Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2022..................................................... 532 832 318 055 48 750 139 777 26 250 - 2. Förderprogramm 2024............................................................. 48 500 - 6 250 - 10 000 32 250 Zusammen.................................................................................... 581 332 318 055 55 000 139 777 36 250 32 250 Gefördert werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential. Bis zu 2 Prozent der Mittel dürfen für die Projektträgerschaft (administrative Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden. Hieraus können auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet werden. - 31 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 882 93 (Titelgruppe 01) Weniger wegen planmäßiger Programmabfinanzierung. 882 94 -423 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier - - 93 333 89 744 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2020..................................................... 794 460 701 127 - 93 333 - - Gefördert werden die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von sozialen Infrastrukturen mit dem Ziel ihrer Qualifizierung zu Orten der Integration und des Zusammenlebens im Quartier (z. B. Schulen, Kitas, Bürgerhäuser, Stadtteilzentren, Sportanlagen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen). Förderfähig ist die soziale Infrastruktur in allen Städtebaufördergebieten und in begründeten Fällen auch außerhalb dieser Gebiete. 882 95 -423 Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Investitionspakt Sportstätten) 16 500 44 000 75 956 86 865 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2022..................................................... 369 188 232 731 44 000 75 957 16 500 - Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung des Programms. 883 11 -423 Modellvorhaben innovative Sport- und Bewegungsräume 10 000 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 150 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 60 000 T€ Erläuterungen: Mit den Mitteln sollen kommunale investive Projekte mit überregionaler Bedeutung und einem erheblichen Investitionsbedarf gefördert werden. Als Modellvorhaben können beispielsweise Umbauten von nicht mehr genutzten Einrichtungen (z.B. leerstehende innerstädtische Immobilien) zu Sport- und Bewegungsräumen oder innovative Vorhaben in Modulbauweise gefördert werden. Bis zu 2 Prozent der Mittel dürfen für die Projektträgerschaft (administrative Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden. Titelgruppe 05 Tgr. 05 Nationale Stadtentwicklungspolitik (28 060) (42 680) (101 042) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 32 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 3. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen ausgewertet werden. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen zur Durchführung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, einschließlich der Übertragung internationaler Erfahrungen in die Praxis der deutschen Stadtentwicklung, zur Unterstützung von Investitionen für Modellvorhaben, zur Durchführung von Wettbewerben sowie zur Deckung der Kosten für die Erläuterung und die Bekanntmachung der Grundsätze und Einzelmaßnahmen der nationalen Stadtentwicklungspolitik. 532 52 -423 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 950 1 950 1 196 3 237 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 921 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 31 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 540 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 350 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 51. Erläuterungen: Die Ausgaben sind insbesondere zur Förderung von Studien, Untersuchungen, Gutachten, Wettbewerben sowie Projektbegleitung bestimmt. 893 51 -423 Pilotprojekte 1 000 2 000 1 151 1 449 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 52. 893 52 -423 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung 26 110 38 730 98 695 9 992 Erläuterungen: Die Ausgaben dienen der Planung, investiven Umsetzung und für nichtinvestive Kosten der Modellvorhaben. Weniger wegen Abfinanzierung. Titelgruppe 06 Tgr. 06 Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Wohnungs- und Städtebaues (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau) (5 357) (5 411) (585) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. - 33 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 06 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen der Durchführung von Forschungsmaßnahmen, mit denen an konkreten Projekten neue, durch praktische Anwendung abgesicherte Erkenntnisse für Bundesaufgaben auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des Städtebaues gewonnen oder vorhandene Erkenntnisse auf Handlungsbedarf des Bundes überprüft werden sollen (angewandte Ressortforschung). Der Einsatz erfolgt nach den entsprechenden Richtlinien des zuständigen Ministeriums, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen worden sind. Die Ergebnisse der Forschungsmaßnahmen können dokumentiert, zusammenfassend ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet werden. Die Mittel werden nach dem Forschungsplan des Ministeriums verausgabt. Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und Projektträgerleistungen eingesetzt werden. 544 61 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 2 624 2 678 20 3 944 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 186 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 825 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 794 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 567 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Ausgaben für Wettbewerbe und Preisgelder dürfen nicht geleistet werden. 2. Ausgaben dürfen in begrenztem Umfang als Zuwendungen gewährt werden. 882 66 -165 Modellvorhaben 2 733 2 733 565 618 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 186 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 825 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 794 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 567 T€ Titelgruppe 07 Tgr. 07 Förderung von Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Raumordnung, des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens sowie des Städtebaues (19 117) (23 805) 632 71 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 13 620 13 208 11 580 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 71. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. - 34 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 632 71 (Titelgruppe 07) Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 WGL-Einrichtungen 1. Brandenburg.................................................................................. (5 525) (5 443) (2 535) 1.1 Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung e. V. (IRS), Erkner.............................................................................................. 50,00 5 525 5 443 2 535 - aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 2 825 2 743 2 529 - aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 2 700 2 700 6 2. Niedersachsen............................................................................... (1 674) (1 625) (1 352) 2.1 ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz- Gemeinschaft, Hannover............................................................................. 30,00 1 674 1 625 1 352 - aus Kap. 2502 Tit. 632 71 3. Sachsen.......................................................................................... (10 326) (15 145) (7 872) 3.1 Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. (IÖR), Dresden........................................................................................... 50,00 5 005 4 863 4 444 - aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 4 870 4 728 4 382 - aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 135 135 62 3.2 Leibniz-Institut für Länderkunde e. V. (IfL), Leipzig......................... 50,00 5 321 10 282 3 428 - aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 4 251 4 112 3 317 - aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 1 070 6 170 111 Zusammen................................................................................................. 17 525 22 213 11 759 - Summe Tit. 632 71................................................................................... 13 620 13 208 11 580 - Summe Tit. 882 71................................................................................... 3 905 9 005 179 Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer. Differenzen durch Rundung möglich. Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 4 303 T€. 686 71 -165 Zuschüsse zum Betrieb 1 592 1 592 1 309 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 71. 2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. - 35 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 71 (Titelgruppe 07) Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH............................................ 12,26 19,36 955 955 766 - aus Kap. 2502 Tit. 686 71 2. Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e. V. (DASL), München............................................................................................. 29,57 50,00 (637) (637) (543) 2.1 Institut für Städtebau (ISB), Berlin....................................................... 11,30 50,00 195 195 147 - aus Kap. 2502 Tit. 686 71 2.2 Institut für Städtebau und Wohnungswesen (ISW), München............. 27,84 50,00 192 192 162 - aus Kap. 2502 Tit. 686 71 2.3 Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster (ZIR), Münster............................................................................................... 49,56 50,00 250 250 234 - aus Kap. 2502 Tit. 686 71 Zusammen................................................................................................. 1 592 1 592 1 309 - Summe Tit. 686 71................................................................................... 1 592 1 592 1 309 882 71 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 3 905 9 005 179 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 2 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 71. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 11 194 T€. WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 71. 893 71 -165 Zuschüsse für Investitionen - - - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 71. Titelgruppe 08 Tgr. 08 Raumordnung (10 214) (8 278) (1 833) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 36 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 08 532 84 -165 Modellvorhaben der Raumordnung (Raumordnerisches Aktionsprogramm) 3 072 3 136 300 2 264 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 560 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 130 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 970 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 460 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Forschungsstudien, Gutachten, u. a................................................ 400 2. Modellvorhaben der Raumentwicklung unter Beteiligung Regionen.................................................................................................. 2 272 Veranstaltungen.................................................................................... 400 Zusammen............................................................................................ 3 072 Die Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) dienen der Umsetzung der Ziele der Raumordnungspolitik, insbesondere der Leitbilder und Handlungsstrategien der Raumentwicklung in Deutschland gemäß dem Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 9. März 2016, sowie der Politik des räumlichen Zusammenhaltes in der Europäischen Union und im größeren europäischen Raum (INTERREG und Territoriale Agenda). Mit MORO gibt das Bundesministerium aktiv Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Regionen, die vor Herausforderungen stehen und innovative Lösungsansätze suchen, erhalten im Rahmen des Programms in thematisch definierten Forschungsfeldern fachliche und finanzielle Unterstützung zur Erprobung neuer Ansätze und Instrumente. Unterstützt von Experten werden unter Reallaborbedingungen Lösungen entwickelt. 633 81 -422 Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte 6 000 4 000 1 431 462 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Mittel dürfen anteilig auch für administrative Kosten einschließlich Projektbegleitung eingesetzt werden. 3. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und Beteiligungsprozessen eingesetzt werden. - 37 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 08 686 81 -422 Europäische Zusammenarbeit 1 142 1 142 102 965 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 903 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 310 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 310 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 178 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 35 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu...................................................... 35 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu...................................................... 35 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 84. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 84. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. 4. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen zu. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zusammenarbeit in der Raumentwicklung...................................... 425 2. Projekte der Zusammenarbeit......................................................... 500 3. Beteiligung an EU-Netzwerken für Raumentwicklung..................... 217 Zusammen............................................................................................ 1 142 In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 882 22 -423 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - 4 337 211 891 23 -423 Modellvorhaben nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende - 3 926 144 - 38 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel mit einem Gesamtvolumen von rd. 184 Mio. Euro sind Ausgaben für Baumaßnahmen des Bundes in Berlin und Bonn zusammengefasst, soweit sie sich aus dem Vollzug des Berlin/Bonn-Gesetzes ergeben und nicht im Einzelplan des jeweiligen Nutzers eingestellt sind (SDGs 3, 7, 8, 13). Dies sind insbesondere ein großer Teil der Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin. Hierfür sind insgesamt rd. 113 Mio. Euro neu veranschlagt. Seit 2013 werden darüber hinaus die Ausgaben für die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin veranschlagt (28,9 Mio. Euro) (SDGs 3, 7, 8, 13). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Wesentliches mit den Baumaßnahmen des Bundes in Berlin und Bonn verfolgtes Ziel ist eine bedarfsgerechte Unterbringung des jeweiligen Nutzers (SDGs 3, 7, 8, 13). Die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin trägt in baulicher Hinsicht zu einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Deutschen Bundestages bei (SDGs 3, 7, 8, 13). Überblick zum Kapitel 2503 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 40 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - 40 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 47 300 47 500 -200 28 186 21 276 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 550 2 800 +750 800 2 487 Ausgaben für Investitionen...................................... 132 926 68 223 +64 703 278 840 79 290 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 183 776 118 523 +65 253 307 826 103 053 davon nicht flexibilisiert........................................... 183 776 118 523 +65 253 307 826 103 053 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 34 300 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 11 000 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 12 500 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 10 700 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 100 - 39 - Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn

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