Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Überblick zum Kapitel 2502
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 1 602
Übrige Einnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 10 964
Gesamteinnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 12 566
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 8 096 10 219 -2 123 1 716 11 910
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 40 786 91 725 -50 939 3 961 92 449
Ausgaben für Investitionen...................................... 895 043 1 162 668 -267 625 1 643 729 1 318 811
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 943 925 1 264 612 -320 687 1 649 406 1 423 170
davon nicht flexibilisiert........................................... 943 925 1 264 612 -320 687 1 649 406 1 423 170
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 173 236
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 173 361
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 276 224
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 269 467
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 202 114
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 150 435
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 100 435
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 400
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 400
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 400
- 23 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-419
Vermischte Einnahmen -
-
1 602
Übrige Einnahmen
232 01
-423
Einnahmen aus Zinszahlungen und Erstattungen von Fördermitteln der
Städtebauförderung und der Förderung des sozialen Wohnungsbaus von
den Ländern
3 500
3 500
10 964
Erläuterungen:
Zinszahlungen für nicht fristgerechte Weitergabe von Fördermitteln sowie
Rückforderungen von Fördermitteln von den Ländern.
272 01
-011
Zuschüsse der Europäischen Union zu den Kosten
raumordnungspolitischer Maßnahmen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
686 81.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 05
-419
Dialog und Vernetzung im Bereich Smart Cities 965
985
60
935
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Mit den Mitteln sollen Städte, Kreise und Gemeinden bei der digitalen
Modernisierung und Entwicklung zu Smart Cities aktiv begleitet werden. Dazu soll die
Nationale Dialogplattform Smart Cities mit externer Unterstützung fortgesetzt werden,
um Smart City-Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene vorzubereiten
und zu koordinieren. Um deutsche Kommunen auch von den europäischen und
internationalen Erfahrungen im Bereich Smart Cities profitieren zu lassen und um
- 24 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 532 05
Einfluss zu nehmen auf den europäischen und internationalen Diskurs zu Smart
Cities sollen Projekte und Aktivitäten zum europäischen und internationalen
Erfahrungsaustausch zu Smart Cities finanziert werden.
532 06
-419
Internationale Zusammenarbeit / Internationale
Stadtentwicklungsinitiative
485
1 470
140
1 530
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................ 150 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Mittel dienen der Finanzierung internationaler Aktivitäten, die die
Verfahren der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung unterstützen. Es sollen
innovative, in andere Kontexte übertragbare und partnerschaftlich organisierte
Maßnahmen ermöglicht werden. Die Vorhaben sollen die Entwicklung, Umsetzung
eigener Stadtentwicklungspolitiken sowie die Durchführung besonders innovativer
Modellvorhaben auf der lokalen Ebene unterstützen. Dialog- und Lernprozesse
zwischen Deutschland und den internationalen Partnern sind ein integraler
Bestandteil. Das Schaffen des gemeinsamen Verständnisses mit den
Partnerregierungen über Prinzipien und Methoden der integrierten Stadtentwicklung soll der
besseren Positionierung Deutschlands in globalen Prozessen der
Stadtentwicklungspolitik dienen.
Von den Mitteln dürfen bis zu fünf Prozent zur Finanzierung der im
Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Forschungsbegleitung
und Projektmanagement/Projektträgerkosten eingesetzt werden
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
661 02
-411
Förderung von Maßnahmen zur Energetischen Stadtsanierung -
686 02
-419
Maßnahmen auf dem Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung" 515
515
115
445
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 175 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Der Titel dient der Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem
Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung". Dies umfasst insbesondere die Förderung
von Wettbewerben sowie die Durchführung von Konferenzen und Seminaren.
- 25 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
686 05
-423
Nationale Kofinanzierung des ESF Plus-Bundesprogramms "Bildung,
Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ"
16 002
13 703
2 013
13 323
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 39 447 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 815 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 216 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 237 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 179 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 3 und 5 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
4. Einnahmen aus Forderungen gegenüber Maßnahmeträgern und
Auftragnehmern fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
I. ESF-Förderperiode 2014 - 2020...........................................
3. Kofinanzierungsanteil des Bundes.......................................... 62 968 57 435 - 5 533 - -
4. Kofinanzierungsanteil der EU.................................................. 86 519 91 989 - -5 470 - -
Zusammen............................................................................... 149 487 149 424 - 63 - -
II. ESF-Förderperiode 2021 - 2027..........................................
5. Kofinanzierungsanteil des Bundes.......................................... 87 940 16 838 13 703 1 950 16 002 39 447
6. Kofinanzierungsanteil der EU.................................................. 1 315 1 315 - - - -
Zusammen............................................................................... 89 255 18 153 13 703 1 950 16 002 39 447
Zusammen.................................................................................... 238 742 167 577 13 703 2 013 16 002 39 447
Gefördert werden im Sinne des Bundesprogramms für den Europäischen
Sozialfonds (ESF) arbeitsmarktbezogene Maßnahmen in den Programmgebieten des
Sozialen Zusammenhalts (vormals Programmgebiete der Sozialen Stadt). In den
Ansätzen sind Bundesmittel für die sog. Technische Hilfe, d. h. Vorbereitung,
Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation des ESF-
Plus-Bundesprogramms mitveranschlagt.
Zu Spalte 2 Nr. 3:
Aufgrund vorgeschriebener interner Verrechnungen gem. § 61 BHO mit dem
BVA (zwischengeschaltete Verwaltungsstelle und zwischengeschaltete
Bescheinigungsstelle) sind zu den Gesamtausgaben des Bundes noch Haushaltsmittel
i. H. v. 1 026 T€ hinzuzurechnen.
Es werden noch Einnahmen der EU gem. Haushaltsvermerk Nr. 3 i. H. v. 9 385 T€
erwartet.
Aus dem Ansatz dürfen Mittel für Projektträgerleistungen geleistet werden.
- 26 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
686 07
-423
Modellvorhaben "Miteinander im Quartier" - Förderung
ressortübergreifender Maßnahmen in der Sozialen Stadt
-
-
1 796
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Modellvorhaben
ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden.
3. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 4 Prozent für
Forschungsvorhaben und Evaluierung sowie für notwendige Projektträgerkosten
(Administrative Abwicklung) eingesetzt werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2020..................................................... 35 087 35 087 - - - -
2. Fördermaßnahmen.................................................................. 138 138 - - - -
Zusammen.................................................................................... 35 225 35 225 - - - -
Zu 2:
Ausgaben dienen der Umsetzung des vom Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
beschlossenen Maßnahmenkatalogs.
687 01
-419
Internationale Zusammenarbeit - Zentrum für Architektur und
Denkmalschutz zum Erhalt der Weißen Stadt Tel Aviv
400
350
300
322
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Von den Mitteln dürfen bis zu 5 Prozent für fachliche Begleitung und
für Gremien eingesetzt werden.
Erläuterungen:
Die in den 1930er Jahren errichtete “Weiße Stadt“ in Tel Aviv ist das weltweit
größte Ensemble von Gebäuden der klassischen Moderne und wurde u. a.
von geflohenen deutschen und europäischen Architekten jüdischen Glaubens
erbaut. Das BMWSB unterstützt die Stadt Tel Aviv beim Aufbau und bei der
Programmarbeit eines städtischen Zentrums für Architektur und Denkmalschutz
("Liebling-Haus/White City Center"), das den Erhalt des Denkmalensembles “
Weiße Stadt“ zur Aufgabe hat.
Die Mittel sind für die Projekt- und Programmarbeit des Zentrums bestimmt. Dies
umfasst die Durchführung durch Personal des Zentrums sowie durch Dritte.
- 27 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
687 02
-165
Beteiligung an EU-Netzwerken für Stadtentwicklung 215
215
215
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2029 bis zu.............................................. 58 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den
Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den
Netzwerken "European Urban Knowledge Network" (EUKN) und "Programm zum
europäischen Erfahrungsaustausch im Bereich integrierter Stadtentwicklung" (UR-
BACT IV).
Ausgaben für Investitionen
883 01
-419
Förderung von Modellprojekten Smart Cities 98 000
128 800
191 953
89 071
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Von den Mitteln dürfen bis zu 10 Prozent für Wissenstransfer,
Projektbegleitung, Evaluation und begleitende Studien verwendet werden.
3. Von den Mitteln dürfen bis zu 12 Prozent für die kooperative
Entwicklung insbesondere von Städten mit über 500 000 Einwohnern zur
Einrichtung und Nutzung von Datenplattformen verwendet werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 786 444 199 941 128 800 191 953 98 000 167 750
Gefördert werden investive und investitionsvorbereitende sowie -begleitende
Maßnahmen zur aktiven Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen. Die
Modellprojekte werden wissenschaftlich begleitet.
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandatartätigkeit geleistet.
Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung.
- 28 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
883 02
-419
Förderung zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren
Infrastruktur
1 650
2 500
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 250 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 750 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€
Erläuterungen:
Der Titel dient der Finanzierung eines Förderprogramms zur energetischen
Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur. Mittel können anteilig auch zur
Beräumung und Entsiegelung leerstehender Kleingartenflächen genutzt werden,
sofern dies einer öffentlichen Nutzung oder Entstehung von qualifizierten
Gemeinschaftsflächen für die Allgemeinheit dient.
891 01
-423
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur
194 645
240 000
402 863
178 854
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Für die Programmverwaltung sind bis zu 5 Prozent der Fördermittel
vorzusehen.
Erläuterungen:
Die Mittel dürfen auch für Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang
mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten (weitere
administrative Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden.
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 1 450 053 612 545 240 000 402 863 194 645 -
Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(3 932)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Förderung des Städtebaues (568 300)
(795 900)
(940 239)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme der
Titel 633 11, 882 94, 882 95 und 883 11.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 0,5 Prozent des
Verpflichtungsrahmens durch den Bund für Forschungsvorhaben, Evaluierung
und Programmbegleitung eingesetzt werden.
- 29 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
4. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Forschungsvorhaben
ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden.
Erläuterungen:
Zur Förderung des Städtebaues als Aufgabe im besonderen öffentlichen Interesse
gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Art. 104 b GG.
Einzelheiten werden auf der Grundlage der §§ 164 a und b, 171 b Abs. 4 und
171 e Abs. 6 Baugesetzbuch durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Hierbei ist
auch zu bestimmen, mit welchem Anteil sich der Bund an der Finanzierung der
Maßnahmen beteiligt.
Der Bund fördert zudem zur gesamtstaatlichen Repräsentation national
bedeutsame städtebauliche Maßnahmen.
Darüber hinaus werden Modellvorhaben für innovative Sport- und
Bewegungsräume gefördert.
633 11
-423
Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und
Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden
-
55 000
62 032
Haushaltsvermerk:
1. Bis zu 5 Prozent der Mittel dürfen für administrative Kosten
einschließlich Projektbegleitung eingesetzt werden.
2. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger
investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und
Beteiligungsprozessen eingesetzt werden.
Erläuterungen:
Weniger wegen Abwicklung des Programms.
685 11
-423
Geschäftsstelle der Kleinstadtakademie 1 300
2 000
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
882 11
-423
Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen
(Städtebauförderung)
504 250
639 900
631 173
800 976
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 950 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 150 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 100 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen zu Nr. 91, 92 und 93 sind verbindlich.
2. Innerhalb der Programme sind Mittel für Maßnahmen zur
Revitalisierung von Brachflächen zu verwenden.
- 30 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 882 11 (Titelgruppe 01):
3. Bundesmittel, welche die Länder nicht für die Fördergebiete in
Anspruch nehmen, können nach Maßgabe der in einer
Verwaltungsvereinbarung festgelegten Bedingungen für die Erhaltung von das
Ortsbild prägenden Bauwerken sowie für Maßnahmen im Umfeld von
Baudenkmälern mit städtebaulichem Charakter eingesetzt werden.
Das Gleiche gilt für Bundesmittel, die der Bund den Ländern
zusätzlich aus dem Titel zur Verfügung stellt, weil ein oder mehrere der
16 Länder die ihnen aus diesem Titel zustehenden Mittel nicht voll
in Anspruch nehmen. Der Bundesanteil an den förderfähigen Kosten
kann in diesen Fällen bis zu 60 Prozent betragen. Der verbleibende
Anteil wird durch das Land, die Gemeinde, den Träger oder Dritte
aufgebracht.
4. Die Bundesmittel können zwischen den Programmen nach
Maßgabe der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung umverteilt werden.
Minderausgaben bei einem Programm können zur Verstärkung in
einem anderen Programm verwendet werden.
Erläuterungen:
Zu Zeile Förderprogramme 2011 bis 2025:
Die Aufteilung der Förderprogramme 2011 bis 2025 auf die einzelnen Programme
ist in den Bundeshaushaltsplänen der Vorjahre ausgewiesen.
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
Förderprogramme 2011 bis 2025 (bisherige Nrn. 1 bis 32
und 35 bis 90)....................................................................... 10 140 587 6 953 764 639 900 631 173 454 250 1 461 500
Förderprogramm 2026.......................................................... - - - - - -
davon....................................................................................
91. Lebendige Zentren.............................................................. 380 000 - - - 19 000 361 000
92. Sozialer Zusammenhalt...................................................... 250 000 - - - 12 500 237 500
93. Wachstum und nachhaltige Erneuerung.......................... 370 000 - - - 18 500 351 500
Zusammen............................................................................ 1 000 000 - - - 50 000 950 000
Zusammen.................................................................................... 11 140 587 6 953 764 639 900 631 173 504 250 2 411 500
Weniger wegen planmäßiger Programmabfinanzierung.
882 93
-423
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 36 250
55 000
139 777
60 708
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (Bundesprogramm)
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2022..................................................... 532 832 318 055 48 750 139 777 26 250 -
2. Förderprogramm 2024............................................................. 48 500 - 6 250 - 10 000 32 250
Zusammen.................................................................................... 581 332 318 055 55 000 139 777 36 250 32 250
Gefördert werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer
nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen
oder hohem Innovationspotential.
Bis zu 2 Prozent der Mittel dürfen für die Projektträgerschaft (administrative
Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden. Hieraus können auch Vergütungen
für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet werden.
- 31 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 882 93 (Titelgruppe 01)
Weniger wegen planmäßiger Programmabfinanzierung.
882 94
-423
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier -
-
93 333
89 744
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2020..................................................... 794 460 701 127 - 93 333 - -
Gefördert werden die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von sozialen
Infrastrukturen mit dem Ziel ihrer Qualifizierung zu Orten der Integration und des
Zusammenlebens im Quartier (z. B. Schulen, Kitas, Bürgerhäuser,
Stadtteilzentren, Sportanlagen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen). Förderfähig ist die
soziale Infrastruktur in allen Städtebaufördergebieten und in begründeten Fällen
auch außerhalb dieser Gebiete.
882 95
-423
Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen
(Investitionspakt Sportstätten)
16 500
44 000
75 956
86 865
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2022..................................................... 369 188 232 731 44 000 75 957 16 500 -
Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung des Programms.
883 11
-423
Modellvorhaben innovative Sport- und Bewegungsräume 10 000
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 150 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 40 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 60 000 T€
Erläuterungen:
Mit den Mitteln sollen kommunale investive Projekte mit überregionaler Bedeutung
und einem erheblichen Investitionsbedarf gefördert werden. Als Modellvorhaben
können beispielsweise Umbauten von nicht mehr genutzten Einrichtungen (z.B.
leerstehende innerstädtische Immobilien) zu Sport- und Bewegungsräumen oder
innovative Vorhaben in Modulbauweise gefördert werden.
Bis zu 2 Prozent der Mittel dürfen für die Projektträgerschaft (administrative
Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden.
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Nationale Stadtentwicklungspolitik (28 060)
(42 680)
(101 042)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 32 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
3. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen
ausgewertet werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen zur Durchführung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik,
einschließlich der Übertragung internationaler Erfahrungen in die Praxis der
deutschen Stadtentwicklung, zur Unterstützung von Investitionen für Modellvorhaben,
zur Durchführung von Wettbewerben sowie zur Deckung der Kosten für die
Erläuterung und die Bekanntmachung der Grundsätze und Einzelmaßnahmen der
nationalen Stadtentwicklungspolitik.
532 52
-423
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 950
1 950
1 196
3 237
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 921 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 31 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 540 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 350 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 51.
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind insbesondere zur Förderung von Studien, Untersuchungen,
Gutachten, Wettbewerben sowie Projektbegleitung bestimmt.
893 51
-423
Pilotprojekte 1 000
2 000
1 151
1 449
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung
bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 52.
893 52
-423
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung 26 110
38 730
98 695
9 992
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen der Planung, investiven Umsetzung und für nichtinvestive
Kosten der Modellvorhaben.
Weniger wegen Abfinanzierung.
Titelgruppe 06
Tgr. 06 Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Wohnungs- und
Städtebaues (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau)
(5 357)
(5 411)
(585)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
- 33 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 06
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen der Durchführung von Forschungsmaßnahmen, mit denen
an konkreten Projekten neue, durch praktische Anwendung abgesicherte
Erkenntnisse für Bundesaufgaben auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des
Städtebaues gewonnen oder vorhandene Erkenntnisse auf Handlungsbedarf des
Bundes überprüft werden sollen (angewandte Ressortforschung). Der Einsatz erfolgt
nach den entsprechenden Richtlinien des zuständigen Ministeriums, die im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen worden sind. Die
Ergebnisse der Forschungsmaßnahmen können dokumentiert, zusammenfassend
ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet werden. Die Mittel werden nach dem
Forschungsplan des Ministeriums verausgabt.
Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und
Projektträgerleistungen eingesetzt werden.
544 61
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 2 624
2 678
20
3 944
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 186 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 825 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 794 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 567 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Ausgaben für Wettbewerbe und Preisgelder dürfen nicht geleistet werden.
2. Ausgaben dürfen in begrenztem Umfang als Zuwendungen gewährt werden.
882 66
-165
Modellvorhaben 2 733
2 733
565
618
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 186 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 825 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 794 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 567 T€
Titelgruppe 07
Tgr. 07 Förderung von Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der
Raumordnung, des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens sowie des
Städtebaues
(19 117)
(23 805)
632 71
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
13 620
13 208
11 580
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
882 71.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies
gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
- 34 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 632 71 (Titelgruppe 07)
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
WGL-Einrichtungen
1. Brandenburg.................................................................................. (5 525) (5 443) (2 535)
1.1 Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung e. V. (IRS),
Erkner.............................................................................................. 50,00 5 525 5 443 2 535
- aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 2 825 2 743 2 529
- aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 2 700 2 700 6
2. Niedersachsen............................................................................... (1 674) (1 625) (1 352)
2.1 ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-
Gemeinschaft, Hannover............................................................................. 30,00 1 674 1 625 1 352
- aus Kap. 2502 Tit. 632 71
3. Sachsen.......................................................................................... (10 326) (15 145) (7 872)
3.1 Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. (IÖR),
Dresden........................................................................................... 50,00 5 005 4 863 4 444
- aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 4 870 4 728 4 382
- aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 135 135 62
3.2 Leibniz-Institut für Länderkunde e. V. (IfL), Leipzig......................... 50,00 5 321 10 282 3 428
- aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 4 251 4 112 3 317
- aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 1 070 6 170 111
Zusammen................................................................................................. 17 525 22 213 11 759
- Summe Tit. 632 71................................................................................... 13 620 13 208 11 580
- Summe Tit. 882 71................................................................................... 3 905 9 005 179
Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der
Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die
Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während
der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten
Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt.
Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch
zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer.
Differenzen durch Rundung möglich.
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 4 303 T€.
686 71
-165
Zuschüsse zum Betrieb 1 592
1 592
1 309
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 71.
2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
- 35 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 71 (Titelgruppe 07)
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH............................................ 12,26 19,36 955 955 766
- aus Kap. 2502 Tit. 686 71
2. Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e. V. (DASL),
München............................................................................................. 29,57 50,00 (637) (637) (543)
2.1 Institut für Städtebau (ISB), Berlin....................................................... 11,30 50,00 195 195 147
- aus Kap. 2502 Tit. 686 71
2.2 Institut für Städtebau und Wohnungswesen (ISW), München............. 27,84 50,00 192 192 162
- aus Kap. 2502 Tit. 686 71
2.3 Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster (ZIR),
Münster............................................................................................... 49,56 50,00 250 250 234
- aus Kap. 2502 Tit. 686 71
Zusammen................................................................................................. 1 592 1 592 1 309
- Summe Tit. 686 71................................................................................... 1 592 1 592 1 309
882 71
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
3 905
9 005
179
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 2 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
632 71.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies
gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 11 194 T€.
WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 71.
893 71
-165
Zuschüsse für Investitionen -
-
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 71.
Titelgruppe 08
Tgr. 08 Raumordnung (10 214)
(8 278)
(1 833)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 36 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 08
532 84
-165
Modellvorhaben der Raumordnung (Raumordnerisches
Aktionsprogramm)
3 072
3 136
300
2 264
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 560 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 130 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 970 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 460 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 81.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Forschungsstudien, Gutachten, u. a................................................ 400
2. Modellvorhaben der Raumentwicklung unter Beteiligung
Regionen.................................................................................................. 2 272
Veranstaltungen.................................................................................... 400
Zusammen............................................................................................ 3 072
Die Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) dienen der Umsetzung der Ziele
der Raumordnungspolitik, insbesondere der Leitbilder und Handlungsstrategien
der Raumentwicklung in Deutschland gemäß dem Beschluss der
Ministerkonferenz für Raumordnung vom 9. März 2016, sowie der Politik des räumlichen
Zusammenhaltes in der Europäischen Union und im größeren europäischen Raum
(INTERREG und Territoriale Agenda). Mit MORO gibt das Bundesministerium
aktiv Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Regionen, die vor
Herausforderungen stehen und innovative Lösungsansätze suchen, erhalten im Rahmen
des Programms in thematisch definierten Forschungsfeldern fachliche und
finanzielle Unterstützung zur Erprobung neuer Ansätze und Instrumente. Unterstützt von
Experten werden unter Reallaborbedingungen Lösungen entwickelt.
633 81
-422
Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte 6 000
4 000
1 431
462
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Mittel dürfen anteilig auch für administrative Kosten einschließlich
Projektbegleitung eingesetzt werden.
3. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger
investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und
Beteiligungsprozessen eingesetzt werden.
- 37 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 08
686 81
-422
Europäische Zusammenarbeit 1 142
1 142
102
965
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 903 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 310 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 310 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 178 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 35 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu...................................................... 35 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu...................................................... 35 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
532 84.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 84.
3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 272 01.
4. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den
Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen zu.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zusammenarbeit in der Raumentwicklung...................................... 425
2. Projekte der Zusammenarbeit......................................................... 500
3. Beteiligung an EU-Netzwerken für Raumentwicklung..................... 217
Zusammen............................................................................................ 1 142
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
882 22
-423
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus
-
4 337
211
891 23
-423
Modellvorhaben nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende
-
3 926
144
- 38 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel mit einem Gesamtvolumen von rd. 184 Mio.
Euro sind Ausgaben für Baumaßnahmen des Bundes in
Berlin und Bonn zusammengefasst, soweit sie sich aus dem
Vollzug des Berlin/Bonn-Gesetzes ergeben und nicht im
Einzelplan des jeweiligen Nutzers eingestellt sind (SDGs 3, 7,
8, 13). Dies sind insbesondere ein großer Teil der
Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin. Hierfür sind
insgesamt rd. 113 Mio. Euro neu veranschlagt. Seit 2013
werden darüber hinaus die Ausgaben für die Erneuerung
baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den
Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin
veranschlagt (28,9 Mio. Euro) (SDGs 3, 7, 8, 13).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Wesentliches mit den Baumaßnahmen des Bundes in
Berlin und Bonn verfolgtes Ziel ist eine bedarfsgerechte
Unterbringung des jeweiligen Nutzers (SDGs 3, 7, 8, 13). Die
Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen
in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in
Berlin trägt in baulicher Hinsicht zu einer ordnungsgemäßen
Aufgabenerfüllung des Deutschen Bundestages bei (SDGs 3,
7, 8, 13).
Überblick zum Kapitel 2503
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 40
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 40
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 47 300 47 500 -200 28 186 21 276
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 550 2 800 +750 800 2 487
Ausgaben für Investitionen...................................... 132 926 68 223 +64 703 278 840 79 290
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 183 776 118 523 +65 253 307 826 103 053
davon nicht flexibilisiert........................................... 183 776 118 523 +65 253 307 826 103 053
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 34 300
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 11 000
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 12 500
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 10 700
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 100
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Hochbau- und Förderungsmaßnahmen
in Berlin und Bonn