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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) 2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 04 -023 Beobachtung, Überprüfung und Kapazitätsentwicklung im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit 2 500 2 500 2 386 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 685 41. 2. Einnahmen aus Beiträgen anderer Geber für gemeinsame Vorhaben fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mitveranschlagt sind die Kosten für vorbereitende, begleitende und nachbereitende Maßnahmen sowie die Ausgaben für Zuwendungen für übergreifende Evaluierungen. Die Ausgaben dienen auch der Förderung der Leistungsfähigkeit von Menschen und Organisationen in Kooperationsländern, eigene Analysen und Bewertungen von Maßnahmen zu beauftragen oder durchzuführen. 544 01 -023 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 10 400 11 700 11 231 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 685 41. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 47 - Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit 2305 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 544 01 Erläuterungen: Aus den Ausgaben werden auch Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen finanziert. Die Ausgaben können auch im Rahmen von Zuwendungen geleistet werden. Mitveranschlagt sind die Kosten für vorbereitende, begleitende und auswertende Maßnahmen. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 686 03 -023 Vorbereitung und Ausbildung von Personal für eine Tätigkeit auf dem Gebiet der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit 21 865 21 890 21 734 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 8 000 T€ Haushaltsvermerk: Personalausgaben für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und in Institutionen, deren Finanzausstattung ganz oder überwiegend im Epl. 23 veranschlagt ist, dürfen aus diesem Titel nicht geleistet werden. Erläuterungen: 1. Gefördert wird die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für den Einsatz in Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder in multilateralen Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch die Kosten der Vorstellungsreisen für die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für einen Einsatz im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit geleistet werden. 3. Die Ausgaben sind veranschlagt für folgende Maßnahmen: Bezeichnung 1 000 € 3.1 Humboldt-Universität Berlin, Seminar für ländliche Entwicklung.. 730 3.2 Programm "Beigeordnete Sachverständige zu internationalen Organisationen"............................................................................ 21 135 Zusammen............................................................................................ 21 865 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 04 Tgr. 04 Institutionelle Förderung von Einrichtungen der Forschung und Evaluierung in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit (20 366) (20 366) (170) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Wirtschaftspläne siehe Anlage zum Kapitel. - 48 - 2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 685 41 -023 Institutionelle Förderung von Einrichtungen der Forschung und Evaluierung in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit - Betrieb 19 963 19 963 16 997 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 04. 2. Einsparungen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 544 01. 3. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. German Institute of Development and Sustainability - Deutsches Institut für Entwicklung und Nachhaltigkeit (IDOS) gGmbH......................... 74,13 75,00 7 646 7 646 6 270 - aus Kap. 2305 Tit. 685 41................................................................... 7 413 7 413 6 119 - aus Kap. 2305 Tit. 894 41................................................................... 233 233 151 3. Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH (DEval)..................................................................................... 100,00 100,00 12 720 12 720 10 807 - aus Kap. 2305 Tit. 685 41................................................................... 12 550 12 550 10 747 - aus Kap. 2305 Tit. 894 41................................................................... 170 170 60 Zusammen................................................................................................. 20 366 20 366 17 077 - Summe Tit. 685 41................................................................................... 19 963 19 963 16 866 - Summe Tit. 894 41................................................................................... 403 403 211 Wirtschaftspläne zu 1. und 3. siehe Anlage zum Kapitel 2305. Zu 1. : Gesellschafter sind der Bund mit einer Stammeinlage von 19.174 Euro u- nd das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Stammeinlage von 6.391 Euro- . Das Institut führt auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftliche- r Forschung Beratungs- und Ausbildungsaufgaben durch. Es forscht zu p- olitischen, ökonomischen, sozialen und ökologischen Fragen, um Erfolg- sfaktoren und Hindernisse einer an nachhaltiger Entwicklung orientier- ten Politik und internationalen Zusammenarbeit zu verstehen. Seine F- orschungsergebnisse bringt es in die transformative Politikberatung in Deutschland und international ein. Es bildet deutsche und europäische Hochschulabsolvent/-innen verschiedener Fachrichtungen für die berufliche Praxis der deutschen und internationalen Entwicklungspol- itik aus. Die Ausgaben für die Projektförderung sind im Epl. 23 Kap. 01, 05 und 10 sowie in weiteren Epl. des Bundeshaushalts veranschlagt. Daneben beteiligen sich die Länder sowie sonstige Kostenträger an der Projektförderung. Zu 3. : Gesellschafter ist der Bund mit einer Stammeinlage von 25.000 Euro. Zweck des Instituts ist, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit unabhängig und empirisch fundiert zu analysieren und zu bewerten sowie Empfehlungen für deren Verbesserung zu erarbeiten. Ferner fördert das Institut die Leistungsfähigkeit von Menschen und Organisationen in Kooperationsländern, eigene Analysen und Bewertungen von Maßnahmen zu beauftragen oder durchzuführen. Die Ausgaben für die Projektförderung sind im Epl. 23 Kap. 05 Tit. 532 04 veranschlagt. Zu Spalte 6: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2024 zurückgezahlten, in 2023 nicht in Anspruch genommenen Beträge. 894 41 -023 Institutionelle Förderung von Einrichtungen der Forschung und Evaluierung in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit - Zuschüsse für Investitionen 403 403 170 248 Erläuterungen: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 41. - 49 - Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit 2305 Anlage zu Kapitel 2305 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 04 Tit. 685 41 1. German Institute of Development and Sustainability - Deutsches Institut für Entwicklung und Nachhaltigkeit (IDOS) gGmbH Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 10 266 10 266 8 446 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 5 719 5 719 5 421 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 4 066 4 151 2 773 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 171 86 51 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 310 310 201 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 10 266 10 266 8 446 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 72 72 86 2.2 Zuwendungen von Ländern.................................................................................................. 2 548 2 548 2 090 2.3 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 7 646 7 646 6 270 aus Kap. 2305 Tit. 685 41..................................................................................................... 7 413 7 413 6 119 aus Kap. 2305 Tit. 894 41..................................................................................................... 233 233 151 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 8 400 4 770 9 661 Zu Spalte 4: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2024 zurückgezahlten, in 2023 nicht in Anspruch genommenen Beträge. Zu Tgr. 04 Tit. 685 41 3. Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH (DEval) Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 12 720 12 720 10 807 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 7 694 7 694 6 587 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 4 841 4 841 4 152 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 15 15 8 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 170 170 60 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 12 720 12 720 10 807 2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 12 720 12 720 10 807 aus Kap. 2305 Tit. 685 41..................................................................................................... 12 550 12 550 10 747 aus Kap. 2305 Tit. 894 41..................................................................................................... 170 170 60 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 2 662 2 662 2 739 Zu Spalte 4: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2024 zurückgezahlten, in 2023 nicht in Anspruch genommenen Beträge. - 50 - 2305 Anlage 1 Wirtschaftspläne Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Die Ausgabenschwerpunkte des Kapitels 2310 bilden mit insgesamt rd. 887 Mio. Euro die Sonderinitiativen: „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“, „Geflüchtete und Aufnahmeländer“, „Gute Beschäftigung für sozial- gerechten Wandel“. Einen weiteren Ausgabenschwerpunkt bildet der Internationale Klima- und Umweltschutz mit rd. 56 Mio. Euro. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ stärkt mit einem multisektoralen Ansatz ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit, fördert die Widerstandsfähigkeit und bekämpft Hunger und Mangelernährung in all ihren Formen. (SDGs 1, 2, 5, 6, 13-15). Die Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ trägt dazu bei, nachhaltige Perspektiven für Flüchtlinge und Binnenvertriebene zu schaffen, besonders in der Verantwortung stehende Aufnahmeländer und -gemeinden zu unterstützen und Fluchtursachen zu mindern. (SDGs 1-4,6-8,16, 17). Die Sonderinitiative „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ ist ausgelaufen. Mit dem für 2025 veranschlagten Ausgabenansatz werden noch bestehende rechtliche Verpflichtungen bedient. Mit der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial- gerechten Wandel“ werden in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor gute Arbeitsplätze in afrikanischen Partnerländern geschaffen sowie Arbeitsbedingungen und soziale Sicherung verbessert. (SDG 8) Mit den Haushaltsmitteln im Bereich des Internationalen Klima- und Umweltschutzes werden gezielt Projekte und Programme umgesetzt, die zur Anpassung an den Klimawandel, zur Minderung von Treibhausgasen sowie zum Erhalt von Wäldern und anderen Ökosystemen beitragen (SDGs 2, 3, 6, 7, 13-15). Überblick zum Kapitel 2310 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 11 900 11 668 +232 574 5 045 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 56 131 54 330 +1 801 55 781 Ausgaben für Investitionen...................................... 950 000 1 021 976 -71 976 7 977 1 124 371 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 018 031 1 087 974 -69 943 8 551 1 185 197 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 018 031 1 087 974 -69 943 8 551 1 185 197 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 630 000 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 240 000 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 190 000 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 130 000 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 45 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 20 000 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 1 005 000 - 51 - Sonstige Bewilligungen 2310 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 03 -011 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 1 000 3 250 4 743 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen sind verbindlich. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Ausgaben für Software, Datenbanken und Literatur, Werk- und Dienstverträge, Honorare, Sachleistungen, Publikationen oder wissenschaftliche Expertisen geleistet werden. 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Investitionen, einschließlich im Bereich Informationstechnik, geleistet werden. 5. Aus den Ausgaben dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Ausgaben zur Stärkung der Datenkompetenz. Die Mittel werden im Rahmen der Datenstrategie der Bundesregierung auf der Grundlage eines BMZ-spezifischen Konzepts verausgabt. 546 01 -023 Ausgaben im Zusammenhang mit der Ukraine Recovery Conference 2024 - 5 918 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Konferenz wird gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt (AA) durchgeführt. Die für das AA erwarteten Ausgaben sind im Epl. 05 veranschlagt. Veranschlagt sind die im Zusammenhang mit der 2024 stattfindenden Ukraine Recovery Konferenz für das BMZ zu erwartenden Kosten. Dies sind insbesondere die im Einzelfall aus der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erwachsenden Sach- und Geschäftskosten, wie zum Beispiel (ggfs. anteilige) Kosten für Anmietung, Einrichtung, Ausstattung des Veranstaltungsortes und des Pressezentrums, Akkreditierungsportal und Akkreditierungszentrum, Sicherheitsdienst und -ausstattung, Sanitätsdienst, Catering, Moderation von Veranstaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Durchführung von Vorkonferenzen und Side-Events von BMZ und ggfs. weiterer Partnerländer. Ferner sind Reisekosten veranschlagt, die durch die Beteiligung von Beschäftigten des BMZ an Veranstaltungen der Ukraine Recovery Konferenz und entsprechender Vorkonferenzen und Side-Events entstehen. Die Reisekosten anderer teilnehmender Ressorts sind von den entsendenden Ressorts zu tragen. - 52 -

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