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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -419 Vermischte Einnahmen - - 828 Übrige Einnahmen 232 01 -423 Einnahmen aus Zinszahlungen und Erstattungen von Fördermitteln der Städtebauförderung und der Förderung des sozialen Wohnungsbaus von den Ländern 3 500 3 500 9 982 Erläuterungen: Zinszahlungen für nicht fristgerechte Weitergabe von Fördermitteln sowie Rückforderungen von Fördermitteln von den Ländern. 272 01 -011 Zuschüsse der Europäischen Union zu den Kosten raumordnungspolitischer Maßnahmen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 81. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 05 -419 Dialog und Vernetzung im Bereich Smart Cities 985 1 005 425 1 088 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Mit den Mitteln sollen Städte, Kreise und Gemeinden bei der digitalen Modernisierung und Entwicklung zu Smart Cities aktiv begleitet werden. Dazu soll die Nationale Dialogplattform Smart Cities mit externer Unterstützung fortgesetzt werden, um Smart City-Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene vorzubereiten und zu koordinieren. Um deutsche Kommunen auch von den europäischen und internationalen Erfahrungen im Bereich Smart Cities profitieren zu lassen und um - 23 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 532 05 Einfluss zu nehmen auf den europäischen und internationalen Diskurs zu Smart Cities sollen Projekte und Aktivitäten zum europäischen und internationalen Erfahrungsaustausch zu Smart Cities finanziert werden. 532 06 -419 Internationale Zusammenarbeit / Internationale Stadtentwicklungsinitiative 1 470 1 520 937 719 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 450 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 150 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel dienen der Finanzierung internationaler Aktivitäten, die die Verfahren der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung unterstützen. Es sollen innovative, in andere Kontexte übertragbare und partnerschaftlich organisierte Maßnahmen ermöglicht werden. Die Vorhaben sollen die Entwicklung, Umsetzung eigener Stadtentwicklungspolitiken sowie die Durchführung besonders innovativer Modellvorhaben auf der lokalen Ebene unterstützen. Dialog- und Lernprozesse zwischen Deutschland und den internationalen Partnern sind ein integraler Bestandteil. Das Schaffen des gemeinsamen Verständnisses mit den Partnerregierungen über Prinzipien und Methoden der integrierten Stadtentwicklung soll der besseren Positionierung Deutschlands in globalen Prozessen der Stadtentwicklungspolitik dienen. Von den Mitteln dürfen bis zu fünf Prozent zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Forschungsbegleitung und Projektmanagement/Projektträgerkosten eingesetzt werden Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 686 02 -419 Maßnahmen auf dem Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung" 515 515 166 410 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 235 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung". Dies umfasst insbesondere die Förderung von Wettbewerben sowie die Durchführung von Konferenzen und Seminaren. 686 05 -423 Nationale Kofinanzierung des ESF Plus-Bundesprogramms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" 13 703 13 703 257 12 365 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 3 und 5 der Erläuterungen sind übertragbar. - 24 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 05 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 4. Einnahmen aus Forderungen gegenüber Maßnahmeträgern und Auftragnehmern fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 I. ESF-Förderperiode 2014 - 2020........................................... 3. Kofinanzierungsanteil des Bundes.......................................... 62 968 57 435 - 5 533 - - 4. Kofinanzierungsanteil der EU.................................................. 86 458 91 991 - -5 533 - - Zusammen............................................................................... 149 426 149 426 - - - - II. ESF-Förderperiode 2021 - 2027.......................................... 5. Kofinanzierungsanteil des Bundes.......................................... 87 938 4 828 13 703 257 13 703 55 447 6. Kofinanzierungsanteil der EU.................................................. - - - - - - Zusammen............................................................................... 87 938 4 828 13 703 257 13 703 55 447 Zusammen.................................................................................... 237 364 154 254 13 703 257 13 703 55 447 Gefördert werden im Sinne des operationellen Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds (ESF) arbeitsmarktbezogene Maßnahmen in den Programmgebieten des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt", bis 2020 "Soziale Stadt". In den Ansätzen sind Bundesmittel für die sog. Technische Hilfe, d. h. Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation des ESF-Plus-Bundesprogramms mitveranschlagt. Zu Spalte 2 Nr. 3: Aufgrund vorgeschriebener interner Verrechnungen gem. § 61 BHO mit dem BVA (zwischengeschaltete Verwaltungsstelle und zwischengeschaltete Bescheinigungsstelle) sind zu den Gesamtausgaben des Bundes noch Haushaltsmittel i. H. v. 1 026 T€ hinzuzurechnen. Es werden noch Einnahmen der EU gem. Haushaltsvermerk Nr. 3 i. H. v. 9.615 T€ erwartet. Aus dem Ansatz dürfen Mittel für Projektträgerleistungen geleistet werden. 686 07 -423 Modellvorhaben "Miteinander im Quartier" - Förderung ressortübergreifender Maßnahmen in der Sozialen Stadt - 2 000 1 877 3 858 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Modellvorhaben ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden. 3. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 4 Prozent für Forschungsvorhaben und Evaluierung sowie für notwendige Projektträgerkosten (Administrative Abwicklung) eingesetzt werden. - 25 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 07 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2020..................................................... 37 168 33 291 2 000 1 877 - - 2. Fördermaßnahmen.................................................................. 138 138 - - - - Zusammen.................................................................................... 37 306 33 429 2 000 1 877 - - Zu 2: Ausgaben dienen der Umsetzung des vom Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossenen Maßnahmenkatalogs. 687 01 -419 Internationale Zusammenarbeit - Zentrum für Architektur und Denkmalschutz zum Erhalt der Weißen Stadt Tel Aviv 350 350 608 772 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Von den Mitteln dürfen bis zu 5 Prozent für fachliche Begleitung und für Gremien eingesetzt werden. Erläuterungen: Die in den 1930er Jahren errichtete “Weiße Stadt“ in Tel Aviv ist das weltweit größte Ensemble von Gebäuden der klassischen Moderne und wurde u. a. von geflohenen deutschen und europäischen Architekten jüdischen Glaubens erbaut. Das BMWSB unterstützt die Stadt Tel Aviv beim Aufbau und bei der Programmarbeit eines städtischen Zentrums für Architektur und Denkmalschutz ("Liebling-Haus/White City Center"), das den Erhalt des Denkmalensembles “ Weiße Stadt“ zur Aufgabe hat. Die Mittel sind für die Projekt- und Programmarbeit des Zentrums bestimmt. Dies umfasst die Durchführung durch Personal des Zentrums sowie durch Dritte. 687 02 -165 Beteiligung an EU-Netzwerken für Stadtentwicklung 215 215 202 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 174 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu...................................................... 58 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 58 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 58 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Netzwerken "European Urban Knowledge Network" (EUKN) und "Programm zum europäischen Erfahrungsaustausch im Bereich integrierter Stadtentwicklung" (UR- BACT IV). - 26 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben für Investitionen 883 01 -419 Förderung von Modellprojekten Smart Cities 128 800 126 687 154 336 59 489 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Von den Mitteln dürfen bis zu 10 Prozent für Wissenstransfer, Projektbegleitung, Evaluation und begleitende Studien verwendet werden. 3. Von den Mitteln dürfen bis zu 12 Prozent für die kooperative Entwicklung insbesondere von Städten mit über 500 000 Einwohnern zur Einrichtung und Nutzung von Datenplattformen verwendet werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 805 693 110 870 126 687 154 336 128 800 285 000 Gefördert werden investive und investitionsvorbereitende sowie -begleitende Maßnahmen zur aktiven Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen. Die Modellprojekte werden wissenschaftlich begleitet. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet. 883 02 -419 Förderung zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur 2 500 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung eines Förderprogramms zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur. Mittel können anteilig auch zur Beräumung und Entsiegelung leerstehender Kleingartenflächen genutzt werden, sofern dies einer öffentlichen Nutzung oder Entstehung von qualifizierten Gemeinschaftsflächen für die Allgemeinheit dient. 891 01 -423 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 240 000 240 000 372 303 140 300 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 418 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 822 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 596 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 7 418 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2026 ............................................................. 4 822 T€ Haushaltsjahr 2027 ............................................................. 2 596 T€ Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung - 27 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 891 01 für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage des Verlängerungsvertrages. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Für die Programmverwaltung sind bis zu 5 Prozent der Fördermittel vorzusehen. Erläuterungen: Die Mittel dürfen auch für Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten (weitere administrative Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden. Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 1 480 639 433 691 240 000 372 303 240 000 194 645 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Förderung des Städtebaues (795 900) (973 900) (1 192 889) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme der Titel 633 11, 882 94 und 882 95. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 0,5 Prozent des Verpflichtungsrahmens durch den Bund für Forschungsvorhaben, Evaluierung und Programmbegleitung eingesetzt werden. 4. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Forschungsvorhaben ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden. Erläuterungen: Zur Förderung des Städtebaues als Aufgabe im besonderen öffentlichen Interesse gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Art. 104 b GG. Einzelheiten werden auf der Grundlage der §§ 164 a und b, 171 b Abs. 4 und 171 e Abs. 6 Baugesetzbuch durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Hierbei ist auch zu bestimmen, mit welchem Anteil sich der Bund an der Finanzierung der Maßnahmen beteiligt. Der Bund fördert zudem zur gesamtstaatlichen Repräsentation national bedeutsame städtebauliche Maßnahmen. 633 11 -423 Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden 55 000 55 800 48 395 75 323 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 28 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 633 11 (Titelgruppe 01): 2. Bis zu 5 Prozent der Mittel dürfen für administrative Kosten einschließlich Projektbegleitung eingesetzt werden. 3. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und Beteiligungsprozessen eingesetzt werden. 685 11 -423 Geschäftsstelle der Kleinstadtakademie 2 000 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 882 11 -423 Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung) 639 900 762 350 739 006 787 303 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 750 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 39 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 79 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 118 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 237 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 158 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.............................................. 118 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen zu Nr. 88, 89 und 90 sind verbindlich. 2. Innerhalb der Programme sind Mittel für Maßnahmen zur Revitalisierung von Brachflächen zu verwenden. 3. Bundesmittel, welche die Länder nicht für die Fördergebiete in Anspruch nehmen, können nach Maßgabe der in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegten Bedingungen für die Erhaltung von das Ortsbild prägenden Bauwerken sowie für Maßnahmen im Umfeld von Baudenkmälern mit städtebaulichem Charakter eingesetzt werden. Das Gleiche gilt für Bundesmittel, die der Bund den Ländern zusätzlich aus dem Titel zur Verfügung stellt, weil ein oder mehrere der 16 Länder die ihnen aus diesem Titel zustehenden Mittel nicht voll in Anspruch nehmen. Der Bundesanteil an den förderfähigen Kosten kann in diesen Fällen bis zu 60 Prozent betragen. Der verbleibende Anteil wird durch das Land, die Gemeinde, den Träger oder Dritte aufgebracht. 4. Die Bundesmittel können zwischen den Programmen nach Maßgabe der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung umverteilt werden. Minderausgaben bei einem Programm können zur Verstärkung in einem anderen Programm verwendet werden. Erläuterungen: Zu Zeile Förderprogramme 2011 bis 2024: Die Aufteilung der Förderprogramme 2011 bis 2024 auf die einzelnen Programme ist in den Bundeshaushaltsplänen der Vorjahre ausgewiesen. - 29 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 882 11 (Titelgruppe 01) Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 Förderprogramme 2011 bis 2024 (bisherige Nrn. 1 bis 32 und 35 bis 87)....................................................................... 9 419 794 6 152 788 762 350 739 006 600 400 1 165 250 Förderprogramm 2025.......................................................... davon.................................................................................... 88. Lebendige Zentren.............................................................. 300 000 - - - 15 000 285 000 89. Sozialer Zusammenhalt...................................................... 200 000 - - - 10 000 190 000 90. Wachstum und nachhaltige Erneuerung.......................... 290 000 - - - 14 500 275 500 Zusammen............................................................................ 790 000 - - - 39 500 750 500 Zusammen.................................................................................... 10 209 794 6 152 788 762 350 739 006 639 900 1 915 750 Weniger wegen planmäßiger Programmabfinanzierung. 882 93 -423 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 55 000 65 250 148 917 50 916 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (Bundesprogramm) Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2022..................................................... 545 014 257 347 63 750 148 917 48 750 26 250 2. Förderprogramm 2024............................................................. 50 000 - 1 500 - 6 250 42 250 Zusammen.................................................................................... 595 014 257 347 65 250 148 917 55 000 68 500 Gefördert werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential. Bis zu 2 Prozent der Mittel dürfen für die Projektträgerschaft (administrative Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden. Hieraus können auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet werden. Weniger wegen planmäßiger Programmabfinanzierung. 882 94 -423 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier - 30 000 153 998 120 528 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2020..................................................... 795 381 611 383 30 000 153 998 - - Gefördert werden die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von sozialen Infrastrukturen mit dem Ziel ihrer Qualifizierung zu Orten der Integration und des Zusammenlebens im Quartier (z. B. Schulen, Kitas, Bürgerhäuser, Stadtteilzentren, Sportanlagen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen). Förderfähig ist die soziale Infrastruktur in allen Städtebaufördergebieten und in begründeten Fällen auch außerhalb dieser Gebiete. Weniger wegen Ausfinanzierung des Programms. - 30 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 882 95 -423 Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Investitionspakt Sportstätten) 44 000 60 500 102 573 63 167 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramm bis 2022....................................................... 369 438 145 865 60 500 102 573 44 000 16 500 Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung des Programms. Titelgruppe 05 Tgr. 05 Nationale Stadtentwicklungspolitik (42 680) (43 910) (72 742) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen ausgewertet werden. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen zur Durchführung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, einschließlich der Übertragung internationaler Erfahrungen in die Praxis der deutschen Stadtentwicklung, zur Unterstützung von Investitionen für Modellvorhaben, zur Durchführung von Wettbewerben sowie zur Deckung der Kosten für die Erläuterung und die Bekanntmachung der Grundsätze und Einzelmaßnahmen der nationalen Stadtentwicklungspolitik. 532 52 -423 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 1 950 2 500 1 196 2 892 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 51. Erläuterungen: Die Ausgaben sind insbesondere zur Förderung von Studien, Untersuchungen, Gutachten, Wettbewerben sowie Projektbegleitung bestimmt. - 31 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 893 51 -423 Pilotprojekte 2 000 2 500 1 769 2 957 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 52. 893 52 -423 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung 38 730 38 910 69 777 5 967 Erläuterungen: Die Ausgaben dienen der Planung, investiven Umsetzung und für nichtinvestive Kosten der Modellvorhaben. Titelgruppe 06 Tgr. 06 Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Wohnungs- und Städtebaues (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau) (5 411) (5 466) (1 630) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen der Durchführung von Forschungsmaßnahmen, mit denen an konkreten Projekten neue, durch praktische Anwendung abgesicherte Erkenntnisse für Bundesaufgaben auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des Städtebaues gewonnen oder vorhandene Erkenntnisse auf Handlungsbedarf des Bundes überprüft werden sollen (angewandte Ressortforschung). Der Einsatz erfolgt nach den entsprechenden Richtlinien des zuständigen Ministeriums, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen worden sind. Die Ergebnisse der Forschungsmaßnahmen können dokumentiert, zusammenfassend ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet werden. Die Mittel werden nach dem Forschungsplan des Ministeriums verausgabt. Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und Projektträgerleistungen eingesetzt werden. 544 61 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 2 678 2 733 20 3 456 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 186 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 825 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 794 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 567 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich. - 32 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 544 61 (Titelgruppe 06) Erläuterungen: 1. Ausgaben für Wettbewerbe und Preisgelder dürfen nicht geleistet werden. 2. Ausgaben dürfen in begrenztem Umfang als Zuwendungen gewährt werden. 882 66 -165 Modellvorhaben 2 733 2 733 1 610 1 681 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 186 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 825 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 794 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 567 T€ Titelgruppe 07 Tgr. 07 Förderung von Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Raumordnung, des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens sowie des Städtebaues (23 805) (14 506) 632 71 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 13 208 12 409 11 324 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 71. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 WGL-Einrichtungen 1. Brandenburg.................................................................................. (5 443) (2 863) (2 486) 1.1 Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung e. V. (IRS), Erkner.............................................................................................. 50,00 5 443 2 863 2 486 - aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 2 743 2 663 2 480 - aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 2 700 200 6 2. Niedersachsen............................................................................... (1 625) (1 578) (1 338) 2.1 ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz- Gemeinschaft, Hannover............................................................................. 30,00 1 625 1 578 1 338 - aus Kap. 2502 Tit. 632 71 3. Sachsen.......................................................................................... (15 145) (8 473) (7 672) 3.1 Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. (IÖR), Dresden........................................................................................... 50,00 4 863 4 747 4 360 - aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 4 728 4 612 4 300 - aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 135 135 60 3.2 Leibniz-Institut für Länderkunde e. V. (IfL), Leipzig......................... 50,00 10 282 3 726 3 312 - aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 4 112 3 556 3 205 - aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 6 170 170 107 Zusammen................................................................................................. 22 213 12 914 11 496 - Summe Tit. 632 71................................................................................... 13 208 12 409 11 323 - Summe Tit. 882 71................................................................................... 9 005 505 173 - 33 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 632 71 (Titelgruppe 07) Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer. Differenzen durch Rundung möglich. Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 3 945 T€. 686 71 -165 Zuschüsse zum Betrieb 1 592 1 592 1 282 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 71. 2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH............................................ 12,26 19,36 955 955 746 - aus Kap. 2502 Tit. 686 71 2. Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e. V. (DASL), München............................................................................................. (637) (637) (536) 2.1 Institut für Städtebau (ISB), Berlin....................................................... 11,30 50,00 195 195 147 - aus Kap. 2502 Tit. 686 71 2.2 Institut für Städtebau und Wohnungswesen (ISW), München............. 27,84 50,00 192 192 162 - aus Kap. 2502 Tit. 686 71 2.3 Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster (ZIR), Münster............................................................................................... 49,56 50,00 250 250 227 - aus Kap. 2502 Tit. 686 71 Zusammen................................................................................................. 1 592 1 592 1 282 - Summe Tit. 686 71................................................................................... 1 592 1 592 1 282 882 71 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 9 005 505 173 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 71. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. - 34 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 882 71 (Titelgruppe 07) Erläuterungen: Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 11.194 T€. WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 71. 893 71 -165 Zuschüsse für Investitionen - - - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 71. Titelgruppe 08 Tgr. 08 Raumordnung (8 278) (6 342) (547) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 532 84 -165 Modellvorhaben der Raumordnung (Raumordnerisches Aktionsprogramm) 3 136 3 200 300 2 093 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 560 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 010 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 990 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 560 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Forschungsstudien, Gutachten, u. a................................................ 400 2. Modellvorhaben der Raumentwicklung unter Beteiligung Regionen.................................................................................................. 2 336 Veranstaltungen.................................................................................... 400 Zusammen............................................................................................ 3 136 Die Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) dienen der Umsetzung der Ziele der Raumordnungspolitik, insbesondere der Leitbilder und Handlungsstrategien der Raumentwicklung in Deutschland gemäß dem Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 9. März 2016, sowie der Politik des räumlichen Zusammenhaltes in der Europäischen Union und im größeren europäischen Raum (INTERREG und Territoriale Agenda). Mit MORO gibt das Bundesministerium aktiv Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Regionen, die vor Herausforderungen stehen und innovative Lösungsansätze suchen, erhalten im Rahmen des Programms in thematisch definierten Forschungsfeldern fachliche und finanzielle Unterstützung zur Erprobung neuer Ansätze und Instrumente. Unterstützt von Experten werden unter Reallaborbedingungen Lösungen entwickelt. - 35 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 08 633 81 -422 Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte 4 000 2 000 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Mittel dürfen anteilig auch für administrative Kosten einschließlich Projektbegleitung eingesetzt werden. 3. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und Beteiligungsprozessen eingesetzt werden. 686 81 -422 Europäische Zusammenarbeit 1 142 1 142 247 837 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 760 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 385 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 275 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 84. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 84. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. 4. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen zu. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zusammenarbeit in der Raumentwicklung...................................... 425 2. Projekte der Zusammenarbeit......................................................... 500 3. Beteiligung an EU-Netzwerken für Raumentwicklung..................... 217 Zusammen............................................................................................ 1 142 Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 532 87 -165 Demografischer Wandel - Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse - 5 - 36 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 882 22 -423 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - 4 619 178 891 23 -423 Modellvorhaben nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende - 4 070 3 087 - 37 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel mit einem Gesamtvolumen von rd. 118,5 Mio. Euro sind Ausgaben für Baumaßnahmen des Bundes in Berlin und Bonn zusammengefasst, soweit sie sich aus dem Vollzug des Berlin/Bonn-Gesetzes ergeben und nicht im Einzelplan des jeweiligen Nutzers eingestellt sind (SDGs 3, 7, 8, 13). Dies sind insbesondere ein großer Teil der Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin. Hierfür sind insgesamt rd. 82,9 Mio. Euro neu veranschlagt. Seit 2013 werden darüber hinaus die Ausgaben für die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin veranschlagt (17,3 Mio. Euro) (SDGs 3, 7, 8, 13). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Wesentliches mit den Baumaßnahmen des Bundes in Berlin und Bonn verfolgtes Ziel ist eine bedarfsgerechte Unterbringung des jeweiligen Nutzers (SDGs 3, 7, 8, 13). Die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin trägt in baulicher Hinsicht zu einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Deutschen Bundestages bei (SDGs 3, 7, 8, 13). Überblick zum Kapitel 2503 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 47 500 42 000 +5 500 34 818 16 413 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 800 2 990 -190 395 1 643 Ausgaben für Investitionen...................................... 68 223 39 144 +29 079 333 747 88 893 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 118 523 84 134 +34 389 368 960 106 949 davon nicht flexibilisiert........................................... 118 523 84 134 +34 389 368 960 106 949 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 299 625 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 141 917 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 99 075 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 58 457 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 176 - 38 -

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