Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-419
Vermischte Einnahmen -
-
828
Übrige Einnahmen
232 01
-423
Einnahmen aus Zinszahlungen und Erstattungen von Fördermitteln der
Städtebauförderung und der Förderung des sozialen Wohnungsbaus von
den Ländern
3 500
3 500
9 982
Erläuterungen:
Zinszahlungen für nicht fristgerechte Weitergabe von Fördermitteln sowie
Rückforderungen von Fördermitteln von den Ländern.
272 01
-011
Zuschüsse der Europäischen Union zu den Kosten
raumordnungspolitischer Maßnahmen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
686 81.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 05
-419
Dialog und Vernetzung im Bereich Smart Cities 985
1 005
425
1 088
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Mit den Mitteln sollen Städte, Kreise und Gemeinden bei der digitalen
Modernisierung und Entwicklung zu Smart Cities aktiv begleitet werden. Dazu soll die
Nationale Dialogplattform Smart Cities mit externer Unterstützung fortgesetzt werden,
um Smart City-Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene vorzubereiten
und zu koordinieren. Um deutsche Kommunen auch von den europäischen und
internationalen Erfahrungen im Bereich Smart Cities profitieren zu lassen und um
- 23 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 532 05
Einfluss zu nehmen auf den europäischen und internationalen Diskurs zu Smart
Cities sollen Projekte und Aktivitäten zum europäischen und internationalen
Erfahrungsaustausch zu Smart Cities finanziert werden.
532 06
-419
Internationale Zusammenarbeit / Internationale
Stadtentwicklungsinitiative
1 470
1 520
937
719
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 450 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 150 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 150 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 150 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Mittel dienen der Finanzierung internationaler Aktivitäten, die die
Verfahren der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung unterstützen. Es sollen
innovative, in andere Kontexte übertragbare und partnerschaftlich organisierte
Maßnahmen ermöglicht werden. Die Vorhaben sollen die Entwicklung, Umsetzung
eigener Stadtentwicklungspolitiken sowie die Durchführung besonders innovativer
Modellvorhaben auf der lokalen Ebene unterstützen. Dialog- und Lernprozesse
zwischen Deutschland und den internationalen Partnern sind ein integraler
Bestandteil. Das Schaffen des gemeinsamen Verständnisses mit den
Partnerregierungen über Prinzipien und Methoden der integrierten Stadtentwicklung soll der
besseren Positionierung Deutschlands in globalen Prozessen der
Stadtentwicklungspolitik dienen.
Von den Mitteln dürfen bis zu fünf Prozent zur Finanzierung der im
Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen
Forschungsbegleitung und Projektmanagement/Projektträgerkosten eingesetzt werden
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
686 02
-419
Maßnahmen auf dem Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung" 515
515
166
410
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 235 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Der Titel dient der Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem
Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung". Dies umfasst insbesondere die Förderung
von Wettbewerben sowie die Durchführung von Konferenzen und Seminaren.
686 05
-423
Nationale Kofinanzierung des ESF Plus-Bundesprogramms "Bildung,
Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ"
13 703
13 703
257
12 365
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 3 und 5 der Erläuterungen sind übertragbar.
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2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
4. Einnahmen aus Forderungen gegenüber Maßnahmeträgern und
Auftragnehmern fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
I. ESF-Förderperiode 2014 - 2020...........................................
3. Kofinanzierungsanteil des Bundes.......................................... 62 968 57 435 - 5 533 - -
4. Kofinanzierungsanteil der EU.................................................. 86 458 91 991 - -5 533 - -
Zusammen............................................................................... 149 426 149 426 - - - -
II. ESF-Förderperiode 2021 - 2027..........................................
5. Kofinanzierungsanteil des Bundes.......................................... 87 938 4 828 13 703 257 13 703 55 447
6. Kofinanzierungsanteil der EU.................................................. - - - - - -
Zusammen............................................................................... 87 938 4 828 13 703 257 13 703 55 447
Zusammen.................................................................................... 237 364 154 254 13 703 257 13 703 55 447
Gefördert werden im Sinne des operationellen Bundesprogramms für den
Europäischen Sozialfonds (ESF) arbeitsmarktbezogene Maßnahmen in den
Programmgebieten des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt", bis 2020
"Soziale Stadt". In den Ansätzen sind Bundesmittel für die sog. Technische Hilfe,
d. h. Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und
Kommunikation des ESF-Plus-Bundesprogramms mitveranschlagt.
Zu Spalte 2 Nr. 3:
Aufgrund vorgeschriebener interner Verrechnungen gem. § 61 BHO mit dem
BVA (zwischengeschaltete Verwaltungsstelle und zwischengeschaltete
Bescheinigungsstelle) sind zu den Gesamtausgaben des Bundes noch Haushaltsmittel
i. H. v. 1 026 T€ hinzuzurechnen.
Es werden noch Einnahmen der EU gem. Haushaltsvermerk Nr. 3 i. H. v. 9.615 T€
erwartet.
Aus dem Ansatz dürfen Mittel für Projektträgerleistungen geleistet werden.
686 07
-423
Modellvorhaben "Miteinander im Quartier" - Förderung
ressortübergreifender Maßnahmen in der Sozialen Stadt
-
2 000
1 877
3 858
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Modellvorhaben
ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden.
3. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 4 Prozent für
Forschungsvorhaben und Evaluierung sowie für notwendige Projektträgerkosten
(Administrative Abwicklung) eingesetzt werden.
- 25 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 07
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2020..................................................... 37 168 33 291 2 000 1 877 - -
2. Fördermaßnahmen.................................................................. 138 138 - - - -
Zusammen.................................................................................... 37 306 33 429 2 000 1 877 - -
Zu 2:
Ausgaben dienen der Umsetzung des vom Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
beschlossenen Maßnahmenkatalogs.
687 01
-419
Internationale Zusammenarbeit - Zentrum für Architektur und
Denkmalschutz zum Erhalt der Weißen Stadt Tel Aviv
350
350
608
772
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Von den Mitteln dürfen bis zu 5 Prozent für fachliche Begleitung und
für Gremien eingesetzt werden.
Erläuterungen:
Die in den 1930er Jahren errichtete “Weiße Stadt“ in Tel Aviv ist das weltweit
größte Ensemble von Gebäuden der klassischen Moderne und wurde u. a.
von geflohenen deutschen und europäischen Architekten jüdischen Glaubens
erbaut. Das BMWSB unterstützt die Stadt Tel Aviv beim Aufbau und bei der
Programmarbeit eines städtischen Zentrums für Architektur und Denkmalschutz
("Liebling-Haus/White City Center"), das den Erhalt des Denkmalensembles “
Weiße Stadt“ zur Aufgabe hat.
Die Mittel sind für die Projekt- und Programmarbeit des Zentrums bestimmt. Dies
umfasst die Durchführung durch Personal des Zentrums sowie durch Dritte.
687 02
-165
Beteiligung an EU-Netzwerken für Stadtentwicklung 215
215
202
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 174 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu...................................................... 58 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 58 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 58 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den
Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den
Netzwerken "European Urban Knowledge Network" (EUKN) und "Programm zum
europäischen Erfahrungsaustausch im Bereich integrierter Stadtentwicklung" (UR-
BACT IV).
- 26 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
883 01
-419
Förderung von Modellprojekten Smart Cities 128 800
126 687
154 336
59 489
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Von den Mitteln dürfen bis zu 10 Prozent für Wissenstransfer,
Projektbegleitung, Evaluation und begleitende Studien verwendet werden.
3. Von den Mitteln dürfen bis zu 12 Prozent für die kooperative
Entwicklung insbesondere von Städten mit über 500 000 Einwohnern zur
Einrichtung und Nutzung von Datenplattformen verwendet werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 805 693 110 870 126 687 154 336 128 800 285 000
Gefördert werden investive und investitionsvorbereitende sowie -begleitende
Maßnahmen zur aktiven Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen. Die
Modellprojekte werden wissenschaftlich begleitet.
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandatartätigkeit geleistet.
883 02
-419
Förderung zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren
Infrastruktur
2 500
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel dient der Finanzierung eines Förderprogramms zur energetischen
Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur. Mittel können anteilig auch zur
Beräumung und Entsiegelung leerstehender Kleingartenflächen genutzt werden,
sofern dies einer öffentlichen Nutzung oder Entstehung von qualifizierten
Gemeinschaftsflächen für die Allgemeinheit dient.
891 01
-423
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur
240 000
240 000
372 303
140 300
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 418 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 822 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 596 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 7 418 T€
gesperrt.
Haushaltsjahr 2026 ............................................................. 4 822 T€
Haushaltsjahr 2027 ............................................................. 2 596 T€
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung
- 27 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 891 01
für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage des
Verlängerungsvertrages.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Für die Programmverwaltung sind bis zu 5 Prozent der Fördermittel
vorzusehen.
Erläuterungen:
Die Mittel dürfen auch für Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang
mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten (weitere
administrative Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden.
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 1 480 639 433 691 240 000 372 303 240 000 194 645
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Förderung des Städtebaues (795 900)
(973 900)
(1 192 889)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme der
Titel 633 11, 882 94 und 882 95.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 0,5 Prozent des
Verpflichtungsrahmens durch den Bund für Forschungsvorhaben, Evaluierung
und Programmbegleitung eingesetzt werden.
4. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Forschungsvorhaben
ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden.
Erläuterungen:
Zur Förderung des Städtebaues als Aufgabe im besonderen öffentlichen Interesse
gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Art. 104 b GG.
Einzelheiten werden auf der Grundlage der §§ 164 a und b, 171 b Abs. 4 und
171 e Abs. 6 Baugesetzbuch durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Hierbei ist
auch zu bestimmen, mit welchem Anteil sich der Bund an der Finanzierung der
Maßnahmen beteiligt.
Der Bund fördert zudem zur gesamtstaatlichen Repräsentation national
bedeutsame städtebauliche Maßnahmen.
633 11
-423
Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und
Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden
55 000
55 800
48 395
75 323
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 28 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 633 11 (Titelgruppe 01):
2. Bis zu 5 Prozent der Mittel dürfen für administrative Kosten
einschließlich Projektbegleitung eingesetzt werden.
3. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger
investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und
Beteiligungsprozessen eingesetzt werden.
685 11
-423
Geschäftsstelle der Kleinstadtakademie 2 000
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
882 11
-423
Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen
(Städtebauförderung)
639 900
762 350
739 006
787 303
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 750 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 39 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 79 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 118 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 237 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 158 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.............................................. 118 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen zu Nr. 88, 89 und 90 sind verbindlich.
2. Innerhalb der Programme sind Mittel für Maßnahmen zur
Revitalisierung von Brachflächen zu verwenden.
3. Bundesmittel, welche die Länder nicht für die Fördergebiete in
Anspruch nehmen, können nach Maßgabe der in einer
Verwaltungsvereinbarung festgelegten Bedingungen für die Erhaltung von das
Ortsbild prägenden Bauwerken sowie für Maßnahmen im Umfeld von
Baudenkmälern mit städtebaulichem Charakter eingesetzt werden.
Das Gleiche gilt für Bundesmittel, die der Bund den Ländern
zusätzlich aus dem Titel zur Verfügung stellt, weil ein oder mehrere der
16 Länder die ihnen aus diesem Titel zustehenden Mittel nicht voll
in Anspruch nehmen. Der Bundesanteil an den förderfähigen Kosten
kann in diesen Fällen bis zu 60 Prozent betragen. Der verbleibende
Anteil wird durch das Land, die Gemeinde, den Träger oder Dritte
aufgebracht.
4. Die Bundesmittel können zwischen den Programmen nach
Maßgabe der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung umverteilt werden.
Minderausgaben bei einem Programm können zur Verstärkung in
einem anderen Programm verwendet werden.
Erläuterungen:
Zu Zeile Förderprogramme 2011 bis 2024:
Die Aufteilung der Förderprogramme 2011 bis 2024 auf die einzelnen Programme
ist in den Bundeshaushaltsplänen der Vorjahre ausgewiesen.
- 29 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 882 11 (Titelgruppe 01)
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
Förderprogramme 2011 bis 2024 (bisherige Nrn. 1 bis 32
und 35 bis 87)....................................................................... 9 419 794 6 152 788 762 350 739 006 600 400 1 165 250
Förderprogramm 2025..........................................................
davon....................................................................................
88. Lebendige Zentren.............................................................. 300 000 - - - 15 000 285 000
89. Sozialer Zusammenhalt...................................................... 200 000 - - - 10 000 190 000
90. Wachstum und nachhaltige Erneuerung.......................... 290 000 - - - 14 500 275 500
Zusammen............................................................................ 790 000 - - - 39 500 750 500
Zusammen.................................................................................... 10 209 794 6 152 788 762 350 739 006 639 900 1 915 750
Weniger wegen planmäßiger Programmabfinanzierung.
882 93
-423
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 55 000
65 250
148 917
50 916
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (Bundesprogramm)
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2022..................................................... 545 014 257 347 63 750 148 917 48 750 26 250
2. Förderprogramm 2024............................................................. 50 000 - 1 500 - 6 250 42 250
Zusammen.................................................................................... 595 014 257 347 65 250 148 917 55 000 68 500
Gefördert werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer
nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen
oder hohem Innovationspotential.
Bis zu 2 Prozent der Mittel dürfen für die Projektträgerschaft (administrative
Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden. Hieraus können auch Vergütungen
für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet werden.
Weniger wegen planmäßiger Programmabfinanzierung.
882 94
-423
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier -
30 000
153 998
120 528
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2020..................................................... 795 381 611 383 30 000 153 998 - -
Gefördert werden die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von sozialen
Infrastrukturen mit dem Ziel ihrer Qualifizierung zu Orten der Integration und des
Zusammenlebens im Quartier (z. B. Schulen, Kitas, Bürgerhäuser,
Stadtteilzentren, Sportanlagen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen). Förderfähig ist die
soziale Infrastruktur in allen Städtebaufördergebieten und in begründeten Fällen
auch außerhalb dieser Gebiete.
Weniger wegen Ausfinanzierung des Programms.
- 30 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
882 95
-423
Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen
(Investitionspakt Sportstätten)
44 000
60 500
102 573
63 167
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramm bis 2022....................................................... 369 438 145 865 60 500 102 573 44 000 16 500
Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung des Programms.
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Nationale Stadtentwicklungspolitik (42 680)
(43 910)
(72 742)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen
ausgewertet werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen zur Durchführung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik,
einschließlich der Übertragung internationaler Erfahrungen in die Praxis der
deutschen Stadtentwicklung, zur Unterstützung von Investitionen für Modellvorhaben,
zur Durchführung von Wettbewerben sowie zur Deckung der Kosten für die
Erläuterung und die Bekanntmachung der Grundsätze und Einzelmaßnahmen der
nationalen Stadtentwicklungspolitik.
532 52
-423
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 1 950
2 500
1 196
2 892
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 100 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 51.
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind insbesondere zur Förderung von Studien, Untersuchungen,
Gutachten, Wettbewerben sowie Projektbegleitung bestimmt.
- 31 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
893 51
-423
Pilotprojekte 2 000
2 500
1 769
2 957
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung
bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 52.
893 52
-423
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung 38 730
38 910
69 777
5 967
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen der Planung, investiven Umsetzung und für nichtinvestive
Kosten der Modellvorhaben.
Titelgruppe 06
Tgr. 06 Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Wohnungs- und
Städtebaues (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau)
(5 411)
(5 466)
(1 630)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen der Durchführung von Forschungsmaßnahmen, mit denen
an konkreten Projekten neue, durch praktische Anwendung abgesicherte
Erkenntnisse für Bundesaufgaben auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des
Städtebaues gewonnen oder vorhandene Erkenntnisse auf Handlungsbedarf des
Bundes überprüft werden sollen (angewandte Ressortforschung). Der Einsatz erfolgt
nach den entsprechenden Richtlinien des zuständigen Ministeriums, die im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen worden sind. Die
Ergebnisse der Forschungsmaßnahmen können dokumentiert, zusammenfassend
ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet werden. Die Mittel werden nach dem
Forschungsplan des Ministeriums verausgabt.
Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und
Projektträgerleistungen eingesetzt werden.
544 61
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 2 678
2 733
20
3 456
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 186 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 825 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 794 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 567 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich.
- 32 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 544 61 (Titelgruppe 06)
Erläuterungen:
1. Ausgaben für Wettbewerbe und Preisgelder dürfen nicht geleistet werden.
2. Ausgaben dürfen in begrenztem Umfang als Zuwendungen gewährt werden.
882 66
-165
Modellvorhaben 2 733
2 733
1 610
1 681
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 186 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 825 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 794 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 567 T€
Titelgruppe 07
Tgr. 07 Förderung von Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der
Raumordnung, des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens sowie des
Städtebaues
(23 805)
(14 506)
632 71
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
13 208
12 409
11 324
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
882 71.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies
gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
WGL-Einrichtungen
1. Brandenburg.................................................................................. (5 443) (2 863) (2 486)
1.1 Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung e. V. (IRS),
Erkner.............................................................................................. 50,00 5 443 2 863 2 486
- aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 2 743 2 663 2 480
- aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 2 700 200 6
2. Niedersachsen............................................................................... (1 625) (1 578) (1 338)
2.1 ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-
Gemeinschaft, Hannover............................................................................. 30,00 1 625 1 578 1 338
- aus Kap. 2502 Tit. 632 71
3. Sachsen.......................................................................................... (15 145) (8 473) (7 672)
3.1 Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. (IÖR),
Dresden........................................................................................... 50,00 4 863 4 747 4 360
- aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 4 728 4 612 4 300
- aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 135 135 60
3.2 Leibniz-Institut für Länderkunde e. V. (IfL), Leipzig......................... 50,00 10 282 3 726 3 312
- aus Kap. 2502 Tit. 632 71............................................................. 50,00 4 112 3 556 3 205
- aus Kap. 2502 Tit. 882 71............................................................. 50,00 6 170 170 107
Zusammen................................................................................................. 22 213 12 914 11 496
- Summe Tit. 632 71................................................................................... 13 208 12 409 11 323
- Summe Tit. 882 71................................................................................... 9 005 505 173
- 33 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 632 71 (Titelgruppe 07)
Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der
Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die
Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während
der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten
Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt.
Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch
zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer.
Differenzen durch Rundung möglich.
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 3 945 T€.
686 71
-165
Zuschüsse zum Betrieb 1 592
1 592
1 282
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 71.
2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH............................................ 12,26 19,36 955 955 746
- aus Kap. 2502 Tit. 686 71
2. Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e. V. (DASL),
München............................................................................................. (637) (637) (536)
2.1 Institut für Städtebau (ISB), Berlin....................................................... 11,30 50,00 195 195 147
- aus Kap. 2502 Tit. 686 71
2.2 Institut für Städtebau und Wohnungswesen (ISW), München............. 27,84 50,00 192 192 162
- aus Kap. 2502 Tit. 686 71
2.3 Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster (ZIR),
Münster............................................................................................... 49,56 50,00 250 250 227
- aus Kap. 2502 Tit. 686 71
Zusammen................................................................................................. 1 592 1 592 1 282
- Summe Tit. 686 71................................................................................... 1 592 1 592 1 282
882 71
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
9 005
505
173
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
632 71.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies
gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
- 34 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 882 71 (Titelgruppe 07)
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 11.194 T€.
WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 71.
893 71
-165
Zuschüsse für Investitionen -
-
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 71.
Titelgruppe 08
Tgr. 08 Raumordnung (8 278)
(6 342)
(547)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
532 84
-165
Modellvorhaben der Raumordnung (Raumordnerisches
Aktionsprogramm)
3 136
3 200
300
2 093
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 560 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 010 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 990 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 560 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 81.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 81.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Forschungsstudien, Gutachten, u. a................................................ 400
2. Modellvorhaben der Raumentwicklung unter Beteiligung
Regionen.................................................................................................. 2 336
Veranstaltungen.................................................................................... 400
Zusammen............................................................................................ 3 136
Die Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) dienen der Umsetzung der Ziele
der Raumordnungspolitik, insbesondere der Leitbilder und Handlungsstrategien
der Raumentwicklung in Deutschland gemäß dem Beschluss der
Ministerkonferenz für Raumordnung vom 9. März 2016, sowie der Politik des räumlichen
Zusammenhaltes in der Europäischen Union und im größeren europäischen Raum
(INTERREG und Territoriale Agenda). Mit MORO gibt das Bundesministerium
aktiv Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Regionen, die vor
Herausforderungen stehen und innovative Lösungsansätze suchen, erhalten im Rahmen
des Programms in thematisch definierten Forschungsfeldern fachliche und
finanzielle Unterstützung zur Erprobung neuer Ansätze und Instrumente. Unterstützt von
Experten werden unter Reallaborbedingungen Lösungen entwickelt.
- 35 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 08
633 81
-422
Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte 4 000
2 000
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Mittel dürfen anteilig auch für administrative Kosten einschließlich
Projektbegleitung eingesetzt werden.
3. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger
investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und
Beteiligungsprozessen eingesetzt werden.
686 81
-422
Europäische Zusammenarbeit 1 142
1 142
247
837
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 760 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 385 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 275 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
532 84.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
532 84.
3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 272 01.
4. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den
Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen zu.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zusammenarbeit in der Raumentwicklung...................................... 425
2. Projekte der Zusammenarbeit......................................................... 500
3. Beteiligung an EU-Netzwerken für Raumentwicklung..................... 217
Zusammen............................................................................................ 1 142
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
532 87
-165
Demografischer Wandel - Gewährleistung gleichwertiger
Lebensverhältnisse
-
5
- 36 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
882 22
-423
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus
-
4 619
178
891 23
-423
Modellvorhaben nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende
-
4 070
3 087
- 37 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel mit einem Gesamtvolumen von rd.
118,5 Mio. Euro sind Ausgaben für Baumaßnahmen des
Bundes in Berlin und Bonn zusammengefasst, soweit sie
sich aus dem Vollzug des Berlin/Bonn-Gesetzes ergeben und
nicht im Einzelplan des jeweiligen Nutzers eingestellt sind
(SDGs 3, 7, 8, 13). Dies sind insbesondere ein großer Teil
der Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin.
Hierfür sind insgesamt rd. 82,9 Mio. Euro neu veranschlagt.
Seit 2013 werden darüber hinaus die Ausgaben für die
Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den
Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin
veranschlagt (17,3 Mio. Euro) (SDGs 3, 7, 8, 13).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Wesentliches mit den Baumaßnahmen des Bundes in
Berlin und Bonn verfolgtes Ziel ist eine bedarfsgerechte
Unterbringung des jeweiligen Nutzers (SDGs 3, 7, 8, 13). Die
Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen
in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in
Berlin trägt in baulicher Hinsicht zu einer ordnungsgemäßen
Aufgabenerfüllung des Deutschen Bundestages bei (SDGs 3,
7, 8, 13).
Überblick zum Kapitel 2503
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 47 500 42 000 +5 500 34 818 16 413
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 800 2 990 -190 395 1 643
Ausgaben für Investitionen...................................... 68 223 39 144 +29 079 333 747 88 893
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 118 523 84 134 +34 389 368 960 106 949
davon nicht flexibilisiert........................................... 118 523 84 134 +34 389 368 960 106 949
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 299 625
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 141 917
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 99 075
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 58 457
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 176
- 38 -