Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(132)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
686 01
-523
Zuschüsse zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben 3 410
2 526
1 616
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
1. Für Vorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung
der biologischen Vielfalt sind 2 Mio. Euro vorgesehen.
2. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachtliche
Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden. Es können auch
Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung
des Titels 686 01 gefördert werden.
3. Für Fachinformationen sind 100 T€ vorgesehen.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 1005 Tit. 893 01 ............................................ 500 0
686 05
-523
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung
(BULEplus)
36 000
39 000
25
33 699
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 24 518 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................ 11 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 746 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 772 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 05.
- 65 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 05.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Mit den Ausgaben sollen auf der Basis von Zuwendungen oder Aufträgen
Vorhaben finanziert werden, die beispielhaften Charakter haben können, neue Themen
oder Ideen aufgreifen und unterstützen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten,
gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen.
Die Vorhaben sollen die Vielfalt der ländlichen Räume und deren unterschiedliche
Herausforderungen berücksichtigen. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur
Präsentation und Verbreitung von Ergebnissen der Vorhaben.
Weiterhin können Zuwendungen oder Aufträge im Bereich der Forschung und
Entwicklung, einschließlich des Wissenstransfers in die ländlichen Räume,
Schulungs- und Informationsmaßnahmen sowie programmbezogene Wettbewerbe
finanziert werden. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im
Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 686 05 gefördert werden.
Es können auch Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes und bürgschaftlichen
Engagements in ländlichen Räumen gefördert werden.
Im Rahmen von Modellprojekten kann beispielsweise die Vernetzung, der
Erfahrungsaustausch sowie die Ableitung von Best-Practice-Empfehlungen zur
Stärkung der Dorfläden gefördert werden.
Für Projekte der am Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale
Wertschöpfung beteiligten Ressorts (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen,
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) stehen Mittel
in folgender Höhe zur Verfügung:
BMLEH
€
BMWSB
€
BKM
€
BMUKN
€
19 367 400 10 191 920 6 732 000 708 680
Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger
geleistet werden.
Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 500 T€ und für
Fachinformationen sind 5 000 T€ vorgesehen.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Investitionen zur Weiterentwicklung regionaler
Landwirtschaftsmuseen in Deutschland getätigt werden.
Aus dem Titelansatz werden in einem nicht unerheblichen Teil Maßnahmen zur
Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten getätigt.
Ausgaben für Investitionen
893 05
-523
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung
(BULEplus)
1 000
2 000
400
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 250 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 550 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 350 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 05.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05.
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 686 05.
- 66 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(28)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Nachwachsende Rohstoffe (80 160)
(80 500)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Gefördert werden sollen
1. der Aufbau von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung
nachwachsender Rohstoffe,
2. Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Erschließung
weiterer Verwendungsmöglichkeiten im Nichtnahrungsmittelsektor,
3. Informationsvermittlung vor allem für Produzenten, Verarbeiter und Anwender
nachwachsender Rohstoffe,
4. Verbraucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit (Tit. 686 11).
Ausgaben dürfen auch für Personal- und Sachaufwendungen für Projektträger
geleistet werden.
686 11
-523
Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und zur
Förderung der nationalen Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft
31 500
31 500
38 717
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 9 400 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 11 800 T€
Erläuterungen:
1. Hieraus können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen
der Zweckbestimmung des Tit. 686 11 gefördert werden.
2. Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 250 T€ und für
Fachinformationen sind 2 400 T€ vorgesehen.
- 67 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
686 15
-523
Zuschüsse zur Förderung der nachhaltigen Holzverwertung 20 660
22 000
18 304
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 200 T€
Erläuterungen:
Mit den Ausgaben sollen auf Basis von Zuwendungen oder Aufträgen
Maßnahmen gefördert werden, die zu einer Steigerung der nachhaltigen Verwendung von
Holz führen.
Ausgaben dürfen auch für Studien, gutachterliche Stellungnahmen und
Fachinformationen geleistet werden.
893 11
-523
Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe
(Investitionen)
28 000
27 000
22 883
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 100 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 400 T€
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der
Bundesverwaltung
(57 053)
(58 197)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
632 21
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
40 770
40 372
40 786
Haushaltsvermerk:
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
WGL-Einrichtungen
1. Bayern............................................................................................ (2 339) (2 481) (2 262)
1.1 Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie (Leibniz-
LSB@TUM)..................................................................................... 50,00 2 339 2 481 2 262
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 2 093 2 243 2 044
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 246 238 218
2. Brandenburg.................................................................................. (26 959) (26 811) (26 462)
2.1 Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e. V. (ZALF),
Müncheberg........................................................................................... 50,00 13 721 13 489 13 459
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 12 731 12 530 12 198
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 990 959 1 261
- 68 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 632 21 (Titelgruppe 02)
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
2.2 Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e. V. (ATB),
Potsdam.......................................................................................... 50,00 8 306 8 395 8 237
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 7 692 7 308 7 174
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 614 1 087 1 063
2.3 Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau e. V. (IGZ),
Großbeeren..................................................................................... 50,00 4 932 4 927 4 766
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 4 479 4 467 4 314
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 453 460 452
3. Mecklenburg-Vorpommern........................................................... (10 775) (10 775) (12 308)
3.1 Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN), Dummerstorf........... 50,00 10 775 10 775 12 308
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 10 500 10 500 11 998
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 275 275 310
4. Sachsen-Anhalt............................................................................. (3 377) (3 429) (3 145)
4.1 Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien
(IAMO), Halle................................................................................... 50,00 3 377 3 429 3 145
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 3 275 3 324 3 058
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 102 105 87
Zusammen................................................................................................. 43 450 43 496 44 177
- Summe Tit. 632 21................................................................................... 40 770 40 372 40 786
- Summe Tit. 882 21................................................................................... 2 680 3 124 3 391
Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der
Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die
Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während
der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten
Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt.
Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch
zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer.
Zum 31.12.2023 endete die dreijährige Abwicklungsfinanzierung des FBN. Ziel ist
es, nach erfolgreicher wissenschaftlicher Neuausrichtung zeitnah die
Wiederaufnahme des FBN in die gemeinsame Förderung der WGL zu beantragen.
Die weitere Finanzierung des FBN ab 01.01.2024 beruht auf einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMLEH und dem Land Mecklenburg-Vorpommern.
Bis zur beabsichtigten Wiedereingliederung in die WGL sind die Haushaltsmittel
für das FBN weiterhin bei Kapitel 1005 632 21 und 893 21 veranschlagt.
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 2 889 T€.
686 21
-165
Zuschuss an das Deutsche Biomasseforschungszentrum - Betrieb 11 539
10 988
11 036
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
2. Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 20 Prozent des
Zuwendungsbetrages zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
- 69 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 21 (Titelgruppe 02)
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig.... 99,33 100,00 13 603 14 701 13 305
- aus Kap. 1005 Tit. 686 21................................................................. 11 539 10 988 11 036
- aus Kap. 1005 Tit. 893 21................................................................. 2 064 3 713 2 269
Wirtschaftsplan zu 1.1 siehe Anlage zum Kapitel 1005.
Das Deutsche Biomasseforschungszentrum bearbeitet Forschungs- und Entwicklungsaufträge, insbesondere im Bereich der
energetischen Nutzung von Biomasse, und berät das Bundesministerium für Landwirt- schaft, Ernährung und Heimat in allen damit
zusammenhängenden Fragen.
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 611 T€.
882 21
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
2 680
3 124
3 391
Haushaltsvermerk:
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 051 T€.
WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 21.
893 21
-165
Zuschuss an das Deutsche Biomasseforschungszentrum - Investitionen 2 064
3 713
2 269
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Neubau Technikum mit Laboreinrichtungen und
Seminarbereich......................................................................................... 45 225 45 225 - - - -
2. Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen für Neu- und Erweiterungsbauten.............................. 10 420 7 777 1 954 - 689 -
3. Sonstige Maßnahmen.............................................................. 14 543 11 409 1 759 - 1 375 -
Zusammen.................................................................................... 70 188 64 411 3 713 - 2 064 -
Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen werden zusätzlich
3 818 T€ aus dem Epl. 60 finanziert.
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 686 21.
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Forschung und Innovation (61 129)
(68 975)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
- 70 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus der Titelgruppe kann ein Betrag von bis zu 2 000 T€ eingesetzt
werden, um Vorhaben, Inhalte und Ergebnisse der Forschung im
Geschäftsbereich des BMLEH in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit
bekannt zu machen.
544 31
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 6 794
7 000
4 777
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 900 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 900 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Das BMLEH bedarf zur Lösung seiner politischen und administrativen Aufgaben
wissenschaftlicher Entscheidungshilfe.
Diese kann in manchen Fällen nicht im notwendigen Umfang von den
Ressortforschungseinrichtungen geliefert werden. Es ist daher erforderlich, Forschungs-,
Untersuchungs-, Entwicklungs- und Erprobungsaufträge an Stellen außerhalb der
Bundesverwaltung, in Ausnahmefällen auch an Stellen innerhalb der nicht dem
Epl. 10 zuzuordnenden Bundesverwaltung zu vergeben. Aus diesem Titel können
auch Zuwendungen gewährt werden.
685 31
-165
Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen (Kongresse,
Symposien u. Ä.) im Inland und zur Veröffentlichung wissenschaftlicher
Forschungsergebnisse
225
225
96
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
686 31
-523
Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
38 660
43 800
43 211
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 500 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind vorgesehen für Innovationen, insbesondere in den Bereichen:
- Tier- und Pflanzengesundheit,
- Züchtung von Nutzpflanzen und Nutztieren,
- Neue Verfahren und Techniken in der Agrar- und Ernährungswirtschaft,
- Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln,
- Umweltgerechte Landbewirtschaftung,
- Gesundheitlicher Verbraucherschutz.
Im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels können auch Vorhaben -
einschließlich wissenschaftlicher Betreuung und Ergebnispräsentation - der
Bundesforschungsinstitute gefördert werden.
- 71 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
686 32
-523
Maßnahmen zur Reduktion von Tierversuchen 500
1 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind insbesondere vorgesehen für Zuwendungen und Aufträge zur
Überführung einsatzreifer, modellhaft erprobter Methoden in die Praxis sowie zur
Validierung tierversuchsfreier Methoden, z. B. durch Ringstudien.
686 33
-165
Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland -
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 686 44 und 893 45.
687 31
-165
Internationale Forschungskooperationen zu Welternährung und zu
anderen internat. Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Ernährung, der
Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
7 950
7 950
7 002
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 450 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 750 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Ausgaben dürfen auch zum Zweck der Beteiligung an Fonds im
Rahmen von ERA-Net-Forschungsprojekten, European Partnerships und
anderen entsprechenden EU-Initiativen nach den Europäischen
Forschungsrahmenprogrammen geleistet werden.
Erläuterungen:
Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf dem Gebiet der Agrarforschung
umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Abkommen sowie
Kontakte zu im Bereich der Forschung und Entwicklung tätigen Stellen des
Auslands. Die Abkommen beinhalten im Allgemeinen sowohl einen Personal- und
Informationsaustausch als auch die Durchführung gemeinsamer Vorhaben in
verschiedenen Bereichen der Wissenschaft und Technik.
Veranschlagt sind Vergütungen für Studienreisen und -aufenthalte ausländischer
und deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kongressen, Symposien und ähnlichen Veranstaltungen
im In- und Ausland, die im Interesse des BMLEH liegen.
Aufgrund des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates
Nr. 1513/2002/EG vom 27. Juni 2002 (Amtsblatt L 232) können sich die
Mitgliedsstaaten an sog. ERA-Net-Forschungsprojekten beteiligen. Eine Form der
Beteiligung sieht die Einzahlung von Mitteln in einen gemeinsamen Fonds vor. Zu
diesem Zweck sind Haushaltsmittel veranschlagt.
Aus dem Titel dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger geleistet
werden.
- 72 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
893 31
-523
Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
7 000
9 000
2 017
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 700 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 800 T€
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Titel 686 31.
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Pflanzliche Erzeugung, Ökologischer Landbau (74 660)
(64 500)
(4 200)
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
686 42
-523
Ackerbaustrategie 15 000
16 500
1 000
14 179
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 686 44.
3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 43.
4. Die Erläuterungen zu Nr. 5 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachtliche
Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu, darunter auch
programmbezogene Informationsmaßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe (z. B. Hofbesuche),
geleistet werden. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im
Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 686 42 gefördert werden.
2. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
3. Für Fachinformationen sind 500 T€ vorgesehen.
4. Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 500 T€ vorgesehen.
5. Aus dem Titel können auch Vorhaben nachhaltiger Landwirtschaft in den
Bereichen Gartenbau und Sonderkulturen gefördert werden.
- 73 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
686 43
-523
Zuschüsse zur Förderung des ökologischen Landbaus (BÖL) 40 000
40 000
1 500
33 995
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................ 11 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
686 42 und 686 44.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 42 und
686 44.
4. Die Ausgaben dienen in Höhe von 18 000 T€ ausschließlich der
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
5. Die Ausgaben sind ausschließlich für die Förderung des
Ökologischen Landbaus vorzusehen. Bereits begonnene Projekte werden
fortgeführt.
Erläuterungen:
Mit den Ausgaben sollen auf der Basis von Zuwendungen oder Aufträgen
insbesondere Forschung und Entwicklung einschließlich des Wissenstransfers der
Ergebnisse in die Praxis gefördert werden. Weiterhin können Schulungs-,
Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen sowie programmbezogene Wettbewerbe in
der landwirtschaftlichen Produktion, der Verarbeitung sowie im Handel, in der
Vermarktung und im Verbraucherbereich finanziert werden.
Im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels können auch Vorhaben der
Bundesforschungsinstitute gefördert werden.
Ausgaben dürfen auch für die programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit geleistet
werden.
Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 50 T€ und für
Fachinformationen sind 2 500 T€ vorgesehen.
686 44
-523
Proteine der Zukunft mit Chancenprogramm Höfe 12 000
8 000
1 700
4 733
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 645 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 125 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 520 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 42.
3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 686 33.
4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
686 43 und 893 45.
- 74 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 44 (Titelgruppe 04):
5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 43 und
893 45.
Erläuterungen:
1. Mit den Ausgaben sollen auf der Basis von Zuwendungen oder Aufträgen
insbesondere Forschung und Entwicklung einschließlich des Wissenstransfers
der Ergebnisse in die Praxis gefördert werden.
2. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels können auch Vorhaben der
Bundesforschungsinstitute gefördert werden.
3. Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 50 T€ und für
Fachinformation sind 500 T€ vorgesehen.
4. Ausgaben dürfen auch für Personal- und Sachaufwendungen für Projektträger
geleistet werden.
686 46
-523
Zukunftsprogramm Pflanzenschutz 1 660
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Ausgaben dürfen auch für Personal- und Sachaufwendungen für Projektträger
geleistet werden.
893 45
-523
Investitionsförderung für Proteine der Zukunft mit Chancenprogramm
Höfe
6 000
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 001 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu........................................................ 1 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 686 33.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 686 44.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 44.
Erläuterungen:
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 1010 Tit. 893 07 ............................................ 20 000 0
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Nutztierhaltung (18 745)
(27 305)
(7 000)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 75 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
533 51
-523
Entwicklung und Markteinführung einer verpflichtenden
Tierhaltungskennzeichnung
2 940
3 000
3 000
455
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 600 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Ausgaben dürfen auch für die programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit geleistet
werden.
Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 2 500 T€ und für
Fachinformation sind bis zu 440 T€ vorgesehen.
686 52
-523
Bundesprogramm Nutztierhaltung 12 000
19 305
4 000
17 444
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 400 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 52.
Erläuterungen:
1. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachtliche
Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu, darunter auch
programmbezogene Informationsmaßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe (z. B. Hofbesuche),
geleistet werden.
2. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 686 52 gefördert werden.
3. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
4. Aus dem Titelansatz werden virtuelle Ställe der Zukunft mit dem Schwerpunkt
Rind und Geflügel finanziert.
893 52
-523
Bundesprogramm Nutztierhaltung 3 805
5 000
3 328
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 52.
- 76 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 893 52 (Titelgruppe 05)
Erläuterungen:
Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 893 52 gefördert werden.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
Titelgruppe 06
Tgr. 06 Digitalisierung (46 468)
(54 466)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
In der Titelgruppe sind auch die Mittel des Bundesministeriums für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat, die aus der Auflösung des Sondervermögens Digitale
Infrastruktur stammen, veranschlagt. Dadurch und durch die gegenseitige
Deckungsfähigkeit innerhalb der Titelgruppe wird dem Förderbedarf von Projekten
im Bereich Digitalisierung und KI des Bundesministeriums Rechnung getragen.
686 61
-523
Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
10 500
20 200
15 624
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 5 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachterliche
Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden. Es können
auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 686 61 gefördert werden.
2. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
3. Für Fachinformationen sind 100 T€ vorgesehen.
4. Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme
"Innovative Datenpolitik für Deutschland" werden im Haushalt 2025 aus diesem
Titel Mittel in Höhe von 1 500 T€ bereitgestellt.
5. Aus dem Ansatz sind die Erstellung einer Landwirtschaftsdatenbank 2.0 und
die Schaffung einer Tiergesundheitsdatenbank zur risikoorientierten
Überwachung von Tiergesundheit und Tierwohl zu finanzieren.
686 62
-523
Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
5 400
10 900
21 636
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
- 77 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 62 (Titelgruppe 06)
Für Fachinformationen sind 100 T€ vorgesehen.
Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 686 62 gefördert werden.
Für die Maßnahme "KI- und Datenakzelerator" werden im Haushalt 2025 aus
diesem Titel Mittel in Höhe von 5 400 T€ bereitgestellt.
686 63
-523
Digitalisierung in ländlichen Räumen 24 468
16 766
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 6 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 7 500 T€
Erläuterungen:
Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachterliche
Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
893 61
-523
Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
2 500
3 000
3 453
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 640 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 440 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€
Erläuterungen:
Aus dem Titelansatz kann die Anschaffung von Drohnen mit Infrarotsensor für
Hegeringe gefördert werden.
Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 893 61 gefördert werden.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
893 62
-523
Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
600
1 600
3
Erläuterungen:
Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 893 62 gefördert werden.
Für die Maßnahme "KI- und Datenakzelerator" werden im Haushalt 2025 aus
diesem Titel Mittel in Höhe von 600 T€ bereitgestellt.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
893 63
-523
Digitalisierung in ländlichen Räumen 3 000
2 000
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 200 T€
Erläuterungen:
Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
893 01
-523
Zuschüsse zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben
500
-
- 78 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Anlage zu Kapitel 1005 - Wirtschaftspläne
Zu Tgr. 02 Tit. 686 21
1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 13 695 14 793 14 789
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 8 090 7 380 9 041
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 3 541 3 700 3 533
1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 2 064 3 713 2 215
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 13 695 14 793 14 789
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 92 92 -127
2.2 Nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel................................................................... - - 1 611
2.3 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 13 603 14 701 13 305
aus Kap. 1005 Tit. 686 21..................................................................................................... 11 539 10 988 11 036
aus Kap. 1005 Tit. 893 21..................................................................................................... 2 064 3 713 2 269
nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 8 000 8 000 8 206
Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen werden zusätzlich 3 818 T€ aus dem Epl. 60 finanziert.
- 79 -
Anlage 1
Wirtschaftspläne
1005
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In Kapitel 1006 sind die Ausgaben für internationale
Maßnahmen im Aufgabenbereich des BMLEH zusammengefasst.
Wesentliche Herausforderungen sind die Sicherung der
Ernährung, eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, der
Erhalt und die Förderung der Biodiversität und die
Eindämmung des Klimawandels, die insbesondere in enger
Kooperation mit ausgewählten staatlichen Partnern sowie
internationalen Organisationen eingegangen werden sollen.
Ausgabenschwerpunkt des Kapitels sind mit ca. 32 Mio. Euro
die Beiträge an internationale Organisationen. Wesentliche
Ausgabeposition ist hier mit ca. 29 Mio. Euro der Beitrag zur
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO).
Für die Zusammenarbeit mit der FAO und anderen
internationalen Organisationen im Agrar- und
Ernährungsbereich werden ca. 9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Für die Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem
Ausland auf dem Gebiet der Ernährung und der
Landwirtschaft sind 20 Mio. Euro eingeplant.
Im Rahmen des Titels zur Internationalen nachhaltigen
Waldbewirtschaftung werden ca. 6 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt.
Weiterer Ausgabenbereich sind Maßnahmen zur
Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und
Ernährungsbereich mit 2 Mio. Euro.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Mit den Beiträgen an internationale Organisationen,
insbesondere an die FAO, werden die internationalen
Verpflichtungen abgedeckt. Oberstes Ziel der FAO ist die Sicherung
der Ernährung weltweit. Sie unterstützt ihre Mitgliedstaaten
durch Politikberatung und technische Zusammenarbeit bei der
Verbesserung der Qualität von Ernährung, der nachhaltigen
Steigerung landwirtschaftlicher Produktion und der Förderung
ländlicher Entwicklung.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der FAO und
anderen internationalen Organisationen im Agrar- und
Ernährungsbereich werden multilaterale Projekte zur Stärkung der
internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Ernährung,
Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft durchgeführt.
Relevante Sektoren und Institutionen in den betroffenen
Ländern sowie internationale Organisationen werden gestärkt.
Beispiele sind vor allem Projekte zur Umsetzung des Rechts
auf Nahrung im ländlichen Raum, zum Erhalt und zur
Förderung genetischer Ressourcen und zum Waldschutz.
Mit der Bilateralen technischen Zusammenarbeit mit dem
Ausland auf dem Gebiet der Ernährung und der
Landwirtschaft fördert das BMLEH Kooperationsprojekte, die die
Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft in
zahlreichen Drittländern unterstützen. Die Projekte sind fester
Bestandteil der Bilateralen Zusammenarbeit, weil sie die
Agrarentwicklung in den Partnerländern unterstützen, den Aufbau
von Verbänden und damit demokratischer Strukturen fördern
und weltweite Netzwerke für deutsche Unternehmen der
Agrar- und Ernährungswirtschaft in zahlreichen
wirtschaftspolitisch wichtigen Drittländern (u. a. Ukraine, Brasilien, China)
schaffen. Verstärkt werden praxisnahe Projekte zur Sicherung
der Ernährung in Afrika und Asien unterstützt, u. a.
landwirtschaftliche Demonstrationsfarmen und landwirtschaftliche
Aus- und Weiterbildungseinrichtungen.
Im Rahmen des Titels Internationale nachhaltige
Waldbewirtschaftung werden bilaterale Forstprojekte zur Umsetzung
einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Partnerländern
gefördert. Ziel ist die Förderung wegweisender Pilotinitiativen
zur Verbreitung von Modellen nachhaltiger
Waldbewirtschaftung (SDGs 2, 12, 13, 15, 17).
Das BMLEH unterstützt mit den Maßnahmen zur
Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und
Ernährungsbereich die Exportbemühungen vorrangig kleiner
und mittlerer Unternehmen der Agrar- und
Ernährungswirtschaft mit Sitz in Deutschland. Das Programm dient der
Pflege bestehender und der Erschließung neuer ausländischer
Absatzmärkte und trägt auf diese Weise zur Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland, insbesondere in
den ländlichen Räumen, bei.
- 80 -
1005
Tgr. 02 - Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2025
Soll
2024
besetzt am
1. Oktober
2024
1 2 3 4
Zu Titel 686 21
1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 3)............................................................................. 1,0 1,0 1,0
AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 1,0
Zusammen........................................................................ 2,0 2,0 2,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Zusammen........................................................................ - - -
Insgesamt.......................................................................... 2,0 2,0 2,0
Erläuterungen:
Zu Titel 686 21
1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig
Zu Spalte 4:
Daneben Beschäftigungsverhältnisse aus Tit. 428 02 des Wirtschaftsplans: 3,9 E 15, 9,5 E 14, 11,8 E 13, 2,9 E 12, 8,8 E 11, 5,5 E 10, 2,0 E9c,
11,5 E 9b, 3,8 E 9a, 3,6 E8, 3,0 E 7, 13,0 E 6, 4,1 E 5, 0,5 E 4 (Zusammen: 83,9).
- 198 -
1005 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 1010
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
684 01 1.2 Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL), Darmstadt
1.5 Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF)
1.6 Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
- 199 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger