Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 532 05
Aktivitäten zum europäischen und internationalen Erfahrungsaustausch zu Smart
Cities finanziert werden.
532 06
-419
Internationale Zusammenarbeit / Internationale
Stadtentwicklungsinitiative
335
485
128
186
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Mittel dienen der Finanzierung internationaler Aktivitäten, die die
Verfahren der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung unterstützen. Es sollen
innovative, in andere Kontexte übertragbare und partnerschaftlich organisierte
Maßnahmen ermöglicht werden. Die Vorhaben sollen die Entwicklung, Umsetzung
eigener Stadtentwicklungspolitiken sowie die Durchführung besonders innovativer
Modellvorhaben auf der lokalen Ebene unterstützen. Dialog- und Lernprozesse
zwischen Deutschland und den internationalen Partnern sind ein integraler
Bestandteil. Das Schaffen des gemeinsamen Verständnisses mit den
Partnerregierungen über Prinzipien und Methoden der integrierten Stadtentwicklung soll der
besseren Positionierung Deutschlands in globalen Prozessen der
Stadtentwicklungspolitik dienen.
Von den Mitteln dürfen bis zu fünf Prozent zur Finanzierung der im
Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Forschungsbegleitung
und Projektmanagement/Projektträgerkosten eingesetzt werden
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
686 02
-419
Maßnahmen auf dem Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung" 515
515
121
352
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 150 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Der Titel dient der Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem
Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung". Dies umfasst insbesondere die Förderung
von Wettbewerben sowie die Durchführung von Konferenzen und Seminaren.
- 19 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
686 05
-423
Nationale Kofinanzierung des ESF Plus-Bundesprogramms "Bildung,
Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ"
15 055
16 002
3 308
20 719
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 979 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 833 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 082 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 140 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 140 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 2 495 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 2 495 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 2 495 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 2 495 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 2 804 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 3 und 5 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
4. Einnahmen aus Forderungen gegenüber Maßnahmeträgern und
Auftragnehmern fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
I. ESF-Förderperiode 2014 - 2020
3. Kofinanzierungsanteil des Bundes ......................................... 57 435 57 435 - - - -
4. Kofinanzierungsanteil der EU ................................................. 91 989 91 989 - - - -
Zusammen .............................................................................. 149 424 149 424 - - - -
II. ESF-Förderperiode 2021 - 2027
5. Kofinanzierungsanteil des Bundes ......................................... 77 074 29 008 16 002 3 308 15 055 13 701
6. Kofinanzierungsanteil der EU ................................................. 9 864 9 864 - - - -
Zusammen .............................................................................. 86 938 38 872 16 002 3 308 15 055 13 701
III. ESF-Förderperiode 2028 - 2034
7. Kofinanzierungsanteil des Bundes ..................................... 132 422 - - - - 132 422
8. Kofinanzierungsanteil der EU .............................................. - - - - - -
Zusammen .............................................................................. 132 422 - - - - 132 422
Zusammen.................................................................................... 368 784 188 296 16 002 3 308 15 055 146 123
Gefördert werden im Sinne des Bundesprogramms für den Europäischen
Sozialfonds (ESF) arbeitsmarktbezogene Maßnahmen in den Programmgebieten des
Sozialen Zusammenhalts (vormals Programmgebiete der Sozialen Stadt). In den
Ansätzen sind Bundesmittel für die sog. Technische Hilfe, d. h. Vorbereitung,
Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation des ESF-
Plus-Bundesprogramms mitveranschlagt.
Zu Spalte 2 Nr. 3:
- 20 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
Aufgrund vorgeschriebener interner Verrechnungen gem. § 61 BHO mit dem
BVA (zwischengeschaltete Verwaltungsstelle und zwischengeschaltete
Bescheinigungsstelle) sind zu den Gesamtausgaben des Bundes noch Haushaltsmittel
i. H. v. 4 959 T€ hinzuzurechnen.
Es werden noch Einnahmen der EU gem. Haushaltsvermerk Nr. 3 i. H. v. 7 702 T€
erwartet.
Zu Nr. 6:
Der Kofinanzierungsanteil der EU wird voraussichtlich bis zu 77 600 T€ betragen.
Die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen von 2028 - 2034 dauern
noch an.
Aus dem Ansatz dürfen Mittel für Projektträgerleistungen geleistet werden.
687 01
-419
Internationale Zusammenarbeit - Zentrum für Architektur und
Denkmalschutz zum Erhalt der Weißen Stadt Tel Aviv
400
400
572
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Von den Mitteln dürfen bis zu 5 Prozent für fachliche Begleitung und
für Gremien eingesetzt werden.
Erläuterungen:
Die in den 1930er Jahren errichtete “Weiße Stadt“ in Tel Aviv ist das weltweit
größte Ensemble von Gebäuden der klassischen Moderne und wurde u. a.
von geflohenen deutschen und europäischen Architekten jüdischen Glaubens
erbaut. Das BMWSB unterstützt die Stadt Tel Aviv beim Aufbau und bei der
Programmarbeit eines städtischen Zentrums für Architektur und Denkmalschutz
("Liebling-Haus/White City Center"), das den Erhalt des Denkmalensembles “
Weiße Stadt“ zur Aufgabe hat.
Die Mittel sind für die Projekt- und Programmarbeit des Zentrums bestimmt. Dies
umfasst die Durchführung durch Personal des Zentrums sowie durch Dritte.
687 02
-165
Beteiligung an EU-Netzwerken für Stadtentwicklung 245
215
215
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 118 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 30 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 30 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 58 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den
Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem
"Programm zum europäischen Erfahrungsaustausch im Bereich integrierter
Stadtentwicklung" (UR-BACT IV), dem Netzwerk "European Knowledge Network"
(EUKN) und "EDIC LDT CitiVERSE" (lokale digitale Zwillinge für Städte und
Regionen).
- 21 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
883 01
-419
Förderung von Modellprojekten Smart Cities 87 750
98 000
217 685
103 068
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Von den Mitteln dürfen bis zu 10 Prozent für Wissenstransfer,
Projektbegleitung, Evaluation und begleitende Studien verwendet werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 785 944 303 009 98 000 217 685 87 750 79 500
Gefördert werden investive und investitionsvorbereitende sowie -begleitende
Maßnahmen zur aktiven Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen. Die
Modellprojekte werden wissenschaftlich begleitet.
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandatartätigkeit geleistet.
Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung.
891 01
-423
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur
-
194 645
356 030
214 143
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Für die Programmverwaltung sind bis zu 5 Prozent der Fördermittel
vorzusehen.
Erläuterungen:
Die Mittel dürfen auch für Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang
mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten (weitere
administrative Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden.
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 1 377 363 826 688 194 645 356 030 - -
Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 22 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Förderung des Städtebaues (492 700)
(558 300)
(603 354)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme
der Titel 633 11, 882 94 und 882 95.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 0,5 Prozent des
Verpflichtungsrahmens durch den Bund für Forschungsvorhaben, Evaluierung
und Programmbegleitung eingesetzt werden.
4. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Forschungsvorhaben
ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden.
Erläuterungen:
Zur Förderung des Städtebaues als Aufgabe im besonderen öffentlichen Interesse
gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Art. 104 b GG.
Einzelheiten werden auf der Grundlage der §§ 164 a und b, 171 b Abs. 4 und
171 e Abs. 6 Baugesetzbuch durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Hierbei ist
auch zu bestimmen, mit welchem Anteil sich der Bund an der Finanzierung der
Maßnahmen beteiligt.
Der Bund fördert zudem zur gesamtstaatlichen Repräsentation national
bedeutsame städtebauliche Maßnahmen.
633 11
-423
Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und
Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden
-
-
44 033
Haushaltsvermerk:
1. Bis zu 5 Prozent der Mittel dürfen für administrative Kosten
einschließlich Projektbegleitung eingesetzt werden.
2. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger
investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und
Beteiligungsprozessen eingesetzt werden.
685 11
-423
Geschäftsstelle der Kleinstadtakademie 1 700
1 300
1 124
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 23 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
882 11
-423
Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen
(Städtebauförderung)
476 000
504 250
420 000
781 131
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 140 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 120 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 240 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 240 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 240 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 180 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 120 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen zu Nr. 94, 95 und 96 sind verbindlich.
2. Innerhalb der Programme sind Mittel für Maßnahmen zur
Revitalisierung von Brachflächen zu verwenden.
3. Bundesmittel, welche die Länder nicht für die Fördergebiete in
Anspruch nehmen, können nach Maßgabe der in einer
Verwaltungsvereinbarung festgelegten Bedingungen für die Erhaltung von das
Ortsbild prägenden Bauwerken sowie für Maßnahmen im Umfeld von
Baudenkmälern mit städtebaulichem Charakter eingesetzt werden.
Das Gleiche gilt für Bundesmittel, die der Bund den Ländern
zusätzlich aus dem Titel zur Verfügung stellt, weil ein oder mehrere der
16 Länder die ihnen aus diesem Titel zustehenden Mittel nicht voll
in Anspruch nehmen. Der Bundesanteil an den förderfähigen Kosten
kann in diesen Fällen bis zu 60 Prozent betragen. Der verbleibende
Anteil wird durch das Land, die Gemeinde, den Träger oder Dritte
aufgebracht.
4. Die Bundesmittel können zwischen den Programmen nach
Maßgabe der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung umverteilt werden.
Minderausgaben bei einem Programm können zur Verstärkung in
einem anderen Programm verwendet werden.
Erläuterungen:
Zu Zeile Förderprogramme 2011 bis 2026:
Die Aufteilung der Förderprogramme 2011 bis 2026 auf die einzelnen Programme
ist in den Bundeshaushaltsplänen der Vorjahre ausgewiesen.
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
Förderprogramme 2011 bis 2026 (bisherige Nrn. 1 bis 32
und 35 bis 93)....................................................................... 11 070 645 7 734 895 504 250 420 000 416 000 1 995 500
Förderprogramm 2027.......................................................... -
davon
94. Lebendige Zentren.............................................................. 460 000 - - - 23 000 437 000
95. Sozialer Zusammenhalt...................................................... 300 000 - - - 15 000 285 000
96. Wachstum und nachhaltige Erneuerung.......................... 440 000 - - - 22 000 418 000
Zusammen............................................................................ 1 200 000 - - - 60 000 1 140 000
Zusammen.................................................................................... 12 270 645 7 734 895 504 250 420 000 476 000 3 135 500
882 93
-423
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 15 000
36 250
138 105
56 591
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
- 24 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 882 93 (Titelgruppe 01)
Erläuterungen:
Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (Bundesprogramm)
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2024..................................................... 581 251 374 646 36 250 138 105 15 000 17 250
Gefördert werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer
nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen
oder hohem Innovationspotential.
Bis zu 2 Prozent der Mittel dürfen für die Projektträgerschaft (administrative
Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden. Hieraus können auch Vergütungen
für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet werden.
Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung.
882 94
-423
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier -
-
10 592
67 992
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2020..................................................... 779 711 769 119 - 10 592 - -
Gefördert werden die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von sozialen
Infrastrukturen mit dem Ziel ihrer Qualifizierung zu Orten der Integration und des
Zusammenlebens im Quartier (z. B. Schulen, Kitas, Bürgerhäuser,
Stadtteilzentren, Sportanlagen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen). Förderfähig ist die
soziale Infrastruktur in allen Städtebaufördergebieten und in begründeten Fällen
auch außerhalb dieser Gebiete.
882 95
-423
Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen
(Investitionspakt Sportstätten)
-
16 500
34 657
81 270
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2022..................................................... 365 158 314 001 16 500 34 657 - -
Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung.
Titelgruppe 08
Tgr. 08 Raumordnung (7 750)
(10 214)
(1 796)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 25 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 08
532 84
-165
Modellvorhaben der Raumordnung (Raumordnerisches
Aktionsprogramm)
2 608
3 072
300
2 580
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 220 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 980 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 840 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 81.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Modellvorhaben der Raumentwicklung unter Beteiligung
Regionen.................................................................................................. 2 208
2. Veranstaltungen.............................................................................. 400
Zusammen............................................................................................ 2 608
Die Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) dienen der Umsetzung der Ziele
der Raumordnungspolitik, insbesondere der Leitbilder und Handlungsstrategien
der Raumentwicklung in Deutschland gemäß dem Beschluss der
Ministerkonferenz für Raumordnung vom 9. März 2016, sowie der Politik des räumlichen
Zusammenhaltes in der Europäischen Union und im größeren europäischen Raum
(INTERREG und Territoriale Agenda). Mit MORO gibt das Bundesministerium
aktiv Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Regionen, die vor
Herausforderungen stehen und innovative Lösungsansätze suchen, erhalten im Rahmen
des Programms in thematisch definierten Forschungsfeldern fachliche und
finanzielle Unterstützung zur Erprobung neuer Ansätze und Instrumente. Unterstützt von
Experten werden unter Reallaborbedingungen Lösungen entwickelt.
633 81
-422
Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte 4 000
6 000
1 394
2 198
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Mittel dürfen anteilig auch für administrative Kosten einschließlich
Projektbegleitung eingesetzt werden.
3. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger
investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und
Beteiligungsprozessen eingesetzt werden.
- 26 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 08
686 81
-422
Europäische Zusammenarbeit 1 142
1 142
102
857
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 725 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 335 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 245 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 145 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
532 84.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 84.
3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 272 01.
4. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den
Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen zu.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zusammenarbeit in der Raumentwicklung...................................... 425
2. Projekte der Zusammenarbeit......................................................... 500
3. Beteiligung an EU-Netzwerken für Raumentwicklung..................... 217
Zusammen............................................................................................ 1 142
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
532 52
-423
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)
950
116
3 001
544 61
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
2 624
78
2 620
632 71
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
13 620
11 484
686 07
-423
Modellvorhaben "Miteinander im Quartier" - Förderung
ressortübergreifender Maßnahmen in der Sozialen Stadt
-
-
686 71
-165
Zuschüsse zum Betrieb
1 592
1 290
882 66
-165
Modellvorhaben
2 433
801
286
882 71
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
3 905
9 676
- 27 -
Stadtentwicklung und Raumordnung 2502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
893 51
-423
Pilotprojekte
1 000
588
1 580
893 52
-423
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung
26 110
128 431
8 994
893 71
-165
Zuschüsse für Investitionen
-
-
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
882 22
-423
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus
-
1 947
2 390
891 23
-423
Modellvorhaben nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende
-
3 926
-
- 28 -
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel mit einem Gesamtvolumen von rd. 337 Mio.
Euro sind im Wesentlichen Ausgaben für Baumaßnahmen
des Deutschen Bundestages sowie des
Bundespräsidialamtes in Berlin veranschlagt (SDGs 3, 7, 8, 13). Für
Neubaumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin sind
insgesamt rd. 192,5 Mio. Euro neu veranschlagt. Darüber hinaus
sind für die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer
Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen
Bundestages in Berlin rd. 33,7 Mio. € vorgesehen (SDGs 3, 7, 8, 13).
Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes in Berlin sind
mit rd. 110,8 Mio. € veranschlagt (SDGs 3, 7, 8, 13).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Mit den Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages
sowie des Bundespräsidialamtes wird insgesamt das
wesentliche Ziel verfolgt, eine bedarfsgerechte Unterbringung für den
jeweiligen Nutzer in einem bis 2045 klimaneutral betriebenen
Gebäudebestand zu erreichen (SDGs 3, 7, 8,13). Die
Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den
Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin
trägt in baulicher Hinsicht zu einer ordnungsgemäßen
Aufgabenerfüllung des Deutschen Bundestages bei (SDGs 3, 7,
8,13). Die Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes in
Berlin dienen der grundlegenden Sanierung der Liegenschaft
am Spreeweg in Berlin (SDGs 3, 7, 8, 13).
Überblick zum Kapitel 2503
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 15
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 15
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 47 500 47 300 +200 18 465 30 741
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - 3 550 -3 550 2 849
Ausgaben für Investitionen...................................... 289 505 132 926 +156 579 257 891 61 447
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 337 005 183 776 +153 229 276 356 95 037
davon nicht flexibilisiert........................................... 337 005 183 776 +153 229 276 356 95 037
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 651 402
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 86 568
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 141 138
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 138 078
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 131 663
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 84 088
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 42 992
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 26 875
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Hochbau- und Förderungsmaßnahmen
in Berlin und Bonn