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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 532 05 Aktivitäten zum europäischen und internationalen Erfahrungsaustausch zu Smart Cities finanziert werden. 532 06 -419 Internationale Zusammenarbeit / Internationale Stadtentwicklungsinitiative 335 485 128 186 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel dienen der Finanzierung internationaler Aktivitäten, die die Verfahren der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung unterstützen. Es sollen innovative, in andere Kontexte übertragbare und partnerschaftlich organisierte Maßnahmen ermöglicht werden. Die Vorhaben sollen die Entwicklung, Umsetzung eigener Stadtentwicklungspolitiken sowie die Durchführung besonders innovativer Modellvorhaben auf der lokalen Ebene unterstützen. Dialog- und Lernprozesse zwischen Deutschland und den internationalen Partnern sind ein integraler Bestandteil. Das Schaffen des gemeinsamen Verständnisses mit den Partnerregierungen über Prinzipien und Methoden der integrierten Stadtentwicklung soll der besseren Positionierung Deutschlands in globalen Prozessen der Stadtentwicklungspolitik dienen. Von den Mitteln dürfen bis zu fünf Prozent zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Forschungsbegleitung und Projektmanagement/Projektträgerkosten eingesetzt werden Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 686 02 -419 Maßnahmen auf dem Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung" 515 515 121 352 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 150 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung". Dies umfasst insbesondere die Förderung von Wettbewerben sowie die Durchführung von Konferenzen und Seminaren. - 19 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 686 05 -423 Nationale Kofinanzierung des ESF Plus-Bundesprogramms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" 15 055 16 002 3 308 20 719 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 979 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 833 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 082 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 140 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 140 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 2 495 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 2 495 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 2 495 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 2 495 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 2 804 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 3 und 5 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 4 und 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 4. Einnahmen aus Forderungen gegenüber Maßnahmeträgern und Auftragnehmern fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 I. ESF-Förderperiode 2014 - 2020 3. Kofinanzierungsanteil des Bundes ......................................... 57 435 57 435 - - - - 4. Kofinanzierungsanteil der EU ................................................. 91 989 91 989 - - - - Zusammen .............................................................................. 149 424 149 424 - - - - II. ESF-Förderperiode 2021 - 2027 5. Kofinanzierungsanteil des Bundes ......................................... 77 074 29 008 16 002 3 308 15 055 13 701 6. Kofinanzierungsanteil der EU ................................................. 9 864 9 864 - - - - Zusammen .............................................................................. 86 938 38 872 16 002 3 308 15 055 13 701 III. ESF-Förderperiode 2028 - 2034 7. Kofinanzierungsanteil des Bundes ..................................... 132 422 - - - - 132 422 8. Kofinanzierungsanteil der EU .............................................. - - - - - - Zusammen .............................................................................. 132 422 - - - - 132 422 Zusammen.................................................................................... 368 784 188 296 16 002 3 308 15 055 146 123 Gefördert werden im Sinne des Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds (ESF) arbeitsmarktbezogene Maßnahmen in den Programmgebieten des Sozialen Zusammenhalts (vormals Programmgebiete der Sozialen Stadt). In den Ansätzen sind Bundesmittel für die sog. Technische Hilfe, d. h. Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation des ESF- Plus-Bundesprogramms mitveranschlagt. Zu Spalte 2 Nr. 3: - 20 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 05 Aufgrund vorgeschriebener interner Verrechnungen gem. § 61 BHO mit dem BVA (zwischengeschaltete Verwaltungsstelle und zwischengeschaltete Bescheinigungsstelle) sind zu den Gesamtausgaben des Bundes noch Haushaltsmittel i. H. v. 4 959 T€ hinzuzurechnen. Es werden noch Einnahmen der EU gem. Haushaltsvermerk Nr. 3 i. H. v. 7 702 T€ erwartet. Zu Nr. 6: Der Kofinanzierungsanteil der EU wird voraussichtlich bis zu 77 600 T€ betragen. Die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen von 2028 - 2034 dauern noch an. Aus dem Ansatz dürfen Mittel für Projektträgerleistungen geleistet werden. 687 01 -419 Internationale Zusammenarbeit - Zentrum für Architektur und Denkmalschutz zum Erhalt der Weißen Stadt Tel Aviv 400 400 572 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Von den Mitteln dürfen bis zu 5 Prozent für fachliche Begleitung und für Gremien eingesetzt werden. Erläuterungen: Die in den 1930er Jahren errichtete “Weiße Stadt“ in Tel Aviv ist das weltweit größte Ensemble von Gebäuden der klassischen Moderne und wurde u. a. von geflohenen deutschen und europäischen Architekten jüdischen Glaubens erbaut. Das BMWSB unterstützt die Stadt Tel Aviv beim Aufbau und bei der Programmarbeit eines städtischen Zentrums für Architektur und Denkmalschutz ("Liebling-Haus/White City Center"), das den Erhalt des Denkmalensembles “ Weiße Stadt“ zur Aufgabe hat. Die Mittel sind für die Projekt- und Programmarbeit des Zentrums bestimmt. Dies umfasst die Durchführung durch Personal des Zentrums sowie durch Dritte. 687 02 -165 Beteiligung an EU-Netzwerken für Stadtentwicklung 245 215 215 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 118 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 30 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 30 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 58 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem "Programm zum europäischen Erfahrungsaustausch im Bereich integrierter Stadtentwicklung" (UR-BACT IV), dem Netzwerk "European Knowledge Network" (EUKN) und "EDIC LDT CitiVERSE" (lokale digitale Zwillinge für Städte und Regionen). - 21 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben für Investitionen 883 01 -419 Förderung von Modellprojekten Smart Cities 87 750 98 000 217 685 103 068 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Von den Mitteln dürfen bis zu 10 Prozent für Wissenstransfer, Projektbegleitung, Evaluation und begleitende Studien verwendet werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 785 944 303 009 98 000 217 685 87 750 79 500 Gefördert werden investive und investitionsvorbereitende sowie -begleitende Maßnahmen zur aktiven Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen. Die Modellprojekte werden wissenschaftlich begleitet. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet. Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung. 891 01 -423 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - 194 645 356 030 214 143 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Für die Programmverwaltung sind bis zu 5 Prozent der Fördermittel vorzusehen. Erläuterungen: Die Mittel dürfen auch für Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten (weitere administrative Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden. Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2021..................................................... 1 377 363 826 688 194 645 356 030 - - Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 22 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 01 Tgr. 01 Förderung des Städtebaues (492 700) (558 300) (603 354) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme der Titel 633 11, 882 94 und 882 95. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 0,5 Prozent des Verpflichtungsrahmens durch den Bund für Forschungsvorhaben, Evaluierung und Programmbegleitung eingesetzt werden. 4. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Forschungsvorhaben ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden. Erläuterungen: Zur Förderung des Städtebaues als Aufgabe im besonderen öffentlichen Interesse gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Art. 104 b GG. Einzelheiten werden auf der Grundlage der §§ 164 a und b, 171 b Abs. 4 und 171 e Abs. 6 Baugesetzbuch durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Hierbei ist auch zu bestimmen, mit welchem Anteil sich der Bund an der Finanzierung der Maßnahmen beteiligt. Der Bund fördert zudem zur gesamtstaatlichen Repräsentation national bedeutsame städtebauliche Maßnahmen. 633 11 -423 Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden - - 44 033 Haushaltsvermerk: 1. Bis zu 5 Prozent der Mittel dürfen für administrative Kosten einschließlich Projektbegleitung eingesetzt werden. 2. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und Beteiligungsprozessen eingesetzt werden. 685 11 -423 Geschäftsstelle der Kleinstadtakademie 1 700 1 300 1 124 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 23 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 882 11 -423 Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung) 476 000 504 250 420 000 781 131 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 140 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 120 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 240 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 240 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 240 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 180 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 120 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen zu Nr. 94, 95 und 96 sind verbindlich. 2. Innerhalb der Programme sind Mittel für Maßnahmen zur Revitalisierung von Brachflächen zu verwenden. 3. Bundesmittel, welche die Länder nicht für die Fördergebiete in Anspruch nehmen, können nach Maßgabe der in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegten Bedingungen für die Erhaltung von das Ortsbild prägenden Bauwerken sowie für Maßnahmen im Umfeld von Baudenkmälern mit städtebaulichem Charakter eingesetzt werden. Das Gleiche gilt für Bundesmittel, die der Bund den Ländern zusätzlich aus dem Titel zur Verfügung stellt, weil ein oder mehrere der 16 Länder die ihnen aus diesem Titel zustehenden Mittel nicht voll in Anspruch nehmen. Der Bundesanteil an den förderfähigen Kosten kann in diesen Fällen bis zu 60 Prozent betragen. Der verbleibende Anteil wird durch das Land, die Gemeinde, den Träger oder Dritte aufgebracht. 4. Die Bundesmittel können zwischen den Programmen nach Maßgabe der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung umverteilt werden. Minderausgaben bei einem Programm können zur Verstärkung in einem anderen Programm verwendet werden. Erläuterungen: Zu Zeile Förderprogramme 2011 bis 2026: Die Aufteilung der Förderprogramme 2011 bis 2026 auf die einzelnen Programme ist in den Bundeshaushaltsplänen der Vorjahre ausgewiesen. Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 Förderprogramme 2011 bis 2026 (bisherige Nrn. 1 bis 32 und 35 bis 93)....................................................................... 11 070 645 7 734 895 504 250 420 000 416 000 1 995 500 Förderprogramm 2027.......................................................... - davon 94. Lebendige Zentren.............................................................. 460 000 - - - 23 000 437 000 95. Sozialer Zusammenhalt...................................................... 300 000 - - - 15 000 285 000 96. Wachstum und nachhaltige Erneuerung.......................... 440 000 - - - 22 000 418 000 Zusammen............................................................................ 1 200 000 - - - 60 000 1 140 000 Zusammen.................................................................................... 12 270 645 7 734 895 504 250 420 000 476 000 3 135 500 882 93 -423 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 15 000 36 250 138 105 56 591 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. - 24 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 882 93 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (Bundesprogramm) Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2024..................................................... 581 251 374 646 36 250 138 105 15 000 17 250 Gefördert werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential. Bis zu 2 Prozent der Mittel dürfen für die Projektträgerschaft (administrative Abwicklung) und Evaluierung eingesetzt werden. Hieraus können auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet werden. Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung. 882 94 -423 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier - - 10 592 67 992 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2020..................................................... 779 711 769 119 - 10 592 - - Gefördert werden die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von sozialen Infrastrukturen mit dem Ziel ihrer Qualifizierung zu Orten der Integration und des Zusammenlebens im Quartier (z. B. Schulen, Kitas, Bürgerhäuser, Stadtteilzentren, Sportanlagen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen). Förderfähig ist die soziale Infrastruktur in allen Städtebaufördergebieten und in begründeten Fällen auch außerhalb dieser Gebiete. 882 95 -423 Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Investitionspakt Sportstätten) - 16 500 34 657 81 270 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2022..................................................... 365 158 314 001 16 500 34 657 - - Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung. Titelgruppe 08 Tgr. 08 Raumordnung (7 750) (10 214) (1 796) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 25 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 08 532 84 -165 Modellvorhaben der Raumordnung (Raumordnerisches Aktionsprogramm) 2 608 3 072 300 2 580 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 220 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 980 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 840 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Modellvorhaben der Raumentwicklung unter Beteiligung Regionen.................................................................................................. 2 208 2. Veranstaltungen.............................................................................. 400 Zusammen............................................................................................ 2 608 Die Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) dienen der Umsetzung der Ziele der Raumordnungspolitik, insbesondere der Leitbilder und Handlungsstrategien der Raumentwicklung in Deutschland gemäß dem Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 9. März 2016, sowie der Politik des räumlichen Zusammenhaltes in der Europäischen Union und im größeren europäischen Raum (INTERREG und Territoriale Agenda). Mit MORO gibt das Bundesministerium aktiv Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Regionen, die vor Herausforderungen stehen und innovative Lösungsansätze suchen, erhalten im Rahmen des Programms in thematisch definierten Forschungsfeldern fachliche und finanzielle Unterstützung zur Erprobung neuer Ansätze und Instrumente. Unterstützt von Experten werden unter Reallaborbedingungen Lösungen entwickelt. 633 81 -422 Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte 4 000 6 000 1 394 2 198 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Mittel dürfen anteilig auch für administrative Kosten einschließlich Projektbegleitung eingesetzt werden. 3. Die Mittel dürfen anteilig auch für die Umsetzung geringfügiger investiver Maßnahmen sowie zur Unterstützung von Partizipation und Beteiligungsprozessen eingesetzt werden. - 26 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 08 686 81 -422 Europäische Zusammenarbeit 1 142 1 142 102 857 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 725 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 335 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 245 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 145 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 84. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 84. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. 4. Zuschüsse der Europäischen Union (EU) für EU-Projekte fließen den Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen zu. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zusammenarbeit in der Raumentwicklung...................................... 425 2. Projekte der Zusammenarbeit......................................................... 500 3. Beteiligung an EU-Netzwerken für Raumentwicklung..................... 217 Zusammen............................................................................................ 1 142 Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 532 52 -423 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 950 116 3 001 544 61 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 2 624 78 2 620 632 71 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 13 620 11 484 686 07 -423 Modellvorhaben "Miteinander im Quartier" - Förderung ressortübergreifender Maßnahmen in der Sozialen Stadt - - 686 71 -165 Zuschüsse zum Betrieb 1 592 1 290 882 66 -165 Modellvorhaben 2 433 801 286 882 71 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 3 905 9 676 - 27 - Stadtentwicklung und Raumordnung 2502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 893 51 -423 Pilotprojekte 1 000 588 1 580 893 52 -423 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung 26 110 128 431 8 994 893 71 -165 Zuschüsse für Investitionen - - In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 882 22 -423 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - 1 947 2 390 891 23 -423 Modellvorhaben nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende - 3 926 - - 28 - 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel mit einem Gesamtvolumen von rd. 337 Mio. Euro sind im Wesentlichen Ausgaben für Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages sowie des Bundespräsidialamtes in Berlin veranschlagt (SDGs 3, 7, 8, 13). Für Neubaumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin sind insgesamt rd. 192,5 Mio. Euro neu veranschlagt. Darüber hinaus sind für die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin rd. 33,7 Mio. € vorgesehen (SDGs 3, 7, 8, 13). Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes in Berlin sind mit rd. 110,8 Mio. € veranschlagt (SDGs 3, 7, 8, 13). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit den Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages sowie des Bundespräsidialamtes wird insgesamt das wesentliche Ziel verfolgt, eine bedarfsgerechte Unterbringung für den jeweiligen Nutzer in einem bis 2045 klimaneutral betriebenen Gebäudebestand zu erreichen (SDGs 3, 7, 8,13). Die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin trägt in baulicher Hinsicht zu einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Deutschen Bundestages bei (SDGs 3, 7, 8,13). Die Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes in Berlin dienen der grundlegenden Sanierung der Liegenschaft am Spreeweg in Berlin (SDGs 3, 7, 8, 13). Überblick zum Kapitel 2503 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 15 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - 15 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 47 500 47 300 +200 18 465 30 741 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - 3 550 -3 550 2 849 Ausgaben für Investitionen...................................... 289 505 132 926 +156 579 257 891 61 447 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 337 005 183 776 +153 229 276 356 95 037 davon nicht flexibilisiert........................................... 337 005 183 776 +153 229 276 356 95 037 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 651 402 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 86 568 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 141 138 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 138 078 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 131 663 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 84 088 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 42 992 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 26 875 - 29 - Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn

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