Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht)
1911
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 19.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(-)
(-)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen -
-
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
- 6 -
1911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-051
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
54
45
54
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung des Präsidenten....................................................... 32 000
2. Für sonstigen Aufwand im Bundesverfassungsgericht................... 22 000
Zusammen............................................................................................ 54 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 58
246
88
630
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Im Einzelplan 19 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
1911 - 543 01........................................................................................ 106
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 7 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
1911
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 19.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(8 034)
(7 615)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Amtsträger und deren Hinterbliebenen 3 839
4 019
3 626
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder des
Bundesverfassungsgerichts (§ 100 BVerfGG) gewährt.
Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem
Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 3 066
2 419
2 725
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 319
287
282
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
1
1
3
Erläuterungen:
Unfallfürsorge nach dem BeamtVG.
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 809
889
696
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten -
-
-
- 8 -
1911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 3 901 3 543 2 928
680
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 187 184 355
77
Zusammen............................................................................................... 4 088 3 727 3 283
757
424 01
-051
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 218
184
186
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 460
420
468
443 01
-313
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
41
41
36
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 15
15
12
459 09
-051
F Vermischte Personalausgaben 17
20
4
Erläuterungen:
Ausgaben für Fürsorgemaßnahmen und Unterstützung aufgrund der
Unterstützungsgrundsätze.
526 01
-051
F Gerichts- und ähnliche Kosten 35
35
14
526 02
-051
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
40
40
55
527 03
-051
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
3
3
2
543 01
-051
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 106
98
78
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu.............................................. 15 T€
Erläuterungen:
Die wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sollen dem nicht
deutschsprachigen Ausland zugänglich gemacht werden.
- 9 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
1911
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
545 01
-051
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 3
8
206
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
634 03
-051
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 3 150
2 863
2 222
- 10 -
1911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
Überblick zum Kapitel 1912
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - 12
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 40 40 - 12
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 23 509 21 389 +2 120 21 541
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 396 4 819 +577 614 4 343
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 355 156 +1 199 187 122
Ausgaben für Investitionen...................................... 2 335 3 317 -982 2 891 2 144
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 32 595 29 681 +2 914 3 692 28 150
davon flexibilisiert.................................................... 30 998 29 465 +1 533 3 505 27 971
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 597 216 +1 381 187 179
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 177 - +177 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung....................................
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................... 1 172
- 11 -
Bundesverfassungsgericht 1912
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-051
Gebühren, sonstige Entgelte 16
16
2
112 01
-051
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten -
-
-
119 01
-051
Einnahmen aus Veröffentlichungen 13
13
7
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen aus dem Verlagsvertrag für die
Ergänzungslieferungen des Nachschlagewerks zur Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts............................................................................. 12
2. Einnahmen aus dem Verlagsvertrag für die Herausgabe der
wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in
englischer Sprache................................................................................. 1
Zusammen............................................................................................ 13
119 99
-051
Vermischte Einnahmen 11
11
3
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen aus der Veräußerung von Schrifttum dienen zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 511 01.
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 531 01 und 532 04.
Ausgenommen ist Tgr. 01.
Personalausgaben
411 01
-051
Kostenerstattung an die Deutsche Bahn AG für die Benutzung ihrer
Verkehrsmittel durch die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
65
60
57
- 12 -