Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-023
Vermischte Einnahmen 15 000
15 000
48 729
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 23.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(-)
(-)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen -
-
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen sind Tit. 545 01 und Tgr. 57.
- 57 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
2311
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
80
80
21
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der Bundesministerin............................................... 35 000
2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................... 45 000
Zusammen............................................................................................ 80 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
532 04
-023
Betreuung von Delegationen und internationalen Besuchern 500
500
405
Erläuterungen:
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für außergewöhnlichen Aufwand
von Beauftragten, Delegationen und Dienststellen der Bundesrepublik
Deutschland im dienstlichen Verkehr im Ausland geleistet werden, soweit diese nicht aus
Kap. 6002 Tit. 529 03 finanziert werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen.
Aus den Belegen muss die dienstliche Veranlassung zumindest aus den Angaben
der Funktion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Die Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Aus dem Mittelansatz dürfen auch
Ausgaben für die Bewirtung geleistet werden.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 1 400
1 400
1 296
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen aus Rückerstattungen wegen Nachrabattierungen,
nachträglich eingeräumter Skonti oder Ähnlichem fließen den Ausgaben
zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Im Einzelplan 23 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
2311 - 543 01........................................................................................ 1 150
Aus den Ausgaben können auch Kosten für die Bewirtung und Betreuung von
Journalistinnen und Journalisten und Besuchergruppen bei Veranstaltungen sowie
anlässlich von Informationsgesprächen und -reisen geleistet werden.
- 58 -
2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
545 01
-023
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 3 100
3 100
1 092
1 830
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus Rückerstattungen wegen Nachrabattierungen,
nachträglich eingeräumten Skonti oder Ähnlichem fließen den Ausgaben
zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
1. Ausgaben dürfen auch für die Heranziehung von Fachleuten außerhalb der
Bundesverwaltung geleistet werden. Im begrenzten Umfang dürfen auch
Kosten der Betreuung von Besucherinnen und Besuchern, Delegationen und
bilateralen Gremien geleistet werden. Bei Entwicklungsländern können die
Ausgaben für Aufenthalt und Reisen gezahlt werden. Dies gilt auch für
Übergangsländer, soweit sie im Einzelfall nicht über ausreichende Devisen
verfügen.
2. Mitveranschlagt sind auch die Kosten vorbereitender, begleitender und
auswertender Maßnahmen.
3. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung geleistet
werden.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -45 430
-45 430
-
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(499)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 23.
- 59 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
2311
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(31 714)
(29 009)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister,
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
843
836
765
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 23 673
21 851
22 095
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 130
1 003
1 031
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
51
51
14
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 5 770
5 023
5 243
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 247
245
80
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 20 517 18 413 16 909
2 566
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 1 945 1 845 1 691
705
- 60 -
2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
Zusammen............................................................................................... 22 462 20 258 18 600
3 271
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 680
1 456
1 435
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 800
3 600
3 417
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
192
212
180
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 145
145
103
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 270
170
193
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
500
500
364
Erläuterungen:
Kosten für Sachverständige, die in Fragen von allgemeiner
entwicklungspolitischer Bedeutung gehört werden, einschließlich der bei der Abgabe der Gutachten
entstehenden Reisekosten. Mitveranschlagt sind Kosten für Dolmetscher- und
Übersetzungsleistungen.
Innovationsbeirat (Beratung des BMZ in Fragen der Entwicklungspolitik).
Aus den veranschlagten Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung der Tagungen des Fachbeirats gezahlt werden,
soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Tagungen stehen und nicht
andere Ansätze hierfür in Betracht kommen.
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
25
25
4
543 01
-023
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 1 150
1 150
1 130
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 14 700
13 000
11 774
- 61 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
2311
Vorbemerkung
Das BMZ nimmt für den Bund die Aufgaben auf dem Gebiet
der Entwicklungspolitik wahr.
Das Bundesministerium gliedert sich in sechs Abteilungen:
Abteilung Z: Zentralabteilung,
Abteilung G: Grundsätze,
Abteilung 1: Globale Gesundheit; Chancengerechtigkeit;
Digitalisierung; Ernährungssicherheit,
Abteilung 2: Afrika,
Abteilung 3: Asien; Südost- und Osteuropa; Naher Osten;
Lateinamerika,
Abteilung 4: Multilaterale Entwicklungspolitik;Transformation;
Klima.
Das BMZ als oberste Bundesbehörde hat seinen Sitz in Bonn
und unterhält einen zweiten Dienstsitz in Berlin.
Überblick zum Kapitel 2312
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 4 4 - 88
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 4 4 - 88
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 103 141 95 365 +7 776 8 266 89 274
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 54 880 57 531 -2 651 31 739 45 011
Ausgaben für Investitionen...................................... 8 090 6 880 +1 210 5 342 7 716
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 166 111 159 776 +6 335 45 347 142 001
davon flexibilisiert.................................................... 151 210 145 001 +6 209 45 347 127 162
davon nicht flexibilisiert........................................... 14 901 14 775 +126 14 839
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
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