Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
2111
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 09
-011
Vermischte Einnahmen -
-
-
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(3)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 21.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(-)
(-)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen -
-
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
- 6 -
2111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
35
35
35
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit.......................................................................................... 25 000
1.2 Sonstiger Aufwand...................................................................... 10 000
Zusammen............................................................................................ 35 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 50
50
50
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
2. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
Erläuterungen:
Im Einzelplan 21 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
2111 - 543 01........................................................................................ 250
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 7 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
2111
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 21.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(2 195)
(1 661)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der/des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit und deren Hinterbliebenen
157
67
47
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem
Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 1 750
1 344
1 180
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 84
100
79
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
-
-
-
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 204
150
134
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten -
-
-
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 6 435 4 415 4 909
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 543 504 469
- 8 -
2111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
Zusammen............................................................................................... 6 978 4 919 5 378
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 520
400
598
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 1 000
1 000
707
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
9
9
23
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 6
6
1
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 50
100
42
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
-
-
-
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
4
4
1
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 250
250
253
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Fachveröffentlichungen unentgeltlich abgegeben werden.
Erläuterungen:
Informationsschriften zum Bundesdatenschutz und zur Informationsfreiheit
sowie Tätigkeitsberichte.
545 01
-011
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 239
150
173
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 4 900
3 000
3 580
- 9 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
2111
Vorbemerkung
Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen
Für das eigene Verwaltungshandeln setzt die/der BfDI im
Wesentlichen folgende Nachhaltigkeitsziele um:
- Gleichstellung von Frauen und Männern fördern als
Ausdruck sozialer Gerechtigkeit (SDG 5);
- Digitalisierung nutzen für eine fast ausschließlich
papierlose Vorgangsbearbeitung (SDG 9);
- Nachhaltigkeit in Beschaffungs- und Vergabeverfahren
integrieren (SDG 12);
- Büroflächen auf das notwendige Maß reduzieren (SDGs 9
und 13) und
- Videokonferenzen und den direkten Zugriff auf digitale
Datenbestände für ihre Prüfungstätigkeit bereitstellen, sowie
bei Dienstreisen verstärkt auf Bahn und ÖPNV setzen
(SDG 13).
Überblick zum Kapitel 2112
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 85 85 - 57
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 85 85 - 57
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 27 155 27 448 -293 7 22 393
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 9 472 9 768 -296 2 153 7 718
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 517 1 517 - 2 390 1 222
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 38 144 38 733 -589 4 550 31 333
davon flexibilisiert.................................................... 32 400 34 022 -1 622 4 550 28 058
davon nicht flexibilisiert........................................... 5 744 4 711 +1 033 3 275
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 985 - +985 -
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