polradar

Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) 2111 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 09 -011 Vermischte Einnahmen - - - Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (3) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 21. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (-) (-) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen - - - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. - 6 - 2111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 35 35 35 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.......................................................................................... 25 000 1.2 Sonstiger Aufwand...................................................................... 10 000 Zusammen............................................................................................ 35 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 50 50 50 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. Erläuterungen: Im Einzelplan 21 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit keine weiteren Titel Fachinformationen 2111 - 543 01........................................................................................ 250 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 7 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 2111 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 21. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (2 195) (1 661) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der/des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und deren Hinterbliebenen 157 67 47 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 1 750 1 344 1 180 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 84 100 79 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften - - - 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 204 150 134 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten - - - Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 6 435 4 415 4 909 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 543 504 469 - 8 - 2111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben Zusammen............................................................................................... 6 978 4 919 5 378 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 520 400 598 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 1 000 1 000 707 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 9 9 23 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 6 6 1 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 50 100 42 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - - - 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 4 4 1 543 01 -011 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 250 250 253 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Fachveröffentlichungen unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Informationsschriften zum Bundesdatenschutz und zur Informationsfreiheit sowie Tätigkeitsberichte. 545 01 -011 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 239 150 173 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 4 900 3 000 3 580 - 9 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 2111 Vorbemerkung Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen Für das eigene Verwaltungshandeln setzt die/der BfDI im Wesentlichen folgende Nachhaltigkeitsziele um: - Gleichstellung von Frauen und Männern fördern als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit (SDG 5); - Digitalisierung nutzen für eine fast ausschließlich papierlose Vorgangsbearbeitung (SDG 9); - Nachhaltigkeit in Beschaffungs- und Vergabeverfahren integrieren (SDG 12); - Büroflächen auf das notwendige Maß reduzieren (SDGs 9 und 13) und - Videokonferenzen und den direkten Zugriff auf digitale Datenbestände für ihre Prüfungstätigkeit bereitstellen, sowie bei Dienstreisen verstärkt auf Bahn und ÖPNV setzen (SDG 13). Überblick zum Kapitel 2112 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 85 85 - 57 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 85 85 - 57 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 27 155 27 448 -293 7 22 393 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 9 472 9 768 -296 2 153 7 718 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 517 1 517 - 2 390 1 222 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 38 144 38 733 -589 4 550 31 333 davon flexibilisiert.................................................... 32 400 34 022 -1 622 4 550 28 058 davon nicht flexibilisiert........................................... 5 744 4 711 +1 033 3 275 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 985 - +985 - - 10 -

Relationen