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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) 2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -023 Vermischte Einnahmen 15 000 15 000 49 164 Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (370) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 23. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (-) (-) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen - - - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - 22 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen sind Tit. 545 01 und Tgr. 57. - 55 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 2311 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 80 80 40 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der Bundesministerin............................................... 35 000 2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................... 45 000 Zusammen............................................................................................ 80 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 532 04 -023 Betreuung von Delegationen und internationalen Besuchern 500 500 442 Erläuterungen: Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für außergewöhnlichen Aufwand von Beauftragten, Delegationen und Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland im dienstlichen Verkehr im Ausland geleistet werden, soweit diese nicht aus Kap. 6002 Tit. 529 03 finanziert werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss die dienstliche Veranlassung zumindest aus den Angaben der Funktion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Die Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung geleistet werden. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 1 400 1 400 1 369 Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen aus Rückerstattungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumter Skonti oder Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Im Einzelplan 23 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit keine weiteren Titel Fachinformationen 2311 - 543 01........................................................................................ 1 150 Aus den Ausgaben können auch Kosten für die Bewirtung und Betreuung von Journalistinnen und Journalisten und Besuchergruppen bei Veranstaltungen sowie anlässlich von Informationsgesprächen und -reisen geleistet werden. - 56 - 2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 545 01 -023 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 3 100 3 100 588 2 389 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Rückerstattungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti oder Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: 1. Ausgaben dürfen auch für die Heranziehung von Fachleuten außerhalb der Bundesverwaltung geleistet werden. Im begrenzten Umfang dürfen auch Kosten der Betreuung von Besucherinnen und Besuchern, Delegationen und bilateralen Gremien geleistet werden. Bei Entwicklungsländern können die Ausgaben für Aufenthalt und Reisen gezahlt werden. Dies gilt auch für Übergangsländer, soweit sie im Einzelfall nicht über ausreichende Devisen verfügen. 2. Mitveranschlagt sind auch die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen. 3. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung geleistet werden. 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -45 430 -45 430 - 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (495) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (100) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 23. - 57 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 2311 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (32 352) (31 714) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen 853 843 764 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 23 952 23 673 22 959 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 173 1 130 1 055 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 52 51 20 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 6 072 5 770 4 683 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 250 247 88 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 20 497 20 517 19 745 1 135 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 1 945 1 945 1 979 356 - 58 - 2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben Zusammen............................................................................................... 22 442 22 462 21 724 1 491 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 680 1 680 1 502 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 800 3 800 3 986 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 172 192 193 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 145 145 101 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 270 270 150 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 500 500 798 Erläuterungen: Kosten für Sachverständige, die in Fragen von allgemeiner entwicklungspolitischer Bedeutung gehört werden, einschließlich der bei der Abgabe der Gutachten entstehenden Reisekosten. Mitveranschlagt sind Kosten für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen. Innovationsbeirat (Beratung des BMZ in Fragen der Entwicklungspolitik). Aus den veranschlagten Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Tagungen des Fachbeirats gezahlt werden, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Tagungen stehen und nicht andere Ansätze hierfür in Betracht kommen. 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 25 25 18 543 01 -023 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 1 150 1 150 1 013 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 14 700 14 700 13 963 - 59 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 2311 Vorbemerkung Das BMZ nimmt für den Bund die Aufgaben auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik wahr. Das Bundesministerium gliedert sich in sechs Abteilungen: Abteilung Z: Zentralabteilung, Abteilung G: Grundsätze, Abteilung 1: Globale Gesundheit; Chancengerechtigkeit; Digitalisierung; Ernährungssicherheit, Abteilung 2: Afrika, Abteilung 3: Asien; Südost- und Osteuropa; Naher Osten; Lateinamerika, Abteilung 4: Multilaterale Entwicklungspolitik; Transformation; Klima. Das BMZ als oberste Bundesbehörde hat seinen Sitz in Bonn und unterhält einen zweiten Dienstsitz in Berlin. Überblick zum Kapitel 2312 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 4 4 - 26 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 4 4 - 26 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 103 141 103 141 - 5 563 96 815 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 52 481 54 880 -2 399 32 205 49 013 Ausgaben für Investitionen...................................... 8 390 8 090 +300 1 519 11 648 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 164 012 166 111 -2 099 39 287 157 476 davon flexibilisiert.................................................... 149 099 151 210 -2 111 39 287 142 675 davon nicht flexibilisiert........................................... 14 913 14 901 +12 14 801 - 60 -

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