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Schriftliche Frage 100 von Uwe Witt (fraktionslos): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, angesichts des Nichterreichens der regierungsseitig erklärten Entwicklungsziele hin…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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Schriftliche Frage 100 von Uwe Witt (fraktionslos): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, angesichts des Nichterreichens der regierungsseitig erklärten Entwicklungsziele hin… Frage 100 (Uwe Witt, fraktionslos): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, angesichts des Nichterreichens der regierungsseitig erklärten Entwicklungsziele hinsichtlich einer flächendeckenden Etablierung von Elektromobilität, um praxistauglichere Antriebskonzepte zu fördern, die auch zukünftig und zeitnah eine wettbewerbsfähige, bezahlbare und individuelle Mobilität der Bürger gewährleisten können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 26. September 2024: Die Bundesregierung hält an der Zielmarke von 15 Millionen Elektro- Pkw im Jahr 2030 fest. Diese Zielmarke ergibt sich aus der notwendigen CO2-Reduktion im Verkehrsbereich. Die Bundesregierung hat bereits umfangreiche Maßnahmen zur Marktvorbereitung, zur Marktetablierung und zum Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland ergriffen. Dazu zählen technologieoffene Fördermaßnahmen im Bereich Forschung- und Entwicklung, zur Beschaffung von Fahrzeugen in verschiedenen Fahrzeugsegmenten (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse, Schienenanwendungen), steuerliche und gesetzgeberische Maßnahmen und der Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur. Primäre Zielsetzung dieser Maßnahmen ist, einen selbsttragenden Markt für die Technologien und Verkehrsträger zu initiieren und durch die Transformation hin zu emissionsfreien Antrieben den Klimaschutzbeitrag des Verkehrssektors zur erhöhen. In vielen Anwendungsbereichen ist das Angebot mittlerweile so ausgedehnt, dass von einer hohen Marktreife gesprochen werden kann, insbesondere im Bereich der Pkw. Konkret können folgende Maßnahmen beispielhaft benannt werden: • Förderung der Forschung und Entwicklung: Förderrichtlinien der verschiedenen Ressorts der Bundesregierung; • Förderung der Beschaffung von Fahrzeugen (teilweise inklusive Ladeinfrastruktur): Umweltbonus/Innovationsprämie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; • Fiskalische und gesetzgeberische Maßnahmen: Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer), Vorteile bei der Firmen-/ Dienstwagen-Besteuerung, Bevorrechtigungen im Elektromobilitätsgesetz (EmoG); • Aufbau von Ladeinfrastruktur: Aufbau betriebsnotwendiger Infrastruktur innerhalb von Beschaffungsprogrammen des BMDV, Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur (Bundesförderrichtline öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur), Solarstrom und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohngebäuden (KfW 442 und 440). Darüber hinaus ergänzen aktuell in der Umsetzung befindliche Förderprogramme im Bereich der Nutzfahrzeuge und Busse den Markthochlauf der Elektromobilität innerhalb dieser Fahrzeugsegmente. Konkret zu benennen sind: • die Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (Richtlinie „Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ des BMDV); • die Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr (RL Bus des BMDV). Langfristig konzentriert sich die Bundesregierung auf den Auf- und Ausbau von flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastrukturen im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich, um eine flächendeckende batterieelektrische Mobilität sicherzustellen und um die Akzeptanz der Elektromobilität zu erhöhen. Konkret können nachfolgende Maßnahmen beispielhaft benannt werden: • Masterplan Ladeinfrastruktur II: Damit hat das BMDV gemeinsam mit den beteiligten Ressorts, den Ländern und Kommunen sowie der Industrie Handlungsfelder identifiziert und eine Gesamtstrategie mit 68 Maßnahmen entwickelt, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur noch weiter zu beschleunigen. Länder und Kommunen als Schlüsselakteure sind daher ein wesentlicher Bestandteil des Plans. • Deutschlandnetz: Das BMDV investiert rund 2,3 Mrd. Euro in den Aufbau und Betrieb eines deutschlandweiten Ladenetzes über eine Laufzeit von acht Jahren. Mit dem Deutschlandnetz entstehen insgesamt rund 9.000 neue Schnellladepunkte an 900 Standorten im urbanen und ländlichen Raum sowie an 200 Standorten an den Autobahnen. Erste Standorte wurden bereits in Betrieb genommen. Weitere Standorte folgen bis spätestens 2026. • Bidirektionales Laden: Das BMWK hat einen europäischen Gipfel für bidirektionales Laden einberufen und als dauerhaftes, industriegetriebenes Kooperationsprojekt etabliert. Mehr als 150 Teilnehmende aus der Automobil- und Energieindustrie arbeiten sektor- und länderübergreifend an einer europäisch abgestimmten und beschleunigten Einführung des bidirektionalen Ladens, damit sukzessive ab 2025 Batteriespeicher aus E-Autos auch als Energiequelle für das Eigenheim, den Betrieb oder zur Unterstützung des öffentlichen Stromnetzes herangezogen werden können. • Weitere steuerliche Anreize: Um zusätzliche Impulse für die Elektromobilität zu setzen, hat sich die Bundesregierung in der Wachstumsinitiative u. a. auf eine verbesserte Abschreibungsmöglichkeit für neue elektrisch betriebene Fahrzeuge verständigt, von der Unternehmen rückwirkend zum 1. Juli 2024 profitieren werden. Darüber hinaus werden Vereinfachungen bei der steuerlichen Behandlung von bidirektionalem Laden im Eigenheim wirksam.

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