Schriftliche Frage 36 von Dirk Brandes (AfD): Welcher Gesamtschaden ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die in Presseberichten genannten „kriminellen Klimakleber“ (vgl. www.bil d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 36 von Dirk Brandes (AfD): Welcher Gesamtschaden ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die in Presseberichten genannten „kriminellen Klimakleber“ (vgl. www.bil d…
Frage 36 (Dirk Brandes, AfD):
Welcher Gesamtschaden ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die in Presseberichten genannten „kriminellen Klimakleber“ (vgl. www.bil d.de/news/seit-donnerstagmorgen-klimachaotenblockieren-flughafen-frankfurt-66a1ccf33710813 7b458c15b?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de% 2Fnews%2Fseit-donnerstagmorgen-klima-chaote n-blockieren-flughafen-frankfurt-66a1ccf3371081 37b458c15b, abgerufen am 22. Juli 2024) entstanden, die auf das Gelände des Frankfurter Flughafens eingedrungen sind und sich auf der Rollbahn festgeklebt haben, und plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftig derartiger Angriffe auf die deutsche Verkehrsinfrastruktur und solcher vorsätzlichen Gefährdungen des Flugverkehrs besser Herr zu werden, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024:
Zur Schadenhöhe durch Klimaaktivisten kann hier keine Stellung genommen werden. Sowohl die Flughafenbetreiber, als auch die betroffenen Fluggesellschaften sind Wirtschaftsunternehmen. Derartige Fragen müssen an die Geschädigten gerichtet werden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vorgelegt, der vom Bundeskabinett am 17. Juli 2024 beschlossen wurde. Damit wird ein neuer Straftatbestand eingeführt, um das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die sog. Luftseite eines Flughafens (u. a. auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen) unter Strafe zu stellen, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Der Versuch soll ebenfalls strafbar sein. Bislang ist der unberechtigte Zugang zur Luftseite lediglich bußgeldbewehrt. Eine Person, die bei der oben genannten Tat einen nach dem Luftsicherheitsgesetz genannten verbotenen Gegenstand bei sich führt oder in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, kann in Zukunft sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Des Weiteren wird derzeit zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr der Entwurf einer Rechtsverordnung erarbeitet, der die Sicherheitsstandards an deutschen Flughäfen erhöhen soll.
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