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85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar - Erinnerung bewahren, historische Verantwortung stärken und die Ukraine auf ihrem Weg in Freiheit und Sicherheit unterstützen

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8365 · Antrag · Original ↗

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85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar - Erinnerung bewahren, historische Verantwortung stärken und die Ukraine auf ihrem Weg in Freiheit und Sicherheit unterstützen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8365 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar – Erinnerung bewahren, historische Verantwortung stärken und die Ukraine auf ihrem Weg in Freiheit und Sicherheit unterstützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Am 29. und 30. September 1941 wurden mehr als 33 000 jüdische Männer, Frauen und Kinder Opfer des menschenverachtenden nationalsozialistischen Terrors. Einsatzgruppen der deutschen Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes des „Reichsführers SS“ ermordeten diese Menschen mit Unterstützung weiterer deutscher Besatzungstruppen sowie lokaler Kollaborateure in der Schlucht von Babyn Jar bei Kyjiw. Die Massenerschießungen in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten der Sowjetunion in der zweiten Jahreshälfte 1941 markieren den Beginn des systematischen Genozids an den europäischen Juden. Die Erschießungen von Babyn Jar waren das größte Einzelmassaker im Zweiten Weltkrieg auf europäischem Boden. Der Gewaltexzess steht exemplarisch für den sogenannten „Holocaust durch Kugeln“, dem insbesondere die jüdischen Gemeinden Osteuropas zum Opfer fielen. In den Monaten und Jahren nach den Massenerschießungen wurden in Babyn Jar Zehntausende weitere Menschen ermordet, darunter Jüdinnen und Juden, Roma und Sinti, sowjetische Kriegsgefangene und Widerstandskämpferinnen und -kämpfer sowie weitere von den nationalsozialistischen Besatzern verfolgte Gruppen. Die Verbrechen von Babyn Jar stehen symbolhaft für die menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus. Die Erinnerung an Babyn Jar wurde über Jahrzehnte hinweg teilweise verdrängt und politisch überlagert. Umso wichtiger ist es, die historische Wahrheit zu bewahren, die Opfer zu würdigen und die wissenschaftliche Erforschung, die Bildungs- und Vermittlungsarbeit sowie die öffentliche Erinnerungskultur weiter zu fördern. Die Verantwortung Deutschlands für die von Deutschen begangenen Verbrechen endet nicht mit dem Gedenken. Zu ihr gehört auch, sich gegen jede Form von Antisemitismus, Rassismus, Geschichtsrevisionismus und imperialistischer Gewalt zu stellen. Der 85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar erinnert daran, dass Freiheit, Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht der Völker keine Selbstverständlichkeiten sind. Aus der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber der Ukraine leitet sich die politische Verpflichtung ab, die Erinnerung an die Verbrechen der nationalsozialistischen Besatzung wachzuhalten. Heute stehen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutschland und seine Partner für die Freiheit, Souveränität und Selbstbestimmung der Ukraine ein. Deutschland steht an der Seite der Ukraine, die ihre territoriale Integrität, ihre staatliche Unabhängigkeit und ihre demokratische Zukunft gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg verteidigt. Diese Verantwortung findet ihren konkreten Ausdruck in der umfassenden Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung, im Einsatz für die Rückkehr, der von Russland verschleppten, ukrainischen Kinder und Jugendlichen, in der Unterstützung des Wiederaufbaus und der Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen sowie in der Begleitung der Ukraine auf ihrem Weg im EU- Beitrittsprozess und mit Blick auf belastbare transatlantische Beziehungen. Eine freie, souveräne und dauerhaft sichere Ukraine ist zugleich von grundlegender Bedeutung für Frieden und Sicherheit in Europa und für die Wahrung der europäischen Friedensordnung. Obwohl Russland derzeit keinerlei ernsthafte Verhandlungsbereitschaft erkennen lässt, bleiben Deutschland und seine Verbündeten offen für mit der Ukraine abgestimmte diplomatische Initiativen für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden, der die Souveränität der Ukraine, ihre territoriale Integrität und europäische Interessen wahrt. Eine umfassende, gerechte und dauerhafte Friedensordnung kann nur im multilateralen Rahmen Bestand haben. II. Der Deutsche Bundestag bekräftigt: 1. seine besondere historische Verantwortung für die Erinnerung an die Opfer von Babyn Jar und für die Bewahrung des Gedenkens an die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands; 2. den auch aus der deutschen Vergangenheit abgeleiteten und in der Präambel unseres Grundgesetzes verankerten Willen, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen zu wollen; 3. seine Entschlossenheit, gegen Antisemitismus, Geschichtsverfälschung und die Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen einzutreten; 4. seine Solidarität mit der Ukraine und dem ukrainischen Volk im Kampf um Freiheit, Demokratie und nationale Selbstbestimmung sowie sein Eintreten für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden, der auf dem Völkerrecht beruht und die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Ukraine wahrt; 5. seine Unterstützung für die EU-Perspektive der Ukraine. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, 1. den 85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar zum Anlass zu nehmen, die wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation der nationalsozialistischen Verbrechen in der Ukraine und in den weiteren, damals besetzten Gebieten Osteuropas weiter zu unterstützen und insbesondere die Zusammenarbeit deutscher, ukrainischer und weiterer europäischer Archive, Forschungseinrichtungen und Gedenkstätten zu stärken; 2. sich national und international entschieden gegen jede Form der Leugnung, Verharmlosung oder Instrumentalisierung der Verbrechen des Nationalsozialismus einzusetzen; 3. die Ukraine weiterhin umfassend politisch, wirtschaftlich, finanziell, humanitär und militärisch bei der Verteidigung ihrer staatlichen Souveränität, V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Unabhängigkeit und territorialen Integrität gegen den russischen Angriffskrieg zu unterstützen; 4. den Wiederaufbau und die langfristige Stabilisierung der Ukraine u. a. durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit weiterhin nachhaltig zu unterstützen und dabei insbesondere den Wiederaufbau kritischer Infrastruktur, die kommunale Resilienz, leistungsfähige öffentliche Dienstleistungen und eine nachhaltige Energieversorgung zu fördern. Dies soll durch die Unterstützung zur guten Regierungsführung, konsequenten Korruptionsbekämpfung und der Stärkung der Zivilgesellschaft sowie deutschukrainischer kommunaler Partnerschaften flankiert und damit ein wichtiger Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts geleistet werden; 5. sich weiter für die etwa 20 000 durch Russland verschleppten Kinder und Jugendliche und deren Rückkehr zu ihren Eltern oder Verwandten einzusetzen; 6. die Ukraine gemeinsam mit den europäischen und transatlantischen Partnern auch künftig militärisch so zu unterstützen, dass sie sich gegen die fortdauernde russische Aggression erfolgreich verteidigen kann, und ihr hierfür insbesondere die erforderlichen Waffensysteme, Munition, Ausrüstung, Ausbildungskapazitäten und logistischen Mittel bereitzustellen; 7. die Ukraine in den Verhandlungen über ihren Beitritt zur Europäischen Union aktiv zu begleiten und bei den erforderlichen Reformen im Einklang mit den Kopenhagener Kriterien zu unterstützen; 8. die euro-atlantische Perspektive der Ukraine zu bekräftigen; 9. die internationale rechtliche Architektur zur Dokumentation, Verfolgung und Ahndung russischer Kriegsverbrechen und anderer schwerster Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine weiter zu stärken und die Ukraine bei der Durchsetzung von Rechenschaft und Entschädigungsansprüchen zu unterstützen; 10. sich weiterhin für eine auf Recht und Demokratie gegründete europäische und internationale Friedensordnung einzusetzen, die Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen zu verteidigen und dafür einzutreten, dass das Gewaltverbot, die territoriale Integrität der Staaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker uneingeschränkt gelten. Berlin, den 23. September 2026 Thorsten Frei, Alexander Hoffmann und Fraktion Dr. Matthias Miersch und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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