85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar - Erinnerung bewahren, historische Verantwortung stärken und die Ukraine auf ihrem Weg in Freiheit und Sicherheit unterstützen
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85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar - Erinnerung bewahren, historische Verantwortung stärken und die Ukraine auf ihrem Weg in Freiheit und Sicherheit unterstützen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8365
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar – Erinnerung bewahren, historische
Verantwortung stärken und die Ukraine auf ihrem Weg in Freiheit und Sicherheit
unterstützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 29. und 30. September 1941 wurden mehr als 33 000 jüdische Männer,
Frauen und Kinder Opfer des menschenverachtenden nationalsozialistischen
Terrors. Einsatzgruppen der deutschen Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
des „Reichsführers SS“ ermordeten diese Menschen mit Unterstützung weiterer
deutscher Besatzungstruppen sowie lokaler Kollaborateure in der Schlucht von
Babyn Jar bei Kyjiw. Die Massenerschießungen in den von der Wehrmacht
besetzten Gebieten der Sowjetunion in der zweiten Jahreshälfte 1941 markieren den
Beginn des systematischen Genozids an den europäischen Juden. Die
Erschießungen von Babyn Jar waren das größte Einzelmassaker im Zweiten Weltkrieg auf
europäischem Boden. Der Gewaltexzess steht exemplarisch für den sogenannten
„Holocaust durch Kugeln“, dem insbesondere die jüdischen Gemeinden
Osteuropas zum Opfer fielen.
In den Monaten und Jahren nach den Massenerschießungen wurden in Babyn Jar
Zehntausende weitere Menschen ermordet, darunter Jüdinnen und Juden, Roma
und Sinti, sowjetische Kriegsgefangene und Widerstandskämpferinnen und
-kämpfer sowie weitere von den nationalsozialistischen Besatzern verfolgte
Gruppen. Die Verbrechen von Babyn Jar stehen symbolhaft für die
menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus.
Die Erinnerung an Babyn Jar wurde über Jahrzehnte hinweg teilweise verdrängt
und politisch überlagert. Umso wichtiger ist es, die historische Wahrheit zu
bewahren, die Opfer zu würdigen und die wissenschaftliche Erforschung, die
Bildungs- und Vermittlungsarbeit sowie die öffentliche Erinnerungskultur weiter zu
fördern. Die Verantwortung Deutschlands für die von Deutschen begangenen
Verbrechen endet nicht mit dem Gedenken. Zu ihr gehört auch, sich gegen jede
Form von Antisemitismus, Rassismus, Geschichtsrevisionismus und
imperialistischer Gewalt zu stellen.
Der 85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar erinnert daran, dass Freiheit,
Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht der Völker keine
Selbstverständlichkeiten sind. Aus der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands
gegenüber der Ukraine leitet sich die politische Verpflichtung ab, die Erinnerung an
die Verbrechen der nationalsozialistischen Besatzung wachzuhalten. Heute stehen
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Deutschland und seine Partner für die Freiheit, Souveränität und
Selbstbestimmung der Ukraine ein. Deutschland steht an der Seite der Ukraine, die ihre
territoriale Integrität, ihre staatliche Unabhängigkeit und ihre demokratische Zukunft
gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg verteidigt.
Diese Verantwortung findet ihren konkreten Ausdruck in der umfassenden
Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung, im Einsatz für die Rückkehr,
der von Russland verschleppten, ukrainischen Kinder und Jugendlichen, in der
Unterstützung des Wiederaufbaus und der Stärkung demokratischer und
rechtsstaatlicher Strukturen sowie in der Begleitung der Ukraine auf ihrem Weg im EU-
Beitrittsprozess und mit Blick auf belastbare transatlantische Beziehungen. Eine
freie, souveräne und dauerhaft sichere Ukraine ist zugleich von grundlegender
Bedeutung für Frieden und Sicherheit in Europa und für die Wahrung der
europäischen Friedensordnung.
Obwohl Russland derzeit keinerlei ernsthafte Verhandlungsbereitschaft erkennen
lässt, bleiben Deutschland und seine Verbündeten offen für mit der Ukraine
abgestimmte diplomatische Initiativen für einen umfassenden, gerechten und
dauerhaften Frieden, der die Souveränität der Ukraine, ihre territoriale Integrität und
europäische Interessen wahrt. Eine umfassende, gerechte und dauerhafte
Friedensordnung kann nur im multilateralen Rahmen Bestand haben.
II. Der Deutsche Bundestag bekräftigt:
1. seine besondere historische Verantwortung für die Erinnerung an die Opfer
von Babyn Jar und für die Bewahrung des Gedenkens an die Verbrechen
des nationalsozialistischen Deutschlands;
2. den auch aus der deutschen Vergangenheit abgeleiteten und in der
Präambel unseres Grundgesetzes verankerten Willen, als gleichberechtigtes
Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen zu wollen;
3. seine Entschlossenheit, gegen Antisemitismus, Geschichtsverfälschung
und die Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen einzutreten;
4. seine Solidarität mit der Ukraine und dem ukrainischen Volk im Kampf
um Freiheit, Demokratie und nationale Selbstbestimmung sowie sein
Eintreten für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden, der auf
dem Völkerrecht beruht und die Souveränität, Unabhängigkeit und
territoriale Integrität der Ukraine wahrt;
5. seine Unterstützung für die EU-Perspektive der Ukraine.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,
1. den 85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar zum Anlass zu nehmen,
die wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation der
nationalsozialistischen Verbrechen in der Ukraine und in den weiteren, damals besetzten
Gebieten Osteuropas weiter zu unterstützen und insbesondere die
Zusammenarbeit deutscher, ukrainischer und weiterer europäischer Archive,
Forschungseinrichtungen und Gedenkstätten zu stärken;
2. sich national und international entschieden gegen jede Form der Leugnung,
Verharmlosung oder Instrumentalisierung der Verbrechen des
Nationalsozialismus einzusetzen;
3. die Ukraine weiterhin umfassend politisch, wirtschaftlich, finanziell,
humanitär und militärisch bei der Verteidigung ihrer staatlichen Souveränität,
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Unabhängigkeit und territorialen Integrität gegen den russischen
Angriffskrieg zu unterstützen;
4. den Wiederaufbau und die langfristige Stabilisierung der Ukraine u. a.
durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit weiterhin nachhaltig
zu unterstützen und dabei insbesondere den Wiederaufbau kritischer
Infrastruktur, die kommunale Resilienz, leistungsfähige öffentliche
Dienstleistungen und eine nachhaltige Energieversorgung zu fördern. Dies soll durch
die Unterstützung zur guten Regierungsführung, konsequenten
Korruptionsbekämpfung und der Stärkung der Zivilgesellschaft sowie
deutschukrainischer kommunaler Partnerschaften flankiert und damit ein wichtiger
Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts geleistet
werden;
5. sich weiter für die etwa 20 000 durch Russland verschleppten Kinder und
Jugendliche und deren Rückkehr zu ihren Eltern oder Verwandten
einzusetzen;
6. die Ukraine gemeinsam mit den europäischen und transatlantischen
Partnern auch künftig militärisch so zu unterstützen, dass sie sich gegen die
fortdauernde russische Aggression erfolgreich verteidigen kann, und ihr
hierfür insbesondere die erforderlichen Waffensysteme, Munition,
Ausrüstung, Ausbildungskapazitäten und logistischen Mittel bereitzustellen;
7. die Ukraine in den Verhandlungen über ihren Beitritt zur Europäischen
Union aktiv zu begleiten und bei den erforderlichen Reformen im Einklang
mit den Kopenhagener Kriterien zu unterstützen;
8. die euro-atlantische Perspektive der Ukraine zu bekräftigen;
9. die internationale rechtliche Architektur zur Dokumentation, Verfolgung
und Ahndung russischer Kriegsverbrechen und anderer schwerster
Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine weiter zu stärken und die Ukraine bei der
Durchsetzung von Rechenschaft und Entschädigungsansprüchen zu
unterstützen;
10. sich weiterhin für eine auf Recht und Demokratie gegründete europäische
und internationale Friedensordnung einzusetzen, die Prinzipien der Charta
der Vereinten Nationen zu verteidigen und dafür einzutreten, dass das
Gewaltverbot, die territoriale Integrität der Staaten und das
Selbstbestimmungsrecht der Völker uneingeschränkt gelten.
Berlin, den 23. September 2026
Thorsten Frei, Alexander Hoffmann und Fraktion
Dr. Matthias Miersch und Fraktion
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