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1. Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. Januar 2026 in Straßburg, Frankreich

dip / drucksache 12.06.2026 · WP 21 · 21/6490 · Unterrichtung · Original ↗

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1. Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. Januar 2026 in Straßburg, Frankreich Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 1. Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. Januar 2026 in Straßburg, Frankreich Inhal tsverzeichnis Seite 1 Teilnehmende Delegationsmitglieder ............................................ 2 2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................. 3 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................. 6 3.1 Überblick .......................................................................................... 6 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen ........................................... 8 4 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen ................. 13 5 Reden der Delegationsmitglieder .................................................. 55 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6490 21. Wahlperiode 12.06.2026 1 Teilnehmende Delegationsmitglieder Die 1. Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) fand vom 26. bis 30. Januar 2026 in Straßburg statt. Folgende Delegationsmitglieder nahmen an der Sitzungswoche teil: Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU), Delegationsleiter Abgeordneter Adam Balten (AfD) Abgeordnete Janina Böttger (DIE LNKE) Abgeordneter Jürgen Coße (SPD) Abgeordnete Nancy Faeser (SPD) Abgeordneter Vinzenz Glaser (DIE LNKE) Abgeordnete Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU) Abgeordnete Gabriela Heinrich (SPD), stellvertretende Delegationsleiterin Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Abgeordnete Martina Kempf (AfD) Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Johann Martel (AfD) Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) Abgeordnete Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 2 Tagesordnung der Sitzungswoche Montag, 26. Januar 2026 1. Eröffnung der Sitzungswoche 1.1. Prüfung der Beglaubigungsschreiben 1.2. Feierliche Verabschiedung des scheidenden Präsidenten der Versammlung 1.3. Wahl des Präsidenten der Versammlung 1.4. Wahl der Vizepräsidenten der Versammlung 1.5. Ernennung der Mitglieder in den Ausschüssen 1.6. Anträge auf Debatten 1.6.1. Aktualitätsdebatte: Schutz des internationalen Justizsystems 1.6.2. Dringlichkeitsdebatte: Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale Rechte als Fundament für widerstandsfähige Demokratien und soziale Gerechtigkeit 1.6.3. Dringlichkeitsdebatte: Gewährleistung der Rechenschaftspflicht, des humanitären Schutzes und der Achtung des Völkerrechts in Gaza und im Westjordanland nach dem Waffenstillstand 1.6.4. Dringlichkeitsdebatte: Bedrohungen für die internationale Ordnung: der Fall Grönlands 1.6.5. Dringlichkeitsdebatte: Wiederherstellung der Demokratie in unserer Versammlung: Dringender Aufruf zur Reform des Wahlverfahrens für den Präsidenten/ die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung 1.6.6. Dringlichkeitsdebatte: Die politische Krise im Nahen und Mittleren Osten: Die Notwendigkeit, die Menschenrechte und die Rechte aller Minderheiten zu schützen 1.7. Annahme der Tagesordnung 1.8. Zustimmung des Protokolls der Sitzung des Ständigen Ausschusses 2. Debatte zu aktuellen Themen Schutz des internationalen Justizsystems Erklärung von Frau Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz 3. Gemeinsame Debatte 3.1. Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses Berichterstatter des Präsidiums: Herr Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) 3.2. Beobachtung der vorgezogenen Parlamentswahlen in der Kirgisischen Republik (30. November 2025) Berichterstatter des Präsidiums: Herr Georgios Stamatis (Griechenland, EPP/CD) 3.3. Die Fortschritte im Überwachungsverfahren der Versammlung (Januar–Dezember 2025) Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Frau Zanda Kalniņa-Lukaševica (Lettland, EPP/CD) Dienstag, 27. Januar 2026 4. Wahl eines Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf die Republik Zypern und das Königreich der Niederlande 5. Ansprache der Präsidenten der Republik Moldau Frau Maia Sandu 6. Ansprache des Generalsekretärs des Europarates, Herrn Alain Berset 7. Gedenkfeier zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust 8. [Möglicher 2. Wahlgang] 9. Debatte 9.1. Wahlen in Krisenzeiten Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Herr Damien Cottier (Schweiz, ALDE) 10. Debatte 10.1. Das Engagement für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine und die Sicherheit des europäischen Kontinents unterstützen Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Herr Piero Fassino (Italien, SOC) 11. Debatte 11.1. Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Bosnien und Herzegowina Berichterstatter des Monitoringausschusses: Herr Zsolt Németh (Ungarn, ECPA) Berichterstatter des Monitoringausschusses: Herr Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) Mittwoch, 28. Januar 2026 12. Debatte 12.1. Demokratien mit jungen Menschen stärken: Von der Teilhabe zur gemeinsamen Verantwortung Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Frau Sona Ghasarjan (Armenien, ALDE) Berichterstatterin des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Frau Elisabetta Gardini (Italien, ECPA) 13. Ansprache des Außenministers der Republik Armenien, Herrn Ararat Mirsojan 14. Ansprache des Ministerkomitees Präsentation: Herr Mihai Popșoi, Vize-Ministerpräsident, Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Modau, Präsident des Ministerkomitees 15. Aktualitätsdebatte: Gewährleistung der Rechenschaftspflicht, des humanitären Schutzes und der Achtung des Völkerrechts in Gaza und im Westjordanland nach dem Waffenstillstand 16. Debatte: Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen im Zusammenhang mit Zwangseinweisung und ‐behandlung in psychiatrischen Einrichtungen Berichterstatterin des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Frau Carmen Leyte (Spanien, EPP/CD) 17. Debatte: Sozialisierung an Schulen: für eine inklusive und partizipative Bildung im Sinne demokratischer Werte Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Frau Luz Martínez Seijo (Spanien, SOC) Donnerstag, 29. Januar 2026 18. Dringlichkeitsdebatte 18.1. Bedrohungen für die internationale Ordnung: der Fall Grönlands Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie 19. Dringlichkeitsdebatte 19.1. Die politische Krise im Nahen und Mittleren Osten: Die Notwendigkeit, die Menschenrechte und die Rechte aller Minderheiten zu schützen Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie 20. Debatte 20.1. Für ein Verbot von Konversionstherapien Berichterstatterin des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Frau Kate Osborne (Vereinigtes Königreich, SOC) 21. Dringlichkeitsdebatte 21.1. Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale Rechte als Fundament für widerstandsfähige Demokratien und soziale Gerechtigkeit Berichterstatter des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Herr Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD) 22. Debatte 22.1. Post-Monitoring-Dialog mit Nordmazedonien Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Frau Sibel Arslan (Schweiz, SOC) Berichterstatter des Monitoringausschusses: Herr Joseph O'Reilly (Irland, EPP/CD) Freitag, 30. Januar 2026 23. Freie Debatte 24. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses (Fortsetzung) 25. Konstituierung des Ständigen Ausschusses 26. Schließung der Tagung 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche 3.1 Überblick Unter der Leitung von Knut Abraham (CDU/ CSU) nahmen rund 20 Abgeordnete aus allen Fraktionen an der PVER-Sitzungswoche im Januar 2026 teil. Zu Beginn der Sitzungswoche wurde Petra Bayr mit einer absoluten Mehrheit von 164°Ja-Stimmen zur Präsidentin der PVER gewählt. Bayr ist seit 2002 Abgeordnete des österreichischen Nationalrats und seit 2018 Mitglied der PVER. Ihre einjährige Amtszeit kann einmal verlängert werden. Die unabhängige Gegenkandidatin aus Schweden, Victoria Tiblom (Partei: Schwedendemokraten, ECPA), erhielt 50 Stimmen. Victoria Tiblom hatte vor der Sitzungswochen einen Antrag eingereicht, in der sie eine Überprüfung des Wahlverfahrens für den Präsidenten/ die Präsidentin der PVER durch den Geschäftsordnungsausschuss gefordert hatte. Der Antrag wurde von den Abgeordneten Malte Kaufmann (AfD) und Birgit Bessin (AfD) unterstützt. Vor der Wahl der PVER-Präsidentin wurden die Beglaubigungsschreiben der österreichischen Delegation aus Verfahrensgründen angefochten. Laut Paweł Jabłoński (Polen, ECPA) verstoße die geschlechtliche Zusammensetzung der Delegation gegen die Geschäftsordnung der Versammlung. Da in der zwölfköpfigen Delegation von Österreich sieben Frauen seien (59 Prozent) und die PVER mindestens 40 Prozent beider Geschlechter ab Januar 2027 vorsehe, gebe es ein Übermaß an weiblichen Mitgliedern in der Delegation. Die Anfechtung wurde von den Abgeordneten Pierre Lamely (AfD) und Martina Kempf (AfD) unterstützt. Der Geschäftsordnungsausschuss wies die Anfechtung als „grundlos“ unter den derzeitig geltenden Regeln zurück. Die Benennung von sieben Frauen in der zwölfköpfigen österreichischen Delegation, von denen vier ordentliche Mitglieder sind, entspreche den Regeln. Der belgische Abgeordnete Bob de Brabandere (Partei: Vlaams Belang, ECPA) zweifelte im Plenum die Kandidatur von Petra Bayr als PVER-Präsidentin an. Da Bayr erst in der Januar-Sitzungswoche 2026 zum ordentlichen Mitglied benannt wurde und zuvor stellvertretendes Mitglied der österreichischen Delegation war, könne sie nicht als PVER-Präsidentin kandidieren. In einer schriftlichen Erklärung forderte der Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) eine formale Überprüfung des Vorfalls. Des Weiteren wurden die Beglaubigungsschreiben der polnischen Delegation aus Verfahrensgründen angefochten. Laut dem österreichischen Delegierten, Martin Graf (Partei: FPÖ), sei die Weigerung des polnischen Parlamentspräsidenten Włodzimierz Czarzasty, den Abgeordneten Michał Woś (Partei: PiS) als Delegationsmitglied zu benennen, unrechtmäßig. Nach der Entscheidung des polnischen Parlamentspräsidenten benannte die PiS trotz Aufforderung kein anderes Mitglied, so dass der Sitz in der Delegation vakant ist. Woś wurde aufgrund von strafrechtlichen Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs beim Kauf der Spionagesoftware Pegasus nicht in die Delegation benannt. Die Anfechtung der Delegation wurde von den Abgeordneten Pierre Lamely (AfD) und Malte Kaufmann (AfD) unterstützt. Die Anfechtung der Beglaubigungsschreiben wurde nach Prüfung durch den Geschäftsordnungsausschuss zurückgewiesen. Anlässlich der Unterzeichnung der Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs sprach die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, in einer Aktualitätsdebatte zum „Schutz des internationalen Justizsystems“. Der Europarat sei ein „Gegenmodell zu einer Welt, in der Gewalt wieder zum politischen Instrument geworden ist“. Sie erinnerte an die Gründungsidee des Europarates, dass Recht Gewalt bändigen werde, und forderte Humanität wieder in den Mittelpunkt des Systems zu stellen. Zudem warnte sie vor einer Schwächung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und forderte eine wirksame Reaktion auf das Thema der Migration innerhalb des Rahmens der Konvention. In einer weiteren Debatte diskutierte die PVER über Grönland. Gemäß der Entschließung dürften Entscheidungen über die Zukunft Grönlands „ausschließlich“ vom grönländischen und dänischen Volk getroffen werden. Die jüngsten „Drohungen“ der USA gegen die territoriale Integrität und Souveränität Dänemarks hätten die „grundlegenden Herausforderungen“ der internationalen Ordnung deutlicher hervorgehoben. Narrative oder Maßnahmen, die auf „Zwang, Druck oder geschäftlichen Kalkül basierten“, würden gegenseitiges Vertrauen schwächen und gemeinsame, langjährig etablierte Regeln und Normen untergraben. Vor der Debatte hatte ein bilaterales Gespräch zwischen der deutschen und dänischen Delegation stattgefunden. Delegationsleiter Knut Abraham hatte zusammen mit 33 anderen Delegationsleitern und allen Vorsitzenden den politischen Gruppen in der PVER eine gemeinsame Erklärung zu Grönland unterzeichnet. Die Erklärung1 ruft zum Dialog und den Werten der Anerkennung der Souveränität und der territorialen Integrität auf. „Grönland gehöre einzig den Grönländern“ und Entscheidungen über Grönland und Dänemark können nur von diesen getroffen werden. 1 Die Gemeinsame Erklärung ist unter https://www.ft.dk/-/media/sites/ft/pdf/aktuelt/nyheder/2026/joint-statement-on-greenland-pace.pdf abrufbar. Die PVER diskutierte auch über die Friedensverhandlungen für die Ukraine. Die Versammlung forderte einen sofortigen und vollständigen Waffenstillstand sowie „echte Verhandlungen“. Die Ukraine dürfe nicht zu Verhandlungen gezwungen werden, während sie bombardiert werde. Die PVER sei über die Intensivierung der russischen Angriffe auf die Ukraine und die Provokationen auf dem europäischen Kontinent, wie zum Beispiel die Verletzung von Lufträumen, „zutiefst beunruhigt“. In der Sitzungswoche fand das erste Treffen der Plattform der Demokratischen Kräfte Russlands statt. Die Plattform soll den Austausch über Fragen von gemeinsamen Interessen ermöglichen. Mitglieder sind zum Beispiel der russische Oppositionspolitiker Wladimir Kara-Mursa, der ehemalige Schachweltmeister Garri Kasparow, der Unternehmer Michail Chodorkowski und Nadja Tolokonnikowa, Mitglied von Pussy Riot. Die Mitglieder der Plattform mussten sich unter anderem zu den Werten des Europarates bekennen und den Angriffskrieg in der Ukraine klar verurteilen. Die Plattform signalisiere, dass Europa die demokratischen Kräfte in Russland nicht vergesse, so PVER-Präsidentin Petra Bayr. Die Transformation Russlands müsse von den russischen Bürgern ausgehen, jedoch könne der Europarat sie dabei unterstützen. Zudem diskutierte die PVER über die humanitäre Lage in Gaza und dem Westjordanland nach dem Waffenstillstand sowie die politische Krise im breiteren Nahen Osten. Der Schutz von Zivilisten müsse immer Priorität haben, so die PVER. Auch die Stärkung von Demokratie durch junge Menschen, der Ablauf von Wahlen in Krisenzeiten sowie die Europäische Sozialcharta waren Themen der Sitzungswoche. Während die PVER den Post- Monitoringprozess für Nordmazedonien beendete, zeigte sie sich über die jüngsten Entwicklungen in Bosnien und Herzegowina „besorgt“ und rief zur Absicherung der demokratischen Institutionen auf. Corina Wissels zur Richterin für die Niederlande am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewählt. Nicholas Emiliou wurde zum Richter für Zypern gewählt. Bei der Gedenkzeremonie zum internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts sprach der Überlebende des Kindertransportzugs, Lord Alf Dubs. Es sei wichtig, die Geschichte des Holocaust an junge Menschen weiterzugeben. PVER-Präsidentin Bayr erinnerte an die gemeinsame Verpflichtung, die Lehren aus dem Holocaust in konkrete politische Maßnahmen zu übersetzen. „Nie wieder!“ sei keine symbolische Phrase, sondern eine politische Verpflichtung zur Verteidigung der Menschenwürde, zum Schutz von Minderheiten und der Erosion demokratischer Normen entgegenzutreten. Auch die Präsidentin von Moldau, Maia Sandu, betonte, „Nie wieder“ sei kein Versprechen, das sich von selbst erhalte, sondern eine Verantwortung, die man erneuern müsse. In einer weiteren Ansprache warnte Maia Sandu die Versammlung, Europa führe derzeit zwei Kriege. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der weniger sichtbare, jedoch genauso gefährliche, hybride Krieg gegen europäische Demokratie anhand von Desinformation, Cyberangriffen und externer Einflussnahme. Auf der Veranstaltung Women@PACE forderte Präsidentin Sandu einen stärkeren Schutz von jungen Menschen bei der Nutzung von digitalen Medien und die Stärkung der demokratischen Resilienz. Moldau hat seit November 2025 den sechsmonatigen Vorsitz im Ministerkomitee inne. Mehrere Abgeordnete reichten in der Sitzungswoche Anträge für Entschließungen ein. Anträge für Entschließungen müssen von mindestens zwanzig Delegierten aus fünf nationalen Delegationen unterstützt werden, damit das Präsidium der Versammlung anschließend entscheidet, ob ein Ausschuss mit dem Antrag befasst wird. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) reichte zwei Anträge für Entschließungen ein. Während ein Antrag „Die Evaluation der post-hoc Wahlprüfungsverfahren in Deutschland vor dem Hintergrund der Bundestagswahl 2025“ fordert, behandelt der zweite Antrag „Die Beendigung der irregulären Migration nach Europa und eine Stärkung der europäischen Rückführungsmechanismen mit besonderem Fokus der neuen nationalen Sicherheitsstrategie der USA“ ein. Abgeordneter Malte Kaufmann (AfD) reichte einen Antrag zur Einstufung der Antifa als terroristische Organisation ein. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde zum Berichterstatter über „Die Demokratie, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit im Iran“ im Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie ernannt. Er hatte vor der Sitzungswoche einen Antrag für eine Dringlichkeitsdebatte zu diesem Thema eingereicht. Auf Einladung der deutschen Delegation fand ein Austausch mit der französischen Delegation statt. In der Sitzungswoche wurde ein Sonderausschuss zur Europaratsinitiative „Neuer Demokratischer Pakt“ eingerichtet. Der Neue Demokratische Pakt soll die Aushöhlung der Demokratie beenden, die Resilienz demokratischer Institutionen stärken und die Demokratie wiederbeleben. An der Initiative sind der Generalsekretär des Europarates, das Ministerkomitee, die PVER, der Kongress der Gemeinden und Regionen, das Sekretariat des Europarates sowie die Gremien der Europaratskonventionen beteiligt. Wesentliche Ergebnisse des Demokratiepakts sollen Ende 2026 vorgestellt werden. 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen Aktualitätsdebatte „Die Sicherung des internationalen Justizsystems“ Berichterstatter Tekke Panman (Niederlande, EPP/CD) betonte, die internationale Justiz sei seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Ausdruck eines gemeinsamen Gerechtigkeitsverständnisses zwischen Staaten und Menschen. Internationale Justiz ersetze nicht nationale Systeme, sondern ergänze sie. Kriegsverbrechen dürften nicht ungestraft blieben. Er verwies auf die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Weitere Schritte des Europarates, insbesondere zur Einrichtung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, wertete er als wichtige Fortschritte. Als Berichterstatter über die ,,Bedrohungen gegen den IStGH‘‘ sei er besorgt darüber, dass Richter und Staatsanwälte Sanktionen, Einschüchterungen, Cyberangriffen und Desinformation ausgesetzt seien. Man dürfe angesichts dieser Attacken nicht untätig bleiben. Die Abhängigkeit von einflussreichen IT- und Finanzdienstleistern müsse verringert werden. Panman schlug vor, dass die EU die Verordnung des „Blocking Statute“, die bisher dem Schutz europäischer Unternehmen vor Sanktionen von Drittstaaten dient, zum Schutz internationaler Richter und Staatsanwälte einsetze. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erinnerte an die Gründung des Europarates im Jahr 1949, als Europa nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs eine neue Ordnung brauchte. Sie zitierte Winston Churchills Idee eines vereinten Europas, das nicht länger durch Gewalt zerrissen, sondern durch Recht zusammengehalten werden sollte. Zu dieser Zeit sei die Gewalt durch den Antisemitismus, Rassismus und die „Kriegslust“ Deutschlands noch sehr präsent gewesen. Mit seinen Konventionen habe der Europarat konkrete Verbesserungen für Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten erreicht, sodass ein umfassendes Schutzsystem für mehr als 700 Millionen Menschen entstanden sei. Der EGMR habe erfolgreich unter anderem die Meinungsfreiheit, die Rechte von Kindern und das Recht auf ein faires Verfahren gestärkt. Sie betonte, der EGMR müsse unabhängig bleiben, damit seine Urteile auch dann umgesetzt werden, wenn sie politisch unbequem seien. Sie räumte ein, dass die europäischen Kräfte dabei noch gewinnbringend zu bündeln seien. Auch in der Frage der Migration sei die EMRK kein Hindernis, sondern definiere den Rahmen für politische Antworten. Selbst die bloße Schwächung der EMRK öffne die „Büchse der Pandorra“. Sie wies auf das Bekenntnis Russlands zum Europarat im Jahre 1989 hin und den „Bruch“ mit Russland, das sich schrittweise von der Bindung durch das Recht entfernt habe. Sie hoffe, Russland werde eines Tages als „demokratisches Land“ in den Europarat zurückkehren. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gerieten weltweit durch ähnliche Methoden unter Druck. Justizministerin Hubig warnte vor schleichenden Veränderungen, die die Unabhängigkeit der Justiz und die Kontrolle staatlicher Macht gefährden. Der Abbau des Rechtsstaats erfolge meist unauffällig, durch kleine Veränderungen, wie z. B. Änderungen von Verfahrensordnungen, neue Zuständigkeiten von Gerichten, Eingriffe in Richterwahlen oder Auflagen für Anwälte. Oftmals zeige sich die Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz und damit des Kerns des Rechtsstaats viel später. Als Beispiel für die Stärkung des Rechtsstaats durch den Europarat nannte Hubig die Konvention zum Schutz des Berufsstandes der Rechtsanwälte, die sie für Deutschland unterzeichnet habe. Sie sei überzeugt, der Rechtsstaat bleibe durch den Rückhalt der Gesellschaft widerstandsfähig. Saskia Kluit (Niederlande, SOC) hob ebenfalls die Bedeutung internationaler Rechtssysteme hervor und wies auf die Gefahr durch autoritäre Kräfte hin. Sie würdigte die Arbeit von Richtern, Staatsanwälten, Journalisten und Berichterstattern und zeigte sich über die zunehmenden Angriffe auf diese alarmiert. Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) betonte die Bedeutung des EGMR für die Bürger. Internationale Organisationen beruhten auf Rechtsstaatlichkeit und insbesondere auf Gewaltenteilung. Im internationalen Recht dürfe es daher keine doppelten Standards geben. Staaten seien zur Umsetzung von Abkommen verpflichtet, müssten die Urteile des EGMR umsetzen und den IStGH unterstützen. Edward Leigh (Vereinigtes Königreich, ECPA) kritisierte, die EMRK werde aktuell in einer Weise ausgelegt, die von ihren Gründern nie beabsichtigt gewesen sei. Die britischen Konservativen seien der Konvention in ihrer ursprünglichen Form verpflichtet, nicht jedoch ihrer heutigen Auslegung. Die Rechtsprechung des EGMR verhindere eine Abschiebung von Migranten. Es bestehe die Möglichkeit, dass das Vereinigte Königreich nach einer künftigen Wahl nicht nur die Konvention, sondern auch die PVER verlasse, sollten diese Bedenken nicht ernst genommen werden. Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) lobte die Einrichtung des Sondertribunals für die Ukraine. Emmanuel Fernandes (Frankreich, UEL) verurteilte die Sanktionen der US-Regierung im Februar gegen den IStGH. Er mahnte die mangelnde Kooperation von Mitgliedstaaten bei der internationalen Strafjustiz, etwa im Fall des israelischen Premierministers Benjamin Netanyahu an. Die Tendenz, gerichtliche Kontrolle zu umgehen, zeige sich auch innerhalb der EU. Die Behauptung, die EMRK verhindere eine wirksame Migrationspolitik, sei lediglich ein Vorwand für die tatsächliche Intention, grundlegende Rechte zu schwächen. Carwyn Jones (Vereinigtes Königreich, SOC) führte aus, das System des Völkerrechts sei nahezu so alt wie die Menschheit selbst. Aktuelle Entwicklungen, etwa in der Ukraine, zeigten, dass es nicht gegeben sei, dass sich Demokratie und Freiheit in Europa entwickle. Er warnte vor einer Rückkehr zu einem Zeitalter des Imperialismus. Marianne Binder-Keller (Schweiz, EPP/CD) verurteilte die Verbrechen Putins und zeigte sich über die Äußerungen des US-Präsidenten, Donald Trump, über Grönland beunruhigt. Aktualitätsdebatte „Gewährleistung der Rechenschaftspflicht, des humanitären Schutzes und der Achtung des Völkerrechts in Gaza und im Westjordanland nach dem Waffenstillstand“ Die Berichterstatterin Saskia Kluit (Niederlande, SOC) erklärte, der Frieden hänge eng mit der Rechenschaft für die begangenen Verbrechen zusammen. Der Rückgang der Angriffe sowie die Rückführung der letzten israelischen Geisel seien wichtige Entwicklungen. Sie kritisierte, das Friedensabkommen weise erhebliche Mängel auf, wie etwa die fehlende Beteiligung der palästinensischen Bevölkerung. Palästinenser dürften angesichts jahrzehntelanger Enteignung, Besatzung und struktureller Diskriminierung nicht mit den Kriegsverbrechen der Hamas gleichgesetzt werden. Das Leid der Palästinenser und die Gewalt der Hamas seien im Kontext einer langjährigen Unterdrückung sowie internationaler Untätigkeit zu sehen. Sie forderte ein Ende der Gewalt gegen palästinensische Zivilisten, Zugang zu humanitärer Hilfe, die Aufhebung repressiver Gesetze gegen humanitäre Organisationen sowie medizinische Evakuierungen. Die Meinungs- und Pressefreiheit müsse gewährleistet werden. Auch Verbrechen politischer Partner müssten untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Gerechtigkeit sei keine Rache, sondern eine Voraussetzung für Frieden. Die internationale Gemeinschaft müsse die Palästinenser in ihrem Selbstbestimmungsrechts unterstützen. Ein dauerhafter Frieden sei schwierig zu erreichen, aber möglich. Boriana Åberg (Schweden, EPP/CD) forderte eine Debatte über die Stabilisierung Gazas, eine Übergangsverwaltung und den Wiederaufbau und keine Debatte, die Israel dämonisiert und den Antisemitismus fördert. Die Hamas müsse entwaffnet werden und dürfe keine Rolle in der Verwaltung Gazas spielen. Die internationale Gemeinschaft müsse weitere Sanktionen gegen Unterstützer der Hamas und des Islamischen Dschihad verhängen. Die humanitären Bedürfnisse der Zivilbevölkerung seien enorm. Der Waffenstillstand sei fragil und die internationale Gemeinschaft trage die Verantwortung, einen dauerhaften Frieden zu unterstützen. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) bezeichnete den Waffenstillstand in Gaza als großen Erfolg. Terroristen und die Hamas dürften nicht erneut die Kontrolle über den Gazastreifen erlangen. Andernfalls drohe ein neuer Krieg. Er betonte, man müsse alle Länder und Akteure unterstützen, die die Werte des Europarates teilten, egal ob in Europa oder im Nahen Osten. Lord Michael German (Vereinigtes Königreich, ALDE) erklärte, die Zukunft Gazas müsse auf den Regeln und Gesetzen der internationalen Ordnung basieren. Er fürchte, der von Präsident Trump vorgeschlagene Plan wolle die Vereinten Nationen umgehen. In der vorgeschlagenen Charta des Friedensrates werde dieser als internationale Organisation zur Förderung von Stabilität, rechtlicher Verwaltung und dauerhaftem Frieden beschrieben. Die Charte erwähne jedoch kein einziges Mal die Menschenrechte. Dies komme den Regierungen Russlands und Chinas entgegen, die die Rolle der Menschenrechte in den Vereinten Nationen schwächen wollten. Ann Graves (Irland, UEL) erklärte, dass sie das palästinensische Volk bereits lange vor dem 23. Oktober unterstützt habe, da ihr Heimatland Irland Besatzung, Teilung und Konflikte nur zu gut kenne. Der Friedensrat sei auf Machtausbau und Trumps Eigeninteresse ausgerichtet, nicht auf einen echten Friedensprozess. Es sei empörend, dass Palästinenser im Friedensrat nicht vertreten seien. Sie betonte die Notwendigkeit humanitärer Hilfe. Die internationale Solidarität müsse strategisch und geeint die Unterdrückung durch Israel beenden. Für Antonio Gutiérrez Limones (Spanien, SOC) ist eine Zwei-Staatenlösung, Zugang zur humanitären Hilfe und ein realer Plan des Wiederaufbaus für Frieden notwendig. Er lehne den Friedensrat außerhalb der UN und ohne palästinensische Vertreter ab. Sowohl für Palästinenser als auch für das jüdische Volk gelte das gleiche Recht auf ein freies Leben in Frieden und Koexistenz. Michael Farrugia (Malta, SOC) verurteilte, dass seit dem Abkommen rund 450 Menschen in Gaza und im Westjordanland getötet wurden und palästinensisches Land illegal besiedelt wurde. Er forderte die Rückgabe von Gaza und dem Westjordanland an die Palästinenser zur eigenen Verwaltung. Die Umsetzung einer Zwei-Staaten-Lösung müsse im Einklang mit der UN-Resolution und mit finanzieller Unterstützung der internationalen Gemeinschaft erfolgen. Alicia Kearns (Vereinigtes Königreich, ECPA) kritisierte, seit der Waffenruhe seien kaum Fortschritte gemacht worden, die humanitäre Lage sei weiterhin kritisch. Die Hamas müsse entwaffnet werden und die illegale Besiedlung des Westjordanlandes beendet werden. Wichtig für einen nachhaltigen Frieden sei auch die Einbeziehung der Frauen. Manuela Perteghella (Vereinigtes Königreich, ALDE) betonte, der Waffenstillstand in Gaza sei nur der erste Schritt zu langfristigem Frieden. Gaza stehe weiterhin unter Belagerung, während Israel Hilfe blockiere und fortlaufend Zivilisten angreife. Es müsse um echte Versöhnung und Sicherheit für Israelis und Palästinenser gehen. Frieden ohne Verantwortung sei jedoch bedeutungslos. Didier Marie (Frankreich, SOC) kritisierte, Gaza verschwinde mittlerweile oft aus den Medien, während das Leid der Menschen dort anhalte. Er verurteilte die Blockade ausländischer Medien und die Bedrohung von Journalisten durch die israelische Regierung. Donald Trumps Friedensrat umgehe die UN- Konventionen und ihre Institutionen. Christophe Lacroix (Belgien, SOC) erklärte, weder er noch die Vereinten Nationen, der Internationale Strafgerichtshof oder NGOs seien antisemitisch. Er übe aber Kritik an der israelischen Regierung, die aus Nationalisten und religiösen Extremisten bestehe und für abscheuliche Verbrechen verantwortlich sei. Auf die Nachfrage von Oleksii Goncharenko antwortete er, er verurteile auch die Hamas aufs Schärfste. Abdurrahman Babacan (Türkei, NR) kritisierte, Israel verletze das Friedensabkommen durch die Tötung von Zivilisten, die Blockade von Hilfslieferungen, die Lahmlegung des Gesundheitssektors, die Zerstörung von Infrastruktur, die Schließung des Rafah-Grenzübergangs und die fortwährende Einschränkung humanitärer Bewegungen systematisch. George Loucaides (Zypern, UEL) zufolge dürfe der Völkermord an den Palästinensern nicht geringer verurteilt werden als die Angriffe der Hamas. Bernard Sabella (Palästina) erklärte, der durchschnittliche Palästinenser wünsche sich lediglich, als Mensch behandelt zu werden. Laut der jüdischen Torah seine alle Menschen nach Gottes Ebenbild erschaffen worden. Er kritisierte die schwierigen Bedingungen im Gazastreifen, wie zum Beispiel die zerstörten Krankenhäuser, und die illegalen Aktivitäten von Siedlern im Westjordanland, die vom israelischen Militär geschützt würden. Obwohl er den Angriff der Hamas verurteile, dürfe dieser nicht als Vorwand genutzt werden, um alle Palästinenser zu bestrafen und ihre Existenz zu negieren. Er betonte, der Schutz menschlichen Lebens und die Verantwortung seien für eine gerechte Lösung notwendig. Der Europarat müsse den Schutz des menschlichen Lebens in den besetzten Gebieten fordern. Dringlichkeitsdebatte „Bedrohungen für die internationale Ordnung: der Fall Grönlands“ Berichterstatter Bertrand Bouyx (Frankreich, ALDE) betonte, Grönland gehöre den Grönländern. Das Land sei eine demokratische Gesellschaft mit Institutionen, Identität und dem Recht auf Selbstbestimmung und dürfe nicht zum Gegenstand von Spekulationen werden. Die Vereinigten Staaten hätten Drohungen gegen Dänemark als Mitgliedsstaat des Europarates ausgesprochen. Die kollektive Verantwortung und der Schutz staatlicher Souveränität seien zentral. Die internationale Ordnung beruhe auf Vertrauen, Vorhersehbarkeit und der freiwilligen Einhaltung gemeinsamer Regeln. Dies werde zunehmend in Frage gestellt. Diese Entwicklungen hätten sich mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verschärft. Die regelbasierte Ordnung könne nicht als selbstverständlich betrachtet werden. Er unterstrich die Bedeutung der transatlantischen Partnerschaft für Sicherheit, Wohlstand und politische Zusammenarbeit in Europa. Eine Allianz sei nur nachhaltig, wenn sie auf gegenseitigem Respekt, Vorhersehbarkeit und der Einhaltung gemeinsamer Prinzipien beruhe. Die Resolution erkenne die Unterstützung Europas für Dänemark und Grönland an und sei ein Beweis für diese unverhandelbaren Prinzipien. Der Europarat spiele eine wesentliche Rolle bei der Verteidigung der internationalen Ordnung. George Loucaides (Zypern, UEL) drückte die Solidarität der UEL mit dem Volk Grönlands aus. Die USA hätten eine lange Geschichte von imperialen Interventionen, Regimewechseln und Verletzungen des Völkerrechts. Aktuell fehle aber jede rechtliche oder moralische Rechtfertigung ihrer Handlungen. Grönland sei kein strategisches Gut, das verhandelt werden könne. Nach dem Völkerrecht habe nur die Bevölkerung Grönlands das Recht, frei über ihre politische Zukunft zu entscheiden. Schweigen würde nicht den Frieden bewahren, sondern Aggression normalisieren. Die Glaubwürdigkeit der Versammlung hänge von Klarheit und Konsequenz ab. Souveränität, territoriale Integrität und Selbstbestimmung seien nicht verhandelbar. Der dänische Delegationsleiter, Mogens Jensen (SOC), unterstrich, dass es nicht nur um Grönland und Dänemark gehe, sondern um ein grundlegendes universelles Prinzip des Völkerrechts und um die territoriale Integrität von Staaten. Ein starkes und vereintes Europa habe die Deeskalation der Situation ermöglicht. Dies zeige, wie wichtig die europäische Gemeinschaft sei und was sie gemeinsam erreichen könne. Auch Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) betonte die Solidarität der Gruppe mit Grönland. Die transatlantische Beziehung sei für alle Länder wichtig. Die Handlungen einer einzelnen Regierung sagten nichts über das Verhältnis zu den Vereinigten Staaten im Allgemeinen aus. Die Zukunft werde zeigen, wie sich diese Beziehung entwickelten. Europa könne noch stärker auftreten, da man die Mittel dazu habe. Es liege an Europa, dieses Verhältnis auszubalancieren und zu verdeutlichen, dass die europäische Stimme zähle. Markus Wiechel (Schweden, ECPA) erklärte, im Kern der Angelegenheit stehe das Verteidigungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Dänemark. Das Abkommen sei nach dem Kalten Krieg entstanden, gewähre den USA wesentlichen militärischen Zugang in Grönland für die kollektive Sicherheit und sei vollständig mit der NATO abgestimmt. Er betonte, jede Bewegung in Richtung Besetzung verletze grundlegende UN-Prinzipien und zerschlage die NATO-Einheit. Er appellierte, veraltete expansionistische Ideen abzulehnen und das gemeinsame Bekenntnis zu Solidarität zu bekräftigen. Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) erklärte, Grönland sei Dänemark und Grönland sei Europa. Dies habe die Bevölkerung Grönlands klar entschieden. Man nehme die Sicherheit in der Nordsee, die Zusammenarbeit mit den Verbündeten und den Zustand der Weltordnung ernst. Unberechenbarkeit sei langfristig deutlich kostspieliger und gefährlicher als ein gut funktionierendes multilaterales System. Er warnte zugleich vor wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Abhängigkeit und vor Fehlinformationen. Mette Reissmann (Dänemark, SOC) erklärte, sie sei den europäischen Partnern zutiefst dankbar für ihre klare, prinzipientreue und unerschütterliche Unterstützung in einer Zeit, in der die Souveränität von Grönland und Dänemark infrage gestellt werde. Dänemark weise jede Form von Drohung oder ausländischer Übernahme zurück. Grönland sei kein Objekt oder strategischer Besitz, sondern ein Volk, ein Land und eine Demokratie, über die allein Grönland und Dänemark entscheiden dürften. Universelle Prinzipien wie Souveränität, territoriale Integrität und eine regelbasierte Ordnung müssten verteidigt werden und Europa solle als Wertegemeinschaft in Solidarität zusammenstehen. Die Debatte war fraktionsübergreifend von einem einheitlichen Bild breiter Solidarität mit Grönland und Dänemark geprägt. Dringlichkeitsdebatte „Die politische Krise im Nahen und Mittleren Osten: Die Notwendigkeit, die Menschenrechte und die Rechte aller Minderheiten zu schützen“ Berichterstatter Piero Fassino (Italien, SOC) erklärte, der Israel-Palästina-Konflikt habe die bereits bestehenden Krisen im Libanon, Jemen, Syrien und dem Iran verschärft. Die Lage im Westjordanland verschlechtere sich durch die Gewalt extremistischer Siedler. Die israelische Regierung müsse der Gewalt der Siedler entgegentreten, um die Rechte der palästinensischen Bevölkerung zu schützen. Im Nahen Osten werde es ohne die Anerkennung der Rechte beider Völker keinen Frieden geben. Die internationale Gemeinschaft habe den Sturz des Regimes von Präsident Bashar al-Assad in Syrien begrüßt. In den letzten Monaten habe es dennoch besorgniserregende Ereignisse, wie die Konflikte mit der Drusen-Gemeinschaft, der Alawiten-Minderheit und der kurdischen Gemeinschaft, gegeben. Er forderte die syrischen Behörden auf, die Rechte jeder ethnischen und religiösen Gemeinschaft zu wahren. Die Ereignisse im Iran hätten weltweit große Besorgnis ausgelöst. Besonders brutal sei die Repression durch die Islamischen Revolutionsgarden gewesen, die von vielen demokratischen Regierungen als Terrororganisation eingestuft werde. Die internationalen Justizbehörden müssten das iranische Regime zur Verantwortung ziehen. Zudem appellierte er an den Iran, die Entwicklung von Atomwaffen zu stoppen. Azadeh Rojhan (Schweden, SOC) berichtete, mindestens 30.000 Menschen seien zwischen dem 8. und 9. Januar im Iran getötet worden. Dies sei ein vorsätzlicher Akt eines Regimes gegen das eigene Volk. Friedliche Demonstranten seien mit systematischer und tödlicher Gewalt konfrontiert worden. Das iranische Regime müsse zur Rechenschaft gezogen werden. Die Islamischen Revolutionsgarden könnten als Terrororganisation eingestuft werden. Auch Frankreich, Italien und Spanien unterstützten dies. Die Eskalation der Gewalt in Syrien sei äußerst alarmierend. Von Iran bis Syrien müsse die Botschaft eindeutig sein: Massaker, extreme Gewalt und Straffreiheit seien inakzeptabel. Pablo Hispan (Spanien, EPP/CD) betonte, die Situation im Iran zeige, dass das Regime eine Bedrohung für die Menschheit, den gesamten Nahen Osten und das iranische Volk selbst darstelle. Man müsse miterleben, wie ein Land, das auf dem Weg zur Demokratie war, sich in ein Reich der Repression und Folter verwandelt. Iran sei der Hauptverbündete von Wladimir Putin im Krieg gegen die Ukraine. Die Zeit werde zeigen, welche Zukunft es für Syrien geben werde. Paweł Jabłoński (Polen, ECPA) unterstützte den Bericht, auch wenn er an bestimmten Stellen schärfer formuliert sein könnte. Christliche Menschen in muslimischen Ländern seien Verfolgung und Ermordung ausgesetzt. Wenn Bürger europäischer Länder ihre Bedenken über Migration und Sicherheit äußerten, würde dies oft mit Islamophobie gleichgesetzt. Mehmet Akalın (Türkei, ALDE) erklärte, Iran habe eine Zivilisation, die Tausende von Jahren zurückreiche, und verdiene trotz der Gewalt des aktuellen Regimes Anerkennung für seinen Beitrag zur Menschheit. In Syrien habe der Schwund staatlicher Institutionen ein Wettrüsten unter konkurrierenden Gruppen ausgelöst, das häufig von externen Akteuren unterstützt werde. Territoriale Integrität und politische Einheit seien unverzichtbare Prinzipien für den Schutz der Menschenrechte. Eine nachhaltige und sofortige Lösung müsse mit dem Ende der Bombardierung von Gaza beginnen, der Anerkennung einer Zwei-Staaten-Lösung und dem vollen Respekt für das internationale Recht. Emmanuel Fernandes (Frankreich, UEL) betonte, in Palästina setze sich der Genozid ohne Unterbrechung fort. Im Iran wende das Regime tödliche Gewalt gegen friedliche Demonstranten und besonders gegen Frauen sowie ethnische und religiöse Minderheiten ein. Diese Gewalt müsse von demokratischen Institutionen unverzüglich verurteilt werden. Er forderte angesichts der Angriffe auf die kurdischen Teile Aleppos die sofortige Öffnung von Notfallhumanitätskorridoren, um eine Katastrophe zu verhindern. Er kritisierte die jüngste politische und finanzielle Unterstützung der EU für Syrien. In den weiteren Wortmeldungen forderten unter anderem Saskia Kluit (Niederlande, SOC), Dominik Oberhofer (Österreich, ALDE) und Robert-Ionatan Sighiartău (Rumänien, EPP/CD) eine stärkere Reaktion Europas bei der Verteidigung von Menschenrechten. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) äußerte Zweifel, ob schriftliche Empfehlungen erfolgsversprechend seien und lobte den Versuch Israels und der USA, das iranische Regime zu stürzen. George Loucaides (Zypern, UEL) entgegnete später, es gäbe keine positive Verletzung internationalen Rechts, die Angriffe auf den Iran seien gleichermaßen zu verurteilen. Bernard Sabella (Palästina) erklärte, verschiedene religiöse und ethnische Gemeinschaften hätten historisch gesehen lange nebeneinander gelebt, bevor die Kolonialmächte die Menschen in verschiedene Gruppen unterteilt hätten. Die Zunahme religiöser und nationaler Identität in der modernen Zeit hätte die Spaltung weiter verstärkt. Der Europarat solle nicht auf koloniale Art eingreifen, sondern mit Respekt gegenüber der Rechtsstaatlichkeit und für die Unterschiede zwischen den Gemeinschaften. Aktualitätsdebatte „65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta“ Berichterstatter Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD) bezeichnete die Europäische Sozialcharta als Wegweiser wirtschaftlicher und sozialer Rechte, der Demokratie und des Vertrauens in Institutionen. Soziale Rechte seien eine wesentliche Bedingung für die Resilienz der Demokratie. Ihre Missachtung schwäche die Gesellschaft. Der Schutz sozialer Rechte dagegen stärke die demokratische Stabilität. Er hob die Bedeutung des Europäischen Ausschuss für Sozialrechte für den Schutz der Bürger hervor. Der Druck auf die staatlichen Haushalte, soziale Spannungen und administrative Belastungen seien Herausforderungen für die Wahrung sozialer Rechte. Das kollektive Beschwerdeverfahren ermögliche der Zivilgesellschaft Teilhabe an der Charta. Nationale Parlamente seien Garant und Überwacher der Sozialcharta. Es sei ihre Verantwortung, die Charta in Gesetzen umzusetzen, Entscheidungen des Europäischen Ausschusses für Sozialrechte zu überwachen und notwendige Reformen anzustoßen. Die Charta öffne auch neue Perspektiven wie etwa durch die Anerkennung eines Rechts auf eine gesunde Umwelt. Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) beschrieb die Europäische Sozialcharta als einzigartiges internationales Instrument mit umfassendem Geltungsbereich, bindenden Verpflichtungen und dem Beschwerdeverfahren als Monitoring- System. Künstliche Intelligenz beeinflusse den Arbeitsmarkt. Soziale Rechte seien durch alternde Bevölkerungen, die Deindustrialisierung, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ethnische und rassistische Diskriminierung sowie die internationale Zollpolitik einem beispiellosen Druck ausgesetzt. Populistische Kräfte, die einfache Lösungen für komplexe Probleme bewerben, seien verheerend. Er kritisierte, Konservative würden sich nicht um den ärmsten Teil der Bevölkerung kümmern. Berdan Öztürk (Türkei, UEL) äußerte Bedenken über Länder, in denen demokratische Institutionen schwächer werden, wie zum Beispiel in der Türkei. Zwar seien soziale Rechte formal anerkannt, jedoch werde der Zugang zu diesen Rechten durch politische Ansichten und Herkunft bestimmt. Besonders Randgruppen seien von diesen strukturellen Problemen betroffen. In vielen kurdisch dominierten Kommunen seien integrative Sozialmaßnahmen, wie Frauenhäuser, Programme zur Unterstützung älterer Menschen, mehrsprachige Dienstleistungen und gemeinschaftsbasierte Wohlfahrtsnetzwerke, entwickelt worden. Nachdem Treuhänder vom türkischen Staat ernannt wurden, seien viele dieser Initiativen beendet worden. An diesem Beispiel werde die Verbindung zwischen sozialer Gerechtigkeit und Demokratie deutlich. Luz Martinez Seijo (Spanien, SOC) wies auf wachsende Ungleichheiten, befristete Arbeitslosigkeit, den Wohnraummangel und Spannungen zwischen wirtschaftlichen und sozialen Rechten hin. Entscheidungen des Europäischen Ausschusses für Sozialrechte hätten Zwangsräumungen verhindert, den Zugang zu Sozialwohnungen verbessert, den Kündigungsschutz gestärkt und steigende Lebenshaltungskosten bekämpft. Sie forderte die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtungen einzuhalten. Die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten müsse überwacht, die sozialen Standards aktualisiert und die Beteiligung am Kollektivbeschwerdeverfahren gefördert werden. Albana Vokshi (Albanien, EPP/CD) betonte, soziale Rechte seien für eine resiliente Demokratie, soziale Kohäsion und das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern essenziell. Der Jahresbericht 2025 des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte zeige, die sozialen Rechte seien unter großem Druck. Sie kritisierte, drei Staaten, darunter Albanien, hätten keinen Bericht vorgelegt. Dies sei ein Verstoß der demokratischen Rechenschaftspflicht. Nationale Parlamente seien dafür verantwortlich, die Charta in der Gesetzgebung und im Haushalt zu integrieren und die Wirkungen von sozialen Rechten zu bewerten. Berlin, 3. Juni 2026 Knut Abraham Delegationsleiter 4 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen Nummer Titel Seite Stellungnahme 310 (2026) Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen im Zusammenhang mit Zwangseinweisung und ‐behandlung in psychiatrischen Einrichtungen 14 Empfehlung 2301 (2026) Wahlen in Krisenzeiten 15 Empfehlung 2302 (2026) Demokratien mit jungen Menschen stärken: Von der Teilhabe zur gemeinsamen Verantwortung 16 Empfehlung 2303 (2026) Sozialisierung an Schulen: für eine inklusive und partizipative Bildung im Sinne demokratischer Werte Parlamentarische Versammlung 17 Empfehlung 2304 (2026) Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale Rechte als Fundament für widerstandsfähige Demokratien und soziale Gerechtigkeit 18 Entschließung 2635 (2026) Die Fortschritte im Überwachungsverfahren der Versammlung (Januar bis Dezember 2025) 20 Entschließung 2636 (2026) Wahlen in Krisenzeiten 25 Entschließung 2637 (2026) Das Engagement für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine und die Sicherheit des europäischen Kontinents unterstützen 29 29 Entschließung 2638 (2026) Das Funktionieren der demokratischen Institutionen in Bosnien und Herzegowina 33 Entschließung 2639 (2026) Demokratien mit jungen Menschen stärken: Von der Teilhabe zur gemeinsamen Verantwortung 35 Entschließung 2640 (2026) Sozialisierung an Schulen: für eine inklusive und partizipative Bildung im Sinne demokratischer Werte 38 Entschließung 2641 (2026) Bedrohungen für die internationale Ordnung: der Fall Grönlands 41 Entschließung 2642 (2026) Die politische Krise im Nahen und Mittleren Osten: Die Notwendigkeit, die Menschenrechte und die Rechte aller Minderheiten zu schützen 43 Entschließung 2643 (2026) Für ein Verbot von Konversionstherapien 47 Entschließung 2644 (2026) Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale Rechte als Fundament für widerstandsfähige Demokratien und soziale Gerechtigkeit 49 Entschließung 2645 (2026) Post-Monitoring-Dialog mit Nordmazedonien 51 Stellungnahme 310 (2026)2 Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen im Zusammenhang mit Zwangseinweisung und ‐behandlung in psychiatrischen Einrichtungen 1. Die Parlamentarische Versammlung dankt dem Ministerkomitee dafür, dass es den Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (SEV Nr. 164, „Oviedo-Konvention“) zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen im Zusammenhang mit Zwangseinweisung und ‐behandlung in psychiatrischen Einrichtungen zusammen mit seinem Entwurf eines erläuternden Berichts zur Stellungnahme vorgelegt und diesen mit dem Entwurf einer Empfehlung zur Achtung der Autonomie im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung, den Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Rechten von Personen in Bezug auf die Zwangseinweisung und ‐behandlung in psychiatrischen Einrichtungen und das Kompendium bewährter Verfahren zur Förderung freiwilliger Maßnahmen in Einrichtungen der psychischen Gesundheitsversorgung. 2. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Ausarbeitung des Protokolls zwar 2012 begonnen und 2020 abgeschlossen wurde, der Entwurf jedoch erst im Februar 2025 der Versammlung zur Stellungnahme vorgelegt wurde, damit er durch die oben genannten Texte ergänzt werden konnte. 3. Die Versammlung weist darauf hin, dass sie sich bereits in den Empfehlungen 2091 (2016) „Die Gründe gegen ein Rechtsinstrument des Europarates im Hinblick auf unfreiwillige Maßnahmen in der Psychiatrie“, 2158 (2019) „Zwangsmaßnahmen bei der psychischen Gesundheit beenden: Die Notwendigkeit eines menschenrechtsgestützten Ansatzes“ und 2227 (2022) „Die Nichtunterbringung von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen“ gegen einen solchen Protokollentwurf ausgesprochen hat. Des Weiteren empfahl die Versammlung in der Empfehlung 2275 (2024) „Den Gewahrsam ‚sozial unangepasster‘ Personen beenden“ dem Ministerkomitee, bei der weiteren Prüfung des Protokollentwurfs dafür Sorge zu tragen, dass alle Leitlinien des Europarates vollständig im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) und den Leitlinien der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen stehen. 4. Die Versammlung unterstützt uneingeschränkt das erklärte Ziel des Protokollentwurfs, die Würde und Identität aller Menschen zu schützen und ohne Diskriminierung die Wahrung ihrer Autonomie, ihrer Unversehrtheit und ihrer sonstigen Rechte und Grundfreiheiten im Hinblick auf Zwangseinweisung und -behandlung in psychiatrischen Einrichtungen zu gewährleisten. Die der Versammlung übermittelten zusätzlichen Texte verdeutlichen den Kontext der Ausarbeitung des Protokollentwurfs. 5. Jedoch stellt sie fest, dass sowohl der ehemalige Menschenrechtskommissar des Europarates als auch zivilgesellschaftliche Organisationen und verschiedene einschlägige Gremien der Vereinten Nationen, darunter der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, den Protokollentwurf entschieden ablehnen, insbesondere weil sie ihn für unvereinbar mit dem von allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifizierten CRPD halten. Ihnen zufolge würde der Protokollentwurf die Abschaffung von Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen erschweren und dem Geist und Wortlaut des CRPD zuwiderlaufen. 6. Die Versammlung bekräftigt, dass der Europarat als führende regionale Menschenrechtsorganisation das durch das CRPD eingeführte Paradigma vollständig in seine Arbeit integrieren muss. 7. Aus diesem Grunde gibt die Versammlung eine negative Stellungnahme zum Protokollentwurf in seiner jetzigen Form ab und empfiehlt dem Ministerkomitee vor der Prüfung des Protokollentwurfs eine Studie in Auftrag zu geben, um die Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem CRPD festzustellen. 8. Die Versammlung hält es zwar für notwendig, einen Rahmen für außergewöhnliche Maßnahmen als letztes Mittel zu schaffen, ist jedoch der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen auf die Wahrung der Autonomie der Menschen im Einklang mit den Leitlinien des CRPD konzentrieren sollten. Da es das letztendliche Ziel wäre, unfreiwillige Maßnahmen auslaufen zu lassen, ruft sie das Ministerkomitee auf zu erwä- 2 Versammlungsdebatte am 28. Januar 2026 (6. Sitzung) (siehe Dok. 16309, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatterin: Carmen Leyte). Von der Versammlung am 28. Januar 2026 (6. Sitzung) verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. gen, mithilfe eines flexibleren Instruments als einem Protokoll fortzufahren, beispielsweise mit einer Empfehlung. Eine solche Empfehlung sollte in völliger Übereinstimmung mit dem CRPD sowie seinen Allgemeinen Grundsätzen und Leitlinien stehen. 9. Daher begrüßt die Versammlung den Entwurf einer Empfehlung zur Wahrung der Autonomie in der psychiatrischen Versorgung, einer Empfehlung, welche die Notwendigkeit betont, die Autonomie von Personen in psychiatrischen Einrichtungen zu achten und den Einsatz von Zwangsmaßnahmen bei der Erbringung der Versorgungsleistungen zu verhindern. Sie unterstützt voll und ganz diesen Text, der mit den vom Europarat vertretenen Werten der Würde und Menschlichkeit im Einklang steht, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, ihn umzusetzen. Empfehlung 2301 (2026)3 Wahlen in Krisenzeiten 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2636 (2026) „Wahlen in Krisenzeiten“ und unterstreicht, dass die Krisen der jüngsten Vergangenheit, z.B. Pandemien, Naturkatastrophen, Terroranschläge, bewaffnete Konflikte und hybride Bedrohungen, Gefahr laufen, Wahlprozesse ernsthaft zu stören und die institutionellen Schutzmaßnahmen infrage zu stellen. 2. Derartige Krisen gefährden die praktische Organisation von Wahlen und laufen Gefahr, sich in gravierender Weise auf die Grundrechte und Freiheiten auszuwirken, die für demokratische Teilhabe von wesentlicher Bedeutung sind. 3. Die Versammlung äußert ihre große Sorge darüber, dass Wahlen heute selten unter normalen Bedingungen stattfinden. Polarisierung, systemische Desinformation, ausländische Einmischung, Cyberangriffe, klimabedingte Störungen und das Übergreifen von Konflikten haben einen anhaltenden Kontext der Gefahr und der Vulnerabilität für Wahlprozesse geschaffen. 4. Die Versammlung unterstreicht, dass freie und faire Wahlen die Eckpfeiler demokratischer Gesellschaften sind. Unabhängige und transparente Wahlen sind sowohl für das Vertrauen der Bürger in öffentliche Institutionen als auch für einen fairen Wettbewerb im Vorfeld der Wahlen unerlässlich. 5. Die Versammlung verweist in diesem Zusammenhang auf den umfangreichen Besitzstand des Europarates auf dem Gebiet der Wahlen, einschließlich der Arbeit der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der eigenen Wahlbeobachtungsaktivitäten der Versammlung. 6. Aufbauend auf der Parlamentarischen Konferenz von Bern 2023 „Wahlen in Krisenzeiten: Herausforderungen und Möglichkeiten“ und in Anlehnung an die Arbeit des Europarates an einem Neuen demokratischen Pakt für Europa unterstreicht die Versammlung, dass der Schutz der Integrität von Wahlen im Mittelpunkt der Bemühungen zum Schutz und zur Wiederbelebung der Demokratie in Europa stehen muss. 7. Angesichts der entscheidenden Rolle, die der Europarat bei der Gewährleistung der Integrität von Wahlen spielt, ersucht die Versammlung das Ministerkomitee, 7.1. die Kohärenz und Sichtbarkeit der Arbeit des Europarates im Hinblick auf die Resilienz von Wahlen zu stärken, beispielsweise durch die Entwicklung einer Reihe von Standards für die Vorbereitung von Wahlen in Krisensituationen sowie durch die Stärkung des Wahlzyklus der Organisation als ein umfassendes Instrument, das alle Phasen des Wahlprozesses abdeckt; 7.2. die Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Prüfung ihrer rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen zu verbessern, indem es klare, verhältnismäßige und transparente Mechanismen für die Durchführung oder Verschiebung von Wahlen in Notsituationen bietet, die im Einklang mit den europäischen und internationalen Normen stehen; 3 Versammlungsdebatte vom 27. Januar 2026 (4. Sitzung) (siehe Dok. 16297, Bericht des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatter: Damien Cottier). Von der Versammlung am 27. Januar 2026 (4. Sitzung) verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 7.3. eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den maßgeblichen Interessengruppen zu fördern, um die Resilienz der gesamten Gesellschaft gegen Desinformation, Cyberangriffe und ausländische Einflussnahme, insbesondere in Zeiten von Wahlen, zu stärken; 7.4. den regelmäßigen Austausch zwischen den zentralen Wahlkommissionen der Mitgliedstaaten und der internationalen Partnerländer über die Bedrohungen für die Wahlprozesse und Maßnahmen zur Stärkung ihrer Integrität und Resilienz zu fördern und sich dabei auf Foren wie die Europäische Konferenz der Wahlbehörden zu stützen und sie zu stärken; 7.5. weiterhin fortwährende Unterstützung, beispielsweise durch technische Hilfs- und Kooperationsprogramme, für von Konflikten oder verlängerten Notständen betroffene Mitgliedstaaten zu leisten und dabei den Schwerpunkt der Beachtung auf die Ukraine zu legen, um die Durchführung sicherer, inklusiver und glaubwürdiger Wahlen, die den europäischen und internationalen Normen entsprechen, zu ermöglichen, sobald die Umstände es erlauben. Empfehlung 2302 (2026)4 Demokratien mit jungen Menschen stärken: Von der Teilhabe zur gemeinsamen Verantwortung 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2639 (2026) „Demokratien mit jungen Menschen stärken: Von der Teilhabe zur gemeinsamen Verantwortung“, in der erneut bekräftigt wird, dass die Erneuerung und Resilienz einer Demokratie von der umfassenden und effektiven Teilhabe junger Menschen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens abhängen. 2. Die Versammlung lobt die Errungenschaften des Jugendsektors des Europarates, insbesondere sein System der gemeinsamen Verwaltung („Co-Management“), das weiterhin einzigartig im System der internationalen Organisationen ist, und erkennt den zentralen Beitrag der Europäischen Jugendzentren in Straßburg und Budapest sowie der Europäischen Jugendstiftung an. 3. Die Versammlung begrüßt die Erklärung, die auf der 10. Jugendministerkonferenz des Europarates verabschiedet wurde, sowie die bei derselben Gelegenheit verabschiedete Entschließung über einen Referenzrahmen des Europarates für eine Jugendperspektive, und ruft das Ministerkomitee auf, dessen effektive Umsetzung in allen Sektoren und Überwachungsorganen der Organisation zu gewährleisten. 4. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf, 4.1. erneut zu bekräftigen, dass die Teilhabe junger Menschen eine übergeordnete Priorität des Europarates ist, und dabei die systematische Einbeziehung der Jugendperspektive in alle zwischenstaatlichen, Überwachungs- und Kooperationsaktivitäten sicherzustellen; 4.2. das System der gemeinsamen Verwaltung durch stärkere Synergien zwischen dem Gemeinsamen Rat für Jugend, der Versammlung und dem Kongress der Gemeinden und Regionen, beispielsweise über regelmäßige Austausche und gemeinsame Initiativen, zu stärken; 4.3. kalkulierbare mehrjährige finanzielle Mittel für das „Jugend für Demokratie“-Programm des Europarates, die Europäische Jugendstiftung und die Europäischen Jugendzentren bereitzustellen, um eine langfristige Planung, Zugänglichkeit und Inklusivität zu gewährleisten; 4.4. seine Unterstützung für das Qualitätslabel für Jugendzentren auf der Grundlage der während der Präsidentschaft von Luxemburg über das Ministerkomitee des Europarates verabschiedeten „Marienthaler Erklärung“ fortzusetzen; 4.5. die Integration der Standards des Europarates für die Teilhabe junger Menschen in die nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken durch technische Hilfe, Peer Learning und die Schulung von Beamtinnen und Beamten zu unterstützen; 4 Versammlungsdebatte vom 28. Januar 2026 (5. Sitzung) (siehe Dok. 16308, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Berichterstatterin: Sona Ghazaryan, sowie Dok. 16332, Stellungnahme des Ausschusses für politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatterin: Elisabetta Gardini). Von der Versammlung am 28. Januar 2026 (5. Sitzung) verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 4.6. die Partnerschaften mit anderen internationalen und regionalen Organisationen wie der Europäischen Union, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) sowie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu verstärken, um eine kohärente internationale Agenda für die Rechte junger Menschen und demokratisches Engagement zu fördern; 4.7. die Sammlung von Vergleichsdaten und Studien über Teilhabe, Verdrossenheit und Vertrauen junger Menschen in die Demokratie zu fördern, um eine evidenzbasierte Politik zu unterstützen; 4.8. bei ihrer Arbeit alle Anstrengungen zu unternehmen, um junge Menschen in den europäischen Gesellschaften zu erreichen, die keinen Zugang zu den üblichen institutionellen Kanälen für eine Teilhabe haben; 4.9. als konkreten Ausdruck der Solidarität und Kontaktaufnahme mit jungen Menschen in der erweiterten Region die Einrichtung eines dritten Standortes für das Europäische Jugendzentrum im Schwarzmeerraum im Rahmen der verfügbaren Mittel zu fördern. 5. Die Versammlung unterstützt die Schaffung einer gesamteuropäischen Kampagne zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, um Expertise, Schulungen und Unterstützungsmaterial für Mitgliedstaaten bereitzustellen, die bereit sind, sich mit einer solchen Reform zu befassen oder sie umzusetzen, im Einklang mit den vom Europarat identifizierten bewährten Verfahren. 6. Durch die Verstärkung der institutionellen Kapazitäten des Europarates und seines Engagements für die Beteiligung junger Menschen kann das Ministerkomitee sicherstellen, dass junge Menschen konstruktiv an der Gestaltung der zukünftigen Agenda der Organisation und ihrer Reformen als aktive Unterstützer von Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit beteiligt werden. Empfehlung 2303 (2026)5 Sozialisierung an Schulen: für eine inklusive und partizipative Bildung im Sinne demokratischer Werte Parlamentarische Versammlung 1. Als Reaktion auf den weltweiten Niedergang der Demokratie und unter Bezugnahme auf ihre Entschließung 2640 (2026) „Sozialisierung in der Schule: für eine inklusive und partizipative Bildung im Sinne demokratischer Werte“ betont die Parlamentarische Versammlung, dass das Erlernen und die praktische Ausübung von Demokratie heute eine zentrale politische und bildungspolitische Priorität in Europa sein sollten, um junge Menschen dabei zu unterstützen, sich als demokratische Bürger zu engagieren. 2. Aus diesem Grunde unterstützt die Versammlung die Entscheidung der Bildungsminister des Europarates, neue Prioritäten und Maßnahmen zur Umsetzung der Reykjavík-Grundsätze für Demokratie festzulegen; sie billigt dazu die Bildungsstrategie des Europarates 2024-2030. Diese Strategie ruht im Wesentlichen auf drei Säulen: 1. Erneuerung des demokratischen und staatsbürgerlichen Auftrags der Bildung, 2. Stärkung der sozialen Verantwortung und Reaktionsfähigkeit des Bildungswesens sowie 3. Förderung der Bildung durch eine auf den Menschenrechten gründende digitale Transformation. 3. Die Initiative des Generalsekretärs, einen Neuen demokratischen Pakt für Europa ins Leben zu rufen, um die Mitgliedstaaten bei der Stärkung der demokratischen Widerstandsfähigkeit zu unterstützen, ist darüber hinaus sehr zeitgemäß. Die Versammlung ist der Auffassung, dass der Aufbau widerstandsfähigerer und reaktionsfähigerer Bildungssysteme ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses sein muss. Um Bildung zu einer Priorität zu machen, Ressourcen bereitzustellen und Strategien zu entwickeln, die es Schulen ermöglichen, auf vielfältige gesellschaftliche und demokratische Herausforderungen zu reagieren und zu Orten zu werden, an denen demokratische, inklusive und partizipative Prinzipien gelernt und praktiziert werden können, ist das politische Engagement der Mitgliedstaaten entscheidend. 5 Versammlungsdebatte vom 28. Januar 2026 (6. Sitzung) (siehe Dok. 16314, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Berichterstatterin: Luz Martínez Seijo). Von der Versammlung am 28. Januar 2026 (6. Sitzung) verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 4. Lehrkräfte und Schulleitungen spielen eine zentrale Rolle in diesem auf einer demokratischen Schulkultur basierenden Prozess; dieser muss innerhalb des Europäischen Raums der Politischen Bildung umfassend entwickelt und genutzt werden. Der Europarat bietet Lehrkräften wertvolle Leitlinien und praktische Instrumente, wie beispielsweise den Referenzrahmen „Kompetenzen für eine demokratische Kultur“; Erfahrungen aus früheren Projekten, wie „Democratic and Inclusive School Culture in Operation" (DISCO) [ Demokratische und inklusive Schulkultur in der Praxis] oder „Free to Speak – Safe to Learn. Democratic Schools for All“ [Frei sprechen – sicher lernen. Demokratische Schulen für Alle], sind ebenfalls hilfreich. Darüber hinaus bietet das Europäische Jahr der Digital Citizenship Education 2025 eine nützliche Plattform für den Austausch von Erfahrungen und den Zugang zu Ressourcen und innovativen Praktiken in diesem Bereich. 5. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Versammlung dem Ministerkomitee, die Mitgliedstaaten bei der Durchführung einer strategischen Politiküberprüfung im Einklang mit der Bildungsstrategie des Europarates 2024-2030 zu unterstützen und insbesondere: 5.1 einen lernerzentrierten und auf den Menschenrechten gründenden Bildungsansatz zu fördern und zu gewährleisten, dass alle Lernenden – einschließlich schutzbedürftiger Gruppen wie Migrantenkinder und Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – von einem inklusiven Ansatz profitieren, der ihre Bedürfnisse, Talente, Fähigkeiten und Interessen wertschätzt und sie nicht auf vermeintliche Einschränkungen reduziert; 5.2 die demokratische Mission der Bildungssysteme zu fördern, indem eine vollständige Angleichung an den Europäischen Raum der Politischen Bildung sichergestellt wird; die Umsetzung und breite Anwendung des Referenzrahmens „Kompetenzen für eine demokratische Kultur“ zu erleichtern und eine geeignete demokratische politische Bildung als eigenständiges Pflichtfach zu fördern, das durch die querschnittsmäßige Integration von Kompetenzen für eine demokratische Kultur in andere einschlägige Fächer auf allen Stufen der formalen Bildung ergänzt wird; 5.3 Leitlinien für die vollständige Integration des Bildungsprogramms des Europarates für digitale politische Bildung in die Bildungssysteme bereitzustellen; 5.4 zielgerichtete und praktische Orientierungshilfen bereitzustellen, um die Kompetenzen für eine demokratische Kultur und digitale politische Bildung in die Lehrerausbildung, die berufliche Bildung sowie die frühkindliche Bildung und Betreuung zu integrieren; 5.5 die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) sowie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) fortzusetzen und gegebenenfalls zu verstärken, mit dem Ziel, kohärente und einander ergänzende Leitlinien bereitzustellen, um die demokratische Rolle der Bildung und das Konzept einer demokratischen Schulkultur zu stärken, damit es in den Schulen weit verbreitet und umgesetzt wird. Empfehlung 2304 (2026)6 Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale Rechte als Fundament für widerstandsfähige Demokratien und soziale Gerechtigkeit 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Empfehlung 1976 (2011) „Die Rolle der Parlamente bei der Konsolidierung und Entwicklung der sozialen Rechte in Europa”, ihre Entschließung 2180 (2017) und Empfehlung 2112 (2017) „Der „Turin-Prozess“: soziale Rechte in Europa stärken” sowie ihre Entschließung 2644 (2026) „Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale Rechte als Fundament für widerstandsfähige Demokratien und soziale Gerechtigkeit”. 2. Die Versammlung begrüßt das Protokoll zur Änderung der Europäischen Sozialcharta (SEV Nr. 142, „Turiner Protokoll“) und die seit 2022 vom Ministerkomitee in Gang gesetzten Reformen zur Verbesserung der Effektivität, Klarheit und Wirkung der Europäischen Sozialcharta (SEV Nr. 35, im Folgenden „Charta“). 6 Versammlungsdebatte am 29. Januar 2026 (8. Sitzung) (siehe Dok. 16335, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatter: Paul Galles). Von der Versammlung am 29. Januar 2026 verabschiedeter Text (8. Sitzung). Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 3. Die Versammlung betont, dass angesichts des beispiellosen Drucks, der auf den Demokratien lastet, soziale und wirtschaftliche Rechte zu den Bereichen gehören müssen, die es vorrangig anzugehen gilt – auch im Zusammenhang mit den Arbeiten zum Neuen demokratischen Pakt –, und dass die Charta einer der wichtigsten Pfeiler demokratischer Stabilität und Sicherheit ist. Sie fordert das Ministerkomitee auf, dieses zentrale Anliegen bei seinen Entscheidungen und Schwerpunktsetzungen in Bezug auf den Pakt und die Charta weiterhin in den Vordergrund zu stellen. 4. Im Jahr 2026 jährt sich zum 65. Mal die Verabschiedung der ursprünglichen Charta und zum 30. Mal die Verabschiedung ihrer überarbeiteten Fassung (Europäische Sozialcharta (revidiert), SEV Nr. 163, im Folgenden „revidierte Charta“). Die Versammlung ist deshalb der Ansicht, dass dieses Jahr eine einmalige Gelegenheit und einen wichtigen Meilenstein im Hinblick auf die Förderung der sozialen Rechte darstellt. Sie fordert das Ministerkomitee auf, eine Reihe von Initiativen zu ergreifen, um dieses Vorhaben in die Praxis umzusetzen, und 4.1. ein Programm mit Aktivitäten und Austauschmaßnahmen rund um die Charta zu initiieren und zu fördern, darunter Debatten, Konferenzen und Kampagnen, und dabei die Zivilgesellschaft – insbesondere junge Menschen – und die Sozialpartner einzubeziehen, um die Bekanntheit der Charta zu erhöhen und ihre wirksame Umsetzung zu fördern; 4.2. gemeinsam mit den zuständigen Ministerien die Ratifizierung der revidierten Charta und des Zusatzprotokolls zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden (SEV Nr. 158, im Folgenden „Protokoll über Kollektivbeschwerden”) zu fördern und zu beschleunigen; 4.3. in Bezug auf die Wahl der Mitglieder des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte durch die Versammlung – die einzige Bestimmung des Turiner Protokolls, die nicht angewendet wird – einen diesbezüglichen einstimmigen Beschluss zu fassen, bis weitere Fortschritte bei der Ratifizierung des Protokolls durch die Mitgliedstaaten erzielt worden sind; 4.4. über die politischen Impulse, die von diesem Jubiläumsjahr ausgehen, nachzudenken und sie in die künftigen Prioritäten des Arbeitsprogramms und Haushalts des Europarates einzubeziehen. 5. Die Versammlung hält es für besonders wichtig, dass das Grundrecht auf eine gesunde Umwelt im Rahmen der Bemühungen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, der demokratischen Stabilität, der sozialen Gleichheit und der Gerechtigkeit durch ein rechtsverbindliches Instrument anerkannt wird. Eine der Möglichkeiten, die die Versammlung unterstützen würde, besteht darin, die revidierte Charta durch ein Zusatzprotokoll zu ergänzen, in dem das Recht auf eine gesunde Umwelt explizit verankert wird. 6. Trotz jahrelanger Arbeit des Lenkungsausschusses für Menschenrechte (CDDH), in deren Ergebnis er seine „Studie über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit eines oder mehrerer weiterer Instrumente im Bereich Menschenrechte und Umwelt” vorlegen konnte, und trotz des positiven Beispiels mehrerer Mitgliedstaaten – Andorra, Frankreich, Island, Luxemburg, Monaco, Portugal, Slowenien und Spanien – vermied das Ministerkomitee auf seiner Ministertagung am 14. Mai 2025 in Luxemburg, sich mit dem Kern der Sache auseinanderzusetzen. Dieses Versäumnis steht in krassem Gegensatz zu den in der Erklärung von Reykjavík eingegangenen Verpflichtungen, in der die Mitgliedstaaten anerkannt haben, dass der Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Umwelt dringend verstärkt werden muss. Dies hat zur Folge, dass Europa nach wie vor der einzige Kontinent ist, der über keinen regionalen Rechtsrahmen zur Sicherung des Rechts auf eine gesunde Umwelt verfügt. 7. Die Versammlung ist außerdem besonders daran interessiert, alle Klauseln aus den Menschenrechtsverträgen des Europarates zu streichen, die es den Vertragsparteien ermöglichen, den Vertrag nicht auf ihr gesamtes Hoheitsgebiet anzuwenden, wie beispielsweise Artikel 38 der Charta und Artikel A der revidierten Charta. Diese Klauseln sind mit den Normen des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 unvereinbar und bedeuten, dass für die ausgenommenen Gebiete andere Menschenrechtsstandards gelten. 8. Ebenso erinnert die Versammlung daran, dass die Charta und die revidierte Charta nur für Staatsangehörige eines Vertragsstaates sowie für Ausländer gelten, die im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates, in dem sie sich aufhalten, ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben oder regulär beschäftigt sind. Diese Einschränkung steht ebenfalls im Widerspruch zu der vom Europarat verfochtenen Universalität der Menschenrechte. Angesichts all dieser Bereiche mit Verbesserungsbedarf fordert die Versammlung das Ministerkomitee nachdrücklich auf, anlässlich der Ministertagung in Chișinău im Mai 2026 den CDDH zu beauftragen, eine Machbarkeitsstudie über eine Überarbeitung des sachlichen, räumlichen und persönlichen Geltungsbereichs der Charta zu erstellen. Entschließung 2635 (2026)7 Die Fortschritte im Überwachungsverfahren der Versammlung (Januar bis Dezember 2025) 1. Die Parlamentarische Versammlung erkennt die Arbeit an, die der Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss) bei der Erfüllung seines Mandats geleistet hat, das in der (geänderten Fassung von) Entschließung 1115 (1997) „Die Einsetzung eines Versammlungsausschusses für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss)“ festgelegt wurde. Insbesondere begrüßt sie die Maßnahmen des Ausschusses zur Begleitung der zehn einem umfassenden Überwachungsverfahren unterliegenden Länder (Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Republik Moldau, Polen, Serbien, Türkei und Ukraine) bei ihren Bemühungen um die vollständige Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen, die sie mit dem Beitritt zum Europarat eingegangen sind. Sie begrüßt außerdem die Bemühungen der Länder, die an einem Post-Monitoring-Dialog beteiligt sind (Albanien, Montenegro und Nordmazedonien), sowie der Länder, die einer regelmäßigen Überwachung ihrer mit einer Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen unterliegen (Griechenland, Niederlande, Schweden und Spanien). 2. Die Versammlung beglückwünscht Bulgarien zum Abschluss seines Post-Monitoring-Dialogs im Jahr 2025 und würdigt damit die Fortschritte, die bei der Umsetzung der verbleibenden Empfehlungen der Versammlung hinsichtlich seiner Mitglieds- und Beitrittsverpflichtungen erzielt wurden. 3. Die Versammlung nimmt die 2025 durchgeführten Informationsbesuche und die Feststellungen der jeweiligen Ko-Berichterstatter in Bezug auf Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Georgien, die Republik Moldau, Nordmazedonien, Schweden, Spanien, die Türkei und die Ukraine zur Kenntnis. 4. Die Versammlung begrüßt die positiven Entwicklungen und die im Berichtszeitraum erzielten Fortschritte in den Ländern, die einem umfassenden Überwachungsverfahren unterliegen oder an einem Post-Monitoring- Dialog beteiligt sind; sie bringt ihre Besorgnis über einige negative Entwicklungen und verbleibende Defizite zum Ausdruck und fordert all diese Länder nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die uneingeschränkte Einhaltung ihrer Mitglieds- und Beitrittsverpflichtungen gegenüber dem Europarat zu verstärken. Die Versammlung ist bereit und entschlossen, in dieser Hinsicht mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen. 5. Hinsichtlich der Länder, die einem umfassenden Überwachungsverfahren unterliegen, 5.1. bedauert die Versammlung in Bezug auf Armenien die übermäßige Polarisierung und Stigmatisierung politischer Gegner durch alle Seiten. Sie ist zutiefst besorgt über die Spannungen zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Oberhaupt der Armenischen Kirche sowie über Berichte, wonach mehrere Geistliche der Armenisch-Apostolischen Kirche Pläne zur Machtübernahme schmieden. Die Versammlung bekräftigt, dass seit 2018 drei aufeinanderfolgende Wahlen ohne Unregelmäßigkeiten stattgefunden haben, betont jedoch erneut, dass Vorschriften gegen den Missbrauch öffentlicher Mittel und zur Finanzierung politischer Parteien eingeführt werden müssen. Im Vorfeld der Parlamentswahlen im Juni 2026 fordert die Versammlung eine Verbesserung der Beziehungen zwischen der politischen Mehrheit und der Opposition, um sicherzustellen, dass der Wahlkampf auf Themen und politische Inhalte ausgerichtet ist und keine persönlichen Angriffe zwischen den Wahlkandidaten stattfinden. In diesem Zusammenhang verweist die Versammlung auf die Empfehlung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), dass „gewählte Gremien und politische Parteien geeignete Verhaltenskodizes verabschieden sollten, die Hassrede verbieten, sowie ihre Mitglie- 7 Versammlungsdebatte am 26. Januar 2026 (2. Sitzung) (siehe Dok. 16316, Bericht des Ausschusses für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss), Ko-Berichterstatterin: Zanda Kalniņa- Lukaševica). Von der Versammlung am 26. Januar 2026 (2. Sitzung) verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. der und Anhänger dazu auffordern sollten, sich nicht daran zu beteiligen, sie zu billigen oder zu verbreiten, und Sanktionen vorsehen sollten“. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass der derzeitige Ministerpräsident beabsichtigt, nach den Parlamentswahlen 2026 ein Verfassungsreferendum durchzuführen; 5.2. ist die Versammlung in Bezug auf Aserbaidschan unter Verweis auf ihre Entschließung 2527 (2024) „Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation Aserbaidschans aus sachlichen Gründen“ weiterhin ernsthaft besorgt über die weitere Verschlechterung der Menschenrechtslage im Land und die Zunahme der Zahl der Personen, die angeblich aus politischen Gründen inhaftiert sind, darunter Aktivisten der Zivilgesellschaft, Journalisten und Medienmitarbeiter, Wissenschaftler, Oppositionspolitiker und andere Regierungskritiker. Sie fordert die Behörden nachdrücklich auf, die Vergeltungsmaßnahmen einzustellen und alle Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert sind, unverzüglich freizulassen, darunter 23 armenische Häftlinge, den Menschenrechtsaktivisten Anar Mammadli sowie die Journalisten und Medienmitarbeiter, die in den Fall Abzas Media verwickelt sind. Die Versammlung fordert die Regierung erneut auf, das Gesetz über politische Parteien, das Mediengesetz und die einschlägigen Rechtsvorschriften über nichtstaatliche Organisationen im Einklang mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) zu ändern und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Die Versammlung verurteilt erneut die Entscheidung des aserbaidschanischen Außenministeriums, zahlreiche Mitglieder der Versammlung unter anderem aufgrund ihrer Zustimmung zur Entschließung 2527 (2024) zu unerwünschten Personen zu erklären, und fordert die Behörden nachdrücklich auf, diese Entscheidung unverzüglich zu widerrufen. Die Versammlung nimmt die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit zwischen den aserbaidschanischen Behörden und dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zur Kenntnis und fordert die Behörden auf, mit allen Organen des Europarates, einschließlich der Versammlung selbst, einen konstruktiven Dialog zu führen; 5.3. begrüßt die Versammlung in Bezug auf Bosnien und Herzegowina die Lösung der jüngsten politischen Krise durch das Festhalten an der Rechtsstaatlichkeit und die Durchführung demokratischer Wahlen. Sie begrüßt außerdem die Entscheidung der Nationalversammlung der Republika Srpska, zwischen 2023 und 2025 verabschiedete Gesetze auf Entitätsebene, die für verfassungswidrig erklärt worden waren, aufzuheben. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass vorgezogene Wahlen zum Präsidenten der Republika Srpska organisiert wurden, um Herrn Dodik, dem durch eine endgültige und rechtskräftige gerichtliche Entscheidung das Mandat entzogen wurde, zu ersetzen. Gleichwohl bedauert sie die sehr geringe Wahlbeteiligung und die Tatsache, dass es – trotz der Änderungen des Wahlgesetzes von 2024, die darauf abzielten, die Transparenz und Integrität des Wahlprozesses zu verbessern – zu Wahlbetrug gekommen sein soll. Was den Entscheidungsprozess auf staatlicher Ebene betrifft, so ist die Versammlung besorgt über die anhaltende Nutzung von Vetos und Blockadeverfahren aus politischen Gründen, die die Umsetzung von Reformen behindern. Die Versammlung fordert die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina nachdrücklich auf, das Auswahlverfahren für den Posten eines Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf Bosnien und Herzegowina ohne weitere Verzögerung und im Einklang mit dem Gebot der Fairness und Transparenz abzuschließen. Die Versammlung nimmt die laufenden Diskussionen über die Änderungen des Gesetzes über die Gerichte von Bosnien und Herzegowina und des Gesetzes über den Hohen Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft zur Kenntnis und fordert die zuständigen staatlichen Organe auf, diese Rechtsinstrumente im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission zügig zu verabschieden; 5.4. bekräftigt die Versammlung in Bezug auf Georgien ihren in den Entschließungen 2585 (2025), 2600 (2025) und 2624 (2025) dargelegten Standpunkt und äußert ihre tiefe Besorgnis über den immer schneller voranschreitenden Zerfall der Demokratie im Land. Sie bedauert zutiefst, dass die Entwicklungen im Jahr 2025 Zweifel an der Existenz der Demokratie in Georgien und an der Bereitschaft der Regierung, die Mitglieds- und Beitrittsverpflichtungen Georgiens gegenüber dem Europarat zu erfüllen, aufkommen lassen. Die Versammlung verurteilt den Antrag der regierenden Mehrheit beim Verfassungsgericht, drei wichtige Oppositionsbewegungen zu verbieten: die Vereinigte Nationale Bewegung, Ahali/Koalition für den Wandel und Starkes Georgien/Lelo. Sie äußert sich außerdem besorgt über die politisch motivierten und erfundenen Anschuldigungen gegen wichtige Oppositionsführer und Aktivisten nichtstaatlicher Organisationen. Die Versammlung fordert die Behörden auf, diese inakzeptablen Maßnahmen gegen die demokratische Opposition einzustellen, da deren Fortsetzung faktisch zur Errichtung einer Diktatur in Georgien führen würde. Die Versammlung mahnt Georgien eindringlich, diese Rückschritte im Bereich der Demokratie unverzüglich rückgängig zu machen, in einen Dialog mit der Versammlung zu treten und sicherzustellen, dass das Land seinen Verpflichtungen als Mitglied nachkommt; 5.5. verweist die Versammlung in Bezug auf Ungarn auf die Entschließung 2617 (2025) und bekräftigt ihre Besorgnis über die Schwächung der demokratischen Kontrollmechanismen sowie die Instrumentalisierung von Verfassungsnormen, des Grundgesetzes und der Kardinalgesetze zur Zementierung der politischen Präferenzen der Regierungspartei. In Bezug auf die Wahlen stellt die Versammlung mit Besorgnis fest, dass im Zuge mehrerer Reformen das Missverhältnis zwischen der Anzahl der erhaltenen Stimmen und der Anzahl der gewonnenen Sitze verstärkt wurde. Sie fordert daher eine vollständige Überarbeitung des Wahlrechts nach den Wahlen 2026 auf der Grundlage umfassender Konsultationen mit den wichtigsten politischen Parteien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Experten. Die Versammlung äußert außerdem Besorgnis über den Mangel an politischem Willen zur Bekämpfung der Korruption auf höchster Ebene sowie über Maßnahmen, durch die zivilgesellschaftliche Organisationen und die unabhängigen Medien zum Schweigen gebracht werden sollen. Die Versammlung fordert Ungarn auf, das Amt für Souveränitätsschutz abzuschaffen und den Entwurf eines Gesetzes über die Transparenz des öffentlichen Lebens abzulehnen; 5.6. begrüßt die Versammlung in Bezug auf die Republik Moldau den anhaltenden Willen der moldauischen Regierung zur Reform der demokratischen Institutionen im Einklang mit europäischen Standards und Normen. Sie fordert die Regierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass diese Reformen so transparent und inklusiv wie möglich sind, um ihre Wirksamkeit und Unumkehrbarkeit zu gewährleisten. Die Versammlung verurteilt die beispiellose Einmischung der Russischen Föderation in die jüngsten Parlamentswahlen sowie ihre Bemühungen, das Land zu destabilisieren. Um die Widerstandsfähigkeit der moldauischen Institutionen gegenüber solchen Bestrebungen zu stärken, empfiehlt die Versammlung der moldauischen Regierung, die Reform des Wahlrechts entsprechend den Empfehlungen der Venedig-Kommission fortzusetzen, auch im Hinblick auf die Briefwahl. Darüber hinaus empfiehlt sie den moldauischen Stellen, den Rechtsrahmen für die Meinungsfreiheit weiter zu stärken, indem sie die Gesetze, die ein Verbot von Medien ermöglichen, überarbeiten und unverzüglich das neue Gesetz über Massenmedien verabschieden; 5.7. nimmt die Versammlung in Bezug auf Polen das Ergebnis der dortigen Präsidentschaftswahlen zur Kenntnis, die im Mai und Juni 2025 stattfanden und von der Internationalen Wahlbeobachtungsmission als „von Wettbewerb geprägt und gut organisiert” bewertet wurden. Sie äußert sich besorgt über die tiefe Polarisierung des Landes und fordert die Regierung und den Präsidenten nachdrücklich auf, gemeinsam an der Beilegung ihrer institutionellen Streitigkeiten zu arbeiten und die dringend notwendigen Reformen der Justiz wieder in Gang zu bringen, die für die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz in Polen erforderlich sind. Die Versammlung fordert die Behörden daher auf, den Empfehlungen der Venedig- Kommission in ihrer bevorstehenden Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen über den Status von Richtern in Polen in vollem Umfang nachzukommen; 5.8. ist die Versammlung in Bezug auf Serbien besorgt über die Eskalation der seit November 2024 andauernden Massenproteste, die nach dem Einsturz des Bahnhofsvordachs in Novi Sad ausgebrochen sind. Sie stellt fest, dass sich diese Proteste über das ganze Land ausgebreitet haben und eine Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen beteiligt sind, die Neuwahlen, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Gerechtigkeit fordern. Die Versammlung fordert die serbischen Stellen auf, auf die legitimen Forderungen der Demonstranten einzugehen und einen konstruktiven Dialog zu führen. Sie mahnt die Behörden außerdem eindringlich, von unverhältnismäßiger Gewaltanwendung gegen Demonstranten abzusehen und sicherzustellen, dass alle Vorfälle von Gewalt unverzüglich, unabhängig und gründlich untersucht werden. Jeder, der für Gewalttaten verantwortlich ist, sei es ein Vollzugsbeamter oder eine Privatperson, sollte zur Rechenschaft gezogen werden. Die Versammlung fordert die Behörden außerdem auf, die Schikanierung, Verleumdung und Einschüchterung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Aktivisten einzustellen. In Bezug auf die Medienfreiheit äußert die Versammlung ihre Besorgnis über die Enthüllungen zu der Überwachung serbischer Journalisten und Aktivisten und fordert die Behörden nachdrücklich auf, diese Praxis zu beenden und derartigen Übergriffen effektiv nachzugehen. Die dafür Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Ausarbeitung des nächsten Berichts über die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Serbien stellt eine Priorität dar; 5.9. bekräftigt die Versammlung in Bezug auf die Türkei ihre Entschließungen 2599 (2025), 2528 (2024), 2518 (2023) und 2459 (2022). Sie fordert die Behörden erneut auf, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollständig und zügig umzusetzen, und ermahnt sie, Herrn Kavala, Herrn Demirtaş und Frau Yüksekdağ Şenoğlu unverzüglich freizulassen. Darüber hinaus fordert sie die Behörden nachdrücklich auf, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um das „Recht auf Hoffnung” (siehe Őcalan gegen Türkei (Nr. 2)) einzuführen. Die Versammlung fordert die Türkei auf, die notwendigen Reformen durchzuführen, um ein wirksames System der wechselseitigen Kontrolle wiederherzustellen und die volle Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten. Darüber hinaus fordert sie die Behörden auf, alle Formen von Repressalien gegenüber Politikern, Anwälten, Journalisten und zivilgesellschaftlichen Aktivisten zu beenden und Folter und körperliche Misshandlung in Haftanstalten zu unterbinden sowie die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Versammlung fordert die Regierung ferner auf, den in demokratischen Wahlen zum Ausdruck gebrachten Willen des Volkes zu respektieren, insbesondere indem demokratisch gewählte Bürgermeister nicht durch vom Innenminister ernannte Gouverneure ersetzt und die Angriffe auf Oppositionsparteien, einschließlich der wichtigsten Oppositionspartei – der Republikanischen Volkspartei (CHP) – eingestellt werden. Unter Hinweis auf ihre Entschließung 2597 (2025) fordert sie die Behörden erneut auf, Ekrem İmamoğlu freizulassen und alle unbegründeten Anklagen gegen ihn fallen zu lassen. Schließlich begrüßt die Versammlung den Prozess hin zu einer „terrorfreien Türkei”, der nach dem Aufruf des inhaftierten Führers der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Őcalan, vom 27. Februar 2025 begonnen hat, in dem er die PKK aufforderte, ihre Waffen niederzulegen und sich aufzulösen. Sie fordert die Behörden und alle betroffenen Akteure auf, weiterhin konkrete Schritte in diesem Prozess zu unternehmen, um nachhaltigen Frieden und politische Stabilität zu erreichen; 5.10. begrüßt die Versammlung in Bezug auf die Ukraine die zahlreichen Reformen, die von der ukrainischen Regierung trotz der anhaltenden großangelegten Aggression der Russischen Föderation eingeführt wurden, um das Funktionieren der demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen des Landes gemäß den europäischen Standards zu gewährleisten. Sie nimmt das ehrgeizige Reformprogramm zur Kenntnis, das im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union initiiert wurde, die in vielen Fällen Bereiche betreffen, die auch im Überwachungsverfahren in Bezug auf die Ukraine behandelt werden. Die Versammlung fordert die Ukraine gleichwohl nachdrücklich auf, die parlamentarische Kontrolle der Exekutive zu verstärken und sicherzustellen, dass die Gesetzgebungsverfahren transparent sind und alle Seiten einschließen. Im untersuchten Zeitraum hat die Ukraine insgesamt weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der grassierenden Korruption im Land erzielt. Angesichts der nach wie vor weit verbreiteten Korruption in der Ukraine ist die Versammlung jedoch beunruhigt über Berichte zu Maßnahmen, die die Autonomie und Effektivität der Antikorruptionsbehörden des Landes einschränken könnten. Sie begrüßt die Bemühungen, die Minderheitenrechte an europäische Standards anzupassen, und fordert die Behörden daher auf, die Empfehlungen der Venedig- Kommission zum „Gesetz über nationale Minderheiten (Gemeinschaften) der Ukraine” und damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften wie dem Bildungsgesetz und dem Gesetz über die Staatssprache zu berücksichtigen. Die Versammlung lobt die Widerstandsfähigkeit der ukrainischen Bevölkerung angesichts der unverhohlenen Aggression der Russischen Föderation, für die die Russische Föderation in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden sollte. 6. Die Versammlung begrüßt die Paraphierung des Friedensabkommens zwischen Armenien und Aserbaidschan, das den Weg für eine endgültige Beilegung des langjährigen Konflikts zwischen diesen beiden Mitgliedstaaten des Europarates ebnet und für Stabilität und Frieden in der Region sorgen wird. Sie fordert sowohl Armenien als auch Aserbaidschan auf, das Friedensabkommen nun zu unterzeichnen, zu ratifizieren und vollständig umzusetzen. 7. Hinsichtlich der Länder, die 2025 an einem Post-Monitoring-Dialog mit der Versammlung beteiligt waren, 7.1. begrüßt die Versammlung in Bezug auf Albanien die erklärte Bereitschaft der albanischen Behörden, die Empfehlungen der Versammlung aus der Entschließung 2544 (2024), mit der das Überwachungsverfahren für das Land abgeschlossen und der Post-Monitoring-Dialog eingeleitet wurde, umzusetzen. Die Versammlung fordert alle politischen Kräfte nachdrücklich auf, einen konstruktiven und alle Seiten einbeziehenden Dialog zu führen, um die in dieser Entschließung formulierten verbleibenden Empfehlungen umzusetzen. Die Versammlung begrüßt auch den von Wettbewerb geprägten Charakter der jüngsten Parlamentswahlen sowie die Einführung der Stimmabgabe vom Ausland aus entsprechend ihrer Empfehlung. Gleichwohl bedauert sie die im Zuge der Wahlen festgestellten Mängel, insbesondere Berichte über den Missbrauch von Verwaltungsressourcen und Stimmenkauf. Die Versammlung fordert deshalb das Parlament auf, die Mängel und Unklarheiten im Wahlsystem, die dessen Anwendung behindern, zu beheben. Die Versammlung ist besorgt darüber, dass sich die Rahmenbedingungen für die Medien nicht verbessert haben. Die Medienkonzentration gibt weiterhin Anlass zur Sorge, und die Empfehlungen der Versammlung zur Entkriminalisierung von Verleumdung und zum Einsatz strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung müssen vorrangig umgesetzt werden. 7.2. verweist die Versammlung in Bezug auf Bulgarien auf ihre Entschließung 2620 (2025), in der sie beschloss, den Post-Monitoring-Dialog mit Bulgarien zu beenden und die Entwicklungen in diesem Land in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, pluralistische Demokratie und Menschenrechte im Rahmen ihrer regelmäßigen Überprüfungen zu verfolgen. Sie ruft die bulgarischen Behörden auf, die in dieser Entschließung monierten Mängel so schnell wie möglich in enger Abstimmung mit den zuständigen Gremien des Europarates zu beheben. Insbesondere fordert die Versammlung Bulgarien auf, die Reform der staatlichen Organisation durch die Verabschiedung einfacher Gesetze und/oder neuer Verfassungsänderungen durch die Große Nationalversammlung wieder aufzunehmen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die seit mindestens zehn Jahren anhängigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollständig und rasch umzusetzen. Die Versammlung fordert schließlich den Staat auf, Wahlrechtsreformen zu verabschieden, die zu stabileren Regierungen führen könnten; 7.3. lobt die Versammlung in Bezug auf Montenegro die Regierung für ihre Bemühungen, die von der Versammlung empfohlenen Gesetzesreformen im Einklang mit den Normen des Europarates zu verabschieden, und insbesondere für ihre vorbildliche Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission; 7.4. appelliert die Versammlung in Bezug auf Nordmazedonien an alle politischen Kräfte, einen Konsens hinsichtlich der Überarbeitung der Verfassung zu erzielen, was dem Land der Weg in die Europäische Union ebnen würde. Sie fordert die Regierung auf, die zwecks Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten auf den Weg gebrachten Reformen in dem Land zu beschleunigen. Insbesondere ruft sie die Regierung auf, die noch nicht umgesetzten Empfehlungen der Venedig- Kommission und des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/BDIMR) zur Reform des Wahlrechts sowie die Empfehlungen aus der Vierten und Fünften Evaluierungsrunde der Europarats-Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte bzw. zur Korruptionsprävention und Förderung der Integrität im Zentralstaat (Spitzenämter) und bei den Strafverfolgungsbehörden umzusetzen. Die Versammlung ist besorgt über zahlreiche Fälle von Misshandlungen von Personen im Freiheitsentzug durch die Polizei und über die Situation in den Gefängnissen, insbesondere in Idrizovo; sie fordert die Behörden auf, die noch nicht umgesetzten Empfehlungen des CPT unverzüglich zu befolgen. Darüber hinaus fordert die Versammlung die Behörden auf, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollständig und zügig umzusetzen und insbesondere die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Urteile im Fall X. gegen Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien betreffend fehlende Rechtsvorschriften über die Bedingungen und Verfahren für die Änderung des Geschlechts von Transgender-Personen in Geburtsurkunden und im Fall Elmazova u. a. gegen Nordmazedonien betreffend Diskriminierung von Roma-Schülern umzusetzen. 8. Hinsichtlich der Länder, die 2025 dem Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der mit einer Mitgliedschaft im Europarat einhergehenden Verpflichtungen unterlagen, 8.1. stellt die Versammlung in Bezug auf die Niederlande fest, dass die Erstellung des Berichts aufgrund der vorgezogenen Parlamentswahlen im Land und der anschließenden Koalitionsverhandlungen unterbrochen wurde, was zu einer Verlängerung der Überweisungsfrist für den dieses Land betreffenden Bericht bis März 2027 führte; 8.2. erwartet die Versammlung in Bezug auf Spanien, dass die Behörden den in der „Stellungnahme zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Generalrats der rechtsprechenden Gewalt“ (CDL- AD(2025)038) der Venedig-Kommission formulierten Bedenken und Empfehlungen Rechnung tragen. Sie fordert die Behörden außerdem auf, die noch nicht berücksichtigten Empfehlungen von GRECO aus ihrer Vierten und Fünften Evaluierungsrunde zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte bzw. zur Korruptionsprävention und Förderung der Integrität im Zentralstaat (Spitzenämter) und bei den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich umzusetzen; 8.3. nimmt die Versammlung in Bezug auf Schweden mit Interesse die Debatten über Verfassungsänderungen zur Kenntnis, mit denen möglichen Rückschritten im Bereich der Demokratie entgegengewirkt werden soll. Die Versammlung stellt fest, dass die für September 2026 geplanten Parlamentswahlen und die anschließenden Koalitionsverhandlungen höchstwahrscheinlich zu Verzögerungen beim regelmäßigen Überwachungsverfahren in Bezug auf Schweden führen werden; 8.4. stellt die Versammlung in Bezug auf Griechenland fest, dass mit der Ausarbeitung des Berichts noch nicht wirklich begonnen wurde. 9. Die Versammlung begrüßt die nach wie vor enge Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission im Rahmen der parlamentarischen Überwachungsverfahren. Davon zeugen die große Zahl der angeforderten und erarbeiteten Stellungnahmen sowie die Zahl der unter Beteiligung der Berichterstatter der Venedig-Kommission organisierten Folgeanhörungen. Die Möglichkeit des Überwachungsausschusses, Stellungnahmen der Venedig-Kommission zu jedem Mitgliedstaat anzufordern, ist ein wichtiges Instrument, das ihm die Erfüllung seines Mandats erlaubt. Entschließung 2636 (2026)8 Wahlen in Krisenzeiten 1. Die Parlamentarische Versammlung erinnert daran, dass freie und faire Wahlen auf der Grundlage eines allgemeinen, gleichen, freien, geheimen und direkten Wahlrechts der Grundpfeiler einer demokratischen Staatsführung sowie eine grundlegende Voraussetzung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) sind. 2. Krisen und die dadurch erforderlichen Reaktionen der Staaten können tiefgreifende Auswirkungen auf Rechte und Freiheiten sowie auf das Funktionieren der demokratischen Institutionen haben. Die Covid-19- Pandemie, Terroranschläge, Naturkatastrophen sowie am meisten der großangelegte Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine die Mitgliedstaaten des Europarates in besonderem Maße unter Druck gesetzt und erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, um die demokratischen Prozesse aufrecht zu erhalten. 3. Die Versammlung stellt fest, dass Wahlen heute selten unter normalen Bedingungen stattfinden. Polarisierung, weit verbreitete Desinformation, ausländische Einmischung, Cyberangriffe, klimabedingte Störungen und das Übergreifen von Konflikten haben einen anhaltenden Kontext der Gefahr und der Vulnerabilität für die Wahlprozesse in den Mitgliedstaaten des Europarates und weltweit geschaffen. Dieser Druck verschlimmert die allgemeine Tendenz der Rückschritte bei der Demokratie, darunter Einschränkungen der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit, die für freie Wahlkämpfe und einen echten politischen Wettbewerb von wesentlicher Bedeutung sind. Krisen sollten daher nicht nur als außergewöhnliche Störungen, sondern als strukturelle Herausforderung unserer Zeit betrachtet werden, die in allen Phasen des Wahlzyklus Anpassung und Resilienz erfordern. 8 Versammlungsdebatte vom 27. Januar 2026 (4. Sitzung) (siehe Dok. 16297, Bericht des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatter: Damien Cottier). Von der Versammlung am 27. Januar 2026 (4. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2301 (2026). Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 4. Wenn Wahlen während derartiger Krisen geplant sind oder stattfinden, verstärken sich die Gefahren für die demokratische Integrität. Sowohl das Verschieben der Wahlen als auch eine Durchführung unter ungünstigen Bedingungen dürften mit Gefahren für die demokratische Legitimität verbunden sein. Es dürften sich Lücken in den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen ergeben, und die Bereitschaft der Institutionen, auf außerordentliche Umstände wirksam zu reagieren, ist starken Belastungen ausgesetzt. 5. Des Weiteren stellen Beschränkungen für den Wahlkampf, die Wahlbeteiligung, eine gleichberechtigte Beteiligung und Wahlbeobachtung Herausforderungen für die Integrität der Wahlen und letztendlich für die Legitimität der Ergebnisse dar, was eine erhebliche Gefahr für Demokratien sein kann. Diese Bedingungen unterstreichen die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen und Praktiken weiterzuentwickeln, die zu sicheren, technisch einwandfreien und glaubwürdigen Wahlen führen können, unter Wahrung der Grundrechte und der Gewährleistung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Wahlprozesse. 6. Die dringende Notwendigkeit, die nationalen Sicherheitskonzepte zu aktualisieren und die Sicherheit bei den Wahlen zu modernisieren, wurde durch den großangelegten Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und ihre hybriden Bedrohungen in den Mitgliedstaaten des Europarates unterstrichen. 7. Die Versammlung verweist auf die Demokratie-Grundsätze von Reykjavik, die die Staats- und Regierungschefs im Mai 2023 unterstützt hatten und die die gemeinsame Entschlossenheit zum Ausdruck bringen, „Wahlen... gemäß den internationalen Standards durchzuführen und alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um jegliche Einmischung in die Wahlsysteme und Wahlverfahren zu verhindern“. Sie betont, dass die Gewährleistung glaubwürdiger Wahlen in Krisenzeiten ein zentraler Bestandteil dieser Verpflichtung ist. 8. Aufbauend auf der Berner Konferenz 2023 über „Wahlen in Krisenzeiten: Herausforderungen und Möglichkeiten“ und in Anlehnung an die Arbeit des Europarates an einem Neuen demokratischen Pakt für Europa unterstreicht die Versammlung, dass der Schutz der Integrität der Wahlen im Mittelpunkt der Bemühungen zum Schutz und zur Wiederbelebung der Demokratie in Europa stehen muss. 9. Der Europarat bietet seit langem eine Grundlage zum Schutz des Rechts auf freie Wahlen an. Durch die Arbeit der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Aktivitäten der Versammlung, den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas sowie den Rat für demokratische Wahlen haben die Mitgliedstaaten Zugang zu einem einzigartigen und umfassenden Korpus von Grundsätzen, Leitfäden und Überwachungsmechanismen für die Durchführung demokratischer Wahlen. Gemeinsam bilden diese Instrumente, die von der Normsetzung bis hin zur Überwachung und technischen Zusammenarbeit in allen Phasen des Wahlprozesses reichen, den Wahlzyklus des Europarates. Diese Instrumente schützen und fördern das europäische Wahlerbe und bieten einen gemeinsamen Rahmen für die Wahrung der Integrität von Wahlen, der ebenso relevant für Krisenzeiten wie auch für Zeiten der Normalität ist. 10. Als Teil ihres fortwährenden Engagements für freie und faire Wahlen beobachtet die Versammlung seit mehr als vierzig Jahren Wahlen. Sie verfügt über integrierte Wahlkooperationsaktivitäten mit Wahlbehörden, um die Umsetzung der Empfehlungen von Wahlbeobachtungsmissionen, der Venedig-Kommission und der Überwachungsorgane des Europarates zu unterstützen. Die Schaffung der Parlamentarischen Allianz für freie und faire Wahlen 2025 ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Rolle der Versammlung bei der Bekämpfung der Herausforderungen der aktuellen Wahltrends. 11. Die Versammlung schließt sich der Forderung des Generalsekretärs des Europarates für einen Neuen demokratischen Pakt zum Schutz und zur Stärkung der Demokratie in Europa an und ruft zu entschlossenen Bemühungen auf, um zu gewährleisten, dass die Erfahrungen aus den Wahlprozessen während der jüngsten Krisen in zeitnahe und effektive Reformen umgesetzt werden. 12. Im Lichte dieser Überlegungen betont die Versammlung, dass der Schutz der Integrität der Wahlen in Krisenzeiten einen umfassenden Ansatz erfordert. Dies umfasst klare rechtliche und verfahrenstechnische Maßnahmen zur Regelung von Notsituationen, operative Anpassungsmaßnahmen und verstärkte Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Institutionen, eine bessere Resilienz der Gesellschaft gegen Krisensituationen und Bedrohungen durch ausländische Einflussnahme, robuste und anpassungsfähige Wahlbeobachtungsmethoden, Innovation und Bereitschaft für digitale und technische Herausforderungen sowie spezielle Strategien für Wahlen, die in andauernden Notsituationen oder Post-Konflikt-Situationen durchgeführt werden. 13. Zur Gewährleistung einer rechtlichen und institutionellen Bereitschaft ruft die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates auf, 13.1. regelmäßige und frühzeitige Bewertungen von Wahlgesetzen, -regeln und -verfahren durchzuführen, um die Resilienz, Agilität und Anpassungsfähigkeit für Krisenzeiten zu verbessern; 13.2. sicherzustellen, dass Verfassungs- und Wahlrecht klare Bestimmungen für die Durchführung von Wahlen in Notsituationen vorsehen, beispielsweise eindeutige und beschränkte Kriterien für deren Verschiebung entsprechend den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und zeitlichen Begrenzung; 13.3. vorzusehen, dass Entscheidungen zur Verschiebung oder wesentlichen Änderung von Wahlen die Zustimmung des Parlaments, vorzugsweise mit qualifizierter Mehrheit, erfordern und nach Konsultation aller maßgeblichen Akteure, insbesondere den Parteien, erfolgen und über eine breite Unterstützung im gesamten politischen Spektrum verfügen müssen. Derartige Entscheidungen sollten zeitlich begrenzt sein und einer gerichtlichen Kontrolle durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht unterliegen; 13.4. sicherzustellen, dass alle Änderungen am Wahlgesetz konsultativ und transparent sind und alle betroffenen Akteure einbeziehen, einschließlich der politischen Parteien, der Zivilgesellschaft, der Medien und der breiteren Öffentlichkeit; 13.5. späte Änderungen am Wahlgesetz zu vermeiden und sicherzustellen, dass Änderungen, die vorgenommen werden, um es an Notsituationen anzupassen, ihrem Umfang nach begrenzt sind, auf einem breiten Konsens beruhen und der Öffentlichkeit klar kommuniziert werden; 13.6. zu erwägen, ein nationales Wahlkooperationsnetzwerk zu schaffen, das die Wahlbehörden mit den zuständigen administrativen und operativen Diensten oder Agenturen, z.B. für Sicherheit, Notfallpläne, Cyberverteidigung und Kommunikation, zusammenbringt. 14. Mit Blick auf die Stärkung der operativen Bereitschaft und institutionellen Kapazitäten ruft die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates auf, 14.1. umfassende Risikobewertungen vorzunehmen, um die Stabilität der Wahlprozesse im Hinblick auf potenzielle Krisen zu evaluieren und Notfallpläne zu entwickeln, um identifizierte Schwachstellen zu beseitigen; 14.2. die Unabhängigkeit, Kapazitäten und Ressourcen der Wahlbehörden zu stärken; 14.3. Krisenmanagementprozesse für Wahlbehörden und die entsprechenden staatlichen Organe zu institutionalisieren, was eine koordinierte Szenarioplanung und Simulationen einschließt, um die Kontinuität von Wahlen in Notsituationen sicherzustellen; 14.4. die Stimmrechtsregelungen anzupassen, um eine gleichberechtigte Beteiligung in Notsituationen zu gewährleisten; 14.5. Transparenz und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu garantieren und zu diesem Zweck mithilfe von Wahlbehörden und anderen Partnern klare Kommunikationsstrategien zu entwickeln. 15. Angesichts der Notwendigkeit, Resilienz zu stärken, um den Gefahren ausländischer Einflussnahme zu begegnen, die die Integrität der Wahlen und die Wahlprozesse unterminieren, fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates nachdrücklich auf, 15.1. umfassende Strategien zur Bekämpfung von Desinformation und böswilliger ausländischer Einflussnahme zu entwickeln und zu diesem Zweck gesamtgesellschaftliche Ansätze für die Resilienz von Wahlen, die politische Parteien, Sicherheitsbehörden, die Wissenschaft, die Zivilgesellschaft und Medien einbeziehen, zu entwickeln; 15.2. den Schutz der Wahlinfrastruktur vor ausländischen Cyberoperationen und technischer Manipulation zu verbessern, beispielsweise durch unabhängige Überprüfungen, regelmäßige Stresstests und Transparenzmaßnahmen; 15.3. die Kapazitäten für die Verfolgung, Analyse und Antizipation von Cyberangriffen zu stärken und Frühwarnfähigkeiten zu entwickeln; 15.4. Bildungsstrategien für Wählerinnen und Wähler im Hinblick auf die Integrität von Informationen zu verbessern, z.B. durch Förderung von Faktenchecks sowie Medien- und Informationskompetenz. 16. Die Versammlung bekräftigt, dass Wahlbeobachtung ein integraler Bestandteil der Transparenz von Wahlen ist und 16.1. fordert die Mitgliedstaaten des Europarates auf sicherzustellen, dass internationale Wahlbeobachter in der Lage sind, Zugang zu Wahlen zu haben, auch in Notsituationen, z.B. durch die Erteilung ständiger Einladungen; 16.2. unterstützt die Ausarbeitung eines gemeinsamen Rahmens für internationale Wahlbeobachtungen, der die Qualität und Integrität von Wahlbeobachtungen in Krisenzeiten schützt und eine schnelle methodologische Anpassung, einschließlich Remote- und hybride Wahlbeobachtung, ermöglicht; 16.3. fordert die Nutzung angepasster und innovativer Wahlbeobachtungsmethoden, z. B. Remote- Sitzungen von Interessengruppen und eine langfristige Überwachung, ohne die ganzheitliche Integrität der Wahlen zu schmälern. 17. Die Versammlung erkennt an, dass manche Krisen keine zeitweiligen Störungen, sondern anhaltende Notstände mit tiefgreifenden Auswirkungen für die demokratische Staatsführung sind und 17.1. verweist auf ihre Entschließung 2605 (2025) „Die rechtlichen und menschenrechtlichen Aspekte des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine“ und bekräftigt erneut, dass nach den internationalen demokratischen Standards Wahlen nicht unter Kriegsrecht stattfinden können; 17.2. erinnert die Versammlung daran, dass die Russische Föderation wiederholte Male ukrainische Zivilistinnen und Zivilisten in den vorübergehend besetzten Gebieten gezwungen hat, an sogenannten Wahlverfahren wie den Kommunalwahlen 2023 und den „Präsidentschaftswahlen“ 2024 teilzunehmen. Derartige Praktiken verstoßen gegen die Grundprinzipien des Völkerrechts, darunter die Charta der Vereinten Nationen, und unterminieren alle Behauptungen in Bezug auf die Legitimität dieser Wahlen weiter; 17.3. fordert die fortwährende Unterstützung für von Konflikten oder verlängerten Notständen betroffene Mitgliedstaaten mit besonderem Schwerpunkt auf der Ukraine, um die Durchführung sicherer, inklusiver und glaubwürdiger Wahlen, die den europäischen und internationalen Normen entsprechen, zu ermöglichen, sobald die Umstände es erlauben. 18. Im Hinblick auf ihre eigene Arbeit sollte die Versammlung 18.1. die Kohärenz, Wirkung und Sichtbarkeit ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Wahlen weiter verstärken und sich dabei auf ihre Beratungsarbeit, Wahlbeobachtung, Zusammenarbeit sowie die Parlamentarische Allianz für freie und faire Wahlen stützen; 18.2. den Wahlzyklus des Europarates als ein umfassendes Instrument, das alle Phasen des Wahlprozesses abdeckt, stärken und dieses Instrument bei seinen Aktivitäten aktiv fördern; 18.3. die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerländern im Hinblick auf den Schutz der Resilienz und Integrität von Wahlen in Krisenzeiten intensivieren und sicherstellen, dass sich die Wahlbeobachtungsmethoden mit der zeitgenössischen Wahlpraxis und den aktuellen Bedrohungen entwickeln, unter besonderer Beachtung von Digitalisierung und Cybersicherheit; 18.4. erwägen, nationale Wahlen und Referenden in Mitgliedstaaten zu beobachten, die keiner Form der Überwachung unterliegen, um freie, faire und transparente Wahlprozesse in ganz Europa weiter zu fördern und den Austausch bewährter Verfahren sicherzustellen; 18.5. ihre eigenen Wahlbeobachtungsmethoden und -verfahren insbesondere im Lichte der Gefahren und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wahlkämpfe und der Wahlleitung bewerten; 18.6. einen regelmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den zentralen Wahlkommissionen der Mitgliedstaaten und der Partnerländer aktiv fördern und sich an ihnen beteiligen, mit besonderem Schwerpunkt auf den Bedrohungen für die Wahlprozesse und Maßnahmen zum Schutz ihrer Identität und Resilienz; 18.7. aktiv zur fortlaufenden Entwicklung des Neuen demokratischen Pakts für Europa beitragen und dabei sicherstellen, dass der Schutz und die Resilienz der Wahlprozesse eine zentrale Rolle bei weiteren Bemühungen zur Stärkung der demokratischen Grundlagen Europas spielen. Entschließung 2637 (2026)9 Das Engagement für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine und die Sicherheit des europäischen Kontinents unterstützen 1. Die Parlamentarische Versammlung begrüßt die diplomatischen Bemühungen der Vereinigten Staaten, der Ukraine und ihrer europäischen Verbündeten zur Beendigung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der 2014 begann und seit dem 24. Februar 2022 die Form einer völkerrechtswidrigen, nicht provozierten und ungerechtfertigten vollumfänglichen militärischen Invasion angenommen hat. Die Versammlung beklagt Russlands fehlenden echten Willen, diesen Krieg zu beenden, und verurteilt nachdrücklich die Intensivierung der Gewalt und des Leids, das sie der Ukraine zufügt. Da dieser großangelegte Angriffskrieg nun ins vierte Jahr geht, erneuert die Versammlung ihre Forderung nach einem umfassenden, gerechten und dauerhaften, würdevollen und stabilen Frieden, der für die Sicherheit und Stabilität der Ukraine und des gesamten europäischen Kontinents von entscheidender Bedeutung ist. Die Versammlung ist der Ansicht, dass sich das Ergebnis des Angriffskriegs gegen die Ukraine signifikant auf die Zukunft der europäischen und der weltweiten Sicherheit auswirken wird, und betont, dass die Sicherheit der Ukraine und die Europas unteilbar ist. 2. Die Versammlung beklagt Russlands Weigerung, einem sofortigen Waffenstillstand als einer Voraussetzung für echte Verhandlungen zuzustimmen, sowie die gravierende Eskalation seines Angriffskriegs gegen die Ukraine durch eine immer größer werdende Zahl von Kriegsverbrechen sowie Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen. Russland intensiviert seine Drohnen- und Raketenangriffe auf die zivile Infrastruktur, einschließlich massiver Angriffe auf Kyjiw, Dnipro und Charkiw, die zahlreiche zivile Opfer zur Folge haben. Mit dem Einbruch eines harten Winters fährt Russland fort, gnadenlos die kritischen Infrastrukturen und Energienetze des Landes anzugreifen, und versucht, die außergewöhnliche Resilienz der Bevölkerung zu unterminieren. Die Versammlung verurteilt insbesondere Russlands brutale Angriffe mit der ballistischen Mittelstreckenrakete „Oreschnik“, die auch eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit des Kontinents darstellt. Die Versammlung betont, dass Russland für seinen umfassenden Angriffskrieg gegen die Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden wird. Russland gefährdet darüber hinaus die nukleare Sicherheit der Ukraine und Europas, insbesondere durch die Besetzung und Militarisierung des Atomkraftwerks Saporischschja. Die Versammlung stellt außerdem fest, dass Russlands systematische Angriffe auf zivile Infrastrukturen eine vorsätzliche Politik des Terrors und der unmenschlichen Behandlung darstellen, die auf die Verbreitung von Angst unter Zivilpersonen gerichtet ist, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Ukraine und Niederlande vs. Russland bestätigte. 3. Die Versammlung verurteilt alle Handlungen der Russischen Föderation, die als Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression im Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs erachtet werden können, angesichts des Ausmaßes und des systematischen Charakters derartiger Verstöße, die von Militärangehörigen und anderen Amtsträgern der Russischen Föderation in der Ukraine begangen oder von ihren Amtsträgern an Bürgern der Ukraine verübt wurden, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation gewaltsam inhaftiert wurden (insbesondere Soldaten der Streitkräfte der Ukraine, die Kriegsgefangene sind, sowie zivile Geiseln, für die die Normen des humanitären Völkerrechts gelten). Die Mitgliedstaaten des Europarates sollten sich im Hinblick auf Verbrechen, die unter die Gerichtsbarkeit des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs fallen, an den Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit halten, Ermittlungen durchführen und die strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die internationale Verbrechen begangen haben, im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen Rechtsprechungen sicherstellen. 4. Die Versammlung verurteilt die von Russland verübten zahllosen Verbrechen und Völkerrechtsverstöße, insbesondere seine systematische Politik, Zivilpersonen, einschließlich Kinder, aus den vorübergehend besetzten ukrainischen Gebieten gewaltsam umzusiedeln und zu verschleppen, sowie seine koordinierten Operationen zur vollständigen Vertreibung der ukrainischen Bevölkerung aus diesem Gebiet. Diese Verbrechen und Verstöße wurden in einem Bericht der Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission für die Ukraine an die Generalversammlung der Vereinten Nationen angeprangert, die sie ausdrücklich als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichnet. Die Versammlung stellt ferner fest, dass diese Maßnahmen mit dem 9 Versammlungsdebatte vom 27. Januar 2026 (4. Sitzung) (siehe Dok. 16311 und Addendum, Bericht des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatter: Piero Fassino). Von der Versammlung am 27. Januar 2026 (4. Sitzung) verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. letztendlichen Ziel angewandt werden, die demokratische Zusammensetzung der besetzten Gebiete zu verändern, um die Ansprüche der Russischen Föderation auf diese Gebiete vor der internationalen Gemeinschaft illegitim zu rechtfertigen. Die Versammlung verurteilt darüber hinaus die politische Indoktrinierung und Militarisierung von Kindern und jungen Menschen, die sich unter russischer Kontrolle befinden, unter anderem in Lagern, die vorsätzliche Zerstörung der ukrainischen Identität und die kulturelle Assimilierung sowie die unmenschliche Behandlung und weit verbreitete Folter von ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilpersonen. In diesem Zusammenhang unterstreicht die Versammlung die Schlussfolgerung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Ukraine und Niederlande vs. Russland, dass die am Bildungssystem vorgenommenen Änderungen in erster Linie auf die Durchsetzung der Russifizierung der Bevölkerung in den besetzten Gebieten und auf die Abtrennung dieser Gebiete von der Ukraine abzielten. 5. Darüber hinaus ist die Versammlung zutiefst beunruhigt angesichts der Intensivierung der russischen Provokationen und Bedrohungen auf dem europäischen Kontinent, wie die Verletzung des Luftraums anderer europäischer Staaten, die Durchführung von Sabotageakten und die Entfaltung seiner hybriden Kriegsführung in Europa. Eine derartige Eskalation erfordert eine klare und entschiedene Reaktion, einschließlich konkreter Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit auf dem europäischen Kontinent. 6. Die Versammlung bekräftigt erneut ihr festes Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, einschließlich ihrer Hoheitsgewässer, sowie zur europäischen Zukunft der Ukraine und ihr Bekenntnis zu Frieden und demokratischer Sicherheit in Europa. Sie bekundet erneut ihre Solidarität mit dem ukrainischen Volk, würdigt seinen Mut und seine Resilienz und fordert die sofortige Rückkehr von Kriegsgefangenen, widerrechtlich inhaftierten Zivilpersonen und gewaltsam umgesiedelten und verschleppten Kindern sowie die sichere Rückkehr von Vertriebenen. 7. Europa sieht sich mit seit 1945 noch nie dagewesenen Sicherheitsbedrohungen konfrontiert, und die Versammlung nimmt die Entwicklungen der transatlantischen Beziehungen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten zur Kenntnis, die die Länder des europäischen Kontinents veranlasst haben, Unterstützung für die Ukraine zu mobilisieren und ihre eigene Sicherheit und Resilienz zu gewährleisten. Die Versammlung hält es für entscheidend, dass sich die Mitgliedstaaten des Europarates und ihre Verbündeten, insbesondere die Vereinigten Staaten, angesichts der Bedrohungen durch Russland für Europa und die weltweite Sicherheit zusammenschließen. 8. Die Versammlung begrüßt die noch nie dagewesenen Initiativen der Europäer und ihrer Verbündeten zur Stärkung der europäischen Verteidigung und Sicherheit, insbesondere die „Koalition der Willigen“, sowie die Fortschritte bei robusten Sicherheitsgarantien für einen stabilen und dauerhaften Frieden in der Ukraine, die aktiviert werden sollten, sobald ein Waffenstillstand in Kraft tritt. Sie begrüßt darüber hinaus die Initiativen zum Schutz der europäischen Demokratien, z.B. den vom Generalsekretär des Europarates ins Leben gerufenen Neuen demokratischen Pakt für Europa, der darauf abzielt, als Teil eines umfassenden Sicherheitsansatzes, der das Völkerrecht achtet, die demokratische Sicherheit in den Mitgliedstaaten der Organisation zu stärken. 9. Die Versammlung beklagt Russlands Ablehnung der bisher von den Verbündeten der Ukraine, einschließlich den Vereinigten Staaten, vorgeschlagenen Sicherheitsgarantien und verurteilt nachdrücklich Russlands inakzeptable Ansprüche, insbesondere auf das souveräne Hoheitsgebiet der Ukraine und das Atomkraftwerk Saporischschja, die alle wirklichen Fortschritte zu einem gerechten, stabilen und dauerhaften Frieden in der Ukraine behindern. 10. Die Versammlung ist der Ansicht, dass die europäische Sicherheitsarchitektur schnell angepasst und verstärkt werden muss, insbesondere um die Ukraine zu unterstützen und der von Russland angewandten hybriden Kriegsführung zu begegnen. Sie ist der Ansicht, dass diese Architektur auf einem starken Band des Vertrauens zwischen gleichgesinnten Staaten sowie auf einem europäischen Verteidigungs- und Sicherheitssystem basieren muss und dass sie auch die demokratische Sicherheit vollständig einbeziehen muss, die auf dem Kontinent in erster Linie vom Europarat verkörpert wird. 11. Im Hinblick auf die Anerkennung von Russlands Verantwortung für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine begrüßt die Versammlung die Verabschiedung des Übereinkommens über die Einrichtung einer internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine (SEV Nr. 229) im Rahmen des Europarates sowie seine Unterzeichnung durch 35 Länder und die Europäische Union am 16. Dezember 2025 auf der diplomatischen Konferenz in Den Haag. Sie fordert die umgehende Einrichtung dieser internationalen Kommission. 12. Im Lichte dieser Überlegungen fordert die Versammlung im Hinblick auf die Friedensverhandlungen und ein potenzielles Abkommen zur Beendigung der Feindseligkeiten unter Hinweis auf ihre maßgeblichen Entschließungen die Mitglied- und Beobachterstaaten des Europarates sowie die europäischen Institutionen und maßgeblichen internationalen Partner nachdrücklich auf, 12.1. ein entschlossenes europäisches Engagement und mehr Geschlossenheit über Europa hinaus und auch mit den Vereinigten Staaten für die Unterstützung der Ukraine sowie für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden zu entwickeln, der für die Sicherheit und Stabilität des gesamten europäischen Kontinents von entscheidender Bedeutung ist, wobei der Aggressor nicht belohnt, sondern für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wird; 12.2. ihre Unterstützung für die Ukraine einschließlich politischer, wirtschaftlicher und militärischer Unterstützung aufrecht zu erhalten, um die Position der Ukraine in Friedensverhandlungen zu stärken und die regionale Sicherheit und die europäischen Werte zu verteidigen; 12.3. einen sofortigen und vollständigen Waffenstillstand und echte Verhandlungen zu fordern, denn die Ukraine darf nicht gezwungen werden, zu verhandeln, während sie bombardiert wird, und Russland daran zu hindern, die Kämpfe zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen; 12.4. sicherzustellen, dass die Ukraine und ihre europäischen Verbündeten in alle Verhandlungen, die auf eine Beendigung der Feindseligkeiten abzielen, einbezogen werden, und dass das Recht der Ukraine, ihre Zukunft selbst zu bestimmen, gewahrt wird, einschließlich ihres souveränen Rechts, die Integration in die Europäische Union und ihre Mitgliedschaft in anderen internationalen Organisationen fortzusetzen, da die Ukraine das souveräne Recht besitzt, ihre eigene Sicherheitsordnung zu wählen; 12.5. zu gewährleisten, dass diese Verhandlungen die erforderlichen effektiven rechtsverbindlichen Sicherheitsgarantien für die Ukraine und ganz Europa einschließen, um zukünftige Aggressionen durch Russland zu verhindern, sowie die fortwährenden Bemühungen der Europäer zur Bereitstellung eines Teils derartiger Sicherheitsgarantien zu unterstützen und gleichzeitig die unverzichtbare Rolle der Vereinigten Staaten bei diesen Bemühungen herauszustellen; 12.6. anzuerkennen, dass der Beitrittsprozess der Ukraine zur Europäischen Union eine Sicherheitsgarantie und einen wichtigen Beitrag zur europäischen Sicherheitsagentur darstellt; 12.7. sich jeder Erzwingung territorialer Zugeständnisse der Ukraine zu widersetzen, die im Gegensatz zu den Grundsätzen des Völkerrechts und den Interessen des Friedens stehen, und jede Anerkennung der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine als russische Gebiete abzulehnen, da dies eine Veränderung der Grenzen mit Gewalt legitimieren würde; 12.8. sicherzustellen, dass humanitäre Fragen - insbesondere der Austausch von Kriegsgefangenen und die Freilassung widerrechtlich inhaftierter Zivilpersonen, die Rückkehr von gewaltsam umgesiedelten und verschleppten Kindern und Vertriebenen - in alle Verhandlungsprozesse und Abkommen einbezogen werden. Die Versammlung betont die Bedeutung ihrer umfassenden und schnellen Rückkehr und verweist, solange es noch keine Abkommen gibt, auf ihre Entschließung 2606 (2025) „Unterstützung politischer Verhandlungen zur Durchsetzung des Austauschs und der Freilassung von Kriegsgefangenen“. Die Versammlung fordert darüber hinaus dazu auf anzuerkennen, dass ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden auch im internationalen Menschenrechtsrahmen verankert sein sollte, wie vom Menschenrechtskommissar des Europarates dargelegt; 12.9. sicherzustellen, dass in künftigen Friedensabkommen die Überwachung der Umsetzung solcher Abkommen unter Einbeziehung der Vereinigten Staaten und der europäischen Verbündeten vorgesehen ist; 12.10. zu gewährleisten, dass die Sanktionen gegen Russland nur nach und nach und abhängig von der Einhaltung des Völkerrechts und eines Friedensabkommens aufgehoben werden, wenn Russlands Angriffskrieg beendet und ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden wiederhergestellt ist. Diese Sanktionen sollten auch eine individuelle strafrechtliche Verfolgung derjenigen Personen beinhalten, die für die Anordnung, Förderung oder den Nutzen aus illegalen Handlungen wie der willkürlichen Verhaftung von Ukrainerinnen und Ukrainern, ihrer strafrechtlichen Verfolgung, Verschleppung oder erzwungenen Verbringung, für ihr erzwungenes Verschwinden, Folter und andere Misshandlungen sowie für ihre unfairen Prozesse und langjährige Inhaftierung verantwortlich sind; 12.11. zu gewährleisten, dass die Freilassung der politischen Gefangenen in Russland, die dafür verhaftet wurden, dass sie die erneute widerrechtliche Invasion der Ukraine kritisiert haben, in diesen Abkommen vorgesehen ist; 12.12. sicherzustellen, dass Friedensverhandlungen und ein Friedensabkommen den Grundsatz der Verantwortlichkeit Russlands im Einklang mit den Grundsätzen der Staatenverantwortlichkeit nach dem Völkerrecht unterstützen und die notwendigen Mittel für die Mechanismen der Rechenschaftspflicht und den Wiederaufbau der Ukraine vorsehen, gegebenenfalls auch durch die Verwendung eingefrorenen russischen Staatsvermögens. 13. Zwecks Unterstützung des Bekenntnisses zur europäischen Sicherheit in einem Kontext, in dem das Völkerrecht weltweit ernsthaft in Frage gestellt wird, fordert die Versammlung unter Hinweis auf ihre Entschließung 2622 (2025) „Russland: Neue Bedrohungen für die europäischen Demokratien“ die Mitgliedstaaten des Europarates sowie die europäischen Institutionen und maßgeblichen internationalen Partner auf, 13.1. ihre Einheit und ihr Engagement zur Aufrechterhaltung des Völkerrechts und des Multilateralismus zu stärken; 13.2. die europäische Sicherheitsarchitektur sowie die Strategien der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) zu stärken und rasch an die Bedürfnisse der Ukraine und der neuen Bedrohungen anzupassen sowie die nukleare Sicherheit in Europa und die Unterstützung der Internationalen Atomenergie- Organisation zu verstärken; 13.3. die Staaten, die den militärischen oder hybriden Bedrohungen Russlands am stärksten ausgesetzt sind, insbesondere diejenigen, die sich in der Nähe Russlands, der Ukraine oder der Ostsee befinden, zu unterstützen und die europäische Sicherheitsarchitektur mit einem anpassbaren und flexiblen multilateralen geographischen Rahmen auszustatten, der es den teilnehmenden Staaten ermöglicht, gemeinsam effektiv zusammenzuarbeiten, ungeachtet dessen, ob sie der Europäischen Union oder anderen Organisationen angehören oder nicht, wobei der Zusammenhalt des europäischen Kontinents gewährleistet werden muss; 13.4. ein umfassendes Sicherheitskonzept zu entwickeln, das die demokratische Sicherheit vollständig einbezieht, und anzuerkennen, dass nur ein Konzept, das auch das Völkerrecht achtet, die europäischen Demokratien, ihre Institutionen und ihre Werte angesichts der zunehmenden Militarisierung des Kontinents schützen kann, wie der Generalsekretär des Europarats betont hatte. 14. Im Hinblick auf Russlands Rechenschaftspflicht begrüßt die Versammlung die einzigartige Rolle des Europarates, insbesondere die des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Registers der durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten Schäden sowie die Arbeit zur Einsetzung der internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine und des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Die Versammlung verweist auf ihre maßgeblichen Entschließungen und Stellungnahmen und ruft die Mitglied- und Beobachterstaaten des Europarates und gleichgesinnte Staaten auf, 14.1. die Schaffung eines umfassenden Systems der Rechenschaftspflicht voranzutreiben, insbesondere durch die unverzügliche Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens über die Einrichtung einer internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine und durch die Intensivierung der Bemühungen zur Schaffung der dritten Komponente des internationalen Entschädigungsmechanismus, d.h. eines internationalen Entschädigungsfonds, der gegebenenfalls durch die Umwidmung und Übertragung eingefrorenen russischen Staatsvermögens finanziert werden könnte; 14.2. sicherzustellen, dass alle drei Komponenten des internationalen Entschädigungsmechanismus, nämlich das Register der durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten Schäden, die zukünftige internationale Kommission für Entschädigungsansprüche und der zukünftige internationale Entschädigungsfonds, das Mandat erhalten, Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit Schäden, Verlusten und Verletzungen, die aus Russlands Angriff auf die Ukraine seit dem 19. Februar 2014 resultieren, einschließlich derer, die sich aus der illegalen Besetzung und versuchten Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol sowie von Teilen der Regionen Donezk und Luhansk ergeben, zu akzeptieren und zu beurteilen mit dem Ziel, eine umfassende, einheitliche und wirksame Entschädigung für die Opfer zu gewährleisten; 14.3. nach der historischen Unterzeichnung des Abkommens zwischen dem Europarat und der Ukraine über die Schaffung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine am 25. Juni 2025 unverzüglich auf die Schaffung des Erweiterten Teilabkommens über den Verwaltungsausschuss des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine hinzuwirken, ihm gemäß ihren nationalen Verfahren so bald wie möglich beizutreten, um seine Existenzfähigkeit auch in finanzieller Hinsicht zu gewährleisten, und Kooperationsvereinbarungen mit dem zukünftigen Sondertribunal abzuschließen; 14.4. die Mechanismen der Rechenschaftspflicht für alle Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und jedwede andere Völkerrechtsverletzungen durch Russland zu stärken, und fordert die Staaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen; 14.5. gemäß Entschließung 2622 (2025) „Russland: Neue Bedrohungen für die europäischen Demokratien“ den diplomatischen und wirtschaftlichen Druck auf Russland zu erhöhen, bis Russland seinen Angriffskrieg beendet hat und ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden wiederhergestellt ist, vor allem durch die Verstärkung des derzeitigen europäischen und amerikanischen Sanktionsregimes gegen Russland, seine Verbündeten und ihre politischen und militärischen Führungen und insbesondere durch Maßnahmen gegen die Verletzungen des Luftraums souveräner Staaten, Verstöße gegen die Seehoheit und Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte. 15. Im Hinblick auf die Resilienz, den Wiederaufbau und die demokratische Sicherheit der Ukraine lobt die Versammlung die Ukraine für ihre Erfolge bei der Umsetzung des Aktionsplans des Europarates für die Ukraine „Resilienz, Erholung und Wiederaufbau“ 2023-2026 und für die Fortschritte, die sie trotz der immensen Herausforderungen durch die völkerrechtswidrige, nicht provozierte und ungerechtfertigte vollumfängliche militärische Invasion Russlands im Beitrittsprozess zur Europäischen Union erzielt hat. Sie ruft die Mitglied- und Beobachterstaaten des Europarates sowie die maßgeblichen europäischen Institutionen und internationalen Partner auf, 15.1. die Unterstützung für die demokratische Resilienz der Ukraine zu verstärken, einschließlich ihrer Fähigkeit, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und insbesondere die parlamentarische, kommunale und regionale Demokratie wirksam zu schützen sowie ihre Kapazitäten zur effektiven Korruptionsbekämpfung zu stärken, die im Kontext ihres Beitrittsprozesses zur Europäischen Union von wesentlicher Bedeutung ist; 15.2. den Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union zu unterstützen und anzuerkennen, dass der Integrationsprozess einen großen Anreiz zur Verfolgung entsprechender Reformen ist und eine Sicherheitsgarantie bietet. Entschließung 2638 (2026)10 Das Funktionieren der demokratischen Institutionen in Bosnien und Herzegowina 1. Bosnien und Herzegowina trat dem Europarat am 24. April 2002 bei. Das Land ging dementsprechend eine Reihe spezifischer Verpflichtungen ein, die in Stellungnahme 234 (2002) „Bosnien und Herzegowinas Antrag auf Mitgliedschaft im Europarat“ der Parlamentarischen Versammlung aufgelistet sind, und sicherte zu, diese einzuhalten. 2. Die Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2574 (2024) „Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Bosnien und Herzegowina“ und bekräftigt erneut ihre umfassende Unterstützung für den Staat Bosnien und Herzegowina und all seine Bürgerinnen und Bürger; sie fordert die Mitgliedstaaten des Europarates nachdrücklich auf, seine verfassungsmäßige Ordnung und Rechtsordnung sowie seine Souveränität und territoriale Integrität zu respektieren. 3. Die Versammlung äußert ihre Besorgnis über die jüngsten Entwicklungen in Bosnien und Herzegowina, die durch Angriffe auf den Staat, die Rechtsstaatlichkeit und die Institutionen, die nach dem Allgemeinen Rahmenabkommen für Frieden („Friedensabkommen von Dayton“) eingesetzt worden waren, gekennzeichnet 10 Versammlungsdebatte am 27. Januar 2026 (4. Sitzung) (siehe Dok. 16310, Bericht des Ausschusses für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss), Ko-Berichterstatter: Zsolt Németh und Pablo Hispán). Von der Versammlung am 27. Januar 2026 (4. Sitzung) verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. waren. Angesichts der jüngsten Entscheidungen, die einige dieser Bedenken ausgeräumt haben, besteht jedoch Anlass zur Hoffnung. 4. Nach der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts von Bosnien und Herzegowina, den damaligen Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, zu einem Jahr Gefängnis zu verurteilen (was später in eine Geldstrafe umgewandelt wurde) und ein sechsjähriges Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter gegen ihn zu verhängen, da er den Entscheidungen des Hohen Beauftragten nicht nachgekommen war, widerrief die Zentrale Wahlbehörde am 6. August 2025 Milorad Dodiks Präsidentschaftsmandat. Folglich fanden am 23. November 2025 vorgezogene Neuwahlen für das Amt des Präsidenten der Republika Srpska statt. 5. Die Versammlung stellt fest, dass gemäß der Erklärung der Wahlbeobachtungsmission des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas des Europarates die vorgezogenen Präsidentschaftswahlen „trotz einiger Unregelmäßigkeiten (...) gut organisiert waren“, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Stimmabgabe. Die Versammlung stellt fest, dass der im März 2024 zur Verbesserung der Integrität und Transparenz des Wahlprozesses geänderte Rechtsrahmen nach und nach umgesetzt wird. Sie begrüßt, dass diese Reformen das Wahlgesetz in Einklang mit den europäischen Normen und insbesondere mit den Empfehlungen des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/BDIMR), der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) und der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) bringen sollten. Die Versammlung unterstreicht, dass unbedingt sicherzustellen ist, dass die Wahlreformen auch die politische Vertretung aller drei konstituierenden Volksgruppen und der „Anderen“ gemäß den Urteilen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte garantieren. 6. Die Versammlung nimmt außerdem mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Behörden der Republika Srpska die von 2023 bis 2025 auf Entitätsebene verabschiedeten Gesetze annulliert haben, die vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden waren, darunter das separate Wahlgesetz für die Republika Srpska, das Gesetz über das unbewegliche Vermögen, das für das Funktionieren der staatlichen Behörden genutzt wird, das Gesetz über die Nichtanwendbarkeit der Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina, das Gesetz über das Betreiben von „außerkonstitutionellen Institutionen von Bosnien und Herzegowina“ in der Republika Srpska, Änderungen am Strafgesetzbuch der Republika Sprska sowie das Gesetz über einen separaten Hohen Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft für die Entität. Die Versammlung ruft die Behörden der Republika Srpska auf, gemäß den verfassungsrechtlichen und maßgeblichen gesetzlichen Rahmenbedingungen das Verfahren für die Ernennung der (unbesetzten Ämter der) Richter des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina einzuleiten mit dem Ziel, das vollumfängliche Funktionieren, die institutionelle Stabilität und die effektive Ausübung des verfassungsmäßigen Mandats des Gerichts zu gewährleisten. 7. Die Versammlung unterstreicht einmal mehr, dass sich Bosnien und Herzegowina bei seinem Beitritt verpflichtet hat, seine Wahlgesetze mit Unterstützung der Venedig-Kommission im Lichte der Normen des Europarates zu prüfen und sie gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Versammlung verweist auf die Notwendigkeit einer Verfassungsreform in Bosnien und Herzegowina für die Umsetzung des Urteils Sejdić und Finci gegen Bosnien und Herzegowina und nimmt das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Kovačević gegen Bosnien und Herzegowina zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang begrüßt die Versammlung die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung von Änderungen an der Verfassung von Bosnien und Herzegowina sowie den Gesetzesentwurf über Änderungen am Wahlgesetz von Bosnien und Herzegowina. Die Versammlung fordert die Parteien nachdrücklich auf, zu einer Einigung über diese Änderungen zu gelangen, um die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Einklang mit den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) zu bringen. 8. Die Versammlung ruft die Parteien auf, ein Reformpaket zu verabschieden, das die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen verbessern würde, und sicherzustellen, dass die institutionelle Architektur eine wirksame Teilhabe und Entscheidungsfindung der Vertreter aller konstituierenden Volksgruppen gemäß dem durch das Friedensabkommen von Dayton festgelegten Kompetenzregelungsmodell ermöglicht, und eine dauerhafte Lösung für die Frage des Staatseigentums zu finden. 9. Die Versammlung fordert das Staatspräsidium von Bosnien und Herzegowina auf, das Auswahlverfahren für das Amt des Richters für Bosnien und Herzegowina am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gemäß den Anforderungen der Fairness und der Transparenz abzuschließen und der Versammlung unverzüglich eine Liste dreier qualifizierter Kandidaten vorzulegen. 10. Die Versammlung ruft die bosnischen Behörden auf, ihre Zusammenarbeit mit dem Europarat, insbesondere der Venedig-Kommission, fortzusetzen und für die Wahl- und die Verfassungsreform ihre Expertise zu nutzen. Sie beschließt, die laufenden Entwicklungen im Rahmen ihres Überwachungsverfahrens zu verfolgen. Entschließung 2639 (2026)11 Demokratien mit jungen Menschen stärken: Von der Teilhabe zur gemeinsamen Verantwortung 1. Die effektive Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben ist von entscheidender Bedeutung für die Erneuerung, Resilienz und Legitimität demokratischer Institutionen. Die Zukunft Europas hängt ab von Gesellschaften, in denen junge Menschen als gleichberechtigte Partner bei der Gestaltung des politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens anerkannt werden. 2. Aufbauend auf ihrer Entschließung 2619 (2025) und Empfehlung 2299 (2025) „Jugendbewegungen für Demokratie“ und ihrer Empfehlung 2553 (2025) „Die Stärkung der Jugendperspektive in der Arbeit der Parlamentarischen Versammlung“, mit der der Mechanismus der PVER für die Teilhabe junger Menschen eingeführt wurde, um zu gewährleisten, dass die Jugendperspektive systematisch bei der Arbeit der Versammlung berücksichtigt wird, betont die Versammlung, dass sich die Teilhabe junger Menschen von Konsultationen zu gemeinsamer Verantwortung entwickeln muss, wobei sichergestellt werden sollte, dass junge Menschen sowohl das Recht als auch die Mittel haben, Entscheidungen zu beeinflussen, die sie betreffen. 3. Die Versammlung stellt fest, dass Fortschritte erzielt wurden, die Teilhabe junger Menschen in Europa aber weiterhin ungleich und fragmentiert ist. Viele junge Menschen fühlen sich weiterhin von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen, nehmen die Institutionen als nicht repräsentativ wahr und verfügen über beschränkte Möglichkeiten zur Gestaltung der staatlichen Politik. Fortbestehende Hindernisse wie soziale Ungleichheit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, eingeschränkter Zugang zu Wohnraum und Bildung sowie schrumpfende bürgerliche und kulturelle Räume haben die Kluft zwischen den Generationen weiter vertieft. 4. Die Versammlung begrüßt die Erklärung, die auf der Ministerkonferenz des Europarates für Jugend am 8. und 9. Oktober 2025 in Malta verabschiedet wurde, sowie die bei derselben Gelegenheit verabschiedete Entschließung über einen Referenzrahmen des Europarates für eine Jugendperspektive. Sie begrüßt außerdem die Verabschiedung der neuen Europäischen Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und der Region des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates am 29. Oktober 2025 sowie den Neuen demokratischen Pakt für Europa, der darauf abzielt, die demokratische Resilienz in Europa zu stärken, und zu dem die Versammlung aktiv beiträgt; beide bieten gemeinsam einen kohärenten Fahrplan für die Integration einer Jugendperspektive in alle Sektoren der Politik und der Entscheidungsfindung. 5. Die Versammlung erkennt die Bedeutung des einzigartigen Systems der gemeinsamen Verwaltung des Jugendsektors als einem Standard und als einer Inspiration, der man folgen sollte, an; dies schließt die Instrumente der Europäischen Jugendzentren in Straßburg und Budapest und der Europäischen Jugendstiftung als beispielhaftes Modell für die Teilhabe junger Menschen ein. Sie begrüßt darüber hinaus den Vorschlag, als Zeichen des erneuten Engagements für die demokratische Inklusion in den östlichen Regionen Europas eine Machbarkeitsstudie über die Einrichtung eines dritten Standortes für das Europäische Jugendzentrum im Schwarzmeerraum durchzuführen. 6. Die Versammlung unterstreicht, dass die Teilhabe junger Menschen über Konsultationen hinausgehen und sich zu einem echten Einfluss auf die Entscheidungsfindung entwickeln sollte, gemäß dem Grundsatz, dass jungen Menschen „das Recht, die Mittel, der Raum, die Möglichkeit und die Unterstützung“ für eine kon- 11 Versammlungsdebatte vom 28. Januar 2026 (5. Sitzung) (siehe Dok. 16308, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Berichterstatterin: Sona Ghazaryan, sowie Dok. 16332, Stellungnahme des Ausschusses für politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatterin: Elisabetta Gardini). Von der Versammlung am 28. Januar 2026 (5. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2302 (2026). Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. struktive Teilhabe am demokratischen Leben gegeben werden sollte. Dies erfordert transparente und zugängliche institutionelle Mechanismen, Rechenschaftspflicht der Behörden gegenüber jungen Menschen sowie eine Kultur des Vertrauens zwischen den Generationen. 7. Angesichts dieser Überlegungen und unter Berücksichtigung der entscheidenden Rolle der Einbeziehung junger Menschen für den Neuen demokratischen Pakt für Europa fordert die Versammlu

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