1. Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. Januar 2026 in Straßburg, Frankreich
Text
1. Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. Januar 2026 in Straßburg, Frankreich
Unterrichtung
durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates
1. Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
vom 26. bis 30. Januar 2026 in Straßburg, Frankreich
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Teilnehmende Delegationsmitglieder ............................................ 2
2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................. 3
3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................. 6
3.1 Überblick .......................................................................................... 6
3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen ........................................... 8
4 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen ................. 13
5 Reden der Delegationsmitglieder .................................................. 55
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6490
21. Wahlperiode 12.06.2026
1 Teilnehmende Delegationsmitglieder
Die 1. Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) fand vom 26. bis
30. Januar 2026 in Straßburg statt. Folgende Delegationsmitglieder nahmen an der Sitzungswoche teil:
Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU), Delegationsleiter
Abgeordneter Adam Balten (AfD)
Abgeordnete Janina Böttger (DIE LNKE)
Abgeordneter Jürgen Coße (SPD)
Abgeordnete Nancy Faeser (SPD)
Abgeordneter Vinzenz Glaser (DIE LNKE)
Abgeordnete Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU)
Abgeordnete Gabriela Heinrich (SPD), stellvertretende Delegationsleiterin
Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD)
Abgeordnete Martina Kempf (AfD)
Abgeordneter Achim Köhler (AfD)
Abgeordneter Pierre Lamely (AfD)
Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Johann Martel (AfD)
Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD)
Abgeordnete Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
2 Tagesordnung der Sitzungswoche
Montag, 26. Januar 2026
1. Eröffnung der Sitzungswoche
1.1. Prüfung der Beglaubigungsschreiben
1.2. Feierliche Verabschiedung des scheidenden Präsidenten der Versammlung
1.3. Wahl des Präsidenten der Versammlung
1.4. Wahl der Vizepräsidenten der Versammlung
1.5. Ernennung der Mitglieder in den Ausschüssen
1.6. Anträge auf Debatten
1.6.1. Aktualitätsdebatte: Schutz des internationalen Justizsystems
1.6.2. Dringlichkeitsdebatte: Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale
Rechte als Fundament für widerstandsfähige Demokratien und soziale Gerechtigkeit
1.6.3. Dringlichkeitsdebatte: Gewährleistung der Rechenschaftspflicht, des humanitären
Schutzes und der Achtung des Völkerrechts in Gaza und im Westjordanland nach
dem Waffenstillstand
1.6.4. Dringlichkeitsdebatte: Bedrohungen für die internationale Ordnung: der Fall
Grönlands
1.6.5. Dringlichkeitsdebatte: Wiederherstellung der Demokratie in unserer Versammlung:
Dringender Aufruf zur Reform des Wahlverfahrens für den Präsidenten/ die
Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung
1.6.6. Dringlichkeitsdebatte: Die politische Krise im Nahen und Mittleren Osten: Die
Notwendigkeit, die Menschenrechte und die Rechte aller Minderheiten zu schützen
1.7. Annahme der Tagesordnung
1.8. Zustimmung des Protokolls der Sitzung des Ständigen Ausschusses
2. Debatte zu aktuellen Themen
Schutz des internationalen Justizsystems
Erklärung von Frau Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
3. Gemeinsame Debatte
3.1. Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses
Berichterstatter des Präsidiums: Herr Iulian Bulai (Rumänien, ALDE)
3.2. Beobachtung der vorgezogenen Parlamentswahlen in der Kirgisischen Republik
(30. November 2025)
Berichterstatter des Präsidiums: Herr Georgios Stamatis (Griechenland, EPP/CD)
3.3. Die Fortschritte im Überwachungsverfahren der Versammlung (Januar–Dezember 2025)
Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Frau Zanda Kalniņa-Lukaševica (Lettland, EPP/CD)
Dienstag, 27. Januar 2026
4. Wahl eines Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf die Republik
Zypern und das Königreich der Niederlande
5. Ansprache der Präsidenten der Republik Moldau Frau Maia Sandu
6. Ansprache des Generalsekretärs des Europarates, Herrn Alain Berset
7. Gedenkfeier zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust
8. [Möglicher 2. Wahlgang]
9. Debatte
9.1. Wahlen in Krisenzeiten
Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie:
Herr Damien Cottier (Schweiz, ALDE)
10. Debatte
10.1. Das Engagement für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine
und die Sicherheit des europäischen Kontinents unterstützen
Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie:
Herr Piero Fassino (Italien, SOC)
11. Debatte
11.1. Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Bosnien und Herzegowina
Berichterstatter des Monitoringausschusses: Herr Zsolt Németh (Ungarn, ECPA)
Berichterstatter des Monitoringausschusses: Herr Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD)
Mittwoch, 28. Januar 2026
12. Debatte
12.1. Demokratien mit jungen Menschen stärken: Von der Teilhabe zur gemeinsamen
Verantwortung
Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien:
Frau Sona Ghasarjan (Armenien, ALDE)
Berichterstatterin des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie:
Frau Elisabetta Gardini (Italien, ECPA)
13. Ansprache des Außenministers der Republik Armenien, Herrn Ararat Mirsojan
14. Ansprache des Ministerkomitees
Präsentation: Herr Mihai Popșoi, Vize-Ministerpräsident, Minister für auswärtige Angelegenheiten der
Republik Modau, Präsident des Ministerkomitees
15. Aktualitätsdebatte: Gewährleistung der Rechenschaftspflicht, des humanitären Schutzes und der
Achtung des Völkerrechts in Gaza und im Westjordanland nach dem Waffenstillstand
16. Debatte: Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und
Biomedizin zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen im Zusammenhang mit
Zwangseinweisung und ‐behandlung in psychiatrischen Einrichtungen
Berichterstatterin des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung:
Frau Carmen Leyte (Spanien, EPP/CD)
17. Debatte: Sozialisierung an Schulen: für eine inklusive und partizipative Bildung im Sinne
demokratischer Werte
Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien:
Frau Luz Martínez Seijo (Spanien, SOC)
Donnerstag, 29. Januar 2026
18. Dringlichkeitsdebatte
18.1. Bedrohungen für die internationale Ordnung: der Fall Grönlands
Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie
19. Dringlichkeitsdebatte
19.1. Die politische Krise im Nahen und Mittleren Osten: Die Notwendigkeit, die Menschenrechte
und die Rechte aller Minderheiten zu schützen
Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie
20. Debatte
20.1. Für ein Verbot von Konversionstherapien
Berichterstatterin des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung:
Frau Kate Osborne (Vereinigtes Königreich, SOC)
21. Dringlichkeitsdebatte
21.1. Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale Rechte als Fundament für
widerstandsfähige Demokratien und soziale Gerechtigkeit
Berichterstatter des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung:
Herr Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD)
22. Debatte
22.1. Post-Monitoring-Dialog mit Nordmazedonien
Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Frau Sibel Arslan (Schweiz, SOC)
Berichterstatter des Monitoringausschusses: Herr Joseph O'Reilly (Irland, EPP/CD)
Freitag, 30. Januar 2026
23. Freie Debatte
24. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses (Fortsetzung)
25. Konstituierung des Ständigen Ausschusses
26. Schließung der Tagung
3 Schwerpunkte der Sitzungswoche
3.1 Überblick
Unter der Leitung von Knut Abraham (CDU/ CSU) nahmen rund 20 Abgeordnete aus allen Fraktionen an der
PVER-Sitzungswoche im Januar 2026 teil. Zu Beginn der Sitzungswoche wurde Petra Bayr mit einer absoluten
Mehrheit von 164°Ja-Stimmen zur Präsidentin der PVER gewählt. Bayr ist seit 2002 Abgeordnete des
österreichischen Nationalrats und seit 2018 Mitglied der PVER. Ihre einjährige Amtszeit kann einmal verlängert werden.
Die unabhängige Gegenkandidatin aus Schweden, Victoria Tiblom (Partei: Schwedendemokraten, ECPA), erhielt
50 Stimmen. Victoria Tiblom hatte vor der Sitzungswochen einen Antrag eingereicht, in der sie eine Überprüfung
des Wahlverfahrens für den Präsidenten/ die Präsidentin der PVER durch den Geschäftsordnungsausschuss
gefordert hatte. Der Antrag wurde von den Abgeordneten Malte Kaufmann (AfD) und Birgit Bessin (AfD)
unterstützt.
Vor der Wahl der PVER-Präsidentin wurden die Beglaubigungsschreiben der österreichischen Delegation aus
Verfahrensgründen angefochten. Laut Paweł Jabłoński (Polen, ECPA) verstoße die geschlechtliche
Zusammensetzung der Delegation gegen die Geschäftsordnung der Versammlung. Da in der zwölfköpfigen Delegation von
Österreich sieben Frauen seien (59 Prozent) und die PVER mindestens 40 Prozent beider Geschlechter ab
Januar 2027 vorsehe, gebe es ein Übermaß an weiblichen Mitgliedern in der Delegation. Die Anfechtung wurde
von den Abgeordneten Pierre Lamely (AfD) und Martina Kempf (AfD) unterstützt. Der
Geschäftsordnungsausschuss wies die Anfechtung als „grundlos“ unter den derzeitig geltenden Regeln zurück. Die Benennung von
sieben Frauen in der zwölfköpfigen österreichischen Delegation, von denen vier ordentliche Mitglieder sind,
entspreche den Regeln. Der belgische Abgeordnete Bob de Brabandere (Partei: Vlaams Belang, ECPA) zweifelte im
Plenum die Kandidatur von Petra Bayr als PVER-Präsidentin an. Da Bayr erst in der Januar-Sitzungswoche 2026
zum ordentlichen Mitglied benannt wurde und zuvor stellvertretendes Mitglied der österreichischen Delegation
war, könne sie nicht als PVER-Präsidentin kandidieren. In einer schriftlichen Erklärung forderte der Abgeordneter
Pierre Lamely (AfD) eine formale Überprüfung des Vorfalls. Des Weiteren wurden die Beglaubigungsschreiben
der polnischen Delegation aus Verfahrensgründen angefochten. Laut dem österreichischen Delegierten, Martin
Graf (Partei: FPÖ), sei die Weigerung des polnischen Parlamentspräsidenten Włodzimierz Czarzasty, den
Abgeordneten Michał Woś (Partei: PiS) als Delegationsmitglied zu benennen, unrechtmäßig. Nach der Entscheidung
des polnischen Parlamentspräsidenten benannte die PiS trotz Aufforderung kein anderes Mitglied, so dass der Sitz
in der Delegation vakant ist. Woś wurde aufgrund von strafrechtlichen Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs
beim Kauf der Spionagesoftware Pegasus nicht in die Delegation benannt. Die Anfechtung der Delegation wurde
von den Abgeordneten Pierre Lamely (AfD) und Malte Kaufmann (AfD) unterstützt. Die Anfechtung der
Beglaubigungsschreiben wurde nach Prüfung durch den Geschäftsordnungsausschuss zurückgewiesen.
Anlässlich der Unterzeichnung der Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs sprach die
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, in einer Aktualitätsdebatte zum „Schutz des
internationalen Justizsystems“. Der Europarat sei ein „Gegenmodell zu einer Welt, in der Gewalt wieder zum
politischen Instrument geworden ist“. Sie erinnerte an die Gründungsidee des Europarates, dass Recht Gewalt
bändigen werde, und forderte Humanität wieder in den Mittelpunkt des Systems zu stellen. Zudem warnte sie vor
einer Schwächung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und forderte eine wirksame Reaktion
auf das Thema der Migration innerhalb des Rahmens der Konvention.
In einer weiteren Debatte diskutierte die PVER über Grönland. Gemäß der Entschließung dürften
Entscheidungen über die Zukunft Grönlands „ausschließlich“ vom grönländischen und dänischen Volk getroffen werden. Die
jüngsten „Drohungen“ der USA gegen die territoriale Integrität und Souveränität Dänemarks hätten die
„grundlegenden Herausforderungen“ der internationalen Ordnung deutlicher hervorgehoben. Narrative oder
Maßnahmen, die auf „Zwang, Druck oder geschäftlichen Kalkül basierten“, würden gegenseitiges Vertrauen schwächen
und gemeinsame, langjährig etablierte Regeln und Normen untergraben. Vor der Debatte hatte ein bilaterales
Gespräch zwischen der deutschen und dänischen Delegation stattgefunden. Delegationsleiter Knut Abraham hatte
zusammen mit 33 anderen Delegationsleitern und allen Vorsitzenden den politischen Gruppen in der PVER eine
gemeinsame Erklärung zu Grönland unterzeichnet. Die Erklärung1 ruft zum Dialog und den Werten der
Anerkennung der Souveränität und der territorialen Integrität auf. „Grönland gehöre einzig den Grönländern“ und
Entscheidungen über Grönland und Dänemark können nur von diesen getroffen werden.
1 Die Gemeinsame Erklärung ist unter https://www.ft.dk/-/media/sites/ft/pdf/aktuelt/nyheder/2026/joint-statement-on-greenland-pace.pdf
abrufbar.
Die PVER diskutierte auch über die Friedensverhandlungen für die Ukraine. Die Versammlung forderte einen
sofortigen und vollständigen Waffenstillstand sowie „echte Verhandlungen“. Die Ukraine dürfe nicht zu
Verhandlungen gezwungen werden, während sie bombardiert werde. Die PVER sei über die Intensivierung der
russischen Angriffe auf die Ukraine und die Provokationen auf dem europäischen Kontinent, wie zum Beispiel die
Verletzung von Lufträumen, „zutiefst beunruhigt“. In der Sitzungswoche fand das erste Treffen der Plattform
der Demokratischen Kräfte Russlands statt. Die Plattform soll den Austausch über Fragen von gemeinsamen
Interessen ermöglichen. Mitglieder sind zum Beispiel der russische Oppositionspolitiker Wladimir Kara-Mursa,
der ehemalige Schachweltmeister Garri Kasparow, der Unternehmer Michail Chodorkowski und Nadja
Tolokonnikowa, Mitglied von Pussy Riot. Die Mitglieder der Plattform mussten sich unter anderem zu den Werten des
Europarates bekennen und den Angriffskrieg in der Ukraine klar verurteilen. Die Plattform signalisiere, dass
Europa die demokratischen Kräfte in Russland nicht vergesse, so PVER-Präsidentin Petra Bayr. Die Transformation
Russlands müsse von den russischen Bürgern ausgehen, jedoch könne der Europarat sie dabei unterstützen.
Zudem diskutierte die PVER über die humanitäre Lage in Gaza und dem Westjordanland nach dem
Waffenstillstand sowie die politische Krise im breiteren Nahen Osten. Der Schutz von Zivilisten müsse immer Priorität
haben, so die PVER. Auch die Stärkung von Demokratie durch junge Menschen, der Ablauf von Wahlen in
Krisenzeiten sowie die Europäische Sozialcharta waren Themen der Sitzungswoche. Während die PVER den Post-
Monitoringprozess für Nordmazedonien beendete, zeigte sie sich über die jüngsten Entwicklungen in Bosnien und
Herzegowina „besorgt“ und rief zur Absicherung der demokratischen Institutionen auf.
Corina Wissels zur Richterin für die Niederlande am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
gewählt. Nicholas Emiliou wurde zum Richter für Zypern gewählt.
Bei der Gedenkzeremonie zum internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts sprach der
Überlebende des Kindertransportzugs, Lord Alf Dubs. Es sei wichtig, die Geschichte des Holocaust an junge
Menschen weiterzugeben. PVER-Präsidentin Bayr erinnerte an die gemeinsame Verpflichtung, die Lehren aus
dem Holocaust in konkrete politische Maßnahmen zu übersetzen. „Nie wieder!“ sei keine symbolische Phrase,
sondern eine politische Verpflichtung zur Verteidigung der Menschenwürde, zum Schutz von Minderheiten und
der Erosion demokratischer Normen entgegenzutreten. Auch die Präsidentin von Moldau, Maia Sandu, betonte,
„Nie wieder“ sei kein Versprechen, das sich von selbst erhalte, sondern eine Verantwortung, die man erneuern
müsse. In einer weiteren Ansprache warnte Maia Sandu die Versammlung, Europa führe derzeit zwei Kriege. Der
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der weniger sichtbare, jedoch genauso gefährliche, hybride Krieg
gegen europäische Demokratie anhand von Desinformation, Cyberangriffen und externer Einflussnahme. Auf der
Veranstaltung Women@PACE forderte Präsidentin Sandu einen stärkeren Schutz von jungen Menschen bei der
Nutzung von digitalen Medien und die Stärkung der demokratischen Resilienz. Moldau hat seit November 2025
den sechsmonatigen Vorsitz im Ministerkomitee inne.
Mehrere Abgeordnete reichten in der Sitzungswoche Anträge für Entschließungen ein. Anträge für
Entschließungen müssen von mindestens zwanzig Delegierten aus fünf nationalen Delegationen unterstützt werden, damit
das Präsidium der Versammlung anschließend entscheidet, ob ein Ausschuss mit dem Antrag befasst wird.
Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) reichte zwei Anträge für Entschließungen ein. Während ein Antrag „Die
Evaluation der post-hoc Wahlprüfungsverfahren in Deutschland vor dem Hintergrund der Bundestagswahl 2025“
fordert, behandelt der zweite Antrag „Die Beendigung der irregulären Migration nach Europa und eine Stärkung der
europäischen Rückführungsmechanismen mit besonderem Fokus der neuen nationalen Sicherheitsstrategie der
USA“ ein. Abgeordneter Malte Kaufmann (AfD) reichte einen Antrag zur Einstufung der Antifa als terroristische
Organisation ein.
Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde zum Berichterstatter über „Die Demokratie,
die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit im Iran“ im Ausschuss für Politische Angelegenheiten und
Demokratie ernannt. Er hatte vor der Sitzungswoche einen Antrag für eine Dringlichkeitsdebatte zu diesem Thema
eingereicht.
Auf Einladung der deutschen Delegation fand ein Austausch mit der französischen Delegation statt. In der
Sitzungswoche wurde ein Sonderausschuss zur Europaratsinitiative „Neuer Demokratischer Pakt“ eingerichtet.
Der Neue Demokratische Pakt soll die Aushöhlung der Demokratie beenden, die Resilienz demokratischer
Institutionen stärken und die Demokratie wiederbeleben. An der Initiative sind der Generalsekretär des Europarates,
das Ministerkomitee, die PVER, der Kongress der Gemeinden und Regionen, das Sekretariat des Europarates
sowie die Gremien der Europaratskonventionen beteiligt. Wesentliche Ergebnisse des Demokratiepakts sollen
Ende 2026 vorgestellt werden.
3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen
Aktualitätsdebatte „Die Sicherung des internationalen Justizsystems“
Berichterstatter Tekke Panman (Niederlande, EPP/CD) betonte, die internationale Justiz sei seit dem Ende des
Zweiten Weltkriegs Ausdruck eines gemeinsamen Gerechtigkeitsverständnisses zwischen Staaten und Menschen.
Internationale Justiz ersetze nicht nationale Systeme, sondern ergänze sie. Kriegsverbrechen dürften nicht
ungestraft blieben. Er verwies auf die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen
Präsidenten Wladimir Putin. Weitere Schritte des Europarates, insbesondere zur Einrichtung eines
Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, wertete er als wichtige Fortschritte. Als
Berichterstatter über die ,,Bedrohungen gegen den IStGH‘‘ sei er besorgt darüber, dass Richter und Staatsanwälte Sanktionen,
Einschüchterungen, Cyberangriffen und Desinformation ausgesetzt seien. Man dürfe angesichts dieser Attacken
nicht untätig bleiben. Die Abhängigkeit von einflussreichen IT- und Finanzdienstleistern müsse verringert
werden. Panman schlug vor, dass die EU die Verordnung des „Blocking Statute“, die bisher dem Schutz europäischer
Unternehmen vor Sanktionen von Drittstaaten dient, zum Schutz internationaler Richter und Staatsanwälte
einsetze.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erinnerte an die Gründung des Europarates im Jahr 1949, als
Europa nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs eine neue Ordnung brauchte. Sie zitierte Winston Churchills
Idee eines vereinten Europas, das nicht länger durch Gewalt zerrissen, sondern durch Recht zusammengehalten
werden sollte. Zu dieser Zeit sei die Gewalt durch den Antisemitismus, Rassismus und die „Kriegslust“
Deutschlands noch sehr präsent gewesen. Mit seinen Konventionen habe der Europarat konkrete Verbesserungen für
Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten erreicht, sodass ein umfassendes Schutzsystem für mehr als
700 Millionen Menschen entstanden sei. Der EGMR habe erfolgreich unter anderem die Meinungsfreiheit, die
Rechte von Kindern und das Recht auf ein faires Verfahren gestärkt. Sie betonte, der EGMR müsse unabhängig
bleiben, damit seine Urteile auch dann umgesetzt werden, wenn sie politisch unbequem seien. Sie räumte ein,
dass die europäischen Kräfte dabei noch gewinnbringend zu bündeln seien. Auch in der Frage der Migration sei
die EMRK kein Hindernis, sondern definiere den Rahmen für politische Antworten. Selbst die bloße Schwächung
der EMRK öffne die „Büchse der Pandorra“. Sie wies auf das Bekenntnis Russlands zum Europarat im Jahre 1989
hin und den „Bruch“ mit Russland, das sich schrittweise von der Bindung durch das Recht entfernt habe. Sie
hoffe, Russland werde eines Tages als „demokratisches Land“ in den Europarat zurückkehren. Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit gerieten weltweit durch ähnliche Methoden unter Druck. Justizministerin Hubig warnte vor
schleichenden Veränderungen, die die Unabhängigkeit der Justiz und die Kontrolle staatlicher Macht gefährden.
Der Abbau des Rechtsstaats erfolge meist unauffällig, durch kleine Veränderungen, wie z. B. Änderungen von
Verfahrensordnungen, neue Zuständigkeiten von Gerichten, Eingriffe in Richterwahlen oder Auflagen für
Anwälte. Oftmals zeige sich die Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz und damit des Kerns des Rechtsstaats
viel später. Als Beispiel für die Stärkung des Rechtsstaats durch den Europarat nannte Hubig die Konvention zum
Schutz des Berufsstandes der Rechtsanwälte, die sie für Deutschland unterzeichnet habe. Sie sei überzeugt, der
Rechtsstaat bleibe durch den Rückhalt der Gesellschaft widerstandsfähig.
Saskia Kluit (Niederlande, SOC) hob ebenfalls die Bedeutung internationaler Rechtssysteme hervor und wies
auf die Gefahr durch autoritäre Kräfte hin. Sie würdigte die Arbeit von Richtern, Staatsanwälten, Journalisten und
Berichterstattern und zeigte sich über die zunehmenden Angriffe auf diese alarmiert. Christophe Brico (Monaco,
EPP/CD) betonte die Bedeutung des EGMR für die Bürger. Internationale Organisationen beruhten auf
Rechtsstaatlichkeit und insbesondere auf Gewaltenteilung. Im internationalen Recht dürfe es daher keine doppelten
Standards geben. Staaten seien zur Umsetzung von Abkommen verpflichtet, müssten die Urteile des EGMR umsetzen
und den IStGH unterstützen. Edward Leigh (Vereinigtes Königreich, ECPA) kritisierte, die EMRK werde aktuell
in einer Weise ausgelegt, die von ihren Gründern nie beabsichtigt gewesen sei. Die britischen Konservativen seien
der Konvention in ihrer ursprünglichen Form verpflichtet, nicht jedoch ihrer heutigen Auslegung. Die
Rechtsprechung des EGMR verhindere eine Abschiebung von Migranten. Es bestehe die Möglichkeit, dass das Vereinigte
Königreich nach einer künftigen Wahl nicht nur die Konvention, sondern auch die PVER verlasse, sollten diese
Bedenken nicht ernst genommen werden. Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) lobte die Einrichtung des
Sondertribunals für die Ukraine. Emmanuel Fernandes (Frankreich, UEL) verurteilte die Sanktionen der US-Regierung
im Februar gegen den IStGH. Er mahnte die mangelnde Kooperation von Mitgliedstaaten bei der internationalen
Strafjustiz, etwa im Fall des israelischen Premierministers Benjamin Netanyahu an. Die Tendenz, gerichtliche
Kontrolle zu umgehen, zeige sich auch innerhalb der EU. Die Behauptung, die EMRK verhindere eine wirksame
Migrationspolitik, sei lediglich ein Vorwand für die tatsächliche Intention, grundlegende Rechte zu schwächen.
Carwyn Jones (Vereinigtes Königreich, SOC) führte aus, das System des Völkerrechts sei nahezu so alt wie die
Menschheit selbst. Aktuelle Entwicklungen, etwa in der Ukraine, zeigten, dass es nicht gegeben sei, dass sich
Demokratie und Freiheit in Europa entwickle. Er warnte vor einer Rückkehr zu einem Zeitalter des Imperialismus.
Marianne Binder-Keller (Schweiz, EPP/CD) verurteilte die Verbrechen Putins und zeigte sich über die
Äußerungen des US-Präsidenten, Donald Trump, über Grönland beunruhigt.
Aktualitätsdebatte „Gewährleistung der Rechenschaftspflicht, des humanitären Schutzes und der
Achtung des Völkerrechts in Gaza und im Westjordanland nach dem Waffenstillstand“
Die Berichterstatterin Saskia Kluit (Niederlande, SOC) erklärte, der Frieden hänge eng mit der Rechenschaft für
die begangenen Verbrechen zusammen. Der Rückgang der Angriffe sowie die Rückführung der letzten
israelischen Geisel seien wichtige Entwicklungen. Sie kritisierte, das Friedensabkommen weise erhebliche Mängel auf,
wie etwa die fehlende Beteiligung der palästinensischen Bevölkerung. Palästinenser dürften angesichts
jahrzehntelanger Enteignung, Besatzung und struktureller Diskriminierung nicht mit den Kriegsverbrechen der Hamas
gleichgesetzt werden. Das Leid der Palästinenser und die Gewalt der Hamas seien im Kontext einer langjährigen
Unterdrückung sowie internationaler Untätigkeit zu sehen. Sie forderte ein Ende der Gewalt gegen
palästinensische Zivilisten, Zugang zu humanitärer Hilfe, die Aufhebung repressiver Gesetze gegen humanitäre
Organisationen sowie medizinische Evakuierungen. Die Meinungs- und Pressefreiheit müsse gewährleistet werden. Auch
Verbrechen politischer Partner müssten untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.
Gerechtigkeit sei keine Rache, sondern eine Voraussetzung für Frieden. Die internationale Gemeinschaft müsse die
Palästinenser in ihrem Selbstbestimmungsrechts unterstützen. Ein dauerhafter Frieden sei schwierig zu erreichen,
aber möglich. Boriana Åberg (Schweden, EPP/CD) forderte eine Debatte über die Stabilisierung Gazas, eine
Übergangsverwaltung und den Wiederaufbau und keine Debatte, die Israel dämonisiert und den Antisemitismus
fördert. Die Hamas müsse entwaffnet werden und dürfe keine Rolle in der Verwaltung Gazas spielen. Die
internationale Gemeinschaft müsse weitere Sanktionen gegen Unterstützer der Hamas und des Islamischen Dschihad
verhängen. Die humanitären Bedürfnisse der Zivilbevölkerung seien enorm. Der Waffenstillstand sei fragil und
die internationale Gemeinschaft trage die Verantwortung, einen dauerhaften Frieden zu unterstützen. Oleksii
Goncharenko (Ukraine, ECPA) bezeichnete den Waffenstillstand in Gaza als großen Erfolg. Terroristen und die
Hamas dürften nicht erneut die Kontrolle über den Gazastreifen erlangen. Andernfalls drohe ein neuer Krieg. Er
betonte, man müsse alle Länder und Akteure unterstützen, die die Werte des Europarates teilten, egal ob in Europa
oder im Nahen Osten. Lord Michael German (Vereinigtes Königreich, ALDE) erklärte, die Zukunft Gazas
müsse auf den Regeln und Gesetzen der internationalen Ordnung basieren. Er fürchte, der von Präsident Trump
vorgeschlagene Plan wolle die Vereinten Nationen umgehen. In der vorgeschlagenen Charta des Friedensrates
werde dieser als internationale Organisation zur Förderung von Stabilität, rechtlicher Verwaltung und
dauerhaftem Frieden beschrieben. Die Charte erwähne jedoch kein einziges Mal die Menschenrechte. Dies komme den
Regierungen Russlands und Chinas entgegen, die die Rolle der Menschenrechte in den Vereinten Nationen
schwächen wollten. Ann Graves (Irland, UEL) erklärte, dass sie das palästinensische Volk bereits lange vor dem 23.
Oktober unterstützt habe, da ihr Heimatland Irland Besatzung, Teilung und Konflikte nur zu gut kenne. Der
Friedensrat sei auf Machtausbau und Trumps Eigeninteresse ausgerichtet, nicht auf einen echten Friedensprozess. Es
sei empörend, dass Palästinenser im Friedensrat nicht vertreten seien. Sie betonte die Notwendigkeit humanitärer
Hilfe. Die internationale Solidarität müsse strategisch und geeint die Unterdrückung durch Israel beenden. Für
Antonio Gutiérrez Limones (Spanien, SOC) ist eine Zwei-Staatenlösung, Zugang zur humanitären Hilfe und ein
realer Plan des Wiederaufbaus für Frieden notwendig. Er lehne den Friedensrat außerhalb der UN und ohne
palästinensische Vertreter ab. Sowohl für Palästinenser als auch für das jüdische Volk gelte das gleiche Recht auf
ein freies Leben in Frieden und Koexistenz. Michael Farrugia (Malta, SOC) verurteilte, dass seit dem
Abkommen rund 450 Menschen in Gaza und im Westjordanland getötet wurden und palästinensisches Land illegal
besiedelt wurde. Er forderte die Rückgabe von Gaza und dem Westjordanland an die Palästinenser zur eigenen
Verwaltung. Die Umsetzung einer Zwei-Staaten-Lösung müsse im Einklang mit der UN-Resolution und mit
finanzieller Unterstützung der internationalen Gemeinschaft erfolgen. Alicia Kearns (Vereinigtes Königreich,
ECPA) kritisierte, seit der Waffenruhe seien kaum Fortschritte gemacht worden, die humanitäre Lage sei
weiterhin kritisch. Die Hamas müsse entwaffnet werden und die illegale Besiedlung des Westjordanlandes beendet
werden. Wichtig für einen nachhaltigen Frieden sei auch die Einbeziehung der Frauen. Manuela Perteghella
(Vereinigtes Königreich, ALDE) betonte, der Waffenstillstand in Gaza sei nur der erste Schritt zu langfristigem
Frieden. Gaza stehe weiterhin unter Belagerung, während Israel Hilfe blockiere und fortlaufend Zivilisten angreife.
Es müsse um echte Versöhnung und Sicherheit für Israelis und Palästinenser gehen. Frieden ohne Verantwortung
sei jedoch bedeutungslos. Didier Marie (Frankreich, SOC) kritisierte, Gaza verschwinde mittlerweile oft aus den
Medien, während das Leid der Menschen dort anhalte. Er verurteilte die Blockade ausländischer Medien und die
Bedrohung von Journalisten durch die israelische Regierung. Donald Trumps Friedensrat umgehe die UN-
Konventionen und ihre Institutionen. Christophe Lacroix (Belgien, SOC) erklärte, weder er noch die Vereinten
Nationen, der Internationale Strafgerichtshof oder NGOs seien antisemitisch. Er übe aber Kritik an der israelischen
Regierung, die aus Nationalisten und religiösen Extremisten bestehe und für abscheuliche Verbrechen
verantwortlich sei. Auf die Nachfrage von Oleksii Goncharenko antwortete er, er verurteile auch die Hamas aufs
Schärfste. Abdurrahman Babacan (Türkei, NR) kritisierte, Israel verletze das Friedensabkommen durch die
Tötung von Zivilisten, die Blockade von Hilfslieferungen, die Lahmlegung des Gesundheitssektors, die
Zerstörung von Infrastruktur, die Schließung des Rafah-Grenzübergangs und die fortwährende Einschränkung
humanitärer Bewegungen systematisch. George Loucaides (Zypern, UEL) zufolge dürfe der Völkermord an den
Palästinensern nicht geringer verurteilt werden als die Angriffe der Hamas. Bernard Sabella (Palästina) erklärte, der
durchschnittliche Palästinenser wünsche sich lediglich, als Mensch behandelt zu werden. Laut der jüdischen Torah
seine alle Menschen nach Gottes Ebenbild erschaffen worden. Er kritisierte die schwierigen Bedingungen im
Gazastreifen, wie zum Beispiel die zerstörten Krankenhäuser, und die illegalen Aktivitäten von Siedlern im
Westjordanland, die vom israelischen Militär geschützt würden. Obwohl er den Angriff der Hamas verurteile, dürfe
dieser nicht als Vorwand genutzt werden, um alle Palästinenser zu bestrafen und ihre Existenz zu negieren. Er
betonte, der Schutz menschlichen Lebens und die Verantwortung seien für eine gerechte Lösung notwendig. Der
Europarat müsse den Schutz des menschlichen Lebens in den besetzten Gebieten fordern.
Dringlichkeitsdebatte „Bedrohungen für die internationale Ordnung: der Fall Grönlands“
Berichterstatter Bertrand Bouyx (Frankreich, ALDE) betonte, Grönland gehöre den Grönländern. Das Land sei
eine demokratische Gesellschaft mit Institutionen, Identität und dem Recht auf Selbstbestimmung und dürfe nicht
zum Gegenstand von Spekulationen werden. Die Vereinigten Staaten hätten Drohungen gegen Dänemark als
Mitgliedsstaat des Europarates ausgesprochen. Die kollektive Verantwortung und der Schutz staatlicher Souveränität
seien zentral. Die internationale Ordnung beruhe auf Vertrauen, Vorhersehbarkeit und der freiwilligen Einhaltung
gemeinsamer Regeln. Dies werde zunehmend in Frage gestellt. Diese Entwicklungen hätten sich mit dem
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verschärft. Die regelbasierte Ordnung könne nicht als selbstverständlich
betrachtet werden. Er unterstrich die Bedeutung der transatlantischen Partnerschaft für Sicherheit, Wohlstand und
politische Zusammenarbeit in Europa. Eine Allianz sei nur nachhaltig, wenn sie auf gegenseitigem Respekt,
Vorhersehbarkeit und der Einhaltung gemeinsamer Prinzipien beruhe. Die Resolution erkenne die Unterstützung
Europas für Dänemark und Grönland an und sei ein Beweis für diese unverhandelbaren Prinzipien. Der Europarat
spiele eine wesentliche Rolle bei der Verteidigung der internationalen Ordnung. George Loucaides (Zypern,
UEL) drückte die Solidarität der UEL mit dem Volk Grönlands aus. Die USA hätten eine lange Geschichte von
imperialen Interventionen, Regimewechseln und Verletzungen des Völkerrechts. Aktuell fehle aber jede
rechtliche oder moralische Rechtfertigung ihrer Handlungen. Grönland sei kein strategisches Gut, das verhandelt werden
könne. Nach dem Völkerrecht habe nur die Bevölkerung Grönlands das Recht, frei über ihre politische Zukunft
zu entscheiden. Schweigen würde nicht den Frieden bewahren, sondern Aggression normalisieren. Die
Glaubwürdigkeit der Versammlung hänge von Klarheit und Konsequenz ab. Souveränität, territoriale Integrität und
Selbstbestimmung seien nicht verhandelbar. Der dänische Delegationsleiter, Mogens Jensen (SOC), unterstrich,
dass es nicht nur um Grönland und Dänemark gehe, sondern um ein grundlegendes universelles Prinzip des
Völkerrechts und um die territoriale Integrität von Staaten. Ein starkes und vereintes Europa habe die Deeskalation
der Situation ermöglicht. Dies zeige, wie wichtig die europäische Gemeinschaft sei und was sie gemeinsam
erreichen könne. Auch Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) betonte die Solidarität der Gruppe mit Grönland. Die
transatlantische Beziehung sei für alle Länder wichtig. Die Handlungen einer einzelnen Regierung sagten nichts
über das Verhältnis zu den Vereinigten Staaten im Allgemeinen aus. Die Zukunft werde zeigen, wie sich diese
Beziehung entwickelten. Europa könne noch stärker auftreten, da man die Mittel dazu habe. Es liege an Europa,
dieses Verhältnis auszubalancieren und zu verdeutlichen, dass die europäische Stimme zähle. Markus Wiechel
(Schweden, ECPA) erklärte, im Kern der Angelegenheit stehe das Verteidigungsabkommen zwischen den
Vereinigten Staaten und Dänemark. Das Abkommen sei nach dem Kalten Krieg entstanden, gewähre den USA
wesentlichen militärischen Zugang in Grönland für die kollektive Sicherheit und sei vollständig mit der NATO
abgestimmt. Er betonte, jede Bewegung in Richtung Besetzung verletze grundlegende UN-Prinzipien und zerschlage
die NATO-Einheit. Er appellierte, veraltete expansionistische Ideen abzulehnen und das gemeinsame Bekenntnis
zu Solidarität zu bekräftigen. Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) erklärte, Grönland sei Dänemark und Grönland
sei Europa. Dies habe die Bevölkerung Grönlands klar entschieden. Man nehme die Sicherheit in der Nordsee,
die Zusammenarbeit mit den Verbündeten und den Zustand der Weltordnung ernst. Unberechenbarkeit sei
langfristig deutlich kostspieliger und gefährlicher als ein gut funktionierendes multilaterales System. Er warnte
zugleich vor wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Abhängigkeit und vor Fehlinformationen. Mette Reissmann
(Dänemark, SOC) erklärte, sie sei den europäischen Partnern zutiefst dankbar für ihre klare, prinzipientreue und
unerschütterliche Unterstützung in einer Zeit, in der die Souveränität von Grönland und Dänemark infrage gestellt
werde. Dänemark weise jede Form von Drohung oder ausländischer Übernahme zurück. Grönland sei kein Objekt
oder strategischer Besitz, sondern ein Volk, ein Land und eine Demokratie, über die allein Grönland und
Dänemark entscheiden dürften. Universelle Prinzipien wie Souveränität, territoriale Integrität und eine regelbasierte
Ordnung müssten verteidigt werden und Europa solle als Wertegemeinschaft in Solidarität zusammenstehen. Die
Debatte war fraktionsübergreifend von einem einheitlichen Bild breiter Solidarität mit Grönland und Dänemark
geprägt.
Dringlichkeitsdebatte „Die politische Krise im Nahen und Mittleren Osten: Die Notwendigkeit, die
Menschenrechte und die Rechte aller Minderheiten zu schützen“
Berichterstatter Piero Fassino (Italien, SOC) erklärte, der Israel-Palästina-Konflikt habe die bereits bestehenden
Krisen im Libanon, Jemen, Syrien und dem Iran verschärft. Die Lage im Westjordanland verschlechtere sich
durch die Gewalt extremistischer Siedler. Die israelische Regierung müsse der Gewalt der Siedler entgegentreten,
um die Rechte der palästinensischen Bevölkerung zu schützen. Im Nahen Osten werde es ohne die Anerkennung
der Rechte beider Völker keinen Frieden geben. Die internationale Gemeinschaft habe den Sturz des Regimes
von Präsident Bashar al-Assad in Syrien begrüßt. In den letzten Monaten habe es dennoch besorgniserregende
Ereignisse, wie die Konflikte mit der Drusen-Gemeinschaft, der Alawiten-Minderheit und der kurdischen
Gemeinschaft, gegeben. Er forderte die syrischen Behörden auf, die Rechte jeder ethnischen und religiösen
Gemeinschaft zu wahren. Die Ereignisse im Iran hätten weltweit große Besorgnis ausgelöst. Besonders brutal sei die
Repression durch die Islamischen Revolutionsgarden gewesen, die von vielen demokratischen Regierungen als
Terrororganisation eingestuft werde. Die internationalen Justizbehörden müssten das iranische Regime zur
Verantwortung ziehen. Zudem appellierte er an den Iran, die Entwicklung von Atomwaffen zu stoppen. Azadeh
Rojhan (Schweden, SOC) berichtete, mindestens 30.000 Menschen seien zwischen dem 8. und 9. Januar im Iran
getötet worden. Dies sei ein vorsätzlicher Akt eines Regimes gegen das eigene Volk. Friedliche Demonstranten
seien mit systematischer und tödlicher Gewalt konfrontiert worden. Das iranische Regime müsse zur
Rechenschaft gezogen werden. Die Islamischen Revolutionsgarden könnten als Terrororganisation eingestuft werden.
Auch Frankreich, Italien und Spanien unterstützten dies. Die Eskalation der Gewalt in Syrien sei äußerst
alarmierend. Von Iran bis Syrien müsse die Botschaft eindeutig sein: Massaker, extreme Gewalt und Straffreiheit seien
inakzeptabel. Pablo Hispan (Spanien, EPP/CD) betonte, die Situation im Iran zeige, dass das Regime eine
Bedrohung für die Menschheit, den gesamten Nahen Osten und das iranische Volk selbst darstelle. Man müsse
miterleben, wie ein Land, das auf dem Weg zur Demokratie war, sich in ein Reich der Repression und Folter
verwandelt. Iran sei der Hauptverbündete von Wladimir Putin im Krieg gegen die Ukraine. Die Zeit werde zeigen,
welche Zukunft es für Syrien geben werde. Paweł Jabłoński (Polen, ECPA) unterstützte den Bericht, auch wenn
er an bestimmten Stellen schärfer formuliert sein könnte. Christliche Menschen in muslimischen Ländern seien
Verfolgung und Ermordung ausgesetzt. Wenn Bürger europäischer Länder ihre Bedenken über Migration und
Sicherheit äußerten, würde dies oft mit Islamophobie gleichgesetzt. Mehmet Akalın (Türkei, ALDE) erklärte,
Iran habe eine Zivilisation, die Tausende von Jahren zurückreiche, und verdiene trotz der Gewalt des aktuellen
Regimes Anerkennung für seinen Beitrag zur Menschheit. In Syrien habe der Schwund staatlicher Institutionen
ein Wettrüsten unter konkurrierenden Gruppen ausgelöst, das häufig von externen Akteuren unterstützt werde.
Territoriale Integrität und politische Einheit seien unverzichtbare Prinzipien für den Schutz der Menschenrechte.
Eine nachhaltige und sofortige Lösung müsse mit dem Ende der Bombardierung von Gaza beginnen, der
Anerkennung einer Zwei-Staaten-Lösung und dem vollen Respekt für das internationale Recht. Emmanuel Fernandes
(Frankreich, UEL) betonte, in Palästina setze sich der Genozid ohne Unterbrechung fort. Im Iran wende das
Regime tödliche Gewalt gegen friedliche Demonstranten und besonders gegen Frauen sowie ethnische und religiöse
Minderheiten ein. Diese Gewalt müsse von demokratischen Institutionen unverzüglich verurteilt werden. Er
forderte angesichts der Angriffe auf die kurdischen Teile Aleppos die sofortige Öffnung von
Notfallhumanitätskorridoren, um eine Katastrophe zu verhindern. Er kritisierte die jüngste politische und finanzielle Unterstützung der
EU für Syrien. In den weiteren Wortmeldungen forderten unter anderem Saskia Kluit (Niederlande, SOC),
Dominik Oberhofer (Österreich, ALDE) und Robert-Ionatan Sighiartău (Rumänien, EPP/CD) eine stärkere
Reaktion Europas bei der Verteidigung von Menschenrechten. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) äußerte
Zweifel, ob schriftliche Empfehlungen erfolgsversprechend seien und lobte den Versuch Israels und der USA,
das iranische Regime zu stürzen. George Loucaides (Zypern, UEL) entgegnete später, es gäbe keine positive
Verletzung internationalen Rechts, die Angriffe auf den Iran seien gleichermaßen zu verurteilen. Bernard Sabella
(Palästina) erklärte, verschiedene religiöse und ethnische Gemeinschaften hätten historisch gesehen lange
nebeneinander gelebt, bevor die Kolonialmächte die Menschen in verschiedene Gruppen unterteilt hätten. Die Zunahme
religiöser und nationaler Identität in der modernen Zeit hätte die Spaltung weiter verstärkt. Der Europarat solle
nicht auf koloniale Art eingreifen, sondern mit Respekt gegenüber der Rechtsstaatlichkeit und für die
Unterschiede zwischen den Gemeinschaften.
Aktualitätsdebatte „65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta“
Berichterstatter Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD) bezeichnete die Europäische Sozialcharta als Wegweiser
wirtschaftlicher und sozialer Rechte, der Demokratie und des Vertrauens in Institutionen. Soziale Rechte seien
eine wesentliche Bedingung für die Resilienz der Demokratie. Ihre Missachtung schwäche die Gesellschaft. Der
Schutz sozialer Rechte dagegen stärke die demokratische Stabilität. Er hob die Bedeutung des Europäischen
Ausschuss für Sozialrechte für den Schutz der Bürger hervor. Der Druck auf die staatlichen Haushalte, soziale
Spannungen und administrative Belastungen seien Herausforderungen für die Wahrung sozialer Rechte. Das kollektive
Beschwerdeverfahren ermögliche der Zivilgesellschaft Teilhabe an der Charta. Nationale Parlamente seien Garant
und Überwacher der Sozialcharta. Es sei ihre Verantwortung, die Charta in Gesetzen umzusetzen, Entscheidungen
des Europäischen Ausschusses für Sozialrechte zu überwachen und notwendige Reformen anzustoßen. Die Charta
öffne auch neue Perspektiven wie etwa durch die Anerkennung eines Rechts auf eine gesunde Umwelt. Iulian
Bulai (Rumänien, ALDE) beschrieb die Europäische Sozialcharta als einzigartiges internationales Instrument mit
umfassendem Geltungsbereich, bindenden Verpflichtungen und dem Beschwerdeverfahren als Monitoring-
System. Künstliche Intelligenz beeinflusse den Arbeitsmarkt. Soziale Rechte seien durch alternde Bevölkerungen,
die Deindustrialisierung, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ethnische und
rassistische Diskriminierung sowie die internationale Zollpolitik einem beispiellosen Druck ausgesetzt. Populistische
Kräfte, die einfache Lösungen für komplexe Probleme bewerben, seien verheerend. Er kritisierte, Konservative
würden sich nicht um den ärmsten Teil der Bevölkerung kümmern. Berdan Öztürk (Türkei, UEL) äußerte
Bedenken über Länder, in denen demokratische Institutionen schwächer werden, wie zum Beispiel in der Türkei.
Zwar seien soziale Rechte formal anerkannt, jedoch werde der Zugang zu diesen Rechten durch politische
Ansichten und Herkunft bestimmt. Besonders Randgruppen seien von diesen strukturellen Problemen betroffen. In
vielen kurdisch dominierten Kommunen seien integrative Sozialmaßnahmen, wie Frauenhäuser, Programme zur
Unterstützung älterer Menschen, mehrsprachige Dienstleistungen und gemeinschaftsbasierte
Wohlfahrtsnetzwerke, entwickelt worden. Nachdem Treuhänder vom türkischen Staat ernannt wurden, seien viele dieser
Initiativen beendet worden. An diesem Beispiel werde die Verbindung zwischen sozialer Gerechtigkeit und Demokratie
deutlich. Luz Martinez Seijo (Spanien, SOC) wies auf wachsende Ungleichheiten, befristete Arbeitslosigkeit, den
Wohnraummangel und Spannungen zwischen wirtschaftlichen und sozialen Rechten hin. Entscheidungen des
Europäischen Ausschusses für Sozialrechte hätten Zwangsräumungen verhindert, den Zugang zu
Sozialwohnungen verbessert, den Kündigungsschutz gestärkt und steigende Lebenshaltungskosten bekämpft. Sie forderte die
Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtungen einzuhalten. Die Einhaltung der Verpflichtungen durch die
Mitgliedstaaten müsse überwacht, die sozialen Standards aktualisiert und die Beteiligung am
Kollektivbeschwerdeverfahren gefördert werden. Albana Vokshi (Albanien, EPP/CD) betonte, soziale Rechte seien für eine resiliente
Demokratie, soziale Kohäsion und das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern essenziell. Der Jahresbericht 2025
des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte zeige, die sozialen Rechte seien unter großem Druck. Sie
kritisierte, drei Staaten, darunter Albanien, hätten keinen Bericht vorgelegt. Dies sei ein Verstoß der demokratischen
Rechenschaftspflicht. Nationale Parlamente seien dafür verantwortlich, die Charta in der Gesetzgebung und im
Haushalt zu integrieren und die Wirkungen von sozialen Rechten zu bewerten.
Berlin, 3. Juni 2026
Knut Abraham
Delegationsleiter
4 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen
Nummer Titel Seite
Stellungnahme 310 (2026) Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen
über Menschenrechte und Biomedizin zum Schutz der
Menschenrechte und der Würde von Personen im
Zusammenhang mit Zwangseinweisung und
‐behandlung in psychiatrischen Einrichtungen
14
Empfehlung 2301 (2026) Wahlen in Krisenzeiten 15
Empfehlung 2302 (2026) Demokratien mit jungen Menschen stärken: Von der
Teilhabe zur gemeinsamen Verantwortung
16
Empfehlung 2303 (2026) Sozialisierung an Schulen: für eine inklusive und
partizipative Bildung im Sinne demokratischer Werte
Parlamentarische Versammlung
17
Empfehlung 2304 (2026) Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale
Rechte als Fundament für widerstandsfähige Demokratien
und soziale Gerechtigkeit
18
Entschließung 2635 (2026) Die Fortschritte im Überwachungsverfahren der
Versammlung (Januar bis Dezember 2025)
20
Entschließung 2636 (2026) Wahlen in Krisenzeiten 25
Entschließung 2637 (2026) Das Engagement für einen umfassenden, gerechten und
dauerhaften Frieden für die Ukraine und die Sicherheit
des europäischen Kontinents unterstützen 29
29
Entschließung 2638 (2026) Das Funktionieren der demokratischen Institutionen in
Bosnien und Herzegowina
33
Entschließung 2639 (2026) Demokratien mit jungen Menschen stärken: Von der
Teilhabe zur gemeinsamen Verantwortung
35
Entschließung 2640 (2026) Sozialisierung an Schulen: für eine inklusive und
partizipative Bildung im Sinne demokratischer Werte
38
Entschließung 2641 (2026) Bedrohungen für die internationale Ordnung: der Fall
Grönlands
41
Entschließung 2642 (2026) Die politische Krise im Nahen und Mittleren Osten: Die
Notwendigkeit, die Menschenrechte und die Rechte aller
Minderheiten zu schützen
43
Entschließung 2643 (2026) Für ein Verbot von Konversionstherapien 47
Entschließung 2644 (2026) Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale
Rechte als Fundament für widerstandsfähige Demokratien
und soziale Gerechtigkeit
49
Entschließung 2645 (2026) Post-Monitoring-Dialog mit Nordmazedonien 51
Stellungnahme 310 (2026)2
Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zum Schutz
der Menschenrechte und der Würde von Personen im Zusammenhang mit Zwangseinweisung und
‐behandlung in psychiatrischen Einrichtungen
1. Die Parlamentarische Versammlung dankt dem Ministerkomitee dafür, dass es den Entwurf eines
Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (SEV Nr. 164, „Oviedo-Konvention“)
zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen im Zusammenhang mit Zwangseinweisung
und ‐behandlung in psychiatrischen Einrichtungen zusammen mit seinem Entwurf eines erläuternden
Berichts zur Stellungnahme vorgelegt und diesen mit dem Entwurf einer Empfehlung zur Achtung der
Autonomie im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung, den Bericht über die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Rechten von Personen in Bezug auf die Zwangseinweisung
und ‐behandlung in psychiatrischen Einrichtungen und das Kompendium bewährter Verfahren zur Förderung
freiwilliger Maßnahmen in Einrichtungen der psychischen Gesundheitsversorgung.
2. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Ausarbeitung des Protokolls zwar 2012 begonnen und 2020
abgeschlossen wurde, der Entwurf jedoch erst im Februar 2025 der Versammlung zur Stellungnahme
vorgelegt wurde, damit er durch die oben genannten Texte ergänzt werden konnte.
3. Die Versammlung weist darauf hin, dass sie sich bereits in den Empfehlungen 2091 (2016) „Die Gründe
gegen ein Rechtsinstrument des Europarates im Hinblick auf unfreiwillige Maßnahmen in der Psychiatrie“,
2158 (2019) „Zwangsmaßnahmen bei der psychischen Gesundheit beenden: Die Notwendigkeit eines
menschenrechtsgestützten Ansatzes“ und 2227 (2022) „Die Nichtunterbringung von Menschen mit
Behinderungen in Einrichtungen“ gegen einen solchen Protokollentwurf ausgesprochen hat. Des Weiteren empfahl die
Versammlung in der Empfehlung 2275 (2024) „Den Gewahrsam ‚sozial unangepasster‘ Personen beenden“
dem Ministerkomitee, bei der weiteren Prüfung des Protokollentwurfs dafür Sorge zu tragen, dass alle
Leitlinien des Europarates vollständig im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) und den Leitlinien der Vereinten Nationen und ihrer
Organisationen stehen.
4. Die Versammlung unterstützt uneingeschränkt das erklärte Ziel des Protokollentwurfs, die Würde und
Identität aller Menschen zu schützen und ohne Diskriminierung die Wahrung ihrer Autonomie, ihrer
Unversehrtheit und ihrer sonstigen Rechte und Grundfreiheiten im Hinblick auf Zwangseinweisung und -behandlung in
psychiatrischen Einrichtungen zu gewährleisten. Die der Versammlung übermittelten zusätzlichen Texte
verdeutlichen den Kontext der Ausarbeitung des Protokollentwurfs.
5. Jedoch stellt sie fest, dass sowohl der ehemalige Menschenrechtskommissar des Europarates als auch
zivilgesellschaftliche Organisationen und verschiedene einschlägige Gremien der Vereinten Nationen, darunter
der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, den Protokollentwurf entschieden ablehnen,
insbesondere weil sie ihn für unvereinbar mit dem von allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifizierten
CRPD halten. Ihnen zufolge würde der Protokollentwurf die Abschaffung von Zwangsmaßnahmen in
psychiatrischen Einrichtungen erschweren und dem Geist und Wortlaut des CRPD zuwiderlaufen.
6. Die Versammlung bekräftigt, dass der Europarat als führende regionale Menschenrechtsorganisation das
durch das CRPD eingeführte Paradigma vollständig in seine Arbeit integrieren muss.
7. Aus diesem Grunde gibt die Versammlung eine negative Stellungnahme zum Protokollentwurf in seiner
jetzigen Form ab und empfiehlt dem Ministerkomitee vor der Prüfung des Protokollentwurfs eine Studie in
Auftrag zu geben, um die Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem CRPD festzustellen.
8. Die Versammlung hält es zwar für notwendig, einen Rahmen für außergewöhnliche Maßnahmen als letztes
Mittel zu schaffen, ist jedoch der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen auf die Wahrung der
Autonomie der Menschen im Einklang mit den Leitlinien des CRPD konzentrieren sollten. Da es das
letztendliche Ziel wäre, unfreiwillige Maßnahmen auslaufen zu lassen, ruft sie das Ministerkomitee auf zu erwä-
2 Versammlungsdebatte am 28. Januar 2026 (6. Sitzung) (siehe Dok. 16309, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und
nachhaltige Entwicklung, Berichterstatterin: Carmen Leyte). Von der Versammlung am 28. Januar 2026 (6. Sitzung) verabschiedeter Text.
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
gen, mithilfe eines flexibleren Instruments als einem Protokoll fortzufahren, beispielsweise mit einer
Empfehlung. Eine solche Empfehlung sollte in völliger Übereinstimmung mit dem CRPD sowie seinen
Allgemeinen Grundsätzen und Leitlinien stehen.
9. Daher begrüßt die Versammlung den Entwurf einer Empfehlung zur Wahrung der Autonomie in der
psychiatrischen Versorgung, einer Empfehlung, welche die Notwendigkeit betont, die Autonomie von Personen in
psychiatrischen Einrichtungen zu achten und den Einsatz von Zwangsmaßnahmen bei der Erbringung der
Versorgungsleistungen zu verhindern. Sie unterstützt voll und ganz diesen Text, der mit den vom Europarat
vertretenen Werten der Würde und Menschlichkeit im Einklang steht, und fordert alle Mitgliedstaaten auf,
ihn umzusetzen.
Empfehlung 2301 (2026)3
Wahlen in Krisenzeiten
1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2636 (2026) „Wahlen in Krisenzeiten“
und unterstreicht, dass die Krisen der jüngsten Vergangenheit, z.B. Pandemien, Naturkatastrophen,
Terroranschläge, bewaffnete Konflikte und hybride Bedrohungen, Gefahr laufen, Wahlprozesse ernsthaft zu stören
und die institutionellen Schutzmaßnahmen infrage zu stellen.
2. Derartige Krisen gefährden die praktische Organisation von Wahlen und laufen Gefahr, sich in gravierender
Weise auf die Grundrechte und Freiheiten auszuwirken, die für demokratische Teilhabe von wesentlicher
Bedeutung sind.
3. Die Versammlung äußert ihre große Sorge darüber, dass Wahlen heute selten unter normalen Bedingungen
stattfinden. Polarisierung, systemische Desinformation, ausländische Einmischung, Cyberangriffe,
klimabedingte Störungen und das Übergreifen von Konflikten haben einen anhaltenden Kontext der Gefahr und der
Vulnerabilität für Wahlprozesse geschaffen.
4. Die Versammlung unterstreicht, dass freie und faire Wahlen die Eckpfeiler demokratischer Gesellschaften
sind. Unabhängige und transparente Wahlen sind sowohl für das Vertrauen der Bürger in öffentliche
Institutionen als auch für einen fairen Wettbewerb im Vorfeld der Wahlen unerlässlich.
5. Die Versammlung verweist in diesem Zusammenhang auf den umfangreichen Besitzstand des Europarates
auf dem Gebiet der Wahlen, einschließlich der Arbeit der Europäischen Kommission für Demokratie durch
Recht (Venedig-Kommission), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der eigenen
Wahlbeobachtungsaktivitäten der Versammlung.
6. Aufbauend auf der Parlamentarischen Konferenz von Bern 2023 „Wahlen in Krisenzeiten:
Herausforderungen und Möglichkeiten“ und in Anlehnung an die Arbeit des Europarates an einem Neuen demokratischen
Pakt für Europa unterstreicht die Versammlung, dass der Schutz der Integrität von Wahlen im Mittelpunkt
der Bemühungen zum Schutz und zur Wiederbelebung der Demokratie in Europa stehen muss.
7. Angesichts der entscheidenden Rolle, die der Europarat bei der Gewährleistung der Integrität von Wahlen
spielt, ersucht die Versammlung das Ministerkomitee,
7.1. die Kohärenz und Sichtbarkeit der Arbeit des Europarates im Hinblick auf die Resilienz von Wahlen
zu stärken, beispielsweise durch die Entwicklung einer Reihe von Standards für die Vorbereitung von
Wahlen in Krisensituationen sowie durch die Stärkung des Wahlzyklus der Organisation als ein
umfassendes Instrument, das alle Phasen des Wahlprozesses abdeckt;
7.2. die Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Prüfung ihrer rechtlichen und institutionellen
Rahmenbedingungen zu verbessern, indem es klare, verhältnismäßige und transparente Mechanismen für
die Durchführung oder Verschiebung von Wahlen in Notsituationen bietet, die im Einklang mit den
europäischen und internationalen Normen stehen;
3 Versammlungsdebatte vom 27. Januar 2026 (4. Sitzung) (siehe Dok. 16297, Bericht des Ausschusses für Politische Angelegenheiten
und Demokratie, Berichterstatter: Damien Cottier). Von der Versammlung am 27. Januar 2026 (4. Sitzung) verabschiedeter Text.
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
7.3. eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den maßgeblichen Interessengruppen zu fördern, um die
Resilienz der gesamten Gesellschaft gegen Desinformation, Cyberangriffe und ausländische
Einflussnahme, insbesondere in Zeiten von Wahlen, zu stärken;
7.4. den regelmäßigen Austausch zwischen den zentralen Wahlkommissionen der Mitgliedstaaten und der
internationalen Partnerländer über die Bedrohungen für die Wahlprozesse und Maßnahmen zur
Stärkung ihrer Integrität und Resilienz zu fördern und sich dabei auf Foren wie die Europäische Konferenz
der Wahlbehörden zu stützen und sie zu stärken;
7.5. weiterhin fortwährende Unterstützung, beispielsweise durch technische Hilfs- und
Kooperationsprogramme, für von Konflikten oder verlängerten Notständen betroffene Mitgliedstaaten zu leisten und
dabei den Schwerpunkt der Beachtung auf die Ukraine zu legen, um die Durchführung sicherer,
inklusiver und glaubwürdiger Wahlen, die den europäischen und internationalen Normen entsprechen,
zu ermöglichen, sobald die Umstände es erlauben.
Empfehlung 2302 (2026)4
Demokratien mit jungen Menschen stärken: Von der Teilhabe zur gemeinsamen Verantwortung
1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2639 (2026) „Demokratien mit jungen
Menschen stärken: Von der Teilhabe zur gemeinsamen Verantwortung“, in der erneut bekräftigt wird, dass
die Erneuerung und Resilienz einer Demokratie von der umfassenden und effektiven Teilhabe junger
Menschen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens abhängen.
2. Die Versammlung lobt die Errungenschaften des Jugendsektors des Europarates, insbesondere sein System
der gemeinsamen Verwaltung („Co-Management“), das weiterhin einzigartig im System der internationalen
Organisationen ist, und erkennt den zentralen Beitrag der Europäischen Jugendzentren in Straßburg und
Budapest sowie der Europäischen Jugendstiftung an.
3. Die Versammlung begrüßt die Erklärung, die auf der 10. Jugendministerkonferenz des Europarates
verabschiedet wurde, sowie die bei derselben Gelegenheit verabschiedete Entschließung über einen
Referenzrahmen des Europarates für eine Jugendperspektive, und ruft das Ministerkomitee auf, dessen effektive
Umsetzung in allen Sektoren und Überwachungsorganen der Organisation zu gewährleisten.
4. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf,
4.1. erneut zu bekräftigen, dass die Teilhabe junger Menschen eine übergeordnete Priorität des
Europarates ist, und dabei die systematische Einbeziehung der Jugendperspektive in alle zwischenstaatlichen,
Überwachungs- und Kooperationsaktivitäten sicherzustellen;
4.2. das System der gemeinsamen Verwaltung durch stärkere Synergien zwischen dem Gemeinsamen Rat
für Jugend, der Versammlung und dem Kongress der Gemeinden und Regionen, beispielsweise über
regelmäßige Austausche und gemeinsame Initiativen, zu stärken;
4.3. kalkulierbare mehrjährige finanzielle Mittel für das „Jugend für Demokratie“-Programm des
Europarates, die Europäische Jugendstiftung und die Europäischen Jugendzentren bereitzustellen, um eine
langfristige Planung, Zugänglichkeit und Inklusivität zu gewährleisten;
4.4. seine Unterstützung für das Qualitätslabel für Jugendzentren auf der Grundlage der während der
Präsidentschaft von Luxemburg über das Ministerkomitee des Europarates verabschiedeten
„Marienthaler Erklärung“ fortzusetzen;
4.5. die Integration der Standards des Europarates für die Teilhabe junger Menschen in die nationalen
Rechtsvorschriften und Praktiken durch technische Hilfe, Peer Learning und die Schulung von
Beamtinnen und Beamten zu unterstützen;
4 Versammlungsdebatte vom 28. Januar 2026 (5. Sitzung) (siehe Dok. 16308, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung
und Medien, Berichterstatterin: Sona Ghazaryan, sowie Dok. 16332, Stellungnahme des Ausschusses für politische Angelegenheiten
und Demokratie, Berichterstatterin: Elisabetta Gardini). Von der Versammlung am 28. Januar 2026 (5. Sitzung) verabschiedeter Text.
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
4.6. die Partnerschaften mit anderen internationalen und regionalen Organisationen wie der Europäischen
Union, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO)
sowie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu verstärken,
um eine kohärente internationale Agenda für die Rechte junger Menschen und demokratisches
Engagement zu fördern;
4.7. die Sammlung von Vergleichsdaten und Studien über Teilhabe, Verdrossenheit und Vertrauen junger
Menschen in die Demokratie zu fördern, um eine evidenzbasierte Politik zu unterstützen;
4.8. bei ihrer Arbeit alle Anstrengungen zu unternehmen, um junge Menschen in den europäischen
Gesellschaften zu erreichen, die keinen Zugang zu den üblichen institutionellen Kanälen für eine
Teilhabe haben;
4.9. als konkreten Ausdruck der Solidarität und Kontaktaufnahme mit jungen Menschen in der erweiterten
Region die Einrichtung eines dritten Standortes für das Europäische Jugendzentrum im
Schwarzmeerraum im Rahmen der verfügbaren Mittel zu fördern.
5. Die Versammlung unterstützt die Schaffung einer gesamteuropäischen Kampagne zur Senkung des
Wahlalters auf 16 Jahre, um Expertise, Schulungen und Unterstützungsmaterial für Mitgliedstaaten bereitzustellen,
die bereit sind, sich mit einer solchen Reform zu befassen oder sie umzusetzen, im Einklang mit den vom
Europarat identifizierten bewährten Verfahren.
6. Durch die Verstärkung der institutionellen Kapazitäten des Europarates und seines Engagements für die
Beteiligung junger Menschen kann das Ministerkomitee sicherstellen, dass junge Menschen konstruktiv an der
Gestaltung der zukünftigen Agenda der Organisation und ihrer Reformen als aktive Unterstützer von
Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit beteiligt werden.
Empfehlung 2303 (2026)5
Sozialisierung an Schulen: für eine inklusive und partizipative Bildung im Sinne demokratischer Werte
Parlamentarische Versammlung
1. Als Reaktion auf den weltweiten Niedergang der Demokratie und unter Bezugnahme auf ihre Entschließung
2640 (2026) „Sozialisierung in der Schule: für eine inklusive und partizipative Bildung im Sinne
demokratischer Werte“ betont die Parlamentarische Versammlung, dass das Erlernen und die praktische Ausübung
von Demokratie heute eine zentrale politische und bildungspolitische Priorität in Europa sein sollten, um
junge Menschen dabei zu unterstützen, sich als demokratische Bürger zu engagieren.
2. Aus diesem Grunde unterstützt die Versammlung die Entscheidung der Bildungsminister des Europarates,
neue Prioritäten und Maßnahmen zur Umsetzung der Reykjavík-Grundsätze für Demokratie festzulegen; sie
billigt dazu die Bildungsstrategie des Europarates 2024-2030. Diese Strategie ruht im Wesentlichen auf drei
Säulen: 1. Erneuerung des demokratischen und staatsbürgerlichen Auftrags der Bildung, 2. Stärkung der
sozialen Verantwortung und Reaktionsfähigkeit des Bildungswesens sowie 3. Förderung der Bildung durch
eine auf den Menschenrechten gründende digitale Transformation.
3. Die Initiative des Generalsekretärs, einen Neuen demokratischen Pakt für Europa ins Leben zu rufen, um die
Mitgliedstaaten bei der Stärkung der demokratischen Widerstandsfähigkeit zu unterstützen, ist darüber
hinaus sehr zeitgemäß. Die Versammlung ist der Auffassung, dass der Aufbau widerstandsfähigerer und
reaktionsfähigerer Bildungssysteme ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses sein muss. Um Bildung zu einer
Priorität zu machen, Ressourcen bereitzustellen und Strategien zu entwickeln, die es Schulen ermöglichen,
auf vielfältige gesellschaftliche und demokratische Herausforderungen zu reagieren und zu Orten zu werden,
an denen demokratische, inklusive und partizipative Prinzipien gelernt und praktiziert werden können, ist
das politische Engagement der Mitgliedstaaten entscheidend.
5 Versammlungsdebatte vom 28. Januar 2026 (6. Sitzung) (siehe Dok. 16314, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung
und Medien, Berichterstatterin: Luz Martínez Seijo). Von der Versammlung am 28. Januar 2026 (6. Sitzung) verabschiedeter Text.
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
4. Lehrkräfte und Schulleitungen spielen eine zentrale Rolle in diesem auf einer demokratischen Schulkultur
basierenden Prozess; dieser muss innerhalb des Europäischen Raums der Politischen Bildung umfassend
entwickelt und genutzt werden. Der Europarat bietet Lehrkräften wertvolle Leitlinien und praktische
Instrumente, wie beispielsweise den Referenzrahmen „Kompetenzen für eine demokratische Kultur“; Erfahrungen
aus früheren Projekten, wie „Democratic and Inclusive School Culture in Operation" (DISCO) [
Demokratische und inklusive Schulkultur in der Praxis] oder „Free to Speak – Safe to Learn. Democratic Schools for
All“ [Frei sprechen – sicher lernen. Demokratische Schulen für Alle], sind ebenfalls hilfreich. Darüber hinaus
bietet das Europäische Jahr der Digital Citizenship Education 2025 eine nützliche Plattform für den
Austausch von Erfahrungen und den Zugang zu Ressourcen und innovativen Praktiken in diesem Bereich.
5. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Versammlung dem Ministerkomitee, die Mitgliedstaaten bei der
Durchführung einer strategischen Politiküberprüfung im Einklang mit der Bildungsstrategie des Europarates
2024-2030 zu unterstützen und insbesondere:
5.1 einen lernerzentrierten und auf den Menschenrechten gründenden Bildungsansatz zu fördern und zu
gewährleisten, dass alle Lernenden – einschließlich schutzbedürftiger Gruppen wie Migrantenkinder
und Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – von einem inklusiven Ansatz profitieren, der
ihre Bedürfnisse, Talente, Fähigkeiten und Interessen wertschätzt und sie nicht auf vermeintliche
Einschränkungen reduziert;
5.2 die demokratische Mission der Bildungssysteme zu fördern, indem eine vollständige Angleichung an
den Europäischen Raum der Politischen Bildung sichergestellt wird; die Umsetzung und breite
Anwendung des Referenzrahmens „Kompetenzen für eine demokratische Kultur“ zu erleichtern und eine
geeignete demokratische politische Bildung als eigenständiges Pflichtfach zu fördern, das durch die
querschnittsmäßige Integration von Kompetenzen für eine demokratische Kultur in andere
einschlägige Fächer auf allen Stufen der formalen Bildung ergänzt wird;
5.3 Leitlinien für die vollständige Integration des Bildungsprogramms des Europarates für digitale
politische Bildung in die Bildungssysteme bereitzustellen;
5.4 zielgerichtete und praktische Orientierungshilfen bereitzustellen, um die Kompetenzen für eine
demokratische Kultur und digitale politische Bildung in die Lehrerausbildung, die berufliche Bildung
sowie die frühkindliche Bildung und Betreuung zu integrieren;
5.5 die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, der Organisation der Vereinten Nationen für
Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) sowie der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) fortzusetzen und gegebenenfalls zu verstärken, mit dem Ziel, kohärente
und einander ergänzende Leitlinien bereitzustellen, um die demokratische Rolle der Bildung und das
Konzept einer demokratischen Schulkultur zu stärken, damit es in den Schulen weit verbreitet und
umgesetzt wird.
Empfehlung 2304 (2026)6
Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale Rechte als Fundament für widerstandsfähige
Demokratien und soziale Gerechtigkeit
1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Empfehlung 1976 (2011) „Die Rolle der Parlamente
bei der Konsolidierung und Entwicklung der sozialen Rechte in Europa”, ihre Entschließung 2180 (2017)
und Empfehlung 2112 (2017) „Der „Turin-Prozess“: soziale Rechte in Europa stärken” sowie ihre
Entschließung 2644 (2026) „Der 65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta: Soziale Rechte als Fundament für
widerstandsfähige Demokratien und soziale Gerechtigkeit”.
2. Die Versammlung begrüßt das Protokoll zur Änderung der Europäischen Sozialcharta (SEV Nr. 142,
„Turiner Protokoll“) und die seit 2022 vom Ministerkomitee in Gang gesetzten Reformen zur Verbesserung der
Effektivität, Klarheit und Wirkung der Europäischen Sozialcharta (SEV Nr. 35, im Folgenden „Charta“).
6 Versammlungsdebatte am 29. Januar 2026 (8. Sitzung) (siehe Dok. 16335, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und
nachhaltige Entwicklung, Berichterstatter: Paul Galles). Von der Versammlung am 29. Januar 2026 verabschiedeter Text (8. Sitzung).
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
3. Die Versammlung betont, dass angesichts des beispiellosen Drucks, der auf den Demokratien lastet, soziale
und wirtschaftliche Rechte zu den Bereichen gehören müssen, die es vorrangig anzugehen gilt – auch im
Zusammenhang mit den Arbeiten zum Neuen demokratischen Pakt –, und dass die Charta einer der
wichtigsten Pfeiler demokratischer Stabilität und Sicherheit ist. Sie fordert das Ministerkomitee auf, dieses
zentrale Anliegen bei seinen Entscheidungen und Schwerpunktsetzungen in Bezug auf den Pakt und die Charta
weiterhin in den Vordergrund zu stellen.
4. Im Jahr 2026 jährt sich zum 65. Mal die Verabschiedung der ursprünglichen Charta und zum 30. Mal die
Verabschiedung ihrer überarbeiteten Fassung (Europäische Sozialcharta (revidiert), SEV Nr. 163, im
Folgenden „revidierte Charta“). Die Versammlung ist deshalb der Ansicht, dass dieses Jahr eine einmalige
Gelegenheit und einen wichtigen Meilenstein im Hinblick auf die Förderung der sozialen Rechte darstellt. Sie
fordert das Ministerkomitee auf, eine Reihe von Initiativen zu ergreifen, um dieses Vorhaben in die Praxis
umzusetzen, und
4.1. ein Programm mit Aktivitäten und Austauschmaßnahmen rund um die Charta zu initiieren und zu
fördern, darunter Debatten, Konferenzen und Kampagnen, und dabei die Zivilgesellschaft –
insbesondere junge Menschen – und die Sozialpartner einzubeziehen, um die Bekanntheit der Charta zu
erhöhen und ihre wirksame Umsetzung zu fördern;
4.2. gemeinsam mit den zuständigen Ministerien die Ratifizierung der revidierten Charta und des
Zusatzprotokolls zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden (SEV Nr. 158, im Folgenden
„Protokoll über Kollektivbeschwerden”) zu fördern und zu beschleunigen;
4.3. in Bezug auf die Wahl der Mitglieder des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte durch die
Versammlung – die einzige Bestimmung des Turiner Protokolls, die nicht angewendet wird – einen
diesbezüglichen einstimmigen Beschluss zu fassen, bis weitere Fortschritte bei der Ratifizierung des
Protokolls durch die Mitgliedstaaten erzielt worden sind;
4.4. über die politischen Impulse, die von diesem Jubiläumsjahr ausgehen, nachzudenken und sie in die
künftigen Prioritäten des Arbeitsprogramms und Haushalts des Europarates einzubeziehen.
5. Die Versammlung hält es für besonders wichtig, dass das Grundrecht auf eine gesunde Umwelt im Rahmen
der Bemühungen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, der demokratischen Stabilität, der sozialen
Gleichheit und der Gerechtigkeit durch ein rechtsverbindliches Instrument anerkannt wird. Eine der
Möglichkeiten, die die Versammlung unterstützen würde, besteht darin, die revidierte Charta durch ein
Zusatzprotokoll zu ergänzen, in dem das Recht auf eine gesunde Umwelt explizit verankert wird.
6. Trotz jahrelanger Arbeit des Lenkungsausschusses für Menschenrechte (CDDH), in deren Ergebnis er seine
„Studie über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit eines oder mehrerer weiterer Instrumente im Bereich
Menschenrechte und Umwelt” vorlegen konnte, und trotz des positiven Beispiels mehrerer Mitgliedstaaten
– Andorra, Frankreich, Island, Luxemburg, Monaco, Portugal, Slowenien und Spanien – vermied das
Ministerkomitee auf seiner Ministertagung am 14. Mai 2025 in Luxemburg, sich mit dem Kern der Sache
auseinanderzusetzen. Dieses Versäumnis steht in krassem Gegensatz zu den in der Erklärung von Reykjavík
eingegangenen Verpflichtungen, in der die Mitgliedstaaten anerkannt haben, dass der Schutz der
Menschenrechte im Zusammenhang mit der Umwelt dringend verstärkt werden muss. Dies hat zur Folge, dass Europa
nach wie vor der einzige Kontinent ist, der über keinen regionalen Rechtsrahmen zur Sicherung des Rechts
auf eine gesunde Umwelt verfügt.
7. Die Versammlung ist außerdem besonders daran interessiert, alle Klauseln aus den Menschenrechtsverträgen
des Europarates zu streichen, die es den Vertragsparteien ermöglichen, den Vertrag nicht auf ihr gesamtes
Hoheitsgebiet anzuwenden, wie beispielsweise Artikel 38 der Charta und Artikel A der revidierten Charta.
Diese Klauseln sind mit den Normen des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai
1969 unvereinbar und bedeuten, dass für die ausgenommenen Gebiete andere Menschenrechtsstandards
gelten.
8. Ebenso erinnert die Versammlung daran, dass die Charta und die revidierte Charta nur für Staatsangehörige
eines Vertragsstaates sowie für Ausländer gelten, die im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates, in dem sie sich
aufhalten, ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben oder regulär beschäftigt sind. Diese Einschränkung steht
ebenfalls im Widerspruch zu der vom Europarat verfochtenen Universalität der Menschenrechte.
Angesichts all dieser Bereiche mit Verbesserungsbedarf fordert die Versammlung das Ministerkomitee
nachdrücklich auf, anlässlich der Ministertagung in Chișinău im Mai 2026 den CDDH zu beauftragen, eine
Machbarkeitsstudie über eine Überarbeitung des sachlichen, räumlichen und persönlichen Geltungsbereichs
der Charta zu erstellen.
Entschließung 2635 (2026)7
Die Fortschritte im Überwachungsverfahren der Versammlung (Januar bis Dezember 2025)
1. Die Parlamentarische Versammlung erkennt die Arbeit an, die der Ausschuss für die Einhaltung der von den
Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss) bei der
Erfüllung seines Mandats geleistet hat, das in der (geänderten Fassung von) Entschließung 1115 (1997) „Die
Einsetzung eines Versammlungsausschusses für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates
eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss)“ festgelegt wurde. Insbesondere begrüßt sie die
Maßnahmen des Ausschusses zur Begleitung der zehn einem umfassenden Überwachungsverfahren
unterliegenden Länder (Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Republik Moldau,
Polen, Serbien, Türkei und Ukraine) bei ihren Bemühungen um die vollständige Einhaltung der Pflichten und
Verpflichtungen, die sie mit dem Beitritt zum Europarat eingegangen sind. Sie begrüßt außerdem die
Bemühungen der Länder, die an einem Post-Monitoring-Dialog beteiligt sind (Albanien, Montenegro und
Nordmazedonien), sowie der Länder, die einer regelmäßigen Überwachung ihrer mit einer Mitgliedschaft
einhergehenden Verpflichtungen unterliegen (Griechenland, Niederlande, Schweden und Spanien).
2. Die Versammlung beglückwünscht Bulgarien zum Abschluss seines Post-Monitoring-Dialogs im Jahr 2025
und würdigt damit die Fortschritte, die bei der Umsetzung der verbleibenden Empfehlungen der
Versammlung hinsichtlich seiner Mitglieds- und Beitrittsverpflichtungen erzielt wurden.
3. Die Versammlung nimmt die 2025 durchgeführten Informationsbesuche und die Feststellungen der
jeweiligen Ko-Berichterstatter in Bezug auf Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Georgien, die Republik Moldau,
Nordmazedonien, Schweden, Spanien, die Türkei und die Ukraine zur Kenntnis.
4. Die Versammlung begrüßt die positiven Entwicklungen und die im Berichtszeitraum erzielten Fortschritte in
den Ländern, die einem umfassenden Überwachungsverfahren unterliegen oder an einem Post-Monitoring-
Dialog beteiligt sind; sie bringt ihre Besorgnis über einige negative Entwicklungen und verbleibende Defizite
zum Ausdruck und fordert all diese Länder nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die uneingeschränkte
Einhaltung ihrer Mitglieds- und Beitrittsverpflichtungen gegenüber dem Europarat zu verstärken. Die
Versammlung ist bereit und entschlossen, in dieser Hinsicht mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und
sie zu unterstützen.
5. Hinsichtlich der Länder, die einem umfassenden Überwachungsverfahren unterliegen,
5.1. bedauert die Versammlung in Bezug auf Armenien die übermäßige Polarisierung und Stigmatisierung
politischer Gegner durch alle Seiten. Sie ist zutiefst besorgt über die Spannungen zwischen dem
Ministerpräsidenten und dem Oberhaupt der Armenischen Kirche sowie über Berichte, wonach mehrere
Geistliche der Armenisch-Apostolischen Kirche Pläne zur Machtübernahme schmieden. Die
Versammlung bekräftigt, dass seit 2018 drei aufeinanderfolgende Wahlen ohne Unregelmäßigkeiten
stattgefunden haben, betont jedoch erneut, dass Vorschriften gegen den Missbrauch öffentlicher Mittel
und zur Finanzierung politischer Parteien eingeführt werden müssen. Im Vorfeld der
Parlamentswahlen im Juni 2026 fordert die Versammlung eine Verbesserung der Beziehungen zwischen der
politischen Mehrheit und der Opposition, um sicherzustellen, dass der Wahlkampf auf Themen und
politische Inhalte ausgerichtet ist und keine persönlichen Angriffe zwischen den Wahlkandidaten
stattfinden. In diesem Zusammenhang verweist die Versammlung auf die Empfehlung der Europäischen
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), dass „gewählte Gremien und politische
Parteien geeignete Verhaltenskodizes verabschieden sollten, die Hassrede verbieten, sowie ihre Mitglie-
7 Versammlungsdebatte am 26. Januar 2026 (2. Sitzung) (siehe Dok. 16316, Bericht des Ausschusses für die Einhaltung der von den
Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss), Ko-Berichterstatterin: Zanda Kalniņa-
Lukaševica). Von der Versammlung am 26. Januar 2026 (2. Sitzung) verabschiedeter Text.
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
der und Anhänger dazu auffordern sollten, sich nicht daran zu beteiligen, sie zu billigen oder zu
verbreiten, und Sanktionen vorsehen sollten“. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass der derzeitige
Ministerpräsident beabsichtigt, nach den Parlamentswahlen 2026 ein Verfassungsreferendum
durchzuführen;
5.2. ist die Versammlung in Bezug auf Aserbaidschan unter Verweis auf ihre Entschließung 2527 (2024)
„Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation
Aserbaidschans aus sachlichen Gründen“ weiterhin ernsthaft besorgt über die weitere
Verschlechterung der Menschenrechtslage im Land und die Zunahme der Zahl der Personen, die angeblich aus
politischen Gründen inhaftiert sind, darunter Aktivisten der Zivilgesellschaft, Journalisten und
Medienmitarbeiter, Wissenschaftler, Oppositionspolitiker und andere Regierungskritiker. Sie fordert die
Behörden nachdrücklich auf, die Vergeltungsmaßnahmen einzustellen und alle Personen, die aus
politischen Gründen inhaftiert sind, unverzüglich freizulassen, darunter 23 armenische Häftlinge, den
Menschenrechtsaktivisten Anar Mammadli sowie die Journalisten und Medienmitarbeiter, die in den
Fall Abzas Media verwickelt sind. Die Versammlung fordert die Regierung erneut auf, das Gesetz
über politische Parteien, das Mediengesetz und die einschlägigen Rechtsvorschriften über
nichtstaatliche Organisationen im Einklang mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission für
Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) zu ändern und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte umzusetzen. Die Versammlung verurteilt erneut die Entscheidung des
aserbaidschanischen Außenministeriums, zahlreiche Mitglieder der Versammlung unter anderem aufgrund
ihrer Zustimmung zur Entschließung 2527 (2024) zu unerwünschten Personen zu erklären, und fordert
die Behörden nachdrücklich auf, diese Entscheidung unverzüglich zu widerrufen. Die Versammlung
nimmt die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit zwischen den aserbaidschanischen Behörden und
dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe (CPT) zur Kenntnis und fordert die Behörden auf, mit allen Organen des
Europarates, einschließlich der Versammlung selbst, einen konstruktiven Dialog zu führen;
5.3. begrüßt die Versammlung in Bezug auf Bosnien und Herzegowina die Lösung der jüngsten
politischen Krise durch das Festhalten an der Rechtsstaatlichkeit und die Durchführung demokratischer
Wahlen. Sie begrüßt außerdem die Entscheidung der Nationalversammlung der Republika Srpska,
zwischen 2023 und 2025 verabschiedete Gesetze auf Entitätsebene, die für verfassungswidrig erklärt
worden waren, aufzuheben. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass vorgezogene Wahlen zum
Präsidenten der Republika Srpska organisiert wurden, um Herrn Dodik, dem durch eine endgültige
und rechtskräftige gerichtliche Entscheidung das Mandat entzogen wurde, zu ersetzen. Gleichwohl
bedauert sie die sehr geringe Wahlbeteiligung und die Tatsache, dass es – trotz der Änderungen des
Wahlgesetzes von 2024, die darauf abzielten, die Transparenz und Integrität des Wahlprozesses zu
verbessern – zu Wahlbetrug gekommen sein soll. Was den Entscheidungsprozess auf staatlicher
Ebene betrifft, so ist die Versammlung besorgt über die anhaltende Nutzung von Vetos und
Blockadeverfahren aus politischen Gründen, die die Umsetzung von Reformen behindern. Die Versammlung
fordert die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina nachdrücklich auf, das Auswahlverfahren
für den Posten eines Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf Bosnien
und Herzegowina ohne weitere Verzögerung und im Einklang mit dem Gebot der Fairness und
Transparenz abzuschließen. Die Versammlung nimmt die laufenden Diskussionen über die Änderungen des
Gesetzes über die Gerichte von Bosnien und Herzegowina und des Gesetzes über den Hohen Rat für
Justiz und Staatsanwaltschaft zur Kenntnis und fordert die zuständigen staatlichen Organe auf, diese
Rechtsinstrumente im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission zügig zu
verabschieden;
5.4. bekräftigt die Versammlung in Bezug auf Georgien ihren in den Entschließungen 2585 (2025),
2600 (2025) und 2624 (2025) dargelegten Standpunkt und äußert ihre tiefe Besorgnis über den immer
schneller voranschreitenden Zerfall der Demokratie im Land. Sie bedauert zutiefst, dass die
Entwicklungen im Jahr 2025 Zweifel an der Existenz der Demokratie in Georgien und an der Bereitschaft der
Regierung, die Mitglieds- und Beitrittsverpflichtungen Georgiens gegenüber dem Europarat zu
erfüllen, aufkommen lassen. Die Versammlung verurteilt den Antrag der regierenden Mehrheit beim
Verfassungsgericht, drei wichtige Oppositionsbewegungen zu verbieten: die Vereinigte Nationale
Bewegung, Ahali/Koalition für den Wandel und Starkes Georgien/Lelo. Sie äußert sich außerdem besorgt
über die politisch motivierten und erfundenen Anschuldigungen gegen wichtige Oppositionsführer
und Aktivisten nichtstaatlicher Organisationen. Die Versammlung fordert die Behörden auf, diese
inakzeptablen Maßnahmen gegen die demokratische Opposition einzustellen, da deren Fortsetzung
faktisch zur Errichtung einer Diktatur in Georgien führen würde. Die Versammlung mahnt Georgien
eindringlich, diese Rückschritte im Bereich der Demokratie unverzüglich rückgängig zu machen, in
einen Dialog mit der Versammlung zu treten und sicherzustellen, dass das Land seinen
Verpflichtungen als Mitglied nachkommt;
5.5. verweist die Versammlung in Bezug auf Ungarn auf die Entschließung 2617 (2025) und bekräftigt
ihre Besorgnis über die Schwächung der demokratischen Kontrollmechanismen sowie die
Instrumentalisierung von Verfassungsnormen, des Grundgesetzes und der Kardinalgesetze zur Zementierung
der politischen Präferenzen der Regierungspartei. In Bezug auf die Wahlen stellt die Versammlung
mit Besorgnis fest, dass im Zuge mehrerer Reformen das Missverhältnis zwischen der Anzahl der
erhaltenen Stimmen und der Anzahl der gewonnenen Sitze verstärkt wurde. Sie fordert daher eine
vollständige Überarbeitung des Wahlrechts nach den Wahlen 2026 auf der Grundlage umfassender
Konsultationen mit den wichtigsten politischen Parteien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und
Experten. Die Versammlung äußert außerdem Besorgnis über den Mangel an politischem Willen zur
Bekämpfung der Korruption auf höchster Ebene sowie über Maßnahmen, durch die
zivilgesellschaftliche Organisationen und die unabhängigen Medien zum Schweigen gebracht werden sollen. Die
Versammlung fordert Ungarn auf, das Amt für Souveränitätsschutz abzuschaffen und den Entwurf eines
Gesetzes über die Transparenz des öffentlichen Lebens abzulehnen;
5.6. begrüßt die Versammlung in Bezug auf die Republik Moldau den anhaltenden Willen der
moldauischen Regierung zur Reform der demokratischen Institutionen im Einklang mit europäischen
Standards und Normen. Sie fordert die Regierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass diese Reformen
so transparent und inklusiv wie möglich sind, um ihre Wirksamkeit und Unumkehrbarkeit zu
gewährleisten. Die Versammlung verurteilt die beispiellose Einmischung der Russischen Föderation in die
jüngsten Parlamentswahlen sowie ihre Bemühungen, das Land zu destabilisieren. Um die
Widerstandsfähigkeit der moldauischen Institutionen gegenüber solchen Bestrebungen zu stärken, empfiehlt
die Versammlung der moldauischen Regierung, die Reform des Wahlrechts entsprechend den
Empfehlungen der Venedig-Kommission fortzusetzen, auch im Hinblick auf die Briefwahl. Darüber
hinaus empfiehlt sie den moldauischen Stellen, den Rechtsrahmen für die Meinungsfreiheit weiter zu
stärken, indem sie die Gesetze, die ein Verbot von Medien ermöglichen, überarbeiten und
unverzüglich das neue Gesetz über Massenmedien verabschieden;
5.7. nimmt die Versammlung in Bezug auf Polen das Ergebnis der dortigen Präsidentschaftswahlen zur
Kenntnis, die im Mai und Juni 2025 stattfanden und von der Internationalen
Wahlbeobachtungsmission als „von Wettbewerb geprägt und gut organisiert” bewertet wurden. Sie äußert sich besorgt über
die tiefe Polarisierung des Landes und fordert die Regierung und den Präsidenten nachdrücklich auf,
gemeinsam an der Beilegung ihrer institutionellen Streitigkeiten zu arbeiten und die dringend
notwendigen Reformen der Justiz wieder in Gang zu bringen, die für die Umsetzung der Urteile des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz in Polen
erforderlich sind. Die Versammlung fordert die Behörden daher auf, den Empfehlungen der Venedig-
Kommission in ihrer bevorstehenden Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen über den Status von Richtern
in Polen in vollem Umfang nachzukommen;
5.8. ist die Versammlung in Bezug auf Serbien besorgt über die Eskalation der seit November 2024
andauernden Massenproteste, die nach dem Einsturz des Bahnhofsvordachs in Novi Sad ausgebrochen
sind. Sie stellt fest, dass sich diese Proteste über das ganze Land ausgebreitet haben und eine Vielzahl
gesellschaftlicher Gruppen beteiligt sind, die Neuwahlen, Rechenschaftspflicht, Transparenz und
Gerechtigkeit fordern. Die Versammlung fordert die serbischen Stellen auf, auf die legitimen
Forderungen der Demonstranten einzugehen und einen konstruktiven Dialog zu führen. Sie mahnt die
Behörden außerdem eindringlich, von unverhältnismäßiger Gewaltanwendung gegen Demonstranten
abzusehen und sicherzustellen, dass alle Vorfälle von Gewalt unverzüglich, unabhängig und gründlich
untersucht werden. Jeder, der für Gewalttaten verantwortlich ist, sei es ein Vollzugsbeamter oder eine
Privatperson, sollte zur Rechenschaft gezogen werden. Die Versammlung fordert die Behörden
außerdem auf, die Schikanierung, Verleumdung und Einschüchterung von zivilgesellschaftlichen
Organisationen und Aktivisten einzustellen. In Bezug auf die Medienfreiheit äußert die Versammlung ihre
Besorgnis über die Enthüllungen zu der Überwachung serbischer Journalisten und Aktivisten und
fordert die Behörden nachdrücklich auf, diese Praxis zu beenden und derartigen Übergriffen effektiv
nachzugehen. Die dafür Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die
Ausarbeitung des nächsten Berichts über die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Serbien stellt
eine Priorität dar;
5.9. bekräftigt die Versammlung in Bezug auf die Türkei ihre Entschließungen 2599 (2025), 2528 (2024),
2518 (2023) und 2459 (2022). Sie fordert die Behörden erneut auf, die Urteile des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte vollständig und zügig umzusetzen, und ermahnt sie, Herrn Kavala,
Herrn Demirtaş und Frau Yüksekdağ Şenoğlu unverzüglich freizulassen. Darüber hinaus fordert sie
die Behörden nachdrücklich auf, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um das „Recht auf
Hoffnung” (siehe Őcalan gegen Türkei (Nr. 2)) einzuführen. Die Versammlung fordert die Türkei auf, die
notwendigen Reformen durchzuführen, um ein wirksames System der wechselseitigen Kontrolle
wiederherzustellen und die volle Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten. Darüber hinaus fordert sie
die Behörden auf, alle Formen von Repressalien gegenüber Politikern, Anwälten, Journalisten und
zivilgesellschaftlichen Aktivisten zu beenden und Folter und körperliche Misshandlung in
Haftanstalten zu unterbinden sowie die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Versammlung
fordert die Regierung ferner auf, den in demokratischen Wahlen zum Ausdruck gebrachten Willen
des Volkes zu respektieren, insbesondere indem demokratisch gewählte Bürgermeister nicht durch
vom Innenminister ernannte Gouverneure ersetzt und die Angriffe auf Oppositionsparteien,
einschließlich der wichtigsten Oppositionspartei – der Republikanischen Volkspartei (CHP) – eingestellt
werden. Unter Hinweis auf ihre Entschließung 2597 (2025) fordert sie die Behörden erneut auf, Ekrem
İmamoğlu freizulassen und alle unbegründeten Anklagen gegen ihn fallen zu lassen. Schließlich
begrüßt die Versammlung den Prozess hin zu einer „terrorfreien Türkei”, der nach dem Aufruf des
inhaftierten Führers der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Őcalan, vom 27. Februar 2025
begonnen hat, in dem er die PKK aufforderte, ihre Waffen niederzulegen und sich aufzulösen. Sie fordert
die Behörden und alle betroffenen Akteure auf, weiterhin konkrete Schritte in diesem Prozess zu
unternehmen, um nachhaltigen Frieden und politische Stabilität zu erreichen;
5.10. begrüßt die Versammlung in Bezug auf die Ukraine die zahlreichen Reformen, die von der
ukrainischen Regierung trotz der anhaltenden großangelegten Aggression der Russischen Föderation
eingeführt wurden, um das Funktionieren der demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen des
Landes gemäß den europäischen Standards zu gewährleisten. Sie nimmt das ehrgeizige Reformprogramm
zur Kenntnis, das im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union initiiert wurde,
die in vielen Fällen Bereiche betreffen, die auch im Überwachungsverfahren in Bezug auf die Ukraine
behandelt werden. Die Versammlung fordert die Ukraine gleichwohl nachdrücklich auf, die
parlamentarische Kontrolle der Exekutive zu verstärken und sicherzustellen, dass die
Gesetzgebungsverfahren transparent sind und alle Seiten einschließen. Im untersuchten Zeitraum hat die Ukraine
insgesamt weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der grassierenden Korruption im Land erzielt.
Angesichts der nach wie vor weit verbreiteten Korruption in der Ukraine ist die Versammlung jedoch
beunruhigt über Berichte zu Maßnahmen, die die Autonomie und Effektivität der
Antikorruptionsbehörden des Landes einschränken könnten. Sie begrüßt die Bemühungen, die Minderheitenrechte an
europäische Standards anzupassen, und fordert die Behörden daher auf, die Empfehlungen der Venedig-
Kommission zum „Gesetz über nationale Minderheiten (Gemeinschaften) der Ukraine” und damit
zusammenhängenden Rechtsvorschriften wie dem Bildungsgesetz und dem Gesetz über die
Staatssprache zu berücksichtigen. Die Versammlung lobt die Widerstandsfähigkeit der ukrainischen
Bevölkerung angesichts der unverhohlenen Aggression der Russischen Föderation, für die die Russische
Föderation in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden sollte.
6. Die Versammlung begrüßt die Paraphierung des Friedensabkommens zwischen Armenien und
Aserbaidschan, das den Weg für eine endgültige Beilegung des langjährigen Konflikts zwischen diesen beiden
Mitgliedstaaten des Europarates ebnet und für Stabilität und Frieden in der Region sorgen wird. Sie fordert
sowohl Armenien als auch Aserbaidschan auf, das Friedensabkommen nun zu unterzeichnen, zu ratifizieren
und vollständig umzusetzen.
7. Hinsichtlich der Länder, die 2025 an einem Post-Monitoring-Dialog mit der Versammlung beteiligt waren,
7.1. begrüßt die Versammlung in Bezug auf Albanien die erklärte Bereitschaft der albanischen Behörden,
die Empfehlungen der Versammlung aus der Entschließung 2544 (2024), mit der das
Überwachungsverfahren für das Land abgeschlossen und der Post-Monitoring-Dialog eingeleitet wurde, umzusetzen.
Die Versammlung fordert alle politischen Kräfte nachdrücklich auf, einen konstruktiven und alle
Seiten einbeziehenden Dialog zu führen, um die in dieser Entschließung formulierten verbleibenden
Empfehlungen umzusetzen. Die Versammlung begrüßt auch den von Wettbewerb geprägten
Charakter der jüngsten Parlamentswahlen sowie die Einführung der Stimmabgabe vom Ausland aus
entsprechend ihrer Empfehlung. Gleichwohl bedauert sie die im Zuge der Wahlen festgestellten Mängel,
insbesondere Berichte über den Missbrauch von Verwaltungsressourcen und Stimmenkauf. Die
Versammlung fordert deshalb das Parlament auf, die Mängel und Unklarheiten im Wahlsystem, die
dessen Anwendung behindern, zu beheben. Die Versammlung ist besorgt darüber, dass sich die
Rahmenbedingungen für die Medien nicht verbessert haben. Die Medienkonzentration gibt weiterhin Anlass
zur Sorge, und die Empfehlungen der Versammlung zur Entkriminalisierung von Verleumdung und
zum Einsatz strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung müssen vorrangig umgesetzt werden.
7.2. verweist die Versammlung in Bezug auf Bulgarien auf ihre Entschließung 2620 (2025), in der sie
beschloss, den Post-Monitoring-Dialog mit Bulgarien zu beenden und die Entwicklungen in diesem
Land in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, pluralistische Demokratie und Menschenrechte im Rahmen
ihrer regelmäßigen Überprüfungen zu verfolgen. Sie ruft die bulgarischen Behörden auf, die in dieser
Entschließung monierten Mängel so schnell wie möglich in enger Abstimmung mit den zuständigen
Gremien des Europarates zu beheben. Insbesondere fordert die Versammlung Bulgarien auf, die
Reform der staatlichen Organisation durch die Verabschiedung einfacher Gesetze und/oder neuer
Verfassungsänderungen durch die Große Nationalversammlung wieder aufzunehmen und die
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die seit mindestens zehn Jahren anhängigen Urteile des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollständig und rasch umzusetzen. Die Versammlung fordert
schließlich den Staat auf, Wahlrechtsreformen zu verabschieden, die zu stabileren Regierungen führen
könnten;
7.3. lobt die Versammlung in Bezug auf Montenegro die Regierung für ihre Bemühungen, die von der
Versammlung empfohlenen Gesetzesreformen im Einklang mit den Normen des Europarates zu
verabschieden, und insbesondere für ihre vorbildliche Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission;
7.4. appelliert die Versammlung in Bezug auf Nordmazedonien an alle politischen Kräfte, einen Konsens
hinsichtlich der Überarbeitung der Verfassung zu erzielen, was dem Land der Weg in die Europäische
Union ebnen würde. Sie fordert die Regierung auf, die zwecks Stärkung von Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten auf den Weg gebrachten Reformen in dem Land zu beschleunigen.
Insbesondere ruft sie die Regierung auf, die noch nicht umgesetzten Empfehlungen der Venedig-
Kommission und des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/BDIMR) zur Reform des Wahlrechts sowie die
Empfehlungen aus der Vierten und Fünften Evaluierungsrunde der Europarats-Gruppe der Staaten
gegen Korruption (GRECO) zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und
Staatsanwälte bzw. zur Korruptionsprävention und Förderung der Integrität im Zentralstaat
(Spitzenämter) und bei den Strafverfolgungsbehörden umzusetzen. Die Versammlung ist besorgt über
zahlreiche Fälle von Misshandlungen von Personen im Freiheitsentzug durch die Polizei und über die
Situation in den Gefängnissen, insbesondere in Idrizovo; sie fordert die Behörden auf, die noch nicht
umgesetzten Empfehlungen des CPT unverzüglich zu befolgen. Darüber hinaus fordert die
Versammlung die Behörden auf, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollständig und
zügig umzusetzen und insbesondere die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen,
um die Urteile im Fall X. gegen Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien betreffend fehlende
Rechtsvorschriften über die Bedingungen und Verfahren für die Änderung des Geschlechts von
Transgender-Personen in Geburtsurkunden und im Fall Elmazova u. a. gegen Nordmazedonien betreffend
Diskriminierung von Roma-Schülern umzusetzen.
8. Hinsichtlich der Länder, die 2025 dem Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der mit einer Mitgliedschaft
im Europarat einhergehenden Verpflichtungen unterlagen,
8.1. stellt die Versammlung in Bezug auf die Niederlande fest, dass die Erstellung des Berichts aufgrund
der vorgezogenen Parlamentswahlen im Land und der anschließenden Koalitionsverhandlungen
unterbrochen wurde, was zu einer Verlängerung der Überweisungsfrist für den dieses Land betreffenden
Bericht bis März 2027 führte;
8.2. erwartet die Versammlung in Bezug auf Spanien, dass die Behörden den in der „Stellungnahme zur
Wahl der richterlichen Mitglieder des Generalrats der rechtsprechenden Gewalt“ (CDL-
AD(2025)038) der Venedig-Kommission formulierten Bedenken und Empfehlungen Rechnung
tragen. Sie fordert die Behörden außerdem auf, die noch nicht berücksichtigten Empfehlungen von
GRECO aus ihrer Vierten und Fünften Evaluierungsrunde zur Korruptionsprävention in Bezug auf
Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte bzw. zur Korruptionsprävention und Förderung der Integrität
im Zentralstaat (Spitzenämter) und bei den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich umzusetzen;
8.3. nimmt die Versammlung in Bezug auf Schweden mit Interesse die Debatten über
Verfassungsänderungen zur Kenntnis, mit denen möglichen Rückschritten im Bereich der Demokratie entgegengewirkt
werden soll. Die Versammlung stellt fest, dass die für September 2026 geplanten Parlamentswahlen
und die anschließenden Koalitionsverhandlungen höchstwahrscheinlich zu Verzögerungen beim
regelmäßigen Überwachungsverfahren in Bezug auf Schweden führen werden;
8.4. stellt die Versammlung in Bezug auf Griechenland fest, dass mit der Ausarbeitung des Berichts noch
nicht wirklich begonnen wurde.
9. Die Versammlung begrüßt die nach wie vor enge Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission im Rahmen
der parlamentarischen Überwachungsverfahren. Davon zeugen die große Zahl der angeforderten und
erarbeiteten Stellungnahmen sowie die Zahl der unter Beteiligung der Berichterstatter der Venedig-Kommission
organisierten Folgeanhörungen. Die Möglichkeit des Überwachungsausschusses, Stellungnahmen der
Venedig-Kommission zu jedem Mitgliedstaat anzufordern, ist ein wichtiges Instrument, das ihm die Erfüllung
seines Mandats erlaubt.
Entschließung 2636 (2026)8
Wahlen in Krisenzeiten
1. Die Parlamentarische Versammlung erinnert daran, dass freie und faire Wahlen auf der Grundlage eines
allgemeinen, gleichen, freien, geheimen und direkten Wahlrechts der Grundpfeiler einer demokratischen
Staatsführung sowie eine grundlegende Voraussetzung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV
Nr. 5) sind.
2. Krisen und die dadurch erforderlichen Reaktionen der Staaten können tiefgreifende Auswirkungen auf
Rechte und Freiheiten sowie auf das Funktionieren der demokratischen Institutionen haben. Die Covid-19-
Pandemie, Terroranschläge, Naturkatastrophen sowie am meisten der großangelegte Angriffskrieg der
Russischen Föderation gegen die Ukraine die Mitgliedstaaten des Europarates in besonderem Maße unter Druck
gesetzt und erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, um die demokratischen Prozesse aufrecht zu erhalten.
3. Die Versammlung stellt fest, dass Wahlen heute selten unter normalen Bedingungen stattfinden.
Polarisierung, weit verbreitete Desinformation, ausländische Einmischung, Cyberangriffe, klimabedingte Störungen
und das Übergreifen von Konflikten haben einen anhaltenden Kontext der Gefahr und der Vulnerabilität für
die Wahlprozesse in den Mitgliedstaaten des Europarates und weltweit geschaffen. Dieser Druck
verschlimmert die allgemeine Tendenz der Rückschritte bei der Demokratie, darunter Einschränkungen der freien
Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit, die für freie Wahlkämpfe und einen echten politischen
Wettbewerb von wesentlicher Bedeutung sind. Krisen sollten daher nicht nur als außergewöhnliche Störungen,
sondern als strukturelle Herausforderung unserer Zeit betrachtet werden, die in allen Phasen des Wahlzyklus
Anpassung und Resilienz erfordern.
8 Versammlungsdebatte vom 27. Januar 2026 (4. Sitzung) (siehe Dok. 16297, Bericht des Ausschusses für Politische Angelegenheiten
und Demokratie, Berichterstatter: Damien Cottier). Von der Versammlung am 27. Januar 2026 (4. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe
auch Empfehlung 2301 (2026). Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
4. Wenn Wahlen während derartiger Krisen geplant sind oder stattfinden, verstärken sich die Gefahren für die
demokratische Integrität. Sowohl das Verschieben der Wahlen als auch eine Durchführung unter ungünstigen
Bedingungen dürften mit Gefahren für die demokratische Legitimität verbunden sein. Es dürften sich Lücken
in den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen ergeben, und die Bereitschaft der Institutionen, auf
außerordentliche Umstände wirksam zu reagieren, ist starken Belastungen ausgesetzt.
5. Des Weiteren stellen Beschränkungen für den Wahlkampf, die Wahlbeteiligung, eine gleichberechtigte
Beteiligung und Wahlbeobachtung Herausforderungen für die Integrität der Wahlen und letztendlich für die
Legitimität der Ergebnisse dar, was eine erhebliche Gefahr für Demokratien sein kann. Diese Bedingungen
unterstreichen die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen und Praktiken weiterzuentwickeln, die zu
sicheren, technisch einwandfreien und glaubwürdigen Wahlen führen können, unter Wahrung der Grundrechte
und der Gewährleistung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Wahlprozesse.
6. Die dringende Notwendigkeit, die nationalen Sicherheitskonzepte zu aktualisieren und die Sicherheit bei den
Wahlen zu modernisieren, wurde durch den großangelegten Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen
die Ukraine und ihre hybriden Bedrohungen in den Mitgliedstaaten des Europarates unterstrichen.
7. Die Versammlung verweist auf die Demokratie-Grundsätze von Reykjavik, die die Staats- und
Regierungschefs im Mai 2023 unterstützt hatten und die die gemeinsame Entschlossenheit zum Ausdruck bringen,
„Wahlen... gemäß den internationalen Standards durchzuführen und alle geeigneten Maßnahmen zu
ergreifen, um jegliche Einmischung in die Wahlsysteme und Wahlverfahren zu verhindern“. Sie betont, dass die
Gewährleistung glaubwürdiger Wahlen in Krisenzeiten ein zentraler Bestandteil dieser Verpflichtung ist.
8. Aufbauend auf der Berner Konferenz 2023 über „Wahlen in Krisenzeiten: Herausforderungen und
Möglichkeiten“ und in Anlehnung an die Arbeit des Europarates an einem Neuen demokratischen Pakt für Europa
unterstreicht die Versammlung, dass der Schutz der Integrität der Wahlen im Mittelpunkt der Bemühungen
zum Schutz und zur Wiederbelebung der Demokratie in Europa stehen muss.
9. Der Europarat bietet seit langem eine Grundlage zum Schutz des Rechts auf freie Wahlen an. Durch die
Arbeit der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Aktivitäten der Versammlung, den Kongress
der Gemeinden und Regionen Europas sowie den Rat für demokratische Wahlen haben die Mitgliedstaaten
Zugang zu einem einzigartigen und umfassenden Korpus von Grundsätzen, Leitfäden und
Überwachungsmechanismen für die Durchführung demokratischer Wahlen. Gemeinsam bilden diese Instrumente, die von
der Normsetzung bis hin zur Überwachung und technischen Zusammenarbeit in allen Phasen des
Wahlprozesses reichen, den Wahlzyklus des Europarates. Diese Instrumente schützen und fördern das europäische
Wahlerbe und bieten einen gemeinsamen Rahmen für die Wahrung der Integrität von Wahlen, der ebenso
relevant für Krisenzeiten wie auch für Zeiten der Normalität ist.
10. Als Teil ihres fortwährenden Engagements für freie und faire Wahlen beobachtet die Versammlung seit mehr
als vierzig Jahren Wahlen. Sie verfügt über integrierte Wahlkooperationsaktivitäten mit Wahlbehörden, um
die Umsetzung der Empfehlungen von Wahlbeobachtungsmissionen, der Venedig-Kommission und der
Überwachungsorgane des Europarates zu unterstützen. Die Schaffung der Parlamentarischen Allianz für freie
und faire Wahlen 2025 ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Rolle der Versammlung bei der Bekämpfung
der Herausforderungen der aktuellen Wahltrends.
11. Die Versammlung schließt sich der Forderung des Generalsekretärs des Europarates für einen Neuen
demokratischen Pakt zum Schutz und zur Stärkung der Demokratie in Europa an und ruft zu entschlossenen
Bemühungen auf, um zu gewährleisten, dass die Erfahrungen aus den Wahlprozessen während der jüngsten
Krisen in zeitnahe und effektive Reformen umgesetzt werden.
12. Im Lichte dieser Überlegungen betont die Versammlung, dass der Schutz der Integrität der Wahlen in
Krisenzeiten einen umfassenden Ansatz erfordert. Dies umfasst klare rechtliche und verfahrenstechnische
Maßnahmen zur Regelung von Notsituationen, operative Anpassungsmaßnahmen und verstärkte
Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Institutionen, eine bessere Resilienz der Gesellschaft gegen Krisensituationen
und Bedrohungen durch ausländische Einflussnahme, robuste und anpassungsfähige
Wahlbeobachtungsmethoden, Innovation und Bereitschaft für digitale und technische Herausforderungen sowie spezielle
Strategien für Wahlen, die in andauernden Notsituationen oder Post-Konflikt-Situationen durchgeführt werden.
13. Zur Gewährleistung einer rechtlichen und institutionellen Bereitschaft ruft die Versammlung die
Mitgliedstaaten des Europarates auf,
13.1. regelmäßige und frühzeitige Bewertungen von Wahlgesetzen, -regeln und -verfahren durchzuführen,
um die Resilienz, Agilität und Anpassungsfähigkeit für Krisenzeiten zu verbessern;
13.2. sicherzustellen, dass Verfassungs- und Wahlrecht klare Bestimmungen für die Durchführung von
Wahlen in Notsituationen vorsehen, beispielsweise eindeutige und beschränkte Kriterien für deren
Verschiebung entsprechend den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit,
Verhältnismäßigkeit und zeitlichen Begrenzung;
13.3. vorzusehen, dass Entscheidungen zur Verschiebung oder wesentlichen Änderung von Wahlen die
Zustimmung des Parlaments, vorzugsweise mit qualifizierter Mehrheit, erfordern und nach Konsultation
aller maßgeblichen Akteure, insbesondere den Parteien, erfolgen und über eine breite Unterstützung
im gesamten politischen Spektrum verfügen müssen. Derartige Entscheidungen sollten zeitlich
begrenzt sein und einer gerichtlichen Kontrolle durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht
unterliegen;
13.4. sicherzustellen, dass alle Änderungen am Wahlgesetz konsultativ und transparent sind und alle
betroffenen Akteure einbeziehen, einschließlich der politischen Parteien, der Zivilgesellschaft, der
Medien und der breiteren Öffentlichkeit;
13.5. späte Änderungen am Wahlgesetz zu vermeiden und sicherzustellen, dass Änderungen, die
vorgenommen werden, um es an Notsituationen anzupassen, ihrem Umfang nach begrenzt sind, auf einem
breiten Konsens beruhen und der Öffentlichkeit klar kommuniziert werden;
13.6. zu erwägen, ein nationales Wahlkooperationsnetzwerk zu schaffen, das die Wahlbehörden mit den
zuständigen administrativen und operativen Diensten oder Agenturen, z.B. für Sicherheit,
Notfallpläne, Cyberverteidigung und Kommunikation, zusammenbringt.
14. Mit Blick auf die Stärkung der operativen Bereitschaft und institutionellen Kapazitäten ruft die Versammlung
die Mitgliedstaaten des Europarates auf,
14.1. umfassende Risikobewertungen vorzunehmen, um die Stabilität der Wahlprozesse im Hinblick auf
potenzielle Krisen zu evaluieren und Notfallpläne zu entwickeln, um identifizierte Schwachstellen zu
beseitigen;
14.2. die Unabhängigkeit, Kapazitäten und Ressourcen der Wahlbehörden zu stärken;
14.3. Krisenmanagementprozesse für Wahlbehörden und die entsprechenden staatlichen Organe zu
institutionalisieren, was eine koordinierte Szenarioplanung und Simulationen einschließt, um die
Kontinuität von Wahlen in Notsituationen sicherzustellen;
14.4. die Stimmrechtsregelungen anzupassen, um eine gleichberechtigte Beteiligung in Notsituationen zu
gewährleisten;
14.5. Transparenz und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu garantieren und zu diesem Zweck mithilfe von
Wahlbehörden und anderen Partnern klare Kommunikationsstrategien zu entwickeln.
15. Angesichts der Notwendigkeit, Resilienz zu stärken, um den Gefahren ausländischer Einflussnahme zu
begegnen, die die Integrität der Wahlen und die Wahlprozesse unterminieren, fordert die Versammlung die
Mitgliedstaaten des Europarates nachdrücklich auf,
15.1. umfassende Strategien zur Bekämpfung von Desinformation und böswilliger ausländischer
Einflussnahme zu entwickeln und zu diesem Zweck gesamtgesellschaftliche Ansätze für die Resilienz von
Wahlen, die politische Parteien, Sicherheitsbehörden, die Wissenschaft, die Zivilgesellschaft und
Medien einbeziehen, zu entwickeln;
15.2. den Schutz der Wahlinfrastruktur vor ausländischen Cyberoperationen und technischer Manipulation
zu verbessern, beispielsweise durch unabhängige Überprüfungen, regelmäßige Stresstests und
Transparenzmaßnahmen;
15.3. die Kapazitäten für die Verfolgung, Analyse und Antizipation von Cyberangriffen zu stärken und
Frühwarnfähigkeiten zu entwickeln;
15.4. Bildungsstrategien für Wählerinnen und Wähler im Hinblick auf die Integrität von Informationen zu
verbessern, z.B. durch Förderung von Faktenchecks sowie Medien- und Informationskompetenz.
16. Die Versammlung bekräftigt, dass Wahlbeobachtung ein integraler Bestandteil der Transparenz von Wahlen
ist und
16.1. fordert die Mitgliedstaaten des Europarates auf sicherzustellen, dass internationale Wahlbeobachter
in der Lage sind, Zugang zu Wahlen zu haben, auch in Notsituationen, z.B. durch die Erteilung
ständiger Einladungen;
16.2. unterstützt die Ausarbeitung eines gemeinsamen Rahmens für internationale Wahlbeobachtungen, der
die Qualität und Integrität von Wahlbeobachtungen in Krisenzeiten schützt und eine schnelle
methodologische Anpassung, einschließlich Remote- und hybride Wahlbeobachtung, ermöglicht;
16.3. fordert die Nutzung angepasster und innovativer Wahlbeobachtungsmethoden, z. B. Remote-
Sitzungen von Interessengruppen und eine langfristige Überwachung, ohne die ganzheitliche Integrität der
Wahlen zu schmälern.
17. Die Versammlung erkennt an, dass manche Krisen keine zeitweiligen Störungen, sondern anhaltende
Notstände mit tiefgreifenden Auswirkungen für die demokratische Staatsführung sind und
17.1. verweist auf ihre Entschließung 2605 (2025) „Die rechtlichen und menschenrechtlichen Aspekte des
Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine“ und bekräftigt erneut, dass nach den
internationalen demokratischen Standards Wahlen nicht unter Kriegsrecht stattfinden können;
17.2. erinnert die Versammlung daran, dass die Russische Föderation wiederholte Male ukrainische
Zivilistinnen und Zivilisten in den vorübergehend besetzten Gebieten gezwungen hat, an sogenannten
Wahlverfahren wie den Kommunalwahlen 2023 und den „Präsidentschaftswahlen“ 2024
teilzunehmen. Derartige Praktiken verstoßen gegen die Grundprinzipien des Völkerrechts, darunter die Charta
der Vereinten Nationen, und unterminieren alle Behauptungen in Bezug auf die Legitimität dieser
Wahlen weiter;
17.3. fordert die fortwährende Unterstützung für von Konflikten oder verlängerten Notständen betroffene
Mitgliedstaaten mit besonderem Schwerpunkt auf der Ukraine, um die Durchführung sicherer,
inklusiver und glaubwürdiger Wahlen, die den europäischen und internationalen Normen entsprechen, zu
ermöglichen, sobald die Umstände es erlauben.
18. Im Hinblick auf ihre eigene Arbeit sollte die Versammlung
18.1. die Kohärenz, Wirkung und Sichtbarkeit ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Wahlen weiter verstärken
und sich dabei auf ihre Beratungsarbeit, Wahlbeobachtung, Zusammenarbeit sowie die
Parlamentarische Allianz für freie und faire Wahlen stützen;
18.2. den Wahlzyklus des Europarates als ein umfassendes Instrument, das alle Phasen des Wahlprozesses
abdeckt, stärken und dieses Instrument bei seinen Aktivitäten aktiv fördern;
18.3. die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerländern im Hinblick auf den Schutz der Resilienz und
Integrität von Wahlen in Krisenzeiten intensivieren und sicherstellen, dass sich die
Wahlbeobachtungsmethoden mit der zeitgenössischen Wahlpraxis und den aktuellen Bedrohungen entwickeln,
unter besonderer Beachtung von Digitalisierung und Cybersicherheit;
18.4. erwägen, nationale Wahlen und Referenden in Mitgliedstaaten zu beobachten, die keiner Form der
Überwachung unterliegen, um freie, faire und transparente Wahlprozesse in ganz Europa weiter zu
fördern und den Austausch bewährter Verfahren sicherzustellen;
18.5. ihre eigenen Wahlbeobachtungsmethoden und -verfahren insbesondere im Lichte der Gefahren und
Entwicklungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wahlkämpfe und der Wahlleitung
bewerten;
18.6. einen regelmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den zentralen Wahlkommissionen
der Mitgliedstaaten und der Partnerländer aktiv fördern und sich an ihnen beteiligen, mit besonderem
Schwerpunkt auf den Bedrohungen für die Wahlprozesse und Maßnahmen zum Schutz ihrer Identität
und Resilienz;
18.7. aktiv zur fortlaufenden Entwicklung des Neuen demokratischen Pakts für Europa beitragen und dabei
sicherstellen, dass der Schutz und die Resilienz der Wahlprozesse eine zentrale Rolle bei weiteren
Bemühungen zur Stärkung der demokratischen Grundlagen Europas spielen.
Entschließung 2637 (2026)9
Das Engagement für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine und die
Sicherheit des europäischen Kontinents unterstützen
1. Die Parlamentarische Versammlung begrüßt die diplomatischen Bemühungen der Vereinigten Staaten, der
Ukraine und ihrer europäischen Verbündeten zur Beendigung des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine, der 2014 begann und seit dem 24. Februar 2022 die Form einer völkerrechtswidrigen, nicht provozierten
und ungerechtfertigten vollumfänglichen militärischen Invasion angenommen hat. Die Versammlung beklagt
Russlands fehlenden echten Willen, diesen Krieg zu beenden, und verurteilt nachdrücklich die Intensivierung
der Gewalt und des Leids, das sie der Ukraine zufügt. Da dieser großangelegte Angriffskrieg nun ins vierte
Jahr geht, erneuert die Versammlung ihre Forderung nach einem umfassenden, gerechten und dauerhaften,
würdevollen und stabilen Frieden, der für die Sicherheit und Stabilität der Ukraine und des gesamten
europäischen Kontinents von entscheidender Bedeutung ist. Die Versammlung ist der Ansicht, dass sich das
Ergebnis des Angriffskriegs gegen die Ukraine signifikant auf die Zukunft der europäischen und der weltweiten
Sicherheit auswirken wird, und betont, dass die Sicherheit der Ukraine und die Europas unteilbar ist.
2. Die Versammlung beklagt Russlands Weigerung, einem sofortigen Waffenstillstand als einer Voraussetzung
für echte Verhandlungen zuzustimmen, sowie die gravierende Eskalation seines Angriffskriegs gegen die
Ukraine durch eine immer größer werdende Zahl von Kriegsverbrechen sowie Menschenrechts- und
Völkerrechtsverletzungen. Russland intensiviert seine Drohnen- und Raketenangriffe auf die zivile Infrastruktur,
einschließlich massiver Angriffe auf Kyjiw, Dnipro und Charkiw, die zahlreiche zivile Opfer zur Folge
haben. Mit dem Einbruch eines harten Winters fährt Russland fort, gnadenlos die kritischen Infrastrukturen und
Energienetze des Landes anzugreifen, und versucht, die außergewöhnliche Resilienz der Bevölkerung zu
unterminieren. Die Versammlung verurteilt insbesondere Russlands brutale Angriffe mit der ballistischen
Mittelstreckenrakete „Oreschnik“, die auch eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit des Kontinents
darstellt. Die Versammlung betont, dass Russland für seinen umfassenden Angriffskrieg gegen die Ukraine
zur Rechenschaft gezogen werden wird. Russland gefährdet darüber hinaus die nukleare Sicherheit der
Ukraine und Europas, insbesondere durch die Besetzung und Militarisierung des Atomkraftwerks
Saporischschja. Die Versammlung stellt außerdem fest, dass Russlands systematische Angriffe auf zivile
Infrastrukturen eine vorsätzliche Politik des Terrors und der unmenschlichen Behandlung darstellen, die auf die
Verbreitung von Angst unter Zivilpersonen gerichtet ist, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im
Fall Ukraine und Niederlande vs. Russland bestätigte.
3. Die Versammlung verurteilt alle Handlungen der Russischen Föderation, die als Verbrechen des
Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression im
Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs erachtet werden können, angesichts des
Ausmaßes und des systematischen Charakters derartiger Verstöße, die von Militärangehörigen und anderen
Amtsträgern der Russischen Föderation in der Ukraine begangen oder von ihren Amtsträgern an Bürgern der
Ukraine verübt wurden, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation gewaltsam inhaftiert wurden
(insbesondere Soldaten der Streitkräfte der Ukraine, die Kriegsgefangene sind, sowie zivile Geiseln, für die die
Normen des humanitären Völkerrechts gelten). Die Mitgliedstaaten des Europarates sollten sich im Hinblick
auf Verbrechen, die unter die Gerichtsbarkeit des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
fallen, an den Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit halten, Ermittlungen durchführen und die
strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die internationale Verbrechen begangen haben, im Rahmen ihrer
jeweiligen nationalen Rechtsprechungen sicherstellen.
4. Die Versammlung verurteilt die von Russland verübten zahllosen Verbrechen und Völkerrechtsverstöße,
insbesondere seine systematische Politik, Zivilpersonen, einschließlich Kinder, aus den vorübergehend
besetzten ukrainischen Gebieten gewaltsam umzusiedeln und zu verschleppen, sowie seine koordinierten
Operationen zur vollständigen Vertreibung der ukrainischen Bevölkerung aus diesem Gebiet. Diese Verbrechen und
Verstöße wurden in einem Bericht der Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission für die
Ukraine an die Generalversammlung der Vereinten Nationen angeprangert, die sie ausdrücklich als „Verbrechen
gegen die Menschlichkeit“ bezeichnet. Die Versammlung stellt ferner fest, dass diese Maßnahmen mit dem
9 Versammlungsdebatte vom 27. Januar 2026 (4. Sitzung) (siehe Dok. 16311 und Addendum, Bericht des Ausschusses für Politische
Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatter: Piero Fassino). Von der Versammlung am 27. Januar 2026 (4. Sitzung)
verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
letztendlichen Ziel angewandt werden, die demokratische Zusammensetzung der besetzten Gebiete zu
verändern, um die Ansprüche der Russischen Föderation auf diese Gebiete vor der internationalen Gemeinschaft
illegitim zu rechtfertigen. Die Versammlung verurteilt darüber hinaus die politische Indoktrinierung und
Militarisierung von Kindern und jungen Menschen, die sich unter russischer Kontrolle befinden, unter anderem
in Lagern, die vorsätzliche Zerstörung der ukrainischen Identität und die kulturelle Assimilierung sowie die
unmenschliche Behandlung und weit verbreitete Folter von ukrainischen Kriegsgefangenen und
Zivilpersonen. In diesem Zusammenhang unterstreicht die Versammlung die Schlussfolgerung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Ukraine und Niederlande vs. Russland, dass die am Bildungssystem
vorgenommenen Änderungen in erster Linie auf die Durchsetzung der Russifizierung der Bevölkerung in
den besetzten Gebieten und auf die Abtrennung dieser Gebiete von der Ukraine abzielten.
5. Darüber hinaus ist die Versammlung zutiefst beunruhigt angesichts der Intensivierung der russischen
Provokationen und Bedrohungen auf dem europäischen Kontinent, wie die Verletzung des Luftraums anderer
europäischer Staaten, die Durchführung von Sabotageakten und die Entfaltung seiner hybriden Kriegsführung
in Europa. Eine derartige Eskalation erfordert eine klare und entschiedene Reaktion, einschließlich konkreter
Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit auf dem europäischen Kontinent.
6. Die Versammlung bekräftigt erneut ihr festes Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen
Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, einschließlich ihrer
Hoheitsgewässer, sowie zur europäischen Zukunft der Ukraine und ihr Bekenntnis zu Frieden und demokratischer
Sicherheit in Europa. Sie bekundet erneut ihre Solidarität mit dem ukrainischen Volk, würdigt seinen Mut und seine
Resilienz und fordert die sofortige Rückkehr von Kriegsgefangenen, widerrechtlich inhaftierten
Zivilpersonen und gewaltsam umgesiedelten und verschleppten Kindern sowie die sichere Rückkehr von Vertriebenen.
7. Europa sieht sich mit seit 1945 noch nie dagewesenen Sicherheitsbedrohungen konfrontiert, und die
Versammlung nimmt die Entwicklungen der transatlantischen Beziehungen zwischen Europa und den
Vereinigten Staaten zur Kenntnis, die die Länder des europäischen Kontinents veranlasst haben, Unterstützung für
die Ukraine zu mobilisieren und ihre eigene Sicherheit und Resilienz zu gewährleisten. Die Versammlung
hält es für entscheidend, dass sich die Mitgliedstaaten des Europarates und ihre Verbündeten, insbesondere
die Vereinigten Staaten, angesichts der Bedrohungen durch Russland für Europa und die weltweite Sicherheit
zusammenschließen.
8. Die Versammlung begrüßt die noch nie dagewesenen Initiativen der Europäer und ihrer Verbündeten zur
Stärkung der europäischen Verteidigung und Sicherheit, insbesondere die „Koalition der Willigen“, sowie
die Fortschritte bei robusten Sicherheitsgarantien für einen stabilen und dauerhaften Frieden in der Ukraine,
die aktiviert werden sollten, sobald ein Waffenstillstand in Kraft tritt. Sie begrüßt darüber hinaus die
Initiativen zum Schutz der europäischen Demokratien, z.B. den vom Generalsekretär des Europarates ins Leben
gerufenen Neuen demokratischen Pakt für Europa, der darauf abzielt, als Teil eines umfassenden
Sicherheitsansatzes, der das Völkerrecht achtet, die demokratische Sicherheit in den Mitgliedstaaten der
Organisation zu stärken.
9. Die Versammlung beklagt Russlands Ablehnung der bisher von den Verbündeten der Ukraine, einschließlich
den Vereinigten Staaten, vorgeschlagenen Sicherheitsgarantien und verurteilt nachdrücklich Russlands
inakzeptable Ansprüche, insbesondere auf das souveräne Hoheitsgebiet der Ukraine und das Atomkraftwerk
Saporischschja, die alle wirklichen Fortschritte zu einem gerechten, stabilen und dauerhaften Frieden in der
Ukraine behindern.
10. Die Versammlung ist der Ansicht, dass die europäische Sicherheitsarchitektur schnell angepasst und verstärkt
werden muss, insbesondere um die Ukraine zu unterstützen und der von Russland angewandten hybriden
Kriegsführung zu begegnen. Sie ist der Ansicht, dass diese Architektur auf einem starken Band des
Vertrauens zwischen gleichgesinnten Staaten sowie auf einem europäischen Verteidigungs- und Sicherheitssystem
basieren muss und dass sie auch die demokratische Sicherheit vollständig einbeziehen muss, die auf dem
Kontinent in erster Linie vom Europarat verkörpert wird.
11. Im Hinblick auf die Anerkennung von Russlands Verantwortung für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine
begrüßt die Versammlung die Verabschiedung des Übereinkommens über die Einrichtung einer
internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine (SEV Nr. 229) im Rahmen des Europarates
sowie seine Unterzeichnung durch 35 Länder und die Europäische Union am 16. Dezember 2025 auf der
diplomatischen Konferenz in Den Haag. Sie fordert die umgehende Einrichtung dieser internationalen
Kommission.
12. Im Lichte dieser Überlegungen fordert die Versammlung im Hinblick auf die Friedensverhandlungen und
ein potenzielles Abkommen zur Beendigung der Feindseligkeiten unter Hinweis auf ihre maßgeblichen
Entschließungen die Mitglied- und Beobachterstaaten des Europarates sowie die europäischen Institutionen und
maßgeblichen internationalen Partner nachdrücklich auf,
12.1. ein entschlossenes europäisches Engagement und mehr Geschlossenheit über Europa hinaus und
auch mit den Vereinigten Staaten für die Unterstützung der Ukraine sowie für einen umfassenden,
gerechten und dauerhaften Frieden zu entwickeln, der für die Sicherheit und Stabilität des gesamten
europäischen Kontinents von entscheidender Bedeutung ist, wobei der Aggressor nicht belohnt,
sondern für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wird;
12.2. ihre Unterstützung für die Ukraine einschließlich politischer, wirtschaftlicher und militärischer
Unterstützung aufrecht zu erhalten, um die Position der Ukraine in Friedensverhandlungen zu stärken
und die regionale Sicherheit und die europäischen Werte zu verteidigen;
12.3. einen sofortigen und vollständigen Waffenstillstand und echte Verhandlungen zu fordern, denn die
Ukraine darf nicht gezwungen werden, zu verhandeln, während sie bombardiert wird, und Russland
daran zu hindern, die Kämpfe zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen;
12.4. sicherzustellen, dass die Ukraine und ihre europäischen Verbündeten in alle Verhandlungen, die auf
eine Beendigung der Feindseligkeiten abzielen, einbezogen werden, und dass das Recht der Ukraine,
ihre Zukunft selbst zu bestimmen, gewahrt wird, einschließlich ihres souveränen Rechts, die
Integration in die Europäische Union und ihre Mitgliedschaft in anderen internationalen Organisationen
fortzusetzen, da die Ukraine das souveräne Recht besitzt, ihre eigene Sicherheitsordnung zu wählen;
12.5. zu gewährleisten, dass diese Verhandlungen die erforderlichen effektiven rechtsverbindlichen
Sicherheitsgarantien für die Ukraine und ganz Europa einschließen, um zukünftige Aggressionen
durch Russland zu verhindern, sowie die fortwährenden Bemühungen der Europäer zur
Bereitstellung eines Teils derartiger Sicherheitsgarantien zu unterstützen und gleichzeitig die unverzichtbare
Rolle der Vereinigten Staaten bei diesen Bemühungen herauszustellen;
12.6. anzuerkennen, dass der Beitrittsprozess der Ukraine zur Europäischen Union eine
Sicherheitsgarantie und einen wichtigen Beitrag zur europäischen Sicherheitsagentur darstellt;
12.7. sich jeder Erzwingung territorialer Zugeständnisse der Ukraine zu widersetzen, die im Gegensatz zu
den Grundsätzen des Völkerrechts und den Interessen des Friedens stehen, und jede Anerkennung
der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine als russische Gebiete abzulehnen, da dies eine
Veränderung der Grenzen mit Gewalt legitimieren würde;
12.8. sicherzustellen, dass humanitäre Fragen - insbesondere der Austausch von Kriegsgefangenen und
die Freilassung widerrechtlich inhaftierter Zivilpersonen, die Rückkehr von gewaltsam
umgesiedelten und verschleppten Kindern und Vertriebenen - in alle Verhandlungsprozesse und Abkommen
einbezogen werden. Die Versammlung betont die Bedeutung ihrer umfassenden und schnellen
Rückkehr und verweist, solange es noch keine Abkommen gibt, auf ihre Entschließung 2606 (2025)
„Unterstützung politischer Verhandlungen zur Durchsetzung des Austauschs und der Freilassung
von Kriegsgefangenen“. Die Versammlung fordert darüber hinaus dazu auf anzuerkennen, dass ein
umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden auch im internationalen Menschenrechtsrahmen
verankert sein sollte, wie vom Menschenrechtskommissar des Europarates dargelegt;
12.9. sicherzustellen, dass in künftigen Friedensabkommen die Überwachung der Umsetzung solcher
Abkommen unter Einbeziehung der Vereinigten Staaten und der europäischen Verbündeten vorgesehen
ist;
12.10. zu gewährleisten, dass die Sanktionen gegen Russland nur nach und nach und abhängig von der
Einhaltung des Völkerrechts und eines Friedensabkommens aufgehoben werden, wenn Russlands
Angriffskrieg beendet und ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden wiederhergestellt ist.
Diese Sanktionen sollten auch eine individuelle strafrechtliche Verfolgung derjenigen Personen
beinhalten, die für die Anordnung, Förderung oder den Nutzen aus illegalen Handlungen wie der
willkürlichen Verhaftung von Ukrainerinnen und Ukrainern, ihrer strafrechtlichen Verfolgung,
Verschleppung oder erzwungenen Verbringung, für ihr erzwungenes Verschwinden, Folter und andere
Misshandlungen sowie für ihre unfairen Prozesse und langjährige Inhaftierung verantwortlich sind;
12.11. zu gewährleisten, dass die Freilassung der politischen Gefangenen in Russland, die dafür verhaftet
wurden, dass sie die erneute widerrechtliche Invasion der Ukraine kritisiert haben, in diesen
Abkommen vorgesehen ist;
12.12. sicherzustellen, dass Friedensverhandlungen und ein Friedensabkommen den Grundsatz der
Verantwortlichkeit Russlands im Einklang mit den Grundsätzen der Staatenverantwortlichkeit nach dem
Völkerrecht unterstützen und die notwendigen Mittel für die Mechanismen der Rechenschaftspflicht
und den Wiederaufbau der Ukraine vorsehen, gegebenenfalls auch durch die Verwendung
eingefrorenen russischen Staatsvermögens.
13. Zwecks Unterstützung des Bekenntnisses zur europäischen Sicherheit in einem Kontext, in dem das
Völkerrecht weltweit ernsthaft in Frage gestellt wird, fordert die Versammlung unter Hinweis auf ihre Entschließung
2622 (2025) „Russland: Neue Bedrohungen für die europäischen Demokratien“ die Mitgliedstaaten des
Europarates sowie die europäischen Institutionen und maßgeblichen internationalen Partner auf,
13.1. ihre Einheit und ihr Engagement zur Aufrechterhaltung des Völkerrechts und des Multilateralismus
zu stärken;
13.2. die europäische Sicherheitsarchitektur sowie die Strategien der Nordatlantikvertrags-Organisation
(NATO) zu stärken und rasch an die Bedürfnisse der Ukraine und der neuen Bedrohungen
anzupassen sowie die nukleare Sicherheit in Europa und die Unterstützung der Internationalen Atomenergie-
Organisation zu verstärken;
13.3. die Staaten, die den militärischen oder hybriden Bedrohungen Russlands am stärksten ausgesetzt
sind, insbesondere diejenigen, die sich in der Nähe Russlands, der Ukraine oder der Ostsee befinden,
zu unterstützen und die europäische Sicherheitsarchitektur mit einem anpassbaren und flexiblen
multilateralen geographischen Rahmen auszustatten, der es den teilnehmenden Staaten ermöglicht,
gemeinsam effektiv zusammenzuarbeiten, ungeachtet dessen, ob sie der Europäischen Union oder
anderen Organisationen angehören oder nicht, wobei der Zusammenhalt des europäischen
Kontinents gewährleistet werden muss;
13.4. ein umfassendes Sicherheitskonzept zu entwickeln, das die demokratische Sicherheit vollständig
einbezieht, und anzuerkennen, dass nur ein Konzept, das auch das Völkerrecht achtet, die
europäischen Demokratien, ihre Institutionen und ihre Werte angesichts der zunehmenden Militarisierung
des Kontinents schützen kann, wie der Generalsekretär des Europarats betont hatte.
14. Im Hinblick auf Russlands Rechenschaftspflicht begrüßt die Versammlung die einzigartige Rolle des
Europarates, insbesondere die des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Registers der durch die
Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten Schäden sowie die Arbeit zur
Einsetzung der internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine und des
Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Die Versammlung verweist auf ihre
maßgeblichen Entschließungen und Stellungnahmen und ruft die Mitglied- und Beobachterstaaten des Europarates
und gleichgesinnte Staaten auf,
14.1. die Schaffung eines umfassenden Systems der Rechenschaftspflicht voranzutreiben, insbesondere
durch die unverzügliche Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens über die
Einrichtung einer internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine und durch die
Intensivierung der Bemühungen zur Schaffung der dritten Komponente des internationalen
Entschädigungsmechanismus, d.h. eines internationalen Entschädigungsfonds, der gegebenenfalls durch die
Umwidmung und Übertragung eingefrorenen russischen Staatsvermögens finanziert werden könnte;
14.2. sicherzustellen, dass alle drei Komponenten des internationalen Entschädigungsmechanismus,
nämlich das Register der durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine
verursachten Schäden, die zukünftige internationale Kommission für Entschädigungsansprüche und der
zukünftige internationale Entschädigungsfonds, das Mandat erhalten, Entschädigungsansprüche im
Zusammenhang mit Schäden, Verlusten und Verletzungen, die aus Russlands Angriff auf die
Ukraine seit dem 19. Februar 2014 resultieren, einschließlich derer, die sich aus der illegalen Besetzung
und versuchten Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol sowie von
Teilen der Regionen Donezk und Luhansk ergeben, zu akzeptieren und zu beurteilen mit dem Ziel, eine
umfassende, einheitliche und wirksame Entschädigung für die Opfer zu gewährleisten;
14.3. nach der historischen Unterzeichnung des Abkommens zwischen dem Europarat und der Ukraine
über die Schaffung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine am
25. Juni 2025 unverzüglich auf die Schaffung des Erweiterten Teilabkommens über den
Verwaltungsausschuss des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine
hinzuwirken, ihm gemäß ihren nationalen Verfahren so bald wie möglich beizutreten, um seine
Existenzfähigkeit auch in finanzieller Hinsicht zu gewährleisten, und Kooperationsvereinbarungen mit dem
zukünftigen Sondertribunal abzuschließen;
14.4. die Mechanismen der Rechenschaftspflicht für alle Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und jedwede andere Völkerrechtsverletzungen durch Russland zu stärken, und
fordert die Staaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;
14.5. gemäß Entschließung 2622 (2025) „Russland: Neue Bedrohungen für die europäischen
Demokratien“ den diplomatischen und wirtschaftlichen Druck auf Russland zu erhöhen, bis Russland seinen
Angriffskrieg beendet hat und ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden wiederhergestellt
ist, vor allem durch die Verstärkung des derzeitigen europäischen und amerikanischen
Sanktionsregimes gegen Russland, seine Verbündeten und ihre politischen und militärischen Führungen und
insbesondere durch Maßnahmen gegen die Verletzungen des Luftraums souveräner Staaten,
Verstöße gegen die Seehoheit und Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte.
15. Im Hinblick auf die Resilienz, den Wiederaufbau und die demokratische Sicherheit der Ukraine lobt die
Versammlung die Ukraine für ihre Erfolge bei der Umsetzung des Aktionsplans des Europarates für die
Ukraine „Resilienz, Erholung und Wiederaufbau“ 2023-2026 und für die Fortschritte, die sie trotz der immensen
Herausforderungen durch die völkerrechtswidrige, nicht provozierte und ungerechtfertigte vollumfängliche
militärische Invasion Russlands im Beitrittsprozess zur Europäischen Union erzielt hat. Sie ruft die Mitglied-
und Beobachterstaaten des Europarates sowie die maßgeblichen europäischen Institutionen und
internationalen Partner auf,
15.1. die Unterstützung für die demokratische Resilienz der Ukraine zu verstärken, einschließlich ihrer
Fähigkeit, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und insbesondere die
parlamentarische, kommunale und regionale Demokratie wirksam zu schützen sowie ihre Kapazitäten zur
effektiven Korruptionsbekämpfung zu stärken, die im Kontext ihres Beitrittsprozesses zur
Europäischen Union von wesentlicher Bedeutung ist;
15.2. den Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union zu unterstützen und anzuerkennen, dass der
Integrationsprozess einen großen Anreiz zur Verfolgung entsprechender Reformen ist und eine
Sicherheitsgarantie bietet.
Entschließung 2638 (2026)10
Das Funktionieren der demokratischen Institutionen in Bosnien und Herzegowina
1. Bosnien und Herzegowina trat dem Europarat am 24. April 2002 bei. Das Land ging dementsprechend eine
Reihe spezifischer Verpflichtungen ein, die in Stellungnahme 234 (2002) „Bosnien und Herzegowinas
Antrag auf Mitgliedschaft im Europarat“ der Parlamentarischen Versammlung aufgelistet sind, und sicherte zu,
diese einzuhalten.
2. Die Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2574 (2024) „Die Einhaltung der Pflichten und
Verpflichtungen durch Bosnien und Herzegowina“ und bekräftigt erneut ihre umfassende Unterstützung für den Staat
Bosnien und Herzegowina und all seine Bürgerinnen und Bürger; sie fordert die Mitgliedstaaten des
Europarates nachdrücklich auf, seine verfassungsmäßige Ordnung und Rechtsordnung sowie seine Souveränität
und territoriale Integrität zu respektieren.
3. Die Versammlung äußert ihre Besorgnis über die jüngsten Entwicklungen in Bosnien und Herzegowina, die
durch Angriffe auf den Staat, die Rechtsstaatlichkeit und die Institutionen, die nach dem Allgemeinen
Rahmenabkommen für Frieden („Friedensabkommen von Dayton“) eingesetzt worden waren, gekennzeichnet
10 Versammlungsdebatte am 27. Januar 2026 (4. Sitzung) (siehe Dok. 16310, Bericht des Ausschusses für die Einhaltung der von den
Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss), Ko-Berichterstatter: Zsolt Németh und
Pablo Hispán). Von der Versammlung am 27. Januar 2026 (4. Sitzung) verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer
redaktionellen Überarbeitung.
waren. Angesichts der jüngsten Entscheidungen, die einige dieser Bedenken ausgeräumt haben, besteht
jedoch Anlass zur Hoffnung.
4. Nach der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts von Bosnien und Herzegowina, den damaligen
Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, zu einem Jahr Gefängnis zu verurteilen (was später in eine
Geldstrafe umgewandelt wurde) und ein sechsjähriges Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter gegen ihn
zu verhängen, da er den Entscheidungen des Hohen Beauftragten nicht nachgekommen war, widerrief die
Zentrale Wahlbehörde am 6. August 2025 Milorad Dodiks Präsidentschaftsmandat. Folglich fanden am 23.
November 2025 vorgezogene Neuwahlen für das Amt des Präsidenten der Republika Srpska statt.
5. Die Versammlung stellt fest, dass gemäß der Erklärung der Wahlbeobachtungsmission des Kongresses der
Gemeinden und Regionen Europas des Europarates die vorgezogenen Präsidentschaftswahlen „trotz einiger
Unregelmäßigkeiten (...) gut organisiert waren“, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Stimmabgabe.
Die Versammlung stellt fest, dass der im März 2024 zur Verbesserung der Integrität und Transparenz des
Wahlprozesses geänderte Rechtsrahmen nach und nach umgesetzt wird. Sie begrüßt, dass diese Reformen
das Wahlgesetz in Einklang mit den europäischen Normen und insbesondere mit den Empfehlungen des
Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE/BDIMR), der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) und der Europäischen
Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) bringen sollten. Die Versammlung
unterstreicht, dass unbedingt sicherzustellen ist, dass die Wahlreformen auch die politische Vertretung aller drei
konstituierenden Volksgruppen und der „Anderen“ gemäß den Urteilen des Verfassungsgerichts von Bosnien
und Herzegowina und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte garantieren.
6. Die Versammlung nimmt außerdem mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Behörden der Republika Srpska
die von 2023 bis 2025 auf Entitätsebene verabschiedeten Gesetze annulliert haben, die vom
Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden waren, darunter das separate Wahlgesetz für die Republika Srpska,
das Gesetz über das unbewegliche Vermögen, das für das Funktionieren der staatlichen Behörden genutzt
wird, das Gesetz über die Nichtanwendbarkeit der Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und
Herzegowina, das Gesetz über das Betreiben von „außerkonstitutionellen Institutionen von Bosnien und
Herzegowina“ in der Republika Srpska, Änderungen am Strafgesetzbuch der Republika Sprska sowie das Gesetz
über einen separaten Hohen Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft für die Entität. Die Versammlung ruft die
Behörden der Republika Srpska auf, gemäß den verfassungsrechtlichen und maßgeblichen gesetzlichen
Rahmenbedingungen das Verfahren für die Ernennung der (unbesetzten Ämter der) Richter des
Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina einzuleiten mit dem Ziel, das vollumfängliche Funktionieren, die
institutionelle Stabilität und die effektive Ausübung des verfassungsmäßigen Mandats des Gerichts zu
gewährleisten.
7. Die Versammlung unterstreicht einmal mehr, dass sich Bosnien und Herzegowina bei seinem Beitritt
verpflichtet hat, seine Wahlgesetze mit Unterstützung der Venedig-Kommission im Lichte der Normen des
Europarates zu prüfen und sie gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Versammlung verweist auf die
Notwendigkeit einer Verfassungsreform in Bosnien und Herzegowina für die Umsetzung des Urteils Sejdić und Finci
gegen Bosnien und Herzegowina und nimmt das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte im Fall Kovačević gegen Bosnien und Herzegowina zur Kenntnis. In diesem
Zusammenhang begrüßt die Versammlung die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung von
Änderungen an der Verfassung von Bosnien und Herzegowina sowie den Gesetzesentwurf über Änderungen am
Wahlgesetz von Bosnien und Herzegowina. Die Versammlung fordert die Parteien nachdrücklich auf, zu
einer Einigung über diese Änderungen zu gelangen, um die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen
Rahmenbedingungen in Einklang mit den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV
Nr. 5) zu bringen.
8. Die Versammlung ruft die Parteien auf, ein Reformpaket zu verabschieden, das die Funktionsfähigkeit der
staatlichen Institutionen verbessern würde, und sicherzustellen, dass die institutionelle Architektur eine
wirksame Teilhabe und Entscheidungsfindung der Vertreter aller konstituierenden Volksgruppen gemäß dem
durch das Friedensabkommen von Dayton festgelegten Kompetenzregelungsmodell ermöglicht, und eine
dauerhafte Lösung für die Frage des Staatseigentums zu finden.
9. Die Versammlung fordert das Staatspräsidium von Bosnien und Herzegowina auf, das Auswahlverfahren für
das Amt des Richters für Bosnien und Herzegowina am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
gemäß den Anforderungen der Fairness und der Transparenz abzuschließen und der Versammlung unverzüglich
eine Liste dreier qualifizierter Kandidaten vorzulegen.
10. Die Versammlung ruft die bosnischen Behörden auf, ihre Zusammenarbeit mit dem Europarat, insbesondere
der Venedig-Kommission, fortzusetzen und für die Wahl- und die Verfassungsreform ihre Expertise zu
nutzen. Sie beschließt, die laufenden Entwicklungen im Rahmen ihres Überwachungsverfahrens zu verfolgen.
Entschließung 2639 (2026)11
Demokratien mit jungen Menschen stärken: Von der Teilhabe zur gemeinsamen Verantwortung
1. Die effektive Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben ist von entscheidender Bedeutung für die
Erneuerung, Resilienz und Legitimität demokratischer Institutionen. Die Zukunft Europas hängt ab von
Gesellschaften, in denen junge Menschen als gleichberechtigte Partner bei der Gestaltung des politischen,
sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens anerkannt werden.
2. Aufbauend auf ihrer Entschließung 2619 (2025) und Empfehlung 2299 (2025) „Jugendbewegungen für
Demokratie“ und ihrer Empfehlung 2553 (2025) „Die Stärkung der Jugendperspektive in der Arbeit der
Parlamentarischen Versammlung“, mit der der Mechanismus der PVER für die Teilhabe junger Menschen
eingeführt wurde, um zu gewährleisten, dass die Jugendperspektive systematisch bei der Arbeit der Versammlung
berücksichtigt wird, betont die Versammlung, dass sich die Teilhabe junger Menschen von Konsultationen
zu gemeinsamer Verantwortung entwickeln muss, wobei sichergestellt werden sollte, dass junge Menschen
sowohl das Recht als auch die Mittel haben, Entscheidungen zu beeinflussen, die sie betreffen.
3. Die Versammlung stellt fest, dass Fortschritte erzielt wurden, die Teilhabe junger Menschen in Europa aber
weiterhin ungleich und fragmentiert ist. Viele junge Menschen fühlen sich weiterhin von der
Entscheidungsfindung ausgeschlossen, nehmen die Institutionen als nicht repräsentativ wahr und verfügen über beschränkte
Möglichkeiten zur Gestaltung der staatlichen Politik. Fortbestehende Hindernisse wie soziale Ungleichheit,
prekäre Beschäftigungsverhältnisse, eingeschränkter Zugang zu Wohnraum und Bildung sowie
schrumpfende bürgerliche und kulturelle Räume haben die Kluft zwischen den Generationen weiter vertieft.
4. Die Versammlung begrüßt die Erklärung, die auf der Ministerkonferenz des Europarates für Jugend am 8.
und 9. Oktober 2025 in Malta verabschiedet wurde, sowie die bei derselben Gelegenheit verabschiedete
Entschließung über einen Referenzrahmen des Europarates für eine Jugendperspektive. Sie begrüßt
außerdem die Verabschiedung der neuen Europäischen Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde
und der Region des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates am 29. Oktober 2025 sowie
den Neuen demokratischen Pakt für Europa, der darauf abzielt, die demokratische Resilienz in Europa zu
stärken, und zu dem die Versammlung aktiv beiträgt; beide bieten gemeinsam einen kohärenten Fahrplan für
die Integration einer Jugendperspektive in alle Sektoren der Politik und der Entscheidungsfindung.
5. Die Versammlung erkennt die Bedeutung des einzigartigen Systems der gemeinsamen Verwaltung des
Jugendsektors als einem Standard und als einer Inspiration, der man folgen sollte, an; dies schließt die
Instrumente der Europäischen Jugendzentren in Straßburg und Budapest und der Europäischen Jugendstiftung als
beispielhaftes Modell für die Teilhabe junger Menschen ein. Sie begrüßt darüber hinaus den Vorschlag, als
Zeichen des erneuten Engagements für die demokratische Inklusion in den östlichen Regionen Europas eine
Machbarkeitsstudie über die Einrichtung eines dritten Standortes für das Europäische Jugendzentrum im
Schwarzmeerraum durchzuführen.
6. Die Versammlung unterstreicht, dass die Teilhabe junger Menschen über Konsultationen hinausgehen und
sich zu einem echten Einfluss auf die Entscheidungsfindung entwickeln sollte, gemäß dem Grundsatz, dass
jungen Menschen „das Recht, die Mittel, der Raum, die Möglichkeit und die Unterstützung“ für eine kon-
11 Versammlungsdebatte vom 28. Januar 2026 (5. Sitzung) (siehe Dok. 16308, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung
und Medien, Berichterstatterin: Sona Ghazaryan, sowie Dok. 16332, Stellungnahme des Ausschusses für politische Angelegenheiten
und Demokratie, Berichterstatterin: Elisabetta Gardini). Von der Versammlung am 28. Januar 2026 (5. Sitzung) verabschiedeter Text.
Siehe auch Empfehlung 2302 (2026). Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
struktive Teilhabe am demokratischen Leben gegeben werden sollte. Dies erfordert transparente und
zugängliche institutionelle Mechanismen, Rechenschaftspflicht der Behörden gegenüber jungen Menschen sowie
eine Kultur des Vertrauens zwischen den Generationen.
7. Angesichts dieser Überlegungen und unter Berücksichtigung der entscheidenden Rolle der Einbeziehung
junger Menschen für den Neuen demokratischen Pakt für Europa fordert die Versammlu
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.