4. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 29. September bis 3. Oktober 2025 in Straßburg, Frankreich
Text
4. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 29. September bis 3. Oktober 2025 in Straßburg, Frankreich
Unterrichtung
durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates
4. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
vom 29. September bis 3. Oktober 2025 in Straßburg, Frankreich
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Teilnehmende Delegationsmitglieder ............................................ 2
2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................. 3
3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................. 6
3.1 Überblick .......................................................................................... 6
3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen ........................................... 8
4 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen ................. 15
5 Reden der Delegationsmitglieder .................................................. 78
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3850
21. Wahlperiode 05.02.2026
1 Teilnehmende Delegationsmitglieder
Die 4. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) fand vom 29.
September bis 3. Oktober 2025 in Straßburg statt. Folgende Delegationsmitglieder nahmen an der Sitzungswoche teil:
Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU), Delegationsleiter
Abgeordnete Birgit Bessin (AfD)
Abgeordneter Jürgen Coße (SPD)
Abgeordnete Nancy Faeser (SPD)
Abgeordnete Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU)
Abgeordneter Jürgen Hardt (CDU/CSU)
Abgeordnete Gabriela Heinrich (SPD), stellvertretende Delegationsleiterin
Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD)
Abgeordnete Martina Kempf (AfD)
Abgeordnete Dr. Franziska Kersten (SPD)
Abgeordneter Achim Köhler (AfD)
Abgeordneter Pierre Lamely (AfD)
Abgeordnete Patricia Lips (CDU/CSU)
Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Carl-Philipp Sassenrath (CDU/CSU)
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD)
Abgeordnete Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordnete Derya Türk Nachbaur (SPD)
Abgeordneter Siegfried Walch (CDU/CSU)
2 Tagesordnung der Sitzungswoche
Montag, 29. September 2025
1. Eröffnung der Sitzungswoche
1.1. Ansprache des Präsidenten der Versammlung
1.2. Prüfung der Beglaubigungsschreiben
1.3. Wahl eines Vizepräsidenten der Versammlung für Albanien
1.4. Ernennung der Mitglieder in den Ausschüssen
1.5. Anträge auf Debatten
1.5.1. Aktualitätsdebatte: „Politische Krise in Serbien“
1.5.2. Dringlichkeitsdebatte: „Berichterstattung aus Gaza: dringender Appell zum Schutz
des Lebens von Journalisten und zur Unterstützung ihrer Arbeit“
1.5.3. Dringlichkeitsdebatte: „Entwurf eines Übereinkommens zur Einrichtung einer
internationalen Schadenskommission für die Ukraine“
1.5.4. Dringlichkeitsdebatte: „Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und inklusiver Dialog in der
Türkei“
1.5.5. Aktualitätsdebatte: „Russland: neue Bedrohungen für die europäischen Demokratien“
1.5.6. Dringlichkeitsdebatte: „Die vorsätzlichen Angriffe Israels auf die humanitäre Flotte
Global Sumud auf dem Weg nach Gaza“
1.5.7. Dringlichkeitsdebatte: „Dringender Aufruf zur Beendigung der verheerenden
humanitären Katastrophe in Gaza“
1.5.8. Dringlichkeitsdebatte: „Wahrung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in
Georgien“
1.5.9. Dringlichkeitsdebatte: „Dringender Aufruf, der verheerenden humanitären
Katastrophe und der Ermordung von Journalisten in Gaza ein Ende zu setzen“
2. Tätigkeitsbericht
2.1. Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses
Berichterstatter des Präsidiums: Zsolt Németh (Ungarn, ECPA)
2.2. Beobachtung der Präsidentschaftswahlen in Polen (18. Mai und 1. Juni 2025)
Berichterstatter des Präsidiums: Iulian Bulai (Rumänien, ALDE)
3. Verleihung Preiszeremonie
3.1. Václav-Havel-Preis für Menschenrechte
4. Debatte (Fortsetzung)
4.1. Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses
4.2. Beobachtung der Präsidentschaftswahlen in Polen (18. Mai und 1. Juni 2025)
Dienstag, 30. September 2025
5. Wahl der Generalsekretärin der Parlamentarischen Versammlung
6. Fragestunde: Herrn Alain Berset, Generalsekretär des Europarates
7. Aktualitätsdebatte: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und inklusiver Dialog in der Türkei
8. Ansprache des Ministerpräsidenten der Republik Armenien Herrn Nikol Paschinjan
9. Ansprache des Ministerkomitees: Herr Ian Borg, stellvertretender Premierminister und Minister für
auswärtige Angelegenheiten und Tourismus von Malta, Präsident des Ministerkomitees
10. Debatte
10.1. Die Parlamentarische Versammlung sollte Kasachstan dabei unterstützen, seine
demokratischen Reformen fortzusetzen.
Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Herr Zsolt
Németh (Ungarn, ECPA)
Erklärung von Herr Maulen Ashimbayev, Vorsitzender des Senats von Kasachstan
10.2. Die Erfüllung der Mitgliedschaftspflichten Ungarns gegenüber dem Europarat
Berichterstatter des Monitoringausschusses: Herr Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE)
Berichterstatter des Monitoringausschusses: Herr George Papandreou (Griechenland, SOC)
Mittwoch, 1. Oktober 2025
11. Aktualitätsdebatte: Politische Krise in Serbien
12. Debatte: Journalisten sind wichtig: Die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Befreiung der von der
Russischen Föderation gefangengehaltenen ukrainischen Journalisten zu verstärken
Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Frau Yevheniia
Kravchuk (Ukraine, ALDE)
Berichterstatterin des stellungnehmenden Ausschusses für Rechtsfragen und Menschenrechte: Frau
Nadejda Iordanova (Bulgarien, NR)
13. Ansprache Ihrer Exzellenz Frau Myriam Spiteri Debono, Präsidentin von Malta
14. Debatte: Jugendbewegungen für Demokratie
Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Frau Yevheniia
Kravchuk (Ukraine, ALDE)
Erklärung von Herrn Clifton Grima, Minister für Bildung, Sport, Jugend, Forschung und Innovation von
Malta
15. Dringlichkeitsdebatte: Entwurf eines Übereinkommens zur Einrichtung einer internationalen
Schadenskommission für die Ukraine
Berichterstatter des Ausschusses für Rechtsfragen und Menschenrechte: Lord Richard Keen (Vereinigtes
Königreich, ECPA)
16. Debatte: Monitoring-Dialog mit Bulgarien
Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Frau Deborah Bergamini (Italien, EPP/CD)
Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Herr Yves Cruchten (Luxemburg, SOC)
17. Debatte: Russische demokratische Kräfte
Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Herr Eerik-Niiles Kross
(Estland, ALDE)
Donnerstag, 2. Oktober 2025
18. Dringlichkeitsdebatten
18.1. Russland: neue Bedrohungen für die europäischen Demokratien
Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Iulian Bulai
(Rumänien, ALDE)
18.2. Dringender Aufruf, der verheerenden humanitären Katastrophe und der Ermordung von
Journalisten in Gaza ein Ende zu setzen
Berichterstatter des Ausschusses für Migration, Flüchtlingen und Vertriebenen: Lord Michael
German (Vereinigtes Königreich, ALDE)
18.3. Die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien aufrechterhalten
Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Frau Edite Estrela (Portugal, SOC)
Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Frau Sabina Cudic (Bosnien und Herzegowina,
ALDE)
19. Debatte
19.1. Politische Parteien und Demokratie
Berichterstatterin des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Frau Ingjerd
Schie Schou (Norwegen, EPP/CD)
19.2. Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über die Koproduktion audiovisueller
Werke in Form von Serien
Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Frau Valentina
Grippo (Italien, ALDE)
20. Gemeinsame Debatte
20.1. Analyse und Leitlinien zur Gewährleistung des Rechts auf Wohnen
Berichterstatterin des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung:
Frau Aurora Floridia (Italien, SOC)
Berichterstatter der Stellungnahme des Ausschusses für Migration, Flüchtlingen und Vertriebenen:
Herr Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD)
20.2. Förderung einer universellen Gesundheitsversorgung
Berichterstatter des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung:
Herr Stephan Schennach (Österreich, SOC)
Freitag, 3. Oktober 2025
21. Debatte
21.1. Künstliche Intelligenz und Migration
Berichterstatter des Ausschusses für Migration, Flüchtlingen und Vertriebenen: Herr Petri
Honkonen (Finnland, ALDE)
21.2. Sexuelle Gewalt gegen Männer und Jungen
Berichterstatter des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Herr Edmunds
Cepuritis (Lettland, SOC)
21.3. Sicherstellen, dass die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung frei reisen können,
um ihre Arbeit auszuüben
Berichterstatter des Ausschusses für Regeln, Ethik und Immunitäten: Herr Sergiy Vlasenko
(Ukraine, EPP/CD)
22. Freie Debatte
23. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses (Fortsetzung)
24. Schließung der Tagung
3 Schwerpunkte der Sitzungswoche
3.1 Überblick
Unter der Leitung von Knut Abraham (CDU/CSU) nahmen 20 Abgeordnete an der vierten Sitzungswoche der
PVER im Jahr 2025 teil. Mit Ausnahme der Fraktion Die Linke waren Vertreterinnen und Vertreter aller
Fraktionen anwesend.
Zu Beginn der Sitzungswoche wurde die Generalsekretärin der PVER, Frau Despina Chatzivassiliou, mit
177 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen wiedergewählt. Sie war die einzige Kandidatin für das Amt und ihre
Kandidatur wurde von allen Vorsitzenden der politischen Gruppen in der PVER unterstützt. Ihre fünfjährige
Amtszeit beginnt am 1. März 2026. Des Weiteren wurde die ehemalige albanische Außenministerin, Olta Xhaçka,
zu einer von neunzehn Vizepräsidenten der PVER gewählt.
In der Debatte über den Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses diskutierte die
Versammlung unter anderem über die Liste der Richterwahl für Ungarn. Der Richterwahlausschuss hatte die
vorgeschlagene Liste der ungarischen Richter aufgrund des nationalen Auswahlverfahrens zurückgewiesen.
Berichterstatter Zsolth Némth (Ungarn, ECPA) sah darin eine „Überpolitisierung“ des Ausschusses.
Des Weiteren beschloss die Versammlung eine Plattform für den Dialog mit im Exil lebenden russischen
demokratischen Kräfte in der PVER einzurichten. Die Plattform stellt das erste formalisierte Austauschformat
mit russischen Exilkräften in einer internationalen Organisation dar. Sie soll den Austausch strukturieren und laut
PVER-Entschließung die Fähigkeit der russischen demokratischen Kräfte stärken, „einen nachhaltigen
demokratischen Wandel in Russland sowie einen dauerhaften und gerechten Frieden in der Ukraine zu erreichen“. Die
Teilnehmer der Plattform können an Ausschuss-, Unterausschuss- und Netzwerksitzungen der PVER teilnehmen.
Sie sollen Personen von „höchsten moralischen Ansprüchen“ sein und im Exil leben. Darüber hinaus definiert die
Entschließung mehrere Kriterien für die Teilnehmer, wie zum Beispiel erwiesener öffentlicher Widerstand gegen
Putins Regime, das Teilen der Werte des Europarates und die bedingungslose Anerkennung der Souveränität,
Unabhängigkeit und territorialen Integrität der Ukraine, Moldaus, Georgiens und anderer Staaten. Die Teilnehmer
werden erst auf Vorschlag des PVER-Präsidenten vom Präsidium ausgewählt. Im Gegensatz zu den
belarussischen demokratischen Kräften, die seit Januar 2024 eine Plattform in der PVER haben, fehle der russischen
Exilopposition eine einheitliche politische Struktur.
Die PVER nahm einstimmig eine Stellungnahme über den Konventionsentwurf zur Einrichtung einer
internationalen Schadenskommission für die Ukraine an. Die Kommission soll die im Schadensregister des
Europarates registrierten Entschädigungsansprüche von Opfern des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine prüfen
und die Höhe der Entschädigung festlegen. Im Schadensregister werden seit Mai 2023 Schäden und Verluste an
privatem und öffentlichem Eigentum sowie Personenschäden erfasst, die seit dem 24. Februar 2022 durch
Russland in der Ukraine erfolgt sind. Es ist geplant, dass das Ministerkomitee die Konvention am 16. Dezember 2025
unterzeichnet. Ein Gesetzgebungsentwurf zur Ratifikation der Konvention durch den Bundestag erfolgt im
Anschluss daran. Die PVER forderte, die Russische Föderation müsse jeden entstandenen Schaden, Verlust oder
Verletzung vollständig entschädigen. Ohne die Entschädigung der Opfer des Aggressionskriegs könne es keine
vollständige Gerechtigkeit und Rechenschaft geben. Die Schadenskommission zeige die Fähigkeit des
Europarates, die Lücken bei der internationalen Antwort auf den Aggressionskrieg zu schließen.
Die Versammlung diskutierte auch über die neuen Bedrohungen der europäischen Demokratien durch
Russland, wie zum Beispiel Drohnenflüge, Cyberattacken oder Desinformation. Die Versammlung forderte die
Mitgliedstaaten auf, ihre Fähigkeiten zur Abschreckung, Bereitschaft und Resilienz zu stärken, um Russlands
„Strategie der Destabilisierung“ der europäischen Demokratien entgegenzuwirken. Die Entschließung forderte eine
uneingeschränkte und geeinte Unterstützung der Ukraine, ein umfassendes System der Rechenschaftspflicht für
russische Verbrechen, stärkere Sanktionen sowie weitere diplomatische Anstrengungen zur Isolierung Russlands.
Neben einer Aktualitätsdebatte über die politische Krise in Serbien diskutierte die Versammlung über die
Aufrechterhaltung der Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Georgien. Die PVER forderte die georgischen Behörden
auf, die Erosion der Demokratie sofort zu beenden und verurteilte die politisch motivierten Verfolgungen von
Oppositionellen, Journalisten und Nichtregierungsorganisationen. Mehrere kürzlich verabschiedete Gesetze
hätten verheerende Auswirkungen auf die georgische Zivilgesellschaft. Die georgische Delegation hatte ihren
Rückzug aus der PVER im Januar 2025verkündet, nachdem die PVER ihre Teilnahmerechte einschränken wollte.
Auf Antrag des Abgeordneten Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 24 weiterer PVER-Delegierter
diskutierte die Versammlung über die Lage in der Türkei. Der Berichterstatter Stefan Schennach (Österreich,
SOC) stellte fest, die Türkei verlasse zunehmend den Boden der Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Dies sei
„extrem besorgniserregend“.
Während die PVER beschloss, das regelmäßige Monitoringverfahren für Bulgarien zu beenden, zeigte sie sich
über den „mangelnden Fortschritt“ bei der Demokratie, den Menschenrechten und der Rechtstaatlichkeit in
Ungarn „ernsthaft besorgt“. Die Versammlung konstatierte in einigen Bereichen, wie zum Beispiel beim Pluralismus
der Medien, der Gewaltenkontrolle, der Zivilgesellschaft und dem Wahlrecht, Verschlechterungen. Ungarn
befindet sich seit 2022 im regelmäßigen Monitoringprozess der PVER.
Des Weiteren diskutierte die PVER über ihre Beziehungen zu Kasachstan. Die Zusammenarbeit mit Kasachstan
als möglichem Stabilitätsfaktor in der Region sei eine strategische und politische Chance. Die PVER beschloss,
Kasachstan auf seinem Weg der demokratischen Transformation weiter zu unterstützen. Der Präsident des
kasachischen Senats, Maulen Aschimbajew, versicherte den Delegierten, Kasachstan verfolge „entschlossen und
unumkehrbar“ den Weg der demokratischen Transformation. Das kasachische Parlament sei bereit, sein
Engagement im Europarat und in der PVER zu vertiefen. Kasachstan und die PVER unterzeichneten 2004 ein
Kooperationsabkommen. Anlässlich der Debatte erneuerten der PVER-Präsident und der kasachische Senatspräsident ihre
Absicht, die interparlamentarische Kooperation sowie den institutionellen und politischen Dialog zwischen der
PVER und Kasachstan zu vertiefen und auf Basis der gemeinsamen Werte voranzuschreiten.
Der armenische Premierminister, Nikol Paschinjan, betonte die Bereitschaft Armeniens, die Demokratie zu
schützen, Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen und das im August in Washington unterzeichnete
Friedensabkommen zwischen Aserbaidschan und Armenien umzusetzen. Der Europarat helfe Armenien den Weg zur
Demokratie zu finden, was angesichts von Bedrohungen, wie Cyberangriffen und Desinformation, immer
schwieriger werde.
Neben dem stellvertretenden Premierminister von Malta, Ian Borg, sprach Maltas Präsidentin, Myriam Spiteri
Debono, zu den Delegierten. Sie wies in ihrer Rede auch auf die Herausforderungen für den Europarat hin. Die
erreichten Rechte seien nicht automatisch gegeben. Angesichts des anstehenden 75-jährigen Jubiläums der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im November 2025 rief sie die Mitgliedstaaten zu einem erneuten
Bekenntnis zu den Kernwerten des Europarates auf. Sie betonte Maltas Fortschritte bei der
Geschlechtergleichheit, der Stärkung der Frauen und der Partizipation der Jugend.
In einer Debatte über Jugendbewegungen wies die PVER auf deren Rolle beim Schutz und der
Weiterentwicklung von Demokratie hin. Die Mitgliedstaaten des Europarates sollten Jugendorganisationen finanziell
unterstützen, Jugendrechte schützen und Hindernisse für Jugendteilhabe abbauen. Des Weiteren beschloss die PVER, die
Teilnahme von jungen Menschen in ihrer eigenen Arbeit zu stärken. In einer weiteren Entschließung weist die
Versammlung auf die zentrale Verantwortung von Parteien für die Demokratie hin. Aus Sicht der Versammlung
seien Parteien der Eckpfeiler von repräsentativer Demokratie. Die Entschließung verweist auch auf die
Herausforderungen für Parteien, wie zum Bespiel abnehmende Mitgliederzahlen oder der Verlust öffentlichen
Vertrauens. Sie empfiehlt den Parteien Reformen, um sie repräsentativer zu machen und die Erwartungen der Bürger
wieder stärker zu erfüllen.
Der Václav Havel-Menschenrechtspreis wurde an den ukrainischen Journalisten und Menschenrechtler,
Maksym Butkewytsch verliehen. Butkewytsch wurde zu 13 Jahren Gefängnis in Russland verurteilt und kam nach
zwei Jahren in russischer Kriegsgefangenschaft bei einem Gefangenaustausch frei. Neben ihm waren die
georgische Journalistin, Msia Amaghlobeli, und der aserbaidschanische Journalist, Ulvi Hasanli, nominiert. PVER-
Präsident Rousopoulos wies auf die Bedeutung des Journalismus hin. „Ohne das Recht auf freie Meinungsäußerung
sowie freie, unabhängige und pluralistische Medien, gibt es keine echte Demokratie“, so Rousopoulos. In einer
Entschließung forderte die PVER die sofortige Freilassung aller ukrainischen Journalisten aus der russischen
Gefangenschaft. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine sei auch ein Krieg gegen die Wahrheit, so die
Berichterstatterin Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE). Journalisten, die in bewaffneten Konflikten berichten,
gelten als Zivilisten und stünden daher unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts, so die Entschließung. In
Erinnerung an die Korrespondenten und Journalisten im Krieg, die häufig ihr Leben riskieren oder verlieren, um
das Recht auf Information zu verteidigen, wurde ein jährlicher Gedenktag eingerichtet. Der Gedenktag „Victory
for Viktoria“ wurde nach der ukrainischen 27-jährigen Journalistin Viktoria Roshchayna, die in russischer
Gefangenschaft starb, benannt.
Ebenso forderte die PVER in einer Dringlichkeitsdebatte den Schutz von Journalistinnen und Journalisten
sowie der Zivilbevölkerung in Gaza. Die Versammlung erinnerte an die besonders hohe Zahl von getöteten oder
verletzten Journalisten in Gaza und mahnte einen sicheren und ungehinderten Zugang für Journalisten an. Die
schwere humanitäre Krise in Gaza, die sich täglich verschärfe, müsse dringend beendet werden. Gemäß der
Entschließung stelle die bewusste Behinderung humanitärer Hilfe einen gravierenden Bruch des internationalen
Rechts dar. Zudem sei „das vorsätzliche Zielen“ auf Zivilpersonen und die allgemeine Zerstörung ziviler
Infrastruktur nicht mit dem Recht auf Selbstverteidigung zu rechtfertigen.
Abgeordnete Franziska Kersten (SPD) reichte eine schriftliche Erklärung zum Stopp der Zerstörung von
Verhütungsmitteln ein. Schriftliche Erklärungen, die von mindestens 20 Delegierten aus vier nationalen Delegationen
und zwei Fraktionen unterschrieben werden, werden auf der PVER-Webseite veröffentlicht. Sie sind zwar
bindend für die Unterzeichner, jedoch nicht für die PVER. Mehrere Abgeordnete reichten in der Sitzungswoche
Anträge für Entschließungen ein. Anträge für Entschließungen müssen von mindestens zwanzig Delegierten
aus fünf nationalen Delegationen unterstützt werden, damit das Präsidium der Versammlung anschließend darüber
entscheidet, ob ein Ausschuss mit dem Antrag befasst wird. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) reichte einen
Antrag für eine Entschließung über die Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit und der Schutz der Minderheiten
in Syrien ein. Auch Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) reichte einen Antrag für eine
Entschließung zum politischen Prozess und demokratischen Wiederaufbau in Syrien ein. Abgeordnete Birgit Bessin
(AfD) übermittelte einen Antrag für eine Entschließung der PVER über die Bekämpfung der steigenden sexuellen
und häuslichen Gewalt gegen Kinder und Frauen in Europa. Abgeordneter Malte Kaufmann (AfD) reichte einen
Antrag zur Einstufung der Antifa als terroristische Organisation sowie der Kandidatur von Bürgern bei Wahlen
ohne vorherige Prüfung durch einen Wahlausschuss in Deutschland ein.
Dem ehemaligen Abgeordneten Axel Schäfer (SPD) wurde die Ehrenmitgliedschaft und -medaille der PVER
verliehen.
Des Weiteren nahm die Versammlung Beschlüsse zur sexuellen Gewalt gegenüber Männern und Jungen, der
Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei Fragen der Migration, zum Recht auf angemessenen Wohnraum, zum
universellen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen sowie der Reisefreiheit von PVER-Delegierten an. Nähere
Informationen über die Sitzungswoche, wie zum Beispiel das Plenarprotokoll oder angenommene Beschlüsse,
sind unter https://pace.coe.int/en/pages/session-202510 verfügbar.
3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen
Aktualitätsdebatte „Demokratie, Rechtstaatlichkeit und inklusiver Dialog in der Türkei“
Berichterstatter Stefan Schennach (Österreich, SOC) bezeichnete die Lage in der Türkei als „besorgniserregend“.
Die Türkei verliere „zunehmend den Boden der Rechtsstaatlichkeit, den Boden der Demokratie“. Er sprach über
die Inhaftierung gewählter Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, darunter in Istanbul (Ekrem İmamoğlu),
Ankara, Antalya und Adana, sowie über Verfahren gegen weitere Amtsträger, die regelmäßig mit pauschalen
Korruptions- oder Beleidigungsvorwürfen begründet würden. Die türkische Justiz werde als „Instrument der
Einschüchterung“ eingesetzt, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Osman
Kavala und Selahattin Demirtaş blieben unbeachtet. Der Rechtsstaat sei „nur mehr ein Zerrbild“.
Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte, die Türkei erlebe eine beispiellose Erosion
demokratischer Standards. Er sprach über den Jugenddelegierten des Kongresses der Gemeinden und Regionen
des Europarates der Türkei, Enes Hocaoğulları, der nach einer kritischen Rede im Kongress zur
Demokratieentwicklung inhaftiert worden sei. Europa müsse seine Türkei-Politik an Rechtsstaatsprinzipien ausrichten und nicht
an migrations- und sicherheitspolitischen Erwägungen.
Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) entgegnete, man dürfe „nicht mit dem Finger nach Ankara zeigen“ und
sprach von „Defiziten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mitten in Europa“, etwa in Frankreich, Rumänien
und Deutschland. So sei in Deutschland der AfD-Politiker Joachim Paul von einer Bürgermeisterwahl
ausgeschlossen worden, staatliche Stellen würden mit „linksextremen Vereinen“ zusammenarbeiten und auch bei der
Richterwahlwahl für das Bundesverfassungsgericht sei „eine politische Aktivistin“ gewählt worden, „die offen
ein AfD-Verbot fordere“ und daher nicht unbefangen entscheiden könne.
Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur (SPD) bezeichnete Lamelys Äußerungen als „Fake-News eines
rechtsextremen Kollegen aus Deutschland“ und wies sie entschieden zurück. Die deutsche Justiz sei unabhängig und
rechtsstaatlich. In der Türkei werde die Unschuldsvermutung systematisch ausgehebelt. Die Justiz sei „zur Waffe
gegen die Opposition verkommen“. Sie kritisierte die vielen Verfahren gegen Oppositionspolitiker, insbesondere
gegen die Republikanische Volkspartei CHP. Wer angesichts dieser Entwicklung schweige, mache sich
„mitschuldig am Zerfall rechtsstaatlicher Prinzipien vor unserer Haustür“.
Aus der türkischen Delegation wurden unterschiedliche Bewertungen vorgetragen. Vertreter der türkischen
Regierungspartei AKP betonten, alle türkischen Bürgerinnen und Bürger seien dem gleichen Recht unterworfen, und
verwiesen auf Reforminitiativen, wie etwa die Einrichtung eines neuen Parlamentskomitees für nationale
Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie. Türkische Delegierte der Oppositionsparteien hingegen beschrieben den
Verlust rechtsstaatlicher Strukturen und demokratischer Freiheiten in ihrem Land. Des Weiteren würdigten sie
den Mut türkischer Bürgerinnen und Bürger, trotz Repressionen für Freiheit und Gerechtigkeit einzutreten.
Die Wortmeldungen der Fraktionen SOC, UEL, EPP/CD und ALDE zeichneten geschlossen ein kritisches Bild
der Lage in der Türkei. Aus der ECPA-Fraktion kritisierte David Blencathra (Vereinigtes Königreich, ECPA)
ebenfalls die Lage in der Türkei, während Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) davon abwich. Zum Schluss der
Debatte gab Lamely eine persönliche Erklärung ab, in der er die Aussage der Abgeordneten Derya Türk-Nachbaur
(SPD), er sei ein Extremist, zurückwies.
Aktualitätsdebatte „Politische Krise in Serbien“
Die Berichterstatterin Victoria Tiblom (Schweden, ECPA) erinnerte an den Einsturz des Betondachs am Bahnhof
Novi Sad am 1. November 2024, bei dem 16 Menschen starben. Der Vorfall habe landesweite Proteste ausgelöst,
die bis heute andauerten. Seit ihrer Ernennung zur Ko-Berichterstatterin im Januar 2025 habe sie die sich
verschlechternde Lage verfolgt und in mehreren Stellungnahmen allein oder gemeinsam mit ihrem ehemaligen Ko-
Berichterstatter, dem ehemaligen Abgeordneten Axel Schäfer (SPD), darauf reagiert. So hätten sie etwa auf die
aufgedeckte Überwachung von Journalisten durch staatliche Stellen, Einschränkungen von NGOs und die
gewaltsamen Zusammenstöße zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften in mehreren Städten reagiert. Seit
November 2024 gebe es eine klare Eskalation der Massenproteste. Sie verurteile jegliche Form von Gewalt und
forderte die serbischen Behörden auf, „unverzüglich den übermäßigen Einsatz von Gewalt zu beenden“ sowie
„schnelle, unabhängige und wirksame Untersuchungen aller Gewaltvorfälle sicherzustellen“. Die
Demonstrierenden forderten inzwischen Neuwahlen. Sie hoffe, dass es bald möglich sein werde, Serbien zu besuchen und einen
neuen Monitoringbericht abzuschließen.
Auch Pierre Fassino (Italien, SOC) sprach über die landesweiten Proteste, an denen inzwischen weite Teile der
Bevölkerung beteiligt seien. Sie richteten sich gegen Korruption, ein repressives Regierungssystem und die
Missachtung grundlegender Bürgerrechte durch die serbische Regierung und Präsident Vučić. Die Forderung nach
neuen demokratischen Wahlen sei bislang nur mit polizeilicher Repression beantwortet worden. Er stellte die
innenpolitische Krise in Serbien zudem in einen regionalen Kontext und erinnerte an den ungelösten Konflikt
zwischen Serbien und Kosovo sowie ein Referendum der serbischen Minderheit in Bosnien Herzegowina, die die
die Stabilität des gesamten Westbalkans unterminierten. Der Europarat solle daher Initiativen entwickeln, um die
serbischen Behörden zu einem Kurswechsel zu bewegen.
Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) schloss sich der kritischen Einschätzung an, wies jedoch auch auf Angriffe auf
Parteibüros und Einschüchterungen von Amtsträgern hin. Serbien „stehe an einem Scheideweg“. Die
Korruptionsbekämpfung müsse intensiviert werden. Es bestehe dringender Bedarf an einem breiten Dialog zwischen
Regierung, Opposition und Zivilgesellschaft. Dialog sei immer die Lösung. Er verwies auch auf die Aufforderung
des Europäischen Parlaments, wonach Serbien Anti-Korruptionsreformen umsetzen und die Unabhängigkeit von
Justiz und Staatsanwaltschaft stärken solle.
Elisabetta Gardini (Italien, ECPA) unterstrich die Bedeutung Serbiens und des Westbalkans für die europäische
Stabilität. Sie warnte vor einer Erosion demokratischer Institutionen, wenn „politischer Streit in gegenseitige
Delegitimierung umschlage, die Straße die Institutionen ersetze und Dissens in Gewalt münde“. Sie rief dazu auf,
Polarisierung zu vermeiden und ebenfalls zum Dialog auf.
Lucia Plaváková (Slowakei, ALDE) zeichnete ein deutlich kritisches Bild von der innenpolitischen Lage in
Serbien. Sie berichtete von schwerer Polizeigewalt gegen Demonstrierende, einschüchternden Maßnahmen gegen
Studierende und Lehrkräfte, einem Gesetzesentwurf zur Kriminalisierung von Straßenblockaden sowie Fällen
politischer Verfolgung. Die Entwicklung sei ein Test für Serbien, aber auch für Europa insgesamt, dass seine
Stimme erheben müsse.
George Loucaides (Zypern, UEL) betonte die Legitimität der Proteste als Ausdruck von Sorge um demokratische
Führung, Medienfreiheit und staatliche Rechenschaftspflicht. Er verurteilte jegliche Gewalt und Hass. Zugleich
seien die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie der Medienpluralismus als demokratische Grundpfeiler zu
schützen. Besondere Aufmerksamkeit sei auf die Umsetzung der OSZE-Empfehlungen zu Wahlen, auf die
Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit und den Schutz kritischer Medien zu legen. Der Europarat solle Serbien
als Partner auf dem Weg zu einer stärkeren Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit Expertise unterstützen.
Die Debatte zeigte eine deutliche Spaltung innerhalb der serbischen Delegation. So verteidigte Biljana Pantić
Pilja (Serbien, EPP/CD) etwa die Maßnahmen der Behörden und verwies auf „24.000 nicht genehmigte
Versammlungen und über 12.000 willkürliche Blockaden“ in den letzten zehn Monaten sowie „150 verletzte
Polizeibeamte“. Nirgendwo auf der Welt seien solche Blockaden erlaubt. Serbische Oppositionsabgeordnete schilderten
dagegen ein anderes Bild. Vladimir Đorđević, (Serbien, ECPA) beispielsweise, warf Europa vor, ein
autokratisches Regime zu unterstützen, das von westlichen Interessen geschützt werde, was die serbische Bevölkerung
euroskeptischer denn je mache. Serbien sei eine „Autokratie mit einer europäischen Maske“.
Abgeordneter Carl-Phillip Sassenrath (Deutschland, CDU/CSU) warnte vor populistischen Tendenzen und
mahnte, das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht „mit faktenfreier Rede“ zu verwechseln. Die serbische
Demokratie werde herausgefordert. Man müsse zu gegenseitigem Respekt und Dialog zurückkehren und jegliche
Gewalt beenden. Bedrohungen der Gewaltenteilung müssten angesprochen werden. Wesentliche Schritte vor den
nächsten Parlamentswahlen seien eine Reform des Wählerverzeichnisses und der Medienaufsicht. Serbien müsse
auch gegen hybride Einflüsse von außen geschützt werden. Serbien sei ein zentraler Akteur für die Stabilität auf
dem Balkan. Europa trage damit enorme Verantwortung. In diesem Zusammenhang erinnerte er an das Dayton-
Abkommen vor 30 Jahren als „Sieg der Diplomatie über Gewalt“. Er forderte das Ministerkomitee nach der
überwältigenden Mehrheit der Versammlung für die Vollmitgliedschaft Kosovos auf, ebenfalls „politischen Mut“ zu
zeigen.
Die Debatte war zeitweise von scharfer Rhetorik und deutlichen gegenseitigen Vorwürfen geprägt, mehrfach
wurde gefordert Serbiens EU-Beitrittsperspektive stärker an Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen. Auch die Bedeutung
Serbiens für die Stabilität der westlichen Balkanstaaten und der ungelöste Konflikt mit Kosovo wurden wiederholt
angesprochen. Verfahrenstechnisch kam es zu einer Kontroverse. Während der Vize-Präsident der Versammlung,
Lord Don Touhig (Vereinigtes Königreich, SOC), die Rednerliste – wie mit dem PVER-Sekretariat vereinbart –
schließen wollte, forderten mehrere Delegierte laut (unter anderem aus der ALDE- und EPP/CD-Fraktion) sowie
die Berichterstatterin eine Verlängerung der Debatte. Die Debatte wurde nach einer kurzen Unterbrechung für
wenige zusätzliche Beiträge fortgesetzt.
Dringlichkeitsdebatte „Entwurf eines Übereinkommens zur Einrichtung einer internationalen
Schadenersatzkommission für die Ukraine“
Der Berichterstatter Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, ECPA) beschrieb zunächst, dass das
Ministerkomitee den Konventionsentwurf im Oktober 2025 verabschieden wolle und dieser am 16. Dezember 2025 in
Den Haag zur Unterzeichnung vorgelegt werde. Der Text sei unter Beteiligung von über 50 Staaten, der
Europäischen Union und des Europarates erarbeitet worden. Die internationale Schadensersatzkommission sei ein Teil
des von der Versammlung wiederholt geforderten umfassenden Entschädigungsmechanismus für die Ukraine.
Der Entschädigungsmechanismus bestehe des Weiteren aus dem Schadensregister, das seine Arbeit im Jahr 2024
aufgenommen habe, sowie einem geplanten Entschädigungsfonds. Bei der Schadensersatzkommission handele es
sich um ein opferzentriertes und menschenrechtsbasiertes Instrument, welches Einzelpersonen die
Geltendmachung von Ansprüchen ermögliche. Die Organisationsstruktur der Kommission gewährleiste Unabhängigkeit und
Unparteilichkeit, und gebe sowohl Russland als auch der Ukraine die Möglichkeit, sich unter bestimmten
Bedingungen daran zu beteiligen. Kritisch merkte er an, dass die Finanzierung der Entschädigungen, die von der
Kommission festgestellt werden, fehle. Zudem sei der zeitliche Anwendungsbereich auf Schäden ab Februar 2022
beschränkt, obwohl die russische Aggression bereits im Februar 2014 mit der Annexion der Krim begonnen habe.
Ferner müsse das Verhältnis der Entscheidungen der Kommission zu Urteilen von internationalen Gerichten, wie
zum Beispiel dem EGMR, geklärt werden. Lord Keen regte an, in der Präambel des Konventionsentwurfs auf die
Satzung des Europarates und die Resolutionen der PVER hinzuweisen.
Die Sprecher der politischen Gruppen unterstützten den Entwurf einhellig. Rian Vogels (Niederlande, ALDE)
betonte, Russland müsse zur Verantwortung gezogen werden. Sie appellierte an die Delegierten, ihre Regierungen
dazu aufzufordern, den Konventionsentwurf zu unterzeichnen und zügig zu ratifizieren. Für die
Funktionsfähigkeit der Kommission bedürfe es der Ratifizierung durch fünfundzwanzig Länder. Vladimir Vardanyan
(Armenien, EPP/CD) erklärte, der Entwurf sehe ein Verfahren vor, das Unabhängigkeit, Fairness und die Rechte der
Parteien gewährleiste. Die Bedeutung der Initiative gehe über finanzielle Aspekte hinaus. Sie beziehe sich auf die
Prinzipien, auf denen die Versammlung beruhe, nämlich Gerechtigkeit, Verantwortung und Rechtsstaatlichkeit.
Laura Castel (Spanien, UEL) erklärte, ihre Fraktion unterstütze den Konventionsentwurf. Sie warnte jedoch
davor, eingefrorene Vermögenswerte von Privatpersonen für Entschädigungszahlungen heranzuziehen. Dies
verstoße gegen internationales Recht und schaffe möglicherweise einen „schlechten Präzedenzfall“, der von
Regierungen gegen Aktivisten und NGOs in Zukunft genutzt werden könne. Zudem könnten ausländische Investitionen
in Europa damit abgeschreckt werden. Lord David Blencathra (Vereinigtes Königreich, ECPA) warnte vor einer
bürokratischen Struktur der Kommission, die schnelle Entschädigungszahlungen behindern könnte. Mehrere
Redner, darunter Tony Vaughan (Vereinigtes Königreich, SOC), Mariia Mezentseva-Fedorenko (Ukraine,
EPP/CD) und Petri Honkonen (Finnland, ALDE), sprachen sich für die Nutzung eingefrorener russischer
Vermögenswerte zur Finanzierung der Entschädigungen aus. Mehrere niederländische Delegierte, unter anderem Gala
Veldhoen (SOC), Theo Bovens (EPP/CD) und Tekke Panman (EPP/CD) betonten die breite politische
Unterstützung in den Niederlanden, die Kommission dort anzusiedeln. Diese Absicht sei von den kommenden
Parlamentswahlen in den Niederlanden Ende Oktober unabhängig. In seinem Schlusswort wies der Berichterstatter
Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, ECPA) auf Alexander den Großen hin. Dieser habe den Gordischen
Knoten mit dem Schwert durchtrennt, anstatt ihn mühsam zu entwirren. Für ihn sei es an der Zeit internationales
Recht mit rechtmäßigen Gegenmaßnahmen anzuwenden und das „Schwert der Gerechtigkeit“ zu führen.
Dringlichkeitsdebatte „Russland: neue Bedrohungen für die europäischen Demokratien“
Der Berichterstatter Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) beschrieb das Ausmaß des russischen Angriffs auf die
europäischen Demokratien als „beispiellos“. Neben der Intensivierung des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine verwies er auf vorsätzliche Luftraumverletzungen in Estland, Polen und Rumänien sowie auf eine
beispiellose Intensivierung hybrider Kriegsführung. Dazu zählten gezielte Einmischungen bei den Wahlen in Rumänien
und der Republik Moldau unter anderem durch Desinformation, Online-Manipulation und
Einschüchterungsmaßnahmen. Russland instrumentalisiere zudem Migration, vertiefe bewusst gesellschaftliche Spaltungen in Europa,
delegitimiere westliche Werte und schmiede Bündnisse mit autoritären Kräften. Er forderte einen gerechten und
andauernden Frieden für die Ukraine, stärkere und besser koordinierte Sanktionen gegen Russland und eine
stärkere Herausforderung des russischen Narrativs.
Die Fraktionssprecher vertraten weitgehend übereinstimmende Positionen. Ingjerd Schie Schou (Norwegen,
EPP/CD) betonte die Vielfalt hybrider Bedrohungen und nannte konkret Drohnenvorfälle in Polen, Dänemark
und Norwegen, Cyberangriffe und GPS-Störungen. In Lettland hätten russische Desinformationskampagnen zu
einer Abkehr von der Istanbul-Konvention geführt. Die russische Schattenflotte untergrabe die Sanktionen und
stelle gleichzeitig eine erhebliche Umweltgefahr dar. Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, ECPA) stellte
fest, Russland habe nach dem Verlust des sowjetischen Imperiums „keine legitime Rolle gefunden“. Russlands
Haltung gegenüber Demokratie und Menschenrechten zeige sich auch an seinen autoritären Verbündeten:
Belarus, Nordkorea, Iran; und seiner Zusammenarbeit mit China. Ein russischer Sieg in der Ukraine würde Europa in
eine „neue, dunkle Epoche“ führen. Der Schutz der Ukraine sei daher gleichbedeutend mit dem Schutz der
Demokratie und der Menschenwürde. Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) forderte entschlossene Reaktionen statt
bloßer Diskussionen über Resilienz und Entschließungen. Piero Fassino (Italien, SOC) warnte, Putins Ziel sei,
die Ukraine zur bedingungslosen Kapitulation zu zwingen. Er forderte uneingeschränkte Unterstützung für die
Ukraine. Auch Ettore Antonio Licheri (Italien, UEL) verurteilte den russischen Angriffskrieg in der Ukraine
und bezeichnete Russland als „freiheitsfeindliches Regime“. Russland versuche gezielt, den Zusammenhalt der
europäischen Staaten zu untergraben, in dem es öffentliche Meinungen beeinflusse und gesellschaftliche
Unzufriedenheiten ausnutze. Die Antwort könne jedoch nicht allein Aufrüstung sei. Hohe Militärausgaben zu Lasten
von Gesundheit, Bildung und Sozialwesen könnten gesellschaftlichen Proteste stärken und Nationalismus nähren.
Europa müsse daher in „das Leben, den Wohlstand der Bürger und in nachhaltige Umweltentwicklung“
investieren, um seine Demokratien zu stärken.
Die ukrainische Delegation warnte eindringlich vor der Bedrohung durch Russland und forderte entschlossene
Reaktionen. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) verwies auf die Reaktion der Türkei 2015, als eine russische
Su-24 nach Luftraumverletzung in fünf Minuten abgeschossen wurde. Danach habe es keine Verletzungen des
Luftraums mehr gegeben. Die Ukraine können Europa helfen, resilienter gegenüber den Bedrohungen durch
Russland zu werden. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) warnte, Putin lache über Europas Zögern. Er forderte,
die russische Schattenflotte zu stoppen, russische Vermögenswerte zu beschlagnahmen und russische Drohnen
abzuschießen. Serhii Soboliev (Ukraine, EPP/CD) hob die gefährliche Situation bei den Atomkraftwerken
Tschernobyl und Saporischschja hervor.
Dringlichkeitsdebatte „Dringender Aufruf die verheerende humanitäre Katastrophe und das Töten von
Journalisten in Gaza zu beenden“
Der Berichterstatter Lord Michael German (Vereinigtes Königreich, ALDE) erläuterte, sein Antrag basiere stark
auf den humanitären Themen in Gaza. Die Situation in Gaza habe sich seit dem Terrorangriff der Hamas vom
7. Oktober 2023 dramatisch verschlechtert. Viele tausende Menschen seien getötet worden, darunter Kinder und
Journalisten. Er verwies auf die Feststellungen des internationalen Gerichtshofes in Den Haag, der die Einhaltung
der Genozid-Konvention überwache. Er hoffe, dass der US-Friedensplan gelinge, jedoch solle sich die PVER in
die diplomatische Initiative noch nicht einbringen. Des Weiteren verstoße die Festsetzung der humanitären
Flottille durch Israel in internationalen Gewässern gegen das internationale Seerecht. Er forderte Zugang nach Gaza
für Journalisten und betonte die Notwendigkeit unabhängiger Berichterstattung. Das Elend müsse so schnell wie
möglich enden. Man müsse zusammenarbeiten, damit die Grundprinzipien humanitären Rechts endlich
eingehalten werden. Denis Begic (Schweden, SOC) verurteilte den Terrorangriff der Hamas und forderte die sofortige
Freilassung aller Geiseln. Er mahnte, mit fast zweihundert getöteten Medienschaffenden sei der Konflikt bereits
zum tödlichsten für Journalisten in der modernen Geschichte geworden. Kinder stürben in katastrophalem
Ausmaß, während die internationale Gemeinschaft versage. Verantwortliche auf beiden Seiten müssten vor
unabhängigen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden. Man könne endlos über Begriffe wie „Genozid“ debattieren,
müsse jetzt aber handeln. Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) kritisierte, der Resolutionsentwurf ignoriere den US-
Friedensplan sowie den zweiten Jahrestag der Attacke der Hamas gegen Israel. Zudem gehe er über das Mandat
des Migrationsausschusses hinaus, indem er juristische Fragen wie den Begriff des Genozids behandle, die in die
Zuständigkeit des Rechtsausschusses fallen. Marco Scurria (Italien, ECPA) bezeichnete es als absurd, einen
bereits überholten Text zu diskutieren, der den US-Friedensplan nicht behandle. Baroness Sal Brinton
(Vereinigtes Königreich, ALDE) verurteilte den Terrorangriff der Hamas als illegal und unverzeihlich. Die humanitäre
Katastrophe in Gaza nehme in „Schrecken und Ausmaß“ zu. Täglich würden Zivilisten getötet, Häuser zerstört
und Menschen vertrieben. Experten sprächen offiziell von einer Hungersnot. Sie verwies auf mindestens 246
getötete Medienschaffende. Der ICJ habe Israel aufgefordert, Handlungen zu unterlassen, die als Genozid
gewertet werden könnten, dennoch habe Israel seine Militäraktionen verstärkt. Eine UN-Untersuchungskommission
habe festgestellt, dass Israel Genozid begangen habe. Für Alexis Tsipras (Griechenland, UEL) stehe Europa „auf
der falschen Seite der Geschichte“, da es die Augen vor dem „Massenmord“ an Tausenden palästinensischen
Zivilisten verschließe, was die UN als Genozid bezeichne. Er forderte die israelische Regierung auf,
internationales Recht einzuhalten. Die Festsetzung der humanitären Flottille durch Israel sei „ein Akt internationaler
Piraterie“. Zum US-Friedensplan äußerte er sich skeptisch. Frieden sei nur durch eine Zwei-Staaten-Lösung auf Basis
der Grenzen von 1967 möglich. Bernard Sabella (Palästinensischer Nationalrat) forderte die PVER auf, klar
einen sofortigen Waffenstillstand, die Freilassung israelischer Geiseln und palästinensischer Gefangener, den
Schutz von Journalisten und Zivilisten sowie einen echten politischen Prozess zu fordern, in dem Palästinenser
und Israelis gemeinsam ihre Zukunft gestalten. Er begrüßte die Friedensinitiative des US-Präsidenten Donald
Trump. Palästina müsse als Partner angesehen werden. Michael Farrugia (Malta, SOC) erklärte, die gezielte
Tötung von Journalisten durch Israel solle verhindern, dass die Welt von den Ereignissen in Gaza erfahre. Europa
wende bei verschiedenen Konflikten unterschiedliche Maßstäbe an. Robert-Ionatan Sighiartău (Rumänien,
EPP/CD) betonte, der Krieg habe nicht mit Israel, sondern mit dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober begonnen.
Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) bekräftigte, Israel habe ein Recht auf Selbstverteidigung. Die
Angriffe auf Zivilbevölkerung und Journalisten seien jedoch völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel. Der US-
Friedensplan sei ein „wichtiger erster Schritt“. Sabina Ćudić (Bosnien-Herzegowina, ALDE) erklärte, kein
Paragraf der EMRK oder religiöse Schrift erlaube, was in Gaza geschehe. Man müsse dies klar als Genozid
benennen. Christophe Lacroix (Belgien, SOC) erklärte, Israel habe mit Festnahme der Besatzung der humanitären
Flottille „erneut vorsätzlich internationales Recht verletzt“ und forderte deren sofortige Freilassung. Er kritisierte
scharf, dass Kollegen in der PVER wegschauten und sich durch ihr Schweigen „mitschuldig“ machten, und
bezeichnete Redebeiträge aus der EPP/CD-Fraktion als „revisionistisch“. Ann Graves (Irland, UEL) erklärte, Israel
begehe Genozid und verhindere gezielt diesbezügliche Berichterstattung. Sie bekundete Solidarität mit der
humanitären Flottille und verwies in diesem Zusammenhang auf die Festnahme eines irischen Parlamentariers.
Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) sprach über seine Mutter, die vier Jahre lang in einem KZ-inhaftiert war, und
betonte Israels existenzielle Bedeutung für jüdische Sicherheit. Der Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 sei ein
Angriff auf den „Staat Israel selbst“ gewesen, und habe ausgerechnet Gemeinden getroffen, die den Palästinensern
freundlich gesinnt waren. Der Begriff „Genozid“ im Berichtsentwurf gefährde den Friedensprozess und die Zwei-
Staaten-Lösung und müsse daher entfernt werden. Abgeordneter Jürgen Hardt (CDU/CSU) kritisierte die
fehlende Positionierung zum US-Friedensplan in dem Bericht. Zudem gehe der Bericht über die Zuständigkeit des
Migrationsausschusses hinaus, indem zum Beispiel der Staat Palästina anerkennt wird. „Schockierend“ sei, dass
der Entwurf so tue, als stünde fest, dass Israel einen Genozid begehe. Kein Gericht habe dies festgestellt, die
wissenschaftliche Welt sei gespalten. Er habe daher starke Bedenken gegenüber dem Bericht. Zeynep Yıldız
(Türkei, NR) betonte, jedes Zögern der internationalen Gemeinschaft habe die Lage nur weiter verschärft. Worte
reichten nicht mehr aus. Die Staatengemeinschaft müsse handeln und Israel „politisch sowie wirtschaftlich
isolieren“, die Rolle der UN stärken sowie einen Wiederaufbaufonds für Gaza errichten. Abgeordneter Max Lucks
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte, es gehe einigen Rednern nicht um die Menschen in Gaza, sondern um
eigene Positionen. Die Debatte sei den Menschen in Gaza und Israel nicht gerecht gegenüber. Er appellierte an
seine Vorrednerin Zeynep Yildiz (Türkei, NR), den Einfluss ihrer Regierung auf die Hamas zu nutzen, um diese
zur Annahme des US-Friedensplans zu bewegen. Er selbst setze sich als deutscher Abgeordneter für eine härtere
Haltung der deutschen Regierung gegenüber Netanyahus Regierung ein. Der Konflikt sei kein „Fußballspiel“, bei
dem man Seiten wähle, vielmehr müsse man zusammenarbeiten und eine nachhaltige Lösung finden.
Dringlichkeitsdebatte „Die Wahrung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien“
Ko-Berichterstatterin Edite Estrela (Portugal, SOC) erklärte, Georgien befinde sich inmitten einer tiefen
politischen Krise, verursacht durch angezweifelte Wahlen, demokratische Rückschritte und eine sich verstärkende
Konfrontation zwischen der Regierungspartei und der Opposition. Oppositionelle Stimmen würden zum
Schweigen gebracht, Journalisten und Vertreter der Zivilgesellschaft inhaftiert, und anerkannte Wahlbeobachter
blockiert. Die Zivilgesellschaft würde durch restriktive Gesetze, wie beispielsweise das Gesetz zur Transparenz
ausländischer Einflussnahme, geschwächt. Das Einfrieren von Bankkonten habe viele NGOs arbeitsunfähig gemacht.
Besonders besorgniserregend sei die erklärte Absicht der Regierungspartei, Oppositionsparteien zu verbieten, was
Georgien in Richtung eines Einparteiensystems drängen würde. Die zweite Ko-Berichterstatterin Sabina Ćudić
(Bosnien und Herzegowina, ALDE) warnte mit Blick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen, es gebe keinerlei
Garantien, dass diese frei und fair verlaufen würden. Diskussionen allein reichten nicht mehr aus. Der Druck auf
Georgien müsse durch konkrete Maßnahmen erhöht werden. Sie wies auf die Anwendung der Artikel 33 und 52
der EMRK. Gemäß Artikel 52 EMRK kann der Generalsekretär des Europarates von Mitgliedstaaten Auskunft
über die Einhaltung der Konvention verlangen. Artikel 33 EMRK ermöglicht es Mitgliedstaaten, andere
Mitgliedstaaten wegen Verletzungen der Konvention vor den EGMR zu bringen.
Claude Kern (Frankreich, ALDE) erinnerte daran, dass die Versammlung im Januar 2025 die Rechte der
georgischen Delegation unter bestimmten Bedingungen suspendiert hatte, um ein Signal der Besorgnis nach den
Parlamentswahlen 2024 zu senden. Seitdem seien Demonstrationen gewaltsam unterdrückt und Oppositionelle
inhaftiert worden. Die Regierungspartei wolle die wichtigsten Oppositionsparteien verbieten lassen und habe die
Aussetzung der EU-Beitrittsverhandlungen bis 2028 angekündigt. Der wachsende Einfluss Russlands in Georgien
sei besorgniserregend.
Bedan Öztürk (Türkei, UEL) erklärte, internationale Beobachter hätten bei den Parlamentswahlen 2024
schwerwiegende Mängel festgestellt, aber keinen großangelegten Wahlbetrug belegt, der das Wahlergebnis in ernsthafte
Zweifel ziehe. Nach der Suspendierung bestimmter Rechte der georgischen Delegation durch die Versammlung
im Januar 2025 habe diese ihrerseits ihre Teilnahme an der Versammlung ausgesetzt. Das Ergebnis sei paradox:
Georgien sei zwar weiterhin im Ministerkomitee des Europarates vertreten, während sowohl Regierungs- als auch
Oppositionsabgeordnete in der PVER fehlten. Dieses Ungleichgewicht bedeute, die PVER sei als Forum für
Dialog verloren. Zudem mahnte er Konsistenz an. Die PVER habe „bei anderen Mitgliedstaaten mit gleichermaßen
problematischen Wahlpraktiken“ nicht „die gleiche Strenge“ gezeigt. Eine unterschiedlich harte Haltung der
PVER gegenüber den Mitgliedstaaten schade der Glaubwürdigkeit.
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) sprach von einer deutlichen Abkehr von demokratischen Standards in
Georgien. Er verwies auf den Demokratieindex 2024 der Forschungsabteilung des britischen Magazins „The
Economist“, hin, laut dem Georgien den viertgrößten Demokratierückgang weltweit verzeichne. Fast alle führenden
Oppositionspolitiker seien inhaftiert, andere befänden sich im Exil. Das Versprechen Georgiens an den
Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, an einem Plan zu arbeiten, um Georgien wieder auf den richtigen Weg zu
bringen, sei nicht eingelöst worden. Georgien bewege sich weg von den USA und der EU und nähere sich
vielmehr China, dem Iran und Aserbaidschan an. Er forderte eine Rückkehr Georgiens zum „europäischen Weg der
Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit“.
Gustaf Göthberg (Schweden, EPP/CD) bezeichnete die Lage als „georgischen Albtraum“ mit deutlicher
Inspiration aus dem Kreml. Die Menschen in Georgien hätten gezeigt, dass sie Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und
Demokratie wollten. Sie wollten Europäer sein, denn sie seien Europäer – und der Europarat müsse sie und ihre
Rechte schützen.
Abgeordneter Malte Kaufmann (AfD) erklärte, die von den Ko-Berichterstatterinnen eingebrachte Resolution
zu Georgien gehe zu weit und werde von der ECPA-Fraktion abgelehnt. Er sprach sich für einen „Weg der
Versöhnung und des Dialogs“ aus. Die Lage in Georgien sei zwar von tiefen politischen und sozialen Spannungen
geprägt und politische Gefangene müssten freigelassen werden, jedoch solle man sich erstens für die Rückkehr
der georgischen Delegation in die PVER einsetzen, zweitens akzeptieren, dass die georgische Regierung
demokratisch gewählt worden sei, und drittens den Dialog mit allen Akteuren suchen.
José María Sánchez García (Spanien, ECPA) bezeichnete die Initiative als ideologisch motiviert und als
Versuch, den ausdrücklichen Willen der georgischen Bevölkerung zu untergraben. Baroness Sal Brinton
(Vereinigtes Königreich, ALDE) hingegen würdigte die georgische Bevölkerung, die „seit der letzten Wahl, vor 308 Tagen“
jede Nacht friedlich gegen die Regierungspartei und die Zerstörung ihrer Demokratie protestiere. Perran Moon
(Vereinigtes Königreich, SOC) warnte, die Zeit zur Rettung der georgischen Demokratie schwinde. Was die
Unterdrückung der Zivilgesellschaft betreffe, habe die Regierungspartei in kaum zwölf Monaten erreicht, wofür
Putin in Russland zwölf Jahre gebraucht habe. Maßnahmen seien dringend erforderlich. Yelyzaveta Yasko
(Ukraine, EPP/CD) warnte, Russland habe in Georgien erstmals erprobt, wie man eine Gesellschaft spalte und eine
„Liebe zu Europa“ durch Hass und Polarisierung ersetzt. Albana Vokshi (Albanien, EPP/CD) verwies auf ein
Schreiben von acht inhaftierten georgischen Oppositionellen an die PVER und den zunehmenden Druck auf
zivilgesellschaftliche Organisationen und freie Medien. Sie rief zur Unterstützung der georgischen Bevölkerung auf
und mahnte, Autoritarismus lasse sich nicht mit höflichen Worten besiegen, vielmehr brauche es „Handeln, Mut
und Klarheit“. Abschließend wies Claude Kern (Frankreich, ALDE) darauf hin, dass die PVER bereits in vier
Debatten im Jahr 2025 über den fortlaufenden Zusammenbruch der Demokratie in Georgien diskutiert habe. Die
Versammlung bleibe offen für Dialog, sollte die georgische Regierung ernsthaftes Interesse an einem
Kurswechsel zeigen.
Berlin, 5. Januar 2026
Knut Abraham
Delegationsleiter
4 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen
Nummer Titel Seite
Stellungnahme 308 (2025) Entwurf eines Übereinkommens für die Einsetzung einer
Internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche
aus der Ukraine
16
Stellungnahme 309 (2025) Das Übereinkommen des Europarates über die
Koproduktion audiovisueller Werke in Form von Serien
18
Empfehlung 2299 (2025)
Entschließung 2619 (2025)
Jugendbewegungen für Demokratie 20
21
Empfehlung 2300 (2025)
Entschließung 2628 (2025)
Künstliche Intelligenz und Migration 24
24
Entschließung 2616 (2025) Die Parlamentarische Versammlung sollte Kasachstan bei
der Fortsetzung seiner demokratischen Reformen
unterstützen
28
Entschließung 2617 (2025) Die Einhaltung der Mitgliedschaftsverpflichtungen
gegenüber dem Europarat durch Ungarn
3131
Entschließung 2620 (2025) Post-Monitoring-Dialog mit Bulgarien 37
Entschließung 2621 (2025) Russische demokratische Kräfte 40
Entschließung 2622 (2025) Russland: Neue Bedrohungen für die europäischen
Demokratien
44
Entschließung 2623 (2025) Dringender Aufruf zur Beendigung der verheerenden
humanitären Katastrophe und der Tötung von Journalisten
im Gazastreifen
48
Entschließung 2624 (2025) Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien
aufrechterhalten
52
Entschließung 2625 (2025) Politische Parteien und Demokratie 54
Entschließung 2626 (2025) Analyse und Leitlinien für die Garantie des Rechts auf
Wohnen
57
Entschließung 2627 (2025) Eine universelle Gesundheitsversorgung fördern 60
Entschließung 2629 (2025) Sexuelle Gewalt gegen Männer und Jungen 63
Entschließung 2630 (2025) Sicherstellen, dass Mitglieder der Parlamentarischen
Versammlung frei reisen können, um ihre
Tätigkeit auszuüben
67
Stellungnahme 308 (2025)1
Entwurf eines Übereinkommens für die Einsetzung einer Internationalen Kommission für
Entschädigungsansprüche aus der Ukraine
1. Die Parlamentarische Versammlung ist der Ansicht, dass die Russische Föderation die rechtlichen
Konsequenzen all ihrer in der Ukraine begangenen und gegen die Ukraine gerichteten völkerrechtswidrigen
Handlungen, einschließlich ihrer Aggression unter Verletzung der Charta der Vereinten Nationen sowie aller
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen, tragen muss. Dies
schließt die Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) bis zum 16. September
2022 ein. Dir Russische Föderation muss eine umfassende Entschädigung für alle dem Staat der Ukraine und
allen betroffenen natürlichen und juristischen Personen durch diese Verstöße gegen das Völkerrecht
verursachten Schäden oder Verluste leisten. Dies steht im Einklang mit den Grundsätzen der
Staatenverantwortlichkeit nach dem Völkerrecht sowie im Einklang mit Resolution ES-11/5 der Generalversammlung der
Vereinten Nationen vom 14. November 2022. Die Versammlung bekräftigt erneut, dass viele der von der
Russischen Föderation begangenen völkerrechtswidrigen Handlungen erga omnes gegen die Verpflichtungen und
zwingenden Normen des allgemeinen Völkerrechts verstoßen und somit die gesamte internationale
Gemeinschaft betreffen.
2. Die Versammlung hat schon früher die Notwendigkeit eines Entschädigungsmechanismus für die Ukraine im
Rahmen des fortdauernden Angriffskriegs gegen dieses Land angesprochen. In ihrer Entschließung 2482
(2023) „Die rechtlichen und menschenrechtlichen Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die
Ukraine“ rief die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, einen internationalen Entschädigungsmechanismus
für die Ukraine, einschließlich eines Schadenregisters, einer Kommission für Entschädigungsansprüche und
eines Entschädigungsfonds, zu schaffen. Sie war außerdem der Ansicht, dass die Organisation eine führende
Rolle bei der Einsetzung und Verwaltung eines solchen Mechanismus spielen sollte. Nach der Einrichtung
des Registers der durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten Schäden
(„Schadensregister“) als Erweitertes Teilabkommen am 12. Mai 2023, das 2024 seine Arbeit aufnahm,
wiederholte die Versammlung in zahlreichen Entschließungen ihre Forderung nach Einsetzung einer
internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche und eines internationalen Entschädigungsfonds als zweiter
und dritter Komponente des Entschädigungsmechanismus. In Entschließung 2598 (2025) „Der russische
Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und Straflosigkeit
zu vermeiden“ war die Versammlung der Auffassung, dass das beste Modell für die Einrichtung einer
Kommission für Entschädigungsansprüche ein offenes Übereinkommen des Europarates wäre, das die
erforderliche überregionale Unterstützung sicherstellen könnte und gleichzeitig von der Führungsrolle und dem
Fachwissen der Organisation profitieren würde. In ihrer damit verbundenen Empfehlung 2294 (25) forderte die
Versammlung das Ministerkomitee auf, umgehend auf die Einrichtung einer Kommission für
Entschädigungsansprüche aus der Ukraine hinzuarbeiten, insbesondere durch die Einsetzung eines Ad-hoc-
Ausschusses zur Ausarbeitung eines offenen Übereinkommens des Europarates.
3. Die Versammlung begrüßt nachdrücklich die Fertigstellung des Entwurfs eines Übereinkommens für die
Einsetzung einer internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine
(„Übereinkommensentwurf“) durch den Ad-hoc-Ausschuss für die Einsetzung einer Kommission für
Entschädigungsansprüche aus der Ukraine (CAHEC). Diese Arbeit folgte offiziellen Verhandlungen außerhalb des Europarates
unter der Schirmherrschaft eines zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses, dem über 50 Staaten, die
Europäische Union und der Europarat angehörten. Der Übereinkommensentwurf stellt einen weiteren Schritt
bei der globalen Reaktion des Europarates dar, um die Russische Föderation für ihren Angriff auf die Ukraine
zur Verantwortung zu ziehen. Es schafft ein zusätzliches innovatives Rechtsinstrument (die Internationale
Kommission für Entschädigungsansprüche, nachfolgend „die Kommission“), mit der sichergestellt werden
soll, dass die Russische Föderation die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen aller verursachten Schäden
trägt. Die Kommission wird die Arbeit anderer internationaler adjudikativer Organe, Gerichte oder Tribunale
ergänzen, die sich mit den Folgen der Aggression befassen, z.B. der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte und das zukünftige Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Gerechtigkeit
1 Versammlungsdebatte am 1. Oktober 2025 (33. Sitzung) (siehe Dok. 16270, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatter: Lord Richard Keen). Von der Versammlung am 1. Oktober 2025 (33. Sitzung) verabschiedeter Text).
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
und Rechenschaftspflicht können ohne Entschädigungen für die Opfer der Aggression, d. h. den Staat der
Ukraine und die betroffenen individuellen Opfer, nicht vollständig sein. Durch die Einsetzung der
Kommission unterstützt der Europarat die Ukraine bei ihren Bemühungen zur Gewährleistung von Gerechtigkeit,
Wiedergutmachung und Wiederaufbau und hält gleichzeitig die Rechtsstaatlichkeit und die internationale
Rechtsordnung aufrecht, die von der Russischen Föderation grob verletzt wurde. Die Versammlung lobt die
Fähigkeit des Europarates, bei der internationalen juristischen Reaktion auf die Aggression innovativ
vorzugehen und Lücken zu schließen, und bekräftigt erneut, dass jede zukünftige Friedensregelung, die auf eine
Beendigung der Aggression abzielt, Entschädigungen und Wiedergutmachung einschließen muss oder die
bestehenden Mechanismen zumindest nicht beeinträchtigen darf.
4. Die Einsetzung einer Kommission für Entschädigungsansprüche innerhalb des institutionellen Rahmens des
Europarates ist der natürliche nächste Schritt nach der Einrichtung des Schadensregisters auf dem Gipfel von
Reykjavík im Mai 2023. Die Versammlung bekräftigt erneut ihre volle Unterstützung des Schadensregisters,
das bereits Ansprüche von mehr als 60 000 Einzelpersonen in 13 Anspruchskategorien erhalten hat. Die
Arbeit des Registers wird gemäß den Bestimmungen des Übereinkommensentwurfs an die Kommission
übertragen und Ansprüche werden weiterhin bei der Kommission eingereicht. Die Tatsache, dass sowohl das
Schadenregister als auch die Kommission sich innerhalb des institutionellen Rahmens des Europarates befinden
werden, wird einen effizienten Übergang ohne Unterbrechung der Arbeit erleichtern.
5. Die Versammlung ist zufrieden darüber, dass sich der Übereinkommensentwurf auf einen opferzentrierten
Ansatz stützt, indem er gewährleistet, dass Einzelpersonen und juristische Personen, die durch die Aggression
geschädigt wurden, berechtigt sind, gemäß den vorhandenen Regeln des Schadensregisters Ansprüche beim
Entschädigungsmechanismus einzureichen. Im Hinblick auf die Organisationsstruktur der Kommission stellt
die Versammlung fest, dass sie bekannten Vorbildern im Völkerrecht folgt. Die Versammlung ist der
Auffassung, dass sie insgesamt die notwendige Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Entscheidungsorgane
gewährleistet und gleichzeitig mit bestimmten Schutzbestimmungen die Beteiligung der Ukraine und die der
Russischen Föderation, sollten sie ihr beitreten wollen, ermöglicht. Die Versammlung begrüßt ferner die
Tatsache, dass der Übereinkommensentwurf spezifische Bestimmungen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der
Mitglieder der Kommission, des geschäftsführenden Direktors und des Sekretariats sowie im Hinblick auf
die Verfahrensvorschriften wie Fairness, Objektivität und Transparenz enthält.
6. Die Versammlung bedauert jedoch, dass der Übereinkommensentwurf keine klarere Regelung für die
Finanzierung der Entschädigungen sowie für ihre Durchsetzung und Auszahlung vorsieht. Die zukünftige Existenz
eines Entschädigungsfonds wird in der Präambel und in Artikel 22 lediglich als eine Möglichkeit erwähnt.
Ohne die Beteiligung der Russischen Föderation an der Kommission – ein Szenario, das im derzeitigen
Kontext und im Lichte der in Artikel 28 dargelegten Voraussetzungen ziemlich unrealistisch erscheint – kann die
Effektivität des Entschädigungsmechanismus in Frage gestellt werden. Obwohl Entschädigungen immer ein
notwendiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Wiedergutmachung sind, müssen sie durchgesetzt und den
einzelnen Antragstellern ausgezahlt werden. Die Versammlung nimmt den Ansatz zur Kenntnis, der von den
an den Verhandlungen über den Übereinkommensentwurf beteiligten Staaten verfolgt wird, und fordert sie
nachdrücklich auf, unverzüglich auf die Einsetzung eines internationalen Entschädigungsfonds hinzuarbeiten,
der beauftragt wäre, Entschädigungen an erfolgreiche Antragsteller zu zahlen. Im Einklang mit früheren
Entschließungen der Versammlung (Entschließung 2539 (2024) „Unterstützung für den Wiederaufbau der
Ukraine“ und Entschließung 2556 (2024) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der
Russischen Föderation auf die Ukraine“) sowie im Einklang mit dem Völkerrecht sollten Mitgliedstaaten und
andere Staaten, die über eingefrorene Vermögenswerte des Russischen Staaten verfügen, die Umwidmung
dieser Mittel zur Übertragung an den zukünftigen Entschädigungsfonds prüfen.
7. Die Versammlung bedauert außerdem, dass der temporäre Zuständigkeitsbereich der Kommission derzeit auf
Schäden begrenzt ist, die durch Völkerrechtsverstöße am oder seit dem 24. Februar 2022 verursacht wurden.
Die Versammlung hat immer wieder festgestellt, dass der Angriffskrieg der Russischen Föderation am
20. Februar 2014 begonnen hat und am 24. Februar 2022 zu einer großangelegten Invasion eskalierte. Sie ist
daher der Auffassung, dass alle Opfer der Aggression der Russischen Föderation seit 2014 Anspruch auf
Entschädigung haben sollten. Die Versammlung ruft die zukünftigen Parteien des Übereinkommens auf, diese
Frage erneut zu prüfen und eine diesbezügliche Änderung zu erwägen, wie in der Präambel und in Artikel 33.2
des Übereinkommensentwurfs vorgesehen.
8. Die Versammlung stellt fest, dass Artikel 19 des Übereinkommensentwurfs die Beziehung zu Urteilen oder
Zuerkennungen durch Gerichte oder Tribunale und andere internationale rechtsprechende Organe sehr
allgemein behandelt. In Anbetracht der Überschneidung der Rechtsprechung der zukünftigen Kommission und des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für den Zeitraum zwischen dem 24. Februar 2022 und dem
16. September 2022 ruft die Versammlung die Organe der zukünftigen Kommission auf, diese Frage in
Abstimmung mit dem Gerichtshof in ihrer Geschäftsordnung zu klären.
9. Die Versammlung erkennt an, dass das Übereinkommen darauf abzielen sollte, so viele nichteuropäische
Staaten wie möglich einzubinden, um die internationale Legitimität und Repräsentativität der Kommission
zu stärken. Da es sich jedoch um ein Übereinkommen des Europarates handelt, ist die Versammlung der
Ansicht, dass in der Präambel auf die Satzung des Europarates (SEV Nr. 1) und maßgeblichen
Entschließungen der Versammlung hingewiesen werden sollte, um seine Rechtsgrundlage zu stärken und die führende
Rolle der Organisation anzuerkennen. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee daher, folgende
Änderungen am Übereinkommensentwurf vorzunehmen:
9.1. In der Präambel einen neuen vierten Absatz hinzuzufügen, der wie folgt lauten würde: „Unter Hinweis
auf die Satzung des Europarates (SEV Nr. 1), die in ihrer Präambel die Festigung des Friedens auf der
Grundlage von Gerechtigkeit und internationaler Zusammenarbeit unterstreicht;“;
9.2. In der Präambel vor dem aktuellen elften Absatz einen neuen Absatz hinzuzufügen, der wie folgt
lauten würde: „In Anbetracht dessen, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarates in
ihrer Entschließung 2482 (2023) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der
Russischen Föderation auf die Ukraine“ die Mitgliedstaaten des Europarates aufrief, einen internationalen
Entschädigungsmechanismus einschließlich eines Schadensregisters, einer Kommission für
Entschädigungsansprüche und eines Entschädigungsfonds einzurichten, und dass sie ihren Aufruf zur
Einsetzung einer internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche und eines internationalen
Entschädigungsfonds in Entschließung 2539 (2024) „Unterstützung für den Wiederaufbau der Ukraine“
und Entschließung 2556 (2024) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der
Russischen Föderation auf die Ukraine“ sowie Entschließung 2605 (2025) „Rechtliche und
menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ wiederholte“.
10. Die Versammlung ist der Auffassung, dass der Übereinkommensentwurf über die Einsetzung einer
internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine so bald wie möglich verabschiedet und
zur Unterzeichnung geöffnet werden kann.
Stellungnahme 309 (2025)2
Das Übereinkommen des Europarates über die Koproduktion audiovisueller Werke in Form von Serien
1. Die Parlamentarische Versammlung begrüßt den Abschluss des Übereinkommens des Europarates über die
Koproduktion audiovisueller Werke in Form von Serien (im Folgenden „der Übereinkommensentwurf“) und
lobt sein Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt zu fördern.
2. Einige Mitgliedstaaten, Vertreterinnen und Vertreter der Industrie sowie die Europäische Union haben
Bedenken angesichts des Fehlens einer Folgenabschätzung, der unzureichenden Konsultation der
Interessenvertretungen sowie der Gefahren, die mit bestimmten Elementen des Übereinkommensentwurfs verbunden sind,
geäußert.
3. Einige Fragen bedürfen weiterer Überlegungen, um es einer größtmöglichen Zahl von Mitgliedstaaten zu
ermöglichen, das Übereinkommen im Vertrauen auf seine Vorteile und frei von Angst vor unbeabsichtigten
Nebeneffekten auf ihre lokalen Ökosysteme zu ratifizieren.
4. Der Übereinkommensentwurf definiert den Begriff „unabhängige Koproduzenten“ als „audiovisuelle
Produktionsunternehmen, die durch einen Koproduktionsvertrag gebunden sind und nach den Bestimmungen des
nationalen Rechts ihres Niederlassungslandes als unabhängig bezeichnet werden oder, in Ermangelung
derartiger Bestimmungen, die in Anhang III dargelegten Unabhängigkeitskriterien erfüllen“.
2 Versammlungsdebatte vom 2. Oktober 2025 (35. Sitzung) (siehe Dok. 16238, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung
und Medien, Berichterstatterin: Valentina Grippo). Von der Versammlung am 2. Oktober 2025 verabschiedeter Text (35. Sitzung).
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
5. Eine derartige Definition könnte zu normativen Überschneidungen mit den nationalen Rechtsrahmen und den
staatlichen Fördersystemen führen, was zu einer regulatorischen Schieflage führen könnte, die die
Wirksamkeit der nationalen Mechanismen verringert und die Interessenvertretungen von einer Beteiligung an
Koproduktionen abhält. Obwohl die in Anhang III dargelegte Definition nur dann zur Geltung kommt, wenn eine
nationale Gesetzgebung fehlt, kann sie dennoch als eine de facto supranationale Norm betrachtet werden.
Dies könnte einen unangemessen hohen normativen Druck auf die Staaten ausüben, die
Anspruchsvoraussetzungen für eine staatliche Förderung verzerren und den Grundsatz der Subsidiarität gefährden, der die
Autonomie der nationalen audiovisuellen Ökosysteme untermauert.
6. Die Versammlung hält es folglich für unerlässlich, dass jeder Staat den Begriff „Unabhängigkeit“ auf eine Art
und Weise definiert, die sein eigenes audiovisuelles Ökosystem widerspiegelt.
7. Darüber hinaus legen die Bestimmungen im Hinblick auf das Urheberrecht, die gemeinsame Datennutzung
und die künstlerische Kontrolle Beschränkungen auf, die bewährte Verfahren oder die rechtliche
Harmonisierung auf Ebene der Europäischen Union unterminieren.
8. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee folglich, eine Marktanalyse und eine Folgenabschätzung
des Übereinkommensentwurfs unter Beteiligung der Interessenvertretungen durchzuführen, und danach zu
erwägen, den Übereinkommensentwurf zu verabschieden. Es empfiehlt dem Ministerkomitee außerdem,
folgende Änderungen am Übereinkommensentwurf vorzunehmen:
8.1. Die Aufnahme einer Bestimmung, die jedem Unterzeichnerland, das nicht über eine Definition des
Begriffs „unabhängiger Produzent“ zum Zwecke des Übereinkommensentwurfs verfügt, vorschreibt,
vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens auf seinem Staatsgebiet eine solche Definition zu
verabschieden;
8.2. Neufassung von Artikel 3(e) wie folgt: „Der Begriff ‚unabhängige Koproduzenten‘ bezeichnet
audiovisuelle Produktionsunternehmen, die die durch einen Koproduktionsvertrag gebunden sind und
nach den Bestimmungen des nationalen Rechts ihres Niederlassungslandes als unabhängig gelten“;
8.3. In Artikel 7(1), Streichung des zweiten Satzes, der wie folgt lautet: „Bei der Zuweisung von Anteilen
sollten die jeweiligen finanziellen Beiträge der unabhängigen Koproduzenten und ihr kreativer und
technischer Aufwand berücksichtigt werden“;
8.4. Streichung von Artikel 7(2);
8.5. In Artikel 7(3), Streichung des zweiten Satzes, der wie folgt lautet: „Die Nutzungsrechte können nicht
auf unbegrenzte Zeit lizensiert werden, und der Lizensierungszeitraum ermöglicht es den
unabhängigen Koproduzenten, vom Restwert der Rechte zu profitieren“;
8.6. In Artikel 8(3), Streichung der Wörter: „verwalten und“;
8.7. Neufassung von Artikel 9 wie folgt: „Verständnis des Erfolgs und Verbreitung von offiziell
koproduzierten Serien 1. Audiovisuelle Mediendienstleister und ihre Tochterunternehmen, die in
Vertragsstaaten des Übereinkommens niedergelassen sind, stellen Zuschauerdaten und Informationen über die
Auswertung von Serien, die einen offiziellen Koproduktionsstatus erlangt und finanzielle
Zuwendungen nach Artikel 4 erhalten haben, den zuständigen Behörden wie in Artikel 5, Absatz 5 definiert, zur
Verfügung, sofern dies nach den nationalen Rechts- und Regulierungsvorschriften erforderlich ist.
Die zuständigen Behörden behandeln diese Informationen vertraulich.“;
8.8. In Anhang II, Punkt 1, Absatz 2, Streichung der Wörter: „oder von Anhang III“;
8.9. Streichung von Anhang III
9. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee außerdem, die notwendigen Änderungen am erläuternden
Berichtsentwurf vorzunehmen, um en Änderungen am Übereinkommensentwurf Rechnung zu tragen.
Empfehlung 2299 (2025)3
Jugendbewegungen für Demokratie
1. Unter Hinweis auf ihre Entschließung 2619 (2025) „Jugendbewegungen für Demokratie“, in der betont wird,
dass junge Menschen in ganz Europa nicht nur an der Demokratie mitwirken, sondern auch wichtige
Verteidiger und Innovatoren der Demokratie sind, und dass ihr Engagement angesichts von Autoritarismus,
institutionellem Misstrauen, sozioökonomischer Ausgrenzung, digitalem Wandel und Umweltkrise für die
Aufrechterhaltung der demokratischen Widerstandsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist
1.1. betont die Parlamentarische Versammlung (PV), dass der Europarat und seine Mitgliedstaaten das
bürgerschaftliche Engagement junger Menschen schützen und fördern, Jugendorganisationen
(finanziell) unterstützen, die Rechte junger Menschen wahren und strukturelle Hindernisse beseitigen
müssen, die junge Menschen daran hindern, uneingeschränkt am demokratischen Leben teilzunehmen;
1.2. begrüßt die Parlamentarische Versammlung die langjährigen Erfolge des Europarates bei der
Förderung der Beteiligung junger Menschen durch das System der gemeinsamen Verwaltung, die
Europäischen Jugendzentren, die Europäische Jugendstiftung und seine Arbeit zur Festlegung von Standards.
Insbesondere würdigt sie die Revidierte Europäische Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der
Gemeinde und der Region sowie den kommenden Referenzrahmen für eine Jugendperspektive.
2. In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen empfiehlt die Versammlung dem Ministerkomitee,
2.1. zu gewährleisten, dass die Beteiligung junger Menschen als zentrale Priorität der Organisation auf der
Grundlage der Erklärung von Reykjavík und der Reykjavík-Grundsätze für Demokratie in allen
Bereichen der Arbeit des Europarats berücksichtigt wird;
2.2. den zivilgesellschaftlichen Raum für junge Menschen als festen Bestandteil in die
Menschenrechtsmonitoring- und Kooperationsprogramme des Europarats zu integrieren, einschließlich der Beitritts-,
Post-Monitoring- und thematischen Überprüfungsprozesse;
2.3. einschlägige zwischenstaatliche Ausschüsse – darunter den Europäischen Lenkungsausschuss für
Jugendfragen (CDEJ) und den Gemeinsamen Rat für Jugendfragen (CMJ) – dazu aufzufordern, gemäß
den Artikeln 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) Standards für die
Mitgliedstaaten zum Schutz des bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen zu entwickeln und
zu stärken sowie regelmäßig über deren Umsetzung zu berichten;
2.4. die Annahme und Förderung der Revidierten Europäischen Charta der Beteiligung der Jugend am
Leben der Gemeinde und der Region durch den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas,
seine eigenen Empfehlungen sowie den Referenzrahmen für eine Jugendperspektive zu unterstützen
und deren Verbreitung und Umsetzung auf nationaler und lokaler Ebene zu fördern;
2.5. die Ressourcen der Europäischen Jugendstiftung und der Europäischen Jugendzentren zu stärken, um
von Jugendlichen geleitete demokratische Initiativen zu unterstützen – auch in Kontexten, in denen
der zivilgesellschaftliche Raum schrumpft;
2.6. den zwischenstaatlichen Austausch bewährter Verfahren zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre,
zur Einführung von Jugendquoten und altersübergreifenden Wahllisten sowie zur Verankerung der
demokratischen Bürgerbildung in formalen und nichtformalen Kontexten zu fördern;
2.7. die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, darunter der Europäischen Union,
der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und den Vereinten Nationen,
zu intensivieren. Ziel ist es, Maßnahmen zur Überwachung und Verteidigung der Menschenrechte
junger Menschen, zur Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Infrastruktur und zur
Aufrechterhaltung von Warnmechanismen für Bedrohungen des zivilgesellschaftlichen Raums junger Menschen zu
koordinieren;
3 Versammlungsdebatte vom 1. Oktober 2025 (33. Sitzung) (siehe Dok. 16239, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung
und Medien, Berichterstatterin: Jewgeniia Krawtschuk). Von der Versammlung am 1. Oktober 2025 verabschiedeter Text (33. Sitzung).
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
2.8. zu gewährleisten, dass junge Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund, darunter aus ländlichen
Gebieten, Minderheitengemeinschaften, Diaspora- und Flüchtlingsbevölkerungen, wirksam an den
Aktivitäten und politischen Prozessen des Europarates beteiligt sind;
2.9. den Mechanismus der Versammlung zur Beteiligung junger Menschen und die Rolle der
Jugendberichterstatter voll auszuschöpfen, um regelmäßige und strukturierte Gelegenheiten für den Dialog
zwischen dem Ministerkomitee, der Versammlung und von Jugendlichen geführten Organisationen zu
schaffen.
Entschließung 2619 (2025)4
Jugendbewegungen für Demokratie
1. In den letzten Jahren haben sich von Jugendlichen geführte Bewegungen zu einer wichtigen Kraft für die
Verteidigung und Erneuerung demokratischer Werte entwickelt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund
des zunehmenden Autoritarismus, des Misstrauens gegenüber Institutionen, der sozioökonomischen
Ausgrenzung, des digitalen Wandels, der Umweltkrise sowie des schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Raums
von Bedeutung. Letzteres untergräbt die Fähigkeit junger Menschen, sich an der Demokratie zu beteiligen
und für Veränderungen einzutreten.
2. Unter Bezugnahme auf ihre Entschließungen 2553 (2024) „Die Stärkung der Jugendperspektive in der Arbeit
der Parlamentarischen Versammlung“ und 2610 (2025) „Soziale Mobilisierung, soziale Unruhen und die
Reaktion der Polizei in den Mitgliedstaaten des Europarates: Brauchen wir einen neuen
Gesellschaftsvertrag?“
2.1. bekräftigt die Parlamentarische Versammlung, dass junge Menschen in ganz Europa zu den aktivsten
Verfechtern und kreativsten Gestaltern von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit
gehören. Sie setzen sich für eine inklusive Vision von Gerechtigkeit, Rechten und Teilhabe ein.
2.2. würdigt die Parlamentarische Versammlung die Kreativität, Widerstandsfähigkeit und
zivilgesellschaftliche Innovationskraft von Jugendorganisationen und Jugendbewegungen, die neue Formen
politischer Teilhabe vorantreiben. Dazu zählen partizipative Haushaltsplanung, Open Data-Civic Labs
[Open Data-Labors für zivilgesellschaftliche Innovation], Rahmen für Umweltgerechtigkeit und
gemeinwohlorientierte demokratische Bildung. Gleichzeitig gestalten sie die politische Partizipation
durch nicht institutionalisierte Formen direkter Aktionen wie Proteste, Petitionen, Boykotte,
Besetzungen und Online-Aktivismus neu;
2.3. äußert die Parlamentarische Versammlung ihre tiefe Besorgnis über die zunehmende Unterdrückung
junger Aktivisten und Jugendorganisationen in einigen Mitgliedstaaten. Dazu zählen politisch
motivierte Verhaftungen, die Kriminalisierung friedlicher Proteste, Schikanen, Überwachung und
Stigmatisierung;
2.4. betont die Parlamentarische Versammlung, dass Regierungen und Institutionen nicht mit Repression
oder Gleichgültigkeit auf das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen reagieren dürfen,
sondern mit Anerkennung, Schutz, Unterstützung und strukturellen Reformen.
3. Die Versammlung begrüßt die langjährige Arbeit des Europarats zur Förderung der Jugendbeteiligung durch
sein Co-Management-System, zu dem die Europäischen Jugendzentren und das Europäische Jugendwerk
gehören, sowie durch politische Rahmenwerke wie die Revidierte Europäischen Charta der Beteiligung der
Jugend am Leben der Gemeinde und der Region des Europarats.
4 Versammlungsdebatte vom 1. Oktober 2025 (33. Sitzung) (siehe Dok. 16239, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft,
Bildung und Medien, Berichterstatterin: Evgenia Kravchuk). Von der Versammlung am 1. Oktober 2025 verabschiedeter Text (33.
Sitzung). Siehe auch Empfehlung 2299 (2025).
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
4. Angesichts der jüngsten Entwicklungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates
nachdrücklich dazu auf,
4.1. die Menschenrechte und Grundfreiheiten junger Menschen zu schützen, indem sie
4.1.1. das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit für junge Menschen gemäß
den Artikeln 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5)
gewährleisten. Dabei sind administrative und politische Hindernisse zu beseitigen, die
Jugendorganisationen und -bewegungen unverhältnismäßig stark beeinträchtigen;
4.1.2. Rechtsvorschriften aufheben oder ändern, die friedliche Proteste unter Strafe stellen oder
ungerechtfertigt einschränken, einschließlich vager Bestimmungen zur öffentlichen Ordnung,
nationalen Sicherheit oder „Extremismus“, die häufig dazu genutzt werden, um kritische
Stimmen junger Menschen zum Schweigen zu bringen;
4.1.3. politisch motivierte Verhaftungen junger Aktivisten beenden und gewährleisten, dass
jeglicher Freiheitsentzug streng den gesetzlichen Standards entspricht. Zugleich ist der Zugang zu
Rechtsbeistand und Rechtsmitteln für Jugendliche, die wegen ihres bürgerschaftlichen
Engagements verfolgt werden, zu verbessern;
4.2. die Beteiligung junger Menschen an politischen Prozessen zu institutionalisieren, indem sie
4.2.1. eine sinnvolle Vertretung junger Menschen in gewählten Gremien wie nationalen
Parlamenten und Gemeinderäten gewährleisten. Dazu müssen wirksame und inklusive Strukturen und
Mechanismen zur Einbindung junger Menschen in die Politik und Entscheidungsfindung
unterstützt werden;
4.2.2. eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre in allen Mitgliedstaaten des Europarates in
Erwägung ziehen, um frühzeitige staatsbürgerliche Verantwortung und Inklusion zu fördern;
4.2.3. Wahllisten für mehrere Altersgruppen sowie Jugendquoten in politischen Parteien und
öffentlichen Institutionen einführen, um generationsübergreifende Ungleichgewichte
auszugleichen und die Solidarität zwischen den Generationen in der Regierungsführung zu fördern;
4.2.4. eine bedeutsame Jugendvertretung durch unabhängige und repräsentative Jugendräte zu
gewährleisten, die ermächtigt sind, entweder aus eigener Initiative oder auf Bitten der Behörden
im Hinblick auf politische Initiativen oder Fragen, die für Kinder und junge Menschen
relevant sind, Beratung anzubieten;
4.3. Jugendinitiativen und zivilgesellschaftliche Infrastrukturen zu fördern, indem sie
4.3.1. die Menschenrechte und Freiheiten junger Menschen schützen und das Recht auf friedliche
Versammlung und Vereinigungsfreiheit garantieren;
4.3.2. spezifische öffentliche Mittel für zivilgesellschaftliche Infrastrukturen für junge Menschen
bereitstellen. Dazu gehören sichere und inklusive Gemeindezentren, unabhängige Online-
Plattformen, Rechtsberatungsstellen und partizipative Räume, in denen sich junge Menschen
organisieren und zusammenarbeiten können;
4.3.3. Jugendmedien fördern und demokratische politische Bildung in die Lehrpläne der Schulen
einbeziehen. Dies sollte im Einklang mit der Charta zur Politischen Bildung und
Menschenrechtsbildung sowie dem Referenzrahmen des Europarats zu Kompetenzen für eine
demokratische Kultur erfolgen. So werden junge Menschen mit den Werten, Einstellungen,
Fähigkeiten und Kenntnissen ausgestattet, die sie benötigen, um sich am demokratischen Leben zu
beteiligen und Desinformation und Extremismus zu widerstehen;
4.3.4. die aktive Beteiligung junger Menschen und von Jugendorganisationen an den
Wiederaufbauprozessen nach Konflikten fördern und dabei ihr Potenzial würdigen, innovative
Lösungen beizusteuern, eine inklusive Regierungsführung zu fördern und die demokratische
Widerstandsfähigkeit in Gesellschaften zu stärken, die sich in einer Nachkonfliktsituation
befinden oder komplexe politische Übergangsprozesse durchlaufen. Besondere Aufmerksamkeit
sollte der Unterstützung junger Menschen in Ländern gewidmet werden, die sich in einem
Krieg oder in einer fragilen politischen Lage befinden. So lässt sich gewährleisten, dass ihre
Stimmen und Initiativen geschützt werden und in nationale sowie internationale
Wiederaufbaustrategien einbezogen werden;
4.4. strukturelle Hindernisse für die demokratische Teilhabe junger Menschen zu beseitigen, indem sie
4.4.1. die sozioökonomische Prekarität junger Menschen durch integrative Maßnahmen in den
Bereichen Wohnen, Beschäftigung und Bildung bekämpfen, die den Zusammenhang zwischen
wirtschaftlicher Marginalisierung und demokratischem Rückzug berücksichtigen;
4.4.2. die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Freizeitaktivitäten für Kinder und junge Menschen
in den Bereichen Jugendarbeit, Sport und Kultur verstärken als ein Mittel zur Förderung ihrer
persönlichen Entwicklung und sozialen Inklusion;
4.4.3. den Zugang zu freien, unabhängigen und pluralistischen Medien – auch in digitaler Form –
fördern, um sicherzustellen, dass junge Menschen Zugang zu vielfältigen
Informationsquellen haben und ihre Meinung frei äußern können;
4.4.4. die internationale und europäische Jugendzusammenarbeit sowie den Austausch zwischen
Jugendlichen fördern, als Mittel zum Aufbau einer grenzüberschreitenden demokratischen
Kultur, zur Förderung der Solidarität und zur Konfliktverhütung.
5. Die Versammlung fordert darüber hinaus eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zur
Aufrechterhaltung des zivilgesellschaftlichen Raums für junge Menschen. Konkret bedeutet dies Folgendes:
5.1. die Rolle des Europarats als wichtigste paneuropäische Triebkraft für die Entwicklung der
Jugendpolitik und -standards in Europa zu fördern sowie die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der zehnten
Konferenz der Minister für Jugendfragen des Europarats, die vom 8. bis zum 9. Oktober 2025 in
Valletta (Malta) stattfinden soll, weiterzuverfolgen;
5.2. die Europäische Union dazu anzuregen, Zielvorgaben für den zivilgesellschaftlichen Raum in
Erweiterungsprozesse und Finanzierungsrahmen zu integrieren, einschließlich spezifischer Indikatoren zu
den Rechten und der Teilhabe von Jugendlichen;
5.3. sich mit internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) abzustimmen, um den Zugang junger Menschen zu
Menschenrechten, Kapazitätsaufbau sowie Unterstützung von Jugendorganisationen und -bewegungen zu
verbessern und die bestehenden Mechanismen des Europarats zur Bekämpfung des schrumpfenden
zivilgesellschaftlichen Raums zu ergänzen;
5.4. Jugendliche aus der Diaspora und junge Flüchtlinge in Strategien zur demokratischen Teilhabe
einzubeziehen: Sie können sowohl in ihren Herkunftsländern als auch in den Aufnahmegesellschaften
zur demokratischen Entwicklung beitragen.
6. Die Versammlung verpflichtet sich,
6.1. die Beteiligung junger Menschen an ihrer Arbeit zu stärken, unter anderem durch die Aktivitäten von
Jugendberichterstattern, einen regelmäßigen Dialog mit Jugendorganisationen sowie geregelte
Beiträge des Jugendbeirats;
6.2. die Perspektiven junger Menschen in alle Ausschüsse und Berichte einzubeziehen, den
zivilgesellschaftlichen Raum für junge Menschen als ständiges demokratisches Anliegen zu behandeln und
Einschränkungen der Rechte junger Menschen mit derselben Dringlichkeit wie andere
Menschenrechtsverletzungen zu beobachten;
6.3. zu gewährleisten, dass das Präsidium und die Tagungen der Versammlung Plattformen für
Jugendperspektiven bieten, insbesondere für diejenigen, die in repressiven Kontexten leben;
6.4. den Austausch zwischen Abgeordneten und jugendlichen Aktivisten, Organisationen und
Jugendbewegungen zu fördern, unter anderem durch die Bereitstellung nachhaltiger, inklusiver und wirksamer
Mechanismen, einschließlich einer angemessenen Finanzierung.
7. Die Versammlung ermutigt alle relevanten Interessengruppen – darunter internationale Organisationen, die
Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und der Privatsektor –, mit Jugendorganisationen und
Jugendbewegungen zusammenzuarbeiten. Ziel ist es, gemeinsam demokratische Innovationen zu entwickeln, die Stimme
der Jugend in Entscheidungsprozessen zu stärken und in eine nachhaltige zivilgesellschaftliche Infrastruktur
zu investieren.
8. Der Schutz der Freiheiten junger Menschen, die Institutionalisierung ihrer Teilhabe und der Abbau
struktureller Barrieren sind demokratische Imperative. Jugendbewegungen dürfen daher nicht als Bedrohung,
sondern müssen als unverzichtbare Akteure beim Aufbau demokratischer Resilienz in Europa anerkannt werden.
Empfehlung 2300 (2025)5
Künstliche Intelligenz und Migration
1. Angesichts der rasanten Fortschritte der künstlichen Intelligenz (KI) in der Migrationssteuerung wie auch in
anderen Bereichen empfiehlt die Parlamentarische Versammlung dem Ministerkomitee, die Unterzeichnung,
Ratifizierung und Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates über künstliche Intelligenz und
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225) durch alle Mitgliedstaaten und andere
Staaten zu fördern.
2. Gemäß der Entschließung 2628 (2025) „Künstliche Intelligenz und Migration“ fordert die Versammlung das
Ministerkomitee nachdrücklich auf, eine Empfehlung auszuarbeiten. Diese soll den Mitgliedstaaten
Leitlinien für den Einsatz von KI in der Migrationssteuerung geben, worauf konkrete Maßnahmen folgen sollen,
die Transparenz, Rechenschaftspflicht und den Schutz der Menschenrechte in den Vordergrund stellen.
3. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass migrationsbezogene
politische Instrumente wirksame und durchsetzbare Schutzvorkehrungen enthalten. Darüber hinaus wird die
Erstellung eines Verhaltenskodexes für den Einsatz von KI in der Migrationssteuerung und in Verfahren, die
die Rechte von Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern betreffen, gefordert. Dieser Einsatz könnte Teil
der oben genannten Empfehlung sein.
4. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee des Europarates, Sensibilisierungsprogramme für
Ombudsstellen und Gleichstellungsgremien zu den Auswirkungen der KI auf die Migrationssteuerung zu planen.
Diese Aktivitäten sollen deren Fähigkeit zur Wahrung der Menschenrechte stärken. Für Migrationsbeamte,
Sachbearbeiter und Nichtregierungsorganisationen sollten ähnliche Sensibilisierungs- und
Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden. In dieser Hinsicht können das HELP-Programm (Human Rights Education
for Legal Professionals) des Europarates und das Programm „Digitales Europa“ der EU nützliche
Instrumente sein.
5. Die Versammlung empfiehlt, die Zusammenarbeit mit allen relevanten Gremien und Einrichtungen der
Europäischen Union sowie der Vereinten Nationen im Hinblick auf die Anwendung von KI in der
Migrationssteuerung zu intensivieren. Sie betont ferner die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen dem Europarat
und der Zivilgesellschaft in dieser Frage. Gerade bei der Ausarbeitung künftiger Instrumente wäre diese
Zusammenarbeit besonders wertvoll.
Entschließung 2628 (2025)6
Künstliche Intelligenz und Migration
1. Die Parlamentarische Versammlung würdigt das transformative Potenzial der künstlichen Intelligenz (KI) in
einer Reihe von Bereichen – auch in der Migrationssteuerung. KI-Systeme, die autonome Entscheidungen
treffen und komplexe Datenanalysen durchführen können, werden zunehmend in den Bereichen
Grenzüberwachung, Visabearbeitung, biometrische Identifizierung, Verarbeitung natürlicher Sprache und
Integrationsunterstützung eingesetzt. Diese Anwendungen sollen die Effizienz verbessern und den Zugang zu
Dienstleistungen für Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende erleichtern.
5 Versammlungsdebatte vom 3. Oktober 2025 (36. Sitzung) (siehe Dok. 16240, Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und
Vertriebene, Berichterstatter: Petri Honkonen). Von der Versammlung am 3. Oktober 2025 verabschiedeter Text (36. Sitzung).
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
6 Versammlungsdebatte vom 3. Oktober 2025 (36. Sitzung) (siehe Dok. 16240, Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und
Vertriebene, Berichterstatter: Petri Honkonen). Von der Versammlung am 3. Oktober 2025 verabschiedeter Text (36. Sitzung).
Siehe auch Empfehlung 2300 (2025).
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
2. Die Versammlung unterstreicht außerdem die Möglichkeiten, die durch einen verantwortlichen und
ethischen Einsatz von KI geschaffen werden. KI kann dazu beitragen, durch bessere Such- und
Rettungsoperationen Leben zu retten, mehrsprachige und zugängliche Informationen für Migranten und Flüchtlinge
bereitzustellen sowie ihre Integration durch die Förderung des Sprachenlernens, der Bildung und des Zugangs zu
den Arbeitsmärkten zu unterstützen. KI kann, wenn sie transparent, mit menschlicher Kontrolle und starken
Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte gestaltet wird, Innovation fördern, den
Verwaltungsaufwand reduzieren und das Vertrauen in die Institutionen stärken. Auf diese Weise kann KI die
Migrationssteuerung nicht nur effizienter, sondern auch humaner und inklusiver machen.
3. Die Versammlung betont jedoch, dass technologische Innovationen nicht zu Lasten der Grundrechte gehen
dürfen. Falsch angewendet, kann KI strukturelle Ungleichheiten verstärken, die Privatsphäre verletzen und
den Asylschutz untergraben. Die Versammlung wiederholt daher ihre Aufforderung an alle Mitgliedstaaten
des Europarates, das „Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz und
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ (SEV Nr. 225, im Folgenden „Rahmenübereinkommen über
KI“) zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Das Übereinkommen zielt darauf ab, die Weiterentwicklung und
den Einsatz von KI im Einklang mit den Menschenrechtsstandards zu gewährleisten und KI-Anwendungen,
die das Recht auf Asyl verletzen, wie in Artikel 5 festgelegt, ausdrücklich zu verbieten.
4. KI-gestützte Modernisierung muss so durchgeführt werden, dass gefährliche Auswirkungen und Risiken für
Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende – beispielsweise Diskriminierung und Voreingenommenheit –
minimiert werden. Zudem darf es nicht zu einer unbeabsichtigten Verstärkung bestehender Stereotypen oder
Vorurteile kommen. Die Staaten sollten vielmehr das Potenzial der KI nutzen, um ein integrativeres,
sichereres und humaneres Migrationssystem zu fördern.
5. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen, die KI auf Individualrechte und Freiheit haben kann, betont
die Versammlung, dass KI die menschliche Entscheidungsfindung in Migrations- und Asylverfahren zwar
unterstützen, aber nicht ersetzen sollte. Auch wenn KI durch die Verringerung des Risikos menschlicher
Fehler in einigen Fällen mehr Sicherheit und Effizienz bieten kann als menschliche Entscheidungsfindung
allein, sollte sie diese nicht vollständig ersetzen. Alle KI-Instrumente müssen transparent und
rechenschaftspflichtig sein, einer Aufsicht unterliegen und sich im Einklang mit wichtigen internationalen Instrumenten
in Übereinstimmung befinden, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), (im
Folgenden „Konvention“), das Abkommen der Vereinten Nationen von 1951 über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge und sein Protokoll von 1967 sowie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
6. Angesichts der Einstufung von KI im Zusammenhang mit Migration als Hochrisikotechnologie durch die
EU-Verordnung über künstliche Intelligenz betont die Versammlung die Notwendigkeit zusätzlicher
Schutzmaßnahmen. Der Einsatz von KI im Bereich Migration, Asyl und Grenzkontrolle darf nicht dazu führen,
dass internationale Verpflichtungen – insbesondere aus der Flüchtlingskonvention – umgangen werden.
Auch darf er nicht dazu dienen, gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu verstoßen oder sichere und
wirksame legale Wege in das Hoheitsgebiet eines Staates – einschließlich des Rechts auf internationalen
Schutz – zu verweigern.
7. Daher ist es wichtig, KI-Systeme vor ihrem Einsatz in Migrations- und Asylverfahren einer
Folgenabschätzung in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu unterziehen. Die Versammlung
empfiehlt die Anwendung der HUDERIA-Methode des Europarates, um Risiken – einschließlich
algorithmischer Verzerrungen und Verletzungen der Privatsphäre – zu identifizieren und zu mindern. Während des
gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen muss die Aufsicht durch unabhängige Bewertungen und
obligatorische Überprüfungen durch Menschen gewährleistet sein.
8. Die Versammlung fordert ein Verbot der Verwendung von KI-Tools, die automatisierte
Glaubwürdigkeitsbewertungen, Emotionserkennung oder Erstellung von Risikoprofilen auf Grundlage der Staatsangehörigkeit
oder ethnischen Zugehörigkeit durchführen. Diese Technologien sind wissenschaftlich nicht fundiert und
widersprechen den Artikeln 3 und 14 der Konvention.
9. Angesichts der entscheidenden Bedeutung von Datenschutz, Privatsphäre und Sicherheit bei der Nutzung
von KI in Asylverfahren betont die Versammlung, dass sensible Daten – darunter biometrische Daten,
Gesprächsprotokolle und Informationen über das Herkunftsland – gemäß der Datenschutzrichtlinie des Hohen
Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) durchgehend verschlüsselt werden müssen. Im
Falle einer Verfolgungsgefahr dürfen diese Daten nicht an das Herkunftsland weitergegeben werden.
10. Anwendungen von künstlicher Intelligenz in der Migrationssteuerung müssen daher Effizienzgewinne mit
einem strengen Schutz der Menschenrechte in allen Phasen der Migration in Einklang bringen. Spezifische
Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI im Migrationsbereich sind für jede einzelne Prozessphase
zu behandeln: von den Aktivitäten vor der Ausreise über die Durchreise und Ankunft bis hin zum Aufenthalt,
der Freizügigkeit, der vorübergehenden oder dauerhaften Rückkehr und der nachhaltigen (Wieder-)
Integration. Wie im Folgenden dargelegt, sollten sowohl Schutzmaßnahmen gegen Voreingenommenheit als auch
menschliche Aufsicht sowie die Gewährleistung der Würde von Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern
Vorrang haben.
11. Vor der Ausreise sollten KI-Tools, die bei der Überprüfung von Visa- und Asylanträgen eingesetzt werden,
einer Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte unterzogen werden. In Fällen, die als hochriskant
eingestuft werden, sollte eine manuelle Überprüfung durch Systeme wie das Europäische Reiseinformations-
und -genehmigungssystem (ETIAS) vorgesehen werden. Alle Überprüfungsinstrumente müssen transparent
sein und dürfen keine diskriminierenden Ergebnisse liefern. KI-gestützte Chatbots können Migranten,
Flüchtlingen und Asylbewerbern mehrsprachige Informationen in Echtzeit bereitstellen. Dazu müssen sie
jedoch ihren automatisierten Charakter offenlegen und ethische Standards einhalten, um die Verbreitung von
Fehlinformationen zu vermeiden.
12. Hinsichtlich der Arbeitsmigration über die entsprechenden Kanäle können KI-Tools eingesetzt werden, um
das Antragsverfahren für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen fairer und zugänglicher zu gestalten. KI
kann darüber hinaus dazu beitragen, ausbeuterische Einstellungspraktiken aufzudecken, indem sie
skrupellose Arbeitgeber identifiziert und die zuständigen Behörden alarmiert. KI-Tools, etwa Visumprüfer, sollten
auf Voreingenommenheit geprüft werden und transparente Ergebnisse liefern, die angefochten werden
können.
13. Die Versammlung fördert den ethischen Einsatz von KI zur Vorhersage klimabedingter Migration, indem
sie Umwelt- und sozioökonomische Daten analysiert. Damit soll die humanitäre Planung gemäß ihrer
Entschließung 2401 (2021) „Klima und Migration“ verbessert werden. KI-Tools wie die von der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) entwickelten können politischen Entscheidungsträgern ein klareres Bild
von klimabedingten Migrationsmustern vermitteln. Solche Prognosemodelle können die Grundlage für
proaktive Unterstützungsmaßnahmen bilden.
14. Ebenso kann KI dazu verwendet werden, Schmugglernetzwerke durch verantwortungsvolle Datenanalyse
zu identifizieren und zu zerschlagen.
15. Für die Übergangsphase betont die Versammlung die Notwendigkeit einer strengen Regulierung von
Technologien zur KI-Überwachung. Prädiktive Polizeiarbeit und biometrische Identifizierung dürfen nur im
unbedingt notwendigen und verhältnismäßigen Rahmen eingesetzt werden. Zudem müssen alle biometrischen
Daten verschlüsselt und der Zugriff darauf auf befugtes Personal beschränkt sein. Das
Rahmenübereinkommen des Europarates über KI beschränkt die biometrische Kategorisierung auf unbedingt notwendige und
verhältnismäßige Fälle. KI-Systeme wie das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) der
Europäischen Union, die Grenzbewegungen überwachen, müssen den Datenschutzgrundsätzen der IOM aus
dem Jahr 2023 entsprechen.
16. Überwachungstechnologien für Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende auf der Durchreise müssen im
Hinblick auf den Schutz ihrer Rechte reguliert werden. KI-gestützte Massenüberwachung, wie etwa der
Einsatz von Drohnen und Gesichtserkennung, sollte verboten werden. KI kann auf positive Weise zur
Unterstützung humanitärer Korridore eingesetzt werden, indem durch Konfliktkartierung sicherere Transitrouten
ermittelt werden.
17. Die Versammlung würdigt die wesentliche Rolle von eu-LISA (Europäische Agentur für das
Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts) sowie anderer EU-
Einrichtungen bei der Verwaltung migrationsbezogener Datenbanken, zu denen das Schengener
Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS) und Eurodac (das zentrale Fingerabdruck-
Identifizierungssystem der Europäischen Union) gehören. Eine Zusammenarbeit zwischen EU- und Nicht-EU-
Mitgliedstaaten des Europarates ist wichtig, um einheitliche Datenschutzstandards und die Einhaltung
humanitärer Verpflichtungen zu gewährleisten.
18. Die Versammlung drückt noch einmal ihre große Sorge und Trauer darüber aus, dass Migranten, Flüchtlinge
und Asylsuchende auf See sterben. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, KI-Technologien einzusetzen, um die
Such- und Rettungsfunktionen zu verbessern und die Würde der Verstorbenen zu wahren. Dabei sind die in
ihrer Entschließung 2569 (2024) ) „Aufruf zur Klärung des Schicksals vermisster Migrantinnen und
Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender“ sowie in ihrer Entschließung 2612 (2025) „Die Rettung des Lebens
von Migrantinnen und Migranten auf See und der Schutz ihrer Menschenrechte“ festgelegten Grundsätze zu
beachten.
19. KI kann bei der Ankunft eingesetzt werden, um individualisierte, faire und rechtskonforme Asylverfahren
zu unterstützen. Dabei ersetzt sie jedoch nie die Rolle der menschlichen Sachbearbeiter bei der Interaktion
und Entscheidungsfindung. KI-generierte Dokumente sollten in den Sprachen der Antragsteller sowie in
leicht verständlicher Sprache verfügbar sein.
20. Um eine gerechte Behandlung zu gewährleisten, sollten biometrische Systeme und
Spracherkennungsinstrumente regelmäßigen Bias-Audits unterzogen werden. Gesichtserkennungsinstrumente, wie sie
beispielsweise in intelligenten Grenztunneln eingesetzt werden, sollten demografischen Tests unterzogen werden, um
die Einhaltung der Nichtdiskriminierungsanforderungen zu gewährleisten und die EU-weiten Auditstandards
einzuhalten.
21. Um diskriminierende Proxies zu vermeiden, sollten KI-Systeme in der Asylbearbeitung auf verzerrte
Datensätze überprüft und korrigiert werden. KI-generierte Beweise müssen von Menschen überprüft werden,
die Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung haben. Der Einsatz von Tools zur Emotionserkennung oder
von Lügendetektoren sollte nicht vorgesehen sein. Vorhersagetools zur Bewertung der Fluchtgefahr dürfen
außerdem nicht als Rechtfertigung für eine Inhaftierung – insbesondere von Minderjährigen – herangezogen
werden. Vor der Einführung neuer Systeme sollten Folgenabschätzungen wie die HUDERIA-Methode
durchgeführt werden.
22. Während des Aufenthalts können gemäß der Entschließung 2502 (2023) der Versammlung „Integration von
Migranten und Flüchtlingen: Vorteile für alle Beteiligten“ durch den ethischen Einsatz von KI unterstützt
werden. KI kann dabei eine wichtige Rolle spielen, die Selbstständigkeit von Migranten, Flüchtlingen und
Asylsuchenden zu fördern und die Widerstandsfähigkeit der Aufnahmegesellschaften zu stärken.
Gemeinsam mit Flüchtlingsgemeinschaften und Nichtregierungsorganisationen können Instrumente entwickelt und
offline (z. B. über Telefon-Hotlines ohne Internetzugang) sowie über Sprachassistenten – um die digitale
Kluft zu überbrücken – zugänglich gemacht werden.
23. Bei der Arbeitsvermittlung sollten KI-Tools ethischen Kriterien wie der Einheit der Familie und der
kulturellen Passung Vorrang einräumen. Um eine Verstärkung der Segregation auf dem Arbeitsmarkt zu
vermeiden, die Frauen in Niedriglohnsektoren drängt, ist ein geschlechtersensibles Design unerlässlich.
Kontinuierliche Feedbackschleifen sollten dazu beitragen, Fehlbesetzungen zu korrigieren. Um Verzerrungen
aufzudecken und zu korrigieren, sind jährliche Audits der in den Bereichen Soziales und Wohnungswesen
eingesetzten KI-Systeme unerlässlich. Prädiktive Analytik kann eine gerechte Stadtplanung unterstützen und
dazu beitragen, Segregation zu verhindern und Innovation sowie Sicherheit in kulturell unterschiedlichen
Bevölkerungsgruppen zu fördern.
24. Die Versammlung fordert die Schaffung unabhängiger Aufsichtsgremien, wie des EU-Gremiums für
künstliche Intelligenz. Diesem sollten Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Rechts- und Technologieexperten
angehören. Das Gremium sollte die Umsetzung KI-gestützter Systeme im Bereich der Migration, des
Asylwesens und der Grenzkontrolle auf der Grundlage der Leitlinien des Hohen Flüchtlingskommissars der
Vereinten Nationen (UNHCR), des Rahmenübereinkommens des Europarats über künstliche Intelligenz und der
einschlägigen EU-Vorschriften überwachen.
25. Um die Anfechtung von KI-generierten Beweisen durch beschleunigte Rechtswege zu ermöglichen, müssen
ferner robuste Rechtsbehelfs- und Entschädigungsmechanismen zur Verfügung stehen. Die
Prozesskostenhilfe sollte auf Algorithmus bedingte Streitigkeiten ausgedehnt werden.
26. KI-Chatbots, die in Rückkehrhilfeprogrammen zum Einsatz kommen, sollten bei zirkulärer Migration und
Rückkehrphasen die Fairnessstandards einhalten, Nudging-Techniken vermeiden und unvoreingenommene
Informationen bereitstellen. Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende sollten die Kontrolle über ihre Daten
behalten und die Möglichkeit haben, Informationen nach Beendigung der Programme zu löschen oder zu
übertragen. Zudem sollten sie eine Garantie erhalten, dass biometrische Daten nicht an das Herkunftsland
weitergegeben werden. Besteht die Gefahr einer Verfolgung, muss die Weitergabe biometrischer Daten an
Herkunftsländer verboten werden. Die Sicherheit von Rückkehrzielen lässt sich mithilfe KI-basierter
Bewertungen der Umfeldbedingungen bestimmen.
27. Für eine nachhaltige Wiedereingliederung ist eine solide Überwachung nach der Rückkehr erforderlich. Die
Staaten sollten gemeinschaftsbezogene fundierte Folgenabschätzungen und ethische KI-Instrumente
einsetzen, um die Auswirkungen auf Beschäftigung, Wohnen und Wohlbefinden zu ermitteln. KI-Assistenten, die
offline zugänglich sind, müssen Migranten bei der Nutzung von Wiedereingliederungsdiensten unterstützen.
28. Im Einklang mit ihrer Entschließung 2343 (2020) „Gegen Diskriminierung durch den Einsatz künstlicher
Intelligenz“ unterstreicht die Versammlung die Bedeutung spezifischer Maßnahmen zur Verhinderung von
Diskriminierung und unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen auf Gruppen wie Frauen und
Minderheiten sowie die am stärksten benachteiligten und marginalisierten Personen, darunter Migranten,
Flüchtlinge und Asylsuchende.
29. Eine potenzielle Diskriminierung durch KI sollte bereits in der Entwurfsphase berücksichtigt werden. Die
Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende
vertreten, kann dabei sinnvoll sein, um Vertrauen und Zuverlässigkeit zu stärken. Sensibilisierungsmaßnahmen
und Schulungen für Asylbeamte, Nichtregierungsorganisationen sowie KI-Entwickler sollen den ethischen
Einsatz von KI fördern.
30. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zum Schutz vor dem Missbrauch von KI zur Verbreitung von
Desinformationen, zur Manipulation oder zu Cyberangriffen ergreifen, die Schwachstellen im Migrationsbereich
ausnutzen. Geopolitische Bedrohungen – darunter auch solche, die im Zusammenhang mit der Aggression
der Russischen Föderation gegen die Ukraine stehen – erfordern eine erhöhte Wachsamkeit und
Widerstandsfähigkeit im Hinblick auf die migrationspolitischen Rahmenbedingungen. Nur so lassen sich negative
Auswirkungen auf den gebotenen Schutz vermeiden.
31. Was das allgemeine Meinungsklima bei Migrationsfragen angeht, sollten die Staaten sicherstellen, dass KI-
gestützte Chatbots ethisch einwandfrei eingesetzt werden, um zugängliche, genaue und mehrsprachige
Informationen zu diesem Thema bereitzustellen. Zudem sollte gewährleistet werden, dass diese Tools nicht
dazu verwendet werden, Narrative oder Asylentscheidungen zu manipulieren. Auch bei der Entwicklung
von Chatbots ist ein partizipativer Ansatz zu bevorzugen.
32. Zur Unterstützung der oben genannten Maßnahmen ist es unerlässlich, alle öffentlichen und privaten Akteure
– insbesondere Behörden und Beamte, Entwickler sowie kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups im
Bereich der KI – für den Einsatz von KI in der Migrationssteuerung zu sensibilisieren und ihre Kapazitäten
auszubauen. Dabei sind die einschlägigen Rechtsrahmen und die praktische Umsetzung zugrunde zu legen.
Entschließung 2616 (2025)7
Die Parlamentarische Versammlung sollte Kasachstan bei der Fortsetzung seiner demokratischen
Reformen unterstützen
1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 1506 (2006) „Die Außenbeziehungen
des Europarates“ und bekräftigt erneut ihr Bekenntnis zur Stärkung der Rolle des Europarates bei der
Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte über seine Grenzen
hinaus, insbesondere in benachbarten Regionen, als einem wesentlichen Beitrag zu Sicherheit, Stabilität und
Entwicklung.
2. Die Versammlung verweist auf ihre Entschließungen 1526 (2006) „Die Lage in Kasachstan und seine
Beziehungen zum Europarat“ sowie 2193 (2017) „Die Beziehungen des Europarates zu Kasachstan“ und
bekräftigt erneut, dass aus ihrer Sicht Kasachstan eine der Säulen der Stabilität im euroasiatischen Raum
darstellt. Diese Rolle hat in dem zunehmend angespannten geopolitischen Umfeld, das nach dem nicht
provozierten Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine entstanden ist, eine besondere Bedeutung
erlangt. Sie nimmt darüber hinaus Kasachstans wachsendes internationales Profil zur Kenntnis, das durch
seine strategische geographische Lage und seine ausgewogene Außenpolitik unterstützt wird, und begrüßt
Kasachstans Beiträge zur internationalen Diplomatie.
7 Versammlungsdebatte vom 30. September 2025 (31. Sitzung) (siehe Dok. 16245, Bericht des Ausschusses für Politische
Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatter: Zsolt Németh). Von der Versammlung am 30. September 2025 (31. Sitzung) verabschiedeter Text.
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
3. Die Versammlung bekräftigt erneut ihre Verpflichtung im Hinblick auf das Kooperationsabkommen mit dem
Parlament Kasachstans, das in den vergangenen zwei Jahrzehnten als ein Eckpfeiler zur Verbesserung des
interparlamentarischen Dialogs und zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen dem
Europarat und Kasachstan gedient hat. Sie begrüßt das Bekenntnis des Parlaments Kasachstans zur
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des strukturierten Dialogs mit der Versammlung, das in der gemeinsamen
Erklärung des Präsidenten der Versammlung und des Präsidenten des Senats des Parlaments Kasachstans
anlässlich des 20. Jahrestages des Abkommens hervorgehoben wurde.
4. Die Versammlung begrüßt des Weiteren das Bekenntnis der politischen Führung Kasachstans zum
demokratischen Wandel des Landes und nimmt die seit 2019 vorgenommenen Verfassungs- und
Gesetzesreformen positiv zur Kenntnis. Sie lobt Kasachstan insbesondere für die Abschaffung der Todesstrafe im Jahr
2022, was eine der wichtigsten Forderungen der Versammlung seit Beginn der Herstellung ihrer
Beziehungen zum Parlament Kasachstans war. Gleichzeitig verurteilt die Versammlung die Tatsache, dass Kasachstan
glaubwürdigen Berichten zufolge vor kurzem in kommerziellem Umfang Internetzensur- und
Überwachungsinfrastrukturen von China erworben und eingesetzt hat, was die freie Meinungsäußerung und die
digitalen Rechte stark einschränkt. Diese Systeme beinhalten Berichten zufolge eine Deep-Packet-Inspection,
eine Echtzeit-Teilnehmerüberwachung, Webseiten- und Anwendungsfilterung, regionale Traffic-Kontrolle,
Drosselung und Sperrung des Internets, das Aufspüren virtueller privater Netzwerke (VPN) sowie die
Fähigkeit, Einzelpersonen auf der Grundlage ihrer Aktivitäten im Internet gezielt anzugreifen – Fähigkeiten,
die Forscher als „erschreckend“ und als einen legitimen, rechtmäßigen Überwachungsrahmen bei weitem
übersteigend charakterisiert haben.
5. Die Versammlung begrüßt die umfassende Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und dem Europarat im
Rahmen der Prioritäten für die Nachbarschaftskooperation, der ein wertvolles Instrument für die
Angleichung der kasachischen Gesetzgebung an die Normen des Europarates ist. Gleichzeitig erwartet die
Versammlung greifbare Fortschritte bei der Justizreform, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Förderung
der Menschenrechte sowie Unterstützung einer demokratischen Staatsführung, u.a. durch die
Zusammenarbeit mit der Versammlung, sowie insbesondere die Freilassung von 39 politischen Gefangenen –
Einzelpersonen, die aufgrund ihrer Beteiligung an friedlichen Protesten, zivilgesellschaftlichen Aktivitäten und
Antikorruptionsaktivitäten, Veröffentlichungen in den sozialen Medien oder aufgrund ihrer Unterstützung
friedlicher Oppositionsbewegungen gezielt angegriffen wurden; die Einhaltung der Verpflichtungen zur
Gewährleistung der Freiheit der politischen Vereinigung und zur Beendigung der nationalen und
grenzüberschreitenden Verfolgung von Vertreterinnen und Vertretern der friedlichen politischen Oppositionsbewegungen
„Demokratische Wahl Kasachstans“, „Köşe Partiyası“ und „Alga Kasachstan“, woran in den
Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2022 über die Lage in Kasachstan und vom 17. Januar
2024 über die Strategie der Europäischen Union für Zentralasien erinnert wurde.
6. Die Versammlung begrüßt ausdrücklich die Tatsache, dass Kasachstan einer zunehmenden Zahl von
Übereinkommen und Instrumenten des Europarates beigetreten ist und beantragt hat, weiteren Übereinkommen
und Instrumenten beizutreten. Die Versammlung hat insbesondere den Antrag Kasachstans auf eine
zweijährige Verlängerung der Einladung zum Beitritt zum Übereinkommen des Europarates über die Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV Nr. 210, „Istanbul-Konvention“)
zur Kenntnis genommen, der das ausdrückliche Ziel hat, seine Gesetzgebung weiter anzugleichen und dem
Übereinkommen danach beizutreten. Die Versammlung ist entschlossen, diese Frage zu gegebener Zeit
weiterzuverfolgen.
7. Die Versammlung erinnert daran, dass das Kooperationsabkommen mit dem Parlament Kasachstans aus dem
Jahr 2004 das Bekenntnis zu den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit
und den Grundfreiheiten beinhaltete. Die Versammlung bringt ihre große Besorgnis zum Ausdruck
angesichts der beharrlichen Weigerung des Justizministeriums, die friedliche Oppositionspartei „Alga
Kasachstan“ zum fünfundzwanzigsten Mal zu registrieren, und verurteilt die Kriminalisierung der Anwerbung von
Mitteln für Wahlkampagnen der Opposition sowie die Nutzung von finanziellen Maßnahmen und
Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung als Waffe, um den Zugang von Kritikern zu grundlegenden
Dienstleistungen und Beschäftigung zu beschränken. Die Versammlung ruft zur umfassenden Rehabilitierung und
unverzüglichen Freilassung von inhaftierten Oppositionsführern wie Marat Zhylanbaew, Askar Sembai, Asylbek
Zhamuratow, Aidar Syzdykow, Asanali Sujubaew und des Journalisten Duman Mukhammetkarim auf, die
für die Inanspruchnahme ihrer zivilen Rechte, einschließlich der Aufdeckung von Kasachstans
Unterstützung bei der Umgehung von gegen die Russische Föderation verhängte Sanktionen, zu Freiheitsstrafen von
fünf bis zehn Jahren verurteilt wurden. Die Versammlung verurteilt außerdem das Fehlen unabhängiger
Ermittlungen zur Ermordung im Ausland des oppositionellen Journalisten und politischen Flüchtlings Aidos
Sadykow sowie das gewalttätige Vorgehen gegen Protestierende im Januar 2022, die unklare Rolle einer
externen Intervention auf entsprechende Bitte von Präsident Tokajew an Präsident Putin und den
anschließenden Befehl, ohne Vorwarnung zu schießen. Die Versammlung ruft zur Beendigung dieser Praktiken auf
und fordert nachdrücklich die unverzügliche Einstellung aller Formen von Belästigung und Einschüchterung
gegen die Menschenrechtsaktivistin Baqytschan Töreghoschina, und zwar unter vollständiger Einhaltung
von Kasachstans internationalen Verpflichtungen im Hinblick auf politische Teilhabe und Grundfreiheiten.
8. Die Versammlung hält unverändert an einer Zusammenarbeit mit Kasachstan fest, die auf gemeinsamen
Werten basiert, und ist entschlossen, Kasachstan bei der Fortsetzung seiner demokratischen Reformen zu
unterstützen. Diese Unterstützung sollte strategisch und prinzipientreu sein und Kasachstan bestärken, mit
der Umsetzung von Reformen fortzufahren und Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu erkunden.
9. Die Versammlung ruft das Parlament Kasachstans daher auf,
9.1. seine gestärkte Position im institutionellen Rahmen des Landes – ein positives Ergebnis der jüngsten
Verfassungsreformen – zu nutzen, um den Demokratisierungsprozess in Kasachstan voranzutreiben;
9.2. die Regierung Kasachstans aufzufordern, die Teilnahme des Landes am europäischen Rechtsraum
auszuweiten und den maßgeblichen Übereinkommen des Europarates, die Nichtmitgliedstaaten
offenstehen, beizutreten, und insbesondere
9.2.1. die Fortschritte im Hinblick auf die Ratifizierung der Istanbul-Konvention zu beschleunigen;
9.2.2 zu erwägen, der internationalen Kooperationsgruppe des Europarates zu Drogen und Sucht
(Pompidou-Gruppe) beizutreten;
9.3. seine Teilnahme an der Arbeit der Versammlung und ihrer Ausschüsse zu verstärken.
10. Die Versammlung ruft die Regierung Kasachstans auf,
10.1. ihre Reformagenda fortzusetzen und politische Verpflichtungen in nachhaltige, transparente und
messbare Fortschritte umzuwandeln;
10.2. das Fachwissen und die verfügbaren Instrumente im Rahmen der Prioritäten für die
Nachbarschaftskooperation des Europarates umfassend zu nutzen, insbesondere in den vor kurzem erweiterten
Bereichen Justizreform, Korruptionsbekämpfung, Schutz der Menschenrechte und demokratische
Staatsführung.
11. Die Versammlung fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf,
11.1. die Bedeutung des offenen öffentlichen Diskurses und konstruktiver Kritik in einer demokratischen
Gesellschaft anzuerkennen, echten politischen Pluralismus zu fördern und konstruktiven politischen
Wettbewerb und konstruktive politische Teilhabe zu gewährleisten;
11.2. ein pluralistisches und unabhängiges Medienumfeld zu gewährleisten und unverhältnismäßige
Einschränkungen für den unabhängigen Journalismus und die Zivilgesellschaft zu vermeiden,
beispielsweise durch die Beseitigung rechtlicher und administrativer Hürden, die sie in ihrer Tätigkeit
behindern;
11.3. sich an die internationalen Menschenrechtsnormen anzupassen, indem sie gewährleisten, dass ihre
nationale Gesetzgebung, Politik und Verfahren diesen Normen Rechnung tragen, und indem sie die
Ansichten und Empfehlungen nationaler und internationaler Menschenrechtsorgane, einschließlich
des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, berücksichtigen und deren Empfehlungen
vollständig umsetzen;
11.4. Reformen voranzutreiben, die auf die Stärkung der Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der
Justiz und auf die Verbesserung des Zugangs zum Rechtssystem und des Rechts auf ein faires Verfahren
abzielen;
11.5. umfassende Rechenschaftspflicht für frühere Menschenrechtsverletzungen zu gewährleisten,
einschließlich derer, die im Zusammenhang mit den Ereignissen vom Januar 2022 stehen, und den Schutz
vor Folter und Misshandlung in allen Orten der Inhaftierung zu verstärken.
12. Die Versammlung fordert die Regierung Kasachstans auf,
12.1. ihr konstruktives Engagement im Hinblick auf den Europarat und andere internationale Organe auf
dem Gebiet des Schutzes von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit fortzusetzen und
ihre Anstrengungen zur Bewältigung der angesprochenen Probleme zu intensivieren;
12.2. aufbauend auf Kasachstans aktiver Teilnahme an der internationalen Diplomatie den Dialog, die
regionale Stabilität und die Zusammenarbeit gemäß den internationalen Normen und den Werten des
Europarates zu unterstützen. Dies schließt das entschlossene Bekenntnis zur Erhaltung und Stärkung der
grundlegenden Prinzipien wie der Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen
Integrität von Staaten, die Nichtanwendung von Gewalt oder Gewaltandrohungen sowie die friedliche
Lösung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen Ländern ein;
12.3. ihre Unterstützung für eine friedliche Lösung des nicht provozierten Angriffskriegs gegen die Ukraine
weiterzuführen, geleitet von den Grundsätzen des Völkerrechts, der Souveränität und der territorialen
Integrität, und zu erwägen, sich den internationalen Bemühungen anzuschließen, die auf die
Entwicklung eines umfassenden Ansatzes für die Rechenschaftspflicht abzielen, um Gerechtigkeit für die
Opfer zu gewährleisten und das Völkerrecht zu stärken.
13. Die Versammlung sollte die Lage in Kasachstan und die Einhaltung der Werte des Europarates durch
Kasachstan regelmäßig bewerten und unterstreicht, dass eine positive Bewertung von spürbaren Fortschritten
bei der Reformagenda abhängig gemacht werden muss.
Entschließung 2617 (2025)8
Die Einhaltung der Mitgliedschaftsverpflichtungen gegenüber dem Europarat durch Ungarn
1. Ungarn trat dem Europarat am 6. November 1990 bei. Im Rahmen seines Beitritts verpflichtete sich Ungarn,
die Pflichten betreffend eine pluralistische Demokratie, den Vorrang des Rechts und die Menschenrechte zu
achten, die nach Artikel 3 der Satzung des Europarates (SEV Nr. 1) allen Mitgliedstaaten obliegen. Die
Parlamentarische Versammlung hat die Einhaltung der Mitgliedschaftsverpflichtungen gegenüber dem
Europarat durch Ungarn seit 2013 genau verfolgt. In Entschließung 2460 (2022) beschloss die Versammlung
angesichts seit langem bestehender Bedenken im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, ein
Überwachungsverfahren in Bezug auf Ungarn zu eröffnen.
2. Seit dieser Entschließung hat der Ausschuss für die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen der
Mitgliedstaaten des Europarates (Überwachungsausschuss) fünf Stellungnahmen bei der Europäischen
Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) beantragt. Diese Stellungnahmen beziehen sich
auf die Einrichtung eines Amts für den Schutz der Souveränität, Justizreformen, die Wahlrechtsreform sowie
einen Gesetzesentwurf über die Transparenz des öffentlichen Lebens. Die Vorsitzende des Ausschusses für
Gleichstellung und Diskriminierung stellte einen Antrag in Bezug auf die Vereinbarkeit der 15. Änderung
des Grundgesetzes mit den internationalen Menschenrechtsnormen. Die Versammlung begrüßt die
Verabschiedung der Gesetzesreform von 2023, die die Unabhängigkeit der Justiz verbesserte und die
Selbstverwaltung des Justizwesens stärkte. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission
und Entschließung 2460 (2022) der Versammlung. Sie betont, dass die ungarische Regierung das Urteil im
Fall Baka vs. Ungarn vollständig umsetzen und die freie Meinungsäußerung der Richter zu Fragen von
öffentlichem Interesse, die die Justiz betreffen, umfassend garantieren muss. Sie fordert die ungarische
Regierung auf, strukturelle Lösungen für die Indexierung des Grundgehalts für Richter zu prüfen, um ihre
Unabhängigkeit von politischem Druck weiterhin zu garantieren.
3. Die Versammlung ist ernsthaft besorgt über die mangelnden Fortschritte und Verschlechterung der Lage in
einigen Bereichen im Hinblick auf eine beträchtliche Zahl der in Entschließung 2460 (2022) niedergelegten
Empfehlungen.
8 Versammlungsdebatte am 30. September 2025 (31. Sitzung) (siehe Dok. 16249, Bericht des Ausschusses für die Einhaltung der von den
Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss), Ko-Berichterstatter: Eerik-Niiles Kross
und George Papandreou). Von der Versammlung am 30. September 2025 (31. Sitzung) verabschiedeter Text.
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
4. Im Bereich des Verfassungsrechts verweist die Versammlung auf Entschließung 1941 (2013) und bekräftigt
erneut ihre Sorge über die Verschlechterung der wechselseitigen demokratischen Kontrolle sowie die
Instrumentalisierung der Verfassungsnormen, des Grundgesetzes und der grundlegenden Gesetze, wodurch die
politischen Präferenzen der Regierungspartei zementiert werden sollen. Die Versammlung fordert Ungarn
auf sicherzustellen, dass Ernennungen des Parlaments für Positionen im Verfassungsgericht, zu hohen
juristischen Positionen und zu Kontrollinstanzen im Einklang mit den Stellungnahmen und Berichten der
Venedig-Kommission, insbesondere im Zusammenhang mit qualifizierten Mehrheiten und Mechanismen zur
Verhinderung einer politischen Lähmung, ungeachtet der politischen Zugehörigkeit des Bewerbers oder der
Bewerberin vorgenommen werden.
5. Die Versammlung nimmt die Bedenken in Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren zur Kenntnis,
insbesondere im Hinblick auf seine Transparenz, die Effektivität öffentlicher Konsultationen zu Gesetzesentwürfen
und die Rolle der Opposition im Parlament. Die Versammlung ist zutiefst besorgt, dass Ungarn sich seit
2020 unter einer Sonderrechtsordnung befindet, die es der Regierung ermöglicht, Notverordnungen zu
erlassen, die allgemeine Gesetze außer Kraft setzen und die parlamentarische Kontrolle und das System der
wechselseitigen Kontrolle weiter aushöhlen. Die Versammlung fordert die ungarische Regierung nachdrücklich
auf, dieser Sonderrechtsordnung für einen „Gefahrenzustand“ vor den nächsten Wahlen ein Ende zu setzen.
6. In Bezug auf die Wahlen verweist die Versammlung auf ihre Entschließung 2460 (2022), in der sie zu dem
Schluss kam, dass das aktuelle Wahlgesetz keine gleichen Voraussetzungen für alle sicherstellt, was faire
Wahlen begünstigen würde. Mehrere aufeinanderfolgende Reformen haben die Verzerrung zwischen der
Anzahl der erhaltenen Stimmen und der Anzahl der zugewiesenen Sitze weiter verschärft. Obwohl Ungarns
gemischtes System ursprünglich darauf ausgelegt war, Mehrheitsprinzip und Proportionalität miteinander
auszugleichen, haben die Reformen die dominierenden Parteien begünstigt, weshalb die Wahlsiege von
Fidesz bei jeder Wahl seit 2014 zu einer verfassungsmäßigen Zweidrittelmehrheit geführt haben. Die
Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass die letzte Wahlrechtsreform laut der Stellungnahme der Venedig-
Kommission zu Gesetz LXXIX aus dem Jahr 2024, mit dem bestimmte Gesetze im Zusammenhang mit den
Wahlen geändert wurden, diese Bedenken nicht ausgeräumt hat.
7. Die Versammlung stimmt mit der Venedig-Kommission überein und ruft zu einer vollständigen
Überarbeitung der Wahlgesetzgebung nach den Wahlen 2026 auf der Grundlage einer umfassenden Konsultation der
wichtigsten politischen Parteien, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft auf. Eine
derartige Reform sollte
7.1. die hervorragenden Empfehlungen der Venedig-Kommission und des Büros für demokratische
Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) in Bezug auf die Festlegung der Wahlkreisgrenzen
berücksichtigen;
7.2. die Anzahl der Einzelwahlkreise und der Kreise, in denen jede Partei einen Kandidaten benennen
muss, reduzieren;
7.3. die Transparenz der Parteien- und Wahlkampffinanzierung, auch auf Social Media, verbessern und
eine konsequente und politisch unabhängige Durchsetzung der Bestimmungen für die politische
Finanzierung, auch durch den Staatlichen Rechnungshof, gewährleisten;
7.4. das System für die Minderheitenvertretung im Parlament gemäß dem Urteil des Gerichtshofs im Fall
Bakirdizi und E.C. vs. Ungarn reformieren und die effektive Teilhabe von Menschen, die allen
nationalen Minderheiten angehören, an den politischen Entscheidungsprozessen und gewählten Organen
auf nationaler Ebene sicherstellen.
8. Im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung ist der fehlende politische Wille, Korruption auf höchster Ebene
zu bekämpfen, zutiefst beunruhigend. Die Versammlung ruft die ungarische Regierung auf, unverzüglich die
Veröffentlichung der Berichte der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) über die Beurteilung der
Befolgung der Empfehlungen im Hinblick auf die Korruptionsprävention in Top-Führungskräftefunktionen
und in Bezug auf die Mitglieder des Parlaments, die Richter und Staatsanwälte zu autorisieren, um die
unabhängigen Institutionen für Korruptionsbekämpfung zu stärken und transparente öffentliche
Beschaffungsverfahren zu gewährleisten.
9. Die Versammlung ruft Ungarn auf, die öffentliche Kontrolle über die „Stiftungen zur Verwaltung von
Vermögenswerten im öffentlichen Interesse“ (KEKVAs) sicherzustellen und zu diesem Zweck eine transparente
Leitung, parlamentarische Kontrolle und Rechenschaftspflicht für alle öffentlichen Güter und Mittel, die von
diesen Körperschaften verwaltet werden, zu gewährleisten.
10. Im Medienbereich wiederholt die Versammlung ihre Bedenken im Hinblick auf die Konzentration des
Medieneigentums, den fehlenden Medienpluralismus und den politischen Einfluss auf die Medieninhalte. Die
Versammlung ruft die ungarische Regierung auf, die funktionelle Unabhängigkeit des Medienrates zu
stärken, indem sie die Amtszeit des Präsidenten / der Präsidentin der Medienbehörde verkürzt und einige
seiner/ihrer Ernennungsbefugnisse abschafft. Sie ruft die ungarische Regierung außerdem auf, die Umsetzung
eines offeneren und pluralistischeren Verfahrens zur Ernennung der Mitglieder des Medienrates zu erwägen,
beispielsweise indem sie zivilgesellschaftlichen Gruppen ermöglicht, sich am Nominierungsprozess zu
beteiligen. In Anbetracht der extrem bedeutenden Rolle des Staates und von staatseigenen Unternehmen auf
dem Markt für Medienwerbung, durch den sie beträchtliche staatliche Ressourcen an regierungsnahe Medien
leiten, fordert die Versammlung die Regierung auf sicherzustellen, dass die Verbreitung dieser Werbung fair
und transparent ist, auch in den sozialen Medien.
11. Im Hinblick auf die Zivilgesellschaft ist die Versammlung zutiefst besorgt über eine Folge von Maßnahmen,
mit denen die Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien zum Schweigen gebracht
werden sollen. Die Versammlung erinnert daran, dass die Zivilgesellschaft, wie in den Demokratie-Grundsätzen
von Reykjavik dargelegt, eine Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie sowie ein sicheres und
förderliches Umfeld ist, in dem zivilgesellschaftliche Akteure und Menschenrechtsaktivistinnen und -
aktivisten ungehindert und frei von Unsicherheit und Gewalt tätig sein können. Zur Gewährleistung eines
entsprechenden Umfelds fordert die Versammlung Ungarn auf, das Amt für den Schutz der Souveränität
abzuschaffen und den Gesetzesentwurf über die Transparenz des öffentlichen Lebens gemäß den Empfehlungen
der Venedig-Kommission zu ändern.
12. Die Versammlung bekundet ihre Bereitschaft, den konstruktiven Dialog und die enge Zusammenarbeit mit
der ungarischen Regierung im Rahmen des Überwachungsverfahrens fortzusetzen, um die Umsetzung der
vorliegenden Empfehlungen zu unterstützen, und freut sich auf eine fruchtbare Zusammenarbeit, die
Ungarns Verpflichtung im Hinblick auf die Werte und Normen des Europarates bekräftigen wird.
Entschließung 2618 (2025)9
Journalists Matter: Die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Befreiung der von der Russischen
Föderation gefangengehaltenen ukrainischen Journalisten zu intensivieren
1. Die Parlamentarische Versammlung bedauert die schwierigen Bedingungen, unter denen Journalisten und
Medienschaffende in Kriegszeiten arbeiten müssen. In allzu vielen Fällen müssen diese Personen erhebliche
Opfer bringen und lebensgefährliche Schritte unternehmen, um in Konfliktzeiten zuverlässige Informationen
zu liefern.
2. Der andauernde Angriffskrieg gegen die Ukraine ist ein dramatischer Beweis für die Bedeutung und die
Schwierigkeit ihrer Mission.
3. Seit Beginn des umfassenden Angriffskriegs im Februar 2022 wurden über 800 von der Russischen
Föderation begangene Verbrechen gegen Medien und Medienmitarbeitende dokumentiert. Seit dem 24. Februar
2022 hat die Russische Föderation 108 Medienmitarbeitende getötet. 12 von ihnen starben bei ihrer
Berichterstattung, 96 wurden als Kombattanten getötet oder sind durch russischen Beschuss oder Folter ums Leben
gekommen. Obwohl sie sich als Medienmitarbeitende ausweisen können, werden sie manchmal absichtlich
ins Visier des Militärfeuers genommen. Zunehmend sind investigative Journalisten gezielten Angriffen
ausgesetzt – sowohl physisch als auch online. Weitere Anlässe zur Sorge sind Cyberangriffe, Verletzungen der
Vertraulichkeit von Quellen und Einschränkungen des Zugangs zu Informationen.
9 Versammlungsdebatte vom 1. Oktober 2025 (32. Sitzung) (siehe Dok. 16237, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung
und Medien, Berichterstatterin: Evgenia Kravchuk, sowie Dok. 16251, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatterin: Nadejda Iordanova). Von der Versammlung am 1. Oktober 2025 (32. Sitzung) verabschiedeter Text.
Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung.
4. Die Russische Föderation hat Medienunternehmen ins Visier genommen und Fernsehsender in mindestens
neun ukrainischen Regionen angegriffen. Dabei wurden die Redaktionsräume des staatlichen ukrainischen
Auslandsrundfunks, von Channel 5 und anderen Medienunternehmen erheblich zerstört.
5. Diese Situation überrascht nicht, denn der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist auch ein Krieg gegen
die Wahrheit. Daher werden freie Medien und Journalisten vom Angreiferstaat als Feinde behandelt: Er will
nicht, dass die Welt von den von ihm begangenen Gräueltaten erfährt.
6. Mindestens 26 Medienfachleute und Journalisten sind widerrechtlich ihrer Freiheit beraubt worden und
werden als zivile Häftlinge in der Russischen Föderation sowie in den vorübergehend besetzten Gebieten der
Ukraine festgehalten. Dort müssen sie mit erfundenen Strafanzeigen, Verletzungen ihrer Grundrechte, Folter
und sogar dem Tod rechnen. Der Verbleib mehrerer ukrainischer Journalisten ist weiterhin unbekannt. Je
nach ihrer Situation könnte es sich dabei nach internationalem Recht um Fälle von Verschleppung handeln.
Es ist äußerst besorgniserregend, dass die Zahl der getöteten Journalisten steigt.
7. Die systematische Entführung und Misshandlung von professionellen Journalisten und sogenannten
Bürgerjournalisten begann mit der Besetzung der Krim durch die Russische Föderation im Jahr 2014. Einige dieser
Journalisten befinden sich seitdem, also seit fast zehn Jahren, in russischer Gefangenschaft.
8. Die Versammlung erinnert daran, dass die Russische Föderation nach dem humanitären Völkerrecht und den
internationalen Menschenrechtsnormen an ihre Verpflichtungen gebunden ist. Journalisten, die in Gebieten
bewaffneter Konflikte arbeiten, sind Zivilisten und somit durch das humanitäre Völkerrecht geschützt,
solange sie nichts tun, wodurch ihr rechtlicher Status beeinträchtigt werden könnte.
9. Die Versammlung betont, dass der Prozess zur Herstellung eines nachhaltigen und gerechten Friedens in der
Ukraine eine humanitäre Komponente umfassen muss. Dazu gehört insbesondere die bedingungslose
Freilassung aller zivilen Gefangenen.
10. Angesichts der Missachtung des Völkerrechts durch das derzeitige russische Regime besteht derzeit die
einzige Möglichkeit, die Freilassung und Rückkehr der widerrechtlich inhaftierten Journalisten in die Ukraine
sicherzustellen, darin, jeden verfügbaren politischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf die
Russische Föderation auszuüben.
11. Dies ist eine wesentliche Rolle, die alle Mitgliedstaaten des Europarates spielen können und müssen. Darüber
hinaus können in dieser Hinsicht das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie internationale
Organisationen, denen die Russische Föderation angehört – insbesondere die Vereinten Nationen und die
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) – eine wichtige Rolle spielen.
12. Mit seiner Kampagne „Journalists Matter“ möchte der Europarat auf die Situation der von der Russischen
Föderation rechtswidrig inhaftierten ukrainischen Journalisten aufmerksam machen. Diese
Sensibilisierungsbemühungen könnten durch internationale und lokale Journalistenverbände intensiviert werden. Diese
Plattform könnte darüber hinaus zur Förderung des Schutzes des Journalismus und der Sicherheit von
Journalisten Druck auf die russischen Behörden ausüben. Sie könnte Warnmeldungen über schwerwiegende
Bedrohungen sammeln und überprüfen, offizielle Antworten verlangen und diese der Öffentlichkeit melden.
13. Personen, die für Verbrechen gegen Journalisten verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen
werden. Die Versammlung verurteilt insbesondere das Schicksal der ukrainischen Journalistin Victoria
Roshchyna, die gefoltert wurde und unter unbeschreiblichen Umständen starb, nachdem sie mehr als ein Jahr in
russischer Haft verbracht hatte.
14. Die Versammlung begrüßt, dass kürzlich drei ukrainische Journalisten freigelassen wurden: Vladyslav
Yesypenko war seit März 2021 rechtswidrig in der Russischen Föderation inhaftiert, nachdem er auf der Krim
entführt worden war. Dmytro Khyliuk wurde im März 2022 in Kozarovychi in der Region Kiew
festgenommen und Mark Kaliush im August 2023 in Melitopol in der Region Saporischschja. Ihre Rückkehr nach
Hause macht deutlich, wie wichtig es ist, dass die internationale Gemeinschaft Druck auf autoritäre Regime
ausübt, damit diese die Grundrechte von Zivilisten – darunter auch Journalisten – achten. Die Versammlung
bekundet diesen Journalisten sowie allen anderen, die weiterhin unrechtmäßig inhaftiert sind, ihre aufrichtige
Unterstützung.
15. Schließlich betont die Versammlung die Notwendigkeit, den Opfern der Verbrechen Russlands –
insbesondere derjenigen Verbrechen, die Journalisten und die Medieninfrastruktur betreffen – Wiedergutmachung zu
leisten.
16. Vor diesem Hintergrund fordert die Versammlung die Russische Föderation auf:
16.1. alle laufenden Verstöße gegen das Völkerrecht in Bezug auf Medienmitarbeiter und
Medieneinrichtungen unverzüglich einzustellen.
16.2. die am 25. Juni 2024 und 9. Juli 2025 ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte in den zwischenstaatlichen Fällen Ukraine vs. Russland umzusetzen, indem sie
insbesondere alle Journalisten unverzüglich freilässt, die unrechtmäßig festgenommen wurden und sich noch
immer im Gewahrsam der russischen Behörden befinden, und ihre sichere Rückkehr in die
Gerichtsbarkeit der ukrainischen Rückkehr gewährleistet;
16.3. unverzüglich alle Journalisten freizulassen, die unter Verstoß gegen das Völkerrecht inhaftiert
wurden. Dazu gehören die folgenden Personen (Name, Ort der Festnahme, Datum der Festnahme):
Oleksii Bessarabov, Sewastopol, Krim, 09.11.2016
Dmytro Shtyblikov, Sewastopol, Krim, 09.11.2016
Ernes Ametov, Bachtschissarai, Krim, 11.10.2017
Marlen Asanov, Bachtschissarai, Krim, 11.10.2017
Tymur Ibrahimov, Bachtschissarai, Krim, 11.10.2017
Seiran Saliev, Bachtschissarai, Krim, 11.10.2017
Server Mustafaiev, Bachtschissarai, Krim, 21.05.2018
Rustem Scheichaliew, Simferopol, Krim, 27.03.2019
Ruslan Suleimanov, Simferopol, Krim, 27.03.2019
Osman Arifmemetov, Rostow am Don, Russland, 28.03.2019
Remzi Bekirov, Rostow am Don, Russland, 28.03.2019
Amet Suleimanov, Bachtschissarai, Krim, 11.03.2020
Asan Akhtemov, Simferopol, Krim, 04.09.2021
Iryna Danylovych, Koktebel, Krim, 29.04.2022
Jewhen Iltschenko, Melitopol, Region Saporischschja, 10.07.2022
Vilen Temerianov, Vil'ne, Krim, 11.08.2022
Iryna Levchenko, Melitopol, Region Saporischschja, 06.05.2023
Vladyslav Hershon, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023
Anastasia Hlukhovska, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023
Heorhiy Levchenko, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023
Oleksandr Malyshev, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023
Maksym Rupchov, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023
Yana Suvorova, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023
Aziz Azizov, Bachtschissarai, Krim, 05.03.2024
Rustem Osmanov, Bachtschissarai, Krim, 05.03.2024
Hennadiy Osmak, Henichesk, Region Cherson, 11.03.2024
16.4. internationale Gremien und Familien genau und aktuell über den Aufenthaltsort und den
Gesundheitszustand dieser Häftlinge zu informieren.
16.5. dem IKRK und/oder anderen unabhängigen humanitären Organisationen ungehinderten Zugang zu
allen Haftanstalten für Zivilisten zu gewähren, damit sie die Haftbedingungen und den
Gesundheitszustand der Inhaftierten überwachen können.
16.6. der Beobachtermission der Vereinten Nationen ungehinderten Zugang zu den in den vorübergehend
besetzten Gebieten der Ukraine inhaftierten Gefangenen zu garantieren.
17. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten des Europarates auf, Folgendes zu unterstützen:
17.1. die Führung des Schadensregisters für die Ukraine,
17.2. die Einrichtung einer Kommission für Entschädigungsansprüche für die Ukraine,
17.3. die Einrichtung und den Betrieb des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die
Ukraine,
17.4. die unter der Schirmherrschaft des Europarates eingerichteten Mechanismen zur
Rechenschaftspflicht, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der Opfer und Überlebenden (einschließlich
Journalisten) liegt,
17.5. alle Maßnahmen, die die Vollstreckung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte gewährleisten würden, insbesondere diejenigen, die in den zwischenstaatlichen Rechtssachen
Ukraine gegen Russland ergangen sind,
17.6. Bemühungen, ein neues Sonderprotokoll zur Vierten Genfer Konvention auszuarbeiten und eine
Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu fördern, in der der Status von Zivilisten,
denen unrechtmäßig die Freiheit entzogen wurde, einschließlich professioneller und
Bürgerjournalisten, anerkannt wird. In dieser Resolution sollen auch Verfahren für die Überprüfung, Rückführung,
Überwachung und Freilassung dieser Zivilisten während bewaffneter Konflikte festgelegt werden.
18. Die Versammlung fordert den Internationalen Strafgerichtshof bzw. die Mitgliedstaaten auf, jene Beamten
der Russischen Föderation gemäß dem Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit strafrechtlich zu
verfolgen und zur Rechenschaft zu ziehen, die an der rechtswidrigen Inhaftierung, Folter, Misshandlung, dem
Verschwindenlassen oder der Tötung ukrainischer Journalisten sowie der Zerstörung der
Medieninfrastruktur beteiligt sind oder waren.
19. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf:
19.1. ihr Sanktionsregime zu verschärfen und Sanktionen gegen jene Einzelpersonen zu verhängen, die für
Verbrechen gegen Journalisten und Medieninfrastruktur verantwortlich sind. Mögliche Sanktionen
sind Reiseverbote, finanzielle Sanktionen, das Einfrieren von Vermögenswerten, Beschränkungen der
Teilnahme an multilateralen Foren sowie Visabeschränkungen für unmittelbare Familienangehörige.
Solche Sanktionen sollten für hochrangige Militär- und Sicherheitsbeamte der Russischen Föderation
gelten, die aufgrund ihrer Position Zugang zu relevanten Informationen und
Entscheidungsbefugnissen hatten, aber es versäumt haben, solche Verstöße zu verhindern oder zu unterbinden. Das Gleiche
gilt für rangniedrigere Beamte, einschließlich Leiter von Haftanstalten und Wachpersonal, die an
diesen Verstößen beteiligt waren. Dazu gehören:
19.1.1. Befehlshaber operativer Truppenteile der russischen Streitkräfte, die an der Aggression gegen
die Ukraine beteiligt sind,
19.1.2. Stabschefs und stellvertretende Stabschefs innerhalb dieser Gruppierungen,
19.1.3. Kommandeure von Raketen-, Drohnen- (UAV) und Artillerieeinheiten auf operativer oder
Bezirksebene,
19.1.4. Flottenkommandeure (insbesondere der Schwarzmeerflotte), die in Gebieten operieren, in
denen Angriffe auf zivile Infrastruktur verzeichnet wurden,
19.1.5. Beamte des Generalstabs und der Führung des Militärgeheimdienstes (GRU), die an der
operativen Planung und Zielauswahl beteiligt waren,
19.1.6. Leiter von Haftanstalten, in denen Journalisten und Zivilisten rechtswidrig festgehalten und
gefoltert wurden,
19.1.7. Leitung des Föderalen Strafvollzugsdienstes des Justizministeriums der Russischen
Föderation,
19.1.8. Beamte, die für die Medienkontrolle und Propaganda in den besetzten Gebieten zuständig
sind;
19.2. ukrainische Journalisten und freie Medien finanziell zu unterstützen, um ihnen in Kriegszeiten das
Überleben zu sichern. Zudem soll die Integration von extern vertriebenen Journalisten in die Arbeit
europäischer Medien und Projekte gefördert werden.
19.3. für die Notlage ukrainischer Journalisten zu sensibilisieren, Mentorenprogramme für Inhaftierte
einzurichten und sie durch das Versenden von Briefen an ihre Haftorte zu unterstützen.
20. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten sowie den Internationalen Strafgerichtshof dazu auf, jede
direkte und öffentliche Anstiftung zur Verübung von Völkermord an der ukrainischen Bevölkerung –
einschließlich durch Hassreden, Desinformationen und Propaganda, die insbesondere darauf abzielen, den
Angriffskrieg gegen die Ukraine zu rechtfertigen – zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen.
21. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten außerdem dazu auf, die Arbeit nationaler
Menschenrechtsinstitutionen – einschließlich Ombudsstellen – bei der Überwachung, Dokumentation und Verteidigung der
Rechte sowie dem Schutz von Journalisten während bewaffneter Konflikte zu unterstützen. Dies soll unter
anderem durch technische, finanzielle und kapazitätsbildende Hilfe erfolgen.
22. Bei ihrer Herbsttagung beschließt die Versammlung schließlich, eine jährliche Gedenkfeier einzuführen, um
Kriegsberichterstatter und Journalisten zu ehren, die bei der Ausübung ihres Berufs ihr Leben riskieren (und
oft verlieren), während sie das Recht auf Information in Konfliktgebieten verteidigen. Zu Ehren der
ukrainischen
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.