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4. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 29. September bis 3. Oktober 2025 in Straßburg, Frankreich

dip / drucksache 05.02.2026 · WP 21 · 21/3850 · Unterrichtung · Original ↗

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4. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 29. September bis 3. Oktober 2025 in Straßburg, Frankreich Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 4. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 29. September bis 3. Oktober 2025 in Straßburg, Frankreich Inhal tsverzeichnis Seite 1 Teilnehmende Delegationsmitglieder ............................................ 2 2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................. 3 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................. 6 3.1 Überblick .......................................................................................... 6 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen ........................................... 8 4 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen ................. 15 5 Reden der Delegationsmitglieder .................................................. 78 Deutscher Bundestag Drucksache 21/3850 21. Wahlperiode 05.02.2026 1 Teilnehmende Delegationsmitglieder Die 4. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) fand vom 29. September bis 3. Oktober 2025 in Straßburg statt. Folgende Delegationsmitglieder nahmen an der Sitzungswoche teil: Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU), Delegationsleiter Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) Abgeordneter Jürgen Coße (SPD) Abgeordnete Nancy Faeser (SPD) Abgeordnete Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU) Abgeordneter Jürgen Hardt (CDU/CSU) Abgeordnete Gabriela Heinrich (SPD), stellvertretende Delegationsleiterin Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Abgeordnete Martina Kempf (AfD) Abgeordnete Dr. Franziska Kersten (SPD) Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Abgeordnete Patricia Lips (CDU/CSU) Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Carl-Philipp Sassenrath (CDU/CSU) Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) Abgeordnete Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordnete Derya Türk Nachbaur (SPD) Abgeordneter Siegfried Walch (CDU/CSU) 2 Tagesordnung der Sitzungswoche Montag, 29. September 2025 1. Eröffnung der Sitzungswoche 1.1. Ansprache des Präsidenten der Versammlung 1.2. Prüfung der Beglaubigungsschreiben 1.3. Wahl eines Vizepräsidenten der Versammlung für Albanien 1.4. Ernennung der Mitglieder in den Ausschüssen 1.5. Anträge auf Debatten 1.5.1. Aktualitätsdebatte: „Politische Krise in Serbien“ 1.5.2. Dringlichkeitsdebatte: „Berichterstattung aus Gaza: dringender Appell zum Schutz des Lebens von Journalisten und zur Unterstützung ihrer Arbeit“ 1.5.3. Dringlichkeitsdebatte: „Entwurf eines Übereinkommens zur Einrichtung einer internationalen Schadenskommission für die Ukraine“ 1.5.4. Dringlichkeitsdebatte: „Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und inklusiver Dialog in der Türkei“ 1.5.5. Aktualitätsdebatte: „Russland: neue Bedrohungen für die europäischen Demokratien“ 1.5.6. Dringlichkeitsdebatte: „Die vorsätzlichen Angriffe Israels auf die humanitäre Flotte Global Sumud auf dem Weg nach Gaza“ 1.5.7. Dringlichkeitsdebatte: „Dringender Aufruf zur Beendigung der verheerenden humanitären Katastrophe in Gaza“ 1.5.8. Dringlichkeitsdebatte: „Wahrung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien“ 1.5.9. Dringlichkeitsdebatte: „Dringender Aufruf, der verheerenden humanitären Katastrophe und der Ermordung von Journalisten in Gaza ein Ende zu setzen“ 2. Tätigkeitsbericht 2.1. Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses Berichterstatter des Präsidiums: Zsolt Németh (Ungarn, ECPA) 2.2. Beobachtung der Präsidentschaftswahlen in Polen (18. Mai und 1. Juni 2025) Berichterstatter des Präsidiums: Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) 3. Verleihung Preiszeremonie 3.1. Václav-Havel-Preis für Menschenrechte 4. Debatte (Fortsetzung) 4.1. Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses 4.2. Beobachtung der Präsidentschaftswahlen in Polen (18. Mai und 1. Juni 2025) Dienstag, 30. September 2025 5. Wahl der Generalsekretärin der Parlamentarischen Versammlung 6. Fragestunde: Herrn Alain Berset, Generalsekretär des Europarates 7. Aktualitätsdebatte: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und inklusiver Dialog in der Türkei 8. Ansprache des Ministerpräsidenten der Republik Armenien Herrn Nikol Paschinjan 9. Ansprache des Ministerkomitees: Herr Ian Borg, stellvertretender Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten und Tourismus von Malta, Präsident des Ministerkomitees 10. Debatte 10.1. Die Parlamentarische Versammlung sollte Kasachstan dabei unterstützen, seine demokratischen Reformen fortzusetzen. Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Herr Zsolt Németh (Ungarn, ECPA) Erklärung von Herr Maulen Ashimbayev, Vorsitzender des Senats von Kasachstan 10.2. Die Erfüllung der Mitgliedschaftspflichten Ungarns gegenüber dem Europarat Berichterstatter des Monitoringausschusses: Herr Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) Berichterstatter des Monitoringausschusses: Herr George Papandreou (Griechenland, SOC) Mittwoch, 1. Oktober 2025 11. Aktualitätsdebatte: Politische Krise in Serbien 12. Debatte: Journalisten sind wichtig: Die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Befreiung der von der Russischen Föderation gefangengehaltenen ukrainischen Journalisten zu verstärken Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Frau Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) Berichterstatterin des stellungnehmenden Ausschusses für Rechtsfragen und Menschenrechte: Frau Nadejda Iordanova (Bulgarien, NR) 13. Ansprache Ihrer Exzellenz Frau Myriam Spiteri Debono, Präsidentin von Malta 14. Debatte: Jugendbewegungen für Demokratie Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Frau Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) Erklärung von Herrn Clifton Grima, Minister für Bildung, Sport, Jugend, Forschung und Innovation von Malta 15. Dringlichkeitsdebatte: Entwurf eines Übereinkommens zur Einrichtung einer internationalen Schadenskommission für die Ukraine Berichterstatter des Ausschusses für Rechtsfragen und Menschenrechte: Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, ECPA) 16. Debatte: Monitoring-Dialog mit Bulgarien Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Frau Deborah Bergamini (Italien, EPP/CD) Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Herr Yves Cruchten (Luxemburg, SOC) 17. Debatte: Russische demokratische Kräfte Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Herr Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) Donnerstag, 2. Oktober 2025 18. Dringlichkeitsdebatten 18.1. Russland: neue Bedrohungen für die europäischen Demokratien Berichterstatter des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) 18.2. Dringender Aufruf, der verheerenden humanitären Katastrophe und der Ermordung von Journalisten in Gaza ein Ende zu setzen Berichterstatter des Ausschusses für Migration, Flüchtlingen und Vertriebenen: Lord Michael German (Vereinigtes Königreich, ALDE) 18.3. Die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien aufrechterhalten Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Frau Edite Estrela (Portugal, SOC) Berichterstatterin des Monitoringausschusses: Frau Sabina Cudic (Bosnien und Herzegowina, ALDE) 19. Debatte 19.1. Politische Parteien und Demokratie Berichterstatterin des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Frau Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) 19.2. Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über die Koproduktion audiovisueller Werke in Form von Serien Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Frau Valentina Grippo (Italien, ALDE) 20. Gemeinsame Debatte 20.1. Analyse und Leitlinien zur Gewährleistung des Rechts auf Wohnen Berichterstatterin des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Frau Aurora Floridia (Italien, SOC) Berichterstatter der Stellungnahme des Ausschusses für Migration, Flüchtlingen und Vertriebenen: Herr Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD) 20.2. Förderung einer universellen Gesundheitsversorgung Berichterstatter des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Herr Stephan Schennach (Österreich, SOC) Freitag, 3. Oktober 2025 21. Debatte 21.1. Künstliche Intelligenz und Migration Berichterstatter des Ausschusses für Migration, Flüchtlingen und Vertriebenen: Herr Petri Honkonen (Finnland, ALDE) 21.2. Sexuelle Gewalt gegen Männer und Jungen Berichterstatter des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Herr Edmunds Cepuritis (Lettland, SOC) 21.3. Sicherstellen, dass die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung frei reisen können, um ihre Arbeit auszuüben Berichterstatter des Ausschusses für Regeln, Ethik und Immunitäten: Herr Sergiy Vlasenko (Ukraine, EPP/CD) 22. Freie Debatte 23. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses (Fortsetzung) 24. Schließung der Tagung 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche 3.1 Überblick Unter der Leitung von Knut Abraham (CDU/CSU) nahmen 20 Abgeordnete an der vierten Sitzungswoche der PVER im Jahr 2025 teil. Mit Ausnahme der Fraktion Die Linke waren Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen anwesend. Zu Beginn der Sitzungswoche wurde die Generalsekretärin der PVER, Frau Despina Chatzivassiliou, mit 177 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen wiedergewählt. Sie war die einzige Kandidatin für das Amt und ihre Kandidatur wurde von allen Vorsitzenden der politischen Gruppen in der PVER unterstützt. Ihre fünfjährige Amtszeit beginnt am 1. März 2026. Des Weiteren wurde die ehemalige albanische Außenministerin, Olta Xhaçka, zu einer von neunzehn Vizepräsidenten der PVER gewählt. In der Debatte über den Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses diskutierte die Versammlung unter anderem über die Liste der Richterwahl für Ungarn. Der Richterwahlausschuss hatte die vorgeschlagene Liste der ungarischen Richter aufgrund des nationalen Auswahlverfahrens zurückgewiesen. Berichterstatter Zsolth Némth (Ungarn, ECPA) sah darin eine „Überpolitisierung“ des Ausschusses. Des Weiteren beschloss die Versammlung eine Plattform für den Dialog mit im Exil lebenden russischen demokratischen Kräfte in der PVER einzurichten. Die Plattform stellt das erste formalisierte Austauschformat mit russischen Exilkräften in einer internationalen Organisation dar. Sie soll den Austausch strukturieren und laut PVER-Entschließung die Fähigkeit der russischen demokratischen Kräfte stärken, „einen nachhaltigen demokratischen Wandel in Russland sowie einen dauerhaften und gerechten Frieden in der Ukraine zu erreichen“. Die Teilnehmer der Plattform können an Ausschuss-, Unterausschuss- und Netzwerksitzungen der PVER teilnehmen. Sie sollen Personen von „höchsten moralischen Ansprüchen“ sein und im Exil leben. Darüber hinaus definiert die Entschließung mehrere Kriterien für die Teilnehmer, wie zum Beispiel erwiesener öffentlicher Widerstand gegen Putins Regime, das Teilen der Werte des Europarates und die bedingungslose Anerkennung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Integrität der Ukraine, Moldaus, Georgiens und anderer Staaten. Die Teilnehmer werden erst auf Vorschlag des PVER-Präsidenten vom Präsidium ausgewählt. Im Gegensatz zu den belarussischen demokratischen Kräften, die seit Januar 2024 eine Plattform in der PVER haben, fehle der russischen Exilopposition eine einheitliche politische Struktur. Die PVER nahm einstimmig eine Stellungnahme über den Konventionsentwurf zur Einrichtung einer internationalen Schadenskommission für die Ukraine an. Die Kommission soll die im Schadensregister des Europarates registrierten Entschädigungsansprüche von Opfern des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine prüfen und die Höhe der Entschädigung festlegen. Im Schadensregister werden seit Mai 2023 Schäden und Verluste an privatem und öffentlichem Eigentum sowie Personenschäden erfasst, die seit dem 24. Februar 2022 durch Russland in der Ukraine erfolgt sind. Es ist geplant, dass das Ministerkomitee die Konvention am 16. Dezember 2025 unterzeichnet. Ein Gesetzgebungsentwurf zur Ratifikation der Konvention durch den Bundestag erfolgt im Anschluss daran. Die PVER forderte, die Russische Föderation müsse jeden entstandenen Schaden, Verlust oder Verletzung vollständig entschädigen. Ohne die Entschädigung der Opfer des Aggressionskriegs könne es keine vollständige Gerechtigkeit und Rechenschaft geben. Die Schadenskommission zeige die Fähigkeit des Europarates, die Lücken bei der internationalen Antwort auf den Aggressionskrieg zu schließen. Die Versammlung diskutierte auch über die neuen Bedrohungen der europäischen Demokratien durch Russland, wie zum Beispiel Drohnenflüge, Cyberattacken oder Desinformation. Die Versammlung forderte die Mitgliedstaaten auf, ihre Fähigkeiten zur Abschreckung, Bereitschaft und Resilienz zu stärken, um Russlands „Strategie der Destabilisierung“ der europäischen Demokratien entgegenzuwirken. Die Entschließung forderte eine uneingeschränkte und geeinte Unterstützung der Ukraine, ein umfassendes System der Rechenschaftspflicht für russische Verbrechen, stärkere Sanktionen sowie weitere diplomatische Anstrengungen zur Isolierung Russlands. Neben einer Aktualitätsdebatte über die politische Krise in Serbien diskutierte die Versammlung über die Aufrechterhaltung der Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Georgien. Die PVER forderte die georgischen Behörden auf, die Erosion der Demokratie sofort zu beenden und verurteilte die politisch motivierten Verfolgungen von Oppositionellen, Journalisten und Nichtregierungsorganisationen. Mehrere kürzlich verabschiedete Gesetze hätten verheerende Auswirkungen auf die georgische Zivilgesellschaft. Die georgische Delegation hatte ihren Rückzug aus der PVER im Januar 2025verkündet, nachdem die PVER ihre Teilnahmerechte einschränken wollte. Auf Antrag des Abgeordneten Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 24 weiterer PVER-Delegierter diskutierte die Versammlung über die Lage in der Türkei. Der Berichterstatter Stefan Schennach (Österreich, SOC) stellte fest, die Türkei verlasse zunehmend den Boden der Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Dies sei „extrem besorgniserregend“. Während die PVER beschloss, das regelmäßige Monitoringverfahren für Bulgarien zu beenden, zeigte sie sich über den „mangelnden Fortschritt“ bei der Demokratie, den Menschenrechten und der Rechtstaatlichkeit in Ungarn „ernsthaft besorgt“. Die Versammlung konstatierte in einigen Bereichen, wie zum Beispiel beim Pluralismus der Medien, der Gewaltenkontrolle, der Zivilgesellschaft und dem Wahlrecht, Verschlechterungen. Ungarn befindet sich seit 2022 im regelmäßigen Monitoringprozess der PVER. Des Weiteren diskutierte die PVER über ihre Beziehungen zu Kasachstan. Die Zusammenarbeit mit Kasachstan als möglichem Stabilitätsfaktor in der Region sei eine strategische und politische Chance. Die PVER beschloss, Kasachstan auf seinem Weg der demokratischen Transformation weiter zu unterstützen. Der Präsident des kasachischen Senats, Maulen Aschimbajew, versicherte den Delegierten, Kasachstan verfolge „entschlossen und unumkehrbar“ den Weg der demokratischen Transformation. Das kasachische Parlament sei bereit, sein Engagement im Europarat und in der PVER zu vertiefen. Kasachstan und die PVER unterzeichneten 2004 ein Kooperationsabkommen. Anlässlich der Debatte erneuerten der PVER-Präsident und der kasachische Senatspräsident ihre Absicht, die interparlamentarische Kooperation sowie den institutionellen und politischen Dialog zwischen der PVER und Kasachstan zu vertiefen und auf Basis der gemeinsamen Werte voranzuschreiten. Der armenische Premierminister, Nikol Paschinjan, betonte die Bereitschaft Armeniens, die Demokratie zu schützen, Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen und das im August in Washington unterzeichnete Friedensabkommen zwischen Aserbaidschan und Armenien umzusetzen. Der Europarat helfe Armenien den Weg zur Demokratie zu finden, was angesichts von Bedrohungen, wie Cyberangriffen und Desinformation, immer schwieriger werde. Neben dem stellvertretenden Premierminister von Malta, Ian Borg, sprach Maltas Präsidentin, Myriam Spiteri Debono, zu den Delegierten. Sie wies in ihrer Rede auch auf die Herausforderungen für den Europarat hin. Die erreichten Rechte seien nicht automatisch gegeben. Angesichts des anstehenden 75-jährigen Jubiläums der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im November 2025 rief sie die Mitgliedstaaten zu einem erneuten Bekenntnis zu den Kernwerten des Europarates auf. Sie betonte Maltas Fortschritte bei der Geschlechtergleichheit, der Stärkung der Frauen und der Partizipation der Jugend. In einer Debatte über Jugendbewegungen wies die PVER auf deren Rolle beim Schutz und der Weiterentwicklung von Demokratie hin. Die Mitgliedstaaten des Europarates sollten Jugendorganisationen finanziell unterstützen, Jugendrechte schützen und Hindernisse für Jugendteilhabe abbauen. Des Weiteren beschloss die PVER, die Teilnahme von jungen Menschen in ihrer eigenen Arbeit zu stärken. In einer weiteren Entschließung weist die Versammlung auf die zentrale Verantwortung von Parteien für die Demokratie hin. Aus Sicht der Versammlung seien Parteien der Eckpfeiler von repräsentativer Demokratie. Die Entschließung verweist auch auf die Herausforderungen für Parteien, wie zum Bespiel abnehmende Mitgliederzahlen oder der Verlust öffentlichen Vertrauens. Sie empfiehlt den Parteien Reformen, um sie repräsentativer zu machen und die Erwartungen der Bürger wieder stärker zu erfüllen. Der Václav Havel-Menschenrechtspreis wurde an den ukrainischen Journalisten und Menschenrechtler, Maksym Butkewytsch verliehen. Butkewytsch wurde zu 13 Jahren Gefängnis in Russland verurteilt und kam nach zwei Jahren in russischer Kriegsgefangenschaft bei einem Gefangenaustausch frei. Neben ihm waren die georgische Journalistin, Msia Amaghlobeli, und der aserbaidschanische Journalist, Ulvi Hasanli, nominiert. PVER- Präsident Rousopoulos wies auf die Bedeutung des Journalismus hin. „Ohne das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie freie, unabhängige und pluralistische Medien, gibt es keine echte Demokratie“, so Rousopoulos. In einer Entschließung forderte die PVER die sofortige Freilassung aller ukrainischen Journalisten aus der russischen Gefangenschaft. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine sei auch ein Krieg gegen die Wahrheit, so die Berichterstatterin Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE). Journalisten, die in bewaffneten Konflikten berichten, gelten als Zivilisten und stünden daher unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts, so die Entschließung. In Erinnerung an die Korrespondenten und Journalisten im Krieg, die häufig ihr Leben riskieren oder verlieren, um das Recht auf Information zu verteidigen, wurde ein jährlicher Gedenktag eingerichtet. Der Gedenktag „Victory for Viktoria“ wurde nach der ukrainischen 27-jährigen Journalistin Viktoria Roshchayna, die in russischer Gefangenschaft starb, benannt. Ebenso forderte die PVER in einer Dringlichkeitsdebatte den Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie der Zivilbevölkerung in Gaza. Die Versammlung erinnerte an die besonders hohe Zahl von getöteten oder verletzten Journalisten in Gaza und mahnte einen sicheren und ungehinderten Zugang für Journalisten an. Die schwere humanitäre Krise in Gaza, die sich täglich verschärfe, müsse dringend beendet werden. Gemäß der Entschließung stelle die bewusste Behinderung humanitärer Hilfe einen gravierenden Bruch des internationalen Rechts dar. Zudem sei „das vorsätzliche Zielen“ auf Zivilpersonen und die allgemeine Zerstörung ziviler Infrastruktur nicht mit dem Recht auf Selbstverteidigung zu rechtfertigen. Abgeordnete Franziska Kersten (SPD) reichte eine schriftliche Erklärung zum Stopp der Zerstörung von Verhütungsmitteln ein. Schriftliche Erklärungen, die von mindestens 20 Delegierten aus vier nationalen Delegationen und zwei Fraktionen unterschrieben werden, werden auf der PVER-Webseite veröffentlicht. Sie sind zwar bindend für die Unterzeichner, jedoch nicht für die PVER. Mehrere Abgeordnete reichten in der Sitzungswoche Anträge für Entschließungen ein. Anträge für Entschließungen müssen von mindestens zwanzig Delegierten aus fünf nationalen Delegationen unterstützt werden, damit das Präsidium der Versammlung anschließend darüber entscheidet, ob ein Ausschuss mit dem Antrag befasst wird. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) reichte einen Antrag für eine Entschließung über die Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit und der Schutz der Minderheiten in Syrien ein. Auch Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) reichte einen Antrag für eine Entschließung zum politischen Prozess und demokratischen Wiederaufbau in Syrien ein. Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) übermittelte einen Antrag für eine Entschließung der PVER über die Bekämpfung der steigenden sexuellen und häuslichen Gewalt gegen Kinder und Frauen in Europa. Abgeordneter Malte Kaufmann (AfD) reichte einen Antrag zur Einstufung der Antifa als terroristische Organisation sowie der Kandidatur von Bürgern bei Wahlen ohne vorherige Prüfung durch einen Wahlausschuss in Deutschland ein. Dem ehemaligen Abgeordneten Axel Schäfer (SPD) wurde die Ehrenmitgliedschaft und -medaille der PVER verliehen. Des Weiteren nahm die Versammlung Beschlüsse zur sexuellen Gewalt gegenüber Männern und Jungen, der Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei Fragen der Migration, zum Recht auf angemessenen Wohnraum, zum universellen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen sowie der Reisefreiheit von PVER-Delegierten an. Nähere Informationen über die Sitzungswoche, wie zum Beispiel das Plenarprotokoll oder angenommene Beschlüsse, sind unter https://pace.coe.int/en/pages/session-202510 verfügbar. 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen Aktualitätsdebatte „Demokratie, Rechtstaatlichkeit und inklusiver Dialog in der Türkei“ Berichterstatter Stefan Schennach (Österreich, SOC) bezeichnete die Lage in der Türkei als „besorgniserregend“. Die Türkei verliere „zunehmend den Boden der Rechtsstaatlichkeit, den Boden der Demokratie“. Er sprach über die Inhaftierung gewählter Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, darunter in Istanbul (Ekrem İmamoğlu), Ankara, Antalya und Adana, sowie über Verfahren gegen weitere Amtsträger, die regelmäßig mit pauschalen Korruptions- oder Beleidigungsvorwürfen begründet würden. Die türkische Justiz werde als „Instrument der Einschüchterung“ eingesetzt, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Osman Kavala und Selahattin Demirtaş blieben unbeachtet. Der Rechtsstaat sei „nur mehr ein Zerrbild“. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte, die Türkei erlebe eine beispiellose Erosion demokratischer Standards. Er sprach über den Jugenddelegierten des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates der Türkei, Enes Hocaoğulları, der nach einer kritischen Rede im Kongress zur Demokratieentwicklung inhaftiert worden sei. Europa müsse seine Türkei-Politik an Rechtsstaatsprinzipien ausrichten und nicht an migrations- und sicherheitspolitischen Erwägungen. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) entgegnete, man dürfe „nicht mit dem Finger nach Ankara zeigen“ und sprach von „Defiziten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mitten in Europa“, etwa in Frankreich, Rumänien und Deutschland. So sei in Deutschland der AfD-Politiker Joachim Paul von einer Bürgermeisterwahl ausgeschlossen worden, staatliche Stellen würden mit „linksextremen Vereinen“ zusammenarbeiten und auch bei der Richterwahlwahl für das Bundesverfassungsgericht sei „eine politische Aktivistin“ gewählt worden, „die offen ein AfD-Verbot fordere“ und daher nicht unbefangen entscheiden könne. Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur (SPD) bezeichnete Lamelys Äußerungen als „Fake-News eines rechtsextremen Kollegen aus Deutschland“ und wies sie entschieden zurück. Die deutsche Justiz sei unabhängig und rechtsstaatlich. In der Türkei werde die Unschuldsvermutung systematisch ausgehebelt. Die Justiz sei „zur Waffe gegen die Opposition verkommen“. Sie kritisierte die vielen Verfahren gegen Oppositionspolitiker, insbesondere gegen die Republikanische Volkspartei CHP. Wer angesichts dieser Entwicklung schweige, mache sich „mitschuldig am Zerfall rechtsstaatlicher Prinzipien vor unserer Haustür“. Aus der türkischen Delegation wurden unterschiedliche Bewertungen vorgetragen. Vertreter der türkischen Regierungspartei AKP betonten, alle türkischen Bürgerinnen und Bürger seien dem gleichen Recht unterworfen, und verwiesen auf Reforminitiativen, wie etwa die Einrichtung eines neuen Parlamentskomitees für nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie. Türkische Delegierte der Oppositionsparteien hingegen beschrieben den Verlust rechtsstaatlicher Strukturen und demokratischer Freiheiten in ihrem Land. Des Weiteren würdigten sie den Mut türkischer Bürgerinnen und Bürger, trotz Repressionen für Freiheit und Gerechtigkeit einzutreten. Die Wortmeldungen der Fraktionen SOC, UEL, EPP/CD und ALDE zeichneten geschlossen ein kritisches Bild der Lage in der Türkei. Aus der ECPA-Fraktion kritisierte David Blencathra (Vereinigtes Königreich, ECPA) ebenfalls die Lage in der Türkei, während Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) davon abwich. Zum Schluss der Debatte gab Lamely eine persönliche Erklärung ab, in der er die Aussage der Abgeordneten Derya Türk-Nachbaur (SPD), er sei ein Extremist, zurückwies. Aktualitätsdebatte „Politische Krise in Serbien“ Die Berichterstatterin Victoria Tiblom (Schweden, ECPA) erinnerte an den Einsturz des Betondachs am Bahnhof Novi Sad am 1. November 2024, bei dem 16 Menschen starben. Der Vorfall habe landesweite Proteste ausgelöst, die bis heute andauerten. Seit ihrer Ernennung zur Ko-Berichterstatterin im Januar 2025 habe sie die sich verschlechternde Lage verfolgt und in mehreren Stellungnahmen allein oder gemeinsam mit ihrem ehemaligen Ko- Berichterstatter, dem ehemaligen Abgeordneten Axel Schäfer (SPD), darauf reagiert. So hätten sie etwa auf die aufgedeckte Überwachung von Journalisten durch staatliche Stellen, Einschränkungen von NGOs und die gewaltsamen Zusammenstöße zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften in mehreren Städten reagiert. Seit November 2024 gebe es eine klare Eskalation der Massenproteste. Sie verurteile jegliche Form von Gewalt und forderte die serbischen Behörden auf, „unverzüglich den übermäßigen Einsatz von Gewalt zu beenden“ sowie „schnelle, unabhängige und wirksame Untersuchungen aller Gewaltvorfälle sicherzustellen“. Die Demonstrierenden forderten inzwischen Neuwahlen. Sie hoffe, dass es bald möglich sein werde, Serbien zu besuchen und einen neuen Monitoringbericht abzuschließen. Auch Pierre Fassino (Italien, SOC) sprach über die landesweiten Proteste, an denen inzwischen weite Teile der Bevölkerung beteiligt seien. Sie richteten sich gegen Korruption, ein repressives Regierungssystem und die Missachtung grundlegender Bürgerrechte durch die serbische Regierung und Präsident Vučić. Die Forderung nach neuen demokratischen Wahlen sei bislang nur mit polizeilicher Repression beantwortet worden. Er stellte die innenpolitische Krise in Serbien zudem in einen regionalen Kontext und erinnerte an den ungelösten Konflikt zwischen Serbien und Kosovo sowie ein Referendum der serbischen Minderheit in Bosnien Herzegowina, die die die Stabilität des gesamten Westbalkans unterminierten. Der Europarat solle daher Initiativen entwickeln, um die serbischen Behörden zu einem Kurswechsel zu bewegen. Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) schloss sich der kritischen Einschätzung an, wies jedoch auch auf Angriffe auf Parteibüros und Einschüchterungen von Amtsträgern hin. Serbien „stehe an einem Scheideweg“. Die Korruptionsbekämpfung müsse intensiviert werden. Es bestehe dringender Bedarf an einem breiten Dialog zwischen Regierung, Opposition und Zivilgesellschaft. Dialog sei immer die Lösung. Er verwies auch auf die Aufforderung des Europäischen Parlaments, wonach Serbien Anti-Korruptionsreformen umsetzen und die Unabhängigkeit von Justiz und Staatsanwaltschaft stärken solle. Elisabetta Gardini (Italien, ECPA) unterstrich die Bedeutung Serbiens und des Westbalkans für die europäische Stabilität. Sie warnte vor einer Erosion demokratischer Institutionen, wenn „politischer Streit in gegenseitige Delegitimierung umschlage, die Straße die Institutionen ersetze und Dissens in Gewalt münde“. Sie rief dazu auf, Polarisierung zu vermeiden und ebenfalls zum Dialog auf. Lucia Plaváková (Slowakei, ALDE) zeichnete ein deutlich kritisches Bild von der innenpolitischen Lage in Serbien. Sie berichtete von schwerer Polizeigewalt gegen Demonstrierende, einschüchternden Maßnahmen gegen Studierende und Lehrkräfte, einem Gesetzesentwurf zur Kriminalisierung von Straßenblockaden sowie Fällen politischer Verfolgung. Die Entwicklung sei ein Test für Serbien, aber auch für Europa insgesamt, dass seine Stimme erheben müsse. George Loucaides (Zypern, UEL) betonte die Legitimität der Proteste als Ausdruck von Sorge um demokratische Führung, Medienfreiheit und staatliche Rechenschaftspflicht. Er verurteilte jegliche Gewalt und Hass. Zugleich seien die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie der Medienpluralismus als demokratische Grundpfeiler zu schützen. Besondere Aufmerksamkeit sei auf die Umsetzung der OSZE-Empfehlungen zu Wahlen, auf die Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit und den Schutz kritischer Medien zu legen. Der Europarat solle Serbien als Partner auf dem Weg zu einer stärkeren Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit Expertise unterstützen. Die Debatte zeigte eine deutliche Spaltung innerhalb der serbischen Delegation. So verteidigte Biljana Pantić Pilja (Serbien, EPP/CD) etwa die Maßnahmen der Behörden und verwies auf „24.000 nicht genehmigte Versammlungen und über 12.000 willkürliche Blockaden“ in den letzten zehn Monaten sowie „150 verletzte Polizeibeamte“. Nirgendwo auf der Welt seien solche Blockaden erlaubt. Serbische Oppositionsabgeordnete schilderten dagegen ein anderes Bild. Vladimir Đorđević, (Serbien, ECPA) beispielsweise, warf Europa vor, ein autokratisches Regime zu unterstützen, das von westlichen Interessen geschützt werde, was die serbische Bevölkerung euroskeptischer denn je mache. Serbien sei eine „Autokratie mit einer europäischen Maske“. Abgeordneter Carl-Phillip Sassenrath (Deutschland, CDU/CSU) warnte vor populistischen Tendenzen und mahnte, das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht „mit faktenfreier Rede“ zu verwechseln. Die serbische Demokratie werde herausgefordert. Man müsse zu gegenseitigem Respekt und Dialog zurückkehren und jegliche Gewalt beenden. Bedrohungen der Gewaltenteilung müssten angesprochen werden. Wesentliche Schritte vor den nächsten Parlamentswahlen seien eine Reform des Wählerverzeichnisses und der Medienaufsicht. Serbien müsse auch gegen hybride Einflüsse von außen geschützt werden. Serbien sei ein zentraler Akteur für die Stabilität auf dem Balkan. Europa trage damit enorme Verantwortung. In diesem Zusammenhang erinnerte er an das Dayton- Abkommen vor 30 Jahren als „Sieg der Diplomatie über Gewalt“. Er forderte das Ministerkomitee nach der überwältigenden Mehrheit der Versammlung für die Vollmitgliedschaft Kosovos auf, ebenfalls „politischen Mut“ zu zeigen. Die Debatte war zeitweise von scharfer Rhetorik und deutlichen gegenseitigen Vorwürfen geprägt, mehrfach wurde gefordert Serbiens EU-Beitrittsperspektive stärker an Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen. Auch die Bedeutung Serbiens für die Stabilität der westlichen Balkanstaaten und der ungelöste Konflikt mit Kosovo wurden wiederholt angesprochen. Verfahrenstechnisch kam es zu einer Kontroverse. Während der Vize-Präsident der Versammlung, Lord Don Touhig (Vereinigtes Königreich, SOC), die Rednerliste – wie mit dem PVER-Sekretariat vereinbart – schließen wollte, forderten mehrere Delegierte laut (unter anderem aus der ALDE- und EPP/CD-Fraktion) sowie die Berichterstatterin eine Verlängerung der Debatte. Die Debatte wurde nach einer kurzen Unterbrechung für wenige zusätzliche Beiträge fortgesetzt. Dringlichkeitsdebatte „Entwurf eines Übereinkommens zur Einrichtung einer internationalen Schadenersatzkommission für die Ukraine“ Der Berichterstatter Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, ECPA) beschrieb zunächst, dass das Ministerkomitee den Konventionsentwurf im Oktober 2025 verabschieden wolle und dieser am 16. Dezember 2025 in Den Haag zur Unterzeichnung vorgelegt werde. Der Text sei unter Beteiligung von über 50 Staaten, der Europäischen Union und des Europarates erarbeitet worden. Die internationale Schadensersatzkommission sei ein Teil des von der Versammlung wiederholt geforderten umfassenden Entschädigungsmechanismus für die Ukraine. Der Entschädigungsmechanismus bestehe des Weiteren aus dem Schadensregister, das seine Arbeit im Jahr 2024 aufgenommen habe, sowie einem geplanten Entschädigungsfonds. Bei der Schadensersatzkommission handele es sich um ein opferzentriertes und menschenrechtsbasiertes Instrument, welches Einzelpersonen die Geltendmachung von Ansprüchen ermögliche. Die Organisationsstruktur der Kommission gewährleiste Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, und gebe sowohl Russland als auch der Ukraine die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen daran zu beteiligen. Kritisch merkte er an, dass die Finanzierung der Entschädigungen, die von der Kommission festgestellt werden, fehle. Zudem sei der zeitliche Anwendungsbereich auf Schäden ab Februar 2022 beschränkt, obwohl die russische Aggression bereits im Februar 2014 mit der Annexion der Krim begonnen habe. Ferner müsse das Verhältnis der Entscheidungen der Kommission zu Urteilen von internationalen Gerichten, wie zum Beispiel dem EGMR, geklärt werden. Lord Keen regte an, in der Präambel des Konventionsentwurfs auf die Satzung des Europarates und die Resolutionen der PVER hinzuweisen. Die Sprecher der politischen Gruppen unterstützten den Entwurf einhellig. Rian Vogels (Niederlande, ALDE) betonte, Russland müsse zur Verantwortung gezogen werden. Sie appellierte an die Delegierten, ihre Regierungen dazu aufzufordern, den Konventionsentwurf zu unterzeichnen und zügig zu ratifizieren. Für die Funktionsfähigkeit der Kommission bedürfe es der Ratifizierung durch fünfundzwanzig Länder. Vladimir Vardanyan (Armenien, EPP/CD) erklärte, der Entwurf sehe ein Verfahren vor, das Unabhängigkeit, Fairness und die Rechte der Parteien gewährleiste. Die Bedeutung der Initiative gehe über finanzielle Aspekte hinaus. Sie beziehe sich auf die Prinzipien, auf denen die Versammlung beruhe, nämlich Gerechtigkeit, Verantwortung und Rechtsstaatlichkeit. Laura Castel (Spanien, UEL) erklärte, ihre Fraktion unterstütze den Konventionsentwurf. Sie warnte jedoch davor, eingefrorene Vermögenswerte von Privatpersonen für Entschädigungszahlungen heranzuziehen. Dies verstoße gegen internationales Recht und schaffe möglicherweise einen „schlechten Präzedenzfall“, der von Regierungen gegen Aktivisten und NGOs in Zukunft genutzt werden könne. Zudem könnten ausländische Investitionen in Europa damit abgeschreckt werden. Lord David Blencathra (Vereinigtes Königreich, ECPA) warnte vor einer bürokratischen Struktur der Kommission, die schnelle Entschädigungszahlungen behindern könnte. Mehrere Redner, darunter Tony Vaughan (Vereinigtes Königreich, SOC), Mariia Mezentseva-Fedorenko (Ukraine, EPP/CD) und Petri Honkonen (Finnland, ALDE), sprachen sich für die Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte zur Finanzierung der Entschädigungen aus. Mehrere niederländische Delegierte, unter anderem Gala Veldhoen (SOC), Theo Bovens (EPP/CD) und Tekke Panman (EPP/CD) betonten die breite politische Unterstützung in den Niederlanden, die Kommission dort anzusiedeln. Diese Absicht sei von den kommenden Parlamentswahlen in den Niederlanden Ende Oktober unabhängig. In seinem Schlusswort wies der Berichterstatter Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, ECPA) auf Alexander den Großen hin. Dieser habe den Gordischen Knoten mit dem Schwert durchtrennt, anstatt ihn mühsam zu entwirren. Für ihn sei es an der Zeit internationales Recht mit rechtmäßigen Gegenmaßnahmen anzuwenden und das „Schwert der Gerechtigkeit“ zu führen. Dringlichkeitsdebatte „Russland: neue Bedrohungen für die europäischen Demokratien“ Der Berichterstatter Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) beschrieb das Ausmaß des russischen Angriffs auf die europäischen Demokratien als „beispiellos“. Neben der Intensivierung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verwies er auf vorsätzliche Luftraumverletzungen in Estland, Polen und Rumänien sowie auf eine beispiellose Intensivierung hybrider Kriegsführung. Dazu zählten gezielte Einmischungen bei den Wahlen in Rumänien und der Republik Moldau unter anderem durch Desinformation, Online-Manipulation und Einschüchterungsmaßnahmen. Russland instrumentalisiere zudem Migration, vertiefe bewusst gesellschaftliche Spaltungen in Europa, delegitimiere westliche Werte und schmiede Bündnisse mit autoritären Kräften. Er forderte einen gerechten und andauernden Frieden für die Ukraine, stärkere und besser koordinierte Sanktionen gegen Russland und eine stärkere Herausforderung des russischen Narrativs. Die Fraktionssprecher vertraten weitgehend übereinstimmende Positionen. Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) betonte die Vielfalt hybrider Bedrohungen und nannte konkret Drohnenvorfälle in Polen, Dänemark und Norwegen, Cyberangriffe und GPS-Störungen. In Lettland hätten russische Desinformationskampagnen zu einer Abkehr von der Istanbul-Konvention geführt. Die russische Schattenflotte untergrabe die Sanktionen und stelle gleichzeitig eine erhebliche Umweltgefahr dar. Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, ECPA) stellte fest, Russland habe nach dem Verlust des sowjetischen Imperiums „keine legitime Rolle gefunden“. Russlands Haltung gegenüber Demokratie und Menschenrechten zeige sich auch an seinen autoritären Verbündeten: Belarus, Nordkorea, Iran; und seiner Zusammenarbeit mit China. Ein russischer Sieg in der Ukraine würde Europa in eine „neue, dunkle Epoche“ führen. Der Schutz der Ukraine sei daher gleichbedeutend mit dem Schutz der Demokratie und der Menschenwürde. Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) forderte entschlossene Reaktionen statt bloßer Diskussionen über Resilienz und Entschließungen. Piero Fassino (Italien, SOC) warnte, Putins Ziel sei, die Ukraine zur bedingungslosen Kapitulation zu zwingen. Er forderte uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine. Auch Ettore Antonio Licheri (Italien, UEL) verurteilte den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und bezeichnete Russland als „freiheitsfeindliches Regime“. Russland versuche gezielt, den Zusammenhalt der europäischen Staaten zu untergraben, in dem es öffentliche Meinungen beeinflusse und gesellschaftliche Unzufriedenheiten ausnutze. Die Antwort könne jedoch nicht allein Aufrüstung sei. Hohe Militärausgaben zu Lasten von Gesundheit, Bildung und Sozialwesen könnten gesellschaftlichen Proteste stärken und Nationalismus nähren. Europa müsse daher in „das Leben, den Wohlstand der Bürger und in nachhaltige Umweltentwicklung“ investieren, um seine Demokratien zu stärken. Die ukrainische Delegation warnte eindringlich vor der Bedrohung durch Russland und forderte entschlossene Reaktionen. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) verwies auf die Reaktion der Türkei 2015, als eine russische Su-24 nach Luftraumverletzung in fünf Minuten abgeschossen wurde. Danach habe es keine Verletzungen des Luftraums mehr gegeben. Die Ukraine können Europa helfen, resilienter gegenüber den Bedrohungen durch Russland zu werden. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) warnte, Putin lache über Europas Zögern. Er forderte, die russische Schattenflotte zu stoppen, russische Vermögenswerte zu beschlagnahmen und russische Drohnen abzuschießen. Serhii Soboliev (Ukraine, EPP/CD) hob die gefährliche Situation bei den Atomkraftwerken Tschernobyl und Saporischschja hervor. Dringlichkeitsdebatte „Dringender Aufruf die verheerende humanitäre Katastrophe und das Töten von Journalisten in Gaza zu beenden“ Der Berichterstatter Lord Michael German (Vereinigtes Königreich, ALDE) erläuterte, sein Antrag basiere stark auf den humanitären Themen in Gaza. Die Situation in Gaza habe sich seit dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 dramatisch verschlechtert. Viele tausende Menschen seien getötet worden, darunter Kinder und Journalisten. Er verwies auf die Feststellungen des internationalen Gerichtshofes in Den Haag, der die Einhaltung der Genozid-Konvention überwache. Er hoffe, dass der US-Friedensplan gelinge, jedoch solle sich die PVER in die diplomatische Initiative noch nicht einbringen. Des Weiteren verstoße die Festsetzung der humanitären Flottille durch Israel in internationalen Gewässern gegen das internationale Seerecht. Er forderte Zugang nach Gaza für Journalisten und betonte die Notwendigkeit unabhängiger Berichterstattung. Das Elend müsse so schnell wie möglich enden. Man müsse zusammenarbeiten, damit die Grundprinzipien humanitären Rechts endlich eingehalten werden. Denis Begic (Schweden, SOC) verurteilte den Terrorangriff der Hamas und forderte die sofortige Freilassung aller Geiseln. Er mahnte, mit fast zweihundert getöteten Medienschaffenden sei der Konflikt bereits zum tödlichsten für Journalisten in der modernen Geschichte geworden. Kinder stürben in katastrophalem Ausmaß, während die internationale Gemeinschaft versage. Verantwortliche auf beiden Seiten müssten vor unabhängigen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden. Man könne endlos über Begriffe wie „Genozid“ debattieren, müsse jetzt aber handeln. Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) kritisierte, der Resolutionsentwurf ignoriere den US- Friedensplan sowie den zweiten Jahrestag der Attacke der Hamas gegen Israel. Zudem gehe er über das Mandat des Migrationsausschusses hinaus, indem er juristische Fragen wie den Begriff des Genozids behandle, die in die Zuständigkeit des Rechtsausschusses fallen. Marco Scurria (Italien, ECPA) bezeichnete es als absurd, einen bereits überholten Text zu diskutieren, der den US-Friedensplan nicht behandle. Baroness Sal Brinton (Vereinigtes Königreich, ALDE) verurteilte den Terrorangriff der Hamas als illegal und unverzeihlich. Die humanitäre Katastrophe in Gaza nehme in „Schrecken und Ausmaß“ zu. Täglich würden Zivilisten getötet, Häuser zerstört und Menschen vertrieben. Experten sprächen offiziell von einer Hungersnot. Sie verwies auf mindestens 246 getötete Medienschaffende. Der ICJ habe Israel aufgefordert, Handlungen zu unterlassen, die als Genozid gewertet werden könnten, dennoch habe Israel seine Militäraktionen verstärkt. Eine UN-Untersuchungskommission habe festgestellt, dass Israel Genozid begangen habe. Für Alexis Tsipras (Griechenland, UEL) stehe Europa „auf der falschen Seite der Geschichte“, da es die Augen vor dem „Massenmord“ an Tausenden palästinensischen Zivilisten verschließe, was die UN als Genozid bezeichne. Er forderte die israelische Regierung auf, internationales Recht einzuhalten. Die Festsetzung der humanitären Flottille durch Israel sei „ein Akt internationaler Piraterie“. Zum US-Friedensplan äußerte er sich skeptisch. Frieden sei nur durch eine Zwei-Staaten-Lösung auf Basis der Grenzen von 1967 möglich. Bernard Sabella (Palästinensischer Nationalrat) forderte die PVER auf, klar einen sofortigen Waffenstillstand, die Freilassung israelischer Geiseln und palästinensischer Gefangener, den Schutz von Journalisten und Zivilisten sowie einen echten politischen Prozess zu fordern, in dem Palästinenser und Israelis gemeinsam ihre Zukunft gestalten. Er begrüßte die Friedensinitiative des US-Präsidenten Donald Trump. Palästina müsse als Partner angesehen werden. Michael Farrugia (Malta, SOC) erklärte, die gezielte Tötung von Journalisten durch Israel solle verhindern, dass die Welt von den Ereignissen in Gaza erfahre. Europa wende bei verschiedenen Konflikten unterschiedliche Maßstäbe an. Robert-Ionatan Sighiartău (Rumänien, EPP/CD) betonte, der Krieg habe nicht mit Israel, sondern mit dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober begonnen. Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) bekräftigte, Israel habe ein Recht auf Selbstverteidigung. Die Angriffe auf Zivilbevölkerung und Journalisten seien jedoch völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel. Der US- Friedensplan sei ein „wichtiger erster Schritt“. Sabina Ćudić (Bosnien-Herzegowina, ALDE) erklärte, kein Paragraf der EMRK oder religiöse Schrift erlaube, was in Gaza geschehe. Man müsse dies klar als Genozid benennen. Christophe Lacroix (Belgien, SOC) erklärte, Israel habe mit Festnahme der Besatzung der humanitären Flottille „erneut vorsätzlich internationales Recht verletzt“ und forderte deren sofortige Freilassung. Er kritisierte scharf, dass Kollegen in der PVER wegschauten und sich durch ihr Schweigen „mitschuldig“ machten, und bezeichnete Redebeiträge aus der EPP/CD-Fraktion als „revisionistisch“. Ann Graves (Irland, UEL) erklärte, Israel begehe Genozid und verhindere gezielt diesbezügliche Berichterstattung. Sie bekundete Solidarität mit der humanitären Flottille und verwies in diesem Zusammenhang auf die Festnahme eines irischen Parlamentariers. Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) sprach über seine Mutter, die vier Jahre lang in einem KZ-inhaftiert war, und betonte Israels existenzielle Bedeutung für jüdische Sicherheit. Der Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 sei ein Angriff auf den „Staat Israel selbst“ gewesen, und habe ausgerechnet Gemeinden getroffen, die den Palästinensern freundlich gesinnt waren. Der Begriff „Genozid“ im Berichtsentwurf gefährde den Friedensprozess und die Zwei- Staaten-Lösung und müsse daher entfernt werden. Abgeordneter Jürgen Hardt (CDU/CSU) kritisierte die fehlende Positionierung zum US-Friedensplan in dem Bericht. Zudem gehe der Bericht über die Zuständigkeit des Migrationsausschusses hinaus, indem zum Beispiel der Staat Palästina anerkennt wird. „Schockierend“ sei, dass der Entwurf so tue, als stünde fest, dass Israel einen Genozid begehe. Kein Gericht habe dies festgestellt, die wissenschaftliche Welt sei gespalten. Er habe daher starke Bedenken gegenüber dem Bericht. Zeynep Yıldız (Türkei, NR) betonte, jedes Zögern der internationalen Gemeinschaft habe die Lage nur weiter verschärft. Worte reichten nicht mehr aus. Die Staatengemeinschaft müsse handeln und Israel „politisch sowie wirtschaftlich isolieren“, die Rolle der UN stärken sowie einen Wiederaufbaufonds für Gaza errichten. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte, es gehe einigen Rednern nicht um die Menschen in Gaza, sondern um eigene Positionen. Die Debatte sei den Menschen in Gaza und Israel nicht gerecht gegenüber. Er appellierte an seine Vorrednerin Zeynep Yildiz (Türkei, NR), den Einfluss ihrer Regierung auf die Hamas zu nutzen, um diese zur Annahme des US-Friedensplans zu bewegen. Er selbst setze sich als deutscher Abgeordneter für eine härtere Haltung der deutschen Regierung gegenüber Netanyahus Regierung ein. Der Konflikt sei kein „Fußballspiel“, bei dem man Seiten wähle, vielmehr müsse man zusammenarbeiten und eine nachhaltige Lösung finden. Dringlichkeitsdebatte „Die Wahrung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien“ Ko-Berichterstatterin Edite Estrela (Portugal, SOC) erklärte, Georgien befinde sich inmitten einer tiefen politischen Krise, verursacht durch angezweifelte Wahlen, demokratische Rückschritte und eine sich verstärkende Konfrontation zwischen der Regierungspartei und der Opposition. Oppositionelle Stimmen würden zum Schweigen gebracht, Journalisten und Vertreter der Zivilgesellschaft inhaftiert, und anerkannte Wahlbeobachter blockiert. Die Zivilgesellschaft würde durch restriktive Gesetze, wie beispielsweise das Gesetz zur Transparenz ausländischer Einflussnahme, geschwächt. Das Einfrieren von Bankkonten habe viele NGOs arbeitsunfähig gemacht. Besonders besorgniserregend sei die erklärte Absicht der Regierungspartei, Oppositionsparteien zu verbieten, was Georgien in Richtung eines Einparteiensystems drängen würde. Die zweite Ko-Berichterstatterin Sabina Ćudić (Bosnien und Herzegowina, ALDE) warnte mit Blick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen, es gebe keinerlei Garantien, dass diese frei und fair verlaufen würden. Diskussionen allein reichten nicht mehr aus. Der Druck auf Georgien müsse durch konkrete Maßnahmen erhöht werden. Sie wies auf die Anwendung der Artikel 33 und 52 der EMRK. Gemäß Artikel 52 EMRK kann der Generalsekretär des Europarates von Mitgliedstaaten Auskunft über die Einhaltung der Konvention verlangen. Artikel 33 EMRK ermöglicht es Mitgliedstaaten, andere Mitgliedstaaten wegen Verletzungen der Konvention vor den EGMR zu bringen. Claude Kern (Frankreich, ALDE) erinnerte daran, dass die Versammlung im Januar 2025 die Rechte der georgischen Delegation unter bestimmten Bedingungen suspendiert hatte, um ein Signal der Besorgnis nach den Parlamentswahlen 2024 zu senden. Seitdem seien Demonstrationen gewaltsam unterdrückt und Oppositionelle inhaftiert worden. Die Regierungspartei wolle die wichtigsten Oppositionsparteien verbieten lassen und habe die Aussetzung der EU-Beitrittsverhandlungen bis 2028 angekündigt. Der wachsende Einfluss Russlands in Georgien sei besorgniserregend. Bedan Öztürk (Türkei, UEL) erklärte, internationale Beobachter hätten bei den Parlamentswahlen 2024 schwerwiegende Mängel festgestellt, aber keinen großangelegten Wahlbetrug belegt, der das Wahlergebnis in ernsthafte Zweifel ziehe. Nach der Suspendierung bestimmter Rechte der georgischen Delegation durch die Versammlung im Januar 2025 habe diese ihrerseits ihre Teilnahme an der Versammlung ausgesetzt. Das Ergebnis sei paradox: Georgien sei zwar weiterhin im Ministerkomitee des Europarates vertreten, während sowohl Regierungs- als auch Oppositionsabgeordnete in der PVER fehlten. Dieses Ungleichgewicht bedeute, die PVER sei als Forum für Dialog verloren. Zudem mahnte er Konsistenz an. Die PVER habe „bei anderen Mitgliedstaaten mit gleichermaßen problematischen Wahlpraktiken“ nicht „die gleiche Strenge“ gezeigt. Eine unterschiedlich harte Haltung der PVER gegenüber den Mitgliedstaaten schade der Glaubwürdigkeit. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) sprach von einer deutlichen Abkehr von demokratischen Standards in Georgien. Er verwies auf den Demokratieindex 2024 der Forschungsabteilung des britischen Magazins „The Economist“, hin, laut dem Georgien den viertgrößten Demokratierückgang weltweit verzeichne. Fast alle führenden Oppositionspolitiker seien inhaftiert, andere befänden sich im Exil. Das Versprechen Georgiens an den Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, an einem Plan zu arbeiten, um Georgien wieder auf den richtigen Weg zu bringen, sei nicht eingelöst worden. Georgien bewege sich weg von den USA und der EU und nähere sich vielmehr China, dem Iran und Aserbaidschan an. Er forderte eine Rückkehr Georgiens zum „europäischen Weg der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit“. Gustaf Göthberg (Schweden, EPP/CD) bezeichnete die Lage als „georgischen Albtraum“ mit deutlicher Inspiration aus dem Kreml. Die Menschen in Georgien hätten gezeigt, dass sie Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wollten. Sie wollten Europäer sein, denn sie seien Europäer – und der Europarat müsse sie und ihre Rechte schützen. Abgeordneter Malte Kaufmann (AfD) erklärte, die von den Ko-Berichterstatterinnen eingebrachte Resolution zu Georgien gehe zu weit und werde von der ECPA-Fraktion abgelehnt. Er sprach sich für einen „Weg der Versöhnung und des Dialogs“ aus. Die Lage in Georgien sei zwar von tiefen politischen und sozialen Spannungen geprägt und politische Gefangene müssten freigelassen werden, jedoch solle man sich erstens für die Rückkehr der georgischen Delegation in die PVER einsetzen, zweitens akzeptieren, dass die georgische Regierung demokratisch gewählt worden sei, und drittens den Dialog mit allen Akteuren suchen. José María Sánchez García (Spanien, ECPA) bezeichnete die Initiative als ideologisch motiviert und als Versuch, den ausdrücklichen Willen der georgischen Bevölkerung zu untergraben. Baroness Sal Brinton (Vereinigtes Königreich, ALDE) hingegen würdigte die georgische Bevölkerung, die „seit der letzten Wahl, vor 308 Tagen“ jede Nacht friedlich gegen die Regierungspartei und die Zerstörung ihrer Demokratie protestiere. Perran Moon (Vereinigtes Königreich, SOC) warnte, die Zeit zur Rettung der georgischen Demokratie schwinde. Was die Unterdrückung der Zivilgesellschaft betreffe, habe die Regierungspartei in kaum zwölf Monaten erreicht, wofür Putin in Russland zwölf Jahre gebraucht habe. Maßnahmen seien dringend erforderlich. Yelyzaveta Yasko (Ukraine, EPP/CD) warnte, Russland habe in Georgien erstmals erprobt, wie man eine Gesellschaft spalte und eine „Liebe zu Europa“ durch Hass und Polarisierung ersetzt. Albana Vokshi (Albanien, EPP/CD) verwies auf ein Schreiben von acht inhaftierten georgischen Oppositionellen an die PVER und den zunehmenden Druck auf zivilgesellschaftliche Organisationen und freie Medien. Sie rief zur Unterstützung der georgischen Bevölkerung auf und mahnte, Autoritarismus lasse sich nicht mit höflichen Worten besiegen, vielmehr brauche es „Handeln, Mut und Klarheit“. Abschließend wies Claude Kern (Frankreich, ALDE) darauf hin, dass die PVER bereits in vier Debatten im Jahr 2025 über den fortlaufenden Zusammenbruch der Demokratie in Georgien diskutiert habe. Die Versammlung bleibe offen für Dialog, sollte die georgische Regierung ernsthaftes Interesse an einem Kurswechsel zeigen. Berlin, 5. Januar 2026 Knut Abraham Delegationsleiter 4 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen Nummer Titel Seite Stellungnahme 308 (2025) Entwurf eines Übereinkommens für die Einsetzung einer Internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine 16 Stellungnahme 309 (2025) Das Übereinkommen des Europarates über die Koproduktion audiovisueller Werke in Form von Serien 18 Empfehlung 2299 (2025) Entschließung 2619 (2025) Jugendbewegungen für Demokratie 20 21 Empfehlung 2300 (2025) Entschließung 2628 (2025) Künstliche Intelligenz und Migration 24 24 Entschließung 2616 (2025) Die Parlamentarische Versammlung sollte Kasachstan bei der Fortsetzung seiner demokratischen Reformen unterstützen 28 Entschließung 2617 (2025) Die Einhaltung der Mitgliedschaftsverpflichtungen gegenüber dem Europarat durch Ungarn 3131 Entschließung 2620 (2025) Post-Monitoring-Dialog mit Bulgarien 37 Entschließung 2621 (2025) Russische demokratische Kräfte 40 Entschließung 2622 (2025) Russland: Neue Bedrohungen für die europäischen Demokratien 44 Entschließung 2623 (2025) Dringender Aufruf zur Beendigung der verheerenden humanitären Katastrophe und der Tötung von Journalisten im Gazastreifen 48 Entschließung 2624 (2025) Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien aufrechterhalten 52 Entschließung 2625 (2025) Politische Parteien und Demokratie 54 Entschließung 2626 (2025) Analyse und Leitlinien für die Garantie des Rechts auf Wohnen 57 Entschließung 2627 (2025) Eine universelle Gesundheitsversorgung fördern 60 Entschließung 2629 (2025) Sexuelle Gewalt gegen Männer und Jungen 63 Entschließung 2630 (2025) Sicherstellen, dass Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung frei reisen können, um ihre Tätigkeit auszuüben 67 Stellungnahme 308 (2025)1 Entwurf eines Übereinkommens für die Einsetzung einer Internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine 1. Die Parlamentarische Versammlung ist der Ansicht, dass die Russische Föderation die rechtlichen Konsequenzen all ihrer in der Ukraine begangenen und gegen die Ukraine gerichteten völkerrechtswidrigen Handlungen, einschließlich ihrer Aggression unter Verletzung der Charta der Vereinten Nationen sowie aller Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen, tragen muss. Dies schließt die Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) bis zum 16. September 2022 ein. Dir Russische Föderation muss eine umfassende Entschädigung für alle dem Staat der Ukraine und allen betroffenen natürlichen und juristischen Personen durch diese Verstöße gegen das Völkerrecht verursachten Schäden oder Verluste leisten. Dies steht im Einklang mit den Grundsätzen der Staatenverantwortlichkeit nach dem Völkerrecht sowie im Einklang mit Resolution ES-11/5 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. November 2022. Die Versammlung bekräftigt erneut, dass viele der von der Russischen Föderation begangenen völkerrechtswidrigen Handlungen erga omnes gegen die Verpflichtungen und zwingenden Normen des allgemeinen Völkerrechts verstoßen und somit die gesamte internationale Gemeinschaft betreffen. 2. Die Versammlung hat schon früher die Notwendigkeit eines Entschädigungsmechanismus für die Ukraine im Rahmen des fortdauernden Angriffskriegs gegen dieses Land angesprochen. In ihrer Entschließung 2482 (2023) „Die rechtlichen und menschenrechtlichen Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ rief die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, einen internationalen Entschädigungsmechanismus für die Ukraine, einschließlich eines Schadenregisters, einer Kommission für Entschädigungsansprüche und eines Entschädigungsfonds, zu schaffen. Sie war außerdem der Ansicht, dass die Organisation eine führende Rolle bei der Einsetzung und Verwaltung eines solchen Mechanismus spielen sollte. Nach der Einrichtung des Registers der durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten Schäden („Schadensregister“) als Erweitertes Teilabkommen am 12. Mai 2023, das 2024 seine Arbeit aufnahm, wiederholte die Versammlung in zahlreichen Entschließungen ihre Forderung nach Einsetzung einer internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche und eines internationalen Entschädigungsfonds als zweiter und dritter Komponente des Entschädigungsmechanismus. In Entschließung 2598 (2025) „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und Straflosigkeit zu vermeiden“ war die Versammlung der Auffassung, dass das beste Modell für die Einrichtung einer Kommission für Entschädigungsansprüche ein offenes Übereinkommen des Europarates wäre, das die erforderliche überregionale Unterstützung sicherstellen könnte und gleichzeitig von der Führungsrolle und dem Fachwissen der Organisation profitieren würde. In ihrer damit verbundenen Empfehlung 2294 (25) forderte die Versammlung das Ministerkomitee auf, umgehend auf die Einrichtung einer Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine hinzuarbeiten, insbesondere durch die Einsetzung eines Ad-hoc- Ausschusses zur Ausarbeitung eines offenen Übereinkommens des Europarates. 3. Die Versammlung begrüßt nachdrücklich die Fertigstellung des Entwurfs eines Übereinkommens für die Einsetzung einer internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine („Übereinkommensentwurf“) durch den Ad-hoc-Ausschuss für die Einsetzung einer Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine (CAHEC). Diese Arbeit folgte offiziellen Verhandlungen außerhalb des Europarates unter der Schirmherrschaft eines zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses, dem über 50 Staaten, die Europäische Union und der Europarat angehörten. Der Übereinkommensentwurf stellt einen weiteren Schritt bei der globalen Reaktion des Europarates dar, um die Russische Föderation für ihren Angriff auf die Ukraine zur Verantwortung zu ziehen. Es schafft ein zusätzliches innovatives Rechtsinstrument (die Internationale Kommission für Entschädigungsansprüche, nachfolgend „die Kommission“), mit der sichergestellt werden soll, dass die Russische Föderation die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen aller verursachten Schäden trägt. Die Kommission wird die Arbeit anderer internationaler adjudikativer Organe, Gerichte oder Tribunale ergänzen, die sich mit den Folgen der Aggression befassen, z.B. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das zukünftige Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Gerechtigkeit 1 Versammlungsdebatte am 1. Oktober 2025 (33. Sitzung) (siehe Dok. 16270, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Lord Richard Keen). Von der Versammlung am 1. Oktober 2025 (33. Sitzung) verabschiedeter Text). Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. und Rechenschaftspflicht können ohne Entschädigungen für die Opfer der Aggression, d. h. den Staat der Ukraine und die betroffenen individuellen Opfer, nicht vollständig sein. Durch die Einsetzung der Kommission unterstützt der Europarat die Ukraine bei ihren Bemühungen zur Gewährleistung von Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Wiederaufbau und hält gleichzeitig die Rechtsstaatlichkeit und die internationale Rechtsordnung aufrecht, die von der Russischen Föderation grob verletzt wurde. Die Versammlung lobt die Fähigkeit des Europarates, bei der internationalen juristischen Reaktion auf die Aggression innovativ vorzugehen und Lücken zu schließen, und bekräftigt erneut, dass jede zukünftige Friedensregelung, die auf eine Beendigung der Aggression abzielt, Entschädigungen und Wiedergutmachung einschließen muss oder die bestehenden Mechanismen zumindest nicht beeinträchtigen darf. 4. Die Einsetzung einer Kommission für Entschädigungsansprüche innerhalb des institutionellen Rahmens des Europarates ist der natürliche nächste Schritt nach der Einrichtung des Schadensregisters auf dem Gipfel von Reykjavík im Mai 2023. Die Versammlung bekräftigt erneut ihre volle Unterstützung des Schadensregisters, das bereits Ansprüche von mehr als 60 000 Einzelpersonen in 13 Anspruchskategorien erhalten hat. Die Arbeit des Registers wird gemäß den Bestimmungen des Übereinkommensentwurfs an die Kommission übertragen und Ansprüche werden weiterhin bei der Kommission eingereicht. Die Tatsache, dass sowohl das Schadenregister als auch die Kommission sich innerhalb des institutionellen Rahmens des Europarates befinden werden, wird einen effizienten Übergang ohne Unterbrechung der Arbeit erleichtern. 5. Die Versammlung ist zufrieden darüber, dass sich der Übereinkommensentwurf auf einen opferzentrierten Ansatz stützt, indem er gewährleistet, dass Einzelpersonen und juristische Personen, die durch die Aggression geschädigt wurden, berechtigt sind, gemäß den vorhandenen Regeln des Schadensregisters Ansprüche beim Entschädigungsmechanismus einzureichen. Im Hinblick auf die Organisationsstruktur der Kommission stellt die Versammlung fest, dass sie bekannten Vorbildern im Völkerrecht folgt. Die Versammlung ist der Auffassung, dass sie insgesamt die notwendige Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Entscheidungsorgane gewährleistet und gleichzeitig mit bestimmten Schutzbestimmungen die Beteiligung der Ukraine und die der Russischen Föderation, sollten sie ihr beitreten wollen, ermöglicht. Die Versammlung begrüßt ferner die Tatsache, dass der Übereinkommensentwurf spezifische Bestimmungen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Mitglieder der Kommission, des geschäftsführenden Direktors und des Sekretariats sowie im Hinblick auf die Verfahrensvorschriften wie Fairness, Objektivität und Transparenz enthält. 6. Die Versammlung bedauert jedoch, dass der Übereinkommensentwurf keine klarere Regelung für die Finanzierung der Entschädigungen sowie für ihre Durchsetzung und Auszahlung vorsieht. Die zukünftige Existenz eines Entschädigungsfonds wird in der Präambel und in Artikel 22 lediglich als eine Möglichkeit erwähnt. Ohne die Beteiligung der Russischen Föderation an der Kommission – ein Szenario, das im derzeitigen Kontext und im Lichte der in Artikel 28 dargelegten Voraussetzungen ziemlich unrealistisch erscheint – kann die Effektivität des Entschädigungsmechanismus in Frage gestellt werden. Obwohl Entschädigungen immer ein notwendiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Wiedergutmachung sind, müssen sie durchgesetzt und den einzelnen Antragstellern ausgezahlt werden. Die Versammlung nimmt den Ansatz zur Kenntnis, der von den an den Verhandlungen über den Übereinkommensentwurf beteiligten Staaten verfolgt wird, und fordert sie nachdrücklich auf, unverzüglich auf die Einsetzung eines internationalen Entschädigungsfonds hinzuarbeiten, der beauftragt wäre, Entschädigungen an erfolgreiche Antragsteller zu zahlen. Im Einklang mit früheren Entschließungen der Versammlung (Entschließung 2539 (2024) „Unterstützung für den Wiederaufbau der Ukraine“ und Entschließung 2556 (2024) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“) sowie im Einklang mit dem Völkerrecht sollten Mitgliedstaaten und andere Staaten, die über eingefrorene Vermögenswerte des Russischen Staaten verfügen, die Umwidmung dieser Mittel zur Übertragung an den zukünftigen Entschädigungsfonds prüfen. 7. Die Versammlung bedauert außerdem, dass der temporäre Zuständigkeitsbereich der Kommission derzeit auf Schäden begrenzt ist, die durch Völkerrechtsverstöße am oder seit dem 24. Februar 2022 verursacht wurden. Die Versammlung hat immer wieder festgestellt, dass der Angriffskrieg der Russischen Föderation am 20. Februar 2014 begonnen hat und am 24. Februar 2022 zu einer großangelegten Invasion eskalierte. Sie ist daher der Auffassung, dass alle Opfer der Aggression der Russischen Föderation seit 2014 Anspruch auf Entschädigung haben sollten. Die Versammlung ruft die zukünftigen Parteien des Übereinkommens auf, diese Frage erneut zu prüfen und eine diesbezügliche Änderung zu erwägen, wie in der Präambel und in Artikel 33.2 des Übereinkommensentwurfs vorgesehen. 8. Die Versammlung stellt fest, dass Artikel 19 des Übereinkommensentwurfs die Beziehung zu Urteilen oder Zuerkennungen durch Gerichte oder Tribunale und andere internationale rechtsprechende Organe sehr allgemein behandelt. In Anbetracht der Überschneidung der Rechtsprechung der zukünftigen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für den Zeitraum zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 16. September 2022 ruft die Versammlung die Organe der zukünftigen Kommission auf, diese Frage in Abstimmung mit dem Gerichtshof in ihrer Geschäftsordnung zu klären. 9. Die Versammlung erkennt an, dass das Übereinkommen darauf abzielen sollte, so viele nichteuropäische Staaten wie möglich einzubinden, um die internationale Legitimität und Repräsentativität der Kommission zu stärken. Da es sich jedoch um ein Übereinkommen des Europarates handelt, ist die Versammlung der Ansicht, dass in der Präambel auf die Satzung des Europarates (SEV Nr. 1) und maßgeblichen Entschließungen der Versammlung hingewiesen werden sollte, um seine Rechtsgrundlage zu stärken und die führende Rolle der Organisation anzuerkennen. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee daher, folgende Änderungen am Übereinkommensentwurf vorzunehmen: 9.1. In der Präambel einen neuen vierten Absatz hinzuzufügen, der wie folgt lauten würde: „Unter Hinweis auf die Satzung des Europarates (SEV Nr. 1), die in ihrer Präambel die Festigung des Friedens auf der Grundlage von Gerechtigkeit und internationaler Zusammenarbeit unterstreicht;“; 9.2. In der Präambel vor dem aktuellen elften Absatz einen neuen Absatz hinzuzufügen, der wie folgt lauten würde: „In Anbetracht dessen, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarates in ihrer Entschließung 2482 (2023) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ die Mitgliedstaaten des Europarates aufrief, einen internationalen Entschädigungsmechanismus einschließlich eines Schadensregisters, einer Kommission für Entschädigungsansprüche und eines Entschädigungsfonds einzurichten, und dass sie ihren Aufruf zur Einsetzung einer internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche und eines internationalen Entschädigungsfonds in Entschließung 2539 (2024) „Unterstützung für den Wiederaufbau der Ukraine“ und Entschließung 2556 (2024) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ sowie Entschließung 2605 (2025) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ wiederholte“. 10. Die Versammlung ist der Auffassung, dass der Übereinkommensentwurf über die Einsetzung einer internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine so bald wie möglich verabschiedet und zur Unterzeichnung geöffnet werden kann. Stellungnahme 309 (2025)2 Das Übereinkommen des Europarates über die Koproduktion audiovisueller Werke in Form von Serien 1. Die Parlamentarische Versammlung begrüßt den Abschluss des Übereinkommens des Europarates über die Koproduktion audiovisueller Werke in Form von Serien (im Folgenden „der Übereinkommensentwurf“) und lobt sein Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt zu fördern. 2. Einige Mitgliedstaaten, Vertreterinnen und Vertreter der Industrie sowie die Europäische Union haben Bedenken angesichts des Fehlens einer Folgenabschätzung, der unzureichenden Konsultation der Interessenvertretungen sowie der Gefahren, die mit bestimmten Elementen des Übereinkommensentwurfs verbunden sind, geäußert. 3. Einige Fragen bedürfen weiterer Überlegungen, um es einer größtmöglichen Zahl von Mitgliedstaaten zu ermöglichen, das Übereinkommen im Vertrauen auf seine Vorteile und frei von Angst vor unbeabsichtigten Nebeneffekten auf ihre lokalen Ökosysteme zu ratifizieren. 4. Der Übereinkommensentwurf definiert den Begriff „unabhängige Koproduzenten“ als „audiovisuelle Produktionsunternehmen, die durch einen Koproduktionsvertrag gebunden sind und nach den Bestimmungen des nationalen Rechts ihres Niederlassungslandes als unabhängig bezeichnet werden oder, in Ermangelung derartiger Bestimmungen, die in Anhang III dargelegten Unabhängigkeitskriterien erfüllen“. 2 Versammlungsdebatte vom 2. Oktober 2025 (35. Sitzung) (siehe Dok. 16238, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Berichterstatterin: Valentina Grippo). Von der Versammlung am 2. Oktober 2025 verabschiedeter Text (35. Sitzung). Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 5. Eine derartige Definition könnte zu normativen Überschneidungen mit den nationalen Rechtsrahmen und den staatlichen Fördersystemen führen, was zu einer regulatorischen Schieflage führen könnte, die die Wirksamkeit der nationalen Mechanismen verringert und die Interessenvertretungen von einer Beteiligung an Koproduktionen abhält. Obwohl die in Anhang III dargelegte Definition nur dann zur Geltung kommt, wenn eine nationale Gesetzgebung fehlt, kann sie dennoch als eine de facto supranationale Norm betrachtet werden. Dies könnte einen unangemessen hohen normativen Druck auf die Staaten ausüben, die Anspruchsvoraussetzungen für eine staatliche Förderung verzerren und den Grundsatz der Subsidiarität gefährden, der die Autonomie der nationalen audiovisuellen Ökosysteme untermauert. 6. Die Versammlung hält es folglich für unerlässlich, dass jeder Staat den Begriff „Unabhängigkeit“ auf eine Art und Weise definiert, die sein eigenes audiovisuelles Ökosystem widerspiegelt. 7. Darüber hinaus legen die Bestimmungen im Hinblick auf das Urheberrecht, die gemeinsame Datennutzung und die künstlerische Kontrolle Beschränkungen auf, die bewährte Verfahren oder die rechtliche Harmonisierung auf Ebene der Europäischen Union unterminieren. 8. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee folglich, eine Marktanalyse und eine Folgenabschätzung des Übereinkommensentwurfs unter Beteiligung der Interessenvertretungen durchzuführen, und danach zu erwägen, den Übereinkommensentwurf zu verabschieden. Es empfiehlt dem Ministerkomitee außerdem, folgende Änderungen am Übereinkommensentwurf vorzunehmen: 8.1. Die Aufnahme einer Bestimmung, die jedem Unterzeichnerland, das nicht über eine Definition des Begriffs „unabhängiger Produzent“ zum Zwecke des Übereinkommensentwurfs verfügt, vorschreibt, vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens auf seinem Staatsgebiet eine solche Definition zu verabschieden; 8.2. Neufassung von Artikel 3(e) wie folgt: „Der Begriff ‚unabhängige Koproduzenten‘ bezeichnet audiovisuelle Produktionsunternehmen, die die durch einen Koproduktionsvertrag gebunden sind und nach den Bestimmungen des nationalen Rechts ihres Niederlassungslandes als unabhängig gelten“; 8.3. In Artikel 7(1), Streichung des zweiten Satzes, der wie folgt lautet: „Bei der Zuweisung von Anteilen sollten die jeweiligen finanziellen Beiträge der unabhängigen Koproduzenten und ihr kreativer und technischer Aufwand berücksichtigt werden“; 8.4. Streichung von Artikel 7(2); 8.5. In Artikel 7(3), Streichung des zweiten Satzes, der wie folgt lautet: „Die Nutzungsrechte können nicht auf unbegrenzte Zeit lizensiert werden, und der Lizensierungszeitraum ermöglicht es den unabhängigen Koproduzenten, vom Restwert der Rechte zu profitieren“; 8.6. In Artikel 8(3), Streichung der Wörter: „verwalten und“; 8.7. Neufassung von Artikel 9 wie folgt: „Verständnis des Erfolgs und Verbreitung von offiziell koproduzierten Serien 1. Audiovisuelle Mediendienstleister und ihre Tochterunternehmen, die in Vertragsstaaten des Übereinkommens niedergelassen sind, stellen Zuschauerdaten und Informationen über die Auswertung von Serien, die einen offiziellen Koproduktionsstatus erlangt und finanzielle Zuwendungen nach Artikel 4 erhalten haben, den zuständigen Behörden wie in Artikel 5, Absatz 5 definiert, zur Verfügung, sofern dies nach den nationalen Rechts- und Regulierungsvorschriften erforderlich ist. Die zuständigen Behörden behandeln diese Informationen vertraulich.“; 8.8. In Anhang II, Punkt 1, Absatz 2, Streichung der Wörter: „oder von Anhang III“; 8.9. Streichung von Anhang III 9. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee außerdem, die notwendigen Änderungen am erläuternden Berichtsentwurf vorzunehmen, um en Änderungen am Übereinkommensentwurf Rechnung zu tragen. Empfehlung 2299 (2025)3 Jugendbewegungen für Demokratie 1. Unter Hinweis auf ihre Entschließung 2619 (2025) „Jugendbewegungen für Demokratie“, in der betont wird, dass junge Menschen in ganz Europa nicht nur an der Demokratie mitwirken, sondern auch wichtige Verteidiger und Innovatoren der Demokratie sind, und dass ihr Engagement angesichts von Autoritarismus, institutionellem Misstrauen, sozioökonomischer Ausgrenzung, digitalem Wandel und Umweltkrise für die Aufrechterhaltung der demokratischen Widerstandsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist 1.1. betont die Parlamentarische Versammlung (PV), dass der Europarat und seine Mitgliedstaaten das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen schützen und fördern, Jugendorganisationen (finanziell) unterstützen, die Rechte junger Menschen wahren und strukturelle Hindernisse beseitigen müssen, die junge Menschen daran hindern, uneingeschränkt am demokratischen Leben teilzunehmen; 1.2. begrüßt die Parlamentarische Versammlung die langjährigen Erfolge des Europarates bei der Förderung der Beteiligung junger Menschen durch das System der gemeinsamen Verwaltung, die Europäischen Jugendzentren, die Europäische Jugendstiftung und seine Arbeit zur Festlegung von Standards. Insbesondere würdigt sie die Revidierte Europäische Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und der Region sowie den kommenden Referenzrahmen für eine Jugendperspektive. 2. In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen empfiehlt die Versammlung dem Ministerkomitee, 2.1. zu gewährleisten, dass die Beteiligung junger Menschen als zentrale Priorität der Organisation auf der Grundlage der Erklärung von Reykjavík und der Reykjavík-Grundsätze für Demokratie in allen Bereichen der Arbeit des Europarats berücksichtigt wird; 2.2. den zivilgesellschaftlichen Raum für junge Menschen als festen Bestandteil in die Menschenrechtsmonitoring- und Kooperationsprogramme des Europarats zu integrieren, einschließlich der Beitritts-, Post-Monitoring- und thematischen Überprüfungsprozesse; 2.3. einschlägige zwischenstaatliche Ausschüsse – darunter den Europäischen Lenkungsausschuss für Jugendfragen (CDEJ) und den Gemeinsamen Rat für Jugendfragen (CMJ) – dazu aufzufordern, gemäß den Artikeln 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) Standards für die Mitgliedstaaten zum Schutz des bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen zu entwickeln und zu stärken sowie regelmäßig über deren Umsetzung zu berichten; 2.4. die Annahme und Förderung der Revidierten Europäischen Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und der Region durch den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, seine eigenen Empfehlungen sowie den Referenzrahmen für eine Jugendperspektive zu unterstützen und deren Verbreitung und Umsetzung auf nationaler und lokaler Ebene zu fördern; 2.5. die Ressourcen der Europäischen Jugendstiftung und der Europäischen Jugendzentren zu stärken, um von Jugendlichen geleitete demokratische Initiativen zu unterstützen – auch in Kontexten, in denen der zivilgesellschaftliche Raum schrumpft; 2.6. den zwischenstaatlichen Austausch bewährter Verfahren zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, zur Einführung von Jugendquoten und altersübergreifenden Wahllisten sowie zur Verankerung der demokratischen Bürgerbildung in formalen und nichtformalen Kontexten zu fördern; 2.7. die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, darunter der Europäischen Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und den Vereinten Nationen, zu intensivieren. Ziel ist es, Maßnahmen zur Überwachung und Verteidigung der Menschenrechte junger Menschen, zur Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Infrastruktur und zur Aufrechterhaltung von Warnmechanismen für Bedrohungen des zivilgesellschaftlichen Raums junger Menschen zu koordinieren; 3 Versammlungsdebatte vom 1. Oktober 2025 (33. Sitzung) (siehe Dok. 16239, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Berichterstatterin: Jewgeniia Krawtschuk). Von der Versammlung am 1. Oktober 2025 verabschiedeter Text (33. Sitzung). Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 2.8. zu gewährleisten, dass junge Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund, darunter aus ländlichen Gebieten, Minderheitengemeinschaften, Diaspora- und Flüchtlingsbevölkerungen, wirksam an den Aktivitäten und politischen Prozessen des Europarates beteiligt sind; 2.9. den Mechanismus der Versammlung zur Beteiligung junger Menschen und die Rolle der Jugendberichterstatter voll auszuschöpfen, um regelmäßige und strukturierte Gelegenheiten für den Dialog zwischen dem Ministerkomitee, der Versammlung und von Jugendlichen geführten Organisationen zu schaffen. Entschließung 2619 (2025)4 Jugendbewegungen für Demokratie 1. In den letzten Jahren haben sich von Jugendlichen geführte Bewegungen zu einer wichtigen Kraft für die Verteidigung und Erneuerung demokratischer Werte entwickelt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Autoritarismus, des Misstrauens gegenüber Institutionen, der sozioökonomischen Ausgrenzung, des digitalen Wandels, der Umweltkrise sowie des schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Raums von Bedeutung. Letzteres untergräbt die Fähigkeit junger Menschen, sich an der Demokratie zu beteiligen und für Veränderungen einzutreten. 2. Unter Bezugnahme auf ihre Entschließungen 2553 (2024) „Die Stärkung der Jugendperspektive in der Arbeit der Parlamentarischen Versammlung“ und 2610 (2025) „Soziale Mobilisierung, soziale Unruhen und die Reaktion der Polizei in den Mitgliedstaaten des Europarates: Brauchen wir einen neuen Gesellschaftsvertrag?“ 2.1. bekräftigt die Parlamentarische Versammlung, dass junge Menschen in ganz Europa zu den aktivsten Verfechtern und kreativsten Gestaltern von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit gehören. Sie setzen sich für eine inklusive Vision von Gerechtigkeit, Rechten und Teilhabe ein. 2.2. würdigt die Parlamentarische Versammlung die Kreativität, Widerstandsfähigkeit und zivilgesellschaftliche Innovationskraft von Jugendorganisationen und Jugendbewegungen, die neue Formen politischer Teilhabe vorantreiben. Dazu zählen partizipative Haushaltsplanung, Open Data-Civic Labs [Open Data-Labors für zivilgesellschaftliche Innovation], Rahmen für Umweltgerechtigkeit und gemeinwohlorientierte demokratische Bildung. Gleichzeitig gestalten sie die politische Partizipation durch nicht institutionalisierte Formen direkter Aktionen wie Proteste, Petitionen, Boykotte, Besetzungen und Online-Aktivismus neu; 2.3. äußert die Parlamentarische Versammlung ihre tiefe Besorgnis über die zunehmende Unterdrückung junger Aktivisten und Jugendorganisationen in einigen Mitgliedstaaten. Dazu zählen politisch motivierte Verhaftungen, die Kriminalisierung friedlicher Proteste, Schikanen, Überwachung und Stigmatisierung; 2.4. betont die Parlamentarische Versammlung, dass Regierungen und Institutionen nicht mit Repression oder Gleichgültigkeit auf das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen reagieren dürfen, sondern mit Anerkennung, Schutz, Unterstützung und strukturellen Reformen. 3. Die Versammlung begrüßt die langjährige Arbeit des Europarats zur Förderung der Jugendbeteiligung durch sein Co-Management-System, zu dem die Europäischen Jugendzentren und das Europäische Jugendwerk gehören, sowie durch politische Rahmenwerke wie die Revidierte Europäischen Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und der Region des Europarats. 4 Versammlungsdebatte vom 1. Oktober 2025 (33. Sitzung) (siehe Dok. 16239, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Berichterstatterin: Evgenia Kravchuk). Von der Versammlung am 1. Oktober 2025 verabschiedeter Text (33. Sitzung). Siehe auch Empfehlung 2299 (2025). Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 4. Angesichts der jüngsten Entwicklungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates nachdrücklich dazu auf, 4.1. die Menschenrechte und Grundfreiheiten junger Menschen zu schützen, indem sie 4.1.1. das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit für junge Menschen gemäß den Artikeln 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) gewährleisten. Dabei sind administrative und politische Hindernisse zu beseitigen, die Jugendorganisationen und -bewegungen unverhältnismäßig stark beeinträchtigen; 4.1.2. Rechtsvorschriften aufheben oder ändern, die friedliche Proteste unter Strafe stellen oder ungerechtfertigt einschränken, einschließlich vager Bestimmungen zur öffentlichen Ordnung, nationalen Sicherheit oder „Extremismus“, die häufig dazu genutzt werden, um kritische Stimmen junger Menschen zum Schweigen zu bringen; 4.1.3. politisch motivierte Verhaftungen junger Aktivisten beenden und gewährleisten, dass jeglicher Freiheitsentzug streng den gesetzlichen Standards entspricht. Zugleich ist der Zugang zu Rechtsbeistand und Rechtsmitteln für Jugendliche, die wegen ihres bürgerschaftlichen Engagements verfolgt werden, zu verbessern; 4.2. die Beteiligung junger Menschen an politischen Prozessen zu institutionalisieren, indem sie 4.2.1. eine sinnvolle Vertretung junger Menschen in gewählten Gremien wie nationalen Parlamenten und Gemeinderäten gewährleisten. Dazu müssen wirksame und inklusive Strukturen und Mechanismen zur Einbindung junger Menschen in die Politik und Entscheidungsfindung unterstützt werden; 4.2.2. eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre in allen Mitgliedstaaten des Europarates in Erwägung ziehen, um frühzeitige staatsbürgerliche Verantwortung und Inklusion zu fördern; 4.2.3. Wahllisten für mehrere Altersgruppen sowie Jugendquoten in politischen Parteien und öffentlichen Institutionen einführen, um generationsübergreifende Ungleichgewichte auszugleichen und die Solidarität zwischen den Generationen in der Regierungsführung zu fördern; 4.2.4. eine bedeutsame Jugendvertretung durch unabhängige und repräsentative Jugendräte zu gewährleisten, die ermächtigt sind, entweder aus eigener Initiative oder auf Bitten der Behörden im Hinblick auf politische Initiativen oder Fragen, die für Kinder und junge Menschen relevant sind, Beratung anzubieten; 4.3. Jugendinitiativen und zivilgesellschaftliche Infrastrukturen zu fördern, indem sie 4.3.1. die Menschenrechte und Freiheiten junger Menschen schützen und das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit garantieren; 4.3.2. spezifische öffentliche Mittel für zivilgesellschaftliche Infrastrukturen für junge Menschen bereitstellen. Dazu gehören sichere und inklusive Gemeindezentren, unabhängige Online- Plattformen, Rechtsberatungsstellen und partizipative Räume, in denen sich junge Menschen organisieren und zusammenarbeiten können; 4.3.3. Jugendmedien fördern und demokratische politische Bildung in die Lehrpläne der Schulen einbeziehen. Dies sollte im Einklang mit der Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung sowie dem Referenzrahmen des Europarats zu Kompetenzen für eine demokratische Kultur erfolgen. So werden junge Menschen mit den Werten, Einstellungen, Fähigkeiten und Kenntnissen ausgestattet, die sie benötigen, um sich am demokratischen Leben zu beteiligen und Desinformation und Extremismus zu widerstehen; 4.3.4. die aktive Beteiligung junger Menschen und von Jugendorganisationen an den Wiederaufbauprozessen nach Konflikten fördern und dabei ihr Potenzial würdigen, innovative Lösungen beizusteuern, eine inklusive Regierungsführung zu fördern und die demokratische Widerstandsfähigkeit in Gesellschaften zu stärken, die sich in einer Nachkonfliktsituation befinden oder komplexe politische Übergangsprozesse durchlaufen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Unterstützung junger Menschen in Ländern gewidmet werden, die sich in einem Krieg oder in einer fragilen politischen Lage befinden. So lässt sich gewährleisten, dass ihre Stimmen und Initiativen geschützt werden und in nationale sowie internationale Wiederaufbaustrategien einbezogen werden; 4.4. strukturelle Hindernisse für die demokratische Teilhabe junger Menschen zu beseitigen, indem sie 4.4.1. die sozioökonomische Prekarität junger Menschen durch integrative Maßnahmen in den Bereichen Wohnen, Beschäftigung und Bildung bekämpfen, die den Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Marginalisierung und demokratischem Rückzug berücksichtigen; 4.4.2. die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Freizeitaktivitäten für Kinder und junge Menschen in den Bereichen Jugendarbeit, Sport und Kultur verstärken als ein Mittel zur Förderung ihrer persönlichen Entwicklung und sozialen Inklusion; 4.4.3. den Zugang zu freien, unabhängigen und pluralistischen Medien – auch in digitaler Form – fördern, um sicherzustellen, dass junge Menschen Zugang zu vielfältigen Informationsquellen haben und ihre Meinung frei äußern können; 4.4.4. die internationale und europäische Jugendzusammenarbeit sowie den Austausch zwischen Jugendlichen fördern, als Mittel zum Aufbau einer grenzüberschreitenden demokratischen Kultur, zur Förderung der Solidarität und zur Konfliktverhütung. 5. Die Versammlung fordert darüber hinaus eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zur Aufrechterhaltung des zivilgesellschaftlichen Raums für junge Menschen. Konkret bedeutet dies Folgendes: 5.1. die Rolle des Europarats als wichtigste paneuropäische Triebkraft für die Entwicklung der Jugendpolitik und -standards in Europa zu fördern sowie die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der zehnten Konferenz der Minister für Jugendfragen des Europarats, die vom 8. bis zum 9. Oktober 2025 in Valletta (Malta) stattfinden soll, weiterzuverfolgen; 5.2. die Europäische Union dazu anzuregen, Zielvorgaben für den zivilgesellschaftlichen Raum in Erweiterungsprozesse und Finanzierungsrahmen zu integrieren, einschließlich spezifischer Indikatoren zu den Rechten und der Teilhabe von Jugendlichen; 5.3. sich mit internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) abzustimmen, um den Zugang junger Menschen zu Menschenrechten, Kapazitätsaufbau sowie Unterstützung von Jugendorganisationen und -bewegungen zu verbessern und die bestehenden Mechanismen des Europarats zur Bekämpfung des schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Raums zu ergänzen; 5.4. Jugendliche aus der Diaspora und junge Flüchtlinge in Strategien zur demokratischen Teilhabe einzubeziehen: Sie können sowohl in ihren Herkunftsländern als auch in den Aufnahmegesellschaften zur demokratischen Entwicklung beitragen. 6. Die Versammlung verpflichtet sich, 6.1. die Beteiligung junger Menschen an ihrer Arbeit zu stärken, unter anderem durch die Aktivitäten von Jugendberichterstattern, einen regelmäßigen Dialog mit Jugendorganisationen sowie geregelte Beiträge des Jugendbeirats; 6.2. die Perspektiven junger Menschen in alle Ausschüsse und Berichte einzubeziehen, den zivilgesellschaftlichen Raum für junge Menschen als ständiges demokratisches Anliegen zu behandeln und Einschränkungen der Rechte junger Menschen mit derselben Dringlichkeit wie andere Menschenrechtsverletzungen zu beobachten; 6.3. zu gewährleisten, dass das Präsidium und die Tagungen der Versammlung Plattformen für Jugendperspektiven bieten, insbesondere für diejenigen, die in repressiven Kontexten leben; 6.4. den Austausch zwischen Abgeordneten und jugendlichen Aktivisten, Organisationen und Jugendbewegungen zu fördern, unter anderem durch die Bereitstellung nachhaltiger, inklusiver und wirksamer Mechanismen, einschließlich einer angemessenen Finanzierung. 7. Die Versammlung ermutigt alle relevanten Interessengruppen – darunter internationale Organisationen, die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und der Privatsektor –, mit Jugendorganisationen und Jugendbewegungen zusammenzuarbeiten. Ziel ist es, gemeinsam demokratische Innovationen zu entwickeln, die Stimme der Jugend in Entscheidungsprozessen zu stärken und in eine nachhaltige zivilgesellschaftliche Infrastruktur zu investieren. 8. Der Schutz der Freiheiten junger Menschen, die Institutionalisierung ihrer Teilhabe und der Abbau struktureller Barrieren sind demokratische Imperative. Jugendbewegungen dürfen daher nicht als Bedrohung, sondern müssen als unverzichtbare Akteure beim Aufbau demokratischer Resilienz in Europa anerkannt werden. Empfehlung 2300 (2025)5 Künstliche Intelligenz und Migration 1. Angesichts der rasanten Fortschritte der künstlichen Intelligenz (KI) in der Migrationssteuerung wie auch in anderen Bereichen empfiehlt die Parlamentarische Versammlung dem Ministerkomitee, die Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225) durch alle Mitgliedstaaten und andere Staaten zu fördern. 2. Gemäß der Entschließung 2628 (2025) „Künstliche Intelligenz und Migration“ fordert die Versammlung das Ministerkomitee nachdrücklich auf, eine Empfehlung auszuarbeiten. Diese soll den Mitgliedstaaten Leitlinien für den Einsatz von KI in der Migrationssteuerung geben, worauf konkrete Maßnahmen folgen sollen, die Transparenz, Rechenschaftspflicht und den Schutz der Menschenrechte in den Vordergrund stellen. 3. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass migrationsbezogene politische Instrumente wirksame und durchsetzbare Schutzvorkehrungen enthalten. Darüber hinaus wird die Erstellung eines Verhaltenskodexes für den Einsatz von KI in der Migrationssteuerung und in Verfahren, die die Rechte von Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern betreffen, gefordert. Dieser Einsatz könnte Teil der oben genannten Empfehlung sein. 4. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee des Europarates, Sensibilisierungsprogramme für Ombudsstellen und Gleichstellungsgremien zu den Auswirkungen der KI auf die Migrationssteuerung zu planen. Diese Aktivitäten sollen deren Fähigkeit zur Wahrung der Menschenrechte stärken. Für Migrationsbeamte, Sachbearbeiter und Nichtregierungsorganisationen sollten ähnliche Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden. In dieser Hinsicht können das HELP-Programm (Human Rights Education for Legal Professionals) des Europarates und das Programm „Digitales Europa“ der EU nützliche Instrumente sein. 5. Die Versammlung empfiehlt, die Zusammenarbeit mit allen relevanten Gremien und Einrichtungen der Europäischen Union sowie der Vereinten Nationen im Hinblick auf die Anwendung von KI in der Migrationssteuerung zu intensivieren. Sie betont ferner die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Zivilgesellschaft in dieser Frage. Gerade bei der Ausarbeitung künftiger Instrumente wäre diese Zusammenarbeit besonders wertvoll. Entschließung 2628 (2025)6 Künstliche Intelligenz und Migration 1. Die Parlamentarische Versammlung würdigt das transformative Potenzial der künstlichen Intelligenz (KI) in einer Reihe von Bereichen – auch in der Migrationssteuerung. KI-Systeme, die autonome Entscheidungen treffen und komplexe Datenanalysen durchführen können, werden zunehmend in den Bereichen Grenzüberwachung, Visabearbeitung, biometrische Identifizierung, Verarbeitung natürlicher Sprache und Integrationsunterstützung eingesetzt. Diese Anwendungen sollen die Effizienz verbessern und den Zugang zu Dienstleistungen für Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende erleichtern. 5 Versammlungsdebatte vom 3. Oktober 2025 (36. Sitzung) (siehe Dok. 16240, Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene, Berichterstatter: Petri Honkonen). Von der Versammlung am 3. Oktober 2025 verabschiedeter Text (36. Sitzung). Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 6 Versammlungsdebatte vom 3. Oktober 2025 (36. Sitzung) (siehe Dok. 16240, Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene, Berichterstatter: Petri Honkonen). Von der Versammlung am 3. Oktober 2025 verabschiedeter Text (36. Sitzung). Siehe auch Empfehlung 2300 (2025). Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 2. Die Versammlung unterstreicht außerdem die Möglichkeiten, die durch einen verantwortlichen und ethischen Einsatz von KI geschaffen werden. KI kann dazu beitragen, durch bessere Such- und Rettungsoperationen Leben zu retten, mehrsprachige und zugängliche Informationen für Migranten und Flüchtlinge bereitzustellen sowie ihre Integration durch die Förderung des Sprachenlernens, der Bildung und des Zugangs zu den Arbeitsmärkten zu unterstützen. KI kann, wenn sie transparent, mit menschlicher Kontrolle und starken Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte gestaltet wird, Innovation fördern, den Verwaltungsaufwand reduzieren und das Vertrauen in die Institutionen stärken. Auf diese Weise kann KI die Migrationssteuerung nicht nur effizienter, sondern auch humaner und inklusiver machen. 3. Die Versammlung betont jedoch, dass technologische Innovationen nicht zu Lasten der Grundrechte gehen dürfen. Falsch angewendet, kann KI strukturelle Ungleichheiten verstärken, die Privatsphäre verletzen und den Asylschutz untergraben. Die Versammlung wiederholt daher ihre Aufforderung an alle Mitgliedstaaten des Europarates, das „Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ (SEV Nr. 225, im Folgenden „Rahmenübereinkommen über KI“) zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Das Übereinkommen zielt darauf ab, die Weiterentwicklung und den Einsatz von KI im Einklang mit den Menschenrechtsstandards zu gewährleisten und KI-Anwendungen, die das Recht auf Asyl verletzen, wie in Artikel 5 festgelegt, ausdrücklich zu verbieten. 4. KI-gestützte Modernisierung muss so durchgeführt werden, dass gefährliche Auswirkungen und Risiken für Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende – beispielsweise Diskriminierung und Voreingenommenheit – minimiert werden. Zudem darf es nicht zu einer unbeabsichtigten Verstärkung bestehender Stereotypen oder Vorurteile kommen. Die Staaten sollten vielmehr das Potenzial der KI nutzen, um ein integrativeres, sichereres und humaneres Migrationssystem zu fördern. 5. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen, die KI auf Individualrechte und Freiheit haben kann, betont die Versammlung, dass KI die menschliche Entscheidungsfindung in Migrations- und Asylverfahren zwar unterstützen, aber nicht ersetzen sollte. Auch wenn KI durch die Verringerung des Risikos menschlicher Fehler in einigen Fällen mehr Sicherheit und Effizienz bieten kann als menschliche Entscheidungsfindung allein, sollte sie diese nicht vollständig ersetzen. Alle KI-Instrumente müssen transparent und rechenschaftspflichtig sein, einer Aufsicht unterliegen und sich im Einklang mit wichtigen internationalen Instrumenten in Übereinstimmung befinden, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), (im Folgenden „Konvention“), das Abkommen der Vereinten Nationen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und sein Protokoll von 1967 sowie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. 6. Angesichts der Einstufung von KI im Zusammenhang mit Migration als Hochrisikotechnologie durch die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz betont die Versammlung die Notwendigkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen. Der Einsatz von KI im Bereich Migration, Asyl und Grenzkontrolle darf nicht dazu führen, dass internationale Verpflichtungen – insbesondere aus der Flüchtlingskonvention – umgangen werden. Auch darf er nicht dazu dienen, gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu verstoßen oder sichere und wirksame legale Wege in das Hoheitsgebiet eines Staates – einschließlich des Rechts auf internationalen Schutz – zu verweigern. 7. Daher ist es wichtig, KI-Systeme vor ihrem Einsatz in Migrations- und Asylverfahren einer Folgenabschätzung in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu unterziehen. Die Versammlung empfiehlt die Anwendung der HUDERIA-Methode des Europarates, um Risiken – einschließlich algorithmischer Verzerrungen und Verletzungen der Privatsphäre – zu identifizieren und zu mindern. Während des gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen muss die Aufsicht durch unabhängige Bewertungen und obligatorische Überprüfungen durch Menschen gewährleistet sein. 8. Die Versammlung fordert ein Verbot der Verwendung von KI-Tools, die automatisierte Glaubwürdigkeitsbewertungen, Emotionserkennung oder Erstellung von Risikoprofilen auf Grundlage der Staatsangehörigkeit oder ethnischen Zugehörigkeit durchführen. Diese Technologien sind wissenschaftlich nicht fundiert und widersprechen den Artikeln 3 und 14 der Konvention. 9. Angesichts der entscheidenden Bedeutung von Datenschutz, Privatsphäre und Sicherheit bei der Nutzung von KI in Asylverfahren betont die Versammlung, dass sensible Daten – darunter biometrische Daten, Gesprächsprotokolle und Informationen über das Herkunftsland – gemäß der Datenschutzrichtlinie des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) durchgehend verschlüsselt werden müssen. Im Falle einer Verfolgungsgefahr dürfen diese Daten nicht an das Herkunftsland weitergegeben werden. 10. Anwendungen von künstlicher Intelligenz in der Migrationssteuerung müssen daher Effizienzgewinne mit einem strengen Schutz der Menschenrechte in allen Phasen der Migration in Einklang bringen. Spezifische Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI im Migrationsbereich sind für jede einzelne Prozessphase zu behandeln: von den Aktivitäten vor der Ausreise über die Durchreise und Ankunft bis hin zum Aufenthalt, der Freizügigkeit, der vorübergehenden oder dauerhaften Rückkehr und der nachhaltigen (Wieder-) Integration. Wie im Folgenden dargelegt, sollten sowohl Schutzmaßnahmen gegen Voreingenommenheit als auch menschliche Aufsicht sowie die Gewährleistung der Würde von Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern Vorrang haben. 11. Vor der Ausreise sollten KI-Tools, die bei der Überprüfung von Visa- und Asylanträgen eingesetzt werden, einer Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte unterzogen werden. In Fällen, die als hochriskant eingestuft werden, sollte eine manuelle Überprüfung durch Systeme wie das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) vorgesehen werden. Alle Überprüfungsinstrumente müssen transparent sein und dürfen keine diskriminierenden Ergebnisse liefern. KI-gestützte Chatbots können Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern mehrsprachige Informationen in Echtzeit bereitstellen. Dazu müssen sie jedoch ihren automatisierten Charakter offenlegen und ethische Standards einhalten, um die Verbreitung von Fehlinformationen zu vermeiden. 12. Hinsichtlich der Arbeitsmigration über die entsprechenden Kanäle können KI-Tools eingesetzt werden, um das Antragsverfahren für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen fairer und zugänglicher zu gestalten. KI kann darüber hinaus dazu beitragen, ausbeuterische Einstellungspraktiken aufzudecken, indem sie skrupellose Arbeitgeber identifiziert und die zuständigen Behörden alarmiert. KI-Tools, etwa Visumprüfer, sollten auf Voreingenommenheit geprüft werden und transparente Ergebnisse liefern, die angefochten werden können. 13. Die Versammlung fördert den ethischen Einsatz von KI zur Vorhersage klimabedingter Migration, indem sie Umwelt- und sozioökonomische Daten analysiert. Damit soll die humanitäre Planung gemäß ihrer Entschließung 2401 (2021) „Klima und Migration“ verbessert werden. KI-Tools wie die von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) entwickelten können politischen Entscheidungsträgern ein klareres Bild von klimabedingten Migrationsmustern vermitteln. Solche Prognosemodelle können die Grundlage für proaktive Unterstützungsmaßnahmen bilden. 14. Ebenso kann KI dazu verwendet werden, Schmugglernetzwerke durch verantwortungsvolle Datenanalyse zu identifizieren und zu zerschlagen. 15. Für die Übergangsphase betont die Versammlung die Notwendigkeit einer strengen Regulierung von Technologien zur KI-Überwachung. Prädiktive Polizeiarbeit und biometrische Identifizierung dürfen nur im unbedingt notwendigen und verhältnismäßigen Rahmen eingesetzt werden. Zudem müssen alle biometrischen Daten verschlüsselt und der Zugriff darauf auf befugtes Personal beschränkt sein. Das Rahmenübereinkommen des Europarates über KI beschränkt die biometrische Kategorisierung auf unbedingt notwendige und verhältnismäßige Fälle. KI-Systeme wie das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) der Europäischen Union, die Grenzbewegungen überwachen, müssen den Datenschutzgrundsätzen der IOM aus dem Jahr 2023 entsprechen. 16. Überwachungstechnologien für Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende auf der Durchreise müssen im Hinblick auf den Schutz ihrer Rechte reguliert werden. KI-gestützte Massenüberwachung, wie etwa der Einsatz von Drohnen und Gesichtserkennung, sollte verboten werden. KI kann auf positive Weise zur Unterstützung humanitärer Korridore eingesetzt werden, indem durch Konfliktkartierung sicherere Transitrouten ermittelt werden. 17. Die Versammlung würdigt die wesentliche Rolle von eu-LISA (Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts) sowie anderer EU- Einrichtungen bei der Verwaltung migrationsbezogener Datenbanken, zu denen das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS) und Eurodac (das zentrale Fingerabdruck- Identifizierungssystem der Europäischen Union) gehören. Eine Zusammenarbeit zwischen EU- und Nicht-EU- Mitgliedstaaten des Europarates ist wichtig, um einheitliche Datenschutzstandards und die Einhaltung humanitärer Verpflichtungen zu gewährleisten. 18. Die Versammlung drückt noch einmal ihre große Sorge und Trauer darüber aus, dass Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende auf See sterben. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, KI-Technologien einzusetzen, um die Such- und Rettungsfunktionen zu verbessern und die Würde der Verstorbenen zu wahren. Dabei sind die in ihrer Entschließung 2569 (2024) ) „Aufruf zur Klärung des Schicksals vermisster Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender“ sowie in ihrer Entschließung 2612 (2025) „Die Rettung des Lebens von Migrantinnen und Migranten auf See und der Schutz ihrer Menschenrechte“ festgelegten Grundsätze zu beachten. 19. KI kann bei der Ankunft eingesetzt werden, um individualisierte, faire und rechtskonforme Asylverfahren zu unterstützen. Dabei ersetzt sie jedoch nie die Rolle der menschlichen Sachbearbeiter bei der Interaktion und Entscheidungsfindung. KI-generierte Dokumente sollten in den Sprachen der Antragsteller sowie in leicht verständlicher Sprache verfügbar sein. 20. Um eine gerechte Behandlung zu gewährleisten, sollten biometrische Systeme und Spracherkennungsinstrumente regelmäßigen Bias-Audits unterzogen werden. Gesichtserkennungsinstrumente, wie sie beispielsweise in intelligenten Grenztunneln eingesetzt werden, sollten demografischen Tests unterzogen werden, um die Einhaltung der Nichtdiskriminierungsanforderungen zu gewährleisten und die EU-weiten Auditstandards einzuhalten. 21. Um diskriminierende Proxies zu vermeiden, sollten KI-Systeme in der Asylbearbeitung auf verzerrte Datensätze überprüft und korrigiert werden. KI-generierte Beweise müssen von Menschen überprüft werden, die Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung haben. Der Einsatz von Tools zur Emotionserkennung oder von Lügendetektoren sollte nicht vorgesehen sein. Vorhersagetools zur Bewertung der Fluchtgefahr dürfen außerdem nicht als Rechtfertigung für eine Inhaftierung – insbesondere von Minderjährigen – herangezogen werden. Vor der Einführung neuer Systeme sollten Folgenabschätzungen wie die HUDERIA-Methode durchgeführt werden. 22. Während des Aufenthalts können gemäß der Entschließung 2502 (2023) der Versammlung „Integration von Migranten und Flüchtlingen: Vorteile für alle Beteiligten“ durch den ethischen Einsatz von KI unterstützt werden. KI kann dabei eine wichtige Rolle spielen, die Selbstständigkeit von Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden zu fördern und die Widerstandsfähigkeit der Aufnahmegesellschaften zu stärken. Gemeinsam mit Flüchtlingsgemeinschaften und Nichtregierungsorganisationen können Instrumente entwickelt und offline (z. B. über Telefon-Hotlines ohne Internetzugang) sowie über Sprachassistenten – um die digitale Kluft zu überbrücken – zugänglich gemacht werden. 23. Bei der Arbeitsvermittlung sollten KI-Tools ethischen Kriterien wie der Einheit der Familie und der kulturellen Passung Vorrang einräumen. Um eine Verstärkung der Segregation auf dem Arbeitsmarkt zu vermeiden, die Frauen in Niedriglohnsektoren drängt, ist ein geschlechtersensibles Design unerlässlich. Kontinuierliche Feedbackschleifen sollten dazu beitragen, Fehlbesetzungen zu korrigieren. Um Verzerrungen aufzudecken und zu korrigieren, sind jährliche Audits der in den Bereichen Soziales und Wohnungswesen eingesetzten KI-Systeme unerlässlich. Prädiktive Analytik kann eine gerechte Stadtplanung unterstützen und dazu beitragen, Segregation zu verhindern und Innovation sowie Sicherheit in kulturell unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu fördern. 24. Die Versammlung fordert die Schaffung unabhängiger Aufsichtsgremien, wie des EU-Gremiums für künstliche Intelligenz. Diesem sollten Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Rechts- und Technologieexperten angehören. Das Gremium sollte die Umsetzung KI-gestützter Systeme im Bereich der Migration, des Asylwesens und der Grenzkontrolle auf der Grundlage der Leitlinien des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), des Rahmenübereinkommens des Europarats über künstliche Intelligenz und der einschlägigen EU-Vorschriften überwachen. 25. Um die Anfechtung von KI-generierten Beweisen durch beschleunigte Rechtswege zu ermöglichen, müssen ferner robuste Rechtsbehelfs- und Entschädigungsmechanismen zur Verfügung stehen. Die Prozesskostenhilfe sollte auf Algorithmus bedingte Streitigkeiten ausgedehnt werden. 26. KI-Chatbots, die in Rückkehrhilfeprogrammen zum Einsatz kommen, sollten bei zirkulärer Migration und Rückkehrphasen die Fairnessstandards einhalten, Nudging-Techniken vermeiden und unvoreingenommene Informationen bereitstellen. Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende sollten die Kontrolle über ihre Daten behalten und die Möglichkeit haben, Informationen nach Beendigung der Programme zu löschen oder zu übertragen. Zudem sollten sie eine Garantie erhalten, dass biometrische Daten nicht an das Herkunftsland weitergegeben werden. Besteht die Gefahr einer Verfolgung, muss die Weitergabe biometrischer Daten an Herkunftsländer verboten werden. Die Sicherheit von Rückkehrzielen lässt sich mithilfe KI-basierter Bewertungen der Umfeldbedingungen bestimmen. 27. Für eine nachhaltige Wiedereingliederung ist eine solide Überwachung nach der Rückkehr erforderlich. Die Staaten sollten gemeinschaftsbezogene fundierte Folgenabschätzungen und ethische KI-Instrumente einsetzen, um die Auswirkungen auf Beschäftigung, Wohnen und Wohlbefinden zu ermitteln. KI-Assistenten, die offline zugänglich sind, müssen Migranten bei der Nutzung von Wiedereingliederungsdiensten unterstützen. 28. Im Einklang mit ihrer Entschließung 2343 (2020) „Gegen Diskriminierung durch den Einsatz künstlicher Intelligenz“ unterstreicht die Versammlung die Bedeutung spezifischer Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen auf Gruppen wie Frauen und Minderheiten sowie die am stärksten benachteiligten und marginalisierten Personen, darunter Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende. 29. Eine potenzielle Diskriminierung durch KI sollte bereits in der Entwurfsphase berücksichtigt werden. Die Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende vertreten, kann dabei sinnvoll sein, um Vertrauen und Zuverlässigkeit zu stärken. Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen für Asylbeamte, Nichtregierungsorganisationen sowie KI-Entwickler sollen den ethischen Einsatz von KI fördern. 30. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zum Schutz vor dem Missbrauch von KI zur Verbreitung von Desinformationen, zur Manipulation oder zu Cyberangriffen ergreifen, die Schwachstellen im Migrationsbereich ausnutzen. Geopolitische Bedrohungen – darunter auch solche, die im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine stehen – erfordern eine erhöhte Wachsamkeit und Widerstandsfähigkeit im Hinblick auf die migrationspolitischen Rahmenbedingungen. Nur so lassen sich negative Auswirkungen auf den gebotenen Schutz vermeiden. 31. Was das allgemeine Meinungsklima bei Migrationsfragen angeht, sollten die Staaten sicherstellen, dass KI- gestützte Chatbots ethisch einwandfrei eingesetzt werden, um zugängliche, genaue und mehrsprachige Informationen zu diesem Thema bereitzustellen. Zudem sollte gewährleistet werden, dass diese Tools nicht dazu verwendet werden, Narrative oder Asylentscheidungen zu manipulieren. Auch bei der Entwicklung von Chatbots ist ein partizipativer Ansatz zu bevorzugen. 32. Zur Unterstützung der oben genannten Maßnahmen ist es unerlässlich, alle öffentlichen und privaten Akteure – insbesondere Behörden und Beamte, Entwickler sowie kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups im Bereich der KI – für den Einsatz von KI in der Migrationssteuerung zu sensibilisieren und ihre Kapazitäten auszubauen. Dabei sind die einschlägigen Rechtsrahmen und die praktische Umsetzung zugrunde zu legen. Entschließung 2616 (2025)7 Die Parlamentarische Versammlung sollte Kasachstan bei der Fortsetzung seiner demokratischen Reformen unterstützen 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 1506 (2006) „Die Außenbeziehungen des Europarates“ und bekräftigt erneut ihr Bekenntnis zur Stärkung der Rolle des Europarates bei der Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte über seine Grenzen hinaus, insbesondere in benachbarten Regionen, als einem wesentlichen Beitrag zu Sicherheit, Stabilität und Entwicklung. 2. Die Versammlung verweist auf ihre Entschließungen 1526 (2006) „Die Lage in Kasachstan und seine Beziehungen zum Europarat“ sowie 2193 (2017) „Die Beziehungen des Europarates zu Kasachstan“ und bekräftigt erneut, dass aus ihrer Sicht Kasachstan eine der Säulen der Stabilität im euroasiatischen Raum darstellt. Diese Rolle hat in dem zunehmend angespannten geopolitischen Umfeld, das nach dem nicht provozierten Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine entstanden ist, eine besondere Bedeutung erlangt. Sie nimmt darüber hinaus Kasachstans wachsendes internationales Profil zur Kenntnis, das durch seine strategische geographische Lage und seine ausgewogene Außenpolitik unterstützt wird, und begrüßt Kasachstans Beiträge zur internationalen Diplomatie. 7 Versammlungsdebatte vom 30. September 2025 (31. Sitzung) (siehe Dok. 16245, Bericht des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatter: Zsolt Németh). Von der Versammlung am 30. September 2025 (31. Sitzung) verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 3. Die Versammlung bekräftigt erneut ihre Verpflichtung im Hinblick auf das Kooperationsabkommen mit dem Parlament Kasachstans, das in den vergangenen zwei Jahrzehnten als ein Eckpfeiler zur Verbesserung des interparlamentarischen Dialogs und zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen dem Europarat und Kasachstan gedient hat. Sie begrüßt das Bekenntnis des Parlaments Kasachstans zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des strukturierten Dialogs mit der Versammlung, das in der gemeinsamen Erklärung des Präsidenten der Versammlung und des Präsidenten des Senats des Parlaments Kasachstans anlässlich des 20. Jahrestages des Abkommens hervorgehoben wurde. 4. Die Versammlung begrüßt des Weiteren das Bekenntnis der politischen Führung Kasachstans zum demokratischen Wandel des Landes und nimmt die seit 2019 vorgenommenen Verfassungs- und Gesetzesreformen positiv zur Kenntnis. Sie lobt Kasachstan insbesondere für die Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 2022, was eine der wichtigsten Forderungen der Versammlung seit Beginn der Herstellung ihrer Beziehungen zum Parlament Kasachstans war. Gleichzeitig verurteilt die Versammlung die Tatsache, dass Kasachstan glaubwürdigen Berichten zufolge vor kurzem in kommerziellem Umfang Internetzensur- und Überwachungsinfrastrukturen von China erworben und eingesetzt hat, was die freie Meinungsäußerung und die digitalen Rechte stark einschränkt. Diese Systeme beinhalten Berichten zufolge eine Deep-Packet-Inspection, eine Echtzeit-Teilnehmerüberwachung, Webseiten- und Anwendungsfilterung, regionale Traffic-Kontrolle, Drosselung und Sperrung des Internets, das Aufspüren virtueller privater Netzwerke (VPN) sowie die Fähigkeit, Einzelpersonen auf der Grundlage ihrer Aktivitäten im Internet gezielt anzugreifen – Fähigkeiten, die Forscher als „erschreckend“ und als einen legitimen, rechtmäßigen Überwachungsrahmen bei weitem übersteigend charakterisiert haben. 5. Die Versammlung begrüßt die umfassende Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und dem Europarat im Rahmen der Prioritäten für die Nachbarschaftskooperation, der ein wertvolles Instrument für die Angleichung der kasachischen Gesetzgebung an die Normen des Europarates ist. Gleichzeitig erwartet die Versammlung greifbare Fortschritte bei der Justizreform, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Förderung der Menschenrechte sowie Unterstützung einer demokratischen Staatsführung, u.a. durch die Zusammenarbeit mit der Versammlung, sowie insbesondere die Freilassung von 39 politischen Gefangenen – Einzelpersonen, die aufgrund ihrer Beteiligung an friedlichen Protesten, zivilgesellschaftlichen Aktivitäten und Antikorruptionsaktivitäten, Veröffentlichungen in den sozialen Medien oder aufgrund ihrer Unterstützung friedlicher Oppositionsbewegungen gezielt angegriffen wurden; die Einhaltung der Verpflichtungen zur Gewährleistung der Freiheit der politischen Vereinigung und zur Beendigung der nationalen und grenzüberschreitenden Verfolgung von Vertreterinnen und Vertretern der friedlichen politischen Oppositionsbewegungen „Demokratische Wahl Kasachstans“, „Köşe Partiyası“ und „Alga Kasachstan“, woran in den Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2022 über die Lage in Kasachstan und vom 17. Januar 2024 über die Strategie der Europäischen Union für Zentralasien erinnert wurde. 6. Die Versammlung begrüßt ausdrücklich die Tatsache, dass Kasachstan einer zunehmenden Zahl von Übereinkommen und Instrumenten des Europarates beigetreten ist und beantragt hat, weiteren Übereinkommen und Instrumenten beizutreten. Die Versammlung hat insbesondere den Antrag Kasachstans auf eine zweijährige Verlängerung der Einladung zum Beitritt zum Übereinkommen des Europarates über die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV Nr. 210, „Istanbul-Konvention“) zur Kenntnis genommen, der das ausdrückliche Ziel hat, seine Gesetzgebung weiter anzugleichen und dem Übereinkommen danach beizutreten. Die Versammlung ist entschlossen, diese Frage zu gegebener Zeit weiterzuverfolgen. 7. Die Versammlung erinnert daran, dass das Kooperationsabkommen mit dem Parlament Kasachstans aus dem Jahr 2004 das Bekenntnis zu den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und den Grundfreiheiten beinhaltete. Die Versammlung bringt ihre große Besorgnis zum Ausdruck angesichts der beharrlichen Weigerung des Justizministeriums, die friedliche Oppositionspartei „Alga Kasachstan“ zum fünfundzwanzigsten Mal zu registrieren, und verurteilt die Kriminalisierung der Anwerbung von Mitteln für Wahlkampagnen der Opposition sowie die Nutzung von finanziellen Maßnahmen und Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung als Waffe, um den Zugang von Kritikern zu grundlegenden Dienstleistungen und Beschäftigung zu beschränken. Die Versammlung ruft zur umfassenden Rehabilitierung und unverzüglichen Freilassung von inhaftierten Oppositionsführern wie Marat Zhylanbaew, Askar Sembai, Asylbek Zhamuratow, Aidar Syzdykow, Asanali Sujubaew und des Journalisten Duman Mukhammetkarim auf, die für die Inanspruchnahme ihrer zivilen Rechte, einschließlich der Aufdeckung von Kasachstans Unterstützung bei der Umgehung von gegen die Russische Föderation verhängte Sanktionen, zu Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren verurteilt wurden. Die Versammlung verurteilt außerdem das Fehlen unabhängiger Ermittlungen zur Ermordung im Ausland des oppositionellen Journalisten und politischen Flüchtlings Aidos Sadykow sowie das gewalttätige Vorgehen gegen Protestierende im Januar 2022, die unklare Rolle einer externen Intervention auf entsprechende Bitte von Präsident Tokajew an Präsident Putin und den anschließenden Befehl, ohne Vorwarnung zu schießen. Die Versammlung ruft zur Beendigung dieser Praktiken auf und fordert nachdrücklich die unverzügliche Einstellung aller Formen von Belästigung und Einschüchterung gegen die Menschenrechtsaktivistin Baqytschan Töreghoschina, und zwar unter vollständiger Einhaltung von Kasachstans internationalen Verpflichtungen im Hinblick auf politische Teilhabe und Grundfreiheiten. 8. Die Versammlung hält unverändert an einer Zusammenarbeit mit Kasachstan fest, die auf gemeinsamen Werten basiert, und ist entschlossen, Kasachstan bei der Fortsetzung seiner demokratischen Reformen zu unterstützen. Diese Unterstützung sollte strategisch und prinzipientreu sein und Kasachstan bestärken, mit der Umsetzung von Reformen fortzufahren und Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu erkunden. 9. Die Versammlung ruft das Parlament Kasachstans daher auf, 9.1. seine gestärkte Position im institutionellen Rahmen des Landes – ein positives Ergebnis der jüngsten Verfassungsreformen – zu nutzen, um den Demokratisierungsprozess in Kasachstan voranzutreiben; 9.2. die Regierung Kasachstans aufzufordern, die Teilnahme des Landes am europäischen Rechtsraum auszuweiten und den maßgeblichen Übereinkommen des Europarates, die Nichtmitgliedstaaten offenstehen, beizutreten, und insbesondere 9.2.1. die Fortschritte im Hinblick auf die Ratifizierung der Istanbul-Konvention zu beschleunigen; 9.2.2 zu erwägen, der internationalen Kooperationsgruppe des Europarates zu Drogen und Sucht (Pompidou-Gruppe) beizutreten; 9.3. seine Teilnahme an der Arbeit der Versammlung und ihrer Ausschüsse zu verstärken. 10. Die Versammlung ruft die Regierung Kasachstans auf, 10.1. ihre Reformagenda fortzusetzen und politische Verpflichtungen in nachhaltige, transparente und messbare Fortschritte umzuwandeln; 10.2. das Fachwissen und die verfügbaren Instrumente im Rahmen der Prioritäten für die Nachbarschaftskooperation des Europarates umfassend zu nutzen, insbesondere in den vor kurzem erweiterten Bereichen Justizreform, Korruptionsbekämpfung, Schutz der Menschenrechte und demokratische Staatsführung. 11. Die Versammlung fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, 11.1. die Bedeutung des offenen öffentlichen Diskurses und konstruktiver Kritik in einer demokratischen Gesellschaft anzuerkennen, echten politischen Pluralismus zu fördern und konstruktiven politischen Wettbewerb und konstruktive politische Teilhabe zu gewährleisten; 11.2. ein pluralistisches und unabhängiges Medienumfeld zu gewährleisten und unverhältnismäßige Einschränkungen für den unabhängigen Journalismus und die Zivilgesellschaft zu vermeiden, beispielsweise durch die Beseitigung rechtlicher und administrativer Hürden, die sie in ihrer Tätigkeit behindern; 11.3. sich an die internationalen Menschenrechtsnormen anzupassen, indem sie gewährleisten, dass ihre nationale Gesetzgebung, Politik und Verfahren diesen Normen Rechnung tragen, und indem sie die Ansichten und Empfehlungen nationaler und internationaler Menschenrechtsorgane, einschließlich des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, berücksichtigen und deren Empfehlungen vollständig umsetzen; 11.4. Reformen voranzutreiben, die auf die Stärkung der Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Justiz und auf die Verbesserung des Zugangs zum Rechtssystem und des Rechts auf ein faires Verfahren abzielen; 11.5. umfassende Rechenschaftspflicht für frühere Menschenrechtsverletzungen zu gewährleisten, einschließlich derer, die im Zusammenhang mit den Ereignissen vom Januar 2022 stehen, und den Schutz vor Folter und Misshandlung in allen Orten der Inhaftierung zu verstärken. 12. Die Versammlung fordert die Regierung Kasachstans auf, 12.1. ihr konstruktives Engagement im Hinblick auf den Europarat und andere internationale Organe auf dem Gebiet des Schutzes von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit fortzusetzen und ihre Anstrengungen zur Bewältigung der angesprochenen Probleme zu intensivieren; 12.2. aufbauend auf Kasachstans aktiver Teilnahme an der internationalen Diplomatie den Dialog, die regionale Stabilität und die Zusammenarbeit gemäß den internationalen Normen und den Werten des Europarates zu unterstützen. Dies schließt das entschlossene Bekenntnis zur Erhaltung und Stärkung der grundlegenden Prinzipien wie der Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Integrität von Staaten, die Nichtanwendung von Gewalt oder Gewaltandrohungen sowie die friedliche Lösung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen Ländern ein; 12.3. ihre Unterstützung für eine friedliche Lösung des nicht provozierten Angriffskriegs gegen die Ukraine weiterzuführen, geleitet von den Grundsätzen des Völkerrechts, der Souveränität und der territorialen Integrität, und zu erwägen, sich den internationalen Bemühungen anzuschließen, die auf die Entwicklung eines umfassenden Ansatzes für die Rechenschaftspflicht abzielen, um Gerechtigkeit für die Opfer zu gewährleisten und das Völkerrecht zu stärken. 13. Die Versammlung sollte die Lage in Kasachstan und die Einhaltung der Werte des Europarates durch Kasachstan regelmäßig bewerten und unterstreicht, dass eine positive Bewertung von spürbaren Fortschritten bei der Reformagenda abhängig gemacht werden muss. Entschließung 2617 (2025)8 Die Einhaltung der Mitgliedschaftsverpflichtungen gegenüber dem Europarat durch Ungarn 1. Ungarn trat dem Europarat am 6. November 1990 bei. Im Rahmen seines Beitritts verpflichtete sich Ungarn, die Pflichten betreffend eine pluralistische Demokratie, den Vorrang des Rechts und die Menschenrechte zu achten, die nach Artikel 3 der Satzung des Europarates (SEV Nr. 1) allen Mitgliedstaaten obliegen. Die Parlamentarische Versammlung hat die Einhaltung der Mitgliedschaftsverpflichtungen gegenüber dem Europarat durch Ungarn seit 2013 genau verfolgt. In Entschließung 2460 (2022) beschloss die Versammlung angesichts seit langem bestehender Bedenken im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, ein Überwachungsverfahren in Bezug auf Ungarn zu eröffnen. 2. Seit dieser Entschließung hat der Ausschuss für die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten des Europarates (Überwachungsausschuss) fünf Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) beantragt. Diese Stellungnahmen beziehen sich auf die Einrichtung eines Amts für den Schutz der Souveränität, Justizreformen, die Wahlrechtsreform sowie einen Gesetzesentwurf über die Transparenz des öffentlichen Lebens. Die Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung und Diskriminierung stellte einen Antrag in Bezug auf die Vereinbarkeit der 15. Änderung des Grundgesetzes mit den internationalen Menschenrechtsnormen. Die Versammlung begrüßt die Verabschiedung der Gesetzesreform von 2023, die die Unabhängigkeit der Justiz verbesserte und die Selbstverwaltung des Justizwesens stärkte. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission und Entschließung 2460 (2022) der Versammlung. Sie betont, dass die ungarische Regierung das Urteil im Fall Baka vs. Ungarn vollständig umsetzen und die freie Meinungsäußerung der Richter zu Fragen von öffentlichem Interesse, die die Justiz betreffen, umfassend garantieren muss. Sie fordert die ungarische Regierung auf, strukturelle Lösungen für die Indexierung des Grundgehalts für Richter zu prüfen, um ihre Unabhängigkeit von politischem Druck weiterhin zu garantieren. 3. Die Versammlung ist ernsthaft besorgt über die mangelnden Fortschritte und Verschlechterung der Lage in einigen Bereichen im Hinblick auf eine beträchtliche Zahl der in Entschließung 2460 (2022) niedergelegten Empfehlungen. 8 Versammlungsdebatte am 30. September 2025 (31. Sitzung) (siehe Dok. 16249, Bericht des Ausschusses für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Überwachungsausschuss), Ko-Berichterstatter: Eerik-Niiles Kross und George Papandreou). Von der Versammlung am 30. September 2025 (31. Sitzung) verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 4. Im Bereich des Verfassungsrechts verweist die Versammlung auf Entschließung 1941 (2013) und bekräftigt erneut ihre Sorge über die Verschlechterung der wechselseitigen demokratischen Kontrolle sowie die Instrumentalisierung der Verfassungsnormen, des Grundgesetzes und der grundlegenden Gesetze, wodurch die politischen Präferenzen der Regierungspartei zementiert werden sollen. Die Versammlung fordert Ungarn auf sicherzustellen, dass Ernennungen des Parlaments für Positionen im Verfassungsgericht, zu hohen juristischen Positionen und zu Kontrollinstanzen im Einklang mit den Stellungnahmen und Berichten der Venedig-Kommission, insbesondere im Zusammenhang mit qualifizierten Mehrheiten und Mechanismen zur Verhinderung einer politischen Lähmung, ungeachtet der politischen Zugehörigkeit des Bewerbers oder der Bewerberin vorgenommen werden. 5. Die Versammlung nimmt die Bedenken in Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren zur Kenntnis, insbesondere im Hinblick auf seine Transparenz, die Effektivität öffentlicher Konsultationen zu Gesetzesentwürfen und die Rolle der Opposition im Parlament. Die Versammlung ist zutiefst besorgt, dass Ungarn sich seit 2020 unter einer Sonderrechtsordnung befindet, die es der Regierung ermöglicht, Notverordnungen zu erlassen, die allgemeine Gesetze außer Kraft setzen und die parlamentarische Kontrolle und das System der wechselseitigen Kontrolle weiter aushöhlen. Die Versammlung fordert die ungarische Regierung nachdrücklich auf, dieser Sonderrechtsordnung für einen „Gefahrenzustand“ vor den nächsten Wahlen ein Ende zu setzen. 6. In Bezug auf die Wahlen verweist die Versammlung auf ihre Entschließung 2460 (2022), in der sie zu dem Schluss kam, dass das aktuelle Wahlgesetz keine gleichen Voraussetzungen für alle sicherstellt, was faire Wahlen begünstigen würde. Mehrere aufeinanderfolgende Reformen haben die Verzerrung zwischen der Anzahl der erhaltenen Stimmen und der Anzahl der zugewiesenen Sitze weiter verschärft. Obwohl Ungarns gemischtes System ursprünglich darauf ausgelegt war, Mehrheitsprinzip und Proportionalität miteinander auszugleichen, haben die Reformen die dominierenden Parteien begünstigt, weshalb die Wahlsiege von Fidesz bei jeder Wahl seit 2014 zu einer verfassungsmäßigen Zweidrittelmehrheit geführt haben. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass die letzte Wahlrechtsreform laut der Stellungnahme der Venedig- Kommission zu Gesetz LXXIX aus dem Jahr 2024, mit dem bestimmte Gesetze im Zusammenhang mit den Wahlen geändert wurden, diese Bedenken nicht ausgeräumt hat. 7. Die Versammlung stimmt mit der Venedig-Kommission überein und ruft zu einer vollständigen Überarbeitung der Wahlgesetzgebung nach den Wahlen 2026 auf der Grundlage einer umfassenden Konsultation der wichtigsten politischen Parteien, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft auf. Eine derartige Reform sollte 7.1. die hervorragenden Empfehlungen der Venedig-Kommission und des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) in Bezug auf die Festlegung der Wahlkreisgrenzen berücksichtigen; 7.2. die Anzahl der Einzelwahlkreise und der Kreise, in denen jede Partei einen Kandidaten benennen muss, reduzieren; 7.3. die Transparenz der Parteien- und Wahlkampffinanzierung, auch auf Social Media, verbessern und eine konsequente und politisch unabhängige Durchsetzung der Bestimmungen für die politische Finanzierung, auch durch den Staatlichen Rechnungshof, gewährleisten; 7.4. das System für die Minderheitenvertretung im Parlament gemäß dem Urteil des Gerichtshofs im Fall Bakirdizi und E.C. vs. Ungarn reformieren und die effektive Teilhabe von Menschen, die allen nationalen Minderheiten angehören, an den politischen Entscheidungsprozessen und gewählten Organen auf nationaler Ebene sicherstellen. 8. Im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung ist der fehlende politische Wille, Korruption auf höchster Ebene zu bekämpfen, zutiefst beunruhigend. Die Versammlung ruft die ungarische Regierung auf, unverzüglich die Veröffentlichung der Berichte der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) über die Beurteilung der Befolgung der Empfehlungen im Hinblick auf die Korruptionsprävention in Top-Führungskräftefunktionen und in Bezug auf die Mitglieder des Parlaments, die Richter und Staatsanwälte zu autorisieren, um die unabhängigen Institutionen für Korruptionsbekämpfung zu stärken und transparente öffentliche Beschaffungsverfahren zu gewährleisten. 9. Die Versammlung ruft Ungarn auf, die öffentliche Kontrolle über die „Stiftungen zur Verwaltung von Vermögenswerten im öffentlichen Interesse“ (KEKVAs) sicherzustellen und zu diesem Zweck eine transparente Leitung, parlamentarische Kontrolle und Rechenschaftspflicht für alle öffentlichen Güter und Mittel, die von diesen Körperschaften verwaltet werden, zu gewährleisten. 10. Im Medienbereich wiederholt die Versammlung ihre Bedenken im Hinblick auf die Konzentration des Medieneigentums, den fehlenden Medienpluralismus und den politischen Einfluss auf die Medieninhalte. Die Versammlung ruft die ungarische Regierung auf, die funktionelle Unabhängigkeit des Medienrates zu stärken, indem sie die Amtszeit des Präsidenten / der Präsidentin der Medienbehörde verkürzt und einige seiner/ihrer Ernennungsbefugnisse abschafft. Sie ruft die ungarische Regierung außerdem auf, die Umsetzung eines offeneren und pluralistischeren Verfahrens zur Ernennung der Mitglieder des Medienrates zu erwägen, beispielsweise indem sie zivilgesellschaftlichen Gruppen ermöglicht, sich am Nominierungsprozess zu beteiligen. In Anbetracht der extrem bedeutenden Rolle des Staates und von staatseigenen Unternehmen auf dem Markt für Medienwerbung, durch den sie beträchtliche staatliche Ressourcen an regierungsnahe Medien leiten, fordert die Versammlung die Regierung auf sicherzustellen, dass die Verbreitung dieser Werbung fair und transparent ist, auch in den sozialen Medien. 11. Im Hinblick auf die Zivilgesellschaft ist die Versammlung zutiefst besorgt über eine Folge von Maßnahmen, mit denen die Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien zum Schweigen gebracht werden sollen. Die Versammlung erinnert daran, dass die Zivilgesellschaft, wie in den Demokratie-Grundsätzen von Reykjavik dargelegt, eine Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie sowie ein sicheres und förderliches Umfeld ist, in dem zivilgesellschaftliche Akteure und Menschenrechtsaktivistinnen und - aktivisten ungehindert und frei von Unsicherheit und Gewalt tätig sein können. Zur Gewährleistung eines entsprechenden Umfelds fordert die Versammlung Ungarn auf, das Amt für den Schutz der Souveränität abzuschaffen und den Gesetzesentwurf über die Transparenz des öffentlichen Lebens gemäß den Empfehlungen der Venedig-Kommission zu ändern. 12. Die Versammlung bekundet ihre Bereitschaft, den konstruktiven Dialog und die enge Zusammenarbeit mit der ungarischen Regierung im Rahmen des Überwachungsverfahrens fortzusetzen, um die Umsetzung der vorliegenden Empfehlungen zu unterstützen, und freut sich auf eine fruchtbare Zusammenarbeit, die Ungarns Verpflichtung im Hinblick auf die Werte und Normen des Europarates bekräftigen wird. Entschließung 2618 (2025)9 Journalists Matter: Die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Befreiung der von der Russischen Föderation gefangengehaltenen ukrainischen Journalisten zu intensivieren 1. Die Parlamentarische Versammlung bedauert die schwierigen Bedingungen, unter denen Journalisten und Medienschaffende in Kriegszeiten arbeiten müssen. In allzu vielen Fällen müssen diese Personen erhebliche Opfer bringen und lebensgefährliche Schritte unternehmen, um in Konfliktzeiten zuverlässige Informationen zu liefern. 2. Der andauernde Angriffskrieg gegen die Ukraine ist ein dramatischer Beweis für die Bedeutung und die Schwierigkeit ihrer Mission. 3. Seit Beginn des umfassenden Angriffskriegs im Februar 2022 wurden über 800 von der Russischen Föderation begangene Verbrechen gegen Medien und Medienmitarbeitende dokumentiert. Seit dem 24. Februar 2022 hat die Russische Föderation 108 Medienmitarbeitende getötet. 12 von ihnen starben bei ihrer Berichterstattung, 96 wurden als Kombattanten getötet oder sind durch russischen Beschuss oder Folter ums Leben gekommen. Obwohl sie sich als Medienmitarbeitende ausweisen können, werden sie manchmal absichtlich ins Visier des Militärfeuers genommen. Zunehmend sind investigative Journalisten gezielten Angriffen ausgesetzt – sowohl physisch als auch online. Weitere Anlässe zur Sorge sind Cyberangriffe, Verletzungen der Vertraulichkeit von Quellen und Einschränkungen des Zugangs zu Informationen. 9 Versammlungsdebatte vom 1. Oktober 2025 (32. Sitzung) (siehe Dok. 16237, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Berichterstatterin: Evgenia Kravchuk, sowie Dok. 16251, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatterin: Nadejda Iordanova). Von der Versammlung am 1. Oktober 2025 (32. Sitzung) verabschiedeter Text. Vorläufige Fassung vorbehaltlich einer redaktionellen Überarbeitung. 4. Die Russische Föderation hat Medienunternehmen ins Visier genommen und Fernsehsender in mindestens neun ukrainischen Regionen angegriffen. Dabei wurden die Redaktionsräume des staatlichen ukrainischen Auslandsrundfunks, von Channel 5 und anderen Medienunternehmen erheblich zerstört. 5. Diese Situation überrascht nicht, denn der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist auch ein Krieg gegen die Wahrheit. Daher werden freie Medien und Journalisten vom Angreiferstaat als Feinde behandelt: Er will nicht, dass die Welt von den von ihm begangenen Gräueltaten erfährt. 6. Mindestens 26 Medienfachleute und Journalisten sind widerrechtlich ihrer Freiheit beraubt worden und werden als zivile Häftlinge in der Russischen Föderation sowie in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine festgehalten. Dort müssen sie mit erfundenen Strafanzeigen, Verletzungen ihrer Grundrechte, Folter und sogar dem Tod rechnen. Der Verbleib mehrerer ukrainischer Journalisten ist weiterhin unbekannt. Je nach ihrer Situation könnte es sich dabei nach internationalem Recht um Fälle von Verschleppung handeln. Es ist äußerst besorgniserregend, dass die Zahl der getöteten Journalisten steigt. 7. Die systematische Entführung und Misshandlung von professionellen Journalisten und sogenannten Bürgerjournalisten begann mit der Besetzung der Krim durch die Russische Föderation im Jahr 2014. Einige dieser Journalisten befinden sich seitdem, also seit fast zehn Jahren, in russischer Gefangenschaft. 8. Die Versammlung erinnert daran, dass die Russische Föderation nach dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen an ihre Verpflichtungen gebunden ist. Journalisten, die in Gebieten bewaffneter Konflikte arbeiten, sind Zivilisten und somit durch das humanitäre Völkerrecht geschützt, solange sie nichts tun, wodurch ihr rechtlicher Status beeinträchtigt werden könnte. 9. Die Versammlung betont, dass der Prozess zur Herstellung eines nachhaltigen und gerechten Friedens in der Ukraine eine humanitäre Komponente umfassen muss. Dazu gehört insbesondere die bedingungslose Freilassung aller zivilen Gefangenen. 10. Angesichts der Missachtung des Völkerrechts durch das derzeitige russische Regime besteht derzeit die einzige Möglichkeit, die Freilassung und Rückkehr der widerrechtlich inhaftierten Journalisten in die Ukraine sicherzustellen, darin, jeden verfügbaren politischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf die Russische Föderation auszuüben. 11. Dies ist eine wesentliche Rolle, die alle Mitgliedstaaten des Europarates spielen können und müssen. Darüber hinaus können in dieser Hinsicht das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie internationale Organisationen, denen die Russische Föderation angehört – insbesondere die Vereinten Nationen und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) – eine wichtige Rolle spielen. 12. Mit seiner Kampagne „Journalists Matter“ möchte der Europarat auf die Situation der von der Russischen Föderation rechtswidrig inhaftierten ukrainischen Journalisten aufmerksam machen. Diese Sensibilisierungsbemühungen könnten durch internationale und lokale Journalistenverbände intensiviert werden. Diese Plattform könnte darüber hinaus zur Förderung des Schutzes des Journalismus und der Sicherheit von Journalisten Druck auf die russischen Behörden ausüben. Sie könnte Warnmeldungen über schwerwiegende Bedrohungen sammeln und überprüfen, offizielle Antworten verlangen und diese der Öffentlichkeit melden. 13. Personen, die für Verbrechen gegen Journalisten verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Versammlung verurteilt insbesondere das Schicksal der ukrainischen Journalistin Victoria Roshchyna, die gefoltert wurde und unter unbeschreiblichen Umständen starb, nachdem sie mehr als ein Jahr in russischer Haft verbracht hatte. 14. Die Versammlung begrüßt, dass kürzlich drei ukrainische Journalisten freigelassen wurden: Vladyslav Yesypenko war seit März 2021 rechtswidrig in der Russischen Föderation inhaftiert, nachdem er auf der Krim entführt worden war. Dmytro Khyliuk wurde im März 2022 in Kozarovychi in der Region Kiew festgenommen und Mark Kaliush im August 2023 in Melitopol in der Region Saporischschja. Ihre Rückkehr nach Hause macht deutlich, wie wichtig es ist, dass die internationale Gemeinschaft Druck auf autoritäre Regime ausübt, damit diese die Grundrechte von Zivilisten – darunter auch Journalisten – achten. Die Versammlung bekundet diesen Journalisten sowie allen anderen, die weiterhin unrechtmäßig inhaftiert sind, ihre aufrichtige Unterstützung. 15. Schließlich betont die Versammlung die Notwendigkeit, den Opfern der Verbrechen Russlands – insbesondere derjenigen Verbrechen, die Journalisten und die Medieninfrastruktur betreffen – Wiedergutmachung zu leisten. 16. Vor diesem Hintergrund fordert die Versammlung die Russische Föderation auf: 16.1. alle laufenden Verstöße gegen das Völkerrecht in Bezug auf Medienmitarbeiter und Medieneinrichtungen unverzüglich einzustellen. 16.2. die am 25. Juni 2024 und 9. Juli 2025 ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den zwischenstaatlichen Fällen Ukraine vs. Russland umzusetzen, indem sie insbesondere alle Journalisten unverzüglich freilässt, die unrechtmäßig festgenommen wurden und sich noch immer im Gewahrsam der russischen Behörden befinden, und ihre sichere Rückkehr in die Gerichtsbarkeit der ukrainischen Rückkehr gewährleistet; 16.3. unverzüglich alle Journalisten freizulassen, die unter Verstoß gegen das Völkerrecht inhaftiert wurden. Dazu gehören die folgenden Personen (Name, Ort der Festnahme, Datum der Festnahme): Oleksii Bessarabov, Sewastopol, Krim, 09.11.2016 Dmytro Shtyblikov, Sewastopol, Krim, 09.11.2016 Ernes Ametov, Bachtschissarai, Krim, 11.10.2017 Marlen Asanov, Bachtschissarai, Krim, 11.10.2017 Tymur Ibrahimov, Bachtschissarai, Krim, 11.10.2017 Seiran Saliev, Bachtschissarai, Krim, 11.10.2017 Server Mustafaiev, Bachtschissarai, Krim, 21.05.2018 Rustem Scheichaliew, Simferopol, Krim, 27.03.2019 Ruslan Suleimanov, Simferopol, Krim, 27.03.2019 Osman Arifmemetov, Rostow am Don, Russland, 28.03.2019 Remzi Bekirov, Rostow am Don, Russland, 28.03.2019 Amet Suleimanov, Bachtschissarai, Krim, 11.03.2020 Asan Akhtemov, Simferopol, Krim, 04.09.2021 Iryna Danylovych, Koktebel, Krim, 29.04.2022 Jewhen Iltschenko, Melitopol, Region Saporischschja, 10.07.2022 Vilen Temerianov, Vil'ne, Krim, 11.08.2022 Iryna Levchenko, Melitopol, Region Saporischschja, 06.05.2023 Vladyslav Hershon, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023 Anastasia Hlukhovska, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023 Heorhiy Levchenko, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023 Oleksandr Malyshev, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023 Maksym Rupchov, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023 Yana Suvorova, Melitopol, Region Saporischschja, 20.08.2023 Aziz Azizov, Bachtschissarai, Krim, 05.03.2024 Rustem Osmanov, Bachtschissarai, Krim, 05.03.2024 Hennadiy Osmak, Henichesk, Region Cherson, 11.03.2024 16.4. internationale Gremien und Familien genau und aktuell über den Aufenthaltsort und den Gesundheitszustand dieser Häftlinge zu informieren. 16.5. dem IKRK und/oder anderen unabhängigen humanitären Organisationen ungehinderten Zugang zu allen Haftanstalten für Zivilisten zu gewähren, damit sie die Haftbedingungen und den Gesundheitszustand der Inhaftierten überwachen können. 16.6. der Beobachtermission der Vereinten Nationen ungehinderten Zugang zu den in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine inhaftierten Gefangenen zu garantieren. 17. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten des Europarates auf, Folgendes zu unterstützen: 17.1. die Führung des Schadensregisters für die Ukraine, 17.2. die Einrichtung einer Kommission für Entschädigungsansprüche für die Ukraine, 17.3. die Einrichtung und den Betrieb des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, 17.4. die unter der Schirmherrschaft des Europarates eingerichteten Mechanismen zur Rechenschaftspflicht, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der Opfer und Überlebenden (einschließlich Journalisten) liegt, 17.5. alle Maßnahmen, die die Vollstreckung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewährleisten würden, insbesondere diejenigen, die in den zwischenstaatlichen Rechtssachen Ukraine gegen Russland ergangen sind, 17.6. Bemühungen, ein neues Sonderprotokoll zur Vierten Genfer Konvention auszuarbeiten und eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu fördern, in der der Status von Zivilisten, denen unrechtmäßig die Freiheit entzogen wurde, einschließlich professioneller und Bürgerjournalisten, anerkannt wird. In dieser Resolution sollen auch Verfahren für die Überprüfung, Rückführung, Überwachung und Freilassung dieser Zivilisten während bewaffneter Konflikte festgelegt werden. 18. Die Versammlung fordert den Internationalen Strafgerichtshof bzw. die Mitgliedstaaten auf, jene Beamten der Russischen Föderation gemäß dem Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit strafrechtlich zu verfolgen und zur Rechenschaft zu ziehen, die an der rechtswidrigen Inhaftierung, Folter, Misshandlung, dem Verschwindenlassen oder der Tötung ukrainischer Journalisten sowie der Zerstörung der Medieninfrastruktur beteiligt sind oder waren. 19. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf: 19.1. ihr Sanktionsregime zu verschärfen und Sanktionen gegen jene Einzelpersonen zu verhängen, die für Verbrechen gegen Journalisten und Medieninfrastruktur verantwortlich sind. Mögliche Sanktionen sind Reiseverbote, finanzielle Sanktionen, das Einfrieren von Vermögenswerten, Beschränkungen der Teilnahme an multilateralen Foren sowie Visabeschränkungen für unmittelbare Familienangehörige. Solche Sanktionen sollten für hochrangige Militär- und Sicherheitsbeamte der Russischen Föderation gelten, die aufgrund ihrer Position Zugang zu relevanten Informationen und Entscheidungsbefugnissen hatten, aber es versäumt haben, solche Verstöße zu verhindern oder zu unterbinden. Das Gleiche gilt für rangniedrigere Beamte, einschließlich Leiter von Haftanstalten und Wachpersonal, die an diesen Verstößen beteiligt waren. Dazu gehören: 19.1.1. Befehlshaber operativer Truppenteile der russischen Streitkräfte, die an der Aggression gegen die Ukraine beteiligt sind, 19.1.2. Stabschefs und stellvertretende Stabschefs innerhalb dieser Gruppierungen, 19.1.3. Kommandeure von Raketen-, Drohnen- (UAV) und Artillerieeinheiten auf operativer oder Bezirksebene, 19.1.4. Flottenkommandeure (insbesondere der Schwarzmeerflotte), die in Gebieten operieren, in denen Angriffe auf zivile Infrastruktur verzeichnet wurden, 19.1.5. Beamte des Generalstabs und der Führung des Militärgeheimdienstes (GRU), die an der operativen Planung und Zielauswahl beteiligt waren, 19.1.6. Leiter von Haftanstalten, in denen Journalisten und Zivilisten rechtswidrig festgehalten und gefoltert wurden, 19.1.7. Leitung des Föderalen Strafvollzugsdienstes des Justizministeriums der Russischen Föderation, 19.1.8. Beamte, die für die Medienkontrolle und Propaganda in den besetzten Gebieten zuständig sind; 19.2. ukrainische Journalisten und freie Medien finanziell zu unterstützen, um ihnen in Kriegszeiten das Überleben zu sichern. Zudem soll die Integration von extern vertriebenen Journalisten in die Arbeit europäischer Medien und Projekte gefördert werden. 19.3. für die Notlage ukrainischer Journalisten zu sensibilisieren, Mentorenprogramme für Inhaftierte einzurichten und sie durch das Versenden von Briefen an ihre Haftorte zu unterstützen. 20. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten sowie den Internationalen Strafgerichtshof dazu auf, jede direkte und öffentliche Anstiftung zur Verübung von Völkermord an der ukrainischen Bevölkerung – einschließlich durch Hassreden, Desinformationen und Propaganda, die insbesondere darauf abzielen, den Angriffskrieg gegen die Ukraine zu rechtfertigen – zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. 21. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten außerdem dazu auf, die Arbeit nationaler Menschenrechtsinstitutionen – einschließlich Ombudsstellen – bei der Überwachung, Dokumentation und Verteidigung der Rechte sowie dem Schutz von Journalisten während bewaffneter Konflikte zu unterstützen. Dies soll unter anderem durch technische, finanzielle und kapazitätsbildende Hilfe erfolgen. 22. Bei ihrer Herbsttagung beschließt die Versammlung schließlich, eine jährliche Gedenkfeier einzuführen, um Kriegsberichterstatter und Journalisten zu ehren, die bei der Ausübung ihres Berufs ihr Leben riskieren (und oft verlieren), während sie das Recht auf Information in Konfliktgebieten verteidigen. Zu Ehren der ukrainischen

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