Vom Mieter zum Eigentümer - Wohneigentum wieder bezahlbar machen
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Vom Mieter zum Eigentümer - Wohneigentum wieder bezahlbar machen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8382
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Marc Bernhard, Kai Gottschalk, Carolin Bachmann, Sebastian
Münzenmaier, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, Volker Scheurell, Olaf
Hilmer, Rocco Kever, Hans-Jürgen Goßner, René Bochmann, Udo Theodor
Hemmelgarn, Denis Pauli, Alexander Arpaschi, Dr. Paul Schmidt, Jörn König,
Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland,
Diana Zimmer, Thomas Korell, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Birgit
Bessin, Dr. Christoph Birghan, Peter Bohnhof, Erhard Brucker, Thomas Dietz,
Dr. Michael Espendiller, Micha Fehre, Rainer Galla, Dr. Ingo Hahn, Lars Haise,
Nicole Hess, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Kurt
Kleinschmidt, Pierre Lamely, Markus Matzerath, Sergej Minich, Denis Pauli,
Dr. Rainer Rothfuß, Angela Rudzka, Lars Schieske, Carina Schießl, Dr. Paul
Schmidt, Georg Schroeter, René Springer, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf,
Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Vom Mieter zum Eigentümer – Wohneigentum wieder bezahlbar machen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung wurden mit der Losung
„Starthilfe für Familien“ steuerliche und eigenkapitalersetzende Maßnahmen
angekündigt, um den Neubau zu fördern oder Bestand zu sanieren. Ferner sollen
Möglichkeiten geprüft werden, für Hypotheken staatlich bürgen zu können, denn
man wolle Wohnungsbau und Eigentumsbildung unter anderem durch eine
Steuerentlastungsoffensive ankurbeln.1
Bislang kann diesbezüglich die Justierung einiger Förderprogramme beobachtet
werden und der Versuch, den Bauüberhang mit der befristeten Wiedereinführung
einer Neubauförderung zu reduzieren. Hypothekenbürgschaften oder
eigenkapitalersetzende Instrumente sind nicht zu erkennen. Bemerkenswert ist, dass die
Bundesregierung mittlerweile erkannt zu haben scheint, dass überzogene
energetische Standards das Bauwerk erheblich verteuern, denn das Förderprogramm
„Jung kauft alt“ schreibt nur noch Effizienzhaus 85 vor und übernimmt damit eine
langjährig vorgetragene Forderung der AfD-Bundestagsfraktion.2
Ein Blick in die Geschichte Westdeutschlands zeigt, dass in den Jahren bis zur
Deutschen Einheit Wohnraum primär mittels Ein- und Zweifamilienhausbau
entstand, so lag der entsprechende Anteil der jährlichen Bauleistung zwischen 1976
1 CDU, CSU und SPD: "Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag für Deutschland. 21.
Legislaturperiode"; URL: https://www.koalitionsvertrag2025.de; Zugriff am 3. Juni 2026.
2 Kreditanstalt für Wiederaufbau: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb; URL:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Wohneigen-
tum-für-Familien-Bestandserwerb-(308)/; Zugriff am 3. Juni 2026.
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und 1989 fast durchgängig höher als der des Mehrfamilienhausbaues.3 Der
deutsche Wohnungsbestand ergab4 sich 2022 mit rund 16 Mio. Gebäuden aus ein oder
zwei Wohnungen und mit 3,52 Mio. Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen.
81 Prozent der Ein- oder Zweifamilienhäuser werden wiederum von Eigentümern
selbst bewohnt.
Die westdeutschen Instrumente zur steuerlichen Förderung selbstgenutzten
Wohneigentums gestalteten sich durch die Nachkriegsjahrzehnte in folgenden
wiederkehrenden Mustern: verschiedene Prozentsätze bei der „Absetzung für
Abnutzung“ (AfA), eine teilweise Befreiung von der Grunderwerbsteuer sowie die
Berücksichtigung von Kinderkomponenten, der Absetzbarkeit der
Nutzungswertbesteuerung und privater Hypothekenzinsen im „Einkommensteuergesetz“
(EStG).
Das „Wohneigentumsförderungsgesetz“ (WohneigFG)5 änderte 1986 das EStG.
Für selbstgenutztes Wohneigentum in Deutschland konnten bis zu einer
definierten Höchstgrenze fortan fünf Prozent der Herstellungskosten und hälftig die
Grundstückskosten jeweils sieben Jahre nach Fertigstellung abgesetzt werden.
Die letzte Novellierung stammt aus dem Jahre 2018. Das „Deutsche Institut für
Wirtschaft“ (DIW) beschrieb 2021 die Eigenheimrente, die Eigenheimzulage, die
Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmersparzulage sowie das Baukindergeld als
wichtigste Förderinstrumente für den Aufbau von Immobilienvermögen in der
jüngeren Vergangenheit.6
Im Jahre 1995 beschloss der Gesetzgeber das zehnjährig angelegte
„Eigenheimzulagengesetz“ (EigZulG)7 für selbstgenutztes Wohneigentum. Bis zu einer
jährlichen Einkommensobergrenze konnten fünf Prozent der Bemessungsgrundlage
der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten des Baues und Bodens in Anspruch
genommen werden. Die Zulage stieg mit der Anzahl der Kinder. Ähnliche
Förderstrukturen finden sich auch im „Wohnungsbauprämiengesetz“ (WoPG), das
eine lange Tradition in Westdeutschland hat und dem „Eigenheimrentengesetz“
(EigRentG), dem sogenannten „Wohn-Riester“.
Ernüchternd ist in diesem Zusammenhang im Jahr 2024 der Rückgang an
Baugenehmigungen von Ein- und Zweifamilienhäusern im Vorjahresvergleich von rund
22 Prozent.8 Das „ifo-Institut“ stellt diesen Niedergang in einen größeren
Rahmen, so waren 1995 noch 205.000 Wohneinheiten in Ein- und
Zweifamiliengebäuden fertiggestellt worden; 2025 ließen sich voraussichtlich nur noch rund
65.000 prognostizieren, was den gesamtdeutschen Tiefstwert von 83.900
Einheiten im Jahr 2009 deutlich unterschreiten würde.9
Wie oben beschrieben, verfolgt die Bundesregierung den Plan,
eigenkapitalersetzenden Maßnahmen zu initiieren, um Bauwillige zu unterstützen. Tatsächlich
läuft der Diskurs um sogenannte Nachrangdarlehen schon lange. Dies erscheint
vielen Experten als ein probates Mittel in den mittleren und unteren
Einkommensbereichen. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Bauausschusses des
3 BBSR: Investitionsprozesse im Wohnungsbestand der 70er und 80er Jahre; URL:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/ministe-
rien/bmvbs/wp/2010/heft68_DL.pdf?__blob=publicationFile&v=1; Zugriff am 3. Juni 2026.
4 Pestel Institut: Faktencheck Wohneigentum; URL: https://www.dgfm.de/fileadmin/downloads/studien-woh-
nungsbau/2022-06-16_Pestel-Studie_Faktencheck_Wohneigentum_2022.pdf; Zugriff am 3. Juni 2026.
5 Bundesgesetzdatenblatt; Wohneigentumsförderungsgesetz; URL: https://www.gesetze-im-inter-
net.de/wofg/WoFG.pdf; Zugriff am 3. Juni 2026.
6 DWI: Wohneigentumsförderung in Deutschland. Kleine Prämien mit Wirkung; URL:
https://www.diw.de/de/diw_01.c.821137.de/publikationen/wochenberichte/2021_27_4/wohneigentumsfoerde-
rung_in_deutschland_____kleine_praemien_mit_wirkung.html#:~:text=Die%20
Förderhöchstgrenzen%20werden%20ab%20dem,8%20Prozent%20auf%20zehn%20Prozent.; Zugriff am 3. Juni 2026.
7 Bundesgesetzdatenblatt; Eigenheimzulagengesetz; URL: https://www.gesetze-im-internet.de/eig-
zulg/BJNR178310995.html; Zugriff am 3. Juni 2026.
8 Destatis: Baugenehmigungen für Wohnungen im November 2024; URL: https://www.desta-
tis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_022_3111.html; Zugriff am 3. Juni 2026.
9 ifo Schnelldienst: Branchen im Fokus: Wohnungsbau; URL: https://www.ifo.de/publikationen/2023/aufsatz-
zeitschrift/branchen-im-fokus-wohnungsbau; Zugriff am 3. Juni 2026.
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Deutschen Bundestages im Jahre 2023 forderte der von der AfD-
Bundestagsfraktion bestellte Gutachter Professor Kofner bereits, dem Eigenkapitalmangel
abzuhelfen und dies unter anderem durch staatliche Bürgschaften oder einen Aufbau
einer öffentlichen Hypothekenversicherung.10
Die oben genannte Prestel-Studie „Faktencheck Wohneigentum“ zeigt auf, dass
in Deutschland jährlich Transferleistungen und Subventionen für das Wohnen im
zweistelligen Milliardenbereich geleistet werden. Gleichzeitig spülen aber zum
Beispiel über die Grunderwerbsteuer, die Mehrwertsteuer auf den Kauf von
Wohnimmobilien, die Grundsteuer auf das Eigentum an Grundstücken und
Gebäuden sowie die Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen von Vermietern
Einnahmen in erheblicher Höhe in die Bundes- und Länderkassen.
Die Arge Kiel machte diesbezüglich sehr anschaulich11 klar, dass der Anteil
staatlich bedingter Kosten am Verkaufspreis eines typischen Mehrfamilienhauses bei
37 Prozent liegt. Es schlagen hier zu Buche die Grunderwerbsteuer und
Notarkosten bei Erwerb der fertiggestellten Immobilie, Vorgaben sozialen Wohnungsbaus,
sozialgerechte Bodennutzung etc., kommunale Anforderungen und Auflagen,
Baugenehmigungsgebühren, technische Baubestimmungen / Normen und
Qualitätsstandards, energetische Anforderungen, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer
und Notarkosten bei Erwerb des zu bebauenden Grundstücks. Nicht enthalten sind
weitere Steuern und Abgaben, die bei den beteiligten Unternehmen anfallen – hier
unter anderem Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Sozialabgaben.
Hier tut ein Umsteuern Not – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, denn der
Hebel zur wirksamen Ankurbelung der Wohneigentumsbildung ist die Senkung
der Steuern auf breiter Basis und eine fiskalische Besserstellung, wenn die
Immobilie selbst bewohnt wird. Ferner würde der vollständige Wegfall der
Grunderwerbsteuer bei Eigennutzung in nennenswertem Umfang Baukapital freiwerden
lassen.
Die Grundsteuer unterliegt auch in ihrer neuen Ausgestaltung nicht der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sie ist schlichtweg ungerecht. Eine gerechtere
Alternative hat die AfD Bundestagsfraktion vorgeschlagen, indem die Grundsteuer
abgeschafft wird und als Ausgleich eine hebesatzfähige Beteiligung an der
Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer für Kommunen eingeführt wird.
Der Blick auf die letzten beiden Jahrzehnte zeigt, dass Subventionen die
Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum nicht signifikant steigern. Die oben
referierte Nachkriegserfolgsgeschichte des westdeutschen Wohnungsbaues
dokumentiert hingegen, wie es gehen kann. Wer in Deutschland lebt, eine Familie
gegründet hat und Steuern zahlt, soll für sein selbstgenutztes Wohneigentum von
Steuersenkungen profitieren. Die Freiheit der Bürger soll sich in der Freiheit des
Wohneigentums spiegeln. Die Familie als Kern eines funktionierenden Staates –
und mit dieser die eigenen vier Wände in gesunder und sicherer Umgebung –
müssen in den Mittelpunkt fiskalischer Förderung kommen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die jedem Steuerzahler einmalig
ermöglicht, zehn Jahre lang linear alle Bau- beziehungsweise Kaufkosten
selbstgenutzten Wohneigentums bis zu einer Höchstgrenze von 200.000
Euro steuerlich wirksam abzusetzen;
10 Kofner, Stefan: Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages am 23. Januar 2023 über die
Drucksache 20/1855 – „Den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“ Antrag der Fraktion der
CDU/CSU; URL: https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/pressemitteilungen/2023/pm-230118-oe-bau-
929716; Zugriff am 3. Juni 2026.
11 Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE): Wohnungsbau 2024 in Deutschland; URL:
https://www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/fileadmin/images/Studien/ARGE_und_DIW-Stu-
die_2024___Forderungspapier/ARGE-Studie_–_Wohnungsbau-Tag_2024.pdf; Zugriff am 3. Juni 2026.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
2. KfW-Förderprogramme für Wohneigentum zusätzlich auf Gewährung
von Nachrangdarlehen zur Eigenkapitalbereitstellung vorbehaltlich einer
individuellen Bonitätsprüfung auszurichten;
3. KfW-Förderprogramme für Wohneigentum von sämtlichen Vorgaben
zur Erreichung energetischer Anforderungen zu befreien, die über
Effizienzhaus 70 für Neubauten beziehungsweise Effizienzhaus 85 für
Sanierungen hinausgehen;
4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Grunderwerbsteuer beim
Erwerb von Immobilien zu eigenen Wohnzwecken komplett abschafft;
5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Grundsteuer für sämtliches
Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, unabhängig von der Nutzung
vollständig abschafft;
6. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Gemeinden zur Kompensation
der Einnahmeausfälle ein Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der
Einkommensteuer für natürliche Personen einräumt, wie es Art. 106 Abs. 5 Satz
3 GG grundsätzlich ermöglicht und
7. dabei eine gesetzliche Begrenzung drastischer Hebesatzsteigerungen
durch Kommunen bis zur Umsetzung der Abschaffung vorzusehen, um
unzumutbare Steuerbelastungen zu verhindern.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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