Frage von Dr. Ingo Hahn (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Ingo Hahn (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Welche konkreten Kontrollmechanismen bestehen bei den
vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung finanzierten Projekten, um sicherzustellen,
dass die bereitgestellten Bundesmittel tatsächlich
zweckentsprechend verwendet werden und bei festgestellten Verstößen
Rückforderungen oder sonstige Sanktionen durchgesetzt
werden können?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler:
Ich verweise auf die Antwort des BMZ zu Frage
Nummer 42 einer früheren Anfrage Ihrer Fraktion
(Bundestagsdrucksache Nr. 19/18982): Die
Kontrollmechanismen erfolgen „nach den Verfahren, die dafür in der
Bundeshaushaltsordnung (BHO), den dazu ergangenen
Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) und den ‚Leitlinien
für die bilaterale finanzielle und technische
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit‘ vorgesehen sind. Einzelheiten
dazu sind diesen öffentlich zugänglichen Dokumenten
zu entnehmen.“ Dies gilt in entsprechender Weise für
internationale Organisationen, deren Vorgaben ebenfalls
öffentlich einsehbar sind.
Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka
(AfD):
Nach welchen konkreten Kriterien misst die
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Reem Alabali Radovan, im Zuge des Reformplans „Zukunft
zusammen global gestalten“ die Wirksamkeit laufender
Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit, und wurden seit
Januar 2026 auf dieser Grundlage bereits Vorhaben oder
Länderpartnerschaften beendet oder gekürzt, und, wenn ja, welche
(Antwort bitte begründen; vergleiche dazu www.bmz.de/de/
ministerium/grundsaetze-ziele/zukunft-zusammen-
globalgestalten-282480, abgerufen am 18. September 2026)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler:
Wirksamkeit und Evidenz sind zentrale
Steuerungsprinzipien der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Mit der Umsetzung des Reformplans stärkt das BMZ die
wirkungs- und evidenzbasierte Steuerung und Planung
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Wirkungsorientierung wird damit bei operativen und politischen
Entscheidungen noch stärker als zentrales Prinzip
verankert.
Die Wirksamkeit laufender Vorhaben wird anhand
individuell vereinbarter Ziele, Indikatoren und
Wirkungsketten bewertet, die von den
Durchführungsorganisationen laufend nachgehalten werden und zu denen sie
regelmäßig und detailliert berichten. Indikatoren können
beispielsweise der Anteil der Haushalte mit sicherem
Zugang zu Trinkwasser sein oder der Ertrag pro Hektar
von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern.
Sollte sich im Rahmen der laufenden
Monitoringmaßnahmen abzeichnen, dass Indikatoren verfehlt werden,
erfolgt zunächst eine Ursachenanalyse. Erst wenn klar
ist, warum ein Indikator nicht erreicht wird, wird über
mögliche Anpassungen entschieden. Hierbei kann es
sich zum Beispiel um zusätzliche Schulungen handeln.
Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser
(Die Linke):
Wie will die Bundesregierung angesichts der erwarteten
humanitären Folgen des aktuellen El Niño gewährleisten,
dass das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung kurzfristig auf neue Krisen und
Bedarfe reagieren kann, obwohl der Titel „Krisenbewältigung
und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Haushaltsentwurf 2027
von rund 750 Millionen Euro auf 434 Millionen Euro gekürzt
werden soll, und hält die Bundesregierung zugleich vor dem
Hintergrund der Folgen von El Niño und zunehmender
klimabedingter Extremereignisse an ihrer internationalen Zusage
fest, jährlich mindestens 6 Milliarden Euro für die
internationale Klimafinanzierung bereitzustellen, nachdem sie dies für
das Jahr 2026 und 2027 zuletzt nicht mehr verbindlich
zugesichert hat (Bundestagsdrucksache 21/7881)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler:
Die erforderlichen Einsparungen von über 580
Millionen Euro im BMZ-Etat mussten so erbracht werden, dass
langfristige vertragliche Verpflichtungen des BMZ
eingehalten werden. Daher wird im Regierungsentwurf des
Haushaltsgesetzes ein wesentlicher Teil der
Einsparungen über den Titel „Krisenbewältigung und
Wiederaufbau, Infrastruktur“ erbracht werden, der als zentraler
Krisentitel über einen hohen Anteil an Mitteln verfügt, die
nicht vorgebunden sind.
Der KWI-Titel wird daher nur noch eingeschränkt auf
sich abzeichnende und akute Krisenbedarfe reagieren
können – auch in Bezug auf die absehbaren Folgen von
El Niño.
Gleichzeitig verfügt das BMZ über den Krisentitel
hinaus über weitere Ansatzpunkte, um die prognostizierten
Auswirkungen von El Niño zu adressieren – im Rahmen
von bilateralen Programmen oder freiwilligen
Kernbeiträgen an internationale Organisationen (zum Beispiel
Welternährungsprogramm/WFP).
Ferner setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die
Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zu stärken,
um globale Frühwarnsysteme zu verbessern und die
Widerstandsfähigkeit der von Krisen wie El Niño besonders
betroffenen Länder zu erhöhen. Das fördert eine
effiziente Krisenreaktion und senkt künftige Kosten der
Krisenbewältigung.
Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass
Deutschland seinen fairen Anteil an der internationalen
Klimafinanzierung leisten und ein verlässlicher Partner bleiben
wird. Dabei wird verstärkt auch auf die Mobilisierung
von privaten Mitteln sowie Beiträge nicht traditioneller
Geber gesetzt.
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