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Frage von Dr. Ingo Hahn (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde

dip / rede 07.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Ingo Hahn (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Welche konkreten Kontrollmechanismen bestehen bei den vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten Projekten, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Bundesmittel tatsächlich zweckentsprechend verwendet werden und bei festgestellten Verstößen Rückforderungen oder sonstige Sanktionen durchgesetzt werden können? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler: Ich verweise auf die Antwort des BMZ zu Frage Nummer 42 einer früheren Anfrage Ihrer Fraktion (Bundestagsdrucksache Nr. 19/18982): Die Kontrollmechanismen erfolgen „nach den Verfahren, die dafür in der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) und den ‚Leitlinien für die bilaterale finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit‘ vorgesehen sind. Einzelheiten dazu sind diesen öffentlich zugänglichen Dokumenten zu entnehmen.“ Dies gilt in entsprechender Weise für internationale Organisationen, deren Vorgaben ebenfalls öffentlich einsehbar sind. Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka (AfD): Nach welchen konkreten Kriterien misst die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, im Zuge des Reformplans „Zukunft zusammen global gestalten“ die Wirksamkeit laufender Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit, und wurden seit Januar 2026 auf dieser Grundlage bereits Vorhaben oder Länderpartnerschaften beendet oder gekürzt, und, wenn ja, welche (Antwort bitte begründen; vergleiche dazu www.bmz.de/de/ ministerium/grundsaetze-ziele/zukunft-zusammen- globalgestalten-282480, abgerufen am 18. September 2026)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler: Wirksamkeit und Evidenz sind zentrale Steuerungsprinzipien der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Mit der Umsetzung des Reformplans stärkt das BMZ die wirkungs- und evidenzbasierte Steuerung und Planung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Wirkungsorientierung wird damit bei operativen und politischen Entscheidungen noch stärker als zentrales Prinzip verankert. Die Wirksamkeit laufender Vorhaben wird anhand individuell vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten bewertet, die von den Durchführungsorganisationen laufend nachgehalten werden und zu denen sie regelmäßig und detailliert berichten. Indikatoren können beispielsweise der Anteil der Haushalte mit sicherem Zugang zu Trinkwasser sein oder der Ertrag pro Hektar von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. Sollte sich im Rahmen der laufenden Monitoringmaßnahmen abzeichnen, dass Indikatoren verfehlt werden, erfolgt zunächst eine Ursachenanalyse. Erst wenn klar ist, warum ein Indikator nicht erreicht wird, wird über mögliche Anpassungen entschieden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um zusätzliche Schulungen handeln. Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke): Wie will die Bundesregierung angesichts der erwarteten humanitären Folgen des aktuellen El Niño gewährleisten, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung kurzfristig auf neue Krisen und Bedarfe reagieren kann, obwohl der Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Haushaltsentwurf 2027 von rund 750 Millionen Euro auf 434 Millionen Euro gekürzt werden soll, und hält die Bundesregierung zugleich vor dem Hintergrund der Folgen von El Niño und zunehmender klimabedingter Extremereignisse an ihrer internationalen Zusage fest, jährlich mindestens 6 Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen, nachdem sie dies für das Jahr 2026 und 2027 zuletzt nicht mehr verbindlich zugesichert hat (Bundestagsdrucksache 21/7881)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler: Die erforderlichen Einsparungen von über 580 Millionen Euro im BMZ-Etat mussten so erbracht werden, dass langfristige vertragliche Verpflichtungen des BMZ eingehalten werden. Daher wird im Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes ein wesentlicher Teil der Einsparungen über den Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ erbracht werden, der als zentraler Krisentitel über einen hohen Anteil an Mitteln verfügt, die nicht vorgebunden sind. Der KWI-Titel wird daher nur noch eingeschränkt auf sich abzeichnende und akute Krisenbedarfe reagieren können – auch in Bezug auf die absehbaren Folgen von El Niño. Gleichzeitig verfügt das BMZ über den Krisentitel hinaus über weitere Ansatzpunkte, um die prognostizierten Auswirkungen von El Niño zu adressieren – im Rahmen von bilateralen Programmen oder freiwilligen Kernbeiträgen an internationale Organisationen (zum Beispiel Welternährungsprogramm/WFP). Ferner setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zu stärken, um globale Frühwarnsysteme zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit der von Krisen wie El Niño besonders betroffenen Länder zu erhöhen. Das fördert eine effiziente Krisenreaktion und senkt künftige Kosten der Krisenbewältigung. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass Deutschland seinen fairen Anteil an der internationalen Klimafinanzierung leisten und ein verlässlicher Partner bleiben wird. Dabei wird verstärkt auch auf die Mobilisierung von privaten Mitteln sowie Beiträge nicht traditioneller Geber gesetzt.

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