Zunahme von Zwangsversteigerungen bei privatem Wohneigentum (Antwort zu Drs. 21/8204)
Text
Zunahme von Zwangsversteigerungen bei privatem Wohneigentum (Antwort zu Drs. 21/8204)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8468
21. Wahlperiode 08.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard,
Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8204 –
Zunahme von Zwangsversteigerungen bei privatem Wohneigentum
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der zur Zwangsversteigerung aufgerufenen Immobilien steigt. Im
ersten Halbjahr 2026 waren es 8,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Rund 70 Prozent davon waren Wohnimmobilien (www.haufe.de/immobilien/e
ntwicklung-vermarktung/marktanalysen/zahl-der-zwangsversteigerungen-weit
er-gesunken_84324_393634.html?utm_source=chatgpt.com). Gleichzeitig
sind die Finanzierungskosten für Wohneigentum deutlich gestiegen. Nach
Angaben der Deutschen Bundesbank müssen bis 2027 rund 20 Prozent des
ausstehenden Wohnimmobilienkreditvolumens refinanziert werden (https://publik
ationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/finanzstabilitaetsber
ichte/finanzstabilitaetsbericht-2025-968826?utm_source=chatgpt.com). Für
private Eigentümer gehen Anschlussfinanzierungen nach Auslaufen günstiger
Zinsbindungen vielfach mit höheren monatlichen Belastungen einher. Damit
kann die Anschlussfinanzierung für private Wohneigentümer bis zum Verlust
des eigenen Zuhauses führen.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung
der Zahl der Zwangsversteigerungen von Wohnimmobilien seit 2022 vor,
und wie bewertet sie die aktuelle Entwicklung?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang von Zwangsversteigerungen von Wohnimmobilien selbstgenutzte
Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen betroffen sind?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die wesentlichen
Ursachen von Zwangsversteigerungen selbstgenutzten Wohneigentums
vor?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragesteller beziehen sich auf Auswertungen der Argetra GmbH, einem
Informationsdienstleister, der auf die Auswertung von Daten zu Zwangs- und
Teilungsversteigerungen spezialisiert ist.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 8. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich verfügbare Informationen
hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.
Das Statistische Bundesamt erfasst im „Statistischen Bericht – Zivilgerichte“
unter dem Punkt „Zwangsversteigerungen von unbeweglichem Vermögen“
jährlich den tatsächlichen Geschäftsanteil bei den Vollstreckungsgerichten.
Auch dem Anfang August 2026 veröffentlichten Bericht ist zu entnehmen, dass
der Geschäftsanteil seit 2022 jährlich um circa 2 000 bis 3 000 Verfahren
gestiegen ist.
Das Statistische Bundesamt zählt dabei nur die juristischen Verfahren
(Neueingänge und anhängige Verfahren) auf Ebene der Amtsgerichte. Dabei werden
jedoch keine wirtschaftlichen Details wie die genaue Objektart (zum Beispiel
Einfamilienhaus, Wohnungseigentum, Gewerbehalle), die genauen
Verkehrswerte, die tatsächliche Zuschlagsquote im Gerichtssaal oder Erledigungsart
erfasst. Des Weiteren erfolgt keine Unterscheidung zwischen
Zwangsversteigerungen aufgrund wirtschaftlicher Gründe (zum Beispiel Zahlungsunfähigkeit
der Eigentümer) oder aufgrund der Auflösung einer Eigentümergemeinschaft
am Grundstück im Rahmen der sogenannten Teilungsversteigerung.
4. Sieht die Bundesregierung angesichts der gestiegenen
Finanzierungskosten und der aktuellen Entwicklung der Zwangsversteigerungen
Handlungsbedarf zum Schutz privater Wohneigentümer vor dem Verlust ihrer
selbstgenutzten Immobilie, und wenn ja, welchen?
Die Bundesregierung nimmt die zunehmenden finanziellen Sorgen vieler
Bürgerinnen und Bürger sehr ernst – insbesondere von Familien und Menschen, die
hohe monatliche Belastungen durch einen Immobilienkredit tragen. Steigende
Lebenshaltungskosten, hohe Energiepreise und gestiegene Zinsen können das
Haushaltsbudget erheblich belasten. Deshalb wurden bereits verschiedene
Maßnahmen ergriffen, um Einkommen zu entlasten und laufende Kosten zu senken.
Dazu gehören die Senkung der Stromkosten durch den Bundeszuschuss zu den
Netzentgelten, die Abschaffung der Gasspeicherumlage, sowie Entlastungen
bei der Einkommensteuer, die insbesondere Familien zugutekommen. Für
Berufspendler wurde zudem die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer
auf 38 Cent erhöht. Der Bund hat zudem die Energiesteuer auf Benzin und
Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter gesenkt. Der Wohneigentumserwerb
wird durch unsere Förderprogramme „Wohneigentum für Familien“ und „Jung
kauft Alt“ unterstützt. Mit unserer Sparförderung (zum Beispiel
Wohnungsbauprämie) wird die Kapitalbildung unterstützt. Ein Bausparvertrag kann auch zur
Umschuldung eingesetzt werden.
Ein Immobilienkredit birgt jedoch grundsätzlich finanzielle Risiken, denen sich
ein Kreditnehmer vor der Aufnahme bewusst sein muss. Gegebenenfalls
steigende Zinsen bei der Anschlussfinanzierung sind vorab genauso zu bedenken,
wie eine möglicherweise plötzlich eintretende Zahlungsunfähigkeit wegen
Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung. Auch der Kreditgeber prüft im
Rahmen der Kreditwürdigkeit die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers, um
Ausfällen vorzubeugen. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Kreditnehmer selbst.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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