Dreizehnter Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität zur Finanzstabilität in Deutschland
Text
Dreizehnter Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität zur Finanzstabilität in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7250
21. Wahlperiode 01.07.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Dreizehnter Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität
zur Finanzstabilität in Deutschland
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Juli 2026 gemäß § 2 Absatz 9 des
Finanzstabilitätsgesetzes.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ausschuss für Finanzstabilität
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Tel.: 03018 / 682 - 1229
Internet: www.afs-bund.de
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250 – 2 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Vorwort
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen
Überwachung in Deutschland. Er wurde Anfang 2013 durch das Gesetz zur Überwachung der
Finanzstabilität eingerichtet. Im AFS sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF), die
Deutsche Bundesbank (Bundesbank) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(Bafin) mit jeweils drei stimmberechtigten Personen vertreten. Zudem gehört das für den
Geschäftsbereich Abwicklung zuständige Mitglied des Direktoriums der Bafin dem Ausschuss
als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an. Der AFS tagt in der Regel einmal pro Quartal.
Der AFS erörtert auf Grundlage von Analysen der Bundesbank Sachverhalte, die für die
Stabilität des deutschen Finanzsystems bedeutsam sind. Unter Stabilität des Finanzsystems
(Finanzstabilität) versteht der AFS einen Zustand, in dem Finanzintermediäre (zum Beispiel
Banken, Fonds und Versicherer), Märkte und Marktinfrastrukturen auch in Stressphasen ihre
volkswirtschaftlichen Funktionen erfüllen. Zu diesen Funktionen zählen vor allem die
Kreditvergabe und das Investieren von Ersparnissen, eine angemessene Verteilung von Risiken
sowie die Abwicklung von Zahlungen, Wertpapier- und Derivategeschäften.
Der AFS überwacht die Finanzstabilität in Deutschland. Ziel ist es, Verwundbarkeiten im
deutschen Finanzsystem zu identifizieren, zu bewerten und zu verringern. Außerdem soll die
Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gestärkt werden. Dabei legt der AFS Wert auf die
frühzeitige Identifikation und Diskussion potenzieller Schocks und adverser Szenarien, um
präventive Maßnahmen gezielt auszurichten. Der AFS überwacht alle Bereiche des
Finanzsystems, von denen Gefahren für die Finanzstabilität in Deutschland ausgehen können.
Er kommuniziert im Bedarfsfall Einschätzungen zu aktuellen Entwicklungen über
Pressemitteilungen. Zudem kann er Warnungen und Empfehlungen aussprechen, um Gefahren
entgegenzuwirken. Die Evaluierung makroprudenzieller Maßnahmen ist ein weiterer zentraler
Bestandteil des Politikzyklus, da die makroprudenzielle Politik präventiv ausgerichtet ist und
die Maßnahmen unter Unsicherheit ergriffen werden.
Der AFS bildet zudem die Schnittstelle zur makroprudenziellen Überwachung in Europa. Er ist
Ansprechpartner für den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk
Board, ESRB) und die makroprudenziellen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU). Er informiert den ESRB über eigene Warnungen und Empfehlungen
und berät über Warnungen und Empfehlungen des ESRB, die Deutschland betreffen.
Der AFS legt dem Deutschen Bundestag hiermit seinen 13. Bericht über die Lage und die
Entwicklung der Finanzstabilität in Deutschland sowie über seine Tätigkeit vor und erfüllt damit
seine gesetzliche Verpflichtung. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum von April 2025 bis
März 2026.
Im Anhang dieses Berichts sind die Mitglieder und die Sitzungstermine des AFS im
Berichtszeitraum aufgeführt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250– 3 –
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Inhalt
1 Zusammenfassung .................................................................................... 1
2 Risikolage im deutschen Finanzsystem .................................................... 5
2.1 Das makrofinanzielle Umfeld ................................................................................. 5
2.2 Vom Unternehmenssektor ausgehende Risiken ..................................................... 13
2.3 Vom Immobilienmarkt ausgehende Risiken .......................................................... 15
2.4 Risiken im deutschen Bankensektor ..................................................................... 21
2.5 Risiken im deutschen Versicherungssektor ........................................................... 27
2.6 Risiken im deutschen Investmentfondssektor ....................................................... 31
2.7 Diskussion zu makroprudenziellen Instrumenten ................................................... 34
2.8 Weitere Themen: Cyberrisiken und hybride Bedrohungen, Stablecoins und Künstliche
Intelligenz ......................................................................................................... 36
3 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken . 40
Anhang ........................................................................................................ 43
A | Mitglieder des Ausschusses für Finanzstabilität ...................................................... 43
B | Sitzungstermine im Berichtszeitraum .................................................................... 43
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250 – 4 –
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
1 Zusammenfassung
Der AFS diskutierte gemäß seinem Mandat die Risikolage im deutschen
Finanzsystem und die Ausrichtung der makroprudenziellen Politik. Der vorliegende
Bericht bezieht sich auf den Zeitraum von Anfang April 2025 bis Ende März 2026.1 In dieser
Zeitspanne wuchs die deutsche Wirtschaft in einem Umfeld, das von hoher wirtschafts- und
geopolitischer Unsicherheit sowie strukturellen Herausforderungen geprägt war, nur leicht.
Zyklische Verwundbarkeiten im deutschen Finanzsystem haben sich im Berichtszeitraum zwar
etwas verringert, bleiben aber substanziell. Gleichzeitig bestehen weiterhin erhebliche Risiken
und Unsicherheiten, insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten geopolitischen Lage
sowie der Gefahr von Cyber- und hybriden Angriffen. Die Gesamtrisikolage bleibt damit
herausfordernd.
Das makrofinanzielle Umfeld
Das makrofinanzielle Umfeld war im Berichtszeitraum von hoher wirtschafts- und
geopolitischer Unsicherheit geprägt. Das globale Wachstum war im Jahr 2025 mit 3,4 %
etwas robuster als erwartet, blieb aber unter dem langfristigen Durchschnitt. Auch das
Wachstum der deutschen Wirtschaft blieb verhalten, wobei sich erste Erholungstendenzen
abzeichneten. Die expansive Fiskalpolitik stützt den Ausblick für das Jahr 2026. Durch die
Eskalation des Iran-Konflikts Ende Februar 2026 hat sich der Ausblick für das laufende Jahr
aber deutlich eingetrübt. Die Preissteigerungsraten gingen im Jahr 2025 weltweit weiter
zurück. In Deutschland verlief der Inflationsrückgang jedoch etwas langsamer als erwartet.
Nach Beginn des Iran-Konflikts sind die Inflationsrate und die Inflationserwartungen im
Euroraum deutlich angestiegen. Die Bewertungen an den Finanzmärkten sind trotz
zwischenzeitlicher Kursrückgänge weiterhin hoch. Damit besteht auch das Risiko abrupter
Marktpreiskorrekturen fort. Die Schuldenquoten vieler Staaten sind weiter angestiegen. In
einigen sehr stark verschuldeten entwickelten Volkswirtschaften bestehen erhöhte
Tragfähigkeitsrisiken. Handelskonflikte, Angriffe auf die Unabhängigkeit der US-Notenbank
und geopolitische Spannungen, insbesondere die Eskalation im Nahen Osten, erhöhen die
Unsicherheit und bergen weiterhin hohe Risiken für die Finanzstabilität.
Vom Unternehmenssektor ausgehende Risiken
Die anhaltende konjunkturelle Schwäche wirkte sich zunehmend auf die
Fundamentaldaten deutscher nichtfinanzieller Unternehmen aus. Die aggregierte
Eigenkapitalquote dieser Unternehmen lag zwar weiterhin auf einem komfortablen Niveau.
Allerdings stiegen die Schuldendienstquoten an, und die Gewinnsituation war zunehmend
angespannt. Das Insolvenzgeschehen blieb auf einem erhöhten Niveau. Die direkten
Auswirkungen der US-Zölle auf deutsche Banken dürften zwar weiterhin begrenzt bleiben,
1 Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich Aussagen im Bericht auf den genannten Zeitraum. Die zugrunde liegenden
Datenstände variieren; Aktualisierungen konnten bis einschließlich 12. Mai 2026 berücksichtigt werden.
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
könnten aber in besonders betroffenen Regionen und über indirekte Kanäle zu erhöhten
Risiken führen.
Vom Immobilienmarkt ausgehende Risiken
Während sich die Verwundbarkeiten am Wohnimmobilienmarkt weiter
reduzierten, blieb der Gewerbeimmobiliensektor aufgrund struktureller Probleme
und steigender Ausfallrisiken deutlich unter Druck. Die moderate Erholung der Preise
am Wohnimmobilienmarkt trug zur Stabilisierung der Sicherheitenwerte im Kreditbestand bei.
Diese waren nach der Zinswende im Jahr 2022 infolge deutlicher Preisrückgänge zeitweise
unter Druck geraten. Die Kreditvergabe im Wohnimmobilienbereich erholte sich zunächst
weiter, bewegte sich ab dem zweiten Halbjahr 2025 in der Tendenz aber seitwärts. Ein
vergleichsweise hoher Anteil neu vergebener Kredite mit hohen Verschuldungsrelationen
deutet auf mögliche Verwundbarkeiten hin. Im Gewerbeimmobiliensektor blieb die Lage
angespannt, insbesondere aufgrund struktureller Herausforderungen, niedriger
Transaktionsvolumina und erhöhter Ausfallrisiken. Die Quote notleidender Kredite stieg, vor
allem bei systemrelevanten Banken mit Engagements im US-Markt. Vor allem Projektentwickler
scheinen aufgrund ihrer Finanzierungsstrukturen verwundbar gegenüber teureren
Anschlussfinanzierungen zu sein.
Risiken im deutschen Bankensektor
Der deutsche Bankensektor zeigte sich trotz gestiegener Unsicherheit
widerstandsfähig. Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung blieben solide und die Gewinne
komfortabel. Die Kreditrisiken materialisierten sich bei steigenden Unternehmensinsolvenzen
geordnet und blieben im historischen Vergleich niedrig. Die Liquiditätsausstattung der Banken
ist über alle Währungen hinweg gut. Allerdings sind systemrelevante Banken in der US-Dollar-
Finanzierung potenziell verwundbar. Die Widerstandskraft des Bankensystems blieb angesichts
eines Überschusskapitals von etwa 4,9 % der risikogewichteten Aktiva solide. Gleichwohl bleibt
es wichtig, die Risiken im Falle eines adversen Schocks nicht zu unterschätzen. Die
Risikogewichte der systemrelevanten Banken sind deutlich niedriger als im übrigen
Bankensystem.
Risiken im deutschen Versicherungssektor
Im Versicherungssektor führten die steigenden langfristigen Zinsen zu einer
Verbesserung der Solvenzquoten, während stille Lasten weiterhin die Bilanzen
belasteten. Letzteres kann im Falle ungeplanter Liquiditätsabflüsse ein Risiko darstellen,
insbesondere bei einer Kündigungswelle. Der Anteil wenig liquider Kapitalanlagen erhöhte sich,
wodurch die Liquiditätsrisiken zunahmen. Die Überarbeitung der europäischen
Versicherungsregulierung (Solvency-II-Review) stärkt die makroprudenzielle Aufsicht, birgt
aber auch Risiken durch gelockerte Kriterien für Eigenkapitalinvestitionen.
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
Risiken im deutschen Investmentfondssektor
Im Investmentfondssektor verzeichneten offene Fonds im Berichtszeitraum
deutlich höhere Nettomittelzuflüsse als in der Vorperiode. Allerdings waren die
Entwicklungen je nach Fondsart unterschiedlich. Bei Publikums-Wertpapierfonds führte die
Ankündigung umfangreicher US-Zölle zeitweise zu erhöhten Mittelabflüssen und
Renditeeinbrüchen. Offene Publikums-Immobilienfonds verzeichneten im Berichtszeitraum
ebenfalls Nettomittelabflüsse. Ihre Liquiditätsrisiken stiegen, insbesondere, weil es angesichts
geringer Transaktionszahlen am Gewerbeimmobilienmarkt herausfordernd ist, Liquidität durch
Objektverkäufe zu generieren. Einzelne Fonds mussten deshalb bereits die Rückgabe von
Anteilen aussetzen.
Diskussion zu makroprudenziellen Instrumenten
Angesichts der Gesamtrisikolage hält der AFS das bestehende makroprudenzielle
Maßnahmenpaket für angemessen. Der antizyklische Kapitalpuffer von 0,75 % und der
sektorale Systemrisikopuffer von 1 % werden weiterhin als angemessen bewertet. Die
jährliche Überprüfung der als anderweitig systemrelevant eingestuften Institute (A-SRI) und
deren Kapitalpuffer führte zur Identifikation eines zusätzlichen Instituts als anderweitig
systemrelevant.
Weitere Themen
Der Ausschuss befasste sich auch mit Cyberrisiken und hybriden Bedrohungen,
insbesondere mit den Gefahren, die sich durch Auslagerungen von Informations-
und Kommunikationstechnologien (IKT) an kritische Drittdienstleister ergeben. Die
angespannte geopolitische Lage und die Zunahme gezielter Cyberangriffe – etwa auf Banken
und Finanzinfrastrukturen – verschärften die Bedrohungslage. Auch hybride Bedrohungen
rückten zunehmend in den Fokus. Entsprechend müssen Finanzmarktakteure ihre
Verwundbarkeiten reduzieren und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberrisiken und
hybriden Bedrohungen stärken.
Zudem diskutierte der Ausschuss die wachsende Bedeutung von Stablecoins,
aktuell seien die Risiken für das Finanzsystem noch begrenzt. Er betonte aber den
Anpassungsbedarf am europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte (MiCAR),
insbesondere bei Multi-Emittenten-Stablecoins mit Drittstaatenbeteiligung im Sinne der dazu
veröffentlichten ESRB-Empfehlung.
Schließlich befasste sich der Ausschuss mit den Auswirkungen der zunehmenden
Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Finanzstabilität. Die KI bietet
Chancen, etwa für Effizienzsteigerungen. Gleichzeitig könnte eine stärkere Nutzung von KI-
Systemen durch Konzentrationsrisiken und Abhängigkeiten aber Risiken für die Finanzstabilität
schaffen. Die AFS-Institutionen beobachten die weitere Entwicklung genau.
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
Der Ausschuss arbeitet eng mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
(ESRB) zusammen, der die Finanzstabilität in der Europäischen Union überwacht.
Im Berichtszeitraum empfahl der ESRB, die parallele Ausgabe von Stablecoins in der
Europäischen Union und Drittländern durch Drittland-Emittenten (Multi-Emittenten Stablecoins
mit Drittstaatenbeteiligung) im Rahmen der bestehenden MiCAR-Vorschriften zu verbieten
oder die Risiken durch strenge Zugangsvoraussetzungen, verstärkte Aufsicht und
internationale Zusammenarbeit zu minimieren.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250 – 8 –
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
2 Risikolage im deutschen Finanzsystem
2.1 Das makrofinanzielle Umfeld
Konjunktur und Inflation
Das globale Wachstum stabilisierte sich auf moderatem Niveau, blieb aber durch
Handelskonflikte und geopolitische Spannungen gedämpft. Die Weltwirtschaft wuchs
im Jahr 2025 um 3,4 % und damit etwas stärker als zu Jahresbeginn erwartet. Das reale
BIP-Wachstum im Euroraum betrug im Jahr 2025 rund 1,4 %. Höhere Handelsbarrieren,
insbesondere durch die US-Zollpolitik, und eine erhöhte politische Unsicherheit belasteten im
Jahr 2025 den Welthandel und die globale Konjunktur.2 Durch die starken Zollanhebungen der
US-Regierung ab April 2025 stieg der durchschnittliche US-Zollsatz auf den höchsten Stand
seit 1948. 3 Fiskalische und geldpolitische Impulse sowie weiterhin relativ günstige
Finanzierungsbedingungen stützten hingegen das globale Wachstum im Berichtszeitraum.
Auch technologiegetriebene Investitionen im Zusammenhang mit KI trugen dazu bei.4 Die
Prognose für das Jahr 2026 hellte sich im Laufe des Jahres 2025 zunächst etwas auf. Infolge
des starken Energiepreisanstiegs und der hohen Unsicherheit nach der Eskalation des Iran-
Konflikts im Februar 2026 wurde die erwartete jährliche Wachstumsrate für den Euroraum mit
0,9 % gegenüber der Prognose aus dem Dezember um 0,3 Prozentpunkte nach unten
korrigiert. 5 Die erwartete globale Wachstumsrate für 2026 lag gegen Ende des
Berichtzeitraums bei 3,1 %.6
Die deutsche Wirtschaft erholte sich im Jahr 2025 leicht, jedoch belasten der Iran-
Konflikt und steigende Rohstoffpreise die Wachstumsaussichten für 2026. Nach
zwei Jahren Schrumpfung legte die deutsche Wirtschaft 2025 wieder zu, wenn auch nur
verhalten. Die Zollerhöhungen der USA belasteten die exportorientierte deutsche Wirtschaft,
insbesondere die Industrie. Das reale BIP in Deutschland wuchs im Jahr 2025
kalenderbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr. Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz erster
Eintrübungen insgesamt robust, allerdings mit Unterschieden zwischen den verschiedenen
Sektoren. Ende 2025 deutete sich für das Jahr 2026 mit einer prognostizierten Wachstumsrate
des realen kalenderbereinigten BIP von 0,6 % zunächst eine moderate Erholung an. Die
verbesserte Prognose war vor allem auf die expansive Fiskalpolitik und eine erwartete leichte
Belebung der Auslandsnachfrage zurückzuführen. 7 Auch die Abwärtsrisiken für das BIP-
Wachstum hatten sich kurz vor Ende des Berichtszeitraums wieder etwas verringert, nachdem
2 Vgl.: International Monetary Fund (2026a, 2026b).
3 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025c).
4 Vgl.: International Monetary Fund (2026b).
5 Vgl.: European Central Bank (2025b, 2026b).
6 Die Prognose für die globale Wachstumsrate für das Jahr 2026 lag zwischenzeitlich bei 3,3 %, vgl.: European Central Bank
(2026b).
7 Die Bundesregierung beschloss im Jahr 2025 ein umfangreiches Finanzierungspaket, das höhere Verteidigungs- und
Infrastrukturausgaben vorsieht. Diese Maßnahmen dürften das BIP-Wachstum in Deutschland in den Jahren 2025 bis 2028 um
kumuliert 1,3 Prozentpunkte stützen. Im Laufe des Jahres 2026 dürfte sich auch die private Nachfrage beleben und vor allem
im Folgejahr maßgeblich zu einem positiven Wachstum beitragen. Im Jahr 2028 dürfte sich die Dynamik bereits wieder
verlangsamen. Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025a).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250– 9 –
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
sie zu Beginn des Berichtszeitraums angestiegen waren (Schaubild 2.1.1). Mit dem Beginn des
Iran-Konflikts sind allerdings neue Belastungen und Abwärtsrisiken hinzugetreten.
Insbesondere die stark angestiegenen Energierohstoffpreise dürften den Ausblick bereits
kurzfristig dämpfen.
Die Inflationsrate ging zunächst weltweit weiter zurück, insbesondere in
Deutschland jedoch langsamer als erwartet. Zuletzt führte die Eskalation im Nahen
Osten wieder zu einem Anstieg. In den meisten entwickelten Volkswirtschaften sank die
Inflationsrate im Jahr 2025 weiter gegenüber dem Vorjahr. In den USA fiel die anhand des
Verbraucherpreisindex gemessene Inflationsrate im Jahresvergleich von rund 2,9 % im Jahr
2024 auf 2,6 % im Jahr 2025. Im Euroraum lag die Inflationsrate auf Basis des harmonisierten
Verbraucherpreisindex (HVPI) im Jahr 2025 bei 2,1 %.8 In Deutschland war der Rückgang auf
eine HVPI-Rate von 2,3 % schwächer als erwartet. 9 Die Inflationserwartungen der
US-Haushalte stiegen im Zuge der Zollerhöhungen; im Euroraum blieben die
Inflationserwartungen im Jahr 2025 weitgehend stabil.10 Aufgrund des starken Anstiegs der
Öl- und Gaspreise seit der Eskalation im Nahen Osten Ende Februar 2026 stiegen insbesondere
die kurzfristigen Inflationserwartungen signifikant.11
8 Vgl.: European Central Bank (2025b).
9 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025a).
10 Vgl.: European Central Bank (2026a), University of Michigan (2025).
11 Vgl.: European Central Bank (2026b).
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
Geldpolitik
Die Geldpolitik setzte den Zinssenkungszyklus fort, allerdings mit weniger Tempo.
Die Zentralbanken der meisten entwickelten Volkswirtschaften senkten auch im Jahr 2025 die
Leitzinsen, wenn auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Nach konstanten Leitzinsen in
der ersten Jahreshälfte führte die US-Notenbank die Zinsen ab September 2025 schrittweise
weiter zurück. Im Euroraum setzte die EZB die im Jahr 2024 begonnenen Zinssenkungen in
mehreren Schritten bis Mitte 2025 fort. Danach beließ sie den Leitzins konstant bei 2 %.12
Auch andere Länder – etwa Kanada, das Vereinigte Königreich, Südkorea oder die nordischen
Länder – führten im Berichtszeitraum graduelle Zinssenkungen fort. Gleichzeitig bleibt der
weitere Pfad der Leitzinsen insbesondere vor dem Hintergrund der handels- und geopolitischen
Lage mit erheblicher Unsicherheit behaftet.13
Entwicklungen an den globalen Finanzmärkten
Die Bewertungen an den Finanzmärkten verharrten trotz des herausfordernden
makrofinanziellen Umfelds und zwischenzeitlicher Korrekturphasen auf einem
hohen Niveau. Das Potenzial für deutliche Marktpreiskorrekturen blieb entsprechend hoch.
Nach den Verwerfungen im Zusammenhang mit den US‑Zollankündigungen Anfang April 2025
erholten sich die Aktien‑ und Unternehmensanleihemärkte rasch. Die Volatilität an den
Finanzmärkten nahm im weiteren Jahresverlauf ab und lag über weite Strecken unter dem
langfristigen Durchschnitt seit dem Jahr 2000. Zwischenzeitliche Anspannungen – etwa im
Zusammenhang mit geopolitischen Ereignissen, der Diskussion über die Schuldentragfähigkeit
einzelner Staaten oder der Bewertung von KI‑Unternehmen – führten zu kurzfristigen
Korrekturen. Der Risikoappetit der Investoren blieb abseits kurzer Phasen wie nach den US-
Zollankündigungen hoch. Gegen Ende des Berichtszeitraums im März 2026 warfen die hohen
Bewertungen der großen US-Technologiewerte zunehmend die Frage auf, wie realistisch die
optimistisch erscheinenden Gewinnerwartungen der künftigen KI-Geschäftsmodelle angesichts
des hohen Finanzierungs- und Investitionsbedarfs sind. Ebenfalls gegen Ende des
Berichtszeitraums sorgte die Eskalation des Iran-Konflikts zwischenzeitlich für Kursverluste.
Die Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen lagen in vielen Phasen weiterhin
nahe ihrer langjährigen Tiefstände. In den vergangenen Jahren wuchsen besonders die
Märkte zur Finanzierung hochverschuldeter Unternehmen. Diese sind bei Zinsanstiegen oder
einer schwächeren konjunkturellen Entwicklung besonders anfällig für Wertkorrekturen.
Modellbasierte Berechnungen deuten darauf hin, dass die Risikoaufschläge von Anleihen
hochverschuldeter Unternehmen wie auch die Aktienrisikoprämien im historischen Vergleich
sehr niedrig waren (Schaubild 2.1.2).
12 Vgl.: European Central Bank (2025a).
13 Vgl.: Organisation for Economic Co-operation and Development (2025).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250– 11 –
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
Die Finanzierungsbedingungen blieben in Deutschland insgesamt günstig. Der
Bundesbank-Gesamtindikator für finanzielle Bedingungen bündelt preis‑ und mengenbasierte
Marktindikatoren sowie makrofinanzielle Größen. Er lag im Jahresverlauf 2025 und zu Beginn
des Jahres 2026 in etwa auf dem Niveau von 2024. Er blieb damit unter seinem langfristigen
Durchschnitt und deutet auf insgesamt günstige Finanzierungsbedingungen hin.
Nach den US-Zollankündigungen im April 2025 kam es zu einer Anspannungsphase
an den Finanzmärkten, in der sich sowohl der Wechselkurs des US-Dollars als auch
die Renditen von US-Staatsanleihen teilweise ungewöhnlich entwickelten. Während
der Aktienmarktturbulenzen wertete der US-Dollar ab – anstatt wie in Phasen hoher
Anspannung üblich – aufzuwerten. Gleichzeitig wurden US-Staatsanleihen von Anlegern nicht
in dem Maße wie in früheren Anspannungsphasen als traditioneller sicherer Hafen nachgefragt.
Phasenweise stiegen die Renditen von US-Staatsanleihen. Marktdaten zufolge gab es im
Berichtszeitraum jedoch keine Hinweise auf breite Abverkäufe von US-Staatsanleihen.
Eine Vielzahl an Abwärtsrisiken könnte Neubewertungen und Kursrückgänge
auslösen. Das makrofinanzielle Umfeld blieb aufgrund der hohen geopolitischen Risiken,
konjunktureller Unsicherheit und steigender Staatsverschuldung herausfordernd. Die hohe
Konzentration der Marktkapitalisierung am US-Aktienmarkt auf einige wenige große
Technologieunternehmen könnte Kursrückgänge in künftigen Stressphasen verstärken. Zudem
könnten gehebelte Positionen von Hedgefonds in Phasen hoher Volatilität den Druck auf die
Märkte verstärken. Plötzliche Marktpreiskorrekturen dürften sich Analysen zufolge spürbar auf
das deutsche Finanzsystem und die Bilanzen der Finanzintermediäre auswirken.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250 – 12 –
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
Verschuldung
Global, im Euroraum und in Deutschland dürften Zinslasten und Schuldenquoten in
den nächsten Jahren spürbar steigen. Für Deutschland wird infolge der Mehrausgaben
für Verteidigung und nicht-militärische Investitionen ein Anstieg der gesamtstaatlichen
Defizitquote von 2,5 % im Jahr 2025 auf 4,8 % im Jahr 2028 erwartet.14 Die Schuldenquote
stiege somit von 63 % auf 68 %.15 In anderen Ländern des Euroraums bestehen größere
Tragfähigkeitsrisiken, was sich unter anderem in vergleichsweise signifikanten
Renditeaufschlägen niederschlug.16 Auch außerhalb des Euroraums mehrten sich Anzeichen
für wachsende Tragfähigkeitsrisiken. 17 Insbesondere eine Neubewertung der
US-Staatsfinanzen durch die Märkte könnte zu einem deutlichen Anstieg der Renditen von
US-Staatsanleihen führen und auch die globalen Finanzierungsbedingungen spürbar
verschärfen. Zweifel an der Schuldentragfähigkeit eines Staates könnten sich über die in vielen
Ländern bestehende enge Vernetzung zwischen Banken und Staaten ausbreiten. Zudem
besteht aufgrund der starken Vernetzung des deutschen mit dem europäischen Finanzsystem
das Risiko einer Ansteckung des deutschen Bankensektors (siehe Abschnitt 2.4).
Geopolitische Risiken
Zunehmende geopolitische Spannungen
erhöhten die Wahrscheinlichkeit adverser
Szenarien und belasteten das
makrofinanzielle Umfeld. Vor dem Hintergrund
fundamentaler geopolitischer Veränderungen
nahmen Konflikte sowie Anschläge auf kritische
Infrastrukturen, Störungen von Handelsrouten und
Cyberangriffe weltweit zu. Dies veranschaulicht der
in den vergangenen Jahren ansteigende Verlauf des
„Index zur Geopolitischen Hybriden Bedrohung“.18
Im Berichtszeitraum bewegte er sich auf einem im
historischen Vergleich hohen Niveau (Schaubild
2.1.3). Geopolitische Spannungen erhöhen über
realwirtschaftliche, finanzielle und hybride Kanäle
14 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025b).
Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025b).
16
15
Laut dem Debt Sustainability Monitor der Europäischen Kommission vom 12. Februar 2026 könnten die Schuldenquoten bis
zum Jahr 2036 in Frankreich auf etwa 144 %, in Italien auf 149 % und in Spanien auf 108 % steigen. Die Zinsbelastung könnte
in Frankreich auf 5,3 % des BIP, in Italien auf 5,8 % des BIP und in Spanien auf 4,0 % des BIP steigen, während sie in
Deutschland 2,8 % des BIP betragen könnte. Vgl.: European Commission (2026).
17 Laut Congressional Budget Office könnten die Staatsschuldenquoten in den USA bis zum Jahr 2035 auf circa 118 % steigen.
Im Jahr 2025 betrug die Schuldenquote (General Government Debt) im Vereinigten Königreich etwa 101 % und in Japan rund
237 % Vgl.: International Monetary Fund (2025). Die Zinsbelastung in Japan lag im Jahr 2025 bei 9,2 % (Quelle: Ministry of
Finance, Japan) und im Vereinigten Königreich bei 4,3 % (UK Central Government Debt, Quelle: UK Public Spending Statistics)
des jeweiligen BIP.
18 Die Definition der geopolitischen hybriden Bedrohung folgt jener der NATO: „Hybride Bedrohungen kombinieren militärische
und nichtmilitärische sowie verdeckt und offen eingesetzte Mittel. Hierzu gehören beispielsweise Desinformation, Cyberangriffe,
wirtschaftlicher Druck, der Einsatz irregulärer bewaffneter Gruppen und der Einsatz regulärer Streitkräfte. Hybride Methoden
werden verwendet, um die Grenzen zwischen Krieg und Frieden zu verwischen und Zweifel in den Köpfen der Bevölkerung zu
säen. Sie zielen darauf ab, Gesellschaften zu destabilisieren und zu schwächen.“ Eigene Übersetzung, vgl.: NATO (2026).
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
die Risiken für das Finanzsystem und können so die Finanzstabilität beeinträchtigen. Die
jüngste Eskalation im Iran-Konflikt führte unter anderem zu einem deutlichen Anstieg der Öl-
und Gaspreise. Mögliche Effekte auf die Finanzstabilität dürften maßgeblich davon abhängen,
wie nachhaltig und stark der Energiepreisschock sein wird.
Die regelbasierte internationale Ordnung befindet sich im Umbruch, wodurch die
Planungssicherheit für Unternehmen sinkt. Handel, Technologie und Finanzströme
werden zunehmend als geopolitische Hebel genutzt, indem Zölle, Subventionen,
Exportkontrollen und Sanktionen als Instrumente für verschiedene politische Zwecke
eingesetzt werden. Die Gültigkeit abgeschlossener Abkommen erwies sich teilweise als
politisch und rechtlich fragil. So drohten die USA trotz einer bestehenden Handelsvereinbarung
mit der Europäischen Union im Konflikt um Grönland erneut mit erheblichen Zollerhöhungen.
Im Februar dieses Jahres erklärte der Oberste Gerichtshof der USA einen Teil der von der US-
Administration verhängten Zölle als rechtswidrig. 19 Es besteht eine erhöhte Unsicherheit
hinsichtlich der weiteren Entwicklung. Ein erneutes Aufflammen der Handelskonflikte erscheint
jederzeit möglich. Die zunehmende geoökonomische Fragmentierung erhöht die Unsicherheit
im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit bestehender Lieferketten sowie hinsichtlich der
Verfügbarkeit kritischer Vorleistungen und digitaler Infrastrukturen. Zudem erschwert sie die
Planung für Unternehmen. Die jüngste Eskalation im Nahen Osten hat nach Angaben der
Internationalen Energieagentur zu der bislang größten Angebotsunterbrechung auf den
globalen Märkten für Rohöl und verflüssigtes Erdgas geführt – noch stärker als in den Krisen
der 1970er Jahre.20 Das Ausmaß, in dem Energie Teil politischer Auseinandersetzungen wird,
birgt erhebliche Risiken für die Weltwirtschaft.
Angriffe auf die Unabhängigkeit der US-Notenbank und eine mögliche Schwächung
der Finanzaufsicht in den USA bergen zusätzliche Abwärtsrisiken. Marktteilnehmer
werteten die wiederholten politischen Angriffe auf die Unabhängigkeit der US-Notenbank
(Federal Reserve, Fed) sowie die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Fed-Vorsitzenden
Powell als Versuch, die Notenbank politisch unter Druck zu setzen. Dies könnte das Vertrauen
in die US-Institutionen und den US-Finanzmarkt beeinträchtigen. Parallel dazu stehen in den
USA Pläne zur Deregulierung des Finanzsektors und zum Personalabbau in Aufsichtsbehörden
im Raum. Diese Vorhaben könnten mittelfristig zu niedrigeren Kapitalquoten im
US-Finanzsystem führen. Modellsimulationen zeigen, dass eine Kombination aus höherer
Inflation und geringerer Kapitalisierung von Banken die Häufigkeit und Schwere von
Finanzkrisen erhöhen könnte.21 Über Zins-, Wechselkurs- und Vertrauenskanäle würde dies
weltweit auf das Finanzsystem ausstrahlen.
19 Das Gerichtsurteil des Obersten Gerichtshof der USA bezieht sich auf die Ungültigkeit für die im Rahmen des „Liberation Day“
erhobenen Zölle auf Güter von Kanada, Mexiko und China. Dies könnte die durchschnittlichen effektiven US-Zölle zunächst
halbieren. Vgl.: Bloomberg (2026).
20 Vgl.: International Energy Agency (2026).
21 Vgl.: Hristov und Menno (2026).
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
Finanzzyklus und Kreditvergabe
Der Finanzzyklus in Deutschland befand sich weiterhin in einer Übergangsphase
mit leichter Aufwärtsbewegung. Sowohl der Finanzzyklusindikator (FZI) als auch der
Frühwarnindikator (FWI) stiegen nach der Kehrtwende im Jahr 2024 an, lagen aber weiterhin
unter dem Durchschnitt seit dem Jahr 2010. Die Kredit-BIP-Lücke bewegte sich im
Berichtszeitraum seitwärts im leicht negativen Bereich. Der Finanzzyklus wurde vor allem durch
die Erholung am Wohnimmobilienmarkt und den anhaltenden Aufwärtstrend an den
Aktienmärkten geprägt. Die Aktienpreislücke wies als einzige Komponente des FWI einen leicht
positiven Wert auf, was auf Verwundbarkeiten aus möglichen Überbewertungen hindeuten
könnte. Am Wohnimmobilienmarkt bauten sich die vorherigen Überbewertungen weitgehend
ab. Dadurch sank das Potenzial für deutliche Preiskorrekturen. Im Gewerbeimmobiliensektor
blieb die Lage dagegen fragil. Zwar stabilisierten sich die Preise, doch das
Transaktionsvolumen blieb niedrig und das Risiko erneuter Preisrückgänge bei steigenden
Langfristzinsen hoch. Die weitere Entwicklung des Finanzzyklus bleibt angesichts des
herausfordernden makrofinanziellen Umfelds, insbesondere angesichts der Risiken aus der
US-Handelspolitik sowie geopolitischer Konflikte, mit Unsicherheit behaftet.
Die Kreditvergabe verharrte aufgrund einer schwachen Kreditnachfrage, höher
wahrgenommener Kreditrisiken sowie einer gesunkenen Risikotoleranz der
Banken unter dem Niveau früherer Jahre. Im Berichtszeitraum nahm das
Kreditneugeschäft mit Unternehmen zu, während das Neugeschäft in der
Wohnimmobilienfinanzierung an private Haushalte nicht weiter anstieg. Laut dem Bank
Lending Survey strafften deutsche Banken gegen Ende des Berichtzeitraums ihre
Kreditvergaberichtlinien insbesondere bei Unternehmenskrediten. Sie begründeten dies mit
gestiegenen Kreditrisiken und einer gesunkenen Risikotoleranz. Umfragen zufolge schätzen
Unternehmen das Kreditvergabeverhalten weiterhin per Saldo als restriktiver als im Vorjahr
ein. Insgesamt ergaben sich keine Anzeichen für eine systematische Einschränkung des
Kreditangebots, die auf rein bankseitige Faktoren wie eine unzureichende Kapitalausstattung
oder bilanzielle Restriktionen zurückzuführen wäre.
Quellenverzeichnis
Bloomberg (2026), Trump’s Global Tariffs Struck Down by US Supreme Court, 20.02.2026.
Deutsche Bundesbank (2025a), Monatsbericht, Dezember 2025.
Deutsche Bundesbank (2025b), Monatsbericht, Februar 2025.
Deutsche Bundesbank (2025c), Finanzstabilitätsbericht.
European Central Bank (2026a), ECB Consumer Expectation Survey results - December 2025,
Pressemitteilung vom 30.01.2026.
European Central Bank (2026b), ECB Staff Macroeconomic Projections for the Euro Area,
März 2026.
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
European Central Bank (2025a), Monetary Policy Decisions, Pressemitteilung vom
18.12.2025.
European Central Bank (2025b), Economic Bulletin, Dezember 2025.
European Commission (2026), Debt Sustainability Monitor 2025, Institutional Paper No. 332.
Hristov, N. und D. Menno (2026), Long Run Inflation and Financial Panics, Mimeo.
International Energy Agency (2026), New IEA Report highlights Options to ease Oil Price
Pressures on Consumers in Response to Middle East Supply Disruptions, Pressemitteilung
vom 20.03.2026.
International Monetary Fund (2026a), World Economic Outlook Update: Global Economy in
the Shadow of War, April 2026.
International Monetary Fund (2026b), World Economic Outlook Update: Global Economy:
Steady amid Divergent Forces, Januar 2026.
International Monetary Fund (2025), Global Debt Monitor, September 2025.
NATO (2026), Countering Hybrid Threats, Januar 2026.
Organisation for Economic Co-operation and Development (2025), OECD Economic Outlook:
Resilient Growth but with Increasing Fragilities, Vol. 2025/2, No. 118.
University of Michigan (2025), Surveys of Consumers, Dezember 2025.
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
2.2 Vom Unternehmenssektor ausgehende Risiken
Nachlassende Robustheit erkennbar
Die anhaltende konjunkturelle Schwäche spiegelte sich zunehmend in den
Fundamentaldaten deutscher nichtfinanzieller Unternehmen. Die Kapitalisierung
deutscher nichtfinanzieller Unternehmen dürfte in der Breite weiterhin solide sein. So lag die
aggregierte Eigenkapitalquote bis zum jüngsten Datenstand im Jahr 2024 im Mittel bei
komfortablen 31 %. 22 Jedoch verschlechterten sich die Schuldendienstquoten deutscher
Unternehmen im Berichtszeitraum, wobei sie im internationalen Vergleich allerdings niedrig
blieben. 23 Auch die Gewinnsituation deutscher Unternehmen verschlechterte sich. Real
betrachtet sanken ihre Gewinne seit Ende 2023 in
jedem Quartal bis zum vierten Quartal 2025
durchgängig.24
Das Niveau der Unternehmensinsolvenzen
blieb erhöht. Im Januar 2026 lag die Anzahl an
Insolvenzen in Deutschland etwas unter dem
langjährigen mittleren Niveau. Insgesamt ist sie im
Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen.
Der Zuwachs fiel aber deutlich geringer aus als in
den Jahren zuvor. Das Volumen der
voraussichtlichen Insolvenzforderungen lag im ersten
Quartal 2025 nur knapp unter dem Höchstwert seit
der globalen Finanzkrise, ist seitdem aber rückläufig
(Schaubild 2.2.1).
Die allgemeine Insolvenzentwicklung führte
bei den deutschen Banken nur zu moderaten
Wertberichtigungen und Ausfällen im Nicht-
Gewerbeimmobiliensegment. Im längerfristigen
Vergleich waren sie nur geringfügig erhöht. Die
Wertberichtigungsquote auf Kredite an
nichtfinanzielle Unternehmen, die nicht in das
Gewerbeimmobiliensegment fallen, betrug im vierten Quartal
2025 2,4 %. Damit lag sie in etwa auf dem
Vorjahresniveau (Schaubild 2.2.2). Auch die Quote
notleidender Kredite an Unternehmen außerhalb des
Gewerbeimmobiliensegments ging im Berichtszeitraum zunächst leicht zurück. Sie lag im
vierten Quartal jedoch über dem Niveau von Ende 2024. Der zwischenzeitliche Rückgang ging
22 Daten: Jahresabschlussstatistik. Angaben wurden für das Jahr 2024 geschätzt.
23 Daten: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ).
24 Daten: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und Statistisches Bundesamt.
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
maßgeblich von den großen, international aktiven Banken (Significant Institutions, SI) aus. Vor
allem im Verarbeitenden Gewerbe lagen die Quoten notleidender Kredite auf einem erhöhten
Niveau.
Direkte Auswirkungen der US-Zölle für deutsche Banken moderat
Der AFS beschäftigte sich im Berichtszeitraum eingehend mit den Auswirkungen
der Handelspolitik der US-Regierung auf deutsche Unternehmen. Die Bundesbank
führte verschiedene quantitative Analysen durch, um mögliche Effekte auf die Kreditrisiken
deutscher Banken abzuschätzen.
Die US-Zölle belasten das Verarbeitende Gewerbe in Deutschland erheblich, doch
deutsche Banken dürften überwiegend nur geringe Verluste verzeichnen. Der AFS
befasste sich zunächst mit möglichen direkten Effekten der US-Zölle. Die US-Zölle belasten vor
allem das Verarbeitende Gewerbe stark. Insbesondere leiden die Autobranche, der
Maschinenbau und die Hersteller elektronischer Geräte darunter. Diese Branchen exportieren
besonders viel in die USA und könnten potenzielle Umsatzeinbrüche in den USA
möglicherweise nicht ausgleichen. Allerdings dürften hieraus im Mittel nur geringe Verluste für
deutsche Banken resultieren. Der Grund dafür liegt in der Struktur der Kreditportfolios. Zwar
ist das Verarbeitende Gewerbe für die Wertschöpfung sehr bedeutsam, im
Unternehmenskreditportfolio deutscher Banken hat es jedoch im Vergleich zum
Dienstleistungssektor nur eine moderate Bedeutung. Das exportorientierte Verarbeitende
Gewerbe in Deutschland ist allerdings regional ungleich verteilt. Daher können Kreditrisiken im
Zusammenhang mit der US-Zollpolitik in besonders betroffenen Regionen stärker ansteigen
als im Aggregat des Bankensystems.
Analysen der Bundesbank ergaben, dass indirekte Effekte der US-Zölle, etwa durch
Lieferkettenstörungen und regionale Umsatzeinbußen, in adversen Szenarien die
Kapitalquoten im Bankensystem spürbar belasten könnten. Der AFS besprach
mögliche indirekte Effekte der US‑Zölle. Diese können beispielweise durch Lieferketteneffekte
entstehen, wenn Unternehmen aus betroffenen Branchen weniger Produkte bei ihren
deutschen Lieferanten nachfragen. In besonders stark betroffenen Regionen könnten die
negativen Effekte zudem auf Unternehmen mit vorwiegend lokaler Wertschöpfung ausstrahlen
und dort den Analysen zufolge erhebliche Umsatzeinbußen verursachen. In adversen
Szenarien könnte es über diese indirekten Kanäle zu Kreditausfällen kommen und die harten
Kernkapitalquoten könnten in Teilen des Bankensystems spürbar zurückgehen.
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
2.3 Vom Immobilienmarkt ausgehende Risiken
Risiken aus der Finanzierung von Wohnimmobilien
Die Wohnimmobilienpreise stiegen weiterhin
moderat (Schaubild 2.3.1). Das robuste
Einkommenswachstum der privaten Haushalte sowie
eine in vielen Regionen anhaltend hohe
Wohnraumnachfrage begünstigten diese Entwicklung. 25
Steigende Preise stützten auch die
Sicherheitenwerte in der Wohnimmobilienfinanzierung. Zuvor
waren diese durch deutliche Preisrückgänge unter
Druck geraten.26 Selbst in adversen Szenarien war
das Potenzial für starke Preisrückgänge bei
Wohnimmobilien weiterhin deutlich geringer als
unmittelbar nach der Zinswende im Jahr 2022. 27
Diese Entwicklungen dürften für sich genommen das
Verlustpotenzial aus der
Wohnimmobilienfinanzierung weiter reduziert haben.
Die Kreditvergabe für private Wohnimmobilienfinanzierungen erholte sich
zunächst weiter. Diese Entwicklung erfolgte weitgehend im Gleichschritt mit dem
Einkommensanstieg der privaten Haushalte. Die Erholungstendenz der Neukreditvergabe
verlangsamte sich allerdings ab dem zweiten Halbjahr 2025. In Kombination führten beide
Faktoren dazu, dass die Verschuldungsquote der privaten Haushalte, also die Verschuldung im
Verhältnis zum verfügbaren Einkommen, nahezu stagnierte. Zuvor war sie von ihrem
zwischenzeitlich erreichten Hochpunkt Ende 2021 bis Anfang 2025 um etwa 12 Prozentpunkte
gesunken (Schaubild 2.3.2).
Der Anstieg notleidender Kredite in der privaten Wohnimmobilienfinanzierung
setzte sich im Berichtszeitraum fort (Schaubild 2.3.2). Die Quote notleidender Kredite
blieb längerfristig betrachtet aber auf niedrigem Niveau. Die Kreditausfälle privater
Haushalte hängen eng mit der Entwicklung der Arbeitslosigkeit zusammen.28 Der Stellenabbau
setzte sich aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums und des herausfordernden
internationalen Umfelds in einigen Branchen fort. Dies betraf beispielsweise das Verarbeitende
Gewerbe. Insgesamt zeigte sich der Arbeitsmarkt aber überwiegend robust.
25 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2026b).
26 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2024).
27 Auf Basis eines House-Price-at-Risk-Ansatzes für Deutschland; vgl.: Hafemann (2023).
28 Vgl.: Möhlmann und Vogel (2024).
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
Die Kreditvergabestandards für neue Wohnimmobilienfinanzierungen lagen im
Mittel in einem vertretbaren Bereich. Der relativ hohe Anteil von Neukrediten mit
hohen Verschuldungsrelationen deutet aber auf mögliche Risiken hin. Der Ausschuss
berücksichtigte erstmals die Ergebnisse der neuen Datenerhebung über
Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) für die makroprudenzielle Überwachung der Risikolage am
Wohnimmobilienmarkt. Die durchschnittliche Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation
(Loan-to-Value-Ratio, LTV) bei Neukrediten für die Finanzierung selbstgenutzter
Wohnimmobilien lag im vierten Quartal 2025 bei rund 82 % (Schaubild 2.3.3). Der Anteil von
Neukrediten, bei denen das Darlehensvolumen den Wert der finanzierten Immobilien überstieg
(LTV>100%), war mit rund 13 % im europäischen Vergleich hoch. Der Anteil von
Finanzierungen mit einer LTV von über 90 % lag bei rund 38 %. 29 Im Durchschnitt
verwendeten die Haushalte zu Finanzierungsbeginn knapp 38 % ihres Einkommens für den
Schuldendienst (Debt-Service-to-Income-Ratio, DSTI). Mehr als ein Drittel der Haushalte hatte
dabei jedoch einen Schuldendienst, der 40 % ihres verfügbaren Einkommens überstieg. Noch
etwas höhere Verschuldungsrelationen ergaben sich bei Neufinanzierungen mit
Vermietungszweck („Buy to let“-Geschäft). Dies dürfte auch an steuerlichen Anreizen liegen.
Der Anteil von Finanzierungen mit einer LTV von über 100 % betrug hier rund 15 %. Der
durchschnittliche Schuldendienst belief sich im Vermietungsgeschäft auf rund 39 %. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass Vermietungsobjekte oftmals von Haushalten mit
überdurchschnittlichen Einkommen finanziert werden. Der Ausschuss wird die Entwicklungen
der Kreditvergabestandards neuer Wohnimmobilienfinanzierungen genau beobachten und
29 Die LTV-Definition in der WIFSta-Datenerhebung erfasst dabei keine zusätzlichen Sicherheiten. Diese können für die
Kreditgeber das Risiko von Neukrediten mit höheren Verschuldungsrelationen begrenzen.
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
weiter analysieren, um potenzielle systemische
Risiken frühzeitig zu erkennen. Im Speziellen bat der
Ausschuss die Deutsche Bundesbank und die Bafin,
neu vergebene Wohnimmobilienkredite vertieft mit
Blick auf risikomindernde Faktoren wie zusätzliche
Sicherheiten zu analysieren.
Lage am Gewerbeimmobilienmarkt
weiterhin angespannt
Im Gegensatz zum Wohnimmobilienmarkt
prägten strukturelle und konjunkturelle
Herausforderungen weiterhin die Risikolage
am Gewerbeimmobilienmarkt und führten zu
erhöhten Finanzstabilitätsrisiken. Die Preise für
Gewerbeimmobilien verzeichneten im Jahr 2025
positive Wachstumsraten. Der Aufwärtstrend
zeichnete sich bereits im Jahr 2024 ab und setzte
sich im Berichtszeitraum fort (Schaubild 2.3.4).
Jedoch bleibt die Aussagekraft der positiven
Preisentwicklung angesichts des weiterhin niedrigen
Transaktionsvolumens begrenzt und es bestehen
Risiken für einen erneuten Preisrückgang. Das
Marktumfeld war weiterhin von spürbarer
Zurückhaltung der Investoren geprägt. Die Anzahl
der gehandelten Gewerbeimmobilien reduzierte sich
gemäß den Daten des Immobilienberaters Savills im
Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 5 %. Im
Berichtszeitraum wurden vor allem Immobilien gehandelt, die aufgrund ihrer sehr guten Lage,
Ausstattung und Nachhaltigkeit den Anforderungen der Investoren entsprachen. Die
Nachfrage für andere Objekte blieb schwach. Die im Schaubild 2.3.4 dargestellten
Immobilienpreisindizes basieren auf realen Transaktionen und bilden reine Preisbewegungen
auf dem Immobilienmarkt ab.30 Das Transaktionsvolumen von Büroimmobilien erholte sich im
Jahr 2025 zwar leicht, verblieb aber insgesamt auf einem niedrigen Niveau. Das erste Quartal
2026 zeigte keinen Aufwärtstrend an. Gleichzeitig stiegen die Büro-Leerstandsquoten in den
sechs betrachteten großen Städten von 6,5 % auf 8,2 % weiter an.31
Das Potenzial für deutliche Preisrückgänge in adversen Szenarien erhöhte sich bei
deutschen Gewerbeimmobilien auf Basis einer Price-at-Risk Analyse leicht
30 Vgl.: Verband deutscher Pfandbriefbanken (2026).
31 Vgl.: Savills plc (2026). Die sechs großen Städte umfassen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München.
Verglichen werden die Jahresendstände der Jahre 2024 und 2025.
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
gegenüber dem Vorjahr. 32 Der Markt könnte
erneut unter Druck geraten, wenn deutsche
Immobilienfonds aufgrund von Nettomittelabflüssen
gezwungen wären, verstärkt Gewerbeimmobilien mit
Abschlägen zu verkaufen, um ihre Liquidität
sicherzustellen (siehe Abschnitt 2.6). Zudem ist der
Gewerbeimmobiliensektor besonders zinssensitiv.33
Weltweit steigende Langfristrenditen könnten daher
auch in Deutschland die Preise für
Gewerbeimmobilien belasten.
Der Gewerbeimmobilienmarkt blieb aufgrund
sich überlagernder struktureller und
zyklischer Herausforderungen weiterhin
unter Druck. Der Ausschuss hat dies im
Berichtszeitraum weiterhin genau beobachtet. Im Unterschied zum Wohnimmobilienmarkt
wirkten mehrere strukturelle Trends negativ auf die Nachfrage und Werthaltigkeit von
Gewerbeimmobilien. Dazu zählten die verstärkte Homeoffice-Nutzung, die hohe Bedeutung
des Online-Handels sowie gestiegene Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Gebäuden. Die
Belastungen und Unsicherheiten infolge der veränderten globalen Zollpolitik vergrößern zudem
konjunkturell getriebene Ansteckungsrisiken. Das höhere Zinsniveau verteuerte
Anschlussfinanzierungen. Dennoch erholten sich die Darlehenszusagen gemäß den Angaben
des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken im Jahr 2025. Sie verblieben jedoch nach wie vor
unter dem Niveau von vor der Zinswende. Der Gewerbeimmobilienkreditbestand stagnierte im
Vergleich zum Vorjahr. Zudem waren Banken eigenen Angaben zufolge bei der Vergabe von
Gewerbeimmobilienkrediten im Jahr 2025 per Saldo vorsichtiger und strafften ihre
Kreditrichtlinien stärker als in anderen Bereichen.34
Die Ausfallsrisiken bei Gewerbeimmobilienkrediten blieben weiterhin signifikant
erhöht. Nach dem Zinsanstieg im Jahr 2022 stieg die Quote notleidender Kredite bei
Gewerbeimmobilien deutlich an. Vor allem systemrelevante Banken (Significant Institutions,
SI) waren hiervon betroffen, da sie stärker gegenüber dem ebenfalls von strukturellen
Änderungen betroffenen US-amerikanischen Gewerbeimmobilienmarkt exponiert sind
(Schaubild 2.3.5). Auch bei den weniger bedeutenden Banken (Less Significant Institutions,
LSI) war ein deutlicher Anstieg notleidender Kredite zu verzeichnen. Andere Indikatoren der
Kreditqualität zeigten ebenfalls erhöhte Risiken an. Bei den systemrelevanten Banken blieb der
Anteil der Gewerbeimmobilienkredite, bei denen Anpassungen an bestehenden
32 Vgl.: Herbst et al. (2024). Das Abwärtsszenario entspricht dem 10 %-Quantil der Wahrscheinlichkeitsdichte der Vorhersage
der nominalen Jahreswachstumsraten der Gewerbeimmobilienpreise. Diese bezieht sich auf einen Zeitraum von vier Quartalen.
33 Vgl.: Herbst und Stieglitz (2026). Modellrechnungen beruhen auf einem Mehrländerpanel, das die USA, Spanien, Italien,
Frankreich und Deutschland umfasst. Die Ergebnisse zeigen Folgendes: Ein exogener Anstieg der Renditen fünfjähriger
Staatsanleihen um 50 Basispunkte kann, ceteris paribus, die Wachstumsrate der Gewerbeimmobilienpreise in den folgenden
zwei Jahren um bis zu 13 Prozentpunkte verringern.
34 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2026a).
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
Kreditverträgen durchgeführt wurden, mit 10 % auch im Jahr 2025 hoch. Etwa ein Drittel ihrer
Gewerbeimmobilienkredite war zudem mit höheren Kreditrisiken als zu Beginn der
Darlehensvergabe belastet. Somit besteht auch künftig das Risiko für eine Zunahme
notleidender Kredite.
Vor allem Projektentwickler scheinen verwundbar gegenüber teureren
Anschlussfinanzierungen zu sein. Kredite an Projektentwickler machen mit 16 % einen
signifikanten Teil der Gewerbeimmobilienkredite aus. Der Anteil dieser Kredite, die zum
Laufzeitende weiterfinanziert wurden, verdoppelte sich binnen vier Jahren nahezu und lag
zuletzt bei etwa 80 %. Der Anstieg könnte darauf hindeuten, dass die Unternehmen
Schwierigkeiten hatten, ihre Objekte wie geplant zu verkaufen. Diese Vermutung wird auch
durch Transaktionsdaten gestützt. Die Transaktionen von Projektentwicklern haben sich seit
dem Jahr 2022 merklich reduziert. Dieser Zustand hat sich auch im Jahr 2025 nicht nachhaltig
verbessert.
Quellenverzeichnis
Deutsche Bundesbank (2026a), Januar-Ergebnisse der Umfrage zum Kreditgeschäft (Bank
Lending Survey) in Deutschland: Kreditrichtlinien in allen Kreditsegmenten gestrafft,
Pressemitteilung vom 03.02.2026.
Deutsche Bundesbank (2026b), Monatsbericht, Februar 2026.
Deutsche Bundesbank (2024), Finanzstabilitätsbericht.
Hafemann, L. (2023), A house prices at risk approach for the German residential real estate
market, Bundesbank Technical Paper No. 07/2023.
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
Herbst, T., J. Plaasch und F. Stammwitz (2024), A Price-at-Risk approach for the German
commercial real estate market, Bundesbank Technical Paper No. 08/2024.
Herbst, T. und M. Stieglitz (2026), Government bond yields and commercial real estate
markets, Mimeo.
Möhlmann, A. und E. Vogel (2024), Late payments on mortgage loans and unemployment:
evidence from a German household panel, Bundesbank Technical Paper No. 07/2024.
Savills plc (2026), Immobilienmarkt-Dashboards Top-6-Büromärkte, Januar 2026.
Verband deutscher Pfandbriefbanken (2026), vdp-Immobilienpreisindex: Gesamtmarkt -
Immobilienpreise bestätigen Aufwärtstrend im Jahr 2025, Februar 2026.
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
2.4 Risiken im deutschen Bankensektor
Kreditrisiken materialisierten sich trotz gestiegener
Unternehmensinsolvenzen geordnet
Kreditrisiken realisierten sich weiterhin
geordnet. Sie stammen in erster Linie aus Krediten
an den nichtfinanziellen Unternehmenssektor,
darunter Gewerbeimmobilienkredite, sowie aus
Wohnimmobilienkrediten, da diese einen hohen Anteil
in den Kreditbüchern der Banken ausmachen. Der
Großteil der notleidenden Risikopositionen im
Bankensystem stammte aus diesen Teilportfolios
(Schaubild 2.4.1). Die Quote notleidender Kredite
setzte ihren im Jahr 2023 begonnenen Aufwärtstrend
fort, wenngleich sich die Dynamik des Anstiegs im
Jahr 2025 verlangsamte. Auch das Wachstum der
Wertberichtigungsquoten schwächte sich ab. Dies
dürfte damit zusammenhängen, dass das Volumen
der Insolvenzforderungen trotz weiter gestiegener
Unternehmensinsolvenzen rückläufig war.35
Die Kreditrisiken materialisierten sich von
einem im historischen Vergleich niedrigen
Niveau aus. Sowohl der Risikovorsorge-Bestand als
auch der Bestand notleidender Kredite blieben
gemessen am Gesamtkreditvolumen noch deutlich
unter den Werten früherer gesamtwirtschaftlicher
Schwächephasen – obwohl die
Unternehmensinsolvenzen etwas kräftiger anstiegen (Schaubild
2.4.2). Die Kreditrisiken dürften sich in Zukunft
weiterhin geordnet materialisieren, solange sich die
Konjunktur nicht deutlich schwächer entwickelt als in
den zugrunde liegenden Projektionsrechnungen.
Hohe Schuldenstände von Staaten bergen Abwärtsrisiken
Vertrauensverluste bei hohen staatlichen Schuldenständen könnten zu abrupten
Kursrückgängen führen und Marktwertverluste in den Anleiheportfolios der
Banken verursachen.36 So rückten im Herbst 2025 Frankreichs Staatsfinanzen angesichts
35 Siehe dazu auch die Abschnitte 2.2 und 2.3.
36 Siehe dazu auch Abschnitt 2.1.
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
der komplizierten Mehrheitsverhältnisse im dortigen Parlament in den Fokus. Eine
Szenarioanalyse kurzfristiger Marktverwerfungen auf Basis der Wertpapierbestände zum
30.06.2025 ergab: Im Falle eines Vertrauensverlusts der Investoren, der sich auf Frankreich
beschränken und damit ausschließlich zu Kursverlusten bei französischen Staatsanleihen und
Wertpapieren französischer Unternehmen führen würde, wären die direkten Effekte auf die
Wertpapierportfolios deutscher Finanzintermediäre gering.37 Bei deutschen Banken würde dies
zu Marktwertverlusten von weniger als 1 % der Wertpapierportfolios führen.
Käme es zu einem breiten Vertrauensverlust und einer Ausweitung der Kursrückgänge auf
Wertpapiere weiterer Staaten und Unternehmen in Europa, so könnten die Marktwertverluste
bei deutschen Finanzintermediären deutlich höher ausfallen.38 Insbesondere bei Versicherern
und Investmentfonds wären Marktwertverluste von bis zu 9 % beziehungsweise 7 % des
gestressten Wertpapierportfolios möglich. Wenn es zusätzlich zu den bilanziellen Verlusten aus
Marktrisiken noch zu Ansteckungseffekten über im Euroraum ansässige Großbanken käme,
würde sich bei 21 % der deutschen Banken (gewichtet nach Bilanzsumme des deutschen
Bankensystems) das Überschusskapital auf weniger als 1 % der risikogewichteten Aktiva (Risk
Weighted Assets, RWA) reduzieren. Knapp 4 % der Banken, darunter ein anderweitig
systemrelevantes Institut (A-SRI), würden ihr Überschusskapital, also den über die
regulatorischen Mindest- und Pufferanforderungen sowie die Säule II-Empfehlung
hinausgehenden Teil des harten Kernkapitals, sogar komplett aufbrauchen. Diese Banken
könnten als Folge ihr Kreditangebot einschränken. Die untersuchten Szenarien stellten dabei
37 In diesem Szenario steigen die Spreads auf 10-jährige französische Staatsanleihen sowie Unternehmensanleihen (Referenz A-
Rating, 5-jährig) um 100 Basispunkte, und französische Aktien verlieren 25 % an Wert. Zusätzlich wurden die Auswirkungen
von Ansteckungseffekten über den Interbankenmarkt auf die Kapitalisierung von deutschen Banken sowie endogene
Preisverstärkungseffekte von deutschen Investmentfonds analysiert. Vgl.: Falter et al. (2021), Fink et al. (2016), Fricke und
Wilke (2023).
38 In diesem verschärften Szenario, das ein Tail-Risiko für Europa darstellt, kommt es neben einem starken Risikoprämienschock
in Frankreich (französische Anleihen: +200 Basispunkte; französische Aktien: -40 %) zu starken Spillover-Effekten in riskanten
Euroländern (Staatsanleihen (A-Rating, 10-jährig) +90 Basispunkte; Unternehmensanleihen (A-Rating, 5-jährig)
+150 Basispunkte, Aktien -30 %).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250 – 26 –
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
lediglich die kurzfristigen Auswirkungen von Marktschocks dar. Mögliche Anstiege von
Kreditrisiken aufgrund gesamtwirtschaftlicher Rückkopplungseffekte wurden dabei nicht
berücksichtigt.
Liquiditätsausstattung der Banken über alle Währungen hinweg gut, Risiken
bei US-Dollar-Finanzierung sollten weiter beobachtet werden
Die Liquiditätsausstattung der Banken war über alle Währungen hinweg gut,
allerdings sind systemrelevante Banken in der US-Dollar-Finanzierung potenziell
verwundbar. Die Banken wiesen eine solide kurzfristige Liquiditätsausstattung gemessen an
der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) auf. Regulatorische Vorschriften
zur Einhaltung der LCR sehen vor, dass die Institute einen ausreichenden Liquiditätspuffer in
Form hochliquider Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) vorhalten. So können sie in einem
aufsichtlich definierten Stressszenario 30 Tage lang zahlungsfähig bleiben. Die aggregierte
Liquiditätsdeckungsquote des deutschen Bankensystems lag deutlich über der geforderten
Mindestquote von 100 %.39
Auf Grundlage der durchschnittlichen LCR in US-Dollar verfügten die systemrelevanten Banken
jedoch nicht über hinreichend hohe hochliquide Aktiva in US-Dollar, um in einem Stressfall die
Liquiditätsabflüsse in US-Dollar 30 Tage lang vollständig zu bedienen. 40 Ein aggregierter
Liquiditätsschock – wie etwa zu Beginn der Corona-Pandemie, als viele nichtfinanzielle
Unternehmen gleichzeitig Kreditfazilitäten in Anspruch nahmen – könnte den Liquiditätsbedarf
der Banken in US-Dollar stark erhöhen. Allerdings verfügen Banken im Fall eines unerwarteten
Mittelabzugs neben den hochliquiden Aktiva über weitere liquide Mittel in US-Dollar, um den
Liquiditätsbedarf zu decken. Zudem konnten europäische Banken bisher bei US-Dollar-
Engpässen stets auf entsprechende Fazilitäten der Zentralbanken zurückgreifen.
Die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems bleibt solide, könnte aber
überschätzt werden
Die Widerstandskraft des Bankensystems blieb angesichts eines
Überschusskapitals von etwa 4,9 % der risikogewichteten Aktiva im Aggregat
solide. Dies entspricht etwa 183 Mrd € und rund 1,9 % der Bilanzsumme. Die
Widerstandskraft war in allen Bankengruppen stabil (Schaubild 2.4.3). Weiterhin komfortable
Gewinne trugen wesentlich zur hohen Resilienz der Banken bei. Die Zinsspanne der Banken
verblieb dabei auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre. Zwar sind die
39 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025b). Im Dezember 2025 betrug das gewichtete Mittel der LCR 171 %. Dabei wiesen 90 % der
Banken eine LCR von mindestens 144 % auf. Die Banken übertreffen die Mindestanforderung daher in der Regel recht deutlich.
40 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025b). Es ist zu beachten, dass sich die regulatorische Anforderung einer LCR über 100 % auf
alle Währungen insgesamt, also die gesamte Bilanz, und nicht auf einzelne Teilwährungen bezieht.
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
Wertberichtigungen im Kreditgeschäft in den vergangenen Jahren gestiegen. Im Vergleich zu
früheren gesamtwirtschaftlichen Schwächephasen sind sie aber nicht auffällig hoch.
Die Banken sollten ihre Widerstandskraft angesichts der vielfältigen
Abwärtsrisiken nicht überschätzen. Aus Szenarioanalysen, die dem AFS vorgestellt
wurden, ging hervor, dass im Falle adverser Schocks angesichts der bestehenden
Verwundbarkeiten hohe Verluste drohen. Auch die Ergebnisse des im Jahr 2025
durchgeführten EU-weiten Stresstests der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European
Banking Authority, EBA) und der EZB verdeutlichen das Risiko hoher Verluste für eine Reihe
großer Banken in einem Krisenszenario. 41 Dieses hypothetische Szenario war von
geopolitischen Spannungen, hoher Inflation, steigenden Zinsen und einem deutlichen
Rückgang des realen BIP geprägt. Zwar blieben die teilnehmenden deutschen Banken den
Ergebnissen zufolge auch im Krisenszenario insgesamt stabil, jedoch könnten hohe Verluste
das Überschusskapital der Banken bei einem Schock vollständig oder teilweise aufzehren. Dies
gilt auch für Banken, die nicht am EU-weiten Stresstest teilgenommen haben. Zudem sind die
Risikogewichte bei systemrelevanten Banken deutlich niedriger als im übrigen Bankensystem.
Eine im AFS vorgestellte Analyse fand keine klaren Hinweise darauf, dass IRBA-Banken, die
ihre RWA mit Hilfe institutseigener Ratingverfahren (Internal Ratings Based-Approach, IRB-
Ansatz) selbst ermitteln, im Unternehmenskreditgeschäft bisher das geopolitische Risiko-
Exposure in der Ausfallwahrscheinlichkeitsschätzung, und damit in den Risikogewichten,
berücksichtigen.42
41 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025a).
42 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025b).
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
Inkrafttreten der Capital Requirements Regulation III: geänderte
Kapitalanforderungen im deutschen Bankensystem
Der AFS befasste sich mit den Auswirkungen der neuen Regelungen der
Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation III, CRR III) auf die
Eigenkapitalanforderungen der Banken.43 Die CRR III ist Teil des Basel III-Reformpakets,
das infolge der globalen Finanzkrise verabschiedet wurde. 44 Sie ändert vor allem die
Regelungen zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva (RWA). Mit Einführung der CRR III
zum 1. Januar 2025 erhöhten sich die Mindestanforderungen für Institute, die ihre RWA nach
dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ermitteln. Die Mehrheit der deutschen Banken fällt in
diese Kategorie. 45 Sparkassen und Genossenschaftsbanken konnten den Anstieg der
Mindestanforderungen durch Gewinnverbuchungen aber bereits während der Berichtsperiode
weitgehend ausgleichen. Daher liegt ihre durchschnittliche Kapitalquote mittlerweile wieder
auf ähnlich hohem Niveau wie vor der CRR III-Einführung.
Bei den IRBA-Instituten handelt es sich typischerweise um große Institute. Sie verzeichneten
mit Einführung der CRR III zunächst einen Rückgang der durchschnittlichen
Kapitalanforderungen. 46 Entlang der stufenweisen Einführungsphase des Output-Floors
werden die Mindestkapitalanforderungen aber Schritt für Schritt bis zum Jahr 2033 steigen.
Der Output-Floor begrenzt die Möglichkeiten, Mindestkapitalanforderungen durch die
Anwendung interner Modelle zu reduzieren. 47 Die Reformen stärken die Resilienz im
Bankensystem und begrenzen die Verwundbarkeiten aus der Unterschätzung von Kreditrisiken.
Diskussion zur Vereinfachung des prudenziellen Rahmens in Europa
Der AFS tauschte sich im Berichtszeitraum auch zum aktuellen Stand der
Diskussion zur Vereinfachung der europäischen Bankenregulierung aus. Anlass für
die Diskussion waren Debatten über die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken.48 Um den
regulatorischen Rahmen einfacher und proportionaler zu gestalten, schlugen Bundesbank und
BaFin ein europäisches Kleinbankenregime für kleine, nichtkomplexe Banken vor. Dieses
Regime würde diese Banken von komplexeren Regeln zur Berechnung der
Kapitalanforderungen befreien, wenn sie im Gegenzug konservativer kalibrierte Anforderungen
erfüllen. Zusätzliches Vereinfachungspotential besteht beim Kapitalrahmenwerk. 49 Dieses
zeichnet sich gegenwärtig durch eine hohe Komplexität und parallele Anforderungen aus, die
unter anderem die Nutzbarkeit der Kapitalpuffer einschränken können.50 Die AFS-Mitglieder
43 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2024).
44 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2018).
45 Der KSA schreibt den Banken Risikogewichte für bestimmte Forderungsklassen vor. Alle KSA-Banken wenden den Ansatz
einheitlich an, um die Mindestkapitalanforderungen für ihr Kreditrisiko zu bestimmen.
46 Die mit dem IRB-Ansatz (IRBA) ermittelten Risikogewichte können von den im KSA vorgegebenen Risikogewichten abweichen.
Dadurch kann sich bei den IRBA-Instituten eine Eigenkapitalersparnis gegenüber KSA-Instituten ergeben. Für eine Liste der
IRBA-Institute vgl.: Deutsche Bundesbank (2026).
47 Er legt fest, dass die risikogewichteten Aktiva, die mit internen Modellen berechnet werden, mindestens 72,5 % der
risikogewichteten Aktiva betragen müssen, die mit dem standardisierten Ansatz ermittelt würden. Dadurch wird sichergestellt,
dass die Risikogewichte bei den IRBA-Instituten eine bestimmte Mindestgrenze nicht unterschreiten.
48 Vgl. unter anderem: Draghi (2024), Escrivá et al. (2025).
49 Vgl.: Nagel (2025).
50 Vgl.: European Systemic Risk Board (2021).
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
teilten die Einschätzung, dass das Regulierungsrahmenwerk vereinfacht werden sollte. Die
Vereinfachung sollte aber nicht dazu führen, dass die Resilienz des Bankensystems geschwächt
oder gegen internationale Standards verstoßen wird.
Quellenverzeichnis
Deutsche Bundesbank (2026), Auf internen Ratings basierender Ansatz.
Deutsche Bundesbank (2025a), Stresstest: Deutsche Banken bestehen Belastungsprobe,
Pressemitteilung vom 01.08.2025.
Deutsche Bundesbank (2025b), Finanzstabilitätsbericht.
Deutsche Bundesbank (2024), Monatsbericht, Juli 2024.
Deutsche Bundesbank (2018), Monatsbericht, Januar 2018.
Draghi, M. (2024), The future of European competitiveness, September 2024.
Escrivá, J. L., J. Nagel, F. Panetta und F. Villeroy de Galhau (2025), Gemeinsames Schreiben
des Bundesbankpräsidenten und der Gouverneure von Banque de France, Banca d‘Italia und
Banco de España an die Kommissarin Albuquerque zur Bankenregulierung, Februar 2025.
European Systemic Risk Board (2021), Report of the Analytical Task Force on the Overlap
Between Capital Buffers and Minimum Requirements, Dezember 2021.
Falter, A., M. Kleemann, L. Strobel und H. Wilke (2021), Stress Testing Market Risk for
German Financial Intermediaries, Bundesbank Technical Paper No. 11/2021.
Fink, K., U. Krüger, B. Meller und L.-H. Wong (2016), The credit quality channel: Modeling
contagion in the interbank market, Journal of Financial Stability, Vol. 25, S. 83–97.
Fricke, D. und H. Wilke (2023), Connected funds, The Review of Financial Studies, Vol. 36
No. 11, S. 4546–4587.
Nagel, J. (2025), Bankenregulierung: So komplex wie nötig, so einfach wie möglich,
Frankfurt am Main, 12. September 2025, 13. Regulatorische Fachtagung.
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
2.5 Risiken im deutschen Versicherungssektor
Der deutsche Versicherungssektor konnte
seine solide Solvenzposition im
Berichtszeitraum weiter festigen. Die regulatorische
Solvenzquote des Lebensversicherungssektors lag
im vierten Quartal 2025 im Median bei 377 %
(Schaubild 2.5.1). Der deutliche Anstieg gegenüber
dem Wert von 328 % im vierten Quartal 2024 ist
hauptsächlich auf leicht gestiegene langfristige
Marktrenditen zurückzuführen. Die Solvenzposition
lag damit deutlich über der aufsichtlich geforderten
Quote von 100 %.
Stille Lasten in den Bilanzen verringerten für
Versicherer weiterhin den Anreiz, in
Stressphasen antizyklisch zu investieren. 51 Bei den
Lebensversicherern machten stillen Lasten 10 % des
Anlagebestands aus (Schaubild 2.5.2). Sie
resultierten daraus, dass die Marktwerte festverzinslicher
Kapitalanlagen seit dem Ende des
Niedrigzinsumfelds im Jahr 2022 gesunken sind. Ein
mechanischer Abbau vorhandener stiller Lasten wird
aufgrund der langlaufenden Aktiva erst in langer
Frist stattfinden, wenn sich Marktwerte und Buchwerte zum Fälligkeitstermin annähern
(Pullto-Par-Effekt).
Stille Lasten können für Lebensversicherer ein Liquiditätsrisiko darstellen, wenn
es zu ungeplanten Liquiditätsabflüssen kommt. Das ist besonders relevant, wenn der
Liquiditätsbedarf die vorhandenen liquiden Kapitalanlagen, die frei von stillen Lasten sind,
überschreitet. Dies wäre im hypothetischen Extremszenario einer Kündigungswelle von
Lebensversicherungsverträgen der Fall. Dann müssten die Versicherer zahlreichen Kundinnen
und Kunden die Rückkaufswerte ihrer Verträge ausbezahlen. Hierfür müssten sie Wertpapiere
verkaufen und gegebenenfalls Verluste aus der Realisierung von stillen Lasten hinnehmen. Die
tatsächlichen Stornoquoten deutscher Lebensversicherer lagen von Beginn des
Berichtszeitraums bis zum vierten Quartal 2025 bei durchschnittlich zwischen 5,0 % und 5,6 %
und blieben damit im langfristigen Vergleich leicht erhöht.
51 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025).
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
Eine Kündigungswelle bei deutschen
Lebensversicherern hätte besonders gravierende
Auswirkungen, wenn ihre Kapitalanlagen nur
eine geringe Liquidität aufweisen und
zusätzliche Liquiditätsabflüsse hinzukommen.
Seit dem Jahr 2018 ist bei deutschen
Lebensversicherern der Anteil der Kapitalanlagen mit
sehr geringer Liquidität von 14 % auf rund 25 %
gestiegen.52 Ein Teil davon entfällt auf das
Anlagesegment Private Credit und den Bereich der
alternativen Vermögenswerte, die zuletzt auch in
Deutschland an Bedeutung gewonnen haben.53
Das Wechselkursrisiko im Zusammenhang mit
US-Dollar-Anlagen erscheint für deutsche
Lebens- und Rückversicherer insgesamt
beherrschbar. Rückversicherer halten etwa
60 Mrd € an Forderungen und Verbindlichkeiten in
US-Dollar, was 11 % ihrer Kapitalanlagen entspricht.
Lebensversicherer halten US-Dollar-Anlagen von rund 20 Mrd US-$, aber kaum entsprechende
Verbindlichkeiten, da sie vorwiegend national oder innerhalb Europas Policen anbieten. Da US-
Dollar-Anlagen nur 2 % der Bilanzsumme von Lebensversicherern ausmachen, ist das Risiko
verkraftbar. Deutsche Lebensversicherer sichern sich zudem verstärkt mit Derivaten gegen
Fremdwährungsrisiken ab. Damit verringern sie das Verlustpotenzial aus
Währungsschwankungen. Jedoch können Margin-Zahlungen die Liquiditätssituation belasten.
Bei einem breit angelegten Vertrauensverlust in US-Vermögenswerte könnten sich Spread-
Verwundbarkeiten materialisieren, wovon Rückversicherer besonders betroffen wären.54
Überarbeitung der Versicherungsregulierung mit positiven und negativen
Elementen
Die Überarbeitung der europäischen Regulierung von Versicherern (Solvency-II-
Review) überträgt der makroprudenziellen Aufsicht neue Befugnisse, um die
Resilienz des Versicherungssektors zu stärken. Der nationale Gesetzgeber ist
angehalten, die Anfang 2025 in Kraft getretene Änderungsrichtlinie der Europäischen Union
bis Ende Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und entsprechend anzuwenden.55 Diese
52 In der Kategorie Kapitalanlagen mit sehr geringer Liquidität sind, analog zur Methodik von EIOPA und ESRB, eigengenutzte
Immobilien sowie Beteiligungen, Kredite und ähnliche Forderungen enthalten.
53 Der Private Credit-Markt umfasst direkte, nicht-öffentliche Kreditvergaben von institutionellen Investoren wie beispielsweise
Kreditfonds, Versicherer und Pensionsfonds an Unternehmen oder Projekte als Alternative zu Bankkrediten oder
Kapitalmarktfinanzierungen.
54 Die Verwundbarkeit von Versicherungen gegenüber Spread-Risiken (Credit Spread Risk) ist ein zentraler Aspekt des
Marktpreisrisikos, insbesondere unter Solvency II. Das Spread-Risiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten, die aus einer
Ausweitung der Zinsdifferenz zwischen risikobehafteten Anleihen (wie Unternehmensanleihen) und einer hypothetischen
risikolosen Anleihe resultieren.
55 Vgl.: European Parliament, Council of the European Union (2025b).
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
sieht Maßnahmen vor, um die Solvenz- und Liquiditätsrisiken im Versicherungssektor zu
begrenzen und dadurch die Resilienz des gesamten Finanzsystems zu stärken. So kann die
Aufsicht beispielsweise bei erheblichen Liquiditätsrisiken als letztes Mittel die Rückgaberechte
aus Lebensversicherungsverträgen befristet aussetzen. Sie kann auch
Ausschüttungsbeschränkungen verhängen. Dies kann Liquiditätsrisiken von Lebensversicherern in
Stressphasen begrenzen und dadurch potenziell prozyklischem Handeln entgegenwirken.56 Der
AFS wird die Anwendung der neuen makroprudenziellen Instrumente beobachten und
begleiten.
Gleichwohl können einzelne Elemente des Solvency-II-Reviews die Resilienz des
Versicherungssektors schwächen. So wurden zur Erreichung von Zielen der Spar- und
Investitionsunion (Savings-and-Investments-Union, SIU) einzelne Elemente des grundsätzlich
risikobasierten Rahmenwerks Solvency-II nachteilig verändert. Nach den neuen Vorgaben
werden die Kriterien gelockert, nach denen Eigenkapitalinvestitionen von Versicherern als
langfristig eingestuft werden können (Long-Term Equity Investments, LTEI).57 Diese Änderung
ist aus Sicht der Finanzstabilität kritisch zu sehen. Wegen der damit einhergehenden Reduktion
des Kapitalaufwands, die ohne Nachweis einer tatsächlichen Veränderung der
Investitionsrisiken erfolgt, könnte die Resilienz des Versicherungssektors künftig überschätzt
werden.
Die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und
Rückversicherungsunternehmen (Insurance Recovery and Resolution Directive,
IRRD) trägt dazu bei, Finanzstabilitätsrisiken im Finanzsystem in Stresssituationen
zu mindern.58 Die betreffende Richtlinie der Europäischen Union trat Anfang 2025 in Kraft
und ist bis Ende Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und anzuwenden.59 Die Richtlinie
verlangt harmonisierte Sanierungs- und Abwicklungsinstrumente für die größten Versicherer
und stärkt die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden.60 Die
neuen Regeln können helfen, in Stresssituationen frühzeitig zu reagieren und die negativen
Folgen einer drohenden Insolvenz eines großen Versicherers zu mildern.61
56 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025).
57 Vgl.: European Parliament, Council of the European Union (2025b).
58 Vgl.: European Parliament (2024). Für Banken ist eine EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung bereits seit dem Jahr 2015
in Kraft.
59 Vgl.: European Parliament, Council of the European Union (2025a).
60 Künftig müssen die größten Versicherungsunternehmen präventive Sanierungspläne erstellen, sodass insgesamt mindestens
60 % des nationalen Marktes abgedeckt sind. Bei verpflichtenden Abwicklungsplänen, die von der Abwicklungsbehörde zu
erstellen sind, liegt die Abdeckung bei mindestens 40 %.
61 Eine drohende Insolvenz eines großen Versicherers hat insbesondere dann negative Folgen für die Finanzstabilität, wenn
kritische Funktionen nicht mehr erfüllt werden, beispielsweise in der Risikoallokation und -teilung.
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
Quellenverzeichnis
Deutsche Bundesbank (2025), Finanzstabilitätsbericht.
European Parliament (2024), Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung
von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.
European Parliament, Council of the European Union (2025a), Richtlinie (EU) 2025/1 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung eines
Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und
Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG,
2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010,
(EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129.
European Parliament, Council of the European Union (2025b), Richtlinie (EU) 2025/2 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie
2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die
Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente,
Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur
Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250 – 34 –
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
2.6 Risiken im deutschen Investmentfondssektor
Die Ankündigung umfangreicher US-Zölle im April 2025 verschlechterte die
Liquiditätssituation im offenen deutschen Publikumsfonds-Sektor zeitweise
merklich. Publikums-Wertpapierfonds verzeichneten plötzliche Renditeeinbrüche und hohe
Nettomittelabflüsse. Bei offenen Investmentfonds kann es zu Liquiditätsrisiken kommen, da
Anleger ihre Fondsanteile häufig innerhalb eines Tages zurückgeben können, die liquiden Mittel
der Fonds aber üblicherweise begrenzt sind. So mussten einige Fonds Wertpapiere verkaufen,
weil ihre Bankguthaben die Abflüsse nicht vollständig abdecken konnten. Fast jeder sechste
Fonds musste Portfolioanpassungen und Wertpapierverkäufe vornehmen.62 Die beobachteten
Renditeschocks sowie das Ausmaß und die Dynamik der Nettomittelabzüge waren bei diesen
Fonds Anfang April 2025 ähnlich wie zu Beginn der Corona-Pandemie. Nach der Ankündigung
einer 90-tägigen Zollpause beruhigte sich der Markt allerdings rasch.
Risiken aus der direkten und indirekten Vernetzung von Fonds können
Liquiditätsrisiken im Fondssektor verstärken. 63 Im Vergleich zu anderen
Anlegergruppen reagieren Fonds besonders stark auf die Performance ihrer Anlagen. Der in
den vergangenen 15 Jahren beobachtete Anstieg der direkten Vernetzung im Fondssektor hat
daher den Anteil hochsensitiver Anleger in der Halterstruktur des Fondssektors erhöht.
Dadurch wird die Finanzierungseite des Fondssektors insgesamt fragiler und strukturelle
Liquiditätsrisiken nehmen zu. Dies ist insbesondere in Marktstressphasen wie im April 2025
bedeutsam, wenn viele Fonds gleichzeitig einem Marktpreisschock ausgesetzt sind und stark
negative Fondsrenditen verzeichnen. Auch die indirekte Vernetzung über das Halten
überlappender Wertpapierportfolios kann Verwundbarkeiten im Fondssektor erhöhen.
Deutsche Fonds sind besonders verwundbar gegenüber Notverkäufen von Fonds aus
Deutschland, Irland und Luxemburg. Rund 77 % des Wertpapierportfolios des deutschen
Fondssektors werden auch von Fonds in Luxemburg gehalten, 59 % auch von Fonds in Irland.
Der von den USA dominierte Private Credit-Markt steht nach der Beschränkung von
Anteilsscheinrückgaben bei US-Fonds verstärkt unter Beobachtung. Private Credit
umfasst die Bereitstellung von Fremdkapital durch Nichtbanken und hat sich in den
vergangenen Jahren zu einer wichtigen Finanzierungsquelle für die Realwirtschaft entwickelt.
Rund drei Viertel des weltweiten Private Credit-Marktes befinden sich in Nordamerika. In den
USA beträgt der Anteil der Finanzierungen für Unternehmen durch Private Credit-Fonds circa
7 %. Im Jahr 2025 gerieten zwei US-amerikanische Unternehmen in Schieflage, die sich
teilweise über Private Credit-Vehikel finanziert hatten („Tricolor“ und „FirstBrands“). Zudem
gab es infolge gestiegener Unsicherheiten mit Blick auf Unternehmen der Software-Branche
einen signifikanten Anstieg bei Mittelrückgaben durch Anleger bei großen amerikanischen
Private Credit-Fonds. Einige Fonds mussten daraufhin im Einklang mit ihren
Anlagebedingungen die Mittelrückgaben beschränken. Aufgrund der langfristigen Ausrichtung
der zugrundeliegenden Vermögenswerte ist der Private Credit-Markt insgesamt naturgemäß
62 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025).
63 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025).
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
relativ illiquide. Durch die Vernetzung im globalen Finanzsystem können bei Problemen im
Private Credit-Markt Ansteckungseffekte bei Banken und Versicherern entstehen. Im
Gegensatz zu deutschen Fonds liegen für ausländische Fonds allerdings keine granularen
Daten zur Zusammensetzung der Portfolios vor. Dies schränkt die Risikobewertung auch bei
anderen Fondsarten, wie zum Beispiel Hedgefonds, erheblich ein.64 Deutsche Fonds spielen im
Private Credit-Markt bislang kaum eine Rolle. Das Volumen der Kreditvergabe durch deutsche
Fonds ist gering und liegt derzeit bei weniger als 0,5 % des von deutschen Banken finanzierten
Kreditvolumens.
Die anhaltenden Nettomittelabflüsse bei
Publikums-Immobilienfonds haben die
Liquiditätsrisiken im Berichtszeitraum
spürbar erhöht. Im Gegensatz zu anderen
Fondskategorien, die im Berichtszeitraum per Saldo
Mittelzuflüsse verzeichneten, zeigt sich bei
Publikums-Immobilienfonds eine gegenläufige
Entwicklung (Schaubild 2.6.1). Die Liquiditätsrisiken
bei offenen Publikums-Immobilienfonds werden in
Deutschland zwar durch Kündigungs- und
Mindesthaltefristen begrenzt. 65 Jedoch wurden weiterhin
viele Anteilsscheinrückgaben angekündigt, und die
Anzahl von Transaktionen am
Gewerbeimmobilienmarkt blieb gering. Dies macht es für die Fonds
herausfordernd, innerhalb der vorgesehenen Fristen
hinreichend Liquidität durch Objektverkäufe zu generieren.
Die erhöhten Liquiditätsrisiken im Immobilienfondssektor zeigten sich im ersten
Quartal 2026. Drei Fonds mussten die Rückgabe von Anteilen aussetzen, um Zeit für die
geordnete Veräußerung von Immobilien zu gewinnen. Zwar gehörten die Fonds mit einem
Fondsvolumen zwischen 300 und 600 Mio € zu den kleineren Immobilienfonds. Das Auftreten
dieser Fälle könnte jedoch durch einen Vertrauensverlust, der sich auf andere Fonds oder
Akteure ausbreitet, die Mittelabflüsse im Immobilienfondssektor verstärken, weitere
Notverkäufe auslösen und so die Preise von Gewerbeimmobilien zusätzlich unter Druck
setzen.66
64 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025).
65 Anleger in Publikums-Immobilienfonds müssen seit dem Jahr 2013 Anteilsscheinrückgaben zwölf Monate im Voraus
ankündigen, und es gilt eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten. Anleger, die vor dem 22. Juli 2013 Anteile eines Publikums-
Immobilienfonds erworben haben, haben bei der Rückgabe gewisse Freibeträge ohne Kündigungsfrist.
66 Siehe Abschnitt 2.3.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250 – 36 –
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
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Quellenverzeichnis
Deutsche Bundesbank (2025), Finanzstabilitätsbericht.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250– 37 –
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
2.7 Diskussion zu makroprudenziellen Instrumenten
Makroprudenzielle Maßnahmen
Angesichts der Gesamtrisikolage hält der AFS die bestehenden makroprudenziellen
Maßnahmen für angemessen. Einige Verwundbarkeiten im deutschen Finanzsystem haben
sich abgebaut, bleiben aber substanziell. Gleichzeitig bestehen weiterhin erhebliche Risiken
und Unsicherheiten, insbesondere in Anbetracht der angespannten geopolitischen Lage sowie
der Gefahr von Cyber- und hybriden Angriffen. Daher bleibt die Gesamtrisikolage weiterhin
herausfordernd. Vor diesem Hintergrund darf die Resilienz des Bankensystems nicht
überschätzt werden. Zudem muss ein hinreichender makroprudenzieller Handlungsspielraum
bewahrt werden. Deshalb erachtet der Ausschuss den antizyklischen Kapitalpuffer
(Countercyclical Capital Buffer, CCyB) von 0,75 % weiterhin für angemessen. Auch der
sektorale Systemrisikopuffer (Sectoral Systemic Risk Buffer, sSyRB) wird weiterhin als
angemessen bewertet. Die Bafin hatte ihn mit Wirkung zum 1. Mai 2025 wegen gesunkener,
aber noch nicht vollständig abgebauter Verwundbarkeiten am Wohnimmobilienmarkt von 2 %
auf 1 % abgesenkt.67 Der AFS beschäftigt sich außerdem mit möglichen neuen Risiken aus
dem relativ hohen Anteil von Neukrediten mit hohen Verschuldungsrelationen (siehe Abschnitt
2.3).
Jährliche Einstufung der anderweitig systemrelevanten Institute und
Überprüfung der Pufferhöhe
Der AFS nahm die Liste der als anderweitig systemrelevant eingestuften Institute
(A-SRI) zur Kenntnis. Die Einstufung wird jährlich durch Bafin und Bundesbank überprüft.
Die Liste umfasst Institute, die aufgrund ihrer Größe sowie weiterer Merkmale für das deutsche
Finanzsystem systemrelevant sind. Für diese Institute gelten zusätzliche aufsichtliche
Anforderungen. Außerdem müssen sie einen Kapitalpuffer (A-SRI-Puffer) vorhalten, dessen
Höhe die Bafin in Abhängigkeit von der Systemrelevanz festlegt. Grundlage ist eine von Bafin
und Bundesbank gemeinsam entwickelte Methode, die im Einklang mit den EBA-Leitlinien zur
Bewertung von A-SRI steht.68 Im Berichtszeitraum wurden 15 Institute als A-SRI eingestuft,
eines mehr als im Jahr 2024.69
67 Vgl.: Ausschuss für Finanzstabilität (2025).
68 Vgl.: European Banking Authority (2014).
69 Vgl.: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2025).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250 – 38 –
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
Quellenverzeichnis
Ausschuss für Finanzstabilität (2025), Zwölfter Bericht an den Deutschen Bundestag.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2025), Anderweitig systemrelevante
Institute, November 2025.
European Banking Authority (2014), EBA Guidelines on the assessment of O-SIIs.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250– 39 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
2.8 Weitere Themen: Cyberrisiken und hybride Bedrohungen,
Stablecoins und Künstliche Intelligenz
Cyberrisiken und hybride Bedrohungen
Geopolitische Spannungen haben die hybride Bedrohungslage für das deutsche
Finanzsystem deutlich verschärft. Neben klassischen Cyberrisiken rückten zunehmend
hybride Bedrohungen in den Fokus. Diese können sich etwa in physischen Angriffen wie
Sabotage, Drohnenangriffen oder Spionage sowie Desinformationskampagnen
niederschlagen.70 Hybride Angriffe könnten Auswirkungen auf die Finanzstabilität haben, wenn
(systemrelevante) Banken oder Finanzmarktinfrastrukturen betroffen wären und diese ihre
Funktionen – beispielsweise die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die
Bargeldbereitstellung – nicht mehr vollumfänglich erfüllen könnten. Dies könnte unter
anderem einen Vertrauensverlust im Bankensystem, Verwerfungen an den Finanzmärkten,
Kapitalabflüsse oder Liquiditätsengpässe zur Folge haben. Der AFS forderte im Dezember 2025
Finanzmarktakteure auf, ihre Verwundbarkeiten zu reduzieren und ihre Widerstandsfähigkeit
gegenüber Cyberrisiken und hybriden Bedrohungen zu stärken.71
Ein Schwerpunkt der Diskussion im Ausschuss über systemische Cyberrisiken lag
auf den Risiken durch Auslagerungen von Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) an kritische Drittdienstleister. Die Bafin
berichtete, dass die auf Basis der Vorgaben gemäß der EU-Verordnung über die digitale
operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA) als kritisch
eingestuften IKT-Drittdienstleister aufgrund ihrer starken Vernetzung mit Finanzunternehmen,
aber auch untereinander, erhebliche Systemrelevanz für den Finanzmarkt haben. 72 Eine
Störung bei einem dieser Anbieter könnte sich auf die eigenen Finanzmarktkunden auswirken,
aber auch auf andere Dienstleister und deren Kunden. Gerade hier seien Ausstiegspläne von
besonderer Bedeutung, lägen aber aufgrund der schweren Ersetzbarkeit der kritischen IKT-
Drittdienstleister sehr häufig nicht vor.
Die Bafin informierte über den begonnenen Aufbau gemeinsamer
Überwachungsteams für kritische IKT-Drittdienstleister. In diesen Teams werden
Bafin, Bundesbank und weitere relevante Behörden vertreten seien. Der Ausschuss stellte fest,
dass die Risiken durch IKT-Auslagerungen eine engmaschige Überwachung erforderten. Der
Ausschuss werde die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten.
70 Vgl.: Abschnitt 2.1, insbesondere Schaubild 2.1.3.
71 Vgl.: Ausschuss für Finanzstabilität (2025).
72 Für eine Liste der formell unter DORA als kritisch eingestuften IKT-Drittdienstleister, vgl.: European Banking Authority (2025).
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
Stablecoins: Chancen, Risiken und regulatorischer Handlungsbedarf
Der AFS befasste sich mit der wachsenden Bedeutung von Stablecoins. Stablecoins
sind private digitale Vermögenswerte, deren Wert an eine Währung (etwa den US-Dollar) oder
andere Assets gekoppelt ist. Sie werden auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT)
übertragen. Die Finanzindustrie erwartet aus dem Zusammenspiel von DLT und digitalem Geld
große Effizienzgewinne. Aktuell ist die Marktkapitalisierung von Stablecoins im Vergleich zum
traditionellen Finanzsystem gering. Dennoch verzeichneten Stablecoins in den vergangenen
Jahren ein stetiges Wachstum. Rund 99 % des globalen Marktes entfallen auf Stablecoins, die
an den US-Dollar gekoppelt sind. Der Markt für auf Euro lautende Stablecoins ist derzeit noch
unbedeutend. Der Großteil der globalen Stablecoin-Reserven fließt in kurzfristige US-
Staatsanleihen.
Eine zunehmende Verbreitung von Stablecoins könnte Risiken für die
Finanzstabilität mit sich bringen. Derzeit scheinen die systemischen Risiken für das
deutsche und europäische Finanzsystem jedoch begrenzt. Aktuell werden Stablecoins vor allem
innerhalb des Kryptosystems für den Handel von Kryptowerten sowie in dezentralen
Finanzanwendungen genutzt. Sollte sich dies ändern, könnten sich die Risiken erhöhen.
Insbesondere im Falle einer Vertrauenskrise drohen Ansteckungseffekte. Dann wären
strukturelle Auswirkungen auf das Bankensystem möglich, etwa in Form volatilerer oder
rückläufiger Bankeinlagen. Wenn Zweifel an der Fähigkeit der Emittenten aufkommen, ihre
Rückzahlungen zu erfüllen, könnten viele Halter gleichzeitig versuchen, ihre Ansprüche auf
Rückzahlung geltend zu machen. Besonders risikoanfällig sind Stablecoins, die parallel in der
Europäischen Union und in Drittländern durch Drittland-Emittenten herausgegeben werden
(Multi-Emittenten-Stablecoins mit Drittstaatenbeteiligung). In Drittländern gelten
möglicherweise abweichende regulatorische Standards, die zu überproportionalen
Rückzahlungsforderungen an die Unternehmenseinheit in der EU führen können. So kann ein
Stablecoin zwar insgesamt hinreichend durch alle Unternehmenseinheiten zusammen gedeckt
sein, aber die Reserven der EU-Unternehmenseinheit könnten dennoch nicht ausreichen.
Mitglieder des Ausschusses unterstützten eine Anpassung des europäischen
Regulierungsrahmens für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation,
MiCAR) im Sinne der zu Multi-Emittenten-Stablecoins mit Drittstaatenbeteiligung
veröffentlichten ESRB-Empfehlung. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass eine
Wholesale-basierte Form von digitalem Zentralbankgeld (Wholesale Central Bank Digital
Currency, wCBDC) eine ausfallsichere Alternative zu Stablecoins für DLT-basierte
Interbankenzahlungen böte. Eine wCBDC könnte die Resilienz des Finanzsystems stärken,
indem sie es Marktteilnehmern ermöglicht, auch DLT-basierte Großbetragszahlungen in
Zentralbankgeld abzuwickeln.
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
Künstliche Intelligenz: Auswirkungen auf die Finanzstabilität
Der Ausschuss erörterte, wie sich die zunehmende Nutzung von Künstlicher
Intelligenz (KI) auf die Finanzstabilität auswirken könnte. Laut einer repräsentativen
Befragung nahm die Zahl der deutschen Unternehmen, die generative KI nutzen, seit dem
Jahr 2024 stark zu.73 Insgesamt befindet sich die Nutzung in deutschen Unternehmen aber
noch in einem frühen Stadium. Im Jahr 2025 setzte weniger als die Hälfte der befragten
Unternehmen generative KI ein und nutzte diese auch nur mit geringer Intensität. Die
wichtigsten Anwendungsgebiete sind aktuell Hilfstätigkeiten wie Text- und Grafikbearbeitung,
Datenanalyse und Kundenkommunikation. Je nach Sektor ist die Anwendung unterschiedlich
weit verbreitet. Vor allem die Informations- und Finanzbranche setzt bereits verstärkt KI ein.
Durch den zunehmenden Einsatz von KI entstehen Konzentrationen und
Abhängigkeiten innerhalb des Finanzsystems. Im Kernbereich des Bankgeschäfts, zum
Bespiel für die Kreditwürdigkeitsprüfung oder im Handel, nutzen kleine und mittelgroße Banken
KI bislang noch sehr begrenzt. 74 Mit einem wachsenden Einsatz von KI in diesen
Geschäftsbereichen sowie der Übertragung größerer Entscheidungsautonomie dürften Risiken
für die Finanzstabilität, unter anderem aus stärker gleichgerichtetem Verhalten, tendenziell
zunehmen. Finanzstabilitätsrisiken könnten sich zudem aus der Abhängigkeit von wenigen
Drittanbietern ergeben. Allerdings bietet der Einsatz von KI auch Vorteile wie eine verbesserte
Risikobewertung und Effizienzsteigerungen durch die Automatisierung interner Prozesse.75
Der Ausschuss wird die Nutzung von KI durch Finanzinstitute weiterhin im Blick
behalten und mögliche Auswirkungen auf die Finanzstabilität untersuchen.
Grundlage hierfür kann das bestehende Monitoring und die Risikoanalyse in Zusammenarbeit
mit europäischen und internationalen Partnern darstellen, um potenzielle Risiken von KI besser
abbilden zu können.76
Quellenverzeichnis
Ausschuss für Finanzstabilität (2025), Aktuelles Risikoumfeld erfordert hohe
Widerstandsfähigkeit und Aufmerksamkeit der Finanzmarktakteure, Pressemitteilung vom
11.12.2025.
Deutsche Bundesbank (2025), Finanzstabilitätsbericht.
73 Die Aussagen basieren auf dem Bundesbank Online Panel - Firmen (BOP-F) zum Erhebungszeitraum des zweiten Quartals
2025. Vgl. auch: Falck und Nagengast (2026).
74 Die Auswertung basiert auf einer von Bundesbank und Bafin im Februar und März 2025 durchgeführten Umfrage unter 152
national beaufsichtigten Instituten (Less Significant Institutions, LSI), Stichtag Ende 2024.
75 Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025).
76 Das Financial Stability Board (FSB) hat unter Beteiligung der Bundesbank bereits erste Vorschläge erarbeitet, unter anderem
zum Monitoring der Nutzung und Auswirkungen von KI im Finanzsystem, vgl.: Financial Stability Board (2024).
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
European Banking Authority (2025), The European Supervisory Authorities designate critical
ICT third-party providers under the Digital Operational Resilience Act, Pressemitteilung vom
18.11.2025.
Falck, E. und A. Nagengast (2026), Generative AI in German firms: Diffusion, costs, and
expected economic effects.
Financial Stability Board (2024), The financial stability implications of artificial intelligence,
November 2024.
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Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
3 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
Der AFS arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit Behörden und Institutionen
zusammen, die sich mit Finanzstabilitätsthemen befassen. Ein besonders enger
Austausch besteht mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), dem die
makroprudenzielle Überwachung des gesamten Finanzsystems der Europäischen Union
obliegt. Der ESRB trägt dazu bei, Systemrisiken für die Finanzstabilität in der EU abzuwenden
und einzudämmen.77
Der ESRB sprach im Berichtszeitraum eine Empfehlung zu Stablecoins aus. Der ESRB
veröffentlichte im Oktober 2025 seinen Bericht zu systemischen Risiken im Zusammenhang
mit Kryptowerten.78 Dieser Bericht behandelte auch Finanzstabilitätsrisiken, die durch die
parallele Ausgabe von Stablecoins in der Europäischen Union und Drittländern durch Drittland-
Emittenten entstehen können. Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in
Crypto-Assets Regulation, MiCAR) enthält für diese Multi-Emittenten-Stablecoins bislang weder
eine explizite Erlaubnis noch ein klar formuliertes Verbot.79 In seiner Empfehlung forderte der
ESRB die Europäische Kommission auf, diese Geschäftspraktiken als unzulässig einzustufen
und dies im MiCAR-Rechtstext entsprechend klarzustellen.80 Für den Fall, dass kein Verbot
verhängt wird, sollen durch eine Anpassung des EU-Regelwerks in MiCAR sowie durch die
zuständigen Aufsichtsbehörden geeignete Vorkehrungen zur Risikoabwehr getroffen werden.
Als mögliche Maßnahmen sieht der ESRB unter anderem eine verstärkte Aufsicht, eine engere
internationale Zusammenarbeit und die Schaffung eines Rahmenwerks zur Bewertung der
Äquivalenz der rechtlichen Vorgaben in Drittländern im Rahmen einer Anpassung der MiCAR.
Der AFS übermittelte im Juni 2025 die finale Rückmeldung für Deutschland zur
Umsetzung der ESRB-Empfehlung zu Verwundbarkeiten im deutschen
Wohnimmobiliensektor an den ESRB. Der ESRB hatte im Februar 2022 eine Empfehlung
zu mittelfristigen Anfälligkeiten des deutschen Wohnimmobiliensektors veröffentlicht.81 Darin
wurden insbesondere die Überbewertung von Wohnimmobilienpreisen in Stadtgebieten, die
Preisdynamik, Anzeichen für gelockerte Kreditvergabestandards sowie Datenlücken
thematisiert. Der ESRB forderte die deutschen Aufsichtsbehörden daher auf, hierzu konkrete
makroprudenzielle Maßnahmen umzusetzen. Um die Verwundbarkeiten zu verringern, empfahl
er unter anderem die Einführung rechtsverbindlicher Obergrenzen für das Verhältnis von
Darlehensvolumen zu Immobilienwert (Loan-to-Value-Obergrenzen) sowie angemessener
kapitalbasierter Maßnahmen. Außerdem regte er an, die Kredit- und Preisentwicklung im
Wohnimmobiliensektor genau zu überwachen sowie den rechtlichen Rahmen für
kreditnehmerbezogene Maßnahmen zu erweitern. Auch der AFS sieht die Notwendigkeit, das
makroprudenzielle Instrumentarium in Deutschland um eine Rechtsgrundlage für
77 Vgl.: European Parliament, Council of the European Union (2010).
78 Vgl.: European Systemic Risk Board (2025a).
79 MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen.
80 Vgl.: European Systemic Risk Board (2025b).
81 Vgl.: European Systemic Risk Board (2022b).
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
einkommensbezogene Instrumente zu ergänzen. 82 Die Veröffentlichung eines finalen
Umsetzungsberichts des ESRB für Deutschland wird für Juli 2026 erwartet.
Der AFS hat die finale Rückmeldung für Deutschland zur Umsetzung der
Empfehlung zu Verwundbarkeiten im Gewerbeimmobiliensektor fristgerecht an
den ESRB übermittelt. 83 Der Bericht zu den Umsetzungsfortschritten erfolgte in zwei
Schritten. Zunächst wurden die Fortschritte bei der strukturierten Überwachung der
Systemrisiken im Zusammenhang mit Gewerbeimmobilien geprüft. Der AFS übermittelte
seinen Zwischenbericht hierzu bereits im März 2024. Der Endbericht Deutschlands an den
ESRB vom März 2026 deckte neben weiteren Fortschritten bei der strukturierten
Risikoüberwachung zwei weitere Themen ab. Ein Schwerpunkt lag auf der Umsetzung der
Empfehlungen zur Gewährleistung einer soliden Finanzierungspraxis. Außerdem standen
makroprudenzielle Maßnahmen und Instrumente zur Erhöhung der Resilienz der beteiligten
Finanzintermediäre im Fokus.
Der ESRB sprach im Berichtszeitraum keine neuen Warnungen aus.
Die Bundesbank informierte den AFS regelmäßig über relevante Entwicklungen
und die im ESRB diskutierten Themen. Zu den Schwerpunkten zählten die Risiken und
Verwundbarkeiten im Zusammenhang mit der angespannten geopolitischen Lage. Außerdem
ging es um das starke Wachstum des Nichtbankenfinanzsektors und Entwicklungen im Bereich
der Kryptowerte.
Quellenverzeichnis
Ausschuss für Finanzstabilität (2025), Zwölfter Bericht an den Deutschen Bundestag.
European Parliament, Council of the European Union (2010), Verordnung (EU) Nr.
1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die
Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines
Europäischen Ausschusses für Systemrisiken.
European Systemic Risk Board (2025a), Crypto-assets and decentralised finance: Report on
stablecoins, crypto-investment products and multifunction groups, Oktober 2025.
European Systemic Risk Board (2025b), Recommendation of the European Systemic Risk
Board of 25 September 2025 on Third-Country Multi-Issuer Stablecoin Schemes,
ESRB/2025/9, September 2025.
82 Vgl.: Ausschuss für Finanzstabilität (2025).
83 Vgl.: European Systemic Risk Board (2022a).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250– 45 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ausschuss für Finanzstabilität 13. Bericht an den Deutschen Bundestag
42│
European Systemic Risk Board (2022a), Recommendation of the European Systemic Risk
Board of 1 December 2022 on Vulnerabilities in the Commercial Real Estate Sector in the
European Economic Area, ESRB/2022/9, Dezember 2022.
European Systemic Risk Board (2022b), Recommendation of the European Systemic Risk
Board of 2 December 2021 on Medium-Term Vulnerabilities in the Residential Real Estate
Sector in Germany, ESRB/2021/10, Februar 2022.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7250 – 46 –
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13. Bericht an den Deutschen Bundestag Ausschuss für Finanzstabilität
Anhang
A | Mitglieder des Ausschusses für Finanzstabilität
Bundesministerium der Finanzen:
Heiko Thoms, Staatssekretär, Vorsitzender des Ausschusses (bis 05.05.2025)
Jeanette Schwamberger, Staatssekretärin, Vorsitzende des Ausschusses (ab 06.05.2025)
Dr. Eva Wimmer, Leiterin der Abteilung Finanzmarktpolitik
Dr. Nicolaus Heinen, Leiter der Abteilung finanzpolitische und volkswirtschaftliche
Grundsatzfragen (bis 07.05.2025)
Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach, Leiter der Abteilung finanzpolitische und
volkswirtschaftliche Grundsatzfragen (ab 16.06.2025)
Deutsche Bundesbank:
Michael Theurer, Mitglied des Vorstands
Dr. Fritzi Köhler-Geib, Mitglied des Vorstands
Dr. Benjamin Weigert, Zentralbereichsleiter Finanzstabilität (bis 31.08.2025)
Dr. Joerg Stephan, Leiter des Generaldirektorats Finanzstabilität (ab 01.11.2025)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
Mark Branson, Präsident
Nikolas Speer, Exekutivdirektor Bankenaufsicht
Rupert Schaefer, Exekutivdirektor Strategie, Policy und Steuerung
Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention (ohne
Stimmrecht)
B | Sitzungstermine im Berichtszeitraum
➢ 25. April 2025
➢ 30. Juni 2025
➢ 29. September 2025
➢ 8. Dezember 2025
➢ 18. März 2026
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Relationen
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