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Rede von Reinhard Mixl (AfD) – Jahressteuergesetzes 2026

dip / rede 08.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2026.

Das Protokoll 21/99 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 13.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Reinhard Mixl (AfD) – Jahressteuergesetzes 2026 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Steuerrecht muss einfach, verständlich und verlässlich sein. Sie legen uns stattdessen ein Jahressteuergesetz mit über 200 Seiten vor. Ein Teil der Änderungen folgt europäischen Vorgaben und EuGH-Urteilen. Diesen Einfluss auf unsere Steuerpolitik sehen wir sehr kritisch. Aber die Verantwortung für verständliche Gesetze liegt hier im Bundestag. Immer neue Vorschriften, immer neue Pflichten, immer neue Kosten, dazu Bürokratie ohne Unterlass: Sie machen das Steuerrecht komplizierter, und Bürger und Unternehmer zahlen die Rechnung. Dieses Jahressteuergesetz ist dafür ein Musterbeispiel. Bei der Umsatzsteuer werden Vorschriften geändert, gestrichen, neu nummeriert, neu eingefügt. Es geht um Fernverkäufe, elektronische Dienstleistungen, elektronische Schnittstellen und schließlich um eine Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Das alles mag fachlich begründbar sein. Aber für den Unternehmer bedeutet es vor allem eines: Er braucht immer häufiger seinen Steuerberater, um überhaupt noch zu verstehen, welche Steuer wann und wo und nach welcher Vorschrift geschuldet wird. – Das kostet Lebenszeit und Geld. Der Normenkontrollrat beziffert den einmaligen Erfüllungsaufwand für dieses Jahressteuergesetz auf rund 290 Millionen Euro. 290 Millionen Euro! Hier sieht man die Prioritäten. Die Frühstartrente kostet 198 Millionen Euro. Dafür ist die Regierungskoalition verantwortlich und sonst niemand. Ein Beispiel ist die umsatzsteuerliche Organschaft. Hier besteht tatsächlich Reformbedarf. Die Rechtslage ist seit Jahren von schwierigen Abgrenzungsfragen geprägt. Die Bundesregierung will hier mehr Rechtssicherheit schaffen. Dieses Ziel ist richtig. Künftig sollen die Rechtsfolgen der Organschaft von einer Erklärung gegenüber der Finanzverwaltung abhängen. Neue Organgesellschaften müssen aufgenommen, Änderungen angezeigt und entsprechende Daten elektronisch übermittelt werden. An der nötigen laufenden Überwachung ändert sich für die Firmen nichts. Bei Fehlern haftet weiter der Unternehmer, weil eine Prüfung der Erklärung durch das Finanzamt nicht vorgesehen ist. Allein zur Vermeidung der Haftung werden dann Anträge auf verbindliche Auskunft an das Finanzamt gestellt. Das kostet die Firmen Geld und die Behörden Aufwand. Das nennt man „Bürokratie“, und die schaffen Sie hier. Rechtsklarheit durch neue Melde-, Anzeige und Erklärungspflichten schaffen eben noch keine Steuervereinfachung. Deutschland und die EU haben ein Steuerrecht geschaffen, das ohne professionelle Beratung zu den damit einhergehenden Kosten nicht zu überblicken ist. Und auch Digitalisierung darf nicht bedeuten, dass aus einem Papierformular einfach ein elektronisches Formular wird. Meine Damen und Herren, unser Steuersystem ist überladen und längst aus der Zeit gefallen. Unternehmen und Bürger brauchen klare Regelungen und endlich spürbare Entlastung. Diese spürbare Entlastung – hat man ja heute mehrfach gehört –: Passiert ist gar nichts. Es ist immer das Gleiche, und diesen Sülz machen Sie jedes Jahr, immer. Ich kann mich an nichts anderes erinnern. Diese Koalition bleibt also, wie üblich, beides schuldig. Nur mit der AfD gibt es diesen überfälligen Kurswechsel. Vielen Dank.

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