Effizienz der Deutschen Rentenversicherung im internationalen Vergleich
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Effizienz der Deutschen Rentenversicherung im internationalen Vergleich
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8517
21. Wahlperiode 13.10.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Marc Bernhard und der Fraktion der AfD
Effizienz der Deutschen Rentenversicherung im internationalen Vergleich
Die Fragesteller haben bereits mit den Kleinen Anfragen auf
Bundestagsdrucksachen 19/15107 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/151/1915107.pdf) und
20/7429 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/074/2007429.pdf) die
Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung thematisiert. Die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7429
(https://dserver.bundestag.de/btd/20/074/2007429.pdf) wies für das Jahr 2022
Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Träger der Deutschen
Rentenversicherung von insgesamt rund 4,58 Mrd. Euro aus, gegenüber rund 4,08 Mrd.
Euro im Jahr 2019. Der Anteil an den Gesamtausgaben blieb im selben
Zeitraum mit rund 1,3 Prozent bei den Regionalträgern nahezu konstant. Die
Kosten je Versicherten stiegen bei der DRV Bund von 65 Euro (2018) auf 74 Euro
(2021), ein Anstieg um rund 13,8 Prozent, während sie bei den Regionalträgern
im selben Zeitraum nur von 73 Euro auf 77 Euro und damit um rund 5,5
Prozent zunahmen. Zugleich teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit, dass
die geltende Haushaltssystematik der Rentenversicherungsträger eine
Zuordnung von Verwaltungskosten zu einzelnen Leistungskomponenten – etwa der
Grundrente – nicht zulassen.
Die Deutsche Rentenversicherung beschäftigte nach eigenen Angaben zum
30. Juni 2024 insgesamt 62.400 Mitarbeiter und verwaltete zum 1. Juli 2023
Leistungen für 21,2 Millionen Rentner (Deutsche Rentenversicherung Bund,
Statistik der Deutschen Rentenversicherung). Die Alterssicherungskommission
der Bundesregierung stellte in ihrem Bericht vom Juni 2026 fest, die Steuerung
der Deutschen Rentenversicherung sei „schwerfällig und langsam“,
Entscheidungen fielen häufig auf dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“; die historisch
gewachsene Struktur aus 16 rechtlich selbständigen Trägern mit doppelter
Selbstverwaltung erzeuge erheblichen Abstimmungsaufwand und lasse
vorhandene Größenvorteile ungenutzt (www.bundesregierung.de/resource/blob/97522
8/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssich
erungskommission-data.pdf?download=1). Der Bundesrechnungshof kritisierte
in einem Bericht aus dem Jahr 2026 zudem, dass die DRV Bund seit dem Jahr
2019 rund 8,6 Mio. Euro sowie seit dem Jahr 2022 weitere rund 2,9 Mio. Euro
an externe Beratungsunternehmen für die Digitalstrategie und den Aufbau einer
trägerübergreifenden Stabsstelle gezahlt habe (www.bundesrechnungshof.de/Sh
aredDocs/Downloads/DE/Berichte/2026/drv-externe-beratung-volltext.pdf?__b
lob=publicationFile&v=3**).
Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines solchen Verwaltungsapparats
gehört jedoch nicht nur die Erfassung des finanziellen Aufwands, sondern auch
dessen Verhältnis zur tatsächlichen Service- und Bearbeitungsqualität für die
Versicherten. Hierzu besitzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben jedoch
nicht einmal Erkenntnisse über die durchschnittliche Dauer von Widerspruchs-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
verfahren gegen Rentenbescheide (https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/210
1792.pdf).
Im internationalen Vergleich weisen andere staatliche Alterssicherungssysteme
nach amtlichen Angaben deutlich abweichende Personal- und Kostenstrukturen
aus. Die US-amerikanische Social Security Administration weist nach eigenen
Angaben seit dem Jahr 1989 durchgehend Verwaltungskosten von nicht mehr
als einem Prozent der Gesamtausgaben aus (www.ssa.gov/oact/STATS/admi
n.html). Die schwedische Pensionsmyndigheten beschäftigte zum Jahresende
2024 nach eigenen Angaben 1.639 Mitarbeiter und betreute damit rund 2,3
Millionen Pensionäre – rechnerisch entfielen somit rund 1.400 Pensionäre auf
einen Mitarbeiter (www.pensionsmyndigheten.se/). Bei der Deutschen
Rentenversicherung entfielen demgegenüber bei 21,2 Millionen Rentnern und 62.400
Mitarbeitern rechnerisch rund 340 Rentner auf einen Mitarbeiter (Deutsche
Rentenversicherung Bund, Statistik der Deutschen Rentenversicherung).
Vor diesem Hintergrund knüpfen die Fragesteller an die vorgenannten
Bundestagsdrucksachen an, um die dortigen Datenreihen zu aktualisieren, und
erweitern die Abfrage um Fragen zur Trägerstruktur, zum internen Benchmarking
sowie zum internationalen Vergleich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalbestand
der Deutschen Rentenversicherung insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach
DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See und Regionalträgern jeweils
zum 30. Juni und zum 31. Dezember der Jahre 2019 bis 2025 (bitte in
Vollzeitäquivalenten und in Köpfen sowie getrennt nach
Verwaltungspersonal und Personal der Eigenbetriebe/Rehabilitationskliniken angeben)?
2. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Verwaltungsbereichen der Deutschen
Rentenversicherung seit dem Jahr 2019 entwickelt, und welche Gründe nennt
die Bundesregierung für die Entwicklung des Personalbestandes seit dem
Jahr 2021?
3. Wie hoch waren die Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten der
Deutschen Rentenversicherung in den Jahren 2019 bis 2025 nach Kenntnis der
Bundesregierung, jeweils aufgeschlüsselt nach DRV Bund, DRV
Knappschaft-Bahn-See und Regionalträgern, absolut und als Anteil an den
jeweiligen Gesamtausgaben, sowie unter gesonderter Ausweisung der
Personalkosten für Beamte und für Tarifbeschäftigte (bitte in der Systematik
der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/7429 fortschreiben)?
4. Wie haben sich die Verwaltungs- und Verfahrenskosten je Versicherten
und je Rentenempfänger bei der DRV Bund und bei den Regionalträgern
seit dem Jahr 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils prozentual
entwickelt, und wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedliche
relative Steigerungsrate zwischen diesen beiden Trägerarten?
5. Welcher Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten der DRV Bund
entfiel in den Jahren 2021 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils auf die Wahrnehmung von Grundsatz- und Querschnittsaufgaben
(§ 138 SGB VI) sowie von Sonder- und Gemeinschaftsaufgaben für das
Gesamtsystem und gesondert für
a) Grundsatz- und Querschnittsaufgaben nach § 138 SGB VI,
b) die Datenstelle der Rentenversicherung nach § 145 SGB VI,
c) die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen nach § 81 EstG,
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
d) die trägerübergreifende IT-Steuerung und Digitalisierung)?
6. Wie viele Mitglieder von Geschäftsführungen, Vorständen und
Vertreterversammlungen gibt es aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den 16 Trägern der Deutschen Rentenversicherung insgesamt, wie hoch
waren die hierfür insgesamt aufgewendeten Kosten
(Aufwandsentschädigungen, Sitzungen, Geschäftsstellen) in den Jahren 2023 bis 2025, und
welcher Anteil dieser Gesamtkosten entfiel dabei jeweils auf
Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungen der Mitglieder selbst (bitte in Prozent
angeben)?
7. Inwieweit teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Feststellung der
Alterssicherungskommission, dass die Struktur mit 16 rechtlich
selbständigen Trägern und doppelter Selbstverwaltung Größenvorteile ungenutzt
lässt und zu erheblichem Abstimmungsaufwand führt, und welche
Konsequenzen zieht sie hieraus (vgl. Vorbemerkung)?
8. Existiert innerhalb der Deutschen Rentenversicherung nach Kenntnis der
Bundesregierung ein systematisches Benchmarking der
Verwaltungseffizienz zwischen den einzelnen Trägern, und wenn ja, zu welchen
Ergebnissen ist dieses Benchmarking in den letzten fünf Jahren gekommen?
9. Wenn die Vorfrage bejaht wird, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus etwaigen im Rahmen dieses Benchmarkings
festgestellten Effizienzunterschieden zwischen einzelnen Trägern mit
vergleichbarem Versichertenbestand, und welche Maßnahmen wurden auf dieser
Grundlage gegebenenfalls ergriffen?
10. Hat die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
Deutsche Rentenversicherung seit der Organisationsreform des Jahres
2005 Untersuchungen zu den Einsparpotenzialen einer weiteren
Zusammenlegung von Trägern durchgeführt oder in Auftrag gegeben, und wenn
ja, mit welchem Ergebnis; wenn nein, warum nicht?
11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
Veröffentlichung des Berichts des Bundesrechnungshofs zu den
Beraterverträgen der DRV Bund im Bereich der Digital- und
Transformationsstrategie gegebenenfalls ergriffen?
12. Wie hat sich der Umfang der von der Deutschen Rentenversicherung an
externe Beratungsunternehmen vergebenen Aufträge im Bereich
Digitalisierung, IT und Organisationsberatung nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2025 wertmäßig entwickelt, und wie hat sich
im selben Zeitraum der interne Personalbestand in den Digital- und
Transformationsbereichen entwickelt?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu dem
vom Bundesrechnungshof kritisierten Modernisierungsbedarf der
Datenstelle der Rentenversicherung vor, und welche Kostenrisiken sieht sie für
den Weiterbetrieb bestehender Systeme sowie für notwendige
Modernisierungsprojekte?
14. Wie hoch waren die zusätzlichen Verwaltungs- und Personalkosten nach
Kenntnis der Bundesregierung, die durch die Einführung und laufende
Bearbeitung des Grundrentenzuschlags in den Jahren 2021 bis 2025
entstanden sind, und wie verhält sich dies zu dem in der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 20/7429 genannten Budgetansatz von 204 Mio. Euro für das
Jahr 2023?
Und falls die Haushaltssystematik eine solche Zuordnung weiterhin nicht
zulässt, bis zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung deren
Anpassung?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
15. Hat die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
Deutsche Rentenversicherung seit dem Jahr 2023 Anpassungen der
Haushaltssystematik vorgenommen oder geprüft, um Verwaltungskosten
künftig leistungsbezogen ausweisen zu können, und wenn nein, warum nicht?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur
Personalausstattung und zur Verwaltungskostenquote der US-amerikanischen
Social Security Administration im Verhältnis zur Zahl der von ihr
betreuten Versicherten und Leistungsempfänger vor, und hat sie sich eine
Auffassung erarbeitet zu diesen Daten im Vergleich zur Deutschen
Rentenversicherung (wie lautet diese gegebenenfalls, vgl. Vorbemerkung)?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur
Personalausstattung und zur Verwaltungskostenquote der schwedischen
Pensionsmyndigheten im Verhältnis zur Zahl der von ihr betreuten Pensionäre
vor, und hat sie sich zum Verhältnis von rund 1.400 Pensionären je
Mitarbeiter in Schweden gegenüber rund 340 Rentnern je Mitarbeiter bei der
Deutschen Rentenversicherung eigene Positionierung erarbeitet (wie
lautet diese gegebenenfalls)?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Verwaltungs- und Personalkostenquoten vergleichbarer gesetzlicher oder
öffentlicher Rentenversicherungssysteme in anderen europäischen
Staaten, insbesondere in Österreich, den Niederlanden, Dänemark, Frankreich
und der Schweiz?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in den Verwaltungskosten
der unter den Fragen 16 bis 18 genannten ausländischen Träger
Versorgungslasten für Beamte oder vergleichbares Personal enthalten sind, wenn
ja, inwieweit und inwieweit schränkt dies nach Auffassung der
Bundesregierung gegebenenfalls die Vergleichbarkeit mit den Verwaltungskosten
der Deutschen Rentenversicherung ein?
20. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Fragen 16 bis 19
sowie der Feststellungen der Alterssicherungskommission (www.bundesregi
erung.de/resource/blob/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7
cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?downlo
ad=1) Anlass, eine vertiefte internationale Vergleichsuntersuchung zur
Effizienz der Organisationsstruktur der Deutschen Rentenversicherung in
Auftrag zu geben?
21. Plant die Bundesregierung im Lichte der vorstehend genannten
Feststellungen der Alterssicherungskommission und des Bundesrechnungshofs
eine grundlegende Überprüfung der Personalausstattung, der
Trägerstruktur und der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung mit dem
Ziel einer Effizienzsteigerung und einer Absenkung der
Verwaltungskostenquote?
Berlin, den 9 Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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