Effizienz der Deutschen Rentenversicherung im internationalen Vergleich (Antwort zu Drs. 21/8517)
Text
Effizienz der Deutschen Rentenversicherung im internationalen Vergleich (Antwort zu Drs. 21/8517)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8817
21. Wahlperiode 28.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marc Bernhard und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 21/8517 –
Effizienz der Deutschen Rentenversicherung im internationalen Vergleich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller haben bereits mit den Kleinen Anfragen auf den
Bundestagsdrucksachen 19/14549 und 20/6967 die Verwaltungskosten der gesetzlichen
Rentenversicherung thematisiert. Die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7429 wies für das Jahr 2022
Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Träger der Deutschen
Rentenversicherung (DRV) von insgesamt rund 4,58 Mrd. Euro aus, gegenüber rund
4,08 Mrd. Euro im Jahr 2019. Der Anteil an den Gesamtausgaben blieb im
selben Zeitraum mit rund 1,3 Prozent bei den Regionalträgern nahezu
konstant. Die Kosten je Versicherten stiegen bei der DRV Bund von 65 Euro
(2018) auf 74 Euro (2021), ein Anstieg um rund 13,8 Prozent, während sie bei
den Regionalträgern im selben Zeitraum nur von 73 Euro auf 77 Euro und
damit um rund 5,5 Prozent zunahmen. Zugleich teilte die Bundesregierung in
ihrer Antwort mit, dass die geltende Haushaltssystematik der
Rentenversicherungsträger eine Zuordnung von Verwaltungskosten zu einzelnen
Leistungskomponenten – etwa der Grundrente – nicht zulassen.
Die Deutsche Rentenversicherung beschäftigte nach eigenen Angaben zum
30. Juni 2024 insgesamt 62 400 Mitarbeiter und verwaltete zum 1. Juli 2023
Leistungen für 21,2 Millionen Rentner (Deutsche Rentenversicherung Bund,
Statistik der Deutschen Rentenversicherung). Die
Alterssicherungskommission der Bundesregierung stellte in ihrem Bericht vom Juni 2026 fest, die
Steuerung der Deutschen Rentenversicherung sei „schwerfällig und langsam“,
Entscheidungen fielen häufig auf dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“; die
historisch gewachsene Struktur aus 16 rechtlich selbstständigen Trägern mit
doppelter Selbstverwaltung erzeuge erheblichen Abstimmungsaufwand und lasse
vorhandene Größenvorteile ungenutzt (www.bundesregierung.de/resource/blo
b/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-
alterssicherungskommission-data.pdf?download=1). Der Bundesrechnungshof
kritisierte in einem Bericht aus dem Jahr 2026 zudem, dass die DRV Bund seit
dem Jahr 2019 rund 8,6 Mio. Euro sowie seit dem Jahr 2022 weitere rund
2,9 Mio. Euro an externe Beratungsunternehmen für die Digitalstrategie und
den Aufbau einer trägerübergreifenden Stabsstelle gezahlt habe (www.bundesr
echnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2026/drv-externe-beratu
ng-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3**).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 27. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines solchen Verwaltungsapparats
gehört jedoch nicht nur die Erfassung des finanziellen Aufwands, sondern auch
dessen Verhältnis zur tatsächlichen Service- und Bearbeitungsqualität für die
Versicherten. Hierzu besitzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben
jedoch nicht einmal Erkenntnisse über die durchschnittliche Dauer von
Widerspruchsverfahren gegen Rentenbescheide (vgl. Bundestagsdrucksache
21/1792).
Im internationalen Vergleich weisen andere staatliche
Alterssicherungssysteme nach amtlichen Angaben deutlich abweichende Personal- und
Kostenstrukturen aus. Die US-amerikanische Social Security Administration weist
nach eigenen Angaben seit dem Jahr 1989 durchgehend Verwaltungskosten
von nicht mehr als 1 Prozent der Gesamtausgaben aus (www.ssa.gov/oact/ST
ATS/admin.html). Die schwedische Pensionsmyndigheten beschäftigte zum
Jahresende 2024 nach eigenen Angaben 1 639 Mitarbeiter und betreute damit
rund 2,3 Millionen Pensionäre – rechnerisch entfielen somit rund 1 400
Pensionäre auf einen Mitarbeiter (www.pensionsmyndigheten.se/). Bei der
Deutschen Rentenversicherung entfielen demgegenüber bei 21,2 Millionen
Rentnern und 62 400 Mitarbeitern rechnerisch rund 340 Rentner auf einen
Mitarbeiter (Deutsche Rentenversicherung Bund, Statistik der Deutschen
Rentenversicherung).
Vor diesem Hintergrund knüpfen die Fragesteller an die vorgenannten
Bundestagsdrucksachen an, um die dortigen Datenreihen zu aktualisieren, und
erweitern die Abfrage um Fragen zur Trägerstruktur, zum internen Benchmarking
sowie zum internationalen Vergleich.
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalbestand
der Deutschen Rentenversicherung insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach
DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See und Regionalträgern jeweils
zum 30. Juni und zum 31. Dezember der Jahre 2019 bis 2025 (bitte in
Vollzeitäquivalenten und in Köpfen sowie getrennt nach
Verwaltungspersonal und Personal der Eigenbetriebe bzw. Rehabilitationskliniken
angeben)?
2. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Verwaltungsbereichen der
Deutschen Rentenversicherung seit dem Jahr 2019 entwickelt, und welche
Gründe nennt die Bundesregierung für die Entwicklung des
Personalbestandes seit dem Jahr 2021?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Analog zu den Antworten der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/15107 und zu Frage 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7429 wird
das Personal ab 2019 der Regionalträger, der Deutschen Rentenversicherung
Bund (DRV Bund) und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-
See (DRV KBS) (in Vollzeitäquivalenten) dargestellt.
Die Daten sind der Personalstatistik nach § 11 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV) entnommen.
Sie werden einmal jährlich zum Stichtag 30. Juni erhoben. Daten zum 31.
Dezember sind nicht verfügbar.
Tabelle 1: Personal (in Vollzeitäquivalenten)*
Personal ohne Eigenbetriebe Personal in Eigenbetrieben
Jahr
Regionalträger
DRV
Bund
DRV KBS Summe
Regionalträger
DRV
Bund
DRV KBS Summe
2019 26 614 18 151 4 546 49 311 6 221 3 244 715 10 180
2020 26 367 18 439 4 461 49 267 6 234 3 179 733 10 146
2021 27 179 19 547 4 331 51 057 6 119 3 165 733 10 017
2022 27 348 19 645 4 309 51 302 5 989 3 187 729 9 905
2023 27 349 19 976 4 183 51 508 6 017 3 184 758 9 959
2024 27 519 20 761 4 194 52 474 5 795 3 264 795 9 854
2025 27 812 21 294 4 287 53 393 6 025 3 121 804 9 950
*) Personal am Stichtag 30. Juni des jeweiligen Jahres
Zudem wird die Anzahl der Personen in Köpfen dargestellt. Hierbei ist zu
beachten, dass beim Personal ohne Eigenbetriebe für die DRV KBS kein
gesonderter Ausweis der für den Bereich Rentenversicherung Tätigen möglich ist.
Tabelle 2: Personal (in Köpfen)*
Personal ohne Eigenbetriebe Personal in Eigenbetrieben
Jahr Regionalträger DRV Bund Regionalträger DRV Bund DRV KBS Summe
2019 29 971 20 032 7 652 3 855 875 12 382
2020 29 674 20 200 7 685 3 783 896 12 364
2021 30 514 21 259 7 573 3 778 891 12 242
2022 30 676 21 326 7 438 3 812 889 12 139
2023 30 635 21 638 7 456 3 815 918 12 189
2024 30 768 22 396 7 182 3 924 954 12 060
2025 30 998 22 900 7 428 3 763 987 12 178
*) Personal am Stichtag 30. Juni des jeweiligen Jahres
Die Entwicklung ist geprägt von der demografisch bedingten Zunahme der
Anträge im Rentenbereich über den gesamten Betrachtungszeitraum, neuen
Aufgaben wie dem Grundrentenzuschlag und der fortschreitenden Transformation
in ein digitales Zeitalter. Der Anstieg seit 2021 steht im Zusammenhang mit
den erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen in der IT der
Rentenversicherung und ihrer Einordnung als kritische Infrastruktur.
3. Wie hoch waren die Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten der
Deutschen Rentenversicherung in den Jahren 2019 bis 2025 nach Kenntnis
der Bundesregierung, jeweils aufgeschlüsselt nach DRV Bund, DRV
Knappschaft-Bahn-See und Regionalträgern, absolut und als Anteil an
den jeweiligen Gesamtausgaben, sowie unter gesonderter Ausweisung
der Personalkosten für Beamte und für Tarifbeschäftigte (bitte in der
Systematik der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/7429 fortschreiben)?
In den folgenden Tabellen wird die Entwicklung der Netto-Verwaltungs- und
Verfahrenskosten sowie der Anteil an den Gesamtausgaben der
Rentenversicherung dargestellt.
Tabelle 3: Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten in Euro
Jahr Regionalträger DRV Bund DRV KBS
2019 2 271 413 754 1 581 396 624 224 503 426
2020 2 298 443 593 1 647 964 715 237 069 747
Jahr Regionalträger DRV Bund DRV KBS
2021 2 378 285 363 1 762 484 427 230 832 561
2022 2 465 737 954 1 870 638 038 239 415 164
2023 2 567 632 956 2 060 388 721 238 855 099
2024 2 762 933 830 2 301 391 931 252 287 266
2025 2 959 470 059 2 415 487 317 271 924 583
Tabelle 4: Anteil der Gesamtausgaben
Jahr Regionalträger DRV Bund DRV KBS
2019 1,3 Prozent 1,0 Prozent 0,9 Prozent
2020 1,3 Prozent 1,1 Prozent 0,9 Prozent
2021 1,3 Prozent 1,1 Prozent 0,8 Prozent
2022 1,3 Prozent 1,1 Prozent 0,9 Prozent
2023 1,2 Prozent 1,2 Prozent 0,8 Prozent
2024 1,3 Prozent 1,3 Prozent 0,8 Prozent
2025 1,3 Prozent 1,3 Prozent 0,8 Prozent
In den folgenden Tabellen werden die Personalkosten der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer und der Beamten dargestellt.
Tabelle 5: Personalkosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Euro
Jahr Regionalträger DRV Bund DRV KBS
2019 1 081 953 951 851 628 229 110 529 332
2020 1 102 042 143 902 138 170 113 318 097
2021 1 155 595 305 963 691 914 108 584 275
2022 1 187 512 048 993 891 037 108 429 190
2023 1 244 487 518 1 065 220 947 109 724 582
2024 1 336 823 902 1 180 003 118 117 943 853
2025 1 426 277 066 1 281 580 110 126 554 596
Tabelle 6: Personalkosten der Beamten in Euro
Jahr Regionalträger DRV Bund DRV KBS
2019 670 363 757 352 821 631 73 741 387
2020 688 870 564 359 070 669 78 026 021
2021 721 389 761 364 687 406 75 639 618
2022 762 505 557 371 306 856 78 752 635
2023 783 958 782 386 209 309 79 640 686
2024 843 934 884 399 194 412 86 108 421
2025 917 224 989 409 860 664 93 453 895
4. Wie haben sich die Verwaltungs- und Verfahrenskosten je Versichertem
und je Rentenempfänger bei der DRV Bund und bei den Regionalträgern
seit dem Jahr 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
prozentual entwickelt, und wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedliche
relative Steigerungsrate zwischen diesen beiden Trägerarten?
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Netto-Verwaltungs- und
Verfahrenskosten je Versicherten und je Rentenbeziehenden bei der DRV Bund
und bei den Regionalträgern seit dem Jahr 2021 dargestellt. Die
Steigerungsraten verlaufen in beiden Bereichen ähnlich und sind im Wesentlichen auf die
Lohn- und Gehaltsanpassungen zurückzuführen.
Tabelle 7: Anstieg der Netto Verwaltungs- und Verfahrenskosten je
Versicherten und Rentenbeziehenden gegenüber dem Gesamtbetrag des Vorjahrs
Jahr Anstieg Regionalträger
(in Euro)
Anstieg Regionalträger
(in Prozent)
Anstieg DRV Bund
(in Euro)
Anstieg DRV Bund
(in Prozent)
2021 50 - 47 -
2022 60 3 Prozent 48 1 Prozent
2023 62 3 Prozent 50 5 Prozent
2024 66 7 Prozent 55 9 Prozent
2025 70 6 Prozent 56 2 Prozent
5. Welcher Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten der DRV Bund
entfiel in den Jahren 2021 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils auf die Wahrnehmung von Grundsatz- und Querschnittsaufgaben
(§ 138 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)) sowie von
Sonder- und Gemeinschaftsaufgaben für das Gesamtsystem und gesondert
für
a) Grundsatz- und Querschnittsaufgaben nach § 138 SGB VI,
b) die Datenstelle der Rentenversicherung nach § 145 SGB VI,
c) die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen nach § 81 des
Einkommensteuergesetzes (EstG),
d) die trägerübergreifende IT-Steuerung und Digitalisierung?
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Verwaltungs- und
Verfahrenskosten für die in der Fragestellung genannten Bereiche dargestellt:
a) Grundsatz- und Querschnittsaufgaben nach § 138 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI)
b) die Datenstelle der Rentenversicherung nach § 145 SGB VI
c) die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen nach § 81 des
Einkommensteuergesetzes (EStG)
d) die trägerübergreifende IT-Steuerung und Digitalisierung.
Tabelle 8: Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten
2021 2022 2023 2024 2025
in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro
a) 161 787 186 236 083 932 278 373 607 411 146 895 471 792 312
b) 31 565 676 37 380 089 38 295 312 50 974 155 55 504 322
c)* 127 134 717 124 677 546 124 255 713 131 307 545 135 326 603
d) 7 911 983 14 020 551 16 534 078 15 501 095 29 188 780
* Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen werden vollumfänglich vom Bundesministerium
der Finanzen erstattet. Der DRV Bund entstehen daher keine Verwaltungs- und Verfahrenskosten.
6. Wie viele Mitglieder von Geschäftsführungen, Vorständen und
Vertreterversammlungen gibt es aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den 16 Trägern der Deutschen Rentenversicherung insgesamt, wie hoch
waren die hierfür insgesamt aufgewendeten Kosten
(Aufwandsentschädigungen, Sitzungen, Geschäftsstellen) in den Jahren 2023 bis 2025, und
welcher Anteil dieser Gesamtkosten entfiel dabei jeweils auf
Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungen der Mitglieder selbst (bitte in Prozent
angeben)?
In der folgenden Tabelle werden die Aufwendungen für die Selbstverwaltung
(der Vorstände und Vertreterversammlungen) auf Basis der
Rechnungsergebnisse der Rentenversicherung dargestellt. Für die einzelnen Kontenarten sind die
Anteile an den gesamten Aufwendungen für die Selbstverwaltung angegeben.
Tabelle 9: Aufwendungen für die Selbstverwaltung (Anteile gerundet)
Kosten
2023
in Euro
Anteil
2023 an
gesamt
Kosten
2024
in Euro
Anteil
2024 an
gesamt
Kosten
2025
in Euro
Anteil
2025 an
gesamt
760 Aufwendungen
für die Wahl der
Organe
9 026 374 34 Prozent 49 275 0 Prozent 46 0 Prozent
761 Aufwendungen
für den Vorstand
(ohne 765)
999 471 4 Prozent 896 367 5 Prozent 1 012 745 5 Prozent
762 Aufwendungen
für die
Vertreterversammlung (ohne 765)
994 547 4 Prozent 948 350 5 Prozent 747 961 4 Prozent
763 Aufwendungen
für die
Versichertenältesten,
Versichertenberaterinnen und
Versichertenberater
sowie für die
Vertrauenspersonen
15 284 347 58 Prozent 15 627 220 89 Prozent 17 620 412 91 Prozent
764 Aufwendungen
für die
Regionalausschüsse
10 573 0 Prozent 10 167 0 Prozent 8 589 0 Prozent
765
Außergewöhnliche Aufwendungen
für die Organe
86 499 0 Prozent 44 776 0 Prozent 50 964 0 Prozent
76 Aufwendungen
für die
Selbstverwaltung
26 401 811 100 Prozent 17 576 155 100 Prozent* 19 440 717 100 Prozent
* unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen
Die Anzahl der (ordentlichen) Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane (ohne
stellvertretende Mitglieder) und der Geschäftsführungen (inklusive
stellvertretende Mitglieder) je Träger sowie für die Rentenversicherung insgesamt
(Träger- und Bundesebene) stellt sich wie folgt dar:
Tabelle 10: Anzahl der ordentlichen Mitglieder
Rentenversicherungsträger
Ordentliche
Mitglieder
Vertreterversammlung
Ordentliche
Mitglieder
Vorstand
Ordentliche
Mitglieder
Bundesvertreterversammlung
Ordentliche
Mitglieder
Bundesvorstand
Geschäftsführung
DRV Bund 30 8 60 22 3
DRV KBS 30 18 0 0 3
DRV Baden-Württemberg 30 16 0 0 3
DRV Bayern Süd 30 12 0 0 3
DRV Berlin-Brandenburg 30 8 0 0 2
DRV Braunschweig-
Hannover
30 12 0 0 2
DRV Hessen 30 12 0 0 2
DRV Mitteldeutschland 30 18 0 0 2
DRV Nord 30 12 0 0 2
DRV Nordbayern 30 12 0 0 3
DRV Oldenburg-Bremen 30 12 0 0 2
DRV Rheinland 30 12 0 0 3
DRV Rheinland-Pfalz 30 12 0 0 2
DRV Saarland 30 10 0 0 2
DRV Schwaben 30 12 0 0 2
DRV Westfalen 30 12 0 0 3
Summe 480 198 60 22 39
7. Inwieweit teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Feststellung der
Alterssicherungskommission, dass die Struktur mit 16 rechtlich
selbstständigen Trägern und doppelter Selbstverwaltung Größenvorteile
ungenutzt lässt und zu erheblichem Abstimmungsaufwand führt, und welche
Konsequenzen zieht sie hieraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
21. Plant die Bundesregierung im Lichte der vorstehend genannten
Feststellungen der Alterssicherungskommission und des Bundesrechnungshofs
eine grundlegende Überprüfung der Personalausstattung, der
Trägerstruktur und der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung mit
dem Ziel einer Effizienzsteigerung und einer Absenkung der
Verwaltungskostenquote?
Die Fragen 7 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Um das Alterssicherungssystem zukunftsfest zu machen, hat die
Bundesregierung im Dezember 2025 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Die
Kommission hat der Bundesregierung am 23. Juni 2026 ihren Bericht vorgelegt, der
eine Vielzahl an Empfehlungen dahingehend enthält, wie die Alterssicherung
vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der sich
fortwährend ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stabil und verlässlich
gestaltet werden kann. Dazu gehört auch die Empfehlung, die Deutsche
Rentenversicherung so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgaben künftig
schneller, effizienter und bei gesicherter Flächenpräsenz zugleich bürgernäher
erfüllen kann. Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich nach der
Vorlage der Empfehlungen am 1. Juli 2026 auf deren Umsetzung verständigt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit die
entsprechenden Regelungen.
8. Existiert innerhalb der Deutschen Rentenversicherung nach Kenntnis der
Bundesregierung ein systematisches Benchmarking der
Verwaltungseffizienz zwischen den einzelnen Trägern, und wenn ja, zu welchen
Ergebnissen ist dieses Benchmarking in den letzten fünf Jahren gekommen?
9. Wenn die Vorfrage bejaht wird, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus etwaigen im Rahmen dieses Benchmarkings
festgestellten Effizienzunterschieden zwischen einzelnen Trägern mit
vergleichbarem Versichertenbestand, und welche Maßnahmen wurden auf
dieser Grundlage gegebenenfalls ergriffen?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Es besteht ein systematisches Benchmarking zwischen den Trägern der
Rentenversicherung. Schlussfolgerungen aus dem Benchmarking, gegebenenfalls auch
auf der Grundlage vergleichbarer Versichertenbestände, obliegen den
selbständigen Trägern. Die Träger leiten aus einem Qualitäts- und Kostenvergleich
trägerinterne Optimierungs- und Reorganisationsmaßnahmen sowie
trägerübergreifende Benchmarkingprozesse ab.
Die Ergebnisse des systematischen Benchmarkings finden Eingang in die
jährliche Berichterstattung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über
die Entwicklung und Optimierung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten der
Deutschen Rentenversicherung und ihrer Träger nach § 220 SGB VI. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales greift die Ergebnisse des
Benchmarkings in den Beanstandungs- bzw. Genehmigungsverfahren zu den Haushalten
der DRV Bund bzw. der DRV KBS auf. Die Rechtsaufsicht über die
Regionalträger obliegt den jeweils zuständigen Landesministerien bzw.
Senatsverwaltungen.
10. Hat die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
Deutsche Rentenversicherung seit der Organisationsreform des Jahres
2005 Untersuchungen zu den Einsparpotenzialen einer weiteren
Zusammenlegung von Trägern durchgeführt oder in Auftrag gegeben, wenn ja,
mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Im Zuge der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung im
Jahr 2005 wurde der Rentenversicherung aufgegeben, ihre Verwaltungs- und
Verfahrenskosten innerhalb von fünf Jahren um zehn Prozent zu senken, um
ihre Wirtschaftlichkeit und Effektivität zu verbessern. Die Einsparvorgabe in
Bezug auf die Verwaltungs- und Verfahrenskosten wurde erfüllt. Auch nach
2010 wurde der Prozess der Deckelung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten
– ohne gesetzliche Vorgabe – fortgeführt.
Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 hingewiesen.
11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
Veröffentlichung des Berichts des Bundesrechnungshofs zu den
Beraterverträgen der DRV Bund im Bereich der Digital- und
Transformationsstrategie gegebenenfalls ergriffen?
Die DRV Bund hat sich mit den Feststellungen und Empfehlungen des
Bundesrechnungshofs zum Einsatz externer Beratungsleistungen intensiv
auseinandergesetzt und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der bestehenden Verfahren
eingeleitet. Ziel der Maßnahmen ist es, einen wirtschaftlichen und transparenten
Einsatz externer Beratungsleistungen für alle Bereiche der DRV Bund
sicherzustellen und zugleich die erforderliche externe Expertise bedarfsgerecht
einsetzen zu können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das
Bundesamt für Soziale Sicherung haben die von der DRV Bund ergriffenen
Maßnahmen begleitet.
12. Wie hat sich der Umfang der von der Deutschen Rentenversicherung an
externe Beratungsunternehmen vergebenen Aufträge im Bereich
Digitalisierung, IT und Organisationsberatung nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2025 wertmäßig entwickelt, und wie hat sich
im selben Zeitraum der interne Personalbestand in den Digital- und
Transformationsbereichen entwickelt?
Die Aufwendungen für externe Prüfungs- und Beratungsleistungen werden im
Rechnungswesen der Deutschen Rentenversicherung entsprechend dem
verbindlichen Kontenrahmen erfasst und unter dem Titel 796.01 geführt. Eine
gesonderte haushaltsseitige Ausweisung der Beratungsleistungen nach den
Bereichen Digitalisierung, IT und Organisationsberatung erfolgt dabei nicht.
Die DRV Bund hat im Jahr 2025 eine maßnahmenbezogene Erfassung der
Beratungsleistungen aufgebaut. Damit wurden die Voraussetzungen für eine
differenziertere Auswertung der entsprechenden Aufwendungen sowie eine
verbesserte Transparenz und finanzielle Steuerung geschaffen.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu dem
vom Bundesrechnungshof kritisierten Modernisierungsbedarf der
Datenstelle der Rentenversicherung vor, und welche Kostenrisiken sieht sie für
den Weiterbetrieb bestehender Systeme sowie für notwendige
Modernisierungsprojekte?
Das Verfahren des Bundesrechnungshofs wurde abgeschlossen. Die Datenstelle
der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) hat transparent nachgewiesen, dass
der Modernisierungsbedarf wirksam mit dem Multiprojekt „DSRV.move“
bearbeitet wird. In diesem Multiprojekt werden die betreffenden Altsysteme bis
Ende 2030 abgelöst. „DSRV.move“ berichtet quartalsweise den
Projektfortschritt inklusive Budget an das Bundesamt für Soziale Sicherung als zuständige
Rechtsaufsicht. Die Kosten für den Betrieb der abzulösenden Systeme sind ab
2027 im Projektbudget von „DSRV.move“ enthalten. Über ein effektives
Risikomanagement und straffes Projektcontrolling in „DSRV.move“ ist laut der
DRV Bund sichergestellt, dass die Risiken transparent sind sowie ihre
Eintretenswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen gemindert werden.
14. Wie hoch waren die zusätzlichen Verwaltungs- und Personalkosten nach
Kenntnis der Bundesregierung, die durch die Einführung und laufende
Bearbeitung des Grundrentenzuschlags in den Jahren 2021 bis 2025
entstanden sind, und wie verhält sich dies zu dem in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7429
genannten Budgetansatz von 204 Mio. Euro für das Jahr 2023, und falls
die Haushaltssystematik eine solche Zuordnung weiterhin nicht zulässt,
bis zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung deren Anpassung?
Die bei der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt entstandenen
Verwaltungs- und Verfahrenskosten für die Einführung des Grundrentenzuschlags und
die Bearbeitung aller Bestandsfälle und Zugangsrenten in den Jahren 2021 und
2022 beliefen sich auf insgesamt 465 Mio. Euro. Eine Differenzierung nach
Personal und anderen Kosten ist nicht möglich. Der laufende
Erfüllungsaufwand für das Jahr 2023 belief sich auf rund 90 Mio. Euro und lag auch in den
Jahren 2024 und 2025 etwa in dieser Größenordnung.
Die Haushaltssystematik und in ihrer Folge der Kontenrahmen für die Träger
der Deutschen Rentenversicherung folgt der Gliederung von Einnahmen und
Ausgaben nach deren Art. Eine Gliederung nach dem Ort ihres Anfalls oder
dem verursachenden Objekt bzw. Produkt könnte sämtliche Einnahmen- und
Ausgabearten betreffen, die allerdings quer zur Haushaltssystematik liegen
würden und daher aus Gründen einer dann entstehenden großen
Unübersichtlichkeit nicht zielführend ist.
15. Hat die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
Deutsche Rentenversicherung seit dem Jahr 2023 Anpassungen der
Haushaltssystematik vorgenommen oder geprüft, um Verwaltungskosten
künftig leistungsbezogen ausweisen zu können, und wenn nein, warum
nicht?
Die Haushaltssystematik der Deutschen Rentenversicherung richtet sich nach
den geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften und dem für die
Rentenversicherung verbindlichen Kontenrahmen. Für eine darüberhinausgehende
differenzierte Zuordnung der Verwaltungskosten steht mit der Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR) ein eigenständiges, gesetzlich vorgesehenes Instrument
zur Verfügung, das bei der Deutschen Rentenversicherung eingesetzt wird.
Eine Anpassung der Haushaltssystematik ist für eine ergänzende
leistungsbezogene Kostenbetrachtung daher nicht erforderlich.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur
Personalausstattung und zur Verwaltungskostenquote der US-
amerikanischen Social Security Administration im Verhältnis zur Zahl der von ihr
betreuten Versicherten und Leistungsempfänger vor, und hat sie sich eine
Auffassung erarbeitet zu diesen Daten im Vergleich zur Deutschen
Rentenversicherung, und wenn ja, wie lautet diese gegebenenfalls (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur
Personalausstattung und zur Verwaltungskostenquote der schwedischen
Pensionsmyndigheten im Verhältnis zur Zahl der von ihr betreuten
Pensionäre vor, und hat sie sich zum Verhältnis von rund 1 400 Pensionären je
Mitarbeiter in Schweden gegenüber rund 340 Rentnern je Mitarbeiter bei
der Deutschen Rentenversicherung eigene Positionierung erarbeitet, und
wenn ja, wie lautet diese gegebenenfalls?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Verwaltungs- und Personalkostenquoten vergleichbarer gesetzlicher oder
öffentlicher Rentenversicherungssysteme in anderen europäischen
Staaten, insbesondere in Österreich, den Niederlanden, Dänemark,
Frankreich und der Schweiz?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in den Verwaltungskosten
der in den Fragen 16 bis 18 genannten ausländischen Träger
Versorgungslasten für Beamte oder vergleichbares Personal enthalten sind, und
wenn ja, inwieweit, und inwieweit schränkt dies nach Auffassung der
Bundesregierung gegebenenfalls die Vergleichbarkeit mit den
Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung ein?
Die Fragen 16 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
20. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Fragen 16 bis 19
sowie der Feststellungen der Alterssicherungskommission (www.bundesre
gierung.de/resource/blob/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb
2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?down
load=1) Anlass, eine vertiefte internationale Vergleichsuntersuchung zur
Effizienz der Organisationsstruktur der Deutschen Rentenversicherung in
Auftrag zu geben?
Nach Auffassung der Bundesregierung böten etwaige Ergebnisse einer
internationalen Vergleichsuntersuchung zur Effizienz der Organisationsstruktur der
Deutschen Rentenversicherung nur eine geringe Aussagekraft. Begründet liegt
dies beispielweise in der unterschiedlichen Ausgestaltung ausländischer
Alterssicherungssysteme. Die Struktur, die Versicherung sowie die Art der
Absicherungen als auch deren historische Weiterentwicklungen unterscheiden sich teils
stark.
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ISSN 0722-8333
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