Projekt "Klimafasten 2025 Social Media Kampagne zur Klima-Challenge" (Antwort zu Drs. 21/8228)
Text
Projekt "Klimafasten 2025 Social Media Kampagne zur Klima-Challenge" (Antwort zu Drs. 21/8228)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8524
21. Wahlperiode 13.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8228 –
Projekt „Klimafasten 2025 Social Media Kampagne zur Klima-Challenge“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Transparenzportal des Bundes ist unter der IATI (International Aid
Transparency Initiative)-Maßnahmen-ID DE‑1‑202412054-110871 das Projekt
„Klimafasten 2025 Social Media Kampagne zur Klima-Challenge“ aufgeführt
(vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202412054-110871
?title=social+media&tab=list).
Als Maßnahmenbeschreibung wird angegeben, dass das Förderprogramm
„Engagiert die Welt gestalten (Engagiert)“ Kleinprojekte
zivilgesellschaftlicher Organisationen fördert, die entwicklungspolitische Bildungsvorhaben in
Deutschland umsetzen (ebd.). Ziel sei es unter anderem, die Öffentlichkeit
über entwicklungspolitische Themen aufzuklären und zum Handeln für eine
nachhaltigere Welt zu motivieren (ebd.).
Das konkrete Vorhaben wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit einem Zuschuss von
4 687,50 Euro finanziert (ebd.). Als Durchführungsorganisation wird die
Engagement Global gGmbH, als Umsetzungspartner das Evangelische Dekanat
Darmstadt genannt (ebd.). Die Maßnahme lief vom 17. Februar 2025 bis zum
23. Mai 2025 und ist inzwischen beendet (ebd.).
Als Sektor wird die Maßnahme zu 100 Prozent dem Bereich „Förderung des
Entwicklungsbewusstseins“ zugeordnet und dem SDG (Sustainable
Development Goal) 4 „Hochwertige Bildung“ zugerechnet (ebd.).
1. Welche konkreten entwicklungspolitischen Ziele wurden mit dem Projekt
„Klimafasten 2025 Social Media Kampagne zur Klima-Challenge“
verfolgt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten entwicklungspolitischen Inhalte wurden im Rahmen der
Social-Media-Kampagne vermittelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche konkreten Bezüge zu Entwicklungsländern,
Entwicklungszusammenarbeit oder globalen entwicklungspolitischen Zusammenhängen
wurden in der Kampagne hergestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Agenda 2030,
insbesondere SDG 4 „Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung
gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“.
Vermittelt wurden Inhalte zu den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030,
insbesondere zu den Zielen Nachhaltiger Konsum und Produktion (SDG 12),
Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13) und Weniger Ungleichheiten
(SDG 10).
4. Wie viele Personen sollten mit der Kampagne erreicht werden, und wie
viele Personen wurden tatsächlich erreicht (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Anfangs wurde eine Reichweite von rund 15 000 Personen prognostiziert.
Tatsächlich wurden nach Angaben des Zuwendungsempfängers insgesamt 72 336
Personen erreicht.
5. Auf welche Posten teilen sich die 4 687,50 Euro auf (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Zuwendung diente der anteiligen Finanzierung von Honorarausgaben.
6. Wurde die Finanzierung des Projekts vor Beginn anhand messbarer
Kriterien auf ihre entwicklungspolitische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Rahmen der Antragsprüfung wurde die Förderfähigkeit unter
Berücksichtigung der formalen Kriterien gemäß VV Nr. 1 zu § 44 BHO geprüft. Dies
umfasst die Prüfung der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der beantragten
Zuwendung.
7. Wurde nach Abschluss des Projekts eine Erfolgskontrolle oder Evaluation
durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Der Verwendungsnachweis wurde ohne Beanstandung geprüft.
8. Welche konkreten messbaren Ergebnisse wurden durch die Förderung
erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 4 verwiesen.
9. Welche haushaltsrechtliche Grundlage beziehungsweise welcher Titel im
Bundeshaushalt diente zur Finanzierung der Maßnahme (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Haushaltsrechtliche Grundlage der Bewilligung bilden die §§ 23, 44 BHO. Die
Maßnahme wurde aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Kapitel 2302 Titel 684 71 „Förderung
der entwicklungspolitischen Bildung“ finanziert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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